Einheitsantrag v148d.qxd - VPV Makler
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Antrag auf<br />
Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung und<br />
Gesundheitskonto Power-Rente Garant*<br />
Gültig für folgende Gesellschaften:<br />
· Allianz Private Krankenversicherungs-AG<br />
· ARAG Krankenversicherungs AG<br />
· AXA Krankenversicherung AG<br />
· Barmenia Krankenversicherung a. G.<br />
· Bayerische Beamtenkrankenkasse AG<br />
· Continentale Krankenversicherung a. G.<br />
· DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA<br />
· Deutscher Ring Krankenversicherung a. G.<br />
· DKV Deutsche Krankenversicherung AG<br />
· GOTHAER Krankenversicherung AG<br />
· HAllEsCHE Krankenversicherung a. G.<br />
· HanseMerkur Krankenversicherung AG<br />
· Inter Krankenversicherung a. G.<br />
· Janitos Versicherung AG<br />
· Mannheimer Krankenversicherung AG<br />
· Münchener Verein Krankenversicherung a. G<br />
· NÜRNBERGER Krankenversicherung AG<br />
· R+V Krankenversicherung AG<br />
· sIGNAl Krankenversicherung a. G.<br />
· Union Krankenversicherung AG<br />
· uniVersa Krankenversicherung a. G.<br />
· Württembergische Krankenversicherung AG<br />
· <strong>VPV</strong> lEBENsVERsICHERUNG-AG<br />
*Die auf Grundlage dieses Antrages abzuschließenden Verträge in der Kranken-, Pflegepflicht- und privaten Rentenversicherung,<br />
nachfolgend Gesundheitskonto Power-Rente Garant genannt, sind rechtlich selbständige Verträge.
Hinweis<br />
Antragsteller (VN)<br />
Name, Vorname<br />
(ggf. Geburtsname)<br />
straße, Haus-Nr.**<br />
Geschäftsadresse<br />
Arbeitgeberadresse*<br />
Berufliche Tätigkeit<br />
(derzeit ausgeübteTätigkeit)<br />
Tätigkeitsstatus<br />
Versicherer<br />
Kranken- und Pflegepflichtversicherung<br />
Anschrift und Rechtsform der<br />
Versicherer siehe seite 8<br />
Zu versichernde<br />
Person (VP)<br />
Antrag auf Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung,<br />
Pflegepflichtversicherung, Gesundheitskonto Power-Rente Garant<br />
Die auf Grundlage dieses Antrages abzuschließenden Verträge in der Kranken-, Pflegepflicht- und privaten Rentenversicherung, nachfolgend Gesundheitskonto<br />
Power-Rente Garant genannt, sind rechtlich selbständige Verträge.<br />
Versicherer 1 Versicherer 2<br />
Neuantrag Änderungsantrag zur VNR: Neuantrag Änderungsantrag zur VNR:<br />
Person 1 Person 2<br />
Ich beantrage für die genannten Personen den Abschluss bzw. die Änderung eines Kranken- bzw. Pflegepflichtversicherungsvertrages und/oder einer<br />
privaten Rentenversicherungsvertrages nach den jeweils bezeichneten Tarifen, auf der Basis der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.<br />
Versicherungsbeginn<br />
Antragsteller gleichzeitig zu<br />
versichernde Person<br />
Versicherungsbeginn<br />
Name, Vorname<br />
(ggf. Geburtsname)<br />
Geburtsdatum<br />
männlich weiblich männlich<br />
weiblich<br />
Familienstand<br />
Adresse mit Ortsteil<br />
falls abweichend<br />
Geschäftsadresse,<br />
bei Angestellten<br />
ledig verheiratet/eingetr. lebenspartner geschieden verwitwet ledig verheiratet/eingetr. lebenspartner geschieden verwitwet<br />
Arbeitgeberadresse wie Privatanschrift<br />
wie Privatanschrift<br />
staatsangehörigkeit<br />
Beruf/Branche<br />
(derzeit ausgeübteTätigkeit)<br />
deutsch andere (seit wann in BRD?)<br />
deutsch andere (seit wann in BRD?)<br />
Die Arbeitgeberbescheinigung wird hiermit beantragt<br />
Die Arbeitgeberbescheinigung wird hiermit beantragt<br />
selbständig angestellt freiberuflich nicht berufstätig selbständig angestellt freiberuflich nicht berufstätig<br />
angestellt im öffentlichen Dienst Anspruch auf Heilfürsorge<br />
angestellt im öffentlichen Dienst Anspruch auf Heilfürsorge<br />
selbstständig oder<br />
freiberuflich seit<br />
Anzahl sozialversicherungspflichtiger<br />
Mitarbeiter<br />
selbstständig oder<br />
freiberuflich seit<br />
Anzahl sozialversicherungspflichtiger<br />
Mitarbeiter<br />
Eintragung im Handelsregister nein ja am Eintragung im Handelsregister nein ja am<br />
Beihilfeanspruch<br />
nach Richtlinie<br />
Gewerbeanmeldung/Zulassung<br />
Bund land<br />
nein<br />
seit<br />
ja am<br />
Amb.%<br />
stat. %<br />
Gewerbeanmeldung/Zulassung<br />
Bund land<br />
nein<br />
seit<br />
ja am<br />
Amb.%<br />
stat. %<br />
Beantragung von schüler Azubi student/in Beamtenanwärter/in<br />
schüler Azubi student/in Beamtenanwärter/in<br />
Ausbildungstarifen Dauer der Ausbildung/des studiums von<br />
bis Dauer der Ausbildung/des studiums von<br />
bis<br />
Auslandsaufenthalt<br />
nur DR, MKV, sIGNAl<br />
Ist in den nächsten 18 Monaten für mehr als 6 Monate<br />
ein Auslandsaufenthalt geplant?<br />
nein ja Ist in den nächsten 18 Monaten für mehr als 6 Monate<br />
ein Auslandsaufenthalt geplant?<br />
nein ja<br />
Tarife und Beiträge Person 1 Beitrag Person 2 Beitrag<br />
Krankenversicherung €<br />
Risikozuschlag (RZ)<br />
Gesetzlicher Zuschlag<br />
Pflegepflichtversicherung<br />
Weitere Versicherungen<br />
angestellt selbstständig freiberuflich<br />
Beamter Bund land Beihilfesatz ambulant stationär %<br />
Geburtsdatum<br />
staatsangehörigkeit<br />
Risikozuschläge<br />
Mit folgendem Risikozuschlag<br />
(RZ) bin ich einverstanden<br />
männlich<br />
weiblich<br />
mtl. Gesamtbeitrag KV/PPV<br />
Gesundheitskonto Power-Rente Garant ja<br />
seit dem<br />
mtl. Gesamtbeitrag mtl. Gesamtbeitrag<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Herr Frau Firma Titel<br />
PlZ/Ort<br />
Ortsteil**<br />
E-Mail*<br />
deutsch andere in Deutschland seit<br />
RZ für Person<br />
1 2<br />
1<br />
2<br />
%<br />
Familienstand<br />
RZ auf Tarif RZ in % RZ in € RZ wegen Diagnose<br />
Telefon<br />
privat*<br />
Branche<br />
Eintragung im Handelsregister nein ja am<br />
Gewerbeanmeldung/Zulassung nein ja am<br />
Anzahl der beihilfeberechtigten<br />
Personen<br />
ledig<br />
Anspruch auf Heilfürsorge *Freiwillige Angaben<br />
des Antragstellers<br />
geschieden **Erstwohnsitz laut<br />
verheiratet/eingetragener lebenspartner verwitwet Melderegistereintrag<br />
(bitte beachten sie<br />
dazu seite 7, Punkt D<br />
„Bonitätsauskunft“)<br />
mtl. Gesamtbeitrag KV/PPV<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG<br />
2
Versicherungsnehmer:<br />
Gesundheitszustand<br />
der VP<br />
Bei den nachstehenden Gesundheitsfragen handelt es sich um die abgestimmten und freigegebenen Fragen des jeweiligen Versicherers, dessen Schutz<br />
beantragt wird und nicht um die Fragen des Vermittlers oder <strong>Makler</strong>s.<br />
Wichtiger Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zu den Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht:<br />
Um Ihren Antrag prüfen zu können, benötigt der Versicherer Antworten auf alle Fragen. Bitte beantworten Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig. Die<br />
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer berechtigen, (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder<br />
anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.<br />
Nähere Informationen zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht entnehmen Sie bitte der Seite 6 unter „Mitteilung nach § 19 (5) VVG”.<br />
Alle nicht gemachten Angaben melde ich schriftlich der Versicherung innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab<br />
Antragstellung. Der Vertragsabschluss wird nicht von der Durchführung genetischer Untersuchungen oder<br />
Analysen abhängig gemacht (nähere Erläuterung siehe seite 7 Hinweise zum GenDiagnostikGesetz (GenDG)).<br />
1.) Körpergröße und Gewicht<br />
2.) Bestanden in den letzten 3 Jahren oder bestehen zur Zeit Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen, Fehler<br />
organischer, körperlicher oder geistiger Art (auch wenn sie nicht behandelt wurden) oder Pflegebedürftigkeit?<br />
(bei BK, Gothaer, Janitos, MKV, UKV, sIGNAl und Württembergische die letzten 5 Jahre)<br />
3.) Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Operationen oder aufgrund von Vorerkrankungen<br />
medizinische Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen oder Behandlungen von Ärzten, Zahnärzten oder anderen<br />
leistungserbringern im Gesundheitswesen statt oder ist eine solche angeraten oder beabsichtigt?<br />
(bei BK, MKV, sIGNAl, UKV und Württembergische die letzten 5 Jahre), (ambulante Operationen<br />
sind bei Allianz die letzten 5 Jahre und bei R+V die letzten 10 Jahre anzugeben)<br />
4.) Fanden in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen, Operationen, Behandlungen oder Kurmaßnahmen<br />
in einem Krankenhaus, lazarett, sanatorium oder einer Heilanstalt statt oder ist eine solche angeraten oder<br />
beabsichtigt? (bei Janitos, R+V und Württembergische die letzten 10 Jahre)<br />
Person 1<br />
5.) Wurde in den letzten 3 Jahren eine psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung,<br />
Untersuchung, Beratung oder eine suchtbehandlung angeraten oder durchgeführt, bzw. ist eine solche<br />
