Rechtsschutz für vermietete Wohnungen Auxilia - Versicherungen ...
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Anfrage <strong>für</strong> eine <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong> <strong>Wohnungen</strong><br />
Guten Tag, sehr geehrter Interessent,<br />
vielen Dank <strong>für</strong> Ihr Interesse an einer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong><br />
<strong>Wohnungen</strong> aus unserem Hause.<br />
Beigefügt erhalten Sie einen Deckungsauftrag zur <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung <strong>für</strong> Ihre ganz<br />
persönlichen Erfordernisse. Informieren sie sich und sprechen Sie mit uns. Wir sind stets<br />
offen <strong>für</strong> Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.<br />
Gleichzeitig kann dieser Deckungsauftrag auch als Antrag verwendet werden, Sie<br />
müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben<br />
zurücksenden.<br />
Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich<br />
<strong>für</strong> ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die<br />
Versicherungsunterlagen würden Ihnen dann umgehend zugeschickt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Herbert Becker
Deckungsauftrag zur <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung Fax: 030/ 89745519<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer von <strong>vermietete</strong>n Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken<br />
<strong>für</strong> Kraftfahrer Schutz e.V. Automobilclub und <strong>Auxilia</strong> Allgemeine <strong>Rechtsschutz</strong> Versicherungs- AG Postfach 15 12 20, 80047 München<br />
Antragsseite 1 von 4 Seiten /Stand 01.01.07/AP/030-8735462<br />
Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D 14193 Berlin<br />
VM- Nr. 10197714 Tel: 030/ 89738965 Fax 030/ 897455195 E-Mail: mandantenmail@freenet.de<br />
Antragsteller (Versicherungsnehmer)<br />
Ich erkläre meinen Beitritt zum KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. - wenn angekreuzt,<br />
beantrage ich zusätzlich eine <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung bei der AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>-<br />
Versicherungs- AG. Nichtbeantwortung der Fragen oder Striche gelten als Verneinung. Die<br />
angekreuzten <strong>Versicherungen</strong> sind Gegenstand jeweils rechtlich selbständiger Verträge.<br />
Firma,(Name der Firma)<br />
Name, Vorname (Firmeninhaber)<br />
Strasse/Hausnummer (Firmenanschrift)<br />
Postleitzahl/Ort (Firmenanschrift)<br />
❏ Bitte Deckung vorab per Fax erteilen<br />
❏ Neuantrag ❏ Änderungsantrag<br />
Versicherungsscheinnummer<br />
Geburtsdatum<br />
Bei juristischen Personen <strong>für</strong> Clubleistungen berechtigt<br />
Gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen<br />
Art des Betriebes<br />
❏ Mitversicherung des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des unten genannten Berechtigten <strong>für</strong> den privaten Bereich und/oder eines im<br />
Haushalt lebenden Elternteiles:<br />
Name, Vorname:<br />
Beginn der Mitgliedschaft/ der Versicherungsverträge<br />
frühestens am Eingangstag des Antrages beim KS folgt. In Teilbereichen der <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten (siehe Antragsrückseite). Die<br />
Zahlung des Beitrages ist nur mit Lastschrifteinzug möglich.<br />
Vertragsdauer: ❏ 1 Jahr Zahlungsweise: ❏ monatlich ❏ jährlich<br />
Die Beiträge werden vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Versicherungssteuer, zur Zeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.<br />
Ausfertigungsgebühren <strong>für</strong> Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Bei monatlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag von 6% berechnet.<br />
Bankverbindung/ Einzugsermächtigung:<br />
Ich bin damit einverstanden, dass alle Beiträge <strong>für</strong> KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. und AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherungs- AG bis auf Widerruf von meinem Konto abgebucht werden:<br />
Name und Sitz der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber falls abweichend vom Antragssteller<br />
Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />
KS- Mitgliedschaft 27,00 Euro<br />
❏ KS- Mitgliedschaft <strong>für</strong> die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen: 33,00 Euro<br />
❏<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />
<strong>für</strong> nicht gewerblich genutzte Objekte<br />
Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURPRIVAT oder. Privat- <strong>Rechtsschutz</strong> oder<br />
Spezial- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR möglich.<br />
❏ <strong>für</strong> alle gemieteten/ selbstbewohnten <strong>Wohnungen</strong>, Einfamilienhäusern im Inland.<br />
❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige) 66,00 Euro<br />
❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 47,00 Euro<br />
❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 37,00 Euro<br />
❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige) 31,00 Euro<br />
❏ <strong>für</strong> die <strong>vermietete</strong> Einliegerwohnung im ansonsten selbstwohnten Eigenheim<br />
(Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.)<br />
❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige) 66,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />
❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 47,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />
❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall 37,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />
❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige) 31,00 Euro <strong>für</strong> die Einliegerwohnung<br />
Zwischensumme<br />
Antragsseite 1 von 4 Seiten /Stand 01.01.07<br />
Jahresbeitrag<br />
27,00 Euro<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro
