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Schutz vor Ruin - WGV Versicherung Rainer Schindler

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nicht zahlen. Wenn also der fünfjährige<br />

Sohn Nachbars schönsten Gartenzwerg<br />

zerdeppert, erhält dieser keinen Schadenersatz.<br />

Wenn die Eltern allerdings<br />

nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht<br />

verletzt haben, muss die<br />

<strong>Versicherung</strong> zahlen. Denn dann ist<br />

nicht der Junge schuld, sondern seine<br />

Eltern. Im Straßenverkehr gelten Kinder<br />

seit August 2002 sogar bis zum<br />

zehnten Lebensjahr als schuldunfähig.<br />

Es gibt aber Versicherer, zum Beispiel<br />

Barmenia und VPV, die für Schäden<br />

VERSICHERUNGEN<br />

d Diesen Grundschutz bieten alle Haftpflichtversicherer<br />

Die Privathaftpflichtversicherung deckt aber nicht jeden Anspruch auf Schadenersatz ab. Für bestimmte Fälle sind andere <strong>Versicherung</strong>en nötig.<br />

Lebensbereich Versichert sind berechtigte Ansprüche gegen Schäden, die<br />

der Versicherte verschuldet hat als ...<br />

Nicht versichert sind Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte<br />

verschuldet hat als ...<br />

Straßenverkehr ... Radfahrer oder Fußgänger. ... Nutzer eines Kraftfahrzeugs1) (Ausnahme: Arbeitsmaschinen bis zu 20<br />

km/h oder andere Kraftfahrzeuge mit bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit).<br />

Sport ... Sportler. Ausnahmen siehe rechts. ... Verursacher von Jagdunfällen2) .<br />

... Teilnehmer an Pferde- oder Radrennen und Box- oder Ringkämpfen.<br />

... Nutzer eigener Segelboote und eigener oder fremder Motorboote3) .<br />

... Nutzer von Luftfahrzeugen4) (Ausnahme: nicht versicherungspflichtige<br />

unbemannte Flugmodelle, Ballone oder Drachen ohne Motor mit maximal<br />

fünf Kilogramm Gewicht).<br />

Tiere ... Tierhalter oder Tierhüter von zahmen Haustieren (zum Beispiel<br />

Katzen), gezähmten Kleintieren und Bienen.<br />

... Reiter fremder Pferde.<br />

Mietsach-<br />

schäden<br />

im Inland<br />

Selbst bewohnter<br />

Immobilien-<br />

besitz/Inland<br />

Vermieteter<br />

Immobilien-<br />

besitz/Inland<br />

Innerhalb der <strong>Versicherung</strong>ssumme für Mietsachschäden:<br />

... Mieter einer oder mehrerer Wohnungen,<br />

... Mieter eines Einfamilienhauses,<br />

... Mieter eines Wochenend- oder Ferienhauses oder<br />

... Pächter eines Schrebergartens.<br />

... Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen,<br />

... Eigentümer eines Einfamilienhauses oder<br />

... Eigentümer eines Wochenend- oder Ferienhauses.<br />

... Vermieter von nicht mehr als drei einzeln vermieteten<br />

Wohnräumen (Untervermietung).<br />

... Halter oder Hüter von<br />

● Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern oder sonstigen Reit- und<br />

Zugtieren oder Tieren, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen<br />

Zwecken gehalten werden 5) .<br />

● Beim Reiten fremder Pferde: Ansprüche des Tierhalters/-eigentümers.<br />

... Verursacher von Glasschäden, Schäden an Heizungsanlagen, Schäden<br />

an Anlagen zur Warmwasserbereitung, Schäden an Elektro- und Gasgeräten<br />

sowie Schäden durch Abnutzung und Verschleiß.<br />

... Verursacher von Schäden, die den Mit eigentumsanteil des Versicherten<br />

an einer Eigentumswohnung betreffen (Eigenschaden).<br />

...Eigentümer eines unbebauten Grundstücks 6) .<br />

... Vermieter von einzelnen Wohnungen, Wohnhäusern oder von Immobilien<br />

zu gewerblichen Zwecken 6) .<br />

Bauherren ... Bauherr kleinerer Bau<strong>vor</strong>haben. ... Bauherr größerer Bau<strong>vor</strong>haben 7) .<br />

Familie und<br />

Freizeit<br />

Aufenthalt im<br />

Ausland<br />

... Vater/Mutter bei Verletzung der Aufsichtspflicht.<br />

... Dienstherr der im Haushalt beschäftigten Personen.<br />

... Verursacher von Alltagsschäden.<br />

Wie im Inland.<br />

Wie im Inland.<br />

• <strong>Versicherung</strong>sschutz für mindestens 1 Jahr.<br />

• Bei Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union häufig<br />

länger.<br />

Von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind generell:<br />

●Ansprüche, die bei einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entstanden<br />

sind (Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung möglich).<br />

●Ansprüche wegen <strong>vor</strong>sätzlich herbeigeführter Schäden (z. B. Graffiti).<br />

●Ansprüche von Angehörigen, die im gleichen Haushalt wohnen oder zu den<br />

mitversicherten Personen gehören.<br />

1) Für Kraftfahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht.<br />

2) Für die Ausübung des Jagdsports ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht.<br />

3) <strong>Schutz</strong> durch eine Wassersport-Haftpflichtversicherung.<br />

4) Für Luftfahrzeuge ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Pflicht.<br />

schuldunfähiger Kindern zahlen, egal<br />

ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht<br />

verletzt haben. Das ist für Familien die<br />

bequemste Lösung. Allerdings ist die<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme häufig auf einige<br />

Tausend Euro beschränkt.<br />

Nicht bei absichtlichem Schaden<br />

Kein Geld erhält der Kunde, wenn er<br />

absichtlich etwas zerstört oder jemanden<br />

verletzt. Sprüht er ein Graffito an<br />

eine Wand oder stellt er jemandem ein<br />

Bein, muss er selbst zahlen. Nicht versi-<br />

chert sind außerdem Schäden an gemieteten<br />

oder geliehenen Sachen, egal ob es<br />

sich dabei um Videos, Fahrräder oder<br />

Reitpferde handelt.<br />

Ehe- oder Lebenspartner mit einem<br />

gemeinsamen Vertrag haben untereinander<br />

keine Ansprüche auf Schadenersatz.<br />

Wer also mit dem Rotwein nicht<br />

den Teppich seines Gastgebers, sondern<br />

das Abendkleid seiner Frau ruiniert,<br />

kann sich den Anruf beim Versicherer<br />

sparen. Er muss den Schaden selbst bezahlen.<br />

Adressen S. 101 ed<br />

... in einer Vereinigung (zum Beispiel Sportverein) verantwortlich tätige<br />

Person 8) .<br />

●Ansprüche, die im gleichen Vertrag versicherte Lebenspartner gegeneinander<br />

geltend machen können.<br />

●Ansprüche wegen Schäden an Gegenständen, die der Versicherte geliehen,<br />

gemietet, gepachtet oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.<br />

5) <strong>Schutz</strong> durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.<br />

6) <strong>Schutz</strong> durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.<br />

7) <strong>Schutz</strong> durch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.<br />

8) <strong>Schutz</strong> durch eine Vereinshaftpflichtversicherung.<br />

6/2004 65<br />

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