beabsichtigt? (Allianz, Continentale, DKV, Gothaer, HanseMerkur, Janitos und Münchener Verein, MKV<br />
die letzten 5 Jahre, bei ARAG, Barmenia, BK, DR, Hallesche, Inter, Nürnberger, R+V,<br />
sIGNAl, UKV, uniVersa und Württembergische die letzten 10 Jahre, AXA stationär 5 Jahre)<br />
6.) Besteht eine Fehlsichtigkeit? Wenn „ja“, wieviel Dioptrien (links/rechts)?<br />
(nicht erforderlich bei ARAG, HanseMerkur, Janitos und Württembergische)<br />
7.) Besteht eine sterilität, Infertilität oder wurden in den letzten 5 Jahren Beratungen, Untersuchungen aufgrund<br />
eines unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt? (bei ARAG, Barmenia, Continentale, DR, MKV und R+V ohne<br />
zeitliche Beschränkung, bei Allianz und AXA die letzten 3 Jahre, nicht erforderlich bei HanseMerkur)<br />
8.) Besteht eine anerkannte Behinderung? Bei „ja“ bitte eine Kopie des Anerkennungsbescheides mit dem Wortlaut<br />
der schädigungsfolge beifügen. Hinweis: Hierzu zählen auch a) anerkannte Minderungen der Erwerbsfähigkeit<br />
(auch bei Kindern), b) Arbeitsverletzungen, c) Berufsleiden, d) Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigungen<br />
e) Pflegebedürftigkeit, f) oder sonstige schädigungsfolgen, g) nur bei BK, MKV und UKV: Bezogen oder beziehen<br />
sie eine Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen, auch private oder gesetzliche Pflegerenten? Weshalb?<br />
9.) Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren Arzneimittel, Beruhigungsmittel, Drogen oder annährend<br />
täglich Alkohol eingenommen oder besteht/bestand jemals eine Abhängigkeit? Wenn „ja“ welche und<br />
aufgrund welcher Diagnose? (bei Allianz, BK und UKV die letzten 5 Jahre, bei DR, uniVersa und<br />
Württembergische die letzten 10 Jahre, bei R+V zeitlich unbegrenzt)<br />
10.) Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt oder ist noch ein Testergebnis offen?<br />
11.) Bei Frauen: Besteht eine schwangerschaft? Wenn „ja“, in welcher Woche? (Kopie des Mutterpasses beifügen)<br />
12.) Wurden sie wegen einer bösartigen Tumorerkrankung behandelt?<br />
(Nur zu beantworten bei Münchener Verein die letzten 5 Jahre<br />
und bei BK, MKV, UKV, uniVersa die letzten 10 Jahre)<br />
13.a) Wie viele Zähne - außer Weisheitszähnen und lückenschluss - fehlen und sind noch nicht ersetzt<br />
worden? (lückenschluss gilt nicht bei Münchener Verein und uniVersa)<br />
b) Besteht eine Zahnbetterkrankung oder Zahnfehlstellung (auch Kieferanomalien)?<br />
c) Wie viele Zähne wurden ersetzt bzw. überkront? (zu beantworten bei Allianz, Deutscher Ring,<br />
HAllEsCHE, Inter, MKV, Münchener Verein, Nürnberger, sIGNAl, Württembergische,<br />
bei Gothaer MediVita älter 5 Jahre, bei BK und UKV älter 6 Jahre, bei Continentale älter 10 Jahre,<br />
bei MKV auch provisorischer Zahnersatz, bei ARAG und Janitos nur herausnehmbarer Zahnersatz)<br />
d) Wann erfolgte der Zahnersatz bzw. Überkronung? Monat/Jahr?<br />
e) Wann fand die letzte zahnärztliche Untersuchung statt? Welcher Zahnarzt kann Auskunft geben?<br />
(Beim Deutschen Ring, MKV und Münchener Verein zu beantworten.<br />
Beim Münchener Verein ist auch der Befund der Untersuchung anzugeben.)<br />
Person 1<br />
Person 2<br />
cm kg<br />
cm<br />
Der vorgesehene Raum reicht nicht für die Beantwortung der Fragen (1-13). Darum liegen diesem Antrag weitere Blätter für weitere Angaben bei. Anzahl: 3<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein ja li.<br />
Dioptrien re.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein ja ssW<br />
Gesundheitsfragen Wenn eine der Fragen mit „ja“ beantwortet wurde, sind nachstehend ausführliche Angaben zu machen. Bei Vorsorgeuntersuchungen bitte den Befund<br />
angeben. Reicht der vorgesehene Raum für die Beantwortung der nachstehenden Fragen nicht aus, so ist sie unter Angabe der jeweiligen Antragsziffer auf<br />
einem gesonderten Blatt vorzunehmen und im Antrag ist auf dieses zu verweisen.<br />
Zu<br />
Person<br />
Nr.<br />
Zu<br />
Frage<br />
Nr.<br />
Art der Gesundheitsstörung, Untersuchungen, Behandlungen, Kur, Arzneimitteleinnahme,<br />
Untersuchungsergebnisse, Fremdkörper nach Operation,<br />
Körperimplantate, Art der körperlichen oder geistigen Fehler oder Pflegebedürftigkeit<br />
(bei mit „ja“ beantworteten Fragen bitte hier nähere Angaben)<br />
Von wann AU<br />
bis wann ? Tage<br />
Name und Anschrift<br />
des Heilberaters bzw.<br />
der Kranken-, Heiloder<br />
sonstigen Anstalt<br />
Operationen<br />
nein ja<br />
sind sie behandlungsund<br />
beschwerdefrei?<br />
seit<br />
nein ja Monat/Jahr<br />
keine<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
Anzahl<br />
ersetzt überkront<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
keine<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein ja li.<br />
Dioptrien re.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
kg<br />
ssW<br />
Anzahl<br />
ersetzt überkront<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG
Versicherungsnehmer:<br />
Hausarzt-Zahnarzt<br />
Haben sie einen Hausarzt der<br />
Fachrichtung praktischer Arzt/<br />
Allgemeinmediziner/Internist?<br />
Haben sie einen Zahnarzt/<br />
Kieferorthopäden?<br />
Krankentagegeld<br />
Einkommen<br />
Angaben zur Pflegepflichtversicherung<br />
Neugeschäftskonditionen nach § 110 (3) sGB XI, Altbestandskonditionen nach § 110 (1) u. (2) sGB XI Person 1 Person 2<br />
Für die Beitragsberechnung gelten: Neugeschäftskonditionen (= neu) oder Altbestandskonditionen (=alt) alt neu<br />
alt neu<br />
Übersteigt das regelmäßige monatliche Einkommen** die Grenze für die Familienversicherung***?<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Bei Ehepaaren:*<br />
Ich beantrage die Beitragsbegrenzung des Ehepaar-Gesamtbeitrages auf 150% des Höchstbeitrages der sozialen Pflegepflichtversicherung für den nachfolgenden Ehegatten*:<br />
Name, Vorname Pflegeversicherung des Ehegatten* bei Der dortige Vertrag besteht nicht in Anwartschaftsversicherung.<br />
Bei Kindern:<br />
Ich beantrage die Beitragsfreistellung in der privaten Pflegepflichtversicherung für Person 1 Person 2 und bestätige, dass die Voraussetzungen gemäß<br />
§ 25 sGB XI *4 erfüllt sind. Der nachgenannte Elternteil ist privat pflegepflichtversichert (nicht als Anwartschaft).<br />
(*4 Die Voraussetzungen sind auf seite 7 zu finden)<br />
Name, Vorname bei:<br />
Gleichzeitig bestätige ich, dass das monatl. Gesamteinkommen** des oben aufgeführten Ehegatten, bzw. lebenspartner, bzw. Kind nicht regelmäßig über der Grenze für die Familienversicherung***<br />
liegt. Ich bestätige die Richtigkeit aller Angaben und verpflichte mich, auf Anforderung des Versicherers entsprechende Nachweise vorzulegen. Bei Veränderung<br />
werde ich den Versicherer unverzüglich informieren. Für Zeiten, in denen kein Anspruch auf eine Beitragsermäßigung in der Pflegepflichtversicherung bestand, werde ich Beiträge<br />
nachentrichten. Ein Nachweis über das anderweitige Bestehen einer Pflegepflichtversicherung folgt.<br />
*Ebenfalls lebenspartner gemäß § 1 lebenspartnerschaftsgesetz, **Als Gesamteinkommen (Definition siehe schlusserklärung) gilt die summe der Einkünfte im sinne des Einkommensteuerrechts<br />
(§ 2 (1) EstG.) *** 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 sGB IV - den aktuellen Betrag bitte erfragen (in 2012: 375 EUR) bzw. im Falle einer geringfügigen<br />
Beschäftigung nach §§ 8 (1) 1, 8a sGB IV nicht mehr als 400 EUR.<br />
Vorversicherung<br />
VP 1<br />
VP 2<br />
VN<br />
GKV/<br />
PKV<br />
Wartezeitenerlass<br />
Person 1 Person 2<br />
Fachrichtung/Name<br />
Fachrichtung/Name<br />
nein ja<br />
nein ja<br />
Anschrift<br />
Anschrift<br />
Fachrichtung/Name<br />
Fachrichtung/Name<br />
nein ja<br />
nein ja<br />
Anschrift<br />
Anschrift<br />
Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine private oder gesetzliche Krankenversicherung, eine private oder soziale Pflegepflichtversicherung, eine<br />
Versicherung für den Pflegefall, ein KT oder KHT? Wurde in den letzten 5 Jahren eine solche beantragt, abgelehnt oder wegen Beitragsrückstand ruhend<br />
gestellt? (Bei ARAG, DKV, Gothaer, Inter, sIGNAl und Württembergische keine Begrenzung auf 5 Jahre)<br />
Der Vorversicherungsnachweis wird vom Versicherungsnehmer/Antragsteller nachgereicht.<br />
Versicherer bzw. Kasse<br />
Bei Tarifen mit freier Arztwahl ist die Angabe eines Hausarztes nicht notwendig.<br />
Höhe der durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus beruflicher<br />
Tätigkeit der letzten 12 Monate<br />
(Nettoeinkommen bei Arbeitnehmern/Gewinn bei selbstständigen)<br />
Dauer der Gehaltsfortzahlungen (Tage/Wochen)<br />
sind sie als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, OHG, etc.<br />
am stammkapital zu mindestens 50% beteiligt?<br />
Besteht<br />
seit<br />
Endet<br />
zum<br />
Beantragt<br />
am<br />
Abgelehnt<br />
am<br />
Person 1 Person 2<br />
Person 1 Person 2<br />