Übertrag<br />
❏<br />
❏<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />
<strong>für</strong> nicht gewerblich genutzte Objekte<br />
Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURPRIVAT oder. Privat- <strong>Rechtsschutz</strong> oder<br />
Spezial- <strong>Rechtsschutz</strong> oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR möglich.<br />
❏ <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong> Wohnung, Einfamilienhaus <strong>für</strong> nicht gewerblich genutzte Objekte<br />
❏ Mit Jahresbruttomiete bis 12.000 Euro je Wohneinheit (WE)<br />
❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige) je WE 233,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />
❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige) je WE 152,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />
❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige) je WE 119,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />
❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige) je WE 99,00 Euro X Wohneinheit/en =<br />
❏ Mit Jahresbruttomiete über 12.000 Euro je Wohneinheit (WE)<br />
❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Nichtselbständige)<br />
❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 3,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige)<br />
❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,5% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (<strong>für</strong> Nichtselbständige und Selbständige)<br />
❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 2,0% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall (nur <strong>für</strong> Selbständige)<br />
❏ WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 2 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 3 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 4 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />
❏ WE 5 ist die Jahresbruttomiete/-pacht Euro X 1,2% = Euro Jahresbeitrag<br />
Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten (Objekte) bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke!<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />
<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte.<br />
❏ vom Eigentümer selbstgenutzt (je Objekt)<br />
❏ Mit 150 Euro ❏ Mit 250 Euro ❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />
❏ bis 250 qm überdachte Fläche<br />
❏ bis 500 qm überdachte Fläche<br />
❏ bei über 500 qm überdachte Fläche<br />
zusätzlich je weitere 250 qm überdachte Fläche<br />
❏ je angefangene 2.500 qm über 2.500 qm<br />
hinausgehende nicht überdachte Fläche<br />
❏ mit 150,— Euro<br />
Selbstbeteiligung<br />
je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />
54,00 Euro<br />
108,00 Euro<br />
42,00 Euro<br />
30,00 Euro<br />
❏ mit 250,— Euro<br />
Selbstbeteiligung<br />
je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />
44,00 Euro<br />
88,00 Euro<br />
36,00 Euro<br />
26,00 Euro<br />
❏ mit 500,— Euro<br />
Selbstbeteiligung<br />
je <strong>Rechtsschutz</strong>fall<br />
37,00 Euro<br />
74,00 Euro<br />
29,00 Euro<br />
22,00 Euro<br />
❏ überdachte Fläche qm ❏ nicht überdachte Fläche qm<br />
Zwischensumme<br />
Antragsseite 2 von 4 Seiten /Stand 01.01.07<br />
Jahresbeitrag<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro
Übertrag<br />
❏<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB)<br />
<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte.<br />
❏ als Mieter oder Pächter -<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte- je Objekt<br />
❏ Ohne Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 Euro) X Objekte =<br />
❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9 % (Mindestbeitrag 137 Euro) X Objekte =<br />
❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9 % (Mindestbeitrag 112 Euro) X Objekte =<br />
❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 Euro) X Objekte =<br />
Jahresbruttomiete/-pacht: Euro<br />
Die Adressen der zu versichernden Objekte bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke!<br />
❏ als Vermieter oder Verpächter -<strong>für</strong> gewerblich genutzte Objekte- je Objekt<br />
❏ Mit 150 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 4,9 % (Mindestbeitrag 137 Euro) X Objekte =<br />
❏ Mit 250 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 3,9 % (Mindestbeitrag 112 Euro) X Objekte =<br />
❏ Mit 500 Euro Selbstbeteiligung je <strong>Rechtsschutz</strong>fall Jahresbruttomiete/-pacht X 2,9 % (Mindestbeitrag 89 Euro) X Objekte =<br />
Jahresbruttomiete/-pacht: Euro<br />
Die Adressen der zu versichernden Objekte bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke!<br />
Fragen zur Vorversicherung/ Es bestand keine ❏ Vorversicherung<br />
Besteht oder bestand <strong>für</strong> den Antragsteller oder eine mitversicherte Person eine <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung bei einer anderen Gesellschaft,<br />
der <strong>Auxilia</strong> oder Kraftfahrer- Schutz Versicherungs- AG?<br />
Ggf. Name der Gesellschaft: Versicherungsschein Nr.:<br />
Jahresbeitrag<br />
❏ ja ❏ nein<br />
Wurde ein <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ❏ ja ❏ nein<br />
Wurde ein <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ❏ ja ❏ nein<br />
Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen (Vergleiche auf der Antragsseite 3 Ziffer IV.) ❏ ja ❏ nein<br />
Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheines und der <strong>Auxilia</strong> ARB/2007 sowie der<br />
gesetzlichen Verbraucherinformationen. Die übrigen Vereinbarungen bzw. Hinweise auf der Antragsseite 4 dieses<br />
Deckungsauftrages habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten <strong>Rechtsschutz</strong>arten (wie z.B.<br />
