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Classic Vario Stand: März 2004 LBS Baden-Württemberg

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<strong>Classic</strong><br />

<strong>Vario</strong><br />

<strong>Stand</strong>: <strong>März</strong> <strong>2004</strong><br />

140-04 02.04<br />

<strong>LBS</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Allgemeine Bedingungen<br />

für Bausparverträge (ABB)<br />

Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.


Vorwort<br />

Die <strong>LBS</strong> Landesbausparkasse <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist eine gemeinnützige rechtsfähige<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie pflegt das Bausparen und gibt Darlehen für<br />

wohnungswirtschaftliche Zwecke. Ihr Gewährträger ist der Sparkassenverband <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>. Als Bausparkasse der Sparkassen arbeitet sie eng mit den Sparkassen ihres<br />

Geschäftsgebietes zusammen.<br />

Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der <strong>LBS</strong>, alle Sparkassen mit ihren Zweigstellen<br />

sowie die Landesbank <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />

Gliederung<br />

Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens<br />

§ 1 Wahl der Tarifvariante, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr,<br />

Variantenwechsel<br />

§ 2 Sparzahlungen<br />

§ 3 Verzinsung des Sparguthabens, Bonus im <strong>Vario</strong> U und<br />

<strong>Vario</strong> R<br />

§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages<br />

§ 5 Verzicht auf Zuteilung; Vertragsfortsetzung<br />

§ 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen,<br />

Erstattung der Abschlussgebühr im <strong>Vario</strong> U und <strong>Vario</strong> R<br />

§ 7 Darlehensvoraussetzungen / Sicherstellung<br />

§ 8 Risikolebensversicherung<br />

§ 9 Auszahlung des Bauspardarlehens<br />

§ 10 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />

§ 11 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse<br />

§ 12 Erhöhung, Ermäßigung, Zusammenlegung und Teilung<br />

§ 13 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung<br />

§ 14 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer,<br />

Rückzahlung des Bausparguthabens<br />

§ 15 Kontoführung<br />

§ 16 Auslagen, Entgelte für besondere Leistungen<br />

§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />

§ 18 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Bausparers<br />

§ 19 Einlagensicherung<br />

§ 20 Bedingungsänderungen


Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens<br />

Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche<br />

Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung<br />

niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen<br />

am Kapitalmarkt unabhängig ist.<br />

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages wird der Bausparer<br />

Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht<br />

dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers<br />

zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das<br />

Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders<br />

zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen<br />

aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere<br />

den Spar- und Tilgungsleistungen.<br />

Bei Abschluss des Bausparvertrages entscheidet sich der Bausparer<br />

nach seinen individuellen Plänen und Bedürfnissen für<br />

eine der Tarifvarianten. Guthabenzins, Darlehenszins, Tilgungsbeitrag<br />

und Zuteilungsvoraussetzungen – dazu gehört insbesondere<br />

der Zinsfaktor für die Berechnung der Bewertungszahl<br />

– sind in den Tarifvarianten zum Teil unterschiedlich. So hat z. B.<br />

die Variante <strong>Classic</strong> N einen sehr günstigen Darlehenszins,<br />

aber gegenüber der Variante <strong>Classic</strong> E bei gleichem Tilgungsbeitrag<br />

wegen des niedrigeren Zinsfaktors eine längere Sparphase<br />

als Mehrleistung; gegenüber der Variante <strong>Classic</strong> L muss<br />

bei identischer Sparphase das Bauspardarlehen in der Variante<br />

<strong>Classic</strong> N mit einem höheren Tilgungsbeitrag als Mehrleistung<br />

schneller zurückgezahlt werden. Die wesentlichen Konditionen<br />

sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt.<br />

Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag über eine bestimmte<br />