Bestehen derzeitBeitragsrückstände?<br />
nein ja<br />
Bitte geben sie zusätzlich an, falls der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht identisch ist<br />
ob beim VN derzeit ein Beitragsrückstand besteht.<br />
nein ja<br />
Eine Übertragungswertbescheinigung bei Wechsel von PKV zu PKV habe ich beigefügt reiche ich nach<br />
Es gelten die bedingungsgemäßen Wartezeiten, falls nachstehend nichts anderes beantragt und vom<br />
Versicherer bestätigt wird.<br />
Person 1 nein ja Person 2 nein ja<br />
Das gewünschte Tagegeld (ggf. zusammen mit anderweitig bestehenden oder beantragten Ansprüchen gegenüber gesetzlichen oder privaten<br />
Krankentagegeldversicherern) übersteigt nicht das zu versichernde Nettoeinkommen der letzten 12 Monate und die gewählte Karenzzeit ist<br />
nicht kürzer als die Dauer des Anspruchs aus der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass der beantragte Versicherer hinsichtlich meiner Angabe vor Antragsannahme oder im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung ggf. Nachfrage<br />
bei dem bisherigen privaten Krankenversicherer hält.<br />
Vertrag<br />
ruhend<br />
gestellt seit<br />
Gekündigt<br />
von<br />
Für die Wartezeiten beantrage ich die bedingungsgemäße Anrechnung der Vorversicherung bei der gesetzl. Krankenversicherung bzw. bei<br />
der privaten Krankenversicherung. Den Vorversicherungsnachweis der Krankenversicherung reiche ich nach.<br />
Durch eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung, deren Kosten ich trage, beantrage ich nur für die Krankenversicherung und soweit die<br />
Tarifbedingungen dies vorsehen, den bedingungsgemäßen Erlass der allgemeinen und ggf. der besonderen Wartezeiten. Dieser Antrag gilt als<br />
auf den Abschluss einer Versicherung mit bedingungsgemäßen Wartezeiten gerichtet, wenn der Untersuchungsbefund auf einem Vordruck<br />
des Versicherers nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung beim Versicherer eingegangen ist.<br />
nein<br />
ja<br />
VN<br />
VN<br />
VR<br />
VR<br />
seit:<br />
Besteht weiterhin parallel ein Kranken-,<br />
Krankenhaus-, Kur- Pflegetagegeld?<br />
Wenn „ja“, Höhe und Karenz<br />
nein ja Art<br />
nein<br />
ja Art<br />
Person 1 Person 2<br />
nein ja nein ja<br />
nein ja nein ja<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG<br />
4
Versicherungsnehmer:<br />
Gesundheitskonto<br />
Power-Rente Garant (VN)<br />
Versicherungsbeginn<br />
Hauptversicherung<br />
Beitrag<br />
(monatl. Zahlungsweise)<br />
Bankverbindung<br />
Konto-Nr. BlZ Geldinstitut<br />
Kontoinhaber, falls nicht Antragsteller<br />
Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers, falls nicht Antragssteller<br />
Zahlungsweise<br />
monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich<br />
(Bei R+V und <strong>VPV</strong> nur monatliche Zahlungsweise möglich)<br />
Steuer-Identifikations-<br />
Nummer<br />
Mit der Übermittlung der Daten an die<br />
Finanzbehörden bin ich einverstanden.<br />
VN<br />
nein ja<br />
Person 1<br />
nein ja<br />
Person 2<br />
nein ja<br />
Siehe auch Einwilligung in die<br />
Datenübermittlung zur Ermittlung<br />
der steuerlich abzugsfähigen<br />
substitutiven Kranken- und<br />
Pflegepflichtversicherungsbei-<br />
steuer-Identifikations-Nummer<br />
Beratungsträge<br />
auf Seite 7 dieses Antrags.<br />
dokumentation<br />
erstellt und ausgehändigt nicht erstellt, da Antragsteller durch gesonderte schriftliche Erklärung auf Dokumentation verzichtet hat.<br />
Empfangsbestätigung Vertragsunterlagen: Ich bestätige, dass mir eine Kopie des Antragsformulares inkl. der Mitteilung nach §19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung<br />
der gesetzlichen Anzeigepflicht, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die zu den beantragten Tarifen geltenden Tarifbestimmungen, die Vertragsinformationen<br />
(Produktinformationsblatt und weitere Vertragsinformationen gemäß § 7 (2) VVG), das Informationsblatt der BaFin nach § 10a (3) VAG<br />
und das Merkblatt zur Datenverarbeitung am (Datum) ausgehändigt wurde.<br />
Die Verbraucherinformationen (Druckstücknummer/Tarif): stand: habe ich erhalten.<br />
Schlusserklärung: Die im Antrag gestellten Fragen wurden nach bestem Wissen schriftlich,<br />
wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />
kann den Versicherer berechtigen, (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten,<br />
ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur leistungsfreiheit des<br />
Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann.<br />
Dieser Antrag besteht aus den seiten 1-8. Bevor sie den Antrag unterschreiben, lesen sie<br />
bitte die gesonderte Mitteilung nach § 19 (5) VVG (Anzeigepflicht) auf der seite 6 dieses<br />
Antrages sowie die weiteren auf den seiten 6 und 7 abgedruckten wichtigen Hinweise und<br />
Erklärungen. Diese enthalten insbesondere die „Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz“,<br />
sowie die „Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung und Verwendung<br />
von Gesundheitsdaten“ und die „Bonitätsauskunft“.<br />
Die Hinweise und Erklärungen werden wichtiger Bestandteil des Vertrages.<br />
sie machen diese mit Ihrer Unterschrift zum Inhalt des Antrags.<br />
Unterschriften<br />
Ort, Datum<br />
Die Beitragszahlung erfolgt bis auf Widerruf durch lastschriftverfahren. Versicherungsleistungen werden auf dieses Konto überwiesen.<br />
Beim Gesundheitskonto Power-Rente Garant müssen Kontoinhaber und Antragsteller identisch sein.<br />
X<br />
Antrag auf ein Gesundheitskonto Power-Rente Garant bei der <strong>VPV</strong> LEBENSVERSICHERUNGS-AG (private Rentenversicherung).<br />
Zu versichernde Person ist die unter „Antragsteller“ eingetragene Person<br />
Beginn der Rentenwahlphase<br />
(Endalter)<br />
Hauptversicherung <strong>VPV</strong> Power-Rente Garant Tarif PR Garant M/F<br />
X Privatversorgung<br />
leistungsempfänger Privatversorgung 1. Im Erlebensfall<br />
Versicherungsnehmer<br />
versicherte Person (VP)<br />
eine andere Person*)<br />
Identifizierung<br />
nach dem Geldwäschegesetz<br />
* Name und Anschrift<br />
50 EUR 100 EUR 150 EUR<br />
sind sie eine politisch<br />
exponierte Person? nein ja Unterschrift Antragsteller(VN)<br />
Ort, Datum X Unterschriften (Vor- und Zuname) des Antragstellers, der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen<br />
Erklärungen und<br />
Hinweise<br />
Erklärungen zum Beginn des Versicherungsschutzes: sofern<br />
der von mir beantragte Versicherungs-/Tarifbeginn vor dem<br />
Zeitpunkt liegt, bis zu dem ich meine Vertragserklärung widerrufen kann (siehe Widerrufsrecht),<br />
stimme ich zu, dass der Versicherungsschutz bedingungsgemäß vor dem Ende der<br />
Widerrufsfrist beginnt, jedoch nicht vor Ablauf der ggf. geltenden Wartezeiten.<br />
Die Erklärung über die Entbindung von der schweigepflicht ist auf der seite 6 dieses Antrages<br />
abgedruckt. sie enthält die Erklärung hinsichtlich Risikobeurteilung zum Vertragsschluss<br />
und Prüfung der leistungspflicht. Die Nichterteilung der generellen schweigepflichtentbindung<br />
kann dazu führen, dass sich die Antrags- und leistungsbearbeitung verzögert oder<br />
sogar verhindert wird.<br />
Falls einverstanden bitte ankreuzen:<br />
Ich gebe die Schweigepflichtentbindung zur Risikobeurteilung bei Vertragsschluss ab.<br />
Ich gebe die Schweigepflichtentbindung zur Prüfung der Leistungspflicht ab.<br />
Falls nicht einverstanden bitte ankreuzen:<br />
Die Einwilligungserklärung über die Risikobeurteilung zum Vertragsschluss gebe ich nicht ab.<br />
Die Einwilligungserklärung zur Prüfung der leistungspflicht gebe ich nicht ab.<br />
Der Versicherer wird mich dann in jedem Einzelfall informieren, von welchen Personen oder<br />
Einrichtungen eine Auskunft für die Risikobeurteilung oder Prüfung der leistungspflicht benötigt<br />
wird und nur nach meiner schriftlichen Zustimmung die Datenerhebung vornehmen.<br />
Dieser Antrag mit dem entsprechenden Versorgungsvorschlag<br />
und dem Technikblatt wird<br />
Bestandteil des Versicherungsvertrages.<br />
2. Im Todesfall<br />
Ehegatte, mit dem die VP im Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war<br />
eheliche bzw.gesetzlich gleichgestellte Kinder der VP<br />
Eltern der VP; falls die VP im Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war, der Ehegatte<br />
eine andere Person*)<br />
Bitte beachten Sie die „Erläuterungen zum Geldwäschegesetz (GwG)“ auf der Seite 10 dieses Antrages.<br />
Wirtschaftlich Berechtigter: Der Antragssteller gibt an, er handelt: Name, Vorname Geburtsdatum<br />
auf eigene Veranlassung auf Veranlassung von<br />
Der Antragssteller hat sich ausgewiesen durch (auch bei Einzugsermächtigungen vom eigenen Konto des Antragsstellers):<br />
Personalausweis<br />
Reisepass<br />
Nummer gültig bis ausstellende Behörde Geburtsort<br />
Unterschriften (Vor- und Zuname) des Antragstellers, Unterschriften der zu versichernden Person(en) ab dem 16.<br />
