Classic Vario Stand: März 2004 LBS Baden-Württemberg
Classic Vario Stand: März 2004 LBS Baden-Württemberg
Classic Vario Stand: März 2004 LBS Baden-Württemberg
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<strong>Classic</strong><br />
<strong>Vario</strong><br />
<strong>Stand</strong>: <strong>März</strong> <strong>2004</strong><br />
140-04 02.04<br />
<strong>LBS</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Allgemeine Bedingungen<br />
für Bausparverträge (ABB)<br />
Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.
Vorwort<br />
Die <strong>LBS</strong> Landesbausparkasse <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist eine gemeinnützige rechtsfähige<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie pflegt das Bausparen und gibt Darlehen für<br />
wohnungswirtschaftliche Zwecke. Ihr Gewährträger ist der Sparkassenverband <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong>. Als Bausparkasse der Sparkassen arbeitet sie eng mit den Sparkassen ihres<br />
Geschäftsgebietes zusammen.<br />
Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der <strong>LBS</strong>, alle Sparkassen mit ihren Zweigstellen<br />
sowie die Landesbank <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />
Gliederung<br />
Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens<br />
§ 1 Wahl der Tarifvariante, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr,<br />
Variantenwechsel<br />
§ 2 Sparzahlungen<br />
§ 3 Verzinsung des Sparguthabens, Bonus im <strong>Vario</strong> U und<br />
<strong>Vario</strong> R<br />
§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages<br />
§ 5 Verzicht auf Zuteilung; Vertragsfortsetzung<br />
§ 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen,<br />
Erstattung der Abschlussgebühr im <strong>Vario</strong> U und <strong>Vario</strong> R<br />
§ 7 Darlehensvoraussetzungen / Sicherstellung<br />
§ 8 Risikolebensversicherung<br />
§ 9 Auszahlung des Bauspardarlehens<br />
§ 10 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />
§ 11 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse<br />
§ 12 Erhöhung, Ermäßigung, Zusammenlegung und Teilung<br />
§ 13 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung<br />
§ 14 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer,<br />
Rückzahlung des Bausparguthabens<br />
§ 15 Kontoführung<br />
§ 16 Auslagen, Entgelte für besondere Leistungen<br />
§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />
§ 18 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Bausparers<br />
§ 19 Einlagensicherung<br />
§ 20 Bedingungsänderungen
Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens<br />
Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche<br />
Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung<br />
niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen<br />
am Kapitalmarkt unabhängig ist.<br />
Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer<br />
Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht<br />
dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers<br />
zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das<br />
Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders<br />
zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen<br />
aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere<br />
den Spar- und Tilgungsleistungen.<br />
Bei Abschluss des Bausparvertrages entscheidet sich der Bausparer<br />
nach seinen individuellen Plänen und Bedürfnissen für<br />
eine der Tarifvarianten. Guthabenzins, Darlehenszins, Tilgungsbeitrag<br />
und Zuteilungsvoraussetzungen – dazu gehört insbesondere<br />
der Zinsfaktor für die Berechnung der Bewertungszahl<br />
– sind in den Tarifvarianten zum Teil unterschiedlich. So hat z. B.<br />
die Variante <strong>Classic</strong> N einen sehr günstigen Darlehenszins,<br />
aber gegenüber der Variante <strong>Classic</strong> E bei gleichem Tilgungsbeitrag<br />
wegen des niedrigeren Zinsfaktors eine längere Sparphase<br />
als Mehrleistung; gegenüber der Variante <strong>Classic</strong> L muss<br />
bei identischer Sparphase das Bauspardarlehen in der Variante<br />
<strong>Classic</strong> N mit einem höheren Tilgungsbeitrag als Mehrleistung<br />
schneller zurückgezahlt werden. Die wesentlichen Konditionen<br />
sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt.<br />
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über eine bestimmte<br />
Bausparsumme ab. Hat er das im Vertrag vereinbarte<br />
1 Das Bauspardarlehen kann nach § 1 Abs. 3 BSpKG verwendet<br />
werden für<br />
1. den Bau, den Erwerb, die Renovierung und Modernisierung<br />
von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken<br />
dienen,<br />
2. den Bau, den Erwerb, die Renovierung und Modernisierung<br />
von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,<br />
3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung<br />
Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist, z.B.<br />
bei einem Mieterdarlehen,<br />
4. den Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von<br />
Wohnraum, z.B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift,<br />
5. den Kauf von Bauland und den Erwerb von Erbbaurechten<br />
zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden<br />
Gebäuden,<br />
6. den Kauf von Bauland und den Erwerb von Erbbaurechten<br />
zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil<br />
Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben<br />
über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt.<br />
Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und –<br />
nach Beleihungs- und Bonitätsprüfung – das Bauspardarlehen<br />
aus. Die Bausparsumme ist also der Betrag, über den der<br />
Bausparer für seine Finanzierung mit Beginn der Darlehensphase<br />
verfügen kann.<br />
Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse<br />
aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine<br />
Bewertungszahl. Der Bausparer beeinflusst also mit seinem<br />
Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Bausparverträge<br />
mit den höchsten Bewertungszahlen werden als erste<br />
zugeteilt. Das Zuteilungsverfahren ist von der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt; über seine Einhaltung<br />
wacht ein von dieser Bundesanstalt bestellter Vertrauensmann.<br />
Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz<br />
geregelt 1 . Der wichtigste Verwendungszweck<br />
ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer<br />
Wohnung oder eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche<br />
Verwendungen sind zum Beispiel auch Aus- und Umbauten,<br />
Modernisierungen, Umschuldungen und der Erwerb<br />
von Dauerwohnrechten.<br />
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge<br />
regeln Rechte und Pflichten des Bausparers und der<br />
Bausparkasse. Sie dienen dem beiderseitigen Interesse und<br />
sollen die Gleichbehandlung aller Bausparer sicherstellen. Die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die erforderlichen<br />
Genehmigungen erteilt.<br />
des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten<br />
Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,<br />
7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von<br />
Wohngebieten,<br />
8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von<br />
Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen,<br />
9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend<br />
Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind,<br />
10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen<br />
aufgenommen worden sind.<br />
Das Bauspardarlehen kann auch für gewerbliche Bauvorhaben<br />
eingesetzt werden, wenn diese im Zusammenhang mit dem<br />
Bau von Wohnungen stehen oder in Wohngebieten durchgeführt<br />
werden und dort der Versorgung der Bevölkerung dienen.
Konditionenübersicht<br />
<strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />
Abschlussgebühr 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 %<br />
(bezogen auf die<br />
Bausparsumme)<br />
Gesamtverzinsung 1,50 % 1,50 % 1,50 % 1,50 % 1,50 % 2,25 % 2,25 % wenn bei Guthabenauszahdes<br />
lung der Bausparvertrag<br />
Bausparguthabens nicht zugeteilt war, längstens<br />
jedoch bis zum Ablauf<br />
von 10 Jahren seit dem 1. des<br />
Monats, in dem der Bauspar-<br />
vertrag abgeschlossen wurde<br />
3,50 % wenn bei Guthabenauszahlung<br />
der Bausparvertrag zu-<br />
geteilt war, längstens jedoch<br />
bis zum Ablauf von 10 Jahren<br />
seit dem 1. des Monats,<br />
in dem der Bausparvertrag<br />
abgeschlossen wurde<br />
1,50 % nach Ablauf von 10 Jahren<br />
seit dem 1. des Monats, in<br />
dem der Bausparvertrag<br />
abgeschlossen wurde<br />
Zinsfaktor für die 44 44 64 24 24 44 24<br />
Berechnung der<br />
Bewertungszahl<br />
mtl. Zins- und Til- 6 6 8 8 4 6 5<br />
gungsbeitrag in v. T.<br />
der Bausparsumme<br />
Darlehenszins 4,25 % 3,95 % 4,25 % 2,50 % 4,25 % 5,00 % 6,00 %<br />
nominal<br />
effektiver Jahreszins 4,55 % 4,24 % 4,63 % 2,84 % 4,47 % 5,33 % 6,33 %<br />
gemäß Preisangabenverordnung<br />
ab Zuteilung<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können Entgelte nach §§ 6 Abs. 2 und 16 ABB erhoben werden.