Bausparsumme ab. Hat er das im Vertrag vereinbarte<br />

1 Das Bauspardarlehen kann nach § 1 Abs. 3 BSpKG verwendet<br />

werden für<br />

1. den Bau, den Erwerb, die Renovierung und Modernisierung<br />

von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken<br />

dienen,<br />

2. den Bau, den Erwerb, die Renovierung und Modernisierung<br />

von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,<br />

3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung<br />

Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist, z.B.<br />

bei einem Mieterdarlehen,<br />

4. den Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von<br />

Wohnraum, z.B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift,<br />

5. den Kauf von Bauland und den Erwerb von Erbbaurechten<br />

zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden<br />

Gebäuden,<br />

6. den Kauf von Bauland und den Erwerb von Erbbaurechten<br />

zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil<br />

Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben<br />

über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt.<br />

Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und –<br />

nach Beleihungs- und Bonitätsprüfung – das Bauspardarlehen<br />

aus. Die Bausparsumme ist also der Betrag, über den der<br />

Bausparer für seine Finanzierung mit Beginn der Darlehensphase<br />

verfügen kann.<br />

Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse<br />

aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine<br />

Bewertungszahl. Der Bausparer beeinflusst also mit seinem<br />

Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Bausparverträge<br />

mit den höchsten Bewertungszahlen werden als erste<br />

zugeteilt. Das Zuteilungsverfahren ist von der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt; über seine Einhaltung<br />

wacht ein von dieser Bundesanstalt bestellter Vertrauensmann.<br />

Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz<br />

geregelt 1 . Der wichtigste Verwendungszweck<br />

ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer<br />

Wohnung oder eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche<br />

Verwendungen sind zum Beispiel auch Aus- und Umbauten,<br />

Modernisierungen, Umschuldungen und der Erwerb<br />

von Dauerwohnrechten.<br />

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge<br />

regeln Rechte und Pflichten des Bausparers und der<br />

Bausparkasse. Sie dienen dem beiderseitigen Interesse und<br />

sollen die Gleichbehandlung aller Bausparer sicherstellen. Die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die erforderlichen<br />

Genehmigungen erteilt.<br />

des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten<br />

Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,<br />

7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von<br />

Wohngebieten,<br />

8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von<br />

Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen,<br />

9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend<br />

Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind,<br />

10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen<br />

aufgenommen worden sind.<br />

Das Bauspardarlehen kann auch für gewerbliche Bauvorhaben<br />

eingesetzt werden, wenn diese im Zusammenhang mit dem<br />

Bau von Wohnungen stehen oder in Wohngebieten durchgeführt<br />

werden und dort der Versorgung der Bevölkerung dienen.


Konditionenübersicht<br />

<strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />

Abschlussgebühr 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 % 1 %<br />

(bezogen auf die<br />

Bausparsumme)<br />

Gesamtverzinsung 1,50 % 1,50 % 1,50 % 1,50 % 1,50 % 2,25 % 2,25 % wenn bei Guthabenauszahdes<br />

lung der Bausparvertrag<br />

Bausparguthabens nicht zugeteilt war, längstens<br />

jedoch bis zum Ablauf<br />

von 10 Jahren seit dem 1. des<br />

Monats, in dem der Bauspar-<br />

vertrag abgeschlossen wurde<br />

3,50 % wenn bei Guthabenauszahlung<br />

der Bausparvertrag zu-<br />

geteilt war, längstens jedoch<br />

bis zum Ablauf von 10 Jahren<br />

seit dem 1. des Monats,<br />

in dem der Bausparvertrag<br />

abgeschlossen wurde<br />

1,50 % nach Ablauf von 10 Jahren<br />

seit dem 1. des Monats, in<br />

dem der Bausparvertrag<br />

abgeschlossen wurde<br />

Zinsfaktor für die 44 44 64 24 24 44 24<br />

Berechnung der<br />

Bewertungszahl<br />

mtl. Zins- und Til- 6 6 8 8 4 6 5<br />

gungsbeitrag in v. T.<br />

der Bausparsumme<br />

Darlehenszins 4,25 % 3,95 % 4,25 % 2,50 % 4,25 % 5,00 % 6,00 %<br />

nominal<br />

effektiver Jahreszins 4,55 % 4,24 % 4,63 % 2,84 % 4,47 % 5,33 % 6,33 %<br />

gemäß Preisangabenverordnung<br />

ab Zuteilung<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können Entgelte nach §§ 6 Abs. 2 und 16 ABB erhoben werden.