lebensjahr, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen.<br />
Widerrufsrecht: Die Widerrufsbelehrung entnehmen<br />
Sie bitte den wichtigen Informationen auf Seite 7<br />
des Antrages. Sie stimmen zu, dass der Versicherungsschutz<br />
zu Ihrem Vertrag bereits vor Ende der<br />
Widerrufsfrist beginnt.<br />
Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Vertragspartner/-innen im<br />
Außendienst sind nicht berechtigt, Gebühren zu erheben.<br />
Widerrufsbelehrung nach § 8 (2) Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz<br />
(Widerrufsrecht/Widerrufsfolgen)<br />
sie können Ihre Vertragserklärung zu einer Kranken-, Pflegeversicherung innerhalb<br />
von 14 Tagen (bei DKV Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb von 30 Tagen),<br />
zu einer Rentenversicherung (Gesundheitskonto Power-Rente Garant) innerhalb von<br />
30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt, nachdem sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen<br />
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen<br />
nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit<br />
den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils<br />
in Textform erhalten haben, jedoch - soweit der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
geschlossen - nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 satz 1 des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes<br />
zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die entsprechende Gesellschaft<br />
zu richten. Anschriften finden sie dazu auf seite 8.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs für die Kranken-, Pflegeversicherung endet der<br />
Versicherungsschutz und die jeweilige Versicherungsgesellschaft erstattet Ihnen<br />
den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn sie<br />
zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist<br />
beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,<br />
darf die jeweilige Versicherungsgesellschaft in diesem Fall einbehalten; von dem im<br />
Versicherungsschein ausgewiesenen Beitrag beträgt der Einbehalt bei vereinbarter<br />
monatlicher Zahlungsweise 1/30, bei vierteljährlicher Zahlungsweise 1/90, bei halbjährlicher<br />
Zahlungsweise 1/180, bei jährlicher Zahlungsweise 1/360 für jeden Tag,<br />
an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Bei einer Rentenversicherung (Gesundheitskonto<br />
Power-Rente Garant) erstattet die Versicherungsgesellschaft Ihnen aber<br />
einen ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich Überschussanteile nach § 169<br />
VVG. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30<br />
Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem<br />
Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene<br />
leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben<br />
sind.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl<br />
von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor sie Ihr Widerrufsrecht<br />
ausgeübt haben.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Antragsvermittler<br />
Unterschrift<br />
(Vor- und Zuname in<br />
Blockschrift)<br />
Vermittler Nummer<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG<br />
5
Selbstständigkeit der Verträge<br />
Schlusserklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person für die<br />
private Kranken- und Pflegepflichtversicherung<br />
Die auf Grundlage dieses Antrages geschlossenen Verträge in der Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung<br />
und Rentenversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge.<br />
Antragsdurchschrift<br />
Eine Durchschrift dieses Antrages wird nach Unterzeichnung ausgehändigt.<br />
Grundlage des Versicherungsvertrages<br />
Grundlage des Versicherungsvertrages sind der Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der auszustellende<br />
Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und<br />
die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehen in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung in der<br />
Regel aus Musterbedingungen, Tarifbedingungen, und den Tarif- und Informationsblättern, in der lebensversicherung<br />
aus Allgemeinen Bestimmungen, Tarifbedingungen und ggf. eingeschlossenen Besonderen Bedingungen.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die zu den beantragten Tarifen geltenden Tarifbestimmungen,<br />
die Vertragsinformationen, das Merkblatt zur Datenverarbeitung und Produktinformationsblätter müssen von<br />
Ihrem Vermittler rechtzeitig vor Ihrer Vertragserklärung vollständig ausgehändigt werden. Mir ist bekannt,<br />
dass der Versicherungsvertrag erst zustande kommt, wenn der Versicherungsschein übersendet bzw. ausgehändigt<br />
wird oder der Versicherer in Textform eine Annahme erklärt. Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.<br />
Versicherungsbeginn<br />
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn),<br />
jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines<br />
oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.<br />
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung<br />
der gesetzlichen Anzeigepflicht<br />
sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
damit der Versicherer Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen kann, ist es notwendig, dass sie die<br />
Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben,<br />
denen sie keine oder nur geringe Bedeutung beimessen.<br />
Bitte beachten sie, dass sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn sie unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können sie der nachstehenden<br />
Information entnehmen.<br />
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?<br />
sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände,<br />
nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn<br />
der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen<br />
Umständen fragt, sind sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.<br />
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?<br />
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes<br />
Verletzen sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,<br />
wenn sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag<br />
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen<br />
hätte. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklärt der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt<br />
des Versicherungsfalles, bleibt er dennoch zur leistung verpflichtet, wenn sie nachweisen, dass der nicht<br />
oder nicht richtig angegebene Umstand<br />
-weder für den Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalles<br />
-noch für die Feststellung oder den Umfang der leistungspflicht des Versicherers<br />
(mit)-ursächlich war. Die leistungspflicht entfällt jedoch, wenn sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.<br />
Bei einem Rücktritt steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der<br />
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.<br />
2. Kündigung<br />
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten, weil sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach<br />
fahrlässig verletzt haben, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.<br />
Dem Versicherer steht das Kündigungsrecht nicht zu, wenn sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben. Das<br />
Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der<br />
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.<br />
Für die Gesellschaften (Allianz, ARAG, BK, Continentale, DR, MKV, MV, R+V, UKV) gilt: Wenn es sich um eine<br />
Krankheitskostenversicherung im sinne des § 193 Abs. 3 VVG handelt, kann der Versicherer ebenso wie bei<br />
schuldloser Verletzung der Anzeigepflicht den Vertrag nicht kündigen. Zu einer Krankheitskostenversicherung<br />
im sinne des § 193 Abs. 3 VVG zählen alle Tarife, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und<br />
stationäre Heilbehandlung beinhalten, sofern diese nicht den Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ergänzen.<br />
3. Vertragsänderung<br />
Kann der Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der<br />
nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die anderen<br />
Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Vertragsbestandteil. Haben sie die Anzeigepflicht fahrlässig<br />
verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Auch insoweit können sie Ihren<br />
Versicherungsschutz verlieren. Wenn sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht dem Versicherer<br />
das Recht zur Vertragsänderung nicht zu.<br />
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung<br />
für den nicht angezeigten Umstand aus, können sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird sie der Versicherer<br />
in der Mitteilung hinweisen.<br />
4. Ausübung der Rechte des Versicherers<br />