§ 1 Wahl der Tarifvariante, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr,<br />
Variantenwechsel<br />
(1) Der Bausparer wählt bei Vertragsabschluss zwischen mehreren<br />
Varianten. Sie unterscheiden sich in den Möglichkeiten<br />
des Variantenwechsels (§ 1 Abs. 4 ABB), in der Höhe des<br />
Regelsparbeitrags (§ 2 Abs. 1 ABB), in der Höhe der Guthabenverzinsung<br />
(§ 3 Abs. 1 ABB), in den Zuteilungsvoraussetzungen<br />
(§ 4 Abs. 2 und Abs. 5 ABB), in der Darlehensverzinsung (§ 10<br />
Abs. 1 ABB), in der Höhe des Zins- und Tilgungsbeitrages (§ 10<br />
Abs. 2 ABB) und bei den Vertragsänderungen (§ 12 Abs. 1 und<br />
Abs. 2 ABB). Zusätzlich unterscheidet sich die Variante <strong>Classic</strong> M<br />
darin, dass sie erst für Bausparsummen ab mindestens 50.000<br />
EUR gewählt werden kann.<br />
Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich den<br />
Abschluss des Bausparvertrages.<br />
(2) Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem<br />
der Antrag auf Abschluss der Bausparkasse zugeht, wenn sie<br />
nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht.<br />
Im <strong>Vario</strong> R wird die Bausparkasse den Bausparvertrag in der<br />
Regel nur annehmen, wenn die Bausparsumme unter Anrechnung<br />
aller der Bausparverträge des Bausparers in der Sparphase,<br />
welche die Bausparkasse einschließlich Bonus mit mehr<br />
als 3,0 % verzinst, den Betrag von 15.000 EUR nicht übersteigt.<br />
(3) Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr<br />
von 1 v.H. der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen<br />
werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.<br />
Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt<br />
oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag<br />
gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll<br />
in Anspruch genommen wird. Im Falle einer Zuteilung nach § 4<br />
ABB, einer Ermäßigung nach § 12 Abs. 1 ABB oder einer<br />
Kündigung nach § 14 ABB kann die Bausparkasse die Abschlussgebühr<br />
bis zur Höhe des Betrages, der auf die Ermäßigung<br />
oder auf den bei Zuteilung oder Kündigung nicht in<br />
Anspruch genommenen Teil der Bausparsumme entfällt, auf die<br />
Abschlussgebühr eines gleichzeitig neu abgeschlossenen Bausparvertrages<br />
anrechnen.<br />
(4) Der Bausparer kann die bei Vertragsabschluss gewählte<br />
Variante durch schriftliche Mitteilung an die Hauptverwaltung<br />
der Bausparkasse wie folgt wechseln:<br />
– von <strong>Classic</strong> S in <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Classic</strong> M in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Classic</strong> N in <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> E oder <strong>Classic</strong> L<br />
– von <strong>Classic</strong> L in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R<br />
– von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U.<br />
Im Übrigen ist ein Wechsel zwischen den Varianten ausgeschlossen.<br />
Die Varianten <strong>Classic</strong> M und <strong>Classic</strong> N können nur<br />
bei Vertragsabschluss gewählt werden; die Entscheidung für<br />
die Variante <strong>Classic</strong> E ist endgültig.<br />
Bei einem Wechsel von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U können sich die<br />
Guthabenverzinsung (§ 3 Abs. 2 ABB) und bei einem Wechsel<br />
von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R die Bewertungszahl (§ 4 Abs. 6 ABB)<br />
auch rückwirkend ändern.<br />
Nach Kündigung des Bausparvertrages oder nach Beginn der<br />
Auszahlung der Bausparsumme ist ein Wechsel nicht mehr<br />
möglich. Ist die Bausparsumme im Zeitpunkt des Wechsels<br />
bereits zugeteilt, erlischt die Zuteilung.<br />
In den <strong>Vario</strong> R ist ein Wechsel auch dann nicht mehr möglich,<br />
wenn die Bausparsumme unter Anrechnung aller der Bausparverträge<br />
des Bausparers in der Sparphase, welche die Bausparkasse<br />
einschließlich Bonus mit mehr als 3,0 % verzinst,<br />
den Betrag von 15.000 EUR übersteigt.<br />
§ 2 Sparzahlungen<br />
(1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung<br />
aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt<br />
– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M, <strong>Classic</strong> N, <strong>Classic</strong> L,<br />
<strong>Vario</strong> U und <strong>Vario</strong> R 4 v.T.<br />
– im <strong>Classic</strong> E 8 v.T.<br />
der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).<br />
(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen<br />
von ihrer Zustimmung abhängig machen.<br />
(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung<br />
von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen<br />
Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3<br />
Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den<br />
Bausparvertrag kündigen.<br />
§ 3 Verzinsung des Sparguthabens, Bonus im <strong>Vario</strong> U und<br />
<strong>Vario</strong> R<br />
(1) Das Bausparguthaben wird mit 1,5 v.H. jährlich verzinst<br />
(Basiszins); dies gilt auch für Guthaben, das die Bausparsumme<br />
übersteigt.<br />
– Im <strong>Vario</strong> U erhöht sich der Basiszins um einen Bonus von<br />
0,75 v.H. auf eine Gesamtverzinsung von 2,25 v.H. jährlich.<br />
– Im <strong>Vario</strong> R erhöht sich der Basiszins um einen Bonus von<br />
2,0 v.H. auf eine Gesamtverzinsung von 3,5 v.H. jährlich;<br />
sofern die Auszahlung des Bausparguthabens vor Zuteilung<br />
erfolgt, wird abweichend von Halbsatz 1 ein Bonus von<br />
0,75 v. H. gewährt.<br />
Der Bonus im <strong>Vario</strong> R wird längstens bis zum Ablauf von 10<br />
Jahren seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag<br />
abgeschlossen wurde, gezahlt.<br />
(2) Wechselt der Bausparer in die Variante <strong>Vario</strong> U oder <strong>Vario</strong><br />
R, ändert sich die Gesamtverzinsung:<br />
a) Bei einem Wechsel<br />
– von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R<br />
gilt die höhere Gesamtverzinsung ab dem Tage, an dem die<br />
schriftliche Mitteilung über den Wechsel (§ 1 Abs. 4 ABB) der<br />
Hauptverwaltung der Bausparkasse zugeht.<br />
b) Bei einem Wechsel<br />
– von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U<br />
gilt die niedrigere Gesamtverzinsung ab Vertragsabschluss.<br />
(3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am<br />
Ende des Kalenderjahres oder bei Auszahlung des gesamten<br />
Bausparguthabens gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert<br />
ausgezahlt.<br />
Der Bonus wird auf einem Sonderkonto gutgeschrieben und vor<br />
Auszahlung der Bausparsumme oder vollständiger Rückzah-
lung des gesamten Bausparguthabens nicht gesondert ausgezahlt.<br />
Für Guthabenteile, die die Bausparsumme übersteigen, wird<br />
kein Bonus gezahlt.<br />
§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages<br />
(1) Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme zum<br />
Zuteilungstermin (Abs. 4) nach dem von der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Verfahren.<br />
(2) Voraussetzung für die Zuteilung ist, dass an einem Bewertungsstichtag<br />
(Abs. 3)<br />
(a) mindestens<br />
– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M, <strong>Classic</strong> E,<br />
<strong>Classic</strong> N, <strong>Classic</strong> L und <strong>Vario</strong> U 18 Monate und<br />
– im <strong>Vario</strong> R 80 Monate<br />
seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag abgeschlossen<br />
wurde, vergangen sind (Mindestsparzeit),<br />
(b) das Bausparguthaben mindestens 40 v.H. der Bausparsumme<br />
beträgt (Mindestsparguthaben)<br />
(c) und die Bewertungszahl (Abs. 5) mindestens die von der<br />
Bausparkasse nach den jeweils verfügbaren Mitteln errechnete<br />
Zielbewertungszahl erreicht. Die Zielbewertungszahl<br />
ist die niedrigste zur Zuteilung ausreichende Bewertungszahl;<br />
sie muss mindestens 214 betragen (Mindestbewertungszahl).<br />
(3) Bewertungsstichtag ist der jeweils letzte Tag eines jeden<br />
Kalendermonats.<br />
(4) Der Zeitpunkt der Zuteilung (Zuteilungstermin) ist der jeweils<br />
