Schutz vor Ruin - WGV Versicherung Rainer Schindler
Schutz vor Ruin - WGV Versicherung Rainer Schindler
Schutz vor Ruin - WGV Versicherung Rainer Schindler
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nicht zahlen. Wenn also der fünfjährige<br />
Sohn Nachbars schönsten Gartenzwerg<br />
zerdeppert, erhält dieser keinen Schadenersatz.<br />
Wenn die Eltern allerdings<br />
nachweisen können, dass sie ihre Aufsichtspflicht<br />
verletzt haben, muss die<br />
<strong>Versicherung</strong> zahlen. Denn dann ist<br />
nicht der Junge schuld, sondern seine<br />
Eltern. Im Straßenverkehr gelten Kinder<br />
seit August 2002 sogar bis zum<br />
zehnten Lebensjahr als schuldunfähig.<br />
Es gibt aber Versicherer, zum Beispiel<br />
Barmenia und VPV, die für Schäden<br />
VERSICHERUNGEN<br />
d Diesen Grundschutz bieten alle Haftpflichtversicherer<br />
Die Privathaftpflichtversicherung deckt aber nicht jeden Anspruch auf Schadenersatz ab. Für bestimmte Fälle sind andere <strong>Versicherung</strong>en nötig.<br />
Lebensbereich Versichert sind berechtigte Ansprüche gegen Schäden, die<br />
der Versicherte verschuldet hat als ...<br />
Nicht versichert sind Ansprüche gegen Schäden, die der Versicherte<br />
verschuldet hat als ...<br />
Straßenverkehr ... Radfahrer oder Fußgänger. ... Nutzer eines Kraftfahrzeugs1) (Ausnahme: Arbeitsmaschinen bis zu 20<br />
km/h oder andere Kraftfahrzeuge mit bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit).<br />
Sport ... Sportler. Ausnahmen siehe rechts. ... Verursacher von Jagdunfällen2) .<br />
... Teilnehmer an Pferde- oder Radrennen und Box- oder Ringkämpfen.<br />
... Nutzer eigener Segelboote und eigener oder fremder Motorboote3) .<br />
... Nutzer von Luftfahrzeugen4) (Ausnahme: nicht versicherungspflichtige<br />
unbemannte Flugmodelle, Ballone oder Drachen ohne Motor mit maximal<br />
fünf Kilogramm Gewicht).<br />
Tiere ... Tierhalter oder Tierhüter von zahmen Haustieren (zum Beispiel<br />
Katzen), gezähmten Kleintieren und Bienen.<br />
... Reiter fremder Pferde.<br />
Mietsach-<br />
schäden<br />
im Inland<br />
Selbst bewohnter<br />
Immobilien-<br />
besitz/Inland<br />
Vermieteter<br />
Immobilien-<br />
besitz/Inland<br />
Innerhalb der <strong>Versicherung</strong>ssumme für Mietsachschäden:<br />
... Mieter einer oder mehrerer Wohnungen,<br />
... Mieter eines Einfamilienhauses,<br />
... Mieter eines Wochenend- oder Ferienhauses oder<br />
... Pächter eines Schrebergartens.<br />
... Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen,<br />
... Eigentümer eines Einfamilienhauses oder<br />
... Eigentümer eines Wochenend- oder Ferienhauses.<br />
... Vermieter von nicht mehr als drei einzeln vermieteten<br />
Wohnräumen (Untervermietung).<br />
... Halter oder Hüter von<br />
● Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern oder sonstigen Reit- und<br />
Zugtieren oder Tieren, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen<br />
Zwecken gehalten werden 5) .<br />
● Beim Reiten fremder Pferde: Ansprüche des Tierhalters/-eigentümers.<br />
... Verursacher von Glasschäden, Schäden an Heizungsanlagen, Schäden<br />
an Anlagen zur Warmwasserbereitung, Schäden an Elektro- und Gasgeräten<br />
sowie Schäden durch Abnutzung und Verschleiß.<br />
... Verursacher von Schäden, die den Mit eigentumsanteil des Versicherten<br />
an einer Eigentumswohnung betreffen (Eigenschaden).<br />
...Eigentümer eines unbebauten Grundstücks 6) .<br />
... Vermieter von einzelnen Wohnungen, Wohnhäusern oder von Immobilien<br />
zu gewerblichen Zwecken 6) .<br />
Bauherren ... Bauherr kleinerer Bau<strong>vor</strong>haben. ... Bauherr größerer Bau<strong>vor</strong>haben 7) .<br />
Familie und<br />
Freizeit<br />
Aufenthalt im<br />
Ausland<br />
... Vater/Mutter bei Verletzung der Aufsichtspflicht.<br />
... Dienstherr der im Haushalt beschäftigten Personen.<br />
... Verursacher von Alltagsschäden.<br />
Wie im Inland.<br />
Wie im Inland.<br />
• <strong>Versicherung</strong>sschutz für mindestens 1 Jahr.<br />
• Bei Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union häufig<br />
länger.<br />
Von der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind generell:<br />
●Ansprüche, die bei einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entstanden<br />
sind (Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung möglich).<br />
●Ansprüche wegen <strong>vor</strong>sätzlich herbeigeführter Schäden (z. B. Graffiti).<br />
●Ansprüche von Angehörigen, die im gleichen Haushalt wohnen oder zu den<br />
mitversicherten Personen gehören.<br />
1) Für Kraftfahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht.<br />
2) Für die Ausübung des Jagdsports ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht.<br />
3) <strong>Schutz</strong> durch eine Wassersport-Haftpflichtversicherung.<br />
4) Für Luftfahrzeuge ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Pflicht.<br />
schuldunfähiger Kindern zahlen, egal<br />
ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht<br />
verletzt haben. Das ist für Familien die<br />
bequemste Lösung. Allerdings ist die<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme häufig auf einige<br />
Tausend Euro beschränkt.<br />
Nicht bei absichtlichem Schaden<br />
Kein Geld erhält der Kunde, wenn er<br />
absichtlich etwas zerstört oder jemanden<br />
verletzt. Sprüht er ein Graffito an<br />
eine Wand oder stellt er jemandem ein<br />
Bein, muss er selbst zahlen. Nicht versi-<br />
chert sind außerdem Schäden an gemieteten<br />
oder geliehenen Sachen, egal ob es<br />
sich dabei um Videos, Fahrräder oder<br />
Reitpferde handelt.<br />
Ehe- oder Lebenspartner mit einem<br />
gemeinsamen Vertrag haben untereinander<br />
keine Ansprüche auf Schadenersatz.<br />
Wer also mit dem Rotwein nicht<br />
den Teppich seines Gastgebers, sondern<br />
das Abendkleid seiner Frau ruiniert,<br />
kann sich den Anruf beim Versicherer<br />
sparen. Er muss den Schaden selbst bezahlen.<br />
Adressen S. 101 ed<br />
... in einer Vereinigung (zum Beispiel Sportverein) verantwortlich tätige<br />
Person 8) .<br />
●Ansprüche, die im gleichen Vertrag versicherte Lebenspartner gegeneinander<br />
geltend machen können.<br />
●Ansprüche wegen Schäden an Gegenständen, die der Versicherte geliehen,<br />
gemietet, gepachtet oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.<br />
5) <strong>Schutz</strong> durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.<br />
6) <strong>Schutz</strong> durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.<br />
7) <strong>Schutz</strong> durch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.<br />
8) <strong>Schutz</strong> durch eine Vereinshaftpflichtversicherung.<br />
6/2004 65<br />
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