Der Private Krankenversicherer kann die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur<br />
innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der<br />
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von dem Versicherer geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt.<br />
Bei der Ausübung der Rechte des Versicherers hat dieser die Umstände anzugeben, auf die er seine<br />
Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist<br />
nach satz 1 nicht verstrichen ist. Der Versicherer kann sich auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder<br />
zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der<br />
Anzeige kannte. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von<br />
drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten<br />
sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.<br />
5. Stellvertretung durch eine andere Person<br />
lassen sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht,<br />
des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung der<br />
Rechte des Versicherers die Kenntnis und Arglist Ihres stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist<br />
zu berücksichtigen. sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt<br />
worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur last fällt.<br />
Hinweise und Erklärungen<br />
A Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen,<br />
aus der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle,<br />
Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und<br />
zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere<br />
Versicherer, an die inpunkto AG Mönchengladbach zum Zwecke der Vermittlung und Betreuung des Versicherungsvertrages,<br />
an den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer im Falle der Inanspruchnahme und/<br />
oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und an den Gesamtverband der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) übermitteln darf. Ich willige ferner ein, dass der Versicherer durch besonders<br />
auf die Einhaltung der schweigepflicht und des Datenschutzes verpflichtete Dritte und die inpunkto<br />
AG Mönchengladbach mit der zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auftragsdatenverarbeitung<br />
und Nutzung der Daten beauftragt, auch wenn diese ein Geheimnis im sinne des § 203 stGB darstellen.<br />
Gleichzeitig erkläre ich mich mit der Weitergabe der allgemeinen Vertragsdaten an den Assistancedienstleister<br />
einverstanden. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie<br />
für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen<br />
Anträgen/Angebotsanforderungen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs-<br />
und leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vermittler und an<br />
die inpunkto AG Mönchengladbach weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner<br />
Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer<br />
übermittelt werden; an Vermittler und die inpunkto AG Mönchengladbach dürfen sie nur weitergegeben<br />
werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar<br />
willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler und die inpunkto AG Mönchengladbach meine allgemeinen<br />
Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung<br />
und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur,<br />
wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen<br />
mit den Vertragsinformationen überlassen wird.<br />
B Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung und<br />
Verwendung von Gesundheitsdaten<br />
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages sowie im<br />
leistungsfalle benötigt der Versicherer personenbezogene Angaben von Ihnen und den zu versichernden<br />
Personen. Die Verwendung dieser Daten (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) ist nach den gesetzlichen Vorschriften<br />
zulässig, wenn eine Einwilligung des Betroffenen nach § 4 BDsG vorliegt oder es gemäß § 28 BDsG<br />
der Zweckbestimmung des Vertrages dient. Nach § 213 VVG ist die Erhebung von personenbezogenen<br />
Gesundheitsdaten bei Dritten immer von einer Einwilligung abhängig.<br />
In den nachfolgenden Fällen ist jedoch die Einwilligung der zu versichernden Personen erforderlich.<br />
1. Schweigepflichtentbindung zur Risikobeurteilung bei Vertragsschluss<br />
Ihre vor Vertragsabschluss gemachten Angaben über Ihren Gesundheitszustand werden überprüft, soweit<br />
dies zur Beurteilung des zu versichernden Risikos erforderlich ist und Ihre Angaben dazu Anlass bieten.<br />
Von ihrer schweigepflicht gegenüber dem Versicherer befreie ich zum Zweck der Risikobeurteilung Ärzte,<br />
Pflegepersonen und Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern,<br />
gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, soweit ich<br />
dort in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten oder behandelt worden bin bzw. versichert<br />
war oder einen Antrag auf Versicherung gestellt habe.<br />
Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung<br />
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst<br />
wurde, gilt die vorstehende schweigepflichtentbindung entsprechend – und zwar bis zu 10 Jahre nach<br />
Vertragsschluss. Diese Erklärung gilt auch über meinen Tod hinaus.<br />
Der Versicherer wird mich vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und darauf<br />
hinweisen, dass ich der Erhebung widersprechen kann.<br />
Gebe ich die vorstehende schweigepflichtentbindungserklärung (1.) nicht ab, wünsche ich, dass mich der<br />
Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen eine Auskunft benötigt<br />
wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder Einrichtungen von ihrer<br />
schweigepflicht durch schriftliche Erklärung entbinde. Die Entscheidung für diese Alternative kann den<br />
Abschluss des von mir beantragten Versicherungsvertrages zumindest verzögern, wenn sich aufgrund der<br />
verbleibenden Informationsquellen eine Risikoprüfung nicht durchführen lässt.<br />
2. Schweigepflichtentbindung zur Prüfung der Leistungspflicht<br />
Zur Bewertung der leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass der Versicherer die Angaben prüft, die<br />
sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen,<br />
Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen beispielsweise eines Krankenhauses oder Arztes ergeben.<br />
Diese Überprüfung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht<br />
(z.B. Fragen zur Diagnose, dem Behandlungsverlauf oder der liquidation).<br />
Von ihrer schweigepflicht gegenüber dem Versicherer befreie ich zum Zweck der Prüfung der leistungspflicht<br />
Ärzte, Pflegepersonen und Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen,<br />
Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden,<br />
die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt waren. Der Versicherer<br />
wird mich vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und darauf hinweisen,<br />
dass ich der Erhebung widersprechen kann. Diese Erklärung zur Prüfung der leistungspflicht gilt auch über<br />
meinen Tod hinaus.<br />
Gebe ich die vorstehende schweigepflichtentbindungserklärung (2.) nicht ab, wünsche ich, dass mich der<br />
Versicherer in jedem leistungsfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen eine Auskunft benötigt<br />
wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder Einrichtungen von<br />
ihrer schweigepflicht durch schriftliche Erklärung entbinde. Die Entscheidung für diese Alternative kann zur<br />
Verzögerung der leistungsprüfung, leistungskürzung oder gar leistungsfreiheit des Versicherers führen,<br />
wenn sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen eine leistungsprüfung nicht durchführen lässt.<br />
3. Datenverwendung zur Risikobeurteilung und Leistungsprüfung<br />
Ich willige ein, dass die von den vorstehenden schweigepflichtentbindungserklärungen erfassten oder von<br />
mir angegebenen oder übermittelten Gesundheitsdaten zur Risikobeurteilung und zur leistungsprüfung<br />
durch den Versicherer verwendet werden.<br />
Ich willige darüber hinaus ein, dass die an der Vermittlung des Vertrages beteiligten Vermittler und die<br />
inpunkto AG Mönchengladbach eine vorstehende schweigepflichtentbindungserklärung oder von mir angegebene<br />
oder übermittelte Gesundheitsdaten zur Risikobeurteilung derart verwenden, dass Angebote ggf.<br />
bei mehreren Versicherern eingeholt werden können.<br />
Mit der speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck erkläre ich mich einverstanden, siehe<br />
auch die Erklärung zum Datenschutz unter »Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz«.<br />
Ich entbinde den Versicherer sowie weitere Geheimnisverpflichtete von Ihrer Schweigepflicht, soweit<br />
die Weitergabe meiner Gesundheitsdaten im Rahmen der genannten Verwendungszwecke erforderlich ist.<br />
C Erklärungen für mitzuversichernde Personen<br />