letzte Tag des vierten auf den jeweiligen Bewertungsstichtag<br />
folgenden Monats.<br />
Zuteilungstermine sind daher<br />
der 31.05. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.01.;<br />
der 30.06. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
28./29.02.;<br />
der 31.07. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.03.;<br />
der 31.08. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
30.04.;<br />
der 30.09. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.05.;<br />
der 31.10. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
30.06.;<br />
der 30.11. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.07.;<br />
der 31.12. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.08.;<br />
der 31.01. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
30.09.;<br />
der 28./29.02. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.10.;<br />
der 31.03. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
30.11.;<br />
der 30.04. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />
31.12..<br />
(5) Die Bewertungszahl ist das Maß für die Sparleistung des<br />
Bausparers. Sie errechnet sich wie folgt:<br />
Bausparguthaben einschließlich Zinsen + (Summe der Zinsen x Zinsfaktor)<br />
6 v.T. der Bausparsumme<br />
Der Zinsfaktor beträgt<br />
– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M und <strong>Vario</strong> U: 44<br />
– im <strong>Classic</strong> E: 64<br />
– im <strong>Classic</strong> N, <strong>Classic</strong> L und <strong>Vario</strong> R: 24<br />
Die bis zum Bewertungsstichtag angefallenen, aber im Bausparguthaben<br />
noch nicht enthaltenen Zinsen werden bei der<br />
Ermittlung der Bewertungszahl wie bereits gutgeschriebene<br />
Zinsen berücksichtigt.<br />
(6) Wechselt der Bausparer in eine andere Variante, wird die<br />
Bewertungszahl neu berechnet:<br />
a) Bei einem Wechsel<br />
– von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R<br />
wird der Zinsfaktor der neu gewählten Variante für die Zeit ab<br />
Vertragsabschluss zugrunde gelegt.<br />
b) Bei einem Wechsel<br />
– von <strong>Classic</strong> S in <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Classic</strong> M in <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Classic</strong> N in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Classic</strong> L in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />
– von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U<br />
wird ab Vertragsabschluss der Zinsfaktor der bisherigen Variante<br />
und ab dem Tage, an dem die schriftliche Mitteilung über<br />
den Wechsel (§ 1 Abs. 4 ABB) der Hauptverwaltung der Bausparkasse<br />
zugeht, der Zinsfaktor der neu gewählten Variante<br />
zugrunde gelegt.<br />
(7) Die Bausparkasse benachrichtigt den Bausparer von der<br />
bevorstehenden Zuteilung seines Bausparvertrages mit der<br />
Aufforderung, innerhalb einer Frist, welche mindestens 1 Monat<br />
beträgt, schriftlich zu erklären, ob er die Zuteilung annimmt.<br />
§ 5 Verzicht auf die Zuteilung; Vertragsfortsetzung<br />
(1) Der Bausparer kann auf die Zuteilung verzichten, solange<br />
die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.<br />
(2) Verzichtet der Bausparer auf die Zuteilung oder nimmt er die<br />
Zuteilung nicht fristgemäß an (§ 4 Abs. 7 ABB), wird sein<br />
Vertrag fortgesetzt.<br />
(3) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine<br />
Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In<br />
diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin,<br />
der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang seiner Erklärung<br />
folgt, vorrangig zu berücksichtigen.<br />
§ 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen,<br />
Erstattung der Abschlussgebühr im <strong>Vario</strong> U<br />
und <strong>Vario</strong> R<br />
(1) Vom Zeitpunkt der Zuteilung an stellt die Bausparkasse dem<br />
Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen<br />
bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben
jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen<br />
des § 7 ABB verfügen. Die Höhe des Bauspardarlehens<br />
errechnet sich aus dem Unterschied zwischen Bausparsumme<br />
und Bausparguthaben.<br />
Im <strong>Vario</strong> R kommt der Bonus nur nach Maßgabe des § 3 Abs. 1<br />
ABB zur Auszahlung.<br />
(2) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen kann die Bausparkasse<br />
von dem 7. auf die Bereithaltung folgenden Monatsersten<br />
an 2 v.H. Zins jährlich verlangen.<br />
(3) Im <strong>Vario</strong> U und <strong>Vario</strong> R erstattet die Bausparkasse bei einem<br />
Verzicht auf die Inanspruchnahme des zugeteilten Bauspardarlehens<br />
die gem. § 1 Abs. 3 ABB gezahlte Abschlussgebühr,<br />
sofern der Verzicht spätestens mit dem ersten Auftrag auf eine<br />
Guthabenauszahlung ausgesprochen wird.<br />
§ 7 Darlehensvoraussetzungen / Sicherstellung<br />
(1) Bauspardarlehen sind in der Regel durch Grundpfandrechte<br />
an inländischen Pfandobjekten (Grundstücke oder grundstücksgleiche<br />
Rechte) zu sichern. Das Bauspardarlehen kann<br />
mit Zustimmung der Bausparkasse auch durch ein Grundpfandrecht<br />
an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat<br />
der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat<br />
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />
gesichert werden.<br />
Dient als Sicherheit eine Grundschuld, werden alle Zahlungen<br />
auf das Bauspardarlehen und nicht auf die Grundschuld angerechnet.<br />
(2) Das durch Grundpfandrecht zu sichernde Bauspardarlehen<br />
darf zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen<br />
80 v. H. des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes<br />
des Pfandobjektes nicht übersteigen.<br />
(3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Nachweis<br />
für eine Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann<br />
gefordert werden.<br />
(4) Unabhängig von der Sicherung ist Voraussetzung für die<br />
Darlehensgewährung die Kreditwürdigkeit und der Nachweis,<br />
dass die Zins- und Tilgungsbeiträge (§ 10 Abs. 2 ABB) ohne<br />
Gefährdung sonstiger Verpflichtungen erbracht werden können.<br />
(5) Die Bausparkasse ist berechtigt, die für das Bauspardarlehen<br />
geleisteten Sicherheiten für alle gegenwärtigen und<br />
künftigen Forderungen gegen den Bausparer in Anspruch zu<br />
nehmen, auch wenn diese nur für eine Forderung bestellt worden<br />
sind, es sei denn, dass die Haftung für andere Forderungen<br />
ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.<br />
(6) Die Bausparkasse kann für ihre persönlichen und dinglichen<br />
Ansprüche die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung<br />
verlangen.<br />
(7) Gehen dem Grundpfandrecht der Bausparkasse Grundpfandrechte<br />
Dritter im Range vor oder haben Grundpfandrechte<br />
Dritter den gleichen Rang wie das Grundpfandrecht der<br />
Bausparkasse, so kann sie verlangen, dass<br />
(a) der Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen voroder<br />
gleichrangige Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr<br />
der Grundschuld (Anspruch auf Löschung oder Rückab-<br />
tretung der Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld<br />
sowie Zuteilung eines etwaigen Mehrerlöses in der<br />
Zwangsversteigerung) an sie abtritt und<br />
(b) vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die<br />
zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für<br />
bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen (sog.<br />
Einmalvalutierungserklärung).<br />
(8) Ist der Bausparer verheiratet, kann die Bausparkasse –<br />
soweit dies der Billigkeit entspricht – verlangen, dass der Ehegatte<br />
des Bausparers als Gesamtschuldner beitritt.<br />
(9) Reichen die Sicherheiten oder die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />
des Bausparers für eine Darlehenszusage nicht aus,<br />
kann der Bausparer nur die Auszahlung des Bausparguthabens<br />
verlangen. Damit endet das Vertragsverhältnis.<br />
§ 8 Risikolebensversicherung<br />
(1) Die Bausparkasse beantragt bei Darlehenszusage – soweit<br />
