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Rechtsschutz für vermietete Wohnungen Auxilia - Versicherungen ...

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Anfrage <strong>für</strong> eine <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong> <strong>Wohnungen</strong><br />

Guten Tag, sehr geehrter Interessent,<br />

vielen Dank <strong>für</strong> Ihr Interesse an einer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong><br />

<strong>Wohnungen</strong> aus unserem Hause.<br />

Beigefügt erhalten Sie einen Deckungsauftrag zur <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung <strong>für</strong> Ihre ganz<br />

persönlichen Erfordernisse. Informieren sie sich und sprechen Sie mit uns. Wir sind stets<br />

offen <strong>für</strong> Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.<br />

Gleichzeitig kann dieser Deckungsauftrag auch als Antrag verwendet werden, Sie<br />

müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben<br />

zurücksenden.<br />

Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich<br />

<strong>für</strong> ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die<br />

Versicherungsunterlagen würden Ihnen dann umgehend zugeschickt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Herbert Becker


Deckungsauftrag zur <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung Fax: 030/ 89745519<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer von <strong>vermietete</strong>n Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken<br />

<strong>für</strong> Kraftfahrer Schutz e.V. Automobilclub und <strong>Auxilia</strong> Allgemeine <strong>Rechtsschutz</strong> Versicherungs- AG Postfach 15 12 20, 80047 München<br />

Antragsseite 1 von 4 Seiten /Stand 01.01.07/AP/030-8735462<br />

Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D 14193 Berlin<br />

VM- Nr. 10197714 Tel: 030/ 89738965 Fax 030/ 897455195 E-Mail: mandantenmail@freenet.de<br />

Antragsteller (Versicherungsnehmer)<br />

Ich erkläre meinen Beitritt zum KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. - wenn angekreuzt,<br />

beantrage ich zusätzlich eine <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung bei der AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>-<br />

Versicherungs- AG. Nichtbeantwortung der Fragen oder Striche gelten als Verneinung. Die<br />

angekreuzten <strong>Versicherungen</strong> sind Gegenstand jeweils rechtlich selbständiger Verträge.<br />

Firma,(Name der Firma)<br />

Name, Vorname (Firmeninhaber)<br />

Strasse/Hausnummer (Firmenanschrift)<br />

Postleitzahl/Ort (Firmenanschrift)<br />

❏ Bitte Deckung vorab per Fax erteilen<br />

❏ Neuantrag ❏ Änderungsantrag<br />

Versicherungsscheinnummer<br />

Geburtsdatum<br />

Bei juristischen Personen <strong>für</strong> Clubleistungen berechtigt<br />

Gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen<br />

Art des Betriebes<br />

❏ Mitversicherung des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des unten genannten Berechtigten <strong>für</strong> den privaten Bereich und/oder eines im<br />

Haushalt lebenden Elternteiles:<br />

Name, Vorname:<br />

Beginn der Mitgliedschaft/ der Versicherungsverträge<br />

frühestens am Eingangstag des Antrages beim KS folgt. In Teilbereichen der <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten (siehe Antragsrückseite). Die<br />

Zahlung des Beitrages ist nur mit Lastschrifteinzug möglich.<br />

Vertragsdauer: ❏ 1 Jahr Zahlungsweise: ❏ monatlich ❏ jährlich<br />

Die Beiträge werden vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Versicherungssteuer, zur Zeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.<br />

Ausfertigungsgebühren <strong>für</strong> Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag von 6% berechnet.<br />

Bankverbindung/ Einzugsermächtigung:<br />

Ich bin damit einverstanden, dass alle Beiträge <strong>für</strong> KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. und AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherungs- AG bis auf Widerruf von meinem Konto abgebucht werden:<br />

Name und Sitz der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber falls abweichend vom Antragssteller<br />

Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />

KS- Mitgliedschaft 27,00 Euro<br />

❏ KS- Mitgliedschaft <strong>für</strong> die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen: 33,00 Euro<br />

❏<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />

<strong>für</strong> nicht gewerblich genutzte Objekte<br />

Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURPRIVAT oder. Privat- <strong>Rechtsschutz</strong> oder<br />

Spezial- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR möglich.<br />

❏ <strong>für</strong> alle gemieteten/ selbstbewohnten <strong>Wohnungen</strong>, Einfamilienhäusern im Inland.<br />

❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige) 66,00 Euro<br />

❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 47,00 Euro<br />

❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 37,00 Euro<br />

❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige) 31,00 Euro<br />

❏ <strong>für</strong> die <strong>vermietete</strong> Einliegerwohnung im ansonsten selbstwohnten Eigenheim<br />

(Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.)<br />

❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige) 66,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />

❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 47,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />

❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 37,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />

❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige) 31,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />

Zwischensumme<br />

Antragsseite 1 von 4 Seiten /Stand 01.01.07<br />

Jahresbeitrag<br />

27,00 Euro<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro


Übertrag<br />

❏<br />

❏<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />

<strong>für</strong> nicht gewerblich genutzte Objekte<br />

Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURPRIVAT oder. Privat- <strong>Rechtsschutz</strong> oder<br />

Spezial- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR möglich.<br />

❏ <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong> Wohnung, Einfamilienhaus <strong>für</strong> nicht gewerblich genutzte Objekte<br />

❏ Mit Jahresbruttomiete bis 12.000 Euro je Wohneinheit (WE)<br />

❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige) je WE 233,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />

❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige) je WE 152,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />

❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige) je WE 119,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />

❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige) je WE 99,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />

❏ Mit Jahresbruttomiete über 12.000 Euro je Wohneinheit (WE)<br />

❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige)<br />

❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige)<br />

❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige)<br />

❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige)<br />

❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />

❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />

Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke!<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />

<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte.<br />

❏ vom Eigentümer selbstgenutzt (je Objekt)<br />

❏ Mit 150 Euro ❏ Mit 250 Euro ❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />

❏ bis 250 qm überdachte Fläche<br />

❏ bis 500 qm überdachte Fläche<br />

❏ bei über 500 qm überdachte Fläche<br />

zusätzlich je weitere 250 qm überdachte Fläche<br />

❏ je angefangene 2.500 qm über 2.500 qm<br />

hinausgehende nicht überdachte Fläche<br />

❏ mit 150,— Euro<br />

Selbstbeteiligung<br />

je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />

54,00 Euro<br />

108,00 Euro<br />

42,00 Euro<br />

30,00 Euro<br />

❏ mit 250,— Euro<br />

Selbstbeteiligung<br />

je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />

44,00 Euro<br />

88,00 Euro<br />

36,00 Euro<br />

26,00 Euro<br />

❏ mit 500,— Euro<br />

Selbstbeteiligung<br />

je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />

37,00 Euro<br />

74,00 Euro<br />

29,00 Euro<br />

22,00 Euro<br />

❏ überdachte Fläche qm ❏ nicht überdachte Fläche qm<br />

Zwischensumme<br />

Antragsseite 2 von 4 Seiten /Stand 01.01.07<br />

Jahresbeitrag<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro


Übertrag<br />

❏<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />

<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte.<br />

❏ als Mieter oder Pächter -<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte- je Objekt<br />

❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 Euro) X Objekte =<br />

❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9 % (Mindestbeitrag 137 Euro) X Objekte =<br />

❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9 % (Mindestbeitrag 112 Euro) X Objekte =<br />

❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 Euro) X Objekte =<br />

Jahresbruttomiete/-pacht: Euro<br />

Die Adressen der zu versichernden Objekte bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke!<br />

❏ als Vermieter oder Verpächter -<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte- je Objekt<br />

❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9 % (Mindestbeitrag 137 Euro) X Objekte =<br />

❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9 % (Mindestbeitrag 112 Euro) X Objekte =<br />

❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 Euro) X Objekte =<br />

Jahresbruttomiete/-pacht: Euro<br />

Die Adressen der zu versichernden Objekte bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke!<br />

Fragen zur Vorversicherung/ Es bestand keine ❏ Vorversicherung<br />

Besteht oder bestand <strong>für</strong> den Antragsteller oder eine mitversicherte Person eine <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung bei einer anderen Gesellschaft,<br />

der <strong>Auxilia</strong> oder Kraftfahrer- Schutz Versicherungs- AG?<br />

Ggf. Name der Gesellschaft: Versicherungsschein Nr.:<br />

Jahresbeitrag<br />

❏ ja ❏ nein<br />

Wurde ein <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ❏ ja ❏ nein<br />

Wurde ein <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ❏ ja ❏ nein<br />

Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen (Vergleiche auf der Antragsseite 3 Ziffer IV.) ❏ ja ❏ nein<br />

Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheines und der <strong>Auxilia</strong> ARB/2007 sowie der<br />

gesetzlichen Verbraucherinformationen. Die übrigen Vereinbarungen bzw. Hinweise auf der Antragsseite 4 dieses<br />

Deckungsauftrages habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten <strong>Rechtsschutz</strong>arten (wie z.B.<br />

Spezial- <strong>Rechtsschutz</strong>, Spezial- Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>, Versicherungs- Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong>, Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Hilfsgeschäfte, Vorsorge-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> weitere Inhaber oder Geschäftsführer) hingewiesen. Habe ich einige<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>arten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche<br />

Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, falsche Angaben über die Anzahl der beschäftigten etc.) gehen zu meinen<br />

Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift.<br />

Ort und Datum Vermittler Antragsteller <strong>für</strong> den Antrag und Erklärung des Kunden<br />

Euro<br />

Euro<br />

Euro<br />

Antragsseite 3 von 4 Seiten /Stand 01.01.07


Vereinbarungen und Hinweise zur Mitgliedschaft und <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken<br />

Geltungsbereich <strong>für</strong> die KS- Clubleistungen:<br />

Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira,<br />

Geltungsbereich <strong>für</strong> die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung:<br />

Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende <strong>Rechtsschutz</strong>fälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den<br />

Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich<br />

gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung<br />

rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst-<br />

oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit <strong>Rechtsschutz</strong>. Versetzungen oder Abordnungen<br />

gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. <strong>Rechtsschutz</strong> im erweiterten Geltungsbereich <strong>für</strong> Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann<br />

nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong> besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des<br />

Beratungs- oder Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong>es im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt<br />

oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator<br />

nicht Rechtsanwalt ist.<br />

Laufzeit:<br />

Die Mitgliedschaft und die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an <strong>für</strong> 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend<br />

von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich von Ihnen oder uns gekündigt werden. Die<br />

Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />

Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen.<br />

Wartezeiten:<br />

bestehen nicht im Schadenersatz- <strong>Rechtsschutz</strong>, Disziplinar- und Standes- <strong>Rechtsschutz</strong>, Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>, Opfer- <strong>Rechtsschutz</strong>,<br />

Ordnungswidrigketten- <strong>Rechtsschutz</strong>, Beratungs- oder Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong> im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, <strong>Rechtsschutz</strong> in<br />

Betreuungsverfahren sowie Daten- <strong>Rechtsschutz</strong> (Verteidigung). Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen <strong>für</strong> die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher<br />

Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn <strong>für</strong><br />

das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des<br />

Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen<br />

Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten <strong>für</strong> die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />

Versicherungssumme <strong>für</strong> die <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung:<br />

Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je <strong>Rechtsschutz</strong>fall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und<br />

Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution.<br />

Erklärung:<br />

Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe.<br />

Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.<br />

Datenschutzklausel:<br />

Ich willige ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,<br />

Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung<br />

sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

e.V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch <strong>für</strong> entsprechende Prüfungen bei anderweitig<br />

beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-<br />

und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit dem KRAFTFAHRER- SCHUTZ e.V. führen und an den/ die <strong>für</strong> mich zuständigen<br />

Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur wenn<br />

ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den anderen Verbraucherinformationen mit dem<br />

Versicherungsschein -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird.<br />

Beitragsanpassung <strong>für</strong> die <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung:<br />

Gemäß § 10 AUXILIA ARB/2007 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhung zulässig<br />

oder welche Beitragsverminderung <strong>für</strong> den Versicherer verpflichtend ist.<br />

Risikoträger:<br />

Für die <strong>Rechtsschutz</strong>versicherungen: AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherungs- AG.<br />

III. Vorsorge-<strong>Rechtsschutz</strong> (Klausel zu §§ 28, 29 ARB/2007 sowie zum <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß §§ 21, 23, 29<br />

ARB/2007, Klausel 4)<br />

Besteht Versicherungsschutz gemäß §§ 28, 29 ARB oder <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> weitere Inhaber/ Geschäftsführer gemäß §§21, 23 und 29 ARB und ändert<br />

sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, indem<br />

- ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder<br />

- ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder<br />

- die Voraussetzung <strong>für</strong> die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt,<br />

besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz<br />

besteht auch <strong>für</strong> vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das<br />

neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung<br />

anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hier<strong>für</strong> der Versicherungsschutz.<br />

Gleiches gilt wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht.<br />

Antragsseite 4 von 4 Seiten /Stand 01.01.07


<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB/2007)<br />

Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus<br />

dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.<br />

Besondere Hinweise: Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder<br />

selbstgenutzten gewerblichen Einheiten wie auch gewerblich <strong>vermietete</strong>/ verpachtete Einheiten sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene<br />

Wohneinheiten sind beitragsfrei mitversichert.<br />

Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/ gemieteten Garagen im Inland sowie alle zum <strong>vermietete</strong>n Objekt gehörenden Garagen. Einzel<br />

<strong>vermietete</strong> Garagen müssen separat versichert werden.<br />

Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.<br />

Definition zum Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

(Klausel zu §§ 25, 26, 28, 23 und 29 ARB/2007, Klausel 4)<br />

Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils<br />

ab Entstehung ohne Wartezeit versichert.<br />

Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe "Familiendefinition") sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert, indem<br />

- ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder<br />

- ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder<br />

- die Voraussetzung <strong>für</strong> die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt.<br />