Die vorstehenden Erklärungen gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die von mir gesetzlich<br />
vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die Bedeutung dieser Erklärungen nicht selbst<br />
beurteilen können.<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG<br />
6
D Bonitätsauskunft<br />
Ich willige jederzeit widerrufbar ein, dass der Versicherer zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung<br />
und Durchführung eines Vertragsverhältnisses Informationen über mein Zahlungsverhalten und meine<br />
Zahlungsfähigkeit (Bonitätsdaten) bei Auskunfteien wie z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform, sCHUFA einholt.<br />
Dabei können die Auskunfteien dem Versicherer ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten<br />
Wahrscheinlichkeitswert auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren, auch<br />
unter Einbeziehung von georeferenzierten Daten, mitteilen (score-Verfahren). Zur Identifikation werden der<br />
vollständige Name, Anschrift (Erstwohnsitz laut Melderegistereintrag) und Geburtsdatum verwendet. Bei<br />
falschen Angaben behält sich der Versicherer die Möglichkeit des Rücktritts und der Anfechtung des Vertrages<br />
vor.<br />
E Einwilligung in die Datenübermittlung zur Ermittlung der<br />
steuerlich abzugsfähigen substitutiven Kranken- und<br />
Pflegepflichtversicherungsbeiträge<br />
Ich willige ein, dass die zur Ermittlung der steuerlichen abzugsfähigen substitutiven Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge<br />
bestimmten personenbezogenen Daten (Namen, Vertragsdaten, steueridentifikationsnummer,<br />
geleistete Beiträge und ggf. Informationen zur Beitragsrückerstattung) von der jeweiligen<br />
Krankenversicherung den Finanzbehörden (über die Deutsche Rentenversicherung Bund) übermittelt werden.<br />
Mir ist bewusst, dass sich die steuerliche Abzugsfähigkeit der substitutiven Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge<br />
mindert, wenn ich diese Einwilligung nicht erteile oder nach Erteilung von meinem<br />
Recht Gebrauch mache, meine Einwilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.<br />
Ich willige ferner ein, dass die jeweilige Krankenversicherung zu diesem Zweck meine Identifikationsnummer<br />
nach § 139b Abgabenordnung beim Bundeszentralamt für steuern erheben darf.<br />
Mitversicherung von Kindern<br />
Kinder einer in der privaten Pflegepflichtversicherung versicherten Person sind beitragsfrei versichert, wenn sie<br />
I) nicht nach § 20 (1) Nr. 1 bis 8 oder 11 oder § 20 (3) sGB XI versicherungspflichtig sind,<br />
II) nicht nach § 22 sGB XI von der Versicherungspflicht befreit sind,<br />
III) keinen Anspruch auf Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung nach § 25 sGB XI haben,<br />
IV) nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und<br />
V) kein Gesamteinkommen* haben, das regelmäßig im Monat ein siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach<br />
§ 18 sozialgesetzbuch (sGB) - Viertes Buch (IV) - im Jahr 2012 monatlich 375 EUR - überschreitet**; bei Renten<br />
wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte auf Kindererziehungszeiten entfallende Teil berücksichtigt; das<br />
Einkommen eines Kindes aus einem landwirtschaftlichen Unternehmen, in dem es Mitunternehmer ist, ohne als<br />
landwirtschaftlicher Unternehmer im sinne des zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der landwirte zu<br />
gelten, bleibt außer Betracht; für geringfügig Beschäftigte (Minijob) nach § 8 (1) Nr. 1, § 8 a sGB IV beträgt das<br />
zulässige Gesamteinkommen* 400 Euro.<br />
Unter diesen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Beitragsfreiheit bei Kindern<br />
a) bis zur Vollendung des 18. lebensjahres<br />
b) bis zur Vollendung des 23. lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind<br />
c) bis zur Vollendung des 25. lebensjahres, wenn sie sich in schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein<br />
freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes<br />
bzw. Bundesfreiwilligendienstes leisten. Wird die schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen<br />
Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Beitragsfreiheit auch für einen der Dauer dieses<br />
Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. lebensjahr hinaus.<br />
d) ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung (§ 2 (1) des Neunten<br />
Buches - sGB IX) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten: Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem<br />
Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Buchstabe a), b) oder c) versichert war.<br />
Entsprechende Nachweise - wie schulbescheinigungen, Uni- Bescheinigungen, Dienstbescheinigungen usw.- sind<br />
ggf. einzureichen.<br />
*Erläuterungen zur Ermittlung des Gesamteinkommens<br />
Als Gesamteinkommen gilt die summe der Einkünfte im sinne des Einkommensteuerrechts (§ 2 Abs. 1 EstG).<br />
Darunter fallen insbesondere Dienstbezüge und Gehälter – auch Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung<br />
(Minijob) –, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit bzw. aus Gewerbebetrieb.<br />
Folgende Beträge sind dabei nicht abzuziehen: Der Altersentlastungsbetrag, die sonderausgaben, die außergewöhnlichen<br />
Belastungen, der Kinderfreibetrag, der Haushaltsfreibetrag und die sonstigen steuerrechtlich<br />
vom Einkommen abzuziehenden Beträge.<br />
Abzuziehen sind dagegen Werbungskosten – außer bei pauschal besteuertem Arbeitslohn – und bei Kapitaleinkünften<br />
der sparer-Freibetrag. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten (§ 9c EstG) sind bei den Einkünften<br />
aus selbstständiger Tätigkeit wie Betriebsausgaben und bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wie<br />
Werbungskosten abzugsfähig. Bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten<br />
entfallenden Teil berücksichtigt. Einmalige Zahlungen sind auf alle Monate des Jahres zu verteilen, z. B.<br />
Zinszahlungen. Bei selbstständiger Tätigkeit ist der Gewinn maßgebend. Nicht zum Einkommen zählen z. B. Mutterschaftsgeld,<br />
Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, sozialhilfe, BAföG, Wohngeld sowie Beitragszuschüsse<br />
zur Kranken- und Pflegeversicherung.<br />
**Diese Einkommensgrenze kann sich jährlich ändern. Bitte fragen Sie Ihren Berater.<br />
Hinweise zum GenDiagnostikGesetz (GenDG)<br />
Die Krankenversicherer weisen darauf hin, dass sie den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung genetischer<br />
Untersuchungen oder Analysen abhängig machen und solche Untersuchungen oder Analysen weder verlangen<br />
noch deren Ergebnisse oder Daten verwenden.<br />
Bitte senden sie den Krankenversicherern keine Ergebnisse oder Daten genetischer Untersuchungen oder Analysen<br />
zu! sie müssen den Krankenversicherern jedoch bereits bestehende Beschwerden, Vorerkrankungen und<br />
Erkrankungen anzeigen, unabhängig davon, durch welche Untersuchungsmethoden sie hiervon Kenntnis erlangt<br />
haben.<br />
Hinweis zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />
In der überwiegenden Anzahl der Tarife sehen die Versicherer unterschiedliche Prämien für Frauen und Männer<br />
vor. Die Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung beruht auf vom Verband der privaten<br />
Krankenversicherung ermittelten statistischen Daten. Im Internet sind auf der seite<br />
www.pkv.de/statistiken unter „Nachweise gemäß AGG“ entsprechende Daten veröffentlicht.<br />
Widerspruchsrecht gegen Werbung oder Markt und Meinungsforschung.<br />
Der Versicherer speichert und nutzt Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zum Zwecke<br />
der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Daten können sie jederzeit mit<br />
Wirkung für die Zukunft widersprechen<br />
Nebenabreden<br />
Besondere Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie im jeweiligen Versicherungsschein dokumentiert sind.<br />
WEITERE HINWEISE<br />
Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen<br />
Unternehmen, auch bei Unternehmen der private Krankenversicherung, ist im Allgemeinen unerwünscht<br />
und für den/die Versicherungsnehmer/-in unzweckmäßig. sämtliche verwendete Personenbezeichnungen sind<br />
geschlechtsneutral formuliert.<br />
Beitragsbegrenzung in der Pflegepflichtversicherung für Ehepartner<br />
Bei Ehegatten *) kann eine Begrenzung des für beide insgesamt zu zahlenden Beitrages auf 150 % der Höchstbeiträge<br />
zur sozialen Pflegepflichtversicherung (im Jahr 2012 je Person max. Tarif PVN 55,93 EUR bzw. Tarif PVB<br />
22,37 EUR) unter folgenden Voraussetzungen zum Zuge kommen:<br />
- beide Ehepartner *) sind privat pflegepflichtversichert und<br />
- mindestens für einen Ehepartner *) besteht seit dem 1.1.1995 ununterbrochen eine private Pflegepflichtversicherung<br />
und<br />
- das Gesamteinkommen eines Ehepartners *) übersteigt nicht 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2012 = 375<br />