§ 1 Wahl der Tarifvariante, Vertragsabschluss, Abschlussgebühr,<br />

Variantenwechsel<br />

(1) Der Bausparer wählt bei Vertragsabschluss zwischen mehreren<br />

Varianten. Sie unterscheiden sich in den Möglichkeiten<br />

des Variantenwechsels (§ 1 Abs. 4 ABB), in der Höhe des<br />

Regelsparbeitrags (§ 2 Abs. 1 ABB), in der Höhe der Guthabenverzinsung<br />

(§ 3 Abs. 1 ABB), in den Zuteilungsvoraussetzungen<br />

(§ 4 Abs. 2 und Abs. 5 ABB), in der Darlehensverzinsung (§ 10<br />

Abs. 1 ABB), in der Höhe des Zins- und Tilgungsbeitrages (§ 10<br />

Abs. 2 ABB) und bei den Vertragsänderungen (§ 12 Abs. 1 und<br />

Abs. 2 ABB). Zusätzlich unterscheidet sich die Variante <strong>Classic</strong> M<br />

darin, dass sie erst für Bausparsummen ab mindestens 50.000<br />

EUR gewählt werden kann.<br />

Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich den<br />

Abschluss des Bausparvertrages.<br />

(2) Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem<br />

der Antrag auf Abschluss der Bausparkasse zugeht, wenn sie<br />

nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht.<br />

Im <strong>Vario</strong> R wird die Bausparkasse den Bausparvertrag in der<br />

Regel nur annehmen, wenn die Bausparsumme unter Anrechnung<br />

aller der Bausparverträge des Bausparers in der Sparphase,<br />

welche die Bausparkasse einschließlich Bonus mit mehr<br />

als 3,0 % verzinst, den Betrag von 15.000 EUR nicht übersteigt.<br />

(3) Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr<br />

von 1 v.H. der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen<br />

werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.<br />

Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt<br />

oder herabgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Bausparvertrag<br />

gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll<br />

in Anspruch genommen wird. Im Falle einer Zuteilung nach § 4<br />

ABB, einer Ermäßigung nach § 12 Abs. 1 ABB oder einer<br />

Kündigung nach § 14 ABB kann die Bausparkasse die Abschlussgebühr<br />

bis zur Höhe des Betrages, der auf die Ermäßigung<br />

oder auf den bei Zuteilung oder Kündigung nicht in<br />

Anspruch genommenen Teil der Bausparsumme entfällt, auf die<br />

Abschlussgebühr eines gleichzeitig neu abgeschlossenen Bausparvertrages<br />

anrechnen.<br />

(4) Der Bausparer kann die bei Vertragsabschluss gewählte<br />

Variante durch schriftliche Mitteilung an die Hauptverwaltung<br />

der Bausparkasse wie folgt wechseln:<br />

– von <strong>Classic</strong> S in <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Classic</strong> M in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Classic</strong> N in <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> E oder <strong>Classic</strong> L<br />

– von <strong>Classic</strong> L in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R<br />

– von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U.<br />

Im Übrigen ist ein Wechsel zwischen den Varianten ausgeschlossen.<br />

Die Varianten <strong>Classic</strong> M und <strong>Classic</strong> N können nur<br />

bei Vertragsabschluss gewählt werden; die Entscheidung für<br />

die Variante <strong>Classic</strong> E ist endgültig.<br />

Bei einem Wechsel von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U können sich die<br />

Guthabenverzinsung (§ 3 Abs. 2 ABB) und bei einem Wechsel<br />

von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R die Bewertungszahl (§ 4 Abs. 6 ABB)<br />

auch rückwirkend ändern.<br />

Nach Kündigung des Bausparvertrages oder nach Beginn der<br />

Auszahlung der Bausparsumme ist ein Wechsel nicht mehr<br />

möglich. Ist die Bausparsumme im Zeitpunkt des Wechsels<br />

bereits zugeteilt, erlischt die Zuteilung.<br />

In den <strong>Vario</strong> R ist ein Wechsel auch dann nicht mehr möglich,<br />

wenn die Bausparsumme unter Anrechnung aller der Bausparverträge<br />

des Bausparers in der Sparphase, welche die Bausparkasse<br />

einschließlich Bonus mit mehr als 3,0 % verzinst,<br />

den Betrag von 15.000 EUR übersteigt.<br />

§ 2 Sparzahlungen<br />

(1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung<br />

aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt<br />

– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M, <strong>Classic</strong> N, <strong>Classic</strong> L,<br />