Spezial- <strong>Rechtsschutz</strong>, Spezial- Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>, Versicherungs- Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong>, Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Hilfsgeschäfte, Vorsorge-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>, Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> weitere Inhaber oder Geschäftsführer) hingewiesen. Habe ich einige<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>arten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche<br />
Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, falsche Angaben über die Anzahl der beschäftigten etc.) gehen zu meinen<br />
Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift.<br />
Ort und Datum Vermittler Antragsteller <strong>für</strong> den Antrag und Erklärung des Kunden<br />
Euro<br />
Euro<br />
Euro<br />
Antragsseite 3 von 4 Seiten /Stand 01.01.07
Vereinbarungen und Hinweise zur Mitgliedschaft und <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken<br />
Geltungsbereich <strong>für</strong> die KS- Clubleistungen:<br />
Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira,<br />
Geltungsbereich <strong>für</strong> die <strong>Rechtsschutz</strong>-Versicherung:<br />
Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende <strong>Rechtsschutz</strong>fälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den<br />
Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich<br />
gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung<br />
rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst-<br />
oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit <strong>Rechtsschutz</strong>. Versetzungen oder Abordnungen<br />
gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. <strong>Rechtsschutz</strong> im erweiterten Geltungsbereich <strong>für</strong> Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann<br />
nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong> besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des<br />
Beratungs- oder Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong>es im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt<br />
oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator<br />
nicht Rechtsanwalt ist.<br />
Laufzeit:<br />
Die Mitgliedschaft und die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an <strong>für</strong> 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend<br />
von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich von Ihnen oder uns gekündigt werden. Die<br />
Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.<br />
Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen.<br />
Wartezeiten:<br />
bestehen nicht im Schadenersatz- <strong>Rechtsschutz</strong>, Disziplinar- und Standes- <strong>Rechtsschutz</strong>, Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>, Opfer- <strong>Rechtsschutz</strong>,<br />
Ordnungswidrigketten- <strong>Rechtsschutz</strong>, Beratungs- oder Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong> im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, <strong>Rechtsschutz</strong> in<br />
Betreuungsverfahren sowie Daten- <strong>Rechtsschutz</strong> (Verteidigung). Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen <strong>für</strong> die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher<br />
Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn <strong>für</strong><br />
das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des<br />
Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen<br />
Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten <strong>für</strong> die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />
Versicherungssumme <strong>für</strong> die <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung:<br />
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je <strong>Rechtsschutz</strong>fall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und<br />
Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution.<br />
Erklärung:<br />
Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe.<br />
Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.<br />
Datenschutzklausel:<br />
Ich willige ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,<br />
Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung<br />
sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e.V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch <strong>für</strong> entsprechende Prüfungen bei anderweitig<br />
beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-<br />
und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit dem KRAFTFAHRER- SCHUTZ e.V. führen und an den/ die <strong>für</strong> mich zuständigen<br />
Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur wenn<br />
ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den anderen Verbraucherinformationen mit dem<br />
Versicherungsschein -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird.<br />
Beitragsanpassung <strong>für</strong> die <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherung:<br />
Gemäß § 10 AUXILIA ARB/2007 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhung zulässig<br />
oder welche Beitragsverminderung <strong>für</strong> den Versicherer verpflichtend ist.<br />
Risikoträger:<br />
Für die <strong>Rechtsschutz</strong>versicherungen: AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>- Versicherungs- AG.<br />
III. Vorsorge-<strong>Rechtsschutz</strong> (Klausel zu §§ 28, 29 ARB/2007 sowie zum <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß §§ 21, 23, 29<br />
ARB/2007, Klausel 4)<br />
Besteht Versicherungsschutz gemäß §§ 28, 29 ARB oder <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> weitere Inhaber/ Geschäftsführer gemäß §§21, 23 und 29 ARB und ändert<br />
sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, indem<br />
- ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder<br />
- ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder<br />
- die Voraussetzung <strong>für</strong> die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt,<br />
besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz<br />
besteht auch <strong>für</strong> vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das<br />
neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung<br />
anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hier<strong>für</strong> der Versicherungsschutz.<br />
Gleiches gilt wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht.<br />
Antragsseite 4 von 4 Seiten /Stand 01.01.07
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken<br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB/2007)<br />
Versicherungsumfang: Versicherungsschutz besteht <strong>für</strong> die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus<br />
dinglichen Rechten in der Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter oder Verpächter.<br />
Besondere Hinweise: Alle Wohneinheiten eines Objektes müssen versichert sein. Auch die vom Eigentümer selbstbewohnten Wohn- oder<br />
selbstgenutzten gewerblichen Einheiten wie auch gewerblich <strong>vermietete</strong>/ verpachtete Einheiten sind beitragspflichtig. Unentgeltlich überlassene<br />
Wohneinheiten sind beitragsfrei mitversichert.<br />
Ebenfalls mitversichert sind alle selbstgenutzten/ gemieteten Garagen im Inland sowie alle zum <strong>vermietete</strong>n Objekt gehörenden Garagen. Einzel<br />
<strong>vermietete</strong> Garagen müssen separat versichert werden.<br />
Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert.<br />
Definition zum Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
(Klausel zu §§ 25, 26, 28, 23 und 29 ARB/2007, Klausel 4)<br />
Versicherungsumfang: Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils<br />
ab Entstehung ohne Wartezeit versichert.<br />
Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen (siehe "Familiendefinition") sind versichert, wenn sich deren Risiko ändert, indem<br />
- ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder<br />
- ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder<br />
- die Voraussetzung <strong>für</strong> die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt.<br />
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster<br />
Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch <strong>für</strong> vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko.<br />
Besondere Hinweise: Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats<br />
nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder<br />
geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hier<strong>für</strong> der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen<br />
Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht.<br />
Beispiele: Kauf einer <strong>vermietete</strong>n Eigentumswohnung; Kauf/ Anmietung eines weiteren gewerblich genutzten Objektes.<br />
Allgemeine Tarifbestimmungen<br />
Versicherungssumme und -leistungen:<br />
Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je <strong>Rechtsschutz</strong>fall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und<br />
Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, <strong>für</strong> die nachgenannten Leistungen:<br />
Rechtsanwaltskosten.<br />
Korrespondenzanwaltskosten in Inlands- Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers<br />
entfernt ist.<br />
Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger.<br />
Kosten des Gerichtsvollziehers.<br />
Mediationskosten.<br />
Kosten eines eigenen Sachverständigen<br />
- zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,<br />
- bei Streitigkeiten aus Kfz- Kauf- und -Reparaturverträgen,<br />
- in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.<br />
Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder<br />
Partei angeordnet hat.<br />
Kosten <strong>für</strong> die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen.<br />
Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu Erstattung verpflichtet ist.<br />
Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen des<br />
Versicherungsnehmers.<br />
Kostenlose telefonische Beratung, auch in nicht versicherten Angelegenheiten, durch qualifizierte Rechtsanwälte über unser Hotline (0 89) 5 39 81-<br />
333 im 24- Stunden- Service.<br />
Wartezeiten:<br />
Bestehen nicht im Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>, Ordnungswidrigkeiten- <strong>Rechtsschutz</strong>. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.<br />
Die Wartezeit entfällt wenn <strong>für</strong> das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue<br />
Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des<br />
ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war.<br />
Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten <strong>für</strong> die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten.<br />
Örtlicher Geltungsbereich<br />
Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende <strong>Rechtsschutz</strong>fälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den<br />
Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem<br />
Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die<br />
Wahrnehmung rechtlicher Interessen ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder<br />
einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weitweit <strong>Rechtsschutz</strong>. Versetzungen<br />
oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. <strong>Rechtsschutz</strong> im erweiterten Geltungsbereich <strong>für</strong> Urlaubs-, Dienst- oder<br />
Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren<br />
Wohnsitz hat.<br />
Sozialgerichts- und Steuer-<strong>Rechtsschutz</strong> besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong> besteht vor deutschen<br />
Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong>es im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />
muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation<br />
besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.<br />
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Die Leistungen im Überblick<br />
1. <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Eigentümer und Mieter von Gebäuden, <strong>Wohnungen</strong> und Grundstücken (§ 29 ARB/2007)<br />
Leistungsarten 1. Schadenbeispiele<br />
Schadenersatz- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Arbeits- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Gebäude-, Wohnungs- und<br />
Grundstücks- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
<strong>Rechtsschutz</strong> im Vertrags- und<br />
Sachenrecht (auch über Internet<br />
geschlossene Verträge)<br />
Steuer- <strong>Rechtsschutz</strong> vor<br />
Gerichten<br />
Sozialgerichts- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong> in<br />
verkehrsrechtlichen<br />
Angelegenheiten<br />
Verwaltungs- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Disziplinar- und Standes-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong><br />
<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Opfer von<br />
Gewaltstraftaten<br />
Straf- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Ordnungswidrigkeiten-<br />
<strong>Rechtsschutz</strong><br />
Beratungs- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
<strong>Rechtsschutz</strong> in<br />
Betreuungsverfahren<br />
Daten- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Am Fahrzeug des Firmeninhabers ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von 10.225,--<br />
Euro entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca.<br />
4.500, -- Euro in der 1. Instanz und ca. 5.500, -- Euro in der 2. Instanz.<br />
Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtsprozess<br />
wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten<br />
<strong>für</strong> den eigenen Anwalt selbst zu tragen und werden von der AUXILIA erstattet<br />
Ein Nachbar behauptet, der Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers verursache unzumutbare<br />
Geräuschbelästigungen. Die Frage, inwieweit die Belästigungen zulässig sind, lässt sich nur<br />
gerichtlich klären.<br />
Der erhoffte und versprochene Traumurlaub wird zum Albtraum: Bauarbeiten im Hotel, schlechte<br />
Verpflegung, verdreckte Strände, etc. Der Reiseveranstalter will den Reisepreis dennoch nicht<br />
mindern.<br />
Versicherungs- Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong>: Im Betrieb unseres Versicherungsnehmers wurde eingebrochen.<br />
Hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes der entwendeten Maschinen kommt es mit<br />
der Einbruchdiebstahlversicherung zu Differenzen.<br />
Vertrags- <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>für</strong> Hilfsgeschäfte: Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche<br />
Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu<br />
Differenzen. Außergerichtlich einigen sich die Parteien auf eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr. Bei<br />
einem Streitwert von 15.300,-- Euro betragen die Kosten <strong>für</strong> den Rechtsanwalt 2.000,-- Euro.<br />
Das Finanzamt erkennt die Kosten <strong>für</strong> das häusliche Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgabe an.<br />
Das Finanzgericht muss die strittige Frage entscheiden.<br />
Nach einem Berufsunfall wird der Versicherungsnehmer erwerbsunfähig. Die Berufsgenossenschaft<br />
lehnt Rentenzahlungen mit der Begründung ab, die Erwerbsunfähigkeit beruhe auf früheren<br />
Erkrankungen. Die Streitfrage lässt sich nur unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten durch das<br />
Sozialgericht klären.<br />
Die Verwaltungsbehörde zieht die Fahrerlaubnis mit dem Hinweis auf angebliche körperliche Mängel<br />
des Versicherungsnehmers ein. Der Versicherungsnehmer muss sich vor dem Verwaltungsgericht zur<br />
Wehr setzen, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.<br />
Der Sohn des Versicherungsnehmers erhält, obwohl er alle Voraussetzungen erfüllt, nicht den<br />
gewünschten Studienplatz. Für die Auseinandersetzung mit der "Zentralen Vergabestelle <strong>für</strong><br />
Studienplätze" übernimmt die AUXILIA <strong>Rechtsschutz</strong>.<br />
Die Standesorganisation des freiberuflich tätigen Versicherungsnehmers (Arzt, Rechtsanwalt, Notar,<br />
Architekt, etc.) leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein und<br />
verhängt eine Geldbuße. Der Versicherungsnehmer will sich hiergegen verteidigen.<br />
Beim morgendlichen Jogging entgeht die Versicherungsnehmerin nur knapp einem Sexualverbrechen.<br />
In dem späteren Strafprozess gegen den Täter wegen versuchter Vergewaltigung<br />
beauftragt sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen als Nebenklägerin und beim<br />
Täter- Opfer- Ausgleich.<br />
Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet ein Mitarbeiter schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft<br />
wirft dem Versicherungsnehmer Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage<br />
wegen fahrlässiger Körperverletzung.<br />
Spezial- Straf- <strong>Rechtsschutz</strong>: Wegen angeblicher Steuerhinterziehung wird gegen den Versicherungsnehmer<br />
ein Strafverfahren eröffnet.<br />
Wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung will die Verwaltungsbehörde gegenüber<br />
dem Versicherungsnehmer eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot verhängen. Der<br />
Rechtsanwalt erreicht die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Dennoch hat der Versicherungsnehmer<br />
seine Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen, die die AUXILIA erstattet.<br />
Nach dem Tod eines nahen Verwandten lässt sich der Versicherungsnehmer anwaltlich über seine<br />
Erbansprüche beraten.<br />
Nach dem Tod des Erblassers kommt es zwischen den Erben zum Streit über die Aufteilung des<br />