keine entgegenstehende Willenserklärung des Bausparers vorliegt<br />
– auf Rechnung des Bausparers eine Risikolebensversicherung<br />
im Rahmen eines mit der SV Sparkassen-Versicherung<br />
Lebensversicherung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> AG abgeschlossenen<br />
Gruppenversicherungsvertrages. Die Höhe des Versicherungsbeitrages<br />
sowie die Einzelheiten zu den Voraussetzungen<br />
und zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben<br />
sich aus den Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen<br />
Fassung. Auf Wunsch erhält der Bausparer die Versicherungsbedingungen<br />
jederzeit vorab.<br />
(2) Zu Versicherungsbeginn erhält der Bausparer eine Versicherungsbestätigung<br />
zusammen mit den Verbraucherinformationen<br />
über die gültigen Versicherungsbedingungen. Er kann dem<br />
Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb einer Frist von<br />
14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich widersprechen.<br />
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerspruchs.<br />
§ 9 Auszahlung des Bauspardarlehens<br />
(1) Der Bausparer kann die Auszahlung des Bauspardarlehens<br />
nach Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 7 ABB entsprechend<br />
dem Baufortschritt verlangen.<br />
(2) Hat der Bausparer das Bauspardarlehen innerhalb einer<br />
Frist von 15 Monaten nach Zuteilung nicht voll abgerufen, kann<br />
die Bausparkasse ihm eine letzte Frist von 3 Monaten für den<br />
Abruf setzen. Ist auch nach Ablauf dieser Frist das Bauspardarlehen<br />
nicht voll abgerufen, ist die Bausparkasse zu<br />
einer Auszahlung nicht mehr verpflichtet, es sei denn, der<br />
Bausparer hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Bausparkasse<br />
hat den Bausparer bei Fristsetzung auf diese<br />
Rechtsfolge hinzuweisen.<br />
§ 10 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />
(1) Die Darlehensschuld ist mit einem Nominalzins von<br />
– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> E und <strong>Classic</strong> L: 4,25 v.H.<br />
– im <strong>Classic</strong> M: 3,95 v.H.<br />
– im <strong>Classic</strong> N: 2,50 v.H.<br />
– im <strong>Vario</strong> U 5,00 v. H.<br />
– im <strong>Vario</strong> R 6,00 v. H.<br />
jährlich zu verzinsen.
Die Bausparkasse berechnet die Zinsen monatlich auf der Grundlage<br />
taggenauer Verrechnung aller Zahlungseingänge und<br />
Belastungen. Die Zinsen sind jeweils am Monatsende fällig.<br />
Der effektive Jahreszins gemäß Preisangabenverordnung beträgt<br />
ab Zuteilung<br />
– im <strong>Classic</strong> S: 4,55 v.H.<br />
– im <strong>Classic</strong> M: 4,24 v.H.<br />
– im <strong>Classic</strong> E: 4,63 v.H.<br />
– im <strong>Classic</strong> N: 2,84 v.H.<br />
– im <strong>Classic</strong> L: 4,47 v.H.<br />
– im <strong>Vario</strong> U: 5,33 v. H.<br />
– im <strong>Vario</strong> R: 6,33 v. H.<br />
(2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der<br />
Bausparer monatlich – Eingang jeweils bis zum letzten Geschäftstag<br />
des Kalendermonats –<br />
– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M und <strong>Vario</strong> U: 6 v.T.<br />
– im <strong>Classic</strong> E und <strong>Classic</strong> N: 8 v.T.<br />
– im <strong>Classic</strong> L: 4 v.T.<br />
– im <strong>Vario</strong> R: 5 v. T.<br />
der Bausparsumme (Zins- und Tilgungsbeitrag) zu zahlen.<br />
Durch die fortschreitende Tilgung verringern sich die in den<br />
Zins- und Tilgungsbeiträgen enthaltenen Zinsen zugunsten der<br />
Tilgung.<br />
(3) Der erste Zins- und Tilgungsbeitrag ist im 1. Monat nach vollständiger<br />
Auszahlung des Bauspardarlehens, bei Teilauszahlung<br />
spätestens im 4. Monat nach der ersten Teilauszahlung zu<br />
zahlen.<br />
(4) Entgelte, Auslagen und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge<br />
werden der Darlehensschuld zugeschlagen und wie<br />
diese verzinst und getilgt.<br />
(5) Verzichtet der Bausparer auf einen Teil des Bauspardarlehens,<br />
so kann er verlangen, dass die Bausparsumme anteilig<br />
– auf ein Vielfaches eines Betrages von höchstens 1.000<br />
EUR aufgerundet – herabgesetzt wird.<br />
(6) Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu<br />
leisten. Er kann verlangen, dass die Bausparkasse die Bausparsumme<br />
im Verhältnis der Sondertilgung zur Restschuld<br />
herabsetzt, wenn er in einem Betrag mindestens 20 v.H. des<br />
Restdarlehens, aber nicht weniger als 1.000 EUR tilgt. Die<br />
Bausparsumme wird dabei auf ein Vielfaches eines Betrages<br />
von höchstens 1.000 EUR aufgerundet.<br />
§ 11 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse<br />
Die Bausparkasse kann außer in den gesetzlich geregelten<br />
Fällen das Bauspardarlehen nur dann zur sofortigen Rückzahlung<br />
kündigen, wenn<br />
(a) der Bausparer mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens<br />
zwei Zins- und Tilgungsbeiträgen (§ 10 Abs. 2 ABB) in<br />
Verzug ist und er diese Leistungen auch nach einer schriftlichen<br />
Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen<br />
wird, nicht innerhalb von einem Monat gezahlt<br />
hat,<br />
(b) keine ausreichende Sicherung des Bauspardarlehens mehr<br />
besteht und der Bausparer trotz Aufforderung weitere<br />
Sicherheiten nicht innerhalb angemessener Frist stellt<br />
oder<br />
(c) für die Darlehensgewährung wesentliche Angaben unzutreffend<br />
oder unvollständig gemacht worden sind.<br />
§ 12 Erhöhung, Ermäßigung, Zusammenlegung und Teilung<br />
(1) Auf Wunsch des Bausparers wird die Bausparsumme erhöht<br />
oder ermäßigt. Ferner kann der Bausparer Bausparverträge teilen<br />
oder Bausparverträge gleicher Vertragsmerkmale zusammenlegen<br />
lassen. Nach Vertragsänderungen sollen die Bausparsummen<br />
ein Vielfaches eines Betrages von höchstens<br />
1.000 EUR und nicht weniger als 5.000 EUR betragen.<br />
In der Variante <strong>Classic</strong> M sind Erhöhungen, Ermäßigungen,<br />
Zusammenlegungen und Teilungen ausgeschlossen, soweit sie<br />
nicht im Rahmen eines von der Bausparkasse allgemein angebotenen<br />
Finanzierungsprogramms vereinbart werden.<br />
Bei der Erhöhung, der Ermäßigung und der Zusammenlegung<br />
von noch nicht zugeteilten Bausparverträgen berechnet die<br />
Bausparkasse die Bewertungszahl (§ 4 Abs. 5 ABB) neu zu<br />
dem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 3 ABB), der frühestens 10<br />
Tage auf den Zugang des Änderungsantrages bei der Hauptverwaltung<br />
der Bausparkasse folgt. Eine Zuteilung ist gemäß<br />
§ 4 Abs. 4 ABB frühestens 4 Monate nach diesem Bewertungsstichtag<br />
möglich. Eine bereits erfolgte Zuteilung erlischt<br />
mit der Vertragsänderung.<br />
Bei der Neuberechnung der Bewertungszahl nach Satz 5 kann<br />
die Bausparkasse Teile der zur Multiplikation mit dem Zinsfaktor<br />
bisher angefallenen Zinsen (§ 4 Abs. 5 ABB) wegfallen lassen.<br />
Für die folgenden Bewertungsstichtage baut die neue Bewertungszahl<br />
auf der gekürzten Bewertungszahl auf. Statt der<br />
Kürzung nach Satz 8 kann die Bausparkasse die geänderten<br />
Bausparverträge für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten<br />
vom Zuteilungsverfahren ausschließen.<br />
(2) Bei der Erhöhung der Bausparsumme wird eine Abschlussgebühr<br />
in Höhe von 1 v.H. des Betrages, um den die<br />
Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto<br />
belastet.<br />
Der Bausparer kann auch die Bausparsumme eines bereits<br />
zugeteilten Bausparvertrages erhöhen, wenn die Bausparkasse<br />
mit der Auszahlung noch nicht begonnen hat. Mit der<br />
Erhöhung der Bausparsumme erlischt die Zuteilung.<br />
Die Bausparsumme wird nicht mehr erhöht, wenn die Bausparkasse<br />
den vereinbarten Bauspartarif nicht mehr für den<br />
Abschluss von Bausparverträgen anbietet oder bauspartechnische<br />
Gründe entgegenstehen.<br />
Im <strong>Vario</strong> R wird die Bausparsumme auch dann nicht mehr erhöht,<br />
wenn sie unter Anrechnung aller der Bausparverträge des<br />
Bausparers in der Sparphase, welche die Bausparkasse einschließlich<br />
