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Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW

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<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />

10<br />

Der Verfassungsschutz arbeitet im Vorfeld konkreter Gefahren oder Straftaten. Er hat<br />

im Wesentlichen Organisationen und Strukturen im Auge.<br />

Eine „Bestrebung“ ist – so sagt es der § 3 Abs. 3 <strong>des</strong> VSG <strong>NRW</strong> – ein „Personenzusammenschluss“,<br />

setzt also mehrere Personen voraus, die gemeinsam handeln.<br />

Einzelne Personen stehen damit nicht unter der Beobachtung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes,<br />

es sei denn, ihr Verhalten ist auf die Anwendung von Gewalt gerichtet oder von<br />

ihnen geht eine erhebliche Gefahr für eines der Schutzgüter <strong>des</strong> Verfassungsschutzgesetzes<br />

aus.<br />

Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung<br />

Im Zentrum steht der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – also<br />

der nicht zur Disposition stehende Kern <strong>des</strong> Grundgesetzes (§ 3 Abs. 4 VSG <strong>NRW</strong>).<br />

Hierzu zählen:<br />

: Das Recht <strong>des</strong> Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch<br />

besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung<br />

auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier,<br />

gleicher und geheimer Wahl zu wählen;<br />

: die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung<br />

der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht;<br />

: das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition;<br />

: die Ablösbarkeit der Regierung und deren Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung;<br />

: die Unabhängigkeit der Gerichte;<br />

: der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und<br />

: die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.<br />

Auswärtige Belange der Bun<strong>des</strong>republik und Völkerverständigung<br />

Außer dem Schutz der Grundordnung <strong>des</strong> Grundgesetzes hat der Verfassungsschutz<br />

die Aufgabe, Bestrebungen zu beobachten, „die durch Anwendung von Gewalt oder<br />

darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland gefährden“. Hier geht es vorwiegend um gewaltbereite extremistische<br />

Ausländergruppen, die vom Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland aus Gewaltaktionen<br />

vorbereiten, um eine gewaltsame Änderung der politischen Verhältnisse in ihren

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