Nachlasses. Dieser Streit wurde im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung durch einen Mediator<br />
beigelegt.<br />
Wegen altersbedingter Gebrechen wird gegen den Ehemann der Versicherungsnehmerin die<br />
Betreuung angeordnet. Die Versicherungsnehmerin ist der Auffassung, eine Betreuung sei nicht<br />
notwendig, möchte aber <strong>für</strong> den Fall der Betreuung zumindest selbst diese Aufgabe übernehmen.<br />
Ein Kunde klagt, dass der Versicherungsnehmer die über ihn gespeicherten Daten löschen soll. Die<br />
Daten werden jedoch <strong>für</strong> den weiteren Geschäftsbetrieb des Versicherungsnehmers unbedingt<br />
benötigt. Das Gericht muss über die Zulässigkeit der weiteren Speicherung entscheiden.<br />
Schadenbeispiel zum Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong> (Klausel 4)<br />
Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins,<br />
weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei.<br />
Der Versicherungsnehmer lässt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen LKW mit einer Nutzlast über 4 t auf sich zu. Bei dem Verkäufer<br />
müssen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, weil sich verschiedene Mängel am Fahrzeug herausgestellt haben.<br />
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KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Automobilclub<br />
Die KS-Clubleistungen<br />
Die KS-Clubleistungen gelten <strong>für</strong> Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese<br />
Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.B. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht <strong>für</strong><br />
juristische Personen (hier kann <strong>für</strong> die Clubleistungen eine natürliche Person benannt werden) und bei gewerblicher Nutzung. Die<br />
Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz<br />
besteht keine Leistung.<br />
Geltungsbereich<br />
Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira.<br />
Familiendefinition<br />
Bei der Clubmitgliedschaft <strong>für</strong> die Familie gelten die Clubleistungen sowohl <strong>für</strong> den Antragsteller als auch <strong>für</strong> den nachgenanten<br />
Personenkreis:<br />
a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers,<br />
b) die minderjährigen Kinder,<br />
c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis<br />
zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hier<strong>für</strong> ein leistungsbezogenes Entgelt<br />
erhalten,<br />
d) die im Haushalt des Antragstellers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Eltern des Antragstellers/ Lebenspartners.<br />
Besonderer Hinweis: Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben.<br />
Die KS-Clubleistungen<br />
Wildschadenbeihilfe bis € 1.050,—<br />
im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.<br />
Abschleppbeihilfe bis € 65,—<br />
bei Panne oder Unfall.<br />
Pannenhilfe bis € 55,—<br />
bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).<br />
Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis<br />
Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Abschleppunternehmens).<br />
Beihilfe <strong>für</strong> das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis € 30,—<br />
im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses.<br />
Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis € 1.050,—<br />
im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport.<br />
Beihilfe <strong>für</strong> Berufskraftfahrer bis € 520,—<br />
bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.<br />
Beihilfe <strong>für</strong> Helfer am Unfallort bis € 520,—<br />
im Kalenderjahr <strong>für</strong> Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten.<br />
Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis € 5.200,—,<br />
wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.<br />
Unfallkrankengeld bis € 325,—<br />
erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (€ 6,50 täglich, max.<br />
50 Tage).<br />
Unfallsterbegeld € 1.550 —<br />
nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.<br />
Service bei Notfällen im Ausland<br />
- Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc.<br />
- Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden-Notruf-Service (z.B. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit<br />
oder Tod).<br />
Privater Beweissicherungsservice<br />
Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall.<br />
Mietwagen-Service<br />
Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung.<br />
Beratungsservice<br />
zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das<br />
Kraftfahrzeug.<br />
KS-Notfall-Service<br />
- 24 Stunden-Notruf –<br />
KS-Reisedienst<br />
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Was ist wichtig vor Abschluss einer <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung<br />
Wer entscheidet bei einem Rechtsstreit ob Versicherungsschutz besteht?<br />
Beim Schiedsverfahren:<br />
Die Bedingungen vieler Anbieter sehen ein kompliziertes,<br />
langwieriges Schiedsgutachtenverfahren vor, das<br />
häufig länger dauert als das Grundverfahren, wenn der<br />
Versicherungsschutz aufgrund fehlender Erfolgsaussichten<br />
versagt werden soll. Der Versicherungsnehmer<br />
ist lange im Unklaren, ob Versicherungsschutz<br />
besteht.<br />
Beim Stichentscheidverfahren.<br />
Beim Stichentscheidverfahren trifft der vom Versicherungsnehmer<br />
beauftragte Rechtsanwalt die Entscheidung,<br />
ob Versicherungsschutz besteht. Sieht er<br />
Erfolgsaussichten hat die Versicherung zu regulieren.<br />
Fazit: Das Stichentscheidverfahren ist <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt vorteilhafter, da schneller<br />
und unkomplizierter. Die endgültige Entscheidung fällt im direkten Umfeld des Versicherungsnehmers. Die <strong>Auxilia</strong><br />
leistet nach dem Stichentscheidverfahren.<br />