Bonus mit mehr als 3 % verzinst, den Betrag von<br />
15.000 EUR übersteigt.<br />
Die Bausparkasse erhöht entweder die Bausparsumme des<br />
ursprünglichen Bausparvertrages unmittelbar oder fasst den<br />
ursprünglichen Bausparvertrag mit dem zusätzlich abgeschlossenen<br />
Bausparvertrag lediglich für die Ermittlung des Mindestsparguthabens<br />
und der Bewertungszahl als Voraussetzung<br />
und Maßstab der Zuteilungsreihenfolge (§ 4 ABB) zusammen.<br />
Bei der Zusammenfassung gilt die Mindestsparzeit (§ 4<br />
Abs. 2 a ABB) als erreicht, wenn der im Verhältnis zu den<br />
Bausparsummen ermittelte Durchschnitt aus den Sparzeiten<br />
der Verträge<br />
– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M,<br />
<strong>Classic</strong> E, <strong>Classic</strong> N,<br />
<strong>Classic</strong> L und <strong>Vario</strong> U: mindestens18 Monate und<br />
– im <strong>Vario</strong> R: mindestens 80 Monate<br />
beträgt.
(3) Bei der Zusammenlegung legt die Bausparkasse entweder<br />
die beteiligten Bausparverträge zusammen oder fasst sie lediglich<br />
für die Ermittlung des Mindestsparguthabens und der Bewertungszahl<br />
als Voraussetzung und Maßstab der Zuteilungsreihenfolge<br />
(§ 4 ABB) zusammen. Bei der Zusammenfassung<br />
gilt für die Ermittlung der Mindestsparzeit (§ 4 Abs. 2 a ABB)<br />
Absatz 2 entsprechend.<br />
(4) Bei einer Teilung der Bausparsumme wird das Bausparguthaben<br />
entsprechend dem Verhältnis der neu entstehenden<br />
Bausparsummen aufgeteilt. Die Bewertungszahl ändert sich<br />
hierdurch nicht.<br />
§ 13 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung<br />
Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch<br />
auf Rückzahlung des Bausparguthabens abtreten oder verpfänden.<br />
Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung weiterer<br />
Rechte bedarf der Zustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung<br />
aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung)<br />
stimmt die Bausparkasse in der Regel zu,<br />
wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§ 15 Abgabenordnung)<br />
des Bausparers ist.<br />
§ 14 Kündigung des Bausparvertrages durch den<br />
Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens<br />
(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen.<br />
Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens ab dem<br />
Zuteilungstermin, der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang<br />
seiner Kündigung folgt, verlangen.<br />
(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch<br />
nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des<br />
Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.<br />
(3) Reichen 25 v. H. der für die Zuteilung verfügbaren Mittel<br />
nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter<br />
Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine<br />
verschoben werden.<br />
(4) Im <strong>Vario</strong> R kommt der Bonus nur nach Maßgabe des § 3<br />
Abs. 1 ABB zur Auszahlung.<br />
§ 15 Kontoführung<br />
(1) Das Bausparkonto wird als Kontokorrent geführt, d.h. sämtliche<br />
für den Bausparer bestimmten Geldeingänge einschließlich<br />
Guthabenzinsen werden dem Bausparkonto gutgeschrieben,<br />
sämtliche den Bausparer betreffenden Auszahlungen, Zinsen,<br />
Entgelte / Gebühren, Auslagen und sonstige ihm zu berechnende<br />
Beträge werden dem Bausparkonto belastet.<br />
(2) Die Bausparkasse schließt das Konto zum Ende eines<br />
Kalenderjahres ab. Sie übersendet dem Bausparer in den<br />
ersten zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einen<br />
Jahreskontoauszug mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die<br />
in dem Kontoauszug enthaltene Abrechnung als anerkannt gilt,<br />
wenn der Bausparer ihr nicht innerhalb von 2 Monaten schriftlich<br />
widerspricht.<br />
§ 16 Auslagen, Entgelte für besondere Leistungen<br />
(1) Die Bausparkasse ist berechtigt, die mit der Abwicklung des<br />
Vertrages, der Sicherung des Bauspardarlehens sowie der Ver-<br />
wertung von Sicherheiten verbundenen Auslagen (z.B. Notariats-<br />
und Gerichtskosten sowie Kosten von Gutachten, Baukontrollen<br />
und Schätzungen Dritter) dem Konto des Bausparers<br />
zu belasten.<br />
(2) Die Bausparkasse kann dem Bausparer für besondere, über<br />
den regelmäßigen Vertragsablauf hinausgehende Dienstleistungen,<br />
die sie im Auftrage oder Interesse des Bausparers<br />
erbringt, ein ihrem Aufwand angemessenes Entgelt berechnen<br />
und dem Konto des Bausparers belasten.<br />
§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />
(1) Der Bausparer ist zu einer Aufrechnung nur befugt, wenn<br />
seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />
(2) Die Bausparkasse kann fällige Ansprüche jeder Art gegen<br />
den Bausparer mit dessen Bausparguthaben oder sonstigen<br />
Forderungen aufrechnen, auch wenn diese noch nicht fällig<br />
sind.<br />
(3) Die Bausparkasse kann ihr obliegende Leistungen an den<br />
Bausparer wegen eigener Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />
zurückhalten, auch wenn diese nicht auf demselben<br />
rechtlichen Verhältnis beruhen.<br />
§ 18 Verfügungsberechtigung nach dem Tode des Bausparers<br />
(1) Nach dem Tode des Bausparers kann die Bausparkasse zur<br />
Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlage eines Erbscheins,<br />
eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer<br />
hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden<br />
sind auf Verlangen der Bausparkasse in beglaubigter<br />
deutscher Übersetzung vorzulegen.<br />
(2) Die Bausparkasse kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />
oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn<br />
ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der letztwilligen<br />
Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />
vorgelegt wird. Die Bausparkasse darf denjenigen,<br />
der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />
ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und<br />
insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt<br />
nicht, wenn der Bausparkasse bekannt ist, dass der dort Genannte<br />
(z.B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des<br />
Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies<br />
infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.<br />
§ 19 Einlagensicherung<br />
(1) Die Bausparkasse ist als Mitglied des Sicherungsfonds der<br />
Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der Deutschen<br />
Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses System<br />
schützt den Bestand der angeschlossenen Institute. Dadurch ist<br />
sichergestellt, dass die Ansprüche aller Bausparer auf Rückzahlung<br />
geleisteter Einlagen bei Fälligkeit erfüllt werden.<br />
(2) Stellt die Bausparkasse den Geschäftsbetrieb ein, können<br />
die Bausparverträge mit Zustimmung der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht vereinfacht abgewickelt werden.<br />
Bei einer vereinfachten Abwicklung leisten die Bausparer keine<br />
Sparzahlungen nach § 2 ABB mehr. Zuteilungen nach § 4 ABB<br />
und weitere Darlehensauszahlungen nach § 9 ABB finden nicht<br />
mehr statt. Die Bausparguthaben werden entsprechend den verfügbaren<br />
Mitteln zurückgezahlt. Dabei werden alle Bausparer
nach dem Verhältnis ihrer Forderungen ohne Vorrang voreinander<br />
befriedigt.<br />
§ 20 Bedingungsänderungen<br />
(1) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Bausparer<br />
schriftlich mitgeteilt oder in den Hausmitteilungen der Bausparkasse<br />
bekannt gegeben.<br />
(2) Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die<br />
Bestimmungen der §§ 2 bis 7 und 9 bis 14 sowie § 19 Abs. 2 ABB<br />
mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden.<br />
(3) Sonstige Bedingungsänderungen bedürfen des Einverständnisses<br />
des Bausparers. Es gilt als erteilt, wenn der<br />
Bausparer der Änderung nicht binnen zweier Monate nach<br />
Bekanntmachung schriftlich widerspricht und bei Beginn der Frist<br />
auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen<br />
wurde.
