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Kapital und Märkte: Ausgabe Dezember 2017

Neues Jahr – neue Steuerrechtsreform. Das ab 2018 greifende Investmentsteuerreformgesetz bringt grundlegende Änderungen mit sich, wie das Aufgeben des Transparenzgrundsatzes, nach dem Fondsanlagen und Direktanlagen gleichgestellt waren. Informieren Sie sich in der aktuellen Kapital & Märkte über die wichtigsten Hintergründe und Neuerungen für Sie als Anleger. Damit Sie zum Jahreswechsel nicht nur die rechtlichen Neuregelungen, sondern auch Ihren persönlichen Finanzplan im Blick haben, erlauben wir uns, Ihnen unsere neue Imagebroschüre zu übersenden.

Neues Jahr – neue Steuerrechtsreform. Das ab 2018 greifende Investmentsteuerreformgesetz bringt grundlegende Änderungen mit sich, wie das Aufgeben des Transparenzgrundsatzes, nach dem Fondsanlagen und Direktanlagen gleichgestellt waren. Informieren Sie sich in der aktuellen Kapital & Märkte über die wichtigsten Hintergründe und Neuerungen für Sie als Anleger. Damit Sie zum Jahreswechsel nicht nur die rechtlichen Neuregelungen, sondern auch Ihren persönlichen Finanzplan im Blick haben, erlauben wir uns, Ihnen unsere neue Imagebroschüre zu übersenden.

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DEZEMBER <strong>2017</strong><br />

Abbildung 2: Teilfreistellungssätze für Privatanleger<br />

Anforderung an Fonds Mind. 51%<br />

Aktienanteil<br />

Aktienfonds Mischfonds Immobilienfonds Ausländische<br />

Immobilienfonds<br />

Mind. 25%<br />

Aktienanteil<br />

Mind. 51%<br />

Immobilien oder<br />

Immobiliengesellschaften<br />

Mind. 51%<br />

ausländische<br />

Immobilien oder<br />

Auslands-<br />

Immobiliengesellschaften<br />

Freistellung 30% 15% 60% 80% 0%<br />

keine<br />

Sonstige<br />

Übergang zum Jahreswechsel<br />

Zum Jahresende <strong>2017</strong> werden alle zu<br />

diesem Zeitpunkt gehaltenen Fonds<br />

fiktiv veräußert <strong>und</strong> wieder erworben.<br />

Damit soll der Übergang auf die neue<br />

Besteuerungssystematik sichergestellt<br />

werden. Die durch den fiktiven Verkauf<br />

anfallende Steuerlast wird aber bis zum<br />

tatsächlichen Verkauf der Fondsanteile<br />

gest<strong>und</strong>et, sodass zum Jahreswechsel<br />

keine Steuerzahlungen fällig werden.<br />

Eine Besonderheit besteht für Altbestände,<br />

die vor 2009 erworben wurden.<br />

Diese können nach bisheriger Regelung<br />

steuerfrei veräußert werden. Mit der<br />

Investmentsteuerreform wird dieser<br />

Bestandsschutz aufgehoben. Im Gegenzug<br />

bekommt jeder Anleger für seine<br />

steuerlichen Altbestände einen Freibetrag<br />

von 100.000 Euro. Somit sind<br />

Gewinne aus diesen Altbeständen bis<br />

zum fiktiven Verkauf Ende <strong>2017</strong> steuerfrei,<br />

alle daraus realisierten Gewinne ab<br />

dem Jahr 2018 bis zu einem Betrag von<br />

100.000 Euro. Dieser Freibetrag muss<br />

über die persönliche Steuererklärung in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Häufig gestellte Fragen<br />

Wie wird die Vorabpauschale<br />

belastet?<br />

In vielen Fällen wird die Vorabpauschale<br />

nicht fällig werden, weil die im abgelaufenen<br />

Jahr erhaltenen Ausschüttungen<br />

den Basisertrag übersteigen. Ist<br />

dies nicht der Fall, so wird die Vorabpauschale<br />

am ersten Werktag eines<br />

Jahres für das vergangene Jahr fällig.<br />

Durch die Belastung zu Jahresanfang<br />

kann in der Regel noch der volle Sparer-Pauschbetrag<br />

in Anspruch genommen<br />

werden, sofern der Freistellungsauftrag<br />

erteilt wurde. Reichen erhaltene<br />

Ausschüttungen <strong>und</strong> der Freistellungsauftrag<br />

nicht aus, so erfolgt eine Belastung<br />

des K<strong>und</strong>enkontos. Für Fragen zu<br />

Ihrem Portfolio <strong>und</strong> zur Einrichtung des<br />

Freistellungsauftrags steht Ihnen Ihr<br />

Berater gerne zur Verfügung.<br />

Gelten die Änderungen auch für<br />

staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte?<br />

Nein, fondsgeb<strong>und</strong>ene Riester- <strong>und</strong><br />

Rürup-Verträge sind hiervon nicht betroffen.<br />

Ändern sich die Steuersätze 2018<br />

ebenfalls?<br />

Nein, die Besteuerung erfolgt weiterhin<br />

mit der Abgeltungssteuer in Höhe von<br />

25% zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />

Sollen steuerliche Altbestände, die<br />

vor 2009 erworben wurden, verkauft<br />

werden?<br />

Nein, für diese Bestände besteht pro<br />

Anleger ab 2018 für steuerpflichtige<br />

Veräußerungsgewinne ein Freibetrag<br />

von 100.000 Euro. Gewinne aus Altbeständen,<br />

die bis Ende <strong>2017</strong> anfallen,<br />

sind unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt<br />

steuerfrei.<br />

Sind Aktienfonds oder Direktanlagen<br />

durch die Steuerrechtsänderung<br />

attraktiver?<br />

Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort,<br />

da dies vom Einzelfall abhängig<br />

ist. Betrachtet man ausschließlich die<br />

Dividenden ist die Besteuerung von Direktanlagen<br />

geringer als von Fonds.<br />

Weil die Teilfreistellung jedoch auch für<br />

Kursgewinne gilt, ist die Fondsanlage<br />

umso attraktiver, je höher der Anteil der<br />

Kursgewinne relativ zu den Dividendeneinnahmen<br />

ist (vgl. dazu Abb. 3). Zudem<br />

ist zu berücksichtigen, dass sich<br />

die Teilfreistellung von 30% (Aktienfonds)<br />

bzw. 15% (Mischfonds) auf den<br />

gesamten Fonds bezieht, auch wenn<br />

z.B. ein als Aktienfonds klassifizierter<br />

Fonds nur eine Aktienquote von knapp<br />

über 51% hat. Insgesamt wurden die<br />

Teilfreistellungssätze so gewählt, dass<br />

die Steuerbelastung in einer vergleichbaren<br />

Größenordnung bleibt, jedoch<br />

können durch die Aufgabe des Transparenzprinzips<br />

im Einzelfall teils deutliche<br />

Abweichungen auftreten.

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