<strong>Vario</strong> U und <strong>Vario</strong> R 4 v.T.<br />

– im <strong>Classic</strong> E 8 v.T.<br />

der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).<br />

(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlungen<br />

von ihrer Zustimmung abhängig machen.<br />

(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung<br />

von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen<br />

Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als 3<br />

Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den<br />

Bausparvertrag kündigen.<br />

§ 3 Verzinsung des Sparguthabens, Bonus im <strong>Vario</strong> U und<br />

<strong>Vario</strong> R<br />

(1) Das Bausparguthaben wird mit 1,5 v.H. jährlich verzinst<br />

(Basiszins); dies gilt auch für Guthaben, das die Bausparsumme<br />

übersteigt.<br />

– Im <strong>Vario</strong> U erhöht sich der Basiszins um einen Bonus von<br />

0,75 v.H. auf eine Gesamtverzinsung von 2,25 v.H. jährlich.<br />

– Im <strong>Vario</strong> R erhöht sich der Basiszins um einen Bonus von<br />

2,0 v.H. auf eine Gesamtverzinsung von 3,5 v.H. jährlich;<br />

sofern die Auszahlung des Bausparguthabens vor Zuteilung<br />

erfolgt, wird abweichend von Halbsatz 1 ein Bonus von<br />

0,75 v. H. gewährt.<br />

Der Bonus im <strong>Vario</strong> R wird längstens bis zum Ablauf von 10<br />

Jahren seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag<br />

abgeschlossen wurde, gezahlt.<br />

(2) Wechselt der Bausparer in die Variante <strong>Vario</strong> U oder <strong>Vario</strong><br />

R, ändert sich die Gesamtverzinsung:<br />

a) Bei einem Wechsel<br />

– von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R<br />

gilt die höhere Gesamtverzinsung ab dem Tage, an dem die<br />

schriftliche Mitteilung über den Wechsel (§ 1 Abs. 4 ABB) der<br />

Hauptverwaltung der Bausparkasse zugeht.<br />

b) Bei einem Wechsel<br />

– von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U<br />

gilt die niedrigere Gesamtverzinsung ab Vertragsabschluss.<br />

(3) Die Basiszinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am<br />

Ende des Kalenderjahres oder bei Auszahlung des gesamten<br />

Bausparguthabens gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert<br />

ausgezahlt.<br />

Der Bonus wird auf einem Sonderkonto gutgeschrieben und vor<br />

Auszahlung der Bausparsumme oder vollständiger Rückzah-


lung des gesamten Bausparguthabens nicht gesondert ausgezahlt.<br />

Für Guthabenteile, die die Bausparsumme übersteigen, wird<br />

kein Bonus gezahlt.<br />

§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages<br />

(1) Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme zum<br />

Zuteilungstermin (Abs. 4) nach dem von der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Verfahren.<br />

(2) Voraussetzung für die Zuteilung ist, dass an einem Bewertungsstichtag<br />

(Abs. 3)<br />

(a) mindestens<br />

– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M, <strong>Classic</strong> E,<br />

<strong>Classic</strong> N, <strong>Classic</strong> L und <strong>Vario</strong> U 18 Monate und<br />

– im <strong>Vario</strong> R 80 Monate<br />

seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag abgeschlossen<br />

wurde, vergangen sind (Mindestsparzeit),<br />

(b) das Bausparguthaben mindestens 40 v.H. der Bausparsumme<br />

beträgt (Mindestsparguthaben)<br />

(c) und die Bewertungszahl (Abs. 5) mindestens die von der<br />

Bausparkasse nach den jeweils verfügbaren Mitteln errechnete<br />

Zielbewertungszahl erreicht. Die Zielbewertungszahl<br />

ist die niedrigste zur Zuteilung ausreichende Bewertungszahl;<br />

sie muss mindestens 214 betragen (Mindestbewertungszahl).<br />

(3) Bewertungsstichtag ist der jeweils letzte Tag eines jeden<br />

Kalendermonats.<br />

(4) Der Zeitpunkt der Zuteilung (Zuteilungstermin) ist der jeweils<br />

letzte Tag des vierten auf den jeweiligen Bewertungsstichtag<br />

folgenden Monats.<br />

Zuteilungstermine sind daher<br />

der 31.05. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.01.;<br />

der 30.06. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

28./29.02.;<br />

der 31.07. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.03.;<br />

der 31.08. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

30.04.;<br />

der 30.09. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.05.;<br />

der 31.10. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

30.06.;<br />

der 30.11. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.07.;<br />

der 31.12. des laufenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.08.;<br />