Europäisches <strong>Stand</strong>ardisiertes Merkblatt CLASSIC, VARIO<br />
Dieses standardisierte Merkblatt ist fester Bestandteil des „Freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche<br />
Kredite". Eine Kopie des Verhaltenskodex ist in Ihrer <strong>LBS</strong>-Beratungsstelle oder Ihrer Sparkasse erhältlich.<br />
Dieses Dokument stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.<br />
Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine akkurate Beschreibung des Angebots. Die Angaben zu den Zinssätzen<br />
sowie zur Höhe der Ratenzahlung (Ziffern 3 und 8) sind verbindlich und von der zukünftigen Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt unabhängig.<br />
Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung.<br />
1. Anbieter <strong>LBS</strong> Landesbausparkasse <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Jägerstraße 36 Siegfried-Kühn-Straße 4<br />
70174 Stuttgart 76135 Karlsruhe<br />
2. Produktbeschreibung<br />
3. Nominalzinssatz<br />
4. Eff. Jahreszins auf<br />
der Basis der Preisangabenverordnung<br />
5. Höhe des Darlehensbetrags<br />
und Währung<br />
6. Gesamtdauer des<br />
wohnungswirtschaftlichen<br />
Darlehens<br />
7. Anzahl und<br />
Häufigkeit der<br />
Ratenzahlung<br />
8. Bei Annuitätendarlehen<br />
– Höhe der<br />
Ratenzahlung<br />
9. Bei wohnungswirtschaftlichemZinszahlungsdarlehen<br />
Höhe jeder regelmäßigen<br />
Zinszahlung<br />
Höhe der regelmäßig<br />
an das Rückzahlungsinstrument<br />
zu<br />
leistenden Zahlungen<br />
Bausparvertrag / Bauspardarlehen im <strong>Classic</strong> und <strong>Vario</strong><br />
Der Bausparvertrag ist ein Vertrag, durch den Sie als Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch<br />
auf ein Bauspardarlehen erwerben.<br />
Der Ablauf des Bausparvertrages gliedert sich in eine Spar- und in eine Darlehensphase. Bei Abschluss des Bausparvertrages<br />
vereinbaren Sie mit der <strong>LBS</strong> eine bestimmte Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird regelmäßig von Ihnen<br />
bespart. Sonderzahlungen sind mit Zustimmung der <strong>LBS</strong> möglich.<br />
Der <strong>Classic</strong> wird in den Varianten S, M, E, N und L angeboten, der <strong>Vario</strong> in den Varianten U und R. Die Sparverzinsung<br />
beträgt 1,50 % jährlich. Im <strong>Vario</strong> erhöht sich die Verzinsung bei der Variante U um einen Bonus von 0,75 % auf eine Gesamtverzinsung<br />
von 2,25 % jährlich, bei der Variante R um bis zu 2,00 % auf eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,50 %<br />
jährlich.<br />
Nach Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen an einem Bewertungsstichtag wird Ihr Bausparvertrag zugeteilt, d.h.<br />
die Bausparsumme, bestehend aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen, wird an Sie ausgezahlt. Erforderlich<br />
für die Zuteilung des Bausparvertrages ist das Einhalten der Mindestsparzeit von 18 Monaten (bzw. 80 Monaten<br />
im <strong>Vario</strong> R), das Erreichen der Mindestansparung von 40 % der Bausparsumme sowie das Vorliegen einer ausreichenden<br />
Bewertungszahl. Mit der Bewertungszahl wird nach dem "Zeit-mal-Geld-Prinzip" der "Sparverdienst" des einzelnen<br />
Bausparers gemessen. Insbesondere die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung.<br />
Bis zur Zuteilung des Vertrages können Sie zwischen einzelnen Varianten wechseln. Über die Voraussetzungen, die<br />
Wechselmöglichkeiten, die Auswirkungen auf die Bewertungszahl, den Zuteilungstermin, den Nominal- bzw. Effektivzins<br />
des Bauspardarlehens, den monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag und ggf. den Bonus berät Sie Ihr <strong>LBS</strong>-Berater oder<br />
Ihre Sparkasse.<br />
Nach Zuteilung des Bausparvertrages beginnt die Darlehensphase. Voraussetzung für die Darlehenszusage ist eine positive<br />
Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie die Sicherstellung des Bauspardarlehens. Während der Darlehenslaufzeit<br />
leisten Sie zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens einen konstanten monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag, dessen<br />
Höhe sich nach der von Ihnen gewählten Variante richtet. Auf das Bauspardarlehen können Sie jederzeit Sondertilgungen<br />
leisten.<br />
Wenn Sie sich bis zur Darlehenszusage durch die <strong>LBS</strong> nicht anders entschieden haben, besteht in der Darlehensphase<br />
grundsätzlich Versicherungsschutz aus einer Risikolebensversicherung. Der Versicherungsbeitrag wird von der <strong>LBS</strong> im<br />
Namen und für Rechnung des Versicherungsunternehmens eingezogen und an dieses weitergeleitet. Der Beitrag ist vom<br />
Bausparer in der Regel nicht gesondert zu entrichten, sondern wird aus den Zins- und Tilgungsbeiträgen entnommen.<br />
Das Bauspardarlehen kann nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen, z. B. für den Kauf, den Bau, die Entschuldung<br />
oder die Modernisierung eines Hauses genutzt werden. Darlehen der <strong>LBS</strong> sind nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
grundsätzlich durch Grundpfandrechte zu besichern. Ersatzweise können auch Bankbürgschaften, die Verpfändung von<br />
Wertpapieren, Bankguthaben oder ähnliche Sicherheiten akzeptiert werden.<br />
Variante <strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />
Darlehenszins<br />
(jährlich, fest bis zum Ende der Laufzeit)<br />
4,25 % 3,95 % 4,25 % 2,50 % 4,25 % 5,00 % 6,00 %<br />
Die Höhe des effektiven Jahreszinses 4,55 % 4,24 % 4,63 % 2,84 % 4,47 % 5,33 % 6,33 %<br />
ab Zuteilung bestimmt sich durch die<br />
gewählte Variante.<br />
Der Darlehensbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Bausparguthaben nebst den Guthabenzinsen und<br />
der Bausparsumme. Der Darlehensbetrag kann max. 60 % der Bausparsumme betragen. Das Darlehen wird in Euro ausgezahlt<br />
und abgerechnet.<br />
Die planmäßige Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Höhe des ausgezahlten Darlehensbetrages und der Bausparsumme.<br />
Sie beträgt – ohne Berücksichtigung einer eventuellen Risikolebensversicherung – maximal:<br />
Variante <strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />
Planmäßige Laufzeit max. (in Monaten) 124 122 88 82 215 130 184<br />
Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen. Die Anzahl der Raten hängt von der Höhe des ausgezahlten<br />