Folgeereignistheorie oder Kausalereignistheorie, was macht Sinn?<br />
Ein Beispiel und seine Auswirkungen:<br />
01.04.2001 Entwicklung eines neuen Fahrrades durch den Hersteller<br />
01.01.2002 Das Fahrrad kommt auf dem Markt<br />
01.01.2004 Versicherungsnehmer schließt <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung ab<br />
01.07.2006 Versicherungsnehmer kauft Fahrrad<br />
01-01-2007 Aufgrund eines Konstruktionsfehlers bricht der Lenker, Versicherungsnehmer stürzt und wird schwer verletzt.<br />
Ergebnis der Kausalereignistheorie:<br />
Der <strong>Rechtsschutz</strong>fall ist vorvertraglich, da durch den<br />
Konstruktionsfehler am 01.04.2001 ursächlich eingetreten<br />
ist.<br />
Kein Versicherungsschutz.<br />
Die <strong>Auxilia</strong> leistet nach der Folgeereignistheorie.<br />
Ergebnis der Folgeereignistheorie:<br />
Da der <strong>Rechtsschutz</strong>fall während der Vertragslaufzeit<br />
durch den Bruch des Lenkers ausgelöst wird.<br />
Es besteht Versicherungsschutz.<br />
Kündigung nach wie vielen Schadenfällen pro Jahr möglich<br />
Der Versicherer hat im Schadenfall die Möglichkeit das beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht auszusprechen. Bei<br />
einigen Rechtschutzversicherern ist eine Kündigung innerhalb eines Kalenderjahres schon nach 1 Schadenfall möglich, am<br />
Markt sind bisher 2 Schadenfälle üblich. Bei der <strong>Auxilia</strong> ist eine Kündigung erst nach 3 Schadenfällen möglich. Der<br />
Versicherungsnehmer kann jedoch bei der <strong>Auxilia</strong> bereits nach dem 1. Schadenfall das außerordentliche Kündigungsrecht in<br />
Anspruch nehmen (ARB/2007 §13).<br />
Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab<br />
Entstehung ohne Wartezeit versichert, dies immer zum tariflich größtmöglichen Leistungsumfang bei kleinster<br />
Selbstbeteiligung möglich. Beispiele: Kauf einer <strong>vermietete</strong>n Eigentumswohnung; Übergang in eine selbständige Tätigkeit.<br />
Den Vorsorge- <strong>Rechtsschutz</strong> leistet die <strong>Auxilia</strong> im §§ 25, 26, 29 (ARB/2007).<br />
Mobile Rechtsberatung<br />
Übernahme der gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder <strong>für</strong> Besuche des Rechtsanwaltes beim<br />
Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nach Unfall, bei Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen.<br />
Die Mobile Rechtsberatung ist bei der <strong>Auxilia</strong> mitversichert (ARB/2007).<br />
Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong><br />
Die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation werden übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt auch<br />
<strong>für</strong> Streitigkeiten im Familien-/ Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Der Mediations- <strong>Rechtsschutz</strong> ist bei der <strong>Auxilia</strong> von<br />
höchstens acht Sitzungsstunden a maximal € 180,— (ohne Streitwertbegrenzung). mitversichert (ARB/2007).<br />
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen AGG<br />
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch Diskriminierungsgesetz<br />
genannt besteht bei der <strong>Auxilia</strong> im vollem Umfang <strong>Rechtsschutz</strong>, wenn die entsprechende Leistungsart versichert ist (z.B.<br />
Arbeits- <strong>Rechtsschutz</strong>, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- <strong>Rechtsschutz</strong>, <strong>Rechtsschutz</strong> im Vertrags- und Sachenrecht<br />
(auch über Internet geschlossene Verträge), usw.). Es ist hier<strong>für</strong> kein zusätzlicher <strong>Rechtsschutz</strong>vertrag erforderlich!<br />
So können Sie uns per Mausklick näher kennen lernen.<br />
Besuchen Sie Ihren Versicherungsmakler doch gleich einmal im Internet.<br />
www.mbmakler.de www.kostensparen www.mbsparen.de www.mbinvest.de www.mbkapital.de<br />
Produktinformationsseite 5 von 5 Seiten/ 01.01.2007
Information zur <strong>Rechtsschutz</strong>leistung "Mediation" (ARB/2007)<br />
Mediation jetzt auch im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht<br />
Wie sich im Konfliktfall viel Aufwand, Ärger und Zeit sparen lässt<br />
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem ein neutraler Dritter den Konfliktparteien hilft, eine<br />
eigenständige, auf ihren Interessen basierende Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten.<br />
Daher zum Mediator, statt zum Richter!<br />
Vorteile:<br />
Mediation ist ein schnelles, unbürokratisches Verfahren.<br />
Mediation sucht nach einer Lösung, die allen Beteiligten hilft.<br />
Mediation nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse und Emotionen der Betroffenen.<br />
Allein die Konfliktparteien treffen die Entscheidungen, nicht Dritte.<br />
Der Mediator hilft den Beteiligten im Gespräch, ihre eigenen Interessen zu erkennen und in eine Lösung<br />
umzusetzen.<br />
Mediation ist <strong>für</strong> alle Konflikte geeignet, bewährte Mediationsgebiete sind z.B. Arbeits-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.<br />
Was die AUXILIA leistet:<br />
Die Kostenerstattung der außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation von höchstens acht<br />
Sitzungsstunden a maximal € 180,— (ohne Streitwertbegrenzung). Sind nicht versicherte Personen als Partei<br />
am Mediationsverfahren beteiligt, trägt die AUXILIA die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht<br />
versicherten Personen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist<br />
Wie finde ich einen qualifizierten Mediator?<br />
Servicenummer AUXILIA. (0 89) 5 39 81-333
1. Private Beweissicherung nach Verkehrsunfall<br />
Sehr geehrtes Mitglied,<br />
bei sogenannten Bagatellschäden, denen keine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde<br />
liegt, beschränkt sich die Polizei lediglich auf den Austausch von Personalien (in einigen Bundesländern<br />