der 31.01. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

30.09.;<br />

der 28./29.02. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.10.;<br />

der 31.03. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

30.11.;<br />

der 30.04. des folgenden Jahres nach dem Bewertungsstichtag<br />

31.12..<br />

(5) Die Bewertungszahl ist das Maß für die Sparleistung des<br />

Bausparers. Sie errechnet sich wie folgt:<br />

Bausparguthaben einschließlich Zinsen + (Summe der Zinsen x Zinsfaktor)<br />

6 v.T. der Bausparsumme<br />

Der Zinsfaktor beträgt<br />

– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M und <strong>Vario</strong> U: 44<br />

– im <strong>Classic</strong> E: 64<br />

– im <strong>Classic</strong> N, <strong>Classic</strong> L und <strong>Vario</strong> R: 24<br />

Die bis zum Bewertungsstichtag angefallenen, aber im Bausparguthaben<br />

noch nicht enthaltenen Zinsen werden bei der<br />

Ermittlung der Bewertungszahl wie bereits gutgeschriebene<br />

Zinsen berücksichtigt.<br />

(6) Wechselt der Bausparer in eine andere Variante, wird die<br />

Bewertungszahl neu berechnet:<br />

a) Bei einem Wechsel<br />

– von <strong>Vario</strong> U in <strong>Vario</strong> R<br />

wird der Zinsfaktor der neu gewählten Variante für die Zeit ab<br />

Vertragsabschluss zugrunde gelegt.<br />

b) Bei einem Wechsel<br />

– von <strong>Classic</strong> S in <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Classic</strong> M in <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Classic</strong> N in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Classic</strong> L in <strong>Classic</strong> S oder <strong>Classic</strong> E<br />

– von <strong>Vario</strong> R in <strong>Vario</strong> U<br />

wird ab Vertragsabschluss der Zinsfaktor der bisherigen Variante<br />

und ab dem Tage, an dem die schriftliche Mitteilung über<br />

den Wechsel (§ 1 Abs. 4 ABB) der Hauptverwaltung der Bausparkasse<br />

zugeht, der Zinsfaktor der neu gewählten Variante<br />

zugrunde gelegt.<br />

(7) Die Bausparkasse benachrichtigt den Bausparer von der<br />

bevorstehenden Zuteilung seines Bausparvertrages mit der<br />

Aufforderung, innerhalb einer Frist, welche mindestens 1 Monat<br />

beträgt, schriftlich zu erklären, ob er die Zuteilung annimmt.<br />

§ 5 Verzicht auf die Zuteilung; Vertragsfortsetzung<br />

(1) Der Bausparer kann auf die Zuteilung verzichten, solange<br />

die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.<br />

(2) Verzichtet der Bausparer auf die Zuteilung oder nimmt er die<br />

Zuteilung nicht fristgemäß an (§ 4 Abs. 7 ABB), wird sein<br />

Vertrag fortgesetzt.<br />

(3) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine<br />

Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In<br />

diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin,<br />

der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang seiner Erklärung<br />

folgt, vorrangig zu berücksichtigen.<br />

§ 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen,<br />

Erstattung der Abschlussgebühr im <strong>Vario</strong> U<br />

und <strong>Vario</strong> R<br />

(1) Vom Zeitpunkt der Zuteilung an stellt die Bausparkasse dem<br />

Bausparer sein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen<br />

bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben


jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen<br />

des § 7 ABB verfügen. Die Höhe des Bauspardarlehens<br />

errechnet sich aus dem Unterschied zwischen Bausparsumme<br />

und Bausparguthaben.<br />

Im <strong>Vario</strong> R kommt der Bonus nur nach Maßgabe des § 3 Abs. 1<br />

ABB zur Auszahlung.<br />

(2) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen kann die Bausparkasse<br />

von dem 7. auf die Bereithaltung folgenden Monatsersten<br />

an 2 v.H. Zins jährlich verlangen.<br />

(3) Im <strong>Vario</strong> U und <strong>Vario</strong> R erstattet die Bausparkasse bei einem<br />