In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster<br />

Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.<br />

Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats<br />

nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder<br />

geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hier<strong>für</strong> der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen<br />

Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht.<br />

Beispiele: Kauf einer <strong>vermietete</strong>n Eigentumswohnung; Kauf/ Anmietung eines weiteren gewerblich genutzten Objektes.<br />

Allgemeine Tarifbestimmungen<br />

Versicherungssumme und -leistungen:<br />

Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je <strong>Rechtsschutz</strong>fall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und<br />

Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, <strong>für</strong> die nachgenannten Leistungen:<br />

Rechtsanwaltskosten.<br />

Korrespondenzanwaltskosten in Inlands- Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers<br />

entfernt ist.<br />

Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger.<br />

Kosten des Gerichtsvollziehers.<br />

Mediationskosten.<br />

Kosten eines eigenen Sachverständigen<br />

- zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,<br />

- bei Streitigkeiten aus Kfz- Kauf- und -Reparaturverträgen,<br />

- in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.<br />

Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder<br />

Partei angeordnet hat.<br />

Kosten <strong>für</strong> die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.<br />

Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu Erstattung verpflichtet ist.<br />

Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen des<br />

Versicherungsnehmers.<br />

Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten, durch qualifizierte Rechtsanwälte über unser Hotline (0 89) 5 39 81-<br />

333 im 24- Stunden- Service.<br />

Wartezeiten:<br />

Bestehen nicht im Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>, Ordnungswidrigkeiten- <strong>Rechtsschutz</strong>. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.<br />

Die Wartezeit entfällt wenn <strong>für</strong> das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue<br />

Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des<br />

ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.<br />

Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten <strong>für</strong> die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />

Örtlicher Geltungsbereich<br />

Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende <strong>Rechtsschutz</strong>fälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den<br />

Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem<br />

Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die<br />

Wahrnehmung rechtlicher Interessen ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder<br />

einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weitweit <strong>Rechtsschutz</strong>. Versetzungen<br />

oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. <strong>Rechtsschutz</strong> im erweiterten Geltungsbereich <strong>für</strong> Urlaubs-, Dienst- oder<br />

Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren<br />

Wohnsitz hat.<br />

Sozialgerichts- und Steuer-<strong>Rechtsschutz</strong> besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong> besteht vor deutschen<br />

Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong>es im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />

muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation<br />

besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.<br />

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Die Leistungen im Überblick<br />

1. <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB/2007)<br />

Leistungsarten 1. Schadenbeispiele<br />

Schadenersatz- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Arbeits- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Gebäude-, Wohnungs- und<br />

Grundstücks- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

<strong>Rechtsschutz</strong> im Vertrags- und<br />

Sachenrecht (auch über Internet<br />

geschlossene Verträge)<br />

Steuer- <strong>Rechtsschutz</strong> vor<br />

Gerichten<br />

Sozialgerichts- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong> in<br />

verkehrsrechtlichen<br />

Angelegenheiten<br />

Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Disziplinar- und Standes-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong><br />

<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Opfer von<br />

Gewaltstraftaten<br />

Straf- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Ordnungswidrigkeiten-<br />

<strong>Rechtsschutz</strong><br />

Beratungs- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

<strong>Rechtsschutz</strong> in<br />

Betreuungsverfahren<br />

Daten- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Am Fahrzeug des Firmeninhabers ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von 10.225,--<br />

Euro entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca.<br />

4.500, -- Euro in der 1. Instanz und ca. 5.500, -- Euro in der 2. Instanz.<br />

Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtsprozess<br />

wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten<br />

<strong>für</strong> den eigenen Anwalt selbst zu tragen und werden von der AUXILIA erstattet<br />

Ein Nachbar behauptet, der Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers verursache unzumutbare<br />

Geräuschbelästigungen. Die Frage, inwieweit die Belästigungen zulässig sind, lässt sich nur<br />

gerichtlich klären.<br />

Der erhoffte und versprochene Traumurlaub wird zum Albtraum: Bauarbeiten im Hotel, schlechte<br />

Verpflegung, verdreckte Strände, etc. Der Reiseveranstalter will den Reisepreis dennoch nicht<br />

mindern.<br />

Versicherungs- Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong>: Im Betrieb unseres Versicherungsnehmers wurde eingebrochen.<br />

Hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes der entwendeten Maschinen kommt es mit<br />

der Einbruchdiebstahlversicherung zu Differenzen.<br />

Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Hilfsgeschäfte: Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche<br />

Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu<br />

Differenzen. Außergerichtlich einigen sich die Parteien auf eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr. Bei<br />

einem Streitwert von 15.300,-- Euro betragen die Kosten <strong>für</strong> den Rechtsanwalt 2.000,-- Euro.<br />

Das Finanzamt erkennt die Kosten <strong>für</strong> das häusliche Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgabe an.<br />