kommt diese schon nicht mehr zum Unfallort). Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher<br />
Ansprüche ist nunmehr Sache der Unfallbeteiligten.<br />
Nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung muss der Kläger (Geschädigte) die Schuld des<br />
Unfallgegners beweisen. Dies geht jedoch nur, wenn der Unfallhergang anhand von aussagekräftigen<br />
Beweisen, wie z.B. gesicherten Unfallspuren oder Zeugenaussagen, noch nachvollzogen wenden kann.<br />
Fehlen diese Beweise, muss der Geschädigte häufig seinen eigenen Schaden zum Teil oder ganz selbst<br />
tragen.<br />
Vor diesem Hintergrund bietet die Gesellschaft <strong>für</strong> Unfall und Schadenforschung AG (GFU) im Rahmen<br />
des Beweissicherungsdienstes ihre Hilfe an:<br />
Auf Anforderung der Unfallbeteiligten unter der Rufnummer (0180) 525 82 00<br />
kommt zur jeder Tages- und Nachtzeit bundesweit ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger zur<br />
Unfallstelle und sichert dort die relevanten Spuren. Anhand dieser gesicherten Daten wird anschließend<br />
ein kurzer Beweissicherungsbericht erstellt. Alle gesicherten Daten werden archiviert und können bei<br />
Bedarf von einem Sachverständigen ausgewertet werden.<br />
Bei verschulden des Verkehrsunfalles durch den Gegner übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die<br />
Kosten des Sachverständigen, ggf. auch die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der<br />
Schadenabwehr. Übernimmt kein Versicherer die Kosten, verbleiben diese beim Auftraggeber, sind aber<br />
<strong>für</strong> KS- Mitglieder auf 97,15 Euro begrenzt. Für weitere Informationen steht Ihnen die GFU gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Gesellschaft <strong>für</strong> Unfall- und Schadensforschung m. b. H.<br />
Hauptverwaltung Schulstraße 16<br />
66793 Saarwellingen<br />
Telefon (068 38) 90 62 00 Telefax (068 38) 90 62 04<br />
2. Sixt Autovermietung<br />
der Sixt Autovermietung <strong>für</strong> KS- Mitglieder KS- Club- Tarife bei Sixt (PKW/LKW)<br />
-Tagestarife<br />
-Wochenendtarif 65<br />
-Wochen- und Monatstarife<br />
-Abholung und Zustellservice<br />
Internationales Reservierungscenter:<br />
Weltweite Buchungsmöglichkeiten von Sixt- Mietwagen Deutschland Tetefon 01807 525 25 25 (12 Cent<br />
pro Minute) International : Telefon 01805/23 22 22<br />
Kostenfreie Bereitstellung von Sixt- Kreditkarten und Mitgliedschaft im Sixt Goldkarten,<br />
Hotelreservierungen über Sixt, Deutschlandweit über 550 Mietwagenstationen, Weltweit über 2.400<br />
Mietwagenstationen in 52 Ländern.<br />
SIXT KS- Buchungsnummer 9902381 HAVE A GOOD TIME<br />
3. Reisedienst<br />
Das Reisebüro Europa bieten ihnen den umfassenden Service eines Reisebüros und halten <strong>für</strong> sie<br />
kostenlos Prospektmaterial bereit.<br />
Folgende Veranstalter können sie buchen:<br />
TOURISTIK UNION INTERNATIONAL (kein Rabatt möglich), BERLINER FLUGRING, TRANSFERIA,<br />
AMEROPA, TERRA, DER DR WULFS FERIENHAUSDIENST, INTERCHALET, WOLTERS,<br />
NORDREISEN, UNGER- FLUGREISEN, JET-REISEN, MEISER'S WELTREISEN, KREUTZER<br />
HETZEL, FAHREN aller namenhaften Reedereien und viele weitere Veranstalter <strong>für</strong> Flug-, PKW-, Bahnund<br />
Schilfsreisen.<br />
AUF VIELE ANGEBOTE GIBT ES 3% KS- Rabatt!<br />
Europa Reisen von Grüner GmbH<br />
Suarrezstr., 14057 Berlin, Telefon: 030/322 50 44, Fax: 030/325 70 74<br />
Zweigstelle Ludwigkirchstr., 10 10719 Berlin, Telefon: 030/885 40 31, Fax: 030/885 40 30
Beratungs- und Dokumentationsverzicht<br />
Kundenwunsch<br />
Der Kunde<br />
Name: Vorname:<br />
Strasse:<br />
PLZ /Ort:<br />
wünscht ausdrücklich eine<br />
Versicherungsprodukt (z.B. Hausratversicherung, <strong>Rechtsschutz</strong>versicherung usw.)<br />
vom Versicherungsunternehmen<br />
Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.<br />
Herbert Becker Versicherungsmakler<br />
Paulsborner Str. 65 in 14193 Berlin<br />
Telefon: 030/89738965<br />
Hinweis<br />
Herr Frau<br />
ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die<br />
Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch<br />
wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu<br />
machen.<br />
Ergänzende Mitteilungen<br />
1. Der Makler ist im Vermittlerregister eingetragen.<br />
2. Der Kunde kann die Eintragung auf der Internetseite www.vermittlerregister.de überprüfen.<br />
3. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder<br />
des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.<br />
4. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der<br />
Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.<br />
5. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung<br />
• Versicherungsombudsmann e.V.,<br />
Prof. Wolfgang Römer, Postfach 08 06 22 in 10006 Berlin<br />
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)<br />
• Ombudsmann <strong>für</strong> die private Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Arno Surminski, Leipzig er Str. 104 in 10117 Berlin<br />
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)<br />
• Bundesanstalt <strong>für</strong> Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)<br />
Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn<br />
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute)<br />
Ort und Datum Unterschrift Makler Unterschrift Kunde<br />
Beratungsverzicht Stand 01.04.2007
Name Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl /Ort<br />
Herbert Becker<br />
Unabhängiger Versicherungsmakler<br />
Paulsborner Str. 65<br />
14193 Berlin<br />
<strong>Rechtsschutz</strong>versicherungsantrag<br />
Guten Tag, sehr geehrter Herr Herbert Becker,<br />
Freitag, 20. April 2007<br />
anbei erhalten sie den <strong>Rechtsschutz</strong>versicherungsantrag <strong>für</strong> <strong>vermietete</strong> <strong>Wohnungen</strong><br />
im Original unterschrieben zurück.<br />
Mit freundlichen Grüßen