PerneggAKTUELL_2017-12

20.12.2017 Aufrufe

6 PERNEGG AKTUELL 166/2017 Franz Wruss – CD-Präsentation „Bei uns an der Mur“ Franz Wruss, bekannt als Mentalsuggesteur, lässt seine Vergangenheit als Musiker unter dem Pseudonym Frajo wieder aufleben und hat im Wirtshaus Ritschi vor geladenen Gästen seine Single-CD „Bei uns an der Mur“ präsentiert. Und zwar gemeinsam mit seinem 90-jährigen Vater, der auf der CD den Mundharmonika-Part übernommen hat. Mit diesem Lied möchte er seine Heimatverbundenheit ausdrücken. Pfeile im Garten In der Gemeinde wurde wahrgenommen, dass Personen vermutlich mit einer Pistolen-Armbrust geschossen haben. Die ca. 12 cm langen Metallspitzenpfeile wurden in privaten Gärten gefunden. Es wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, die Metallspitzen auf einem nicht geeigneten Übungsplatz abzuschießen. Wir ersuchen die Personen, das zu unterlassen. Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet, da es unverantwortlich gegenüber jedem Bürger, egal ob klein oder groß ist, wenn er von einem Pfeil getroffen werden würde. Frajo steht übrigens für Franz Wruss‘ Vornamen Franz Johann, aber auch für Franz Jobstraibitzer, wie er bis zur Hochzeit seiner Eltern geheißen hat. Das Lied ist auch auf YouTube zu sehen und kann ganz legal aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Gemeindevertretung wünscht Frajo viel Erfolg mit seiner Musik! Keine Feuchttücher ins WC! Da sich Feuchttücher im Wasser nicht auflösen oder zersetzen, verstopfen sie Toiletten, Abflussrohre und sogar ganze Kanalstränge. Denn Feuchttücher wickeln sich um die Laufräder der Pumpen und führen so zum Pumpenversagen. Die Behebung dieser Verstopfungen und Pumpenausfälle verursacht viel Arbeit und hohe Kosten, da ein beträchtlicher Einsatz von Personal und Spezialgeräten (Hochdruckkanalreinigung) erforderlich ist. Wirtshaus Ritschi – Steirischer Lieblingswirt 2017 Bei der Krone Wirtshauswahl 2017 wurde das Wirtshaus Ritschi zum beliebtesten Gasthaus der Steiermark gewählt und darf sich nun offiziell „Steirischer Lieblingswirt 2017“ nennen. Der Wettbewerb wurde von der Wirtschaftskammer in Kooperation mit der Kronen Zeitung durchgeführt und anlässlich der Krone-Gala der Lieblingswirte in Wien wurde Andi und Ritschi Tatzl die Urkunde überreicht. Herzlichen Glückwunsch! v.l.: WKO-Präsident Dr.Christoph Leitl, Richard Tatzl, Andreas Tatzl, WKO-Spartenobmann Mario Pulker

166/2017 PERNEGG AKTUELL 7 SCHNEERÄUMPLAN DER GEMEINDE Winter 2017/18 1.Räumfahrzeug MAN-LKW R ä u m r o u t e : Pernegg - Hofackerstraße – Zlatten – Zlattengraben – Kirchdorf – Pernegg - Allee -Bahnunterführung - Kirchplatz – Pernegg (Bahnstraße bis Eisentopf) – Schloßstraße bis Asphaltende – Köllersdorf – Mautstatt – Neue Welt - Mixnitz Kreisverkehr – Heubergstraße – Bärenschützstraße – Auweg – Traföß (ab Kreisverkehr) – Kirchdorf 2.Räumfahrzeug (Traktor) R ä u m r o u t e : Pernegg – Murweg (Dr. Prisching) – Kirchdorf – Feuerwehrzufahrt – Zlatten - Zufahrt Bäckerei Friedrich – Zufahrt Tierheim – Zufahrt Thaller - Zlattengraben - Kötscherstraße – Mittelweg – Dörfl – Zufahrt Lang-Musbacher – Pfarrweg mit Parkplatz Pfarrkirche – Waldweg - Kirchkogelstraße – Leitnergasse – Jobstmanngasse - Haydngasse – Mozartgasse – Rosengasse – Köllersdorf – Mautstatt – Blumengasse – Rudorferweg – Kapusinweg - Rannerweg – Lärchenweg – Mixnitz - Zufahrt Handler Fritz - Zufahrt Schwarz (Grentner) – Traföß (Eichenweg) – Kirchdorf – Pernegg - Zufahrt Schloss Pernegg - Kanalweg rechts - Kanalweg links - Roseggerstraße Achtung: Aus technischen und organisatorischen Gründen kann es auch zu einer Abänderung der vorstehend angeführten Räumrouten kommen! In Zusammenhang mit der Schneeräumung wird darauf aufmerksam gemacht, dass es vorkommen kann, dass vor Hauseinfahrten Schneewulste entstehen. Der Lenker des Räumfahrzeuges ist nicht angewiesen, Hauszufahrten frei zu schieben! Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass es gesetzlich verboten ist, Schnee von privaten Zufahrten, Dächern dgl. auf die Gemeindestraße zu verfrachten. Privatparkplätze fallen nicht in die Räumkompetenz der Gemeinde. Gemeindeeigene Parkflächen werden erst nach der Straßenräumung frei geschoben! Schäden durch Räumfahrzeuge der Gemeinde an Privatgrundstücken, Einfriedungen usw. wären im Gemeindeamt (Fr. Moik) zu melden. Schneeräumung auf Gemeindestraßen und Interessentenwegen – Behinderung durch Äste und Stauden. Alle Anrainer von Gemeindestraßen und Interessentenwegen werden DRINGEND gebeten, von ihren an diesen Straßen angrenzenden Grundstücken alles zu entfernen, was bei der Schneeräumung hinderlich ist. Insbesondere müssen größere Steine, gelagertes Holz, überhängende Äste und Stauden entfernt werden. Für die Schneeräumung gefährliche Stellen (z.B. Kurven, Engstellen, Straßendurchlässe usw.) wären durch Schneepflöcke zu kennzeichnen, damit der Schneepflugfahrer auch bei Schneeverwehungen den Straßenverlauf klar erkennen kann. Dazu § 26 Abs. 3 des geltenden Landesstraßenverwaltungsgesetzes: Waldungen (Baumbestände) und Gebüsche, die an Straßen grenzen, sind auf Verlangen der Straßenverwaltung in einer den Erfordernissen des Verkehrs und der Erhaltung der Straße im Einzelfall entsprechenden Entfernung vom Grundbesitzer (Nutzungsberechtigten) abzuholen oder auszulichten. Die Entfernung von der Straßengrenze ist höchsten mit 6 m festzusetzen. K U N D M A C H U N G Ehrung für Werner Steiner Nachstehend wird allen Liegenschaftsbesitzern der Gemeinde Pernegg a.d. Mur, deren Grundstücke im Ortsgebiet liegen, der § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, in der dzt. geltenden Fassung, auszugsweise zur Kenntnis gebracht: 1. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1.0 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. 2. Die in Abs.1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden. 3. Durch die in den Abs. 1 und 2 genannten Verrichtungen dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; wenn nötig sind die gefährdeten Straßenstellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. An die Liegenschaftsbesitzer und deren Vertreter ergeht nun die Einladung, dafür zu sorgen, dass diesen gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen stets entsprochen wird. Bei Servitutswegen gilt eine besondere Regelung, als diese Pflicht nur jene Liegenschaftseigentümer trifft, die den Servitutsweg auch tatsächlich benützen. Dies ergibt sich aus den §§ 483 und 494 ABGB wonach zur Wegerhaltung die Wegbenützer nach dem jeweiligen Benützungsumfang verpflichtet sind. Im Zuge eines Festaktes wurde Herrn Werner Steiner vom Militärkommando Steiermark, Herrn Mag. Heinz Zöllner, das große goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich verliehen. Herzliche Gratulation!