Das Finanzgericht muss die strittige Frage entscheiden.<br />

Nach einem Berufsunfall wird der Versicherungsnehmer erwerbsunfähig. Die Berufsgenossenschaft<br />

lehnt Rentenzahlungen mit der Begründung ab, die Erwerbsunfähigkeit beruhe auf früheren<br />

Erkrankungen. Die Streitfrage lässt sich nur unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten durch das<br />

Sozialgericht klären.<br />

Die Verwaltungsbehörde zieht die Fahrerlaubnis mit dem Hinweis auf angebliche körperliche Mängel<br />

des Versicherungsnehmers ein. Der Versicherungsnehmer muss sich vor dem Verwaltungsgericht zur<br />

Wehr setzen, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.<br />

Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den<br />

gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der "Zentralen Vergabestelle <strong>für</strong><br />

Studienplätze" übernimmt die AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>.<br />

Die Standesorganisation des freiberuflich tätigen Versicherungsnehmers (Arzt, Rechtsanwalt, Notar,<br />

Architekt, etc.) leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein und<br />

verhängt eine Geldbuße. Der Versicherungsnehmer will sich hiergegen verteidigen.<br />

Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin nur knapp einem Sexualverbrechen.<br />

In dem späteren Strafprozess gegen den Täter wegen versuchter Vergewaltigung<br />

beauftragt sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als Nebenklägerin und beim<br />

Täter- Opfer- Ausgleich.<br />

Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet ein Mitarbeiter schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft<br />

wirft dem Versicherungsnehmer Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage<br />

wegen fahrlässiger Körperverletzung.<br />

Spezial- Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>: Wegen angeblicher Steuerhinterziehung wird gegen den Versicherungsnehmer<br />

ein Strafverfahren eröffnet.<br />

Wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung will die Verwaltungsbehörde gegenüber<br />

dem Versicherungsnehmer eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängen. Der<br />

Rechtsanwalt erreicht die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Dennoch hat der Versicherungsnehmer<br />

seine Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen, die die AUXILIA erstattet.<br />

Nach dem Tod eines nahen Verwandten lässt sich der Versicherungsnehmer anwaltlich über seine<br />

Erbansprüche beraten.<br />

Nach dem Tod des Erblassers kommt es zwischen den Erben zum Streit über die Aufteilung des<br />

Nachlasses. Dieser Streit wurde im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen Mediator<br />

beigelegt.<br />

Wegen altersbedingter Gebrechen wird gegen den Ehemann der Versicherungsnehmerin die<br />

Betreuung angeordnet. Die Versicherungsnehmerin ist der Auffassung, eine Betreuung sei nicht<br />

notwendig, möchte aber <strong>für</strong> den Fall der Betreuung zumindest selbst diese Aufgabe übernehmen.<br />

Ein Kunde klagt, dass der Versicherungsnehmer die über ihn gespeicherten Daten löschen soll. Die<br />

Daten werden jedoch <strong>für</strong> den weiteren Geschäftsbetrieb des Versicherungsnehmers unbedingt<br />

benötigt. Das Gericht muss über die Zulässigkeit der weiteren Speicherung entscheiden.<br />

Schadenbeispiel zum Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong> (Klausel 4)<br />

Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins,<br />

weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei.<br />

Der Versicherungsnehmer lässt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen LKW mit einer Nutzlast über 4 t auf sich zu. Bei dem Verkäufer<br />

müssen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, weil sich verschiedene Mängel am Fahrzeug herausgestellt haben.<br />

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KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />

Die KS-Clubleistungen<br />

Die KS-Clubleistungen gelten <strong>für</strong> Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese<br />

Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.B. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht <strong>für</strong><br />

juristische Personen (hier kann <strong>für</strong> die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die<br />

Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz<br />

besteht keine Leistung.<br />

Geltungsbereich<br />

Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira.<br />

Familiendefinition<br />

Bei der Clubmitgliedschaft <strong>für</strong> die Familie gelten die Clubleistungen sowohl <strong>für</strong> den Antragsteller als auch <strong>für</strong> den nachgenanten<br />

Personenkreis:<br />

a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers,<br />

b) die minderjährigen Kinder,<br />

c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />

zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hier<strong>für</strong> ein leistungsbezogenes Entgelt<br />

erhalten,<br />

d) die im Haushalt des Antragstellers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Eltern des Antragstellers/ Lebenspartners.<br />

Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben.<br />

Die KS-Clubleistungen<br />

Wildschadenbeihilfe bis € 1.050,—<br />

im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.<br />

Abschleppbeihilfe bis € 65,—<br />

bei Panne oder Unfall.<br />

Pannenhilfe bis € 55,—<br />

bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).<br />

Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis<br />

Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens).<br />

Beihilfe <strong>für</strong> das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis € 30,—<br />

im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses.<br />

Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis € 1.050,—<br />

im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport.<br />

Beihilfe <strong>für</strong> Berufskraftfahrer bis € 520,—<br />

bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.<br />

Beihilfe <strong>für</strong> Helfer am Unfallort bis € 520,—<br />

im Kalenderjahr <strong>für</strong> Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten.<br />

Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis € 5.200,—,<br />

wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.<br />

Unfallkrankengeld bis € 325,—<br />

erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (€ 6,50 täglich, max.<br />

50 Tage).<br />

Unfallsterbegeld € 1.550 —<br />

nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.<br />

Service bei Notfällen im Ausland<br />

- Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc.<br />

- Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.B. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit<br />

oder Tod).<br />

Privater Beweissicherungsservice<br />

Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall.<br />

Mietwagen-Service<br />

Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung.<br />

Beratungsservice<br />

zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das<br />

Kraftfahrzeug.<br />

KS-Notfall-Service<br />

- 24 Stunden-Notruf –<br />

KS-Reisedienst<br />

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Was ist wichtig vor Abschluss einer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung<br />

Wer entscheidet bei einem Rechtsstreit ob Versicherungsschutz besteht?<br />

Beim Schiedsverfahren:<br />

Die Bedingungen vieler Anbieter sehen ein kompliziertes,<br />

langwieriges Schiedsgutachtenverfahren vor, das<br />

häufig länger dauert als das Grundverfahren, wenn der<br />

Versicherungsschutz aufgrund fehlender Erfolgsaussichten<br />

versagt werden soll. Der Versicherungsnehmer<br />

ist lange im Unklaren, ob Versicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Beim Stichentscheidverfahren.<br />

Beim Stichentscheidverfahren trifft der vom Versicherungsnehmer<br />

beauftragte Rechtsanwalt die Entscheidung,<br />

ob Versicherungsschutz besteht. Sieht er<br />

Erfolgsaussichten hat die Versicherung zu regulieren.<br />

Fazit: Das Stichentscheidverfahren ist <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt vorteilhafter, da schneller<br />

und unkomplizierter. Die endgültige Entscheidung fällt im direkten Umfeld des Versicherungsnehmers. Die <strong>Auxilia</strong><br />

leistet nach dem Stichentscheidverfahren.<br />

Folgeereignistheorie oder Kausalereignistheorie, was macht Sinn?<br />

Ein Beispiel und seine Auswirkungen:<br />

01.04.2001 Entwicklung eines neuen Fahrrades durch den Hersteller<br />

01.01.2002 Das Fahrrad kommt auf dem Markt<br />

01.01.2004 Versicherungsnehmer schließt <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung ab<br />

01.07.2006 Versicherungsnehmer kauft Fahrrad<br />

01-01-2007 Aufgrund eines Konstruktionsfehlers bricht der Lenker, Versicherungsnehmer stürzt und wird schwer verletzt.<br />

Ergebnis der Kausalereignistheorie:<br />

Der <strong>Rechtsschutz</strong>fall ist vorvertraglich, da durch den<br />

Konstruktionsfehler am 01.04.2001 ursächlich eingetreten<br />

ist.<br />

Kein Versicherungsschutz.<br />

Die <strong>Auxilia</strong> leistet nach der Folgeereignistheorie.<br />

Ergebnis der Folgeereignistheorie:<br />

Da der <strong>Rechtsschutz</strong>fall während der Vertragslaufzeit<br />

durch den Bruch des Lenkers ausgelöst wird.<br />

Es besteht Versicherungsschutz.<br />

Kündigung nach wie vielen Schadenfällen pro Jahr möglich<br />

Der Versicherer hat im Schadenfall die Möglichkeit das beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht auszusprechen. Bei<br />

einigen Rechtschutzversicherern ist eine Kündigung innerhalb eines Kalenderjahres schon nach 1 Schadenfall möglich, am<br />

Markt sind bisher 2 Schadenfälle üblich. Bei der <strong>Auxilia</strong> ist eine Kündigung erst nach 3 Schadenfällen möglich. Der<br />

Versicherungsnehmer kann jedoch bei der <strong>Auxilia</strong> bereits nach dem 1. Schadenfall das außerordentliche Kündigungsrecht in<br />

Anspruch nehmen (ARB/2007 §13).<br />

Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab<br />

Entstehung ohne Wartezeit versichert, dies immer zum tariflich größtmöglichen Leistungsumfang bei kleinster<br />

Selbstbeteiligung möglich. Beispiele: Kauf einer <strong>vermietete</strong>n Eigentumswohnung; Übergang in eine selbständige Tätigkeit.<br />