Verzicht auf die Inanspruchnahme des zugeteilten Bauspardarlehens<br />

die gem. § 1 Abs. 3 ABB gezahlte Abschlussgebühr,<br />

sofern der Verzicht spätestens mit dem ersten Auftrag auf eine<br />

Guthabenauszahlung ausgesprochen wird.<br />

§ 7 Darlehensvoraussetzungen / Sicherstellung<br />

(1) Bauspardarlehen sind in der Regel durch Grundpfandrechte<br />

an inländischen Pfandobjekten (Grundstücke oder grundstücksgleiche<br />

Rechte) zu sichern. Das Bauspardarlehen kann<br />

mit Zustimmung der Bausparkasse auch durch ein Grundpfandrecht<br />

an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat<br />

der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum<br />

gesichert werden.<br />

Dient als Sicherheit eine Grundschuld, werden alle Zahlungen<br />

auf das Bauspardarlehen und nicht auf die Grundschuld angerechnet.<br />

(2) Das durch Grundpfandrecht zu sichernde Bauspardarlehen<br />

darf zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen<br />

80 v. H. des von der Bausparkasse ermittelten Beleihungswertes<br />

des Pfandobjektes nicht übersteigen.<br />

(3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Nachweis<br />

für eine Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann<br />

gefordert werden.<br />

(4) Unabhängig von der Sicherung ist Voraussetzung für die<br />

Darlehensgewährung die Kreditwürdigkeit und der Nachweis,<br />

dass die Zins- und Tilgungsbeiträge (§ 10 Abs. 2 ABB) ohne<br />

Gefährdung sonstiger Verpflichtungen erbracht werden können.<br />

(5) Die Bausparkasse ist berechtigt, die für das Bauspardarlehen<br />

geleisteten Sicherheiten für alle gegenwärtigen und<br />

künftigen Forderungen gegen den Bausparer in Anspruch zu<br />

nehmen, auch wenn diese nur für eine Forderung bestellt worden<br />

sind, es sei denn, dass die Haftung für andere Forderungen<br />

ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.<br />

(6) Die Bausparkasse kann für ihre persönlichen und dinglichen<br />

Ansprüche die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung<br />

verlangen.<br />

(7) Gehen dem Grundpfandrecht der Bausparkasse Grundpfandrechte<br />

Dritter im Range vor oder haben Grundpfandrechte<br />

Dritter den gleichen Rang wie das Grundpfandrecht der<br />

Bausparkasse, so kann sie verlangen, dass<br />

(a) der Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen voroder<br />

gleichrangige Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr<br />

der Grundschuld (Anspruch auf Löschung oder Rückab-<br />

tretung der Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld<br />

sowie Zuteilung eines etwaigen Mehrerlöses in der<br />

Zwangsversteigerung) an sie abtritt und<br />

(b) vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die<br />

zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für<br />

bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen (sog.<br />

Einmalvalutierungserklärung).<br />

(8) Ist der Bausparer verheiratet, kann die Bausparkasse –<br />

soweit dies der Billigkeit entspricht – verlangen, dass der Ehegatte<br />

des Bausparers als Gesamtschuldner beitritt.<br />

(9) Reichen die Sicherheiten oder die wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Bausparers für eine Darlehenszusage nicht aus,<br />

kann der Bausparer nur die Auszahlung des Bausparguthabens<br />

verlangen. Damit endet das Vertragsverhältnis.<br />

§ 8 Risikolebensversicherung<br />

(1) Die Bausparkasse beantragt bei Darlehenszusage – soweit<br />

keine entgegenstehende Willenserklärung des Bausparers vorliegt<br />

– auf Rechnung des Bausparers eine Risikolebensversicherung<br />

im Rahmen eines mit der SV Sparkassen-Versicherung<br />

Lebensversicherung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> AG abgeschlossenen<br />

Gruppenversicherungsvertrages. Die Höhe des Versicherungsbeitrages<br />

sowie die Einzelheiten zu den Voraussetzungen<br />

und zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben<br />

sich aus den Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen<br />

Fassung. Auf Wunsch erhält der Bausparer die Versicherungsbedingungen<br />

jederzeit vorab.<br />

(2) Zu Versicherungsbeginn erhält der Bausparer eine Versicherungsbestätigung<br />

zusammen mit den Verbraucherinformationen<br />

über die gültigen Versicherungsbedingungen. Er kann dem<br />

Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb einer Frist von<br />

14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich widersprechen.<br />

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerspruchs.<br />

§ 9 Auszahlung des Bauspardarlehens<br />

(1) Der Bausparer kann die Auszahlung des Bauspardarlehens<br />

nach Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 7 ABB entsprechend<br />