Darlehens in Relation zur Bausparsumme ab und entspricht – ohne Berücksichtigung einer eventuellen Risikolebensversicherung<br />
– der Laufzeit des Darlehens in Monaten (siehe 6.).<br />
Die Höhe der monatlichen Rate (Zins- und Tilgungsbeitrag) kann aus der folgenden Tabelle entnommen werden. Sondertilgungen<br />
sind jederzeit möglich.<br />
Variante <strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />
Höhe (in Euro pro Tsd. Euro Bausparsumme) 6 6 8 8 4 6 5<br />
Entfällt
10.Zusätzliche einmalige<br />
Kosten, soweit<br />
anfallend<br />
11. Zusätzliche wiederkehrende<br />
Kosten<br />
(soweit nicht bereits<br />
in Punkt 8 berücksichtigt)<br />
12. Vorzeitige<br />
Rückzahlung<br />
13. Internes<br />
Beschwerdesystem<br />
14. Beispiel eines<br />
Tilgungsplans<br />
Kosten, welche die <strong>LBS</strong> berechnet:<br />
– Abschlussgebühr in Höhe von 1 % der Bausparsumme<br />
– Bereithaltungszinsen in Höhe von 2 % p.a. auf das Bauspardarlehen frühestens ab dem 7. auf die Bereithaltung folgenden<br />
Monatsersten.<br />
Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:<br />
– Notar- und Gerichtskosten für die Sicherstellung durch Grundpfandrechte gemäß der jeweiligen Kostenordnung<br />
– Schätz- und Sachverständigenkosten<br />
– Kosten für die zur Auszahlung des Darlehens zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten<br />
Kosten, welche die <strong>LBS</strong> berechnet:<br />
– Beiträge für eine eventuelle Risikolebensversicherung<br />
Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:<br />
– Prämien für die Gebäudeversicherung nach dem jeweiligen Tarif der Versicherungsgesellschaft<br />
– Laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften)<br />
Die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Kosten möglich.<br />
Schlichtungsstelle des SparkassenVerbandes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart<br />
Erläuterungen zu den Tabellen:<br />
Alle hier gemachten Angaben zu Zuteilungsterminen und zur Höhe von Bauspardarlehen sind unverbindlich.<br />
Die Berechnung erfolgte für einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 10.000 Euro und einem Darlehensanspruch<br />
sowie einer anfänglichen Restschuld von 6.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung wurde nicht berücksichtigt.<br />
Im linken Teil der Tabelle ist der beispielhafte Tilgungsverlauf für die ersten 12 Monate dargestellt. Der rechte Teil der<br />
Tabelle zeigt den Tilgungsverlauf des Darlehens auf jährlicher Basis. Dabei haben wir die monatliche Zahlung der Zinsund<br />
Tilgungsbeiträge unterstellt.<br />
Bitte wenden Sie sich an Ihren <strong>LBS</strong>-Berater oder an Ihre Sparkasse, wenn Sie einen auf Ihre persönliche Situation abgestimmten<br />
Finanzierungsverlauf sowie weitere Informationen wünschen.<br />
<strong>Classic</strong> S Darlehenszins nominal p.a. 4,25% effektiver Jahreszins 4,55% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
Zinsen Tilgung<br />
monatliche<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Jahr<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Zinsen Tilgung<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
Januar 21,25 38,75 60,00 5961,25 1 12 245,85 474,15 720,00 60,00 5525,85<br />
Februar 21,11 38,89 60,00 5922,36 2 12 225,29 494,71 720,00 60,00 5031,14<br />
<strong>März</strong> 20,98 39,02 60,00 5883,34 3 12 203,85 516,15 720,00 60,00 4514,99<br />
April 20,84 39,16 60,00 5844,18 4 12 181,48 538,52 720,00 60,00 3976,47<br />
Mai 20,70 39,30 60,00 5804,88 5 12 158,14 561,86 720,00 60,00 3414,61<br />
Juni 20,56 39,44 60,00 5765,44 6 12 133,79 586,21 720,00 60,00 2828,40<br />
Juli 20,42 39,58 60,00 5725,86 7 12 108,38 611,62 720,00 60,00 2216,78<br />
August 20,28 39,72 60,00 5686,14 8 12 81,88 638,12 720,00 60,00 1578,66<br />
September 20,14 39,86 60,00 5646,28 9 12 54,22 665,78 720,00 60,00 912,88<br />
Oktober 20,00 40,00 60,00 5606,28 10 12 25,37 694,63 720,00 60,00 218,25<br />
November 19,86 40,14 60,00 5566,14 11 4 1,83 218,25 220,08 40,08 0,00<br />
Dezember 19,71 40,29 60,00 5525,85 gesamt 124 1420,08 6000,00 7420,08<br />
Januar 21,25 58,75 80,00 5941,25 1 12 241,09 718,91 960,00 80,00 5281,09<br />
Februar 21,04 58,96 80,00 5882,29 2 12 209,95 750,05 960,00 80,00 4531,04<br />
<strong>März</strong> 20,83 59,17 80,00 5823,12 3 12 177,44 782,56 960,00 80,00 3748,48<br />
April 20,62 59,38 80,00 5763,74 4 12 143,53 816,47 960,00 80,00 2932,01<br />
Mai 20,41 59,59 80,00 5704,15 5 12 108,14 851,86 960,00 80,00 2080,15<br />
Juni 20,20 59,80 80,00 5644,35 6 12 71,23 888,77 960,00 80,00 1191,38<br />
Juli 19,99 60,01 80,00 5584,34 7 12 32,71 927,29 960,00 80,00 264,09<br />
August 19,78 60,22 80,00 5524,12 8 4 2,06 264,09 266,15 26,15 0,00<br />
September 19,56 60,44 80,00 5463,68<br />
Oktober 19,35 60,65 80,00 5403,03<br />
November 19,14 60,86 80,00 5342,17<br />
Dezember 18,92 61,08 80,00 5281,09 gesamt 88 986,15 6000,00 6986,15<br />
letzte<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Jahresende<br />
<strong>Classic</strong> M Darlehenszins nominal p.a. 3,95% effektiver Jahreszins 4,24% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
Zinsen Tilgung<br />
monatliche<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Jahr<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Zinsen Tilgung<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
Januar 19,75 40,25 60,00 5959,75 1 12 228,16 491,84 720,00 60,00 5508,16<br />
Februar 19,62 40,38 60,00 5919,37 2 12 208,38 511,62 720,00 60,00 4996,54<br />
<strong>März</strong> 19,48 40,52 60,00 5878,85 3 12 187,80 532,20 720,00 60,00 4464,34<br />
April 19,35 40,65 60,00 5838,20 4 12 166,39 553,61 720,00 60,00 3910,73<br />
Mai 19,22 40,78 60,00 5797,42 5 12 144,12 575,88 720,00 60,00 3334,85<br />
Juni 19,08 40,92 60,00 5756,50 6 12 120,96 599,04 720,00 60,00 2735,81<br />
Juli 18,95 41,05 60,00 5715,45 7 12 96,86 623,14 720,00 60,00 2112,67<br />
August 18,81 41,19 60,00 5674,26 8 12 71,80 648,20 720,00 60,00 1464,47<br />
September 18,68 41,32 60,00 5632,94 9 12 45,73 674,27 720,00 60,00 790,20<br />
Oktober 18,54 41,46 60,00 5591,48 10 12 18,61 701,39 720,00 60,00 88,61<br />
November 18,41 41,59 60,00 5549,89 11 2 0,39 88,81 89,20 29,20 0,00<br />
Dezember 18,27 41,73 60,00 5508,16 gesamt 122 1289,20 6000,00 7289,20<br />