Den Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong> leistet die <strong>Auxilia</strong> im §§ 25, 26, 29 (ARB/2007).<br />

Mobile Rechtsberatung<br />

Übernahme der gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder <strong>für</strong> Besuche des Rechtsanwaltes beim<br />

Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nach Unfall, bei Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen.<br />

Die Mobile Rechtsberatung ist bei der <strong>Auxilia</strong> mitversichert (ARB/2007).<br />

Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong><br />

Die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation werden übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt auch<br />

<strong>für</strong> Streitigkeiten im Familien-/ Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Der Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong> ist bei der <strong>Auxilia</strong> von<br />

höchstens acht Sitzungsstunden a maximal € 180,— (ohne Streitwertbegrenzung). mitversichert (ARB/2007).<br />

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen AGG<br />

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch Diskriminierungsgesetz<br />

genannt besteht bei der <strong>Auxilia</strong> im vollem Umfang <strong>Rechtsschutz</strong>, wenn die entsprechende Leistungsart versichert ist (z.B.<br />

Arbeits- <strong>Rechtsschutz</strong>, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- <strong>Rechtsschutz</strong>, <strong>Rechtsschutz</strong> im Vertrags- und Sachenrecht<br />

(auch über Internet geschlossene Verträge), usw.). Es ist hier<strong>für</strong> kein zusätzlicher <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag erforderlich!<br />

So können Sie uns per Mausklick näher kennen lernen.<br />

Besuchen Sie Ihren Versicherungsmakler doch gleich einmal im Internet.<br />

www.mbmakler.de www.kostensparen www.mbsparen.de www.mbinvest.de www.mbkapital.de<br />

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Information zur <strong>Rechtsschutz</strong>leistung "Mediation" (ARB/2007)<br />

Mediation jetzt auch im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />

Wie sich im Konfliktfall viel Aufwand, Ärger und Zeit sparen lässt<br />

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Dritter den Konfliktparteien hilft, eine<br />

eigenständige, auf ihren Interessen basierende Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten.<br />

Daher zum Mediator, statt zum Richter!<br />

Vorteile:<br />

Mediation ist ein schnelles, unbürokratisches Verfahren.<br />

Mediation sucht nach einer Lösung, die allen Beteiligten hilft.<br />

Mediation nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse und Emotionen der Betroffenen.<br />

Allein die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen, nicht Dritte.<br />

Der Mediator hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen Interessen zu erkennen und in eine Lösung<br />

umzusetzen.<br />

Mediation ist <strong>für</strong> alle Konflikte geeignet, bewährte Mediationsgebiete sind z.B. Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.<br />

Was die AUXILIA leistet:<br />

Die Kostenerstattung der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation von höchstens acht<br />

Sitzungsstunden a maximal € 180,— (ohne Streitwertbegrenzung). Sind nicht versicherte Personen als Partei<br />

am Mediationsverfahren beteiligt, trägt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht<br />

versicherten Personen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist<br />

Wie finde ich einen qualifizierten Mediator?<br />

Servicenummer AUXILIA. (0 89) 5 39 81-333


1. Private Beweissicherung nach Verkehrsunfall<br />

Sehr geehrtes Mitglied,<br />

bei sogenannten Bagatellschäden, denen keine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde<br />

liegt, beschränkt sich die Polizei lediglich auf den Austausch von Personalien (in einigen Bundesländern<br />

kommt diese schon nicht mehr zum Unfallort). Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher<br />

Ansprüche ist nunmehr Sache der Unfallbeteiligten.<br />

Nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung muss der Kläger (Geschädigte) die Schuld des<br />

Unfallgegners beweisen. Dies geht jedoch nur, wenn der Unfallhergang anhand von aussagekräftigen<br />

Beweisen, wie z.B. gesicherten Unfallspuren oder Zeugenaussagen, noch nachvollzogen wenden kann.<br />

Fehlen diese Beweise, muss der Geschädigte häufig seinen eigenen Schaden zum Teil oder ganz selbst<br />

tragen.<br />

Vor diesem Hintergrund bietet die Gesellschaft <strong>für</strong> Unfall und Schadenforschung AG (GFU) im Rahmen<br />

des Beweissicherungsdienstes ihre Hilfe an:<br />

Auf Anforderung der Unfallbeteiligten unter der Rufnummer (0180) 525 82 00<br />

kommt zur jeder Tages- und Nachtzeit bundesweit ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger zur<br />

Unfallstelle und sichert dort die relevanten Spuren. Anhand dieser gesicherten Daten wird anschließend<br />

ein kurzer Beweissicherungsbericht erstellt. Alle gesicherten Daten werden archiviert und können bei<br />

Bedarf von einem Sachverständigen ausgewertet werden.<br />

Bei verschulden des Verkehrsunfalles durch den Gegner übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die<br />