6<br />

PERNEGG AKTUELL 166/<strong>2017</strong><br />

Franz Wruss – CD-Präsentation<br />

„Bei uns an der Mur“<br />

Franz Wruss, bekannt als Mentalsuggesteur, lässt seine Vergangenheit<br />

als Musiker unter dem Pseudonym Frajo wieder aufleben und<br />

hat im Wirtshaus Ritschi vor geladenen Gästen seine Single-CD<br />

„Bei uns an der Mur“ präsentiert. Und zwar gemeinsam mit seinem<br />

90-jährigen Vater, der auf der CD den Mundharmonika-Part<br />

übernommen hat. Mit diesem Lied möchte er seine Heimatverbundenheit<br />

ausdrücken.<br />

Pfeile im Garten<br />

In der Gemeinde wurde wahrgenommen, dass Personen vermutlich<br />

mit einer Pistolen-Armbrust geschossen haben. Die ca. <strong>12</strong> cm langen<br />

Metallspitzenpfeile wurden in privaten Gärten gefunden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass es verboten ist, die Metallspitzen auf einem<br />

nicht geeigneten Übungsplatz abzuschießen. Wir ersuchen die Personen,<br />

das zu unterlassen. Der Vorfall wurde der Polizei gemeldet,<br />

da es unverantwortlich gegenüber jedem Bürger, egal ob klein oder<br />

groß ist, wenn er von einem Pfeil getroffen werden würde.<br />

Frajo steht übrigens für Franz Wruss‘ Vornamen Franz Johann, aber<br />

auch für Franz Jobstraibitzer, wie er bis zur Hochzeit seiner Eltern<br />

geheißen hat. Das Lied ist auch auf YouTube zu sehen und kann<br />

ganz legal aus dem Internet heruntergeladen werden.<br />

Die Gemeindevertretung wünscht Frajo viel Erfolg mit seiner Musik!<br />

Keine Feuchttücher ins WC!<br />

Da sich Feuchttücher im Wasser nicht auflösen oder zersetzen, verstopfen<br />

sie Toiletten, Abflussrohre und sogar ganze Kanalstränge.<br />

Denn Feuchttücher wickeln sich um die Laufräder der Pumpen und<br />

führen so zum Pumpenversagen.<br />

Die Behebung dieser Verstopfungen und Pumpenausfälle verursacht<br />

viel Arbeit und hohe Kosten, da ein beträchtlicher Einsatz<br />

von Personal und Spezialgeräten (Hochdruckkanalreinigung) erforderlich<br />

ist.<br />

Wirtshaus Ritschi – Steirischer<br />

Lieblingswirt <strong>2017</strong><br />

Bei der Krone Wirtshauswahl <strong>2017</strong> wurde das Wirtshaus Ritschi zum<br />

beliebtesten Gasthaus der Steiermark gewählt und darf sich nun offiziell<br />

„Steirischer Lieblingswirt <strong>2017</strong>“ nennen. Der Wettbewerb wurde<br />

von der Wirtschaftskammer in Kooperation mit der Kronen Zeitung<br />

durchgeführt und anlässlich der Krone-Gala der Lieblingswirte in Wien<br />

wurde Andi und Ritschi Tatzl die Urkunde überreicht.<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

v.l.: WKO-Präsident Dr.Christoph Leitl, Richard Tatzl, Andreas Tatzl,<br />

WKO-Spartenobmann Mario Pulker

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!