letzte<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Jahresende<br />
<strong>Classic</strong> E Darlehenszins nominal p.a. 4,25% effektiver Jahreszins 4,63% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
Zinsen Tilgung<br />
monatliche<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Jahr<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Zinsen Tilgung<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
letzte<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Jahresende
15. Verpflichtung, das<br />
Bank-/Gehaltskonto<br />
beim Darlehensgeber<br />
zu führen<br />
<strong>Classic</strong> N Darlehenszins nominal p.a. 2,50% effektiver Jahreszins 2,84% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
<strong>Classic</strong> L Darlehenszins nominal p.a. 4,25% effektiver Jahreszins 4,47% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
<strong>Vario</strong> U Darlehenszins nominal p.a. 5,00% effektiver Jahreszins 5,33% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
Zinsen Tilgung<br />
monatliche<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Januar 25,00 35,00 60,00 5965,00 1 12 290,24 429,76 720,00 60,00 5570,24<br />
Februar 24,85 35,15 60,00 5929,85 2 12 268,25 451,75 720,00 60,00 5118,49<br />
<strong>März</strong> 24,71 35,29 60,00 5894,56 3 12 245,14 474,86 720,00 60,00 4643,63<br />
April 24,56 35,44 60,00 5859,12 4 12 220,85 499,15 720,00 60,00 4144,48<br />
Mai 24,41 35,59 60,00 5823,53 5 12 195,31 524,69 720,00 60,00 3619,79<br />
Juni 24,26 35,74 60,00 5787,79 6 12 168,46 551,54 720,00 60,00 3068,25<br />
Juli 24,12 35,88 60,00 5751,91 7 12 140,25 579,75 720,00 60,00 2488,50<br />
August 23,97 36,03 60,00 5715,88 8 12 110,59 609,41 720,00 60,00 1879,09<br />
September 23,82 36,18 60,00 5679,70 9 12 79,41 640,59 720,00 60,00 1238,50<br />
Oktober 23,67 36,33 60,00 5643,37 10 12 46,63 673,37 720,00 60,00 565,13<br />
November 23,51 36,49 60,00 5606,88 11 10 12,62 565,13 577,75 37,75 0,00<br />
Dezember 23,36 36,64 60,00 5570,24 gesamt 130 1777,75 6000,00 7777,75<br />
Januar 30,00 20,00 50,00 5980,00 1 12 353,30 246,70 600,00 50,00 5753,30<br />
Februar 29,90 20,10 50,00 5959,90 2 12 338,07 261,93 600,00 50,00 5491,37<br />
<strong>März</strong> 29,80 20,20 50,00 5939,70 3 12 321,92 278,08 600,00 50,00 5213,29<br />
April 29,70 20,30 50,00 5919,40 4 12 304,77 295,23 600,00 50,00 4918,06<br />
Mai 29,60 20,40 50,00 5899,00 5 12 286,56 313,44 600,00 50,00 4604,62<br />
Juni 29,50 20,50 50,00 5878,50 6 12 267,22 332,78 600,00 50,00 4271,84<br />
Juli 29,39 20,61 50,00 5857,89 7 12 246,70 353,30 600,00 50,00 3918,54<br />
August 29,29 20,71 50,00 5837,18 8 12 224,91 375,09 600,00 50,00 3543,45<br />
September 29,19 20,81 50,00 5816,37 9 12 201,77 398,23 600,00 50,00 3145,22<br />
Oktober 29,08 20,92 50,00 5795,45 10 12 177,21 422,79 600,00 50,00 2722,43<br />
November 28,98 21,02 50,00 5774,43 11 12 151,14 448,86 600,00 50,00 2273,57<br />
Dezember 28,87 21,13 50,00 5753,30 12 12 123,45 476,55 600,00 50,00 1797,02<br />
13 12 94,06 505,94 600,00 50,00 1291,08<br />
14 12 62,85 537,15 600,00 50,00 753,93<br />
15 12 29,72 570,28 600,00 50,00 183,65<br />
16 4 2,20 183,65 185,85 35,85 0,00<br />
gesamt 184 3185,85 6000,00 9185,85<br />
Die <strong>LBS</strong> führt keine Bank- und Gehaltskonten.<br />
Jahr<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Zinsen Tilgung<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
letzte<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Jahresende<br />
<strong>Vario</strong> R Darlehenszins nominal p.a. 6,00% effektiver Jahreszins 6,33% (alle Beträge in Euro)<br />
Jahr 01:<br />
Monat<br />
Zinsen Tilgung<br />
Zinsen Tilgung<br />
Zinsen Tilgung<br />
monatliche<br />
Rate<br />
monatliche<br />
Rate<br />
Januar 21,25 18,75 40,00 5981,25 1 12 250,57 229,43 480,00 40,00 5770,57<br />
Februar 21,18 18,82 40,00 5962,43 2 12 240,62 239,38 480,00 40,00 5531,19<br />
<strong>März</strong> 21,12 18,88 40,00 5943,55 3 12 230,25 249,75 480,00 40,00 5281,44<br />
April 21,05 18,95 40,00 5924,60 4 12 219,42 260,58 480,00 40,00 5020,86<br />
Mai 20,98 19,02 40,00 5905,58 5 12 208,13 271,87 480,00 40,00 4748,99<br />
Juni 20,92 19,08 40,00 5886,50 6 12 196,35 283,65 480,00 40,00 4465,34<br />
Juli 20,85 19,15 40,00 5867,35 7 12 184,06 295,94 480,00 40,00 4169,40<br />
August 20,78 19,22 40,00 5848,13 8 12 171,23 308,77 480,00 40,00 3860,63<br />
September 20,71 19,29 40,00 5828,84 9 12 157,85 322,15 480,00 40,00 3538,48<br />
Oktober 20,64 19,36 40,00 5809,48 10 12 143,89 336,11 480,00 40,00 3202,37<br />
November 20,58 19,42 40,00 5790,06 11 12 129,32 350,68 480,00 40,00 2851,69<br />
Dezember 20,51 19,49 40,00 5770,57 12 12 114,12 365,88 480,00 40,00 2485,81<br />
13 12 98,27 381,73 480,00 40,00 2104,08<br />
14 12 81,72 398,28 480,00 40,00 1705,80<br />
15 12 64,46 415,54 480,00 40,00 1290,26<br />
16 12 46,46 433,54 480,00 40,00 856,72<br />
17 12 27,67 452,33 480,00 40,00 404,39<br />
18 11 8,16 404,39 412,55 12,55 0,00<br />
gesamt 215 2572,55 6000,00 8572,55<br />
monatliche<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Restschuld<br />
am Monatsende<br />
Jahr<br />
Jahr<br />
Jahr<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Anzahl<br />
Raten<br />
Zinsen Tilgung<br />
Januar 12,50 67,50 80,00 5932,50 1 12 140,66 819,34 960,00 80,00 5180,66<br />
Februar 12,36 67,64 80,00 5864,86 2 12 119,93 840,07 960,00 80,00 4340,59<br />
<strong>März</strong> 12,22 67,78 80,00 5797,08 3 12 98,69 861,31 960,00 80,00 3479,28<br />
April 12,08 67,92 80,00 5729,16 4 12 76,91 883,09 960,00 80,00 2596,19<br />
Mai 11,94 68,06 80,00 5661,10 5 12 54,58 905,42 960,00 80,00 1690,77<br />
Juni 11,79 68,21 80,00 5592,89 6 12 31,68 928,32 960,00 80,00 762,45<br />
Juli 11,65 68,35 80,00 5524,54 7 10 8,49 762,45 770,94 50,94 0,00<br />
August 11,51 68,49 80,00 5456,05<br />
September 11,37 68,63 80,00 5387,42<br />
Oktober 11,22 68,78 80,00 5318,64<br />
November 11,08 68,92 80,00 5249,72<br />
Dezember 10,94 69,06 80,00 5180,66 gesamt 82 530,94 6000,00 6530,94<br />
Zinsen Tilgung<br />
Zinsen Tilgung<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
Jahressumme<br />
Raten<br />
letzte<br />
Rate<br />
letzte<br />
Rate<br />
letzte<br />
Rate<br />
Restschuld<br />
am Jahresende<br />
Restschuld<br />
am Jahresende<br />
Restschuld<br />
am Jahresende
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