Kosten des Sachverständigen, ggf. auch die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der<br />

Schadenabwehr. Übernimmt kein Versicherer die Kosten, verbleiben diese beim Auftraggeber, sind aber<br />

<strong>für</strong> KS- Mitglieder auf 97,15 Euro begrenzt. Für weitere Informationen steht Ihnen die GFU gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Gesellschaft <strong>für</strong> Unfall- und Schadensforschung m. b. H.<br />

Hauptverwaltung Schulstraße 16<br />

66793 Saarwellingen<br />

Telefon (068 38) 90 62 00 Telefax (068 38) 90 62 04<br />

2. Sixt Autovermietung<br />

der Sixt Autovermietung <strong>für</strong> KS- Mitglieder KS- Club- Tarife bei Sixt (PKW/LKW)<br />

-Tagestarife<br />

-Wochenendtarif 65<br />

-Wochen- und Monatstarife<br />

-Abholung und Zustellservice<br />

Internationales Reservierungscenter:<br />

Weltweite Buchungsmöglichkeiten von Sixt- Mietwagen Deutschland Tetefon 01807 525 25 25 (12 Cent<br />

pro Minute) International : Telefon 01805/23 22 22<br />

Kostenfreie Bereitstellung von Sixt- Kreditkarten und Mitgliedschaft im Sixt Goldkarten,<br />

Hotelreservierungen über Sixt, Deutschlandweit über 550 Mietwagenstationen, Weltweit über 2.400<br />

Mietwagenstationen in 52 Ländern.<br />

SIXT KS- Buchungsnummer 9902381 HAVE A GOOD TIME<br />

3. Reisedienst<br />

Das Reisebüro Europa bieten ihnen den umfassenden Service eines Reisebüros und halten <strong>für</strong> sie<br />

kostenlos Prospektmaterial bereit.<br />

Folgende Veranstalter können sie buchen:<br />

TOURISTIK UNION INTERNATIONAL (kein Rabatt möglich), BERLINER FLUGRING, TRANSFERIA,<br />

AMEROPA, TERRA, DER DR WULFS FERIENHAUSDIENST, INTERCHALET, WOLTERS,<br />

NORDREISEN, UNGER- FLUGREISEN, JET-REISEN, MEISER'S WELTREISEN, KREUTZER<br />

HETZEL, FAHREN aller namenhaften Reedereien und viele weitere Veranstalter <strong>für</strong> Flug-, PKW-, Bahnund<br />

Schilfsreisen.<br />

AUF VIELE ANGEBOTE GIBT ES 3% KS- Rabatt!<br />

Europa Reisen von Grüner GmbH<br />

Suarrezstr., 14057 Berlin, Telefon: 030/322 50 44, Fax: 030/325 70 74<br />

Zweigstelle Ludwigkirchstr., 10 10719 Berlin, Telefon: 030/885 40 31, Fax: 030/885 40 30


Beratungs- und Dokumentationsverzicht<br />

Kundenwunsch<br />

Der Kunde<br />

Name: Vorname:<br />

Strasse:<br />

PLZ /Ort:<br />

wünscht ausdrücklich eine<br />

Versicherungsprodukt (z.B. Hausratversicherung, <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung usw.)<br />

vom Versicherungsunternehmen<br />

Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.<br />

Herbert Becker Versicherungsmakler<br />

Paulsborner Str. 65 in 14193 Berlin<br />

Telefon: 030/89738965<br />

Hinweis<br />

Herr Frau<br />

ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die<br />

Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch<br />

wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu<br />

machen.<br />

Ergänzende Mitteilungen<br />

1. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.<br />

2. Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.<br />

3. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder<br />

des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.<br />

4. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der<br />

Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.<br />

5. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung<br />

• Versicherungsombudsmann e.V.,<br />

Prof. Wolfgang Römer, Postfach 08 06 22 in 10006 Berlin<br />

(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)<br />

• Ombudsmann <strong>für</strong> die private Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Arno Surminski, Leipzig er Str. 104 in 10117 Berlin<br />

(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)<br />

• Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />

Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn<br />

(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute)<br />

Ort und Datum Unterschrift Makler Unterschrift Kunde<br />

Beratungsverzicht Stand 01.04.2007


Name Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl /Ort<br />

Herbert Becker<br />

Unabhängiger Versicherungsmakler<br />

Paulsborner Str. 65<br />

14193 Berlin<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>versicherungsantrag<br />

Guten Tag, sehr geehrter Herr Herbert Becker,<br />

Freitag, 20. April 2007<br />

anbei erhalten sie den <strong>Rechtsschutz</strong>versicherungsantrag <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong> <strong>Wohnungen</strong><br />

im Original unterschrieben zurück.<br />

Mit freundlichen Grüßen

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