EUR monatlich). Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR (2012).<br />
*) Entsprechendes gilt auch für eingetragene lebenspartnerschaften bzw. eingetragene lebenspartner.<br />
Zuständiger Ombudsmann bzw. Aufsichtsbehörde<br />
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin,<br />
www.pkv-ombudsmann.de<br />
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin<br />
www.versicherungsombudsmann.de<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, www.bafin.de<br />
Hinweise und Erklärungen zum Konzept<br />
Gesundheitskonto<br />
Wichtig für den Antragsteller und die zu versichernde Person -<br />
Schlusserklärungen und Hinweise<br />
Datenschutz<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen<br />
oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)<br />
ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung<br />
übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zusatndekommen des Vertrages sowie für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen<br />
Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass die Gesellschaften des <strong>VPV</strong> Konzerns meine-allgemeinen Antrags-, Vertragsund<br />
leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen dürfen und an die für mich zuständigen<br />
Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten<br />
dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt<br />
werden; an den Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung<br />
erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragsstellung das merkbaltt zur Datenverarbeitung<br />
erhalten habe oder es auf meinen Wunsch mit dem Versicherungsschein erhalte und ich bei<br />
Antragstellung Kenntnis nehmen konnte.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der Vermittler<br />
meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung<br />
auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf.<br />
Schweigepflichtentbindung<br />
Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft<br />
(www.informa-irfp.de) , welches einer genaueren Risiko- und leistungsfalleinschätzung dient.<br />
Die <strong>VPV</strong> Versicherungen melden erhöhte Risiken und Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug<br />
hindeuten könnten, in das HIs ein oder fragen Daten aus dem HIs ab. Hierfür benötigen die <strong>VPV</strong> Versicherungen<br />
Ihre schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen<br />
zustande gekommen ist oder nicht. Ich entbinde die für die <strong>VPV</strong> Versicherungen tätigen Personen<br />
von ihrer schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder leistungsprüfung an das Hinweisund<br />
Informationssystem HIs melden.<br />
Informationsangebot<br />
Ich möchte auch weiterhin schriftliche Informationen über das Dienstleistungsangebot der <strong>VPV</strong><br />
Versicherungen erhalten. Dieser Zusendung kann ich jederzeit widersprechen. Nach Ablauf einer<br />
technisch notwendigen Umsetzungsfrist wird diesem Wunsch entsprochen.<br />
Geldwäschegesetz<br />
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist die <strong>VPV</strong> verpflichtet, bei der Begründung der Kundenbeziehung<br />
die Identität ihres Vertragspartners festzustellen. Darüber hinaus hat die <strong>VPV</strong> den wirtschaftlich<br />
Berechtigten zu identifizieren. Wirtschaftlich Berechtigter ist grundsätzlich die natürliche Person,<br />
in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht. Es kann auch<br />
mehrere wirtschaftlich Berechtigte geben. Handle ich nicht auf eigene Veranlassung, werde ich Ihnen<br />
die Angaben zu Namen, Anschrift sowie die erforderlichen Identifikationsdaten des wirtschaftlich<br />
Berechtigten im sinne des Geldwäschegesetzes auf Ihrem Formular 0.KAB.0098 mitteilen.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Überschussanteile werden jeweils für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. sie sind der Höhe nach<br />
auf Dauer nicht garantiert und können sich während der Vertragsdauer ändern. Werden Überschussanteile<br />
mit dem Betrag verrechnet, so kann sich aufgrund einer Änderung der Überschusssätze der<br />
zu zahlende Beitrag ändern. Bei Erleben des Rentenbeginns wird das gesamte vorhandene Guthaben<br />
zur Bildung einer lebenslangen, gleichbleibenden Rente verwendet. Überdies wird bei Erleben des<br />
Rentenbeginns der schlussüberschuss ebenfalls verrentet. Die so gerechnete Rente, die so genannte<br />
schlussüberschussrente, wird zu den gleichen Zeitpunkten fällig wie die garantierte Rente, sie ist<br />
nicht garantiert und kann bei ungünstiger wirtschaftlicher lage oder bei einer Änderung der Rechnungsgrundlagen<br />
gekürzt werden oder ganz entfallen. Rechnungsgrundlagen sind die verwendete<br />
sterbetafel, der von der Aufsicht verordnete Höchstrechnungszins und die eingerechneten Kosten.<br />
Die Überschussanteile in der Rentenbezugszeit werden zu Erhöhung der Rente verwendet.<br />
Kapitalwahlrecht<br />
Anstelle der Rente kann zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Kapitalabfindung (Kapitaloption)<br />
gewährt werden, wenn die versicherte Person diesen Termin erlebt. Der Antrag auf Kapitalabfindung<br />
muss spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn gestellt werden.<br />
Vorläufiger Versicherungsschutz<br />
Für die beantragte Rentenversicherung gewähren wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz. Der<br />
vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Direktion eingeht.<br />
Eine Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass der Einlösungsbeitrag für die<br />
beantragte Versicherung gezahlt oder uns eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist.<br />
Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für den Todesfall und die bei Berufsunfähigkeit<br />
beantragten Versicherungsleistungen. Unsere leistungen sind im Fall der Berufsunfähigkeit<br />
auf eine Jahresrente von höchstens 15.000 € begrenzt. Im Einzelnen gelten die Bedingungen für<br />
den vorläufigen Versicherungsschutz, die Ihnen vor Antragsstellung ausgehändigt oder auf Wunsch<br />
zusammen mit dem Versicherungsschein übersandt werden.<br />
Garantiemanagement<br />
In den letzten 5 Jahren der Aufschubzeit (Ansparphase) wird das kostenfreie Garantiemanagement<br />
als zusätzliche Ertragssicherungsmaßnahme durchgeführt. Dieses sorgt in der Regel für die Anhebung<br />
des bei Rentenbeginn garantierten Anteils des Guthabens. Bei der <strong>VPV</strong> Power-Rente Turbo wird<br />
mit dem Garantiemanagement während der gesamten laufzeit der garantierte Anteil des Guthabens<br />
abhängig von der Kapitalmarktentwicklung erhöht. Das Garantiemanagement kann auf Ihren Antrag<br />
jederzeit aus- und eingeschaltet werden, frühestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn.<br />
Beschwerden<br />
sie können sich direkt an die Direktion der <strong>VPV</strong> Versicherungen wenden. Wenn sie nicht zuerst<br />
mit uns über Ihr Anliegen sprechen möchten, können sie sich auch an die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer straße 108, 53117 Bonn, wenden. Zudem haben<br />
sie als Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Beschwerden gegen uns als Ihren Versicherer an den<br />
Versicherungsombudsmann (Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon:<br />
0 800/36 96 000, Telefax: 0 800/36 99 000, www.versicherungsombudsmann.de) zu wenden.<br />
Dort haben sie die Möglichkeit eines kostenlosen außergerichtlichen schlichtungsverfahrens. Der<br />
Beschwerdegegenstand darf nicht bereits vor einem Gericht, schiedsgericht oder einer anderen<br />
streitschlichtungseinrichtung anhängig sein oder entschieden oder geschlichtet worden sein. Der<br />
Ombudsmann behandelt Ihre Beschwerde erst, wenn sie Ihren Anspruch bei uns geltend gemacht<br />
haben und uns 6 Wochen Zeit für unsere Entscheidung gegeben haben.<br />
Tarif PR<br />
Fondgebundene Rentenversicherung mit Garatieleistung mit aufgeschobener lebenslanger Rentenzahlung,<br />
dynamischer Anpassung, Kapitalwahlrecht, variablem Rentenbeginn und Rentengaratiezeit.<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG<br />
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Anschrift/Rechtsform/Vorstand/Aufsichtsratsvorsitzender der Versicherungsunternehmen<br />
Allianz Private Krankenversicherungs-AG<br />
Hauptverwaltung: Königinstr. 28, 80802 München<br />
sitz der Gesellschaft: München. Registergericht: München HRB 2212<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Markus Rieß.<br />
Vorstand: Dr. Birgit König, Vorsitzende; Dr. Wolfgang Brezina,<br />
Dr. Markus Faulhaber, Dr. Michael Hessling, Christian Molt, Rainer schwarz<br />
ARAG Krankenversicherungs AG<br />
Hollerithstraße 11, 81829 München; Registergericht München HRB 69751<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Paul-Otto Faßbender;<br />
Vorstand: Wolfgang Brunner, Werner Nicoll, Dr. Werenfried Wendler<br />