dem Baufortschritt verlangen.<br />

(2) Hat der Bausparer das Bauspardarlehen innerhalb einer<br />

Frist von 15 Monaten nach Zuteilung nicht voll abgerufen, kann<br />

die Bausparkasse ihm eine letzte Frist von 3 Monaten für den<br />

Abruf setzen. Ist auch nach Ablauf dieser Frist das Bauspardarlehen<br />

nicht voll abgerufen, ist die Bausparkasse zu<br />

einer Auszahlung nicht mehr verpflichtet, es sei denn, der<br />

Bausparer hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Bausparkasse<br />

hat den Bausparer bei Fristsetzung auf diese<br />

Rechtsfolge hinzuweisen.<br />

§ 10 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />

(1) Die Darlehensschuld ist mit einem Nominalzins von<br />

– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> E und <strong>Classic</strong> L: 4,25 v.H.<br />

– im <strong>Classic</strong> M: 3,95 v.H.<br />

– im <strong>Classic</strong> N: 2,50 v.H.<br />

– im <strong>Vario</strong> U 5,00 v. H.<br />

– im <strong>Vario</strong> R 6,00 v. H.<br />

jährlich zu verzinsen.


Die Bausparkasse berechnet die Zinsen monatlich auf der Grundlage<br />

taggenauer Verrechnung aller Zahlungseingänge und<br />

Belastungen. Die Zinsen sind jeweils am Monatsende fällig.<br />

Der effektive Jahreszins gemäß Preisangabenverordnung beträgt<br />

ab Zuteilung<br />

– im <strong>Classic</strong> S: 4,55 v.H.<br />

– im <strong>Classic</strong> M: 4,24 v.H.<br />

– im <strong>Classic</strong> E: 4,63 v.H.<br />

– im <strong>Classic</strong> N: 2,84 v.H.<br />

– im <strong>Classic</strong> L: 4,47 v.H.<br />

– im <strong>Vario</strong> U: 5,33 v. H.<br />

– im <strong>Vario</strong> R: 6,33 v. H.<br />

(2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der<br />

Bausparer monatlich – Eingang jeweils bis zum letzten Geschäftstag<br />

des Kalendermonats –<br />

– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M und <strong>Vario</strong> U: 6 v.T.<br />

– im <strong>Classic</strong> E und <strong>Classic</strong> N: 8 v.T.<br />

– im <strong>Classic</strong> L: 4 v.T.<br />

– im <strong>Vario</strong> R: 5 v. T.<br />

der Bausparsumme (Zins- und Tilgungsbeitrag) zu zahlen.<br />

Durch die fortschreitende Tilgung verringern sich die in den<br />

Zins- und Tilgungsbeiträgen enthaltenen Zinsen zugunsten der<br />

Tilgung.<br />

(3) Der erste Zins- und Tilgungsbeitrag ist im 1. Monat nach vollständiger<br />

Auszahlung des Bauspardarlehens, bei Teilauszahlung<br />

spätestens im 4. Monat nach der ersten Teilauszahlung zu<br />

zahlen.<br />

(4) Entgelte, Auslagen und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge<br />

werden der Darlehensschuld zugeschlagen und wie<br />

diese verzinst und getilgt.<br />

(5) Verzichtet der Bausparer auf einen Teil des Bauspardarlehens,<br />

so kann er verlangen, dass die Bausparsumme anteilig<br />

– auf ein Vielfaches eines Betrages von höchstens 1.000<br />

EUR aufgerundet – herabgesetzt wird.<br />

(6) Der Bausparer ist berechtigt, jederzeit Sondertilgungen zu<br />

leisten. Er kann verlangen, dass die Bausparkasse die Bausparsumme<br />

im Verhältnis der Sondertilgung zur Restschuld<br />

herabsetzt, wenn er in einem Betrag mindestens 20 v.H. des<br />

Restdarlehens, aber nicht weniger als 1.000 EUR tilgt. Die<br />

Bausparsumme wird dabei auf ein Vielfaches eines Betrages<br />

von höchstens 1.000 EUR aufgerundet.<br />

§ 11 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse<br />

Die Bausparkasse kann außer in den gesetzlich geregelten<br />

Fällen das Bauspardarlehen nur dann zur sofortigen Rückzahlung<br />

kündigen, wenn<br />

(a) der Bausparer mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens<br />

