Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein ... - MIK NRW
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Bedeutung <strong>des</strong> Themenfel<strong>des</strong> Revisionismus<br />
<strong>Verfassungsschutzbericht</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nord rhein-Westfalen 2010<br />
Das Themenfeld Revisionismus, welches jahrelang zu den rechtsextremistischen<br />
Agitationsschwerpunkten zählte, hat vor dem Hintergrund der weltweit erfolgten<br />
konsequenten und verschärften Strafverfolgung von Volksverhetzungsdelikten, die<br />
schwerpunktmäßig via Internet verbreitet werden, deutlich an Bedeutung verloren.<br />
Gründe hierfür waren unter anderem die in Kraft getretenen strafgesetzlichen Änderungen<br />
zum § 130 StGB, durch die die sogenannte „einfache Auschwitz-Lüge“ als<br />
Volksverhetzung bzw. ein den öffentlichen Frieden stören<strong>des</strong> Billigen, Verherrlichen<br />
oder Rechtfertigen der national-sozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft für strafbar<br />
erklärt wurde. Dazu kommen die intensivierte Beschlagnahme von einschlägigen<br />
Veröffentlichungen, die den Holocaust leugnen, sowie zahlreiche Verurteilungen von<br />
Protagonisten der Revisionistenszene und Einziehung derer finanziellen Ressourcen.<br />
So haben in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen auch die im Jahre 2008 erfolgten Maßnahmen (wie<br />
Beschlagnahme von Gebäude und Vermögenswerten) im Zusammenhang mit den<br />
Vereinsverboten <strong>des</strong> Vlothoer 'Collegium Humanum' (CH) und <strong>des</strong> 'Vereins zur Rehabilitierung<br />
der wegen Bestreitens <strong>des</strong> Holocaust Verfolgten' (VRBHV) nachhaltig zu<br />
einem Rückgang revisionistischer Agitation und Aktivitäten geführt. Kampagnen sowie<br />
die Herstellung und der Vertrieb revisionistischer Schriften gingen erheblich zurück.<br />
3.5 Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten<br />
Das Land <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen hat im Juli 2001 das Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten<br />
gestartet. Mit dem Programm sollen die zahlreichen präventiven behördlichen<br />
Maßnahmen durch das Angebot an Rechtsextremisten ergänzt werden, die<br />
rechtsextremistische Szene mit staatlicher Hilfe wieder verlassen zu können.<br />
Hierfür hat die Lan<strong>des</strong>regierung im Bürger- und Service Center „<strong>Nordrhein</strong>-Westfalen<br />
direkt“ bei der Staatskanzlei eine telefonische Kontaktmöglichkeit geschaffen (Tel.:<br />
0180 3 100 110). Hierbei wird eine Verbindung zu einer eigens ausgewählten Vertrauensperson<br />
<strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales – dem Aussteigerbetreuer<br />
– hergestellt, der für jeden einzelnen Ausstiegswilligen ein persönlich zugeschnittenes<br />
Ausstiegskonzept entwickelt und bei <strong>des</strong>sen Umsetzung hilft. Die Ausstiegshilfen umfassen<br />
die Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen<br />
(beispielsweise bei der Erlangung <strong>des</strong> Führerscheins oder eines Ausbildungsabschlusses),<br />
psychologische Hilfe, Eingliederung in Entziehungsmaßnahmen, die Hilfe<br />
bei Familienzusammenführung, Umzugshilfen und Haftbetreuung.<br />
REchtsExtREmismus 109