AXA Krankenversicherung AG<br />
Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln; Postanschrift: 50592 Köln; Internet: www.AXA.de<br />
sitz der Gesellschaft Köln, Handelsregister Köln HR B Nr. 1012<br />
Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE 122786679<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gernot schlösser<br />
Vorstand: Dr. Frank W. Keuper, Vorsitzender;<br />
Dr. Patrick Dahmen, Wolfgang Hanssmann, Jens Hasselbächer, Thomas Michels, Ulrich C. Nießen,<br />
Dr. Heinz-Jürgen schwering, Jens Wieland<br />
Barmenia Krankenversicherung a. G.<br />
Kronprinzenallee 12-18, 42094 Wuppertal HRB 3871<br />
Vorstand: Dr. h. c. Josef Beutelmann (Vorsitzender), Dr. Andreas Eurich, Norbert lessmann,Heinz-<br />
Werner Richter, Martin Risse;<br />
Aufsichtsratvorsitzender: Günter Völker<br />
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BK)<br />
Maximilianstr.53, 81537 München; Handelsregister HRB 111650;<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Friedrich schubring-Giese;<br />
Vorstand: Dr. Harald Benzing (Vors.), Manuela Kiechle, Wolfgang Reif<br />
Continentale Krankenversicherung a. G.<br />
Ruhrallee 92, 44139 Dortmund; Vorstand: Rolf Bauer (Vors.),<br />
Helmut Posch (stv. Vorsitzender), Dr. Christoph Helmich, Dr. Gerhard schmitz,<br />
Peter schumacher; Falko struve<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Hoffmann;<br />
sitz der Gesellschaft: Dortmund; Handelsregister Amtsgericht Dortmund B2271<br />
Ust- ID-Nr.: DE 124 906 368<br />
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung,<br />
Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG<br />
Frankfurter straße 50, 65189 Wiesbaden, Postanschrift 65172 Wiesbaden, Internet www.DBV.de<br />
sitz der Gesellschaft Köln, Handelsregister Köln HR B Nr. 1012<br />
Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE 122786679<br />
sitz der Zweigniederlassung: Wiesbaden<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Gernot schlösser<br />
Vorstand: Dr. Frank Keuper, Vorsitzender;<br />
Dr. Patrick Dahmen, Wolfgang Hanssmann, Jens Hasselbächer, Thomas Michels, Ulrich C. Nießen,<br />
Dr. Heinz-Jürgen schwering, Jens Wieland<br />
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. (DR)<br />
Ein Unternehmen der sIGNAl IDUNA Gruppe Anschrift: Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg<br />
Telefon: 040/4124-7969, Telefax: 040/ 4124-7678, E-Mail: service@DeutscherRing-Kranken.de,<br />
Internet: www.DeutscherRing-Kranken.de, Ust.IdNr.: DE 118618342,<br />
Registergericht: Amtsgericht Hamburg - HRB 4673 - sitz Hamburg,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Günter Kutz, Vorstand: Reinhold schulte(Vorsitzender),<br />
Dr. Karl-Josef Bierth, Marlies Hirschberg-Tafel, Michael Johnigk, Ulrich leitermann,<br />
Michael Petmecky, Dr. Klaus sticker, Prof. Dr. Markus Warg;<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung AG<br />
Aachener straße 300, 50933 Köln<br />
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Köln, Vorstand: Dr. Clemens Muth, Vorsitzender;<br />
Rolf Bauernfeind; Thomas langhein; silke lautenschläger; Dr. Hans Josef Pick<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Torsten Oletzky<br />
Handelsregister: Amzsgericht Köln HRB 570<br />
Weitere Postanschrift: stresemannstraße 111; 10963 Berlin<br />
GOTHAER Krankenversicherung AG<br />
Hausanschrift (sitz der Gesellschaft): Arnoldiplatz 1; Postanschrift: 50969 Köln;<br />
Registergericht: AG Köln, HRB 35505; steuernummer Ust-IdNr: DE122786611<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Roland schulz; Vorstand Michael Kurtenbach(Vorsitzender),<br />
Dr. Werner Görg, Dr. Helmut Hofmeier, Jürgen Meisch, Dr. Hartmut Nickel-Waninger,<br />
Oliver schoeller<br />
HAllEsCHE Krankenversicherung a. G.<br />
Reinsburgstr. 10, 70178 stuttgart;<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Wolfgang stertenbrink;<br />
Vorstand: Dr. Walter Botermann (Vorsitzender),<br />
Otmar Abel (stv. Vorsitzender),Christoph Bohn, Frank Kettnaker, Reinhard Kunz,<br />
Wiltrud Pekarek; sitz: stuttgart; Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit;<br />
Amtsgericht stuttgart HRB 2686; st.Nr. 99 136 0300 3; UstID DE147802285<br />
HanseMerkur Krankenversicherungs AG<br />
siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg; sitz: Hamburg;Handelsregister: Hamburg B 101967,<br />
Ust-IdNr.: DE259608010; Vorstand: Fritz Horst Melsheimer (Vors.), Eberhard sautter (stv. Vors.),<br />
Holger Ehses, Dr. Andreas Gent, Peter ludwig<br />
Aufsichtsrat: Jörg G. schiele (Vors.)<br />
INTER Krankenversicherung a. G.<br />
Hauptverwaltung: Erzbergerstr. 9-15, 68165 Mannheim<br />
Vorstand: Peter Thomas (Vorsitzender), Thomas list (stv. Vorsitzender),<br />
Jürgen M. lukas, Matthias Kreibich; Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Klaus schönleben<br />
sitz Mannheim: Handelsregister-Nr. HRB 47, Amtsgericht Mannheim<br />
Janitos Versicherung AG,<br />
Rechtsform: Aktiengesellschaft, sitz Heidelberg,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thomas leicht (Vors.), Dr. Hartmut Nickel-Waninger (stv. Vors.)<br />
Vorstand: Peter schneider (Vorstandssprecher), stephan Oetzel, Klaus-Christoph Reichert<br />
Registergericht: AG Mannheim, HRB 336562<br />
Mannheimer Krankenversicherung AG (MKV)<br />
Augustaanlage 66, 68165 Mannheim; Amtsgericht Mannheim HRB 5468;<br />
Vorstand: Dr. Marcus Kremer, Alf N. schlegel;<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Peter Eichler<br />
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a. G.<br />
Pettenkoferstr. 19, 80336 München; Amtsgericht München HRB 764;<br />
Vorstand: Dr. Rainer Reitzler (Vors.), Hartmut Krause,<br />
Karsten Kronberg, Dr. Martin Zsohar (stv.);<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Heinrich Traublinger, Mdl a.D.<br />
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG<br />
Ostendstrasse 100, 90334 Nürnberg; Amtsgericht Nürnberg HRB 10668;<br />
Vorstand: Alexander Brams, Henning von der Forst, Dr. Wolf-Rüdiger Knocke,<br />
Dr. Hans Joachim Rauscher, Alfons schön; Aufsichtsratsvorsitzender: Hans-Peter schmidt<br />
R+V Krankenversicherung AG<br />
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers;<br />
Vorstand: Frank-Henning Florian, Vorsitzender; Tillmann lukosch.<br />
sitz: Wiesbaden, Handelsregister Nr.: HRB 7094, Amtsgericht Wiesbaden,<br />
Ust-Id. Nr.: DE 114106943<br />
sIGNAl Krankenversicherung a. G.<br />
sitz: Dortmund, HR B 2405, AG Dortmund<br />
Vorstand: Reinhold schulte (Vorsitzender),<br />
Dr. Karl-Josef Bierth, Marlies Hirschberg-Tafel, Michael Johnigk<br />
Ulrich leitermann, Michael Petmecky, Dr. Klaus sticker, Prof. Dr. Markus Warg,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Günter Kutz<br />
sIGNAl IDUNA Hauptverwaltungen,<br />
Internet: www.signal-iduna.de, E-Mail: info@signal-iduna.de<br />
44121 Dortmund, Hausanschrift: Joseph-scherer-str. 3, 44139 Dortmund,<br />
Telefon (0231) 135-0,<br />
Telefax: (0231) 135-4638<br />
20351 Hamburg, Hausanschrift: Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg,<br />
Telefon: (040) 4124-0, Telefax: (040) 4124-2958<br />
Union Krankenversicherung AG (UKV)<br />
Peter-Zimmer-str.2, 66123 saarbrücken; Registergericht: saarbrücken HRB 7184;<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Friedrich schubring-Giese;<br />
Vorstand: Dr. Harald Benzing (Vors.), Manuela Kiechle, Wolfgang Reif<br />
uniVersa Krankenversicherung a. G.<br />
sulzbacher straße 1-7, 90489 Nürnberg<br />
sitz der Gesellschaft: Nürnberg Registergericht: Nürnberg, HRB 540<br />
Aufsichtsrat: Prof. Hubert Karl Weiler (Vors.)<br />
Vorstand: Gerhard Glatz (Vors.), Michael Baulig, Werner Gremmelmaier,<br />
Telefax (0911) 5307 - 1788, E-Mail: info@universa.de<br />
Württembergische Krankenversicherung AG<br />
Vorstand: Norbert Heinen, Ruth Martin<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Marlies Wiest-Jetter<br />
sitz der Gesellschaft: stuttgart; Registergericht: Amtsgericht stuttgart, HRB Nr. 19456<br />
Besuchsanschrift: Gutenbergstraße 30 in stuttgart-West; Postanschrift: 70163 stuttgart<br />
http://www.wuerttembergische.de<br />
<strong>VPV</strong> lEBENsVERsICHERUNGs-AG<br />
AG stuttgart · HRB-Nr. 15 279 · Ust-IdNr. DE235821402<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner schorn<br />
Vorstand: Dr. Hans Bücken (Vors.),<br />
Torsten Hallmann, Dr. Oliver lang, lars Georg Volkmann<br />
vermittelt durch:<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong>-AG<br />
AG Köln · HRB-Nr. 61566 · Ust-IdNr. DE147802236 (Organträger)<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: lars Georg Volkmann<br />
Vorstand: Dr. Peter schmidt, Uwe Holzhausen<br />
sitz: Pohligstraße 3 · 50969 Köln<br />
Telefon: 02 21/93 66-10 90 · Telefax: 02 21/93 66-10 99<br />
Vereinigte Post. Die <strong>Makler</strong> AG stand 08/2012 © Copyright by inpunkto AG<br />
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