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Zürich Tennis, Top Events 2017

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SWISSLOS<br />

NIEMAND MACHT<br />

GLÜCKLICHERE VEREINE<br />

Lotterien und Geldspiele sind in der Schweiz stark reglementiert<br />

und bewilligungspflichtig. Was für lokale Veranstalter<br />

von Lotterien oder Gewinnspielen manchmal<br />

hinderlich sein kann, ist im gesamten Kontext ein riesiger<br />

Vorteil für die Allgemeinheit. Der Name Swisslos umfasst<br />

das Lotto- und Losgeschäft sowie die Sportwetten und ist<br />

der Garant für sichere und transparente Rahmenbedingungen<br />

für das Glücksspiel in der Deutschschweiz und dem<br />

Tessin. Das Pendant in der Westschweiz ist die Loterie<br />

Romande. Swisslos führt pro Jahr 350 Millionen und die<br />

Loterie Romande über 209 Millionen für die Gemeinnützigkeit<br />

ab. Die Schweizer Vereinskultur profitiert stark von<br />

diesen Geldern, die eine wichtige Stütze sind, um Investitionen<br />

in gemeinnützige Infrastrukturprojekte und<br />

Veranstaltungen abzusichern.<br />

Über die Hälfte des Umsatzes (55%) wird in Form von Gewinnen<br />

an die Spieler ausgeschüttet. Die Provisionen (8%)<br />

stellen für viele Vertriebspartner von Swisslos eine unverzichtbare<br />

Einnahmequelle dar. Die verbleibenden 30% des<br />

Gesamtumsatzes, jährlich rund 354 Millionen Franken, gehen<br />

an die Kantone und an den nationalen Sport für gute<br />

Zwecke. (Quelle: Swisslos.ch)<br />

VERWENDUNG EINES GESPIELTEN<br />

SWISSLOS-FRANKENS (2015)<br />

Der Bundesrat revidierte im Jahr 2015 das Geldspielgesetz,<br />

das vom Juni 2016 bis im März <strong>2017</strong><br />

in den Parlamenten beraten wurde. Nötig wird<br />

eine Anpassung, weil die Digitalisierung und<br />

die Globalisierung unser fein austariertes<br />

System unter Druck setzt. Das Internet<br />

ermöglicht den weltweiten Zugang zu allen<br />

Arten von Geldspielen und Wetten.<br />

Dieses Aufkommen von online durchgeführten<br />

Glücksspielen führt zu einem unkontrollierten<br />

Abfluss von Mitteln, die bis anhin zum<br />

grossen Teil im Inland eingesetzt wurden. Das<br />

ist eine Aufweichung der in der Schweiz geltenden<br />

Regelungen, die den Schutz der Spieler und<br />

die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten<br />

zum Ziel haben.<br />

30 RAPPEN PRO GESPIELTEM FRANKEN GEHEN AN<br />

WOHLTÄTIGE UND GEMEINNÜTZIGE ZWECKE<br />

Für die Bereiche Kultur und Sport ist es sehr wichtig,<br />

dass die Ausgestaltung des neuen Gesetzes die Geldflüsse<br />

via Kantone für die Gemeinnützigkeit absichert. Am<br />

15. März <strong>2017</strong> folgte der Nationalrat dem Ständerat deutlich<br />

und verbietet neu den Zugang zu ausländischen Online-<br />

Wettplattformen. Solche Angebote werden in Zukunft von<br />

den Telekommunikationsfirmen (Providern) technisch blockiert<br />

und deren Aufwand wird entsprechend entschädigt.<br />

Freiheitlich denkende Zeitgenossen haben ihre liebe Mühe<br />

mit dieser Einschränkung des persönlichen Freiraumes.<br />

Bei einer sorgfältigen Güterabwägung, welche den positiven<br />

Effekt der gemeinnützigen Projekte miteinbezieht, kann<br />

dieser deutliche Entscheid unserer Parlamente zugunsten<br />

eines Verbotes gut nachvollzogen werden. Der einzige Wermutstropfen,<br />

der bleibt, ist die Möglichkeit, dass mit dem<br />

nötigen Computerwissen die technischen Hürden relativ<br />

einfach zu überwinden sind.<br />

Gewinne an Spieler | –.55<br />

Reingewinn (für gemeinnützige Zwecke und Sport) | –.30<br />

Provisionen (Detailhandel) | –.08<br />

Betriebsaufwand | –.07<br />

23 % DER SWISSLOS-ERTRÄGE GEHEN AN DEN<br />

KANTON ZÜRICH<br />

Im Lotteriefonds verwaltet die Finanzdirektion des Kantons<br />

<strong>Zürich</strong> die Gewinnanteile von Swisslos. Massgebende Kriterien<br />

für die Verteilung auf die Kantone bilden die Bevölkerung<br />

und der getätigte Umsatz. 76 815 713 Franken sind im<br />

Jahr 2015 dem Kanton zur Verteilung an die Gemeinnützigkeit<br />

zugeflossen.<br />

Zuständig für die Sprechung von Beiträgen sind der Regierungsrat<br />

(bis 500 000 Franken) und der Kantonsrat (höhere<br />

Summen). Die Vergabe orientiert sich an klaren Richtlinien,<br />

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