zwei Zins- und Tilgungsbeiträgen (§ 10 Abs. 2 ABB) in<br />

Verzug ist und er diese Leistungen auch nach einer schriftlichen<br />

Mahnung, in der auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen<br />

wird, nicht innerhalb von einem Monat gezahlt<br />

hat,<br />

(b) keine ausreichende Sicherung des Bauspardarlehens mehr<br />

besteht und der Bausparer trotz Aufforderung weitere<br />

Sicherheiten nicht innerhalb angemessener Frist stellt<br />

oder<br />

(c) für die Darlehensgewährung wesentliche Angaben unzutreffend<br />

oder unvollständig gemacht worden sind.<br />

§ 12 Erhöhung, Ermäßigung, Zusammenlegung und Teilung<br />

(1) Auf Wunsch des Bausparers wird die Bausparsumme erhöht<br />

oder ermäßigt. Ferner kann der Bausparer Bausparverträge teilen<br />

oder Bausparverträge gleicher Vertragsmerkmale zusammenlegen<br />

lassen. Nach Vertragsänderungen sollen die Bausparsummen<br />

ein Vielfaches eines Betrages von höchstens<br />

1.000 EUR und nicht weniger als 5.000 EUR betragen.<br />

In der Variante <strong>Classic</strong> M sind Erhöhungen, Ermäßigungen,<br />

Zusammenlegungen und Teilungen ausgeschlossen, soweit sie<br />

nicht im Rahmen eines von der Bausparkasse allgemein angebotenen<br />

Finanzierungsprogramms vereinbart werden.<br />

Bei der Erhöhung, der Ermäßigung und der Zusammenlegung<br />

von noch nicht zugeteilten Bausparverträgen berechnet die<br />

Bausparkasse die Bewertungszahl (§ 4 Abs. 5 ABB) neu zu<br />

dem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 3 ABB), der frühestens 10<br />

Tage auf den Zugang des Änderungsantrages bei der Hauptverwaltung<br />

der Bausparkasse folgt. Eine Zuteilung ist gemäß<br />

§ 4 Abs. 4 ABB frühestens 4 Monate nach diesem Bewertungsstichtag<br />

möglich. Eine bereits erfolgte Zuteilung erlischt<br />

mit der Vertragsänderung.<br />

Bei der Neuberechnung der Bewertungszahl nach Satz 5 kann<br />

die Bausparkasse Teile der zur Multiplikation mit dem Zinsfaktor<br />

bisher angefallenen Zinsen (§ 4 Abs. 5 ABB) wegfallen lassen.<br />

Für die folgenden Bewertungsstichtage baut die neue Bewertungszahl<br />

auf der gekürzten Bewertungszahl auf. Statt der<br />

Kürzung nach Satz 8 kann die Bausparkasse die geänderten<br />

Bausparverträge für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten<br />

vom Zuteilungsverfahren ausschließen.<br />

(2) Bei der Erhöhung der Bausparsumme wird eine Abschlussgebühr<br />

in Höhe von 1 v.H. des Betrages, um den die<br />

Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto<br />

belastet.<br />

Der Bausparer kann auch die Bausparsumme eines bereits<br />

zugeteilten Bausparvertrages erhöhen, wenn die Bausparkasse<br />

mit der Auszahlung noch nicht begonnen hat. Mit der<br />

Erhöhung der Bausparsumme erlischt die Zuteilung.<br />

Die Bausparsumme wird nicht mehr erhöht, wenn die Bausparkasse<br />

den vereinbarten Bauspartarif nicht mehr für den<br />

Abschluss von Bausparverträgen anbietet oder bauspartechnische<br />

Gründe entgegenstehen.<br />

Im <strong>Vario</strong> R wird die Bausparsumme auch dann nicht mehr erhöht,<br />

wenn sie unter Anrechnung aller der Bausparverträge des<br />

Bausparers in der Sparphase, welche die Bausparkasse einschließlich<br />

Bonus mit mehr als 3 % verzinst, den Betrag von<br />

15.000 EUR übersteigt.<br />

Die Bausparkasse erhöht entweder die Bausparsumme des<br />

ursprünglichen Bausparvertrages unmittelbar oder fasst den<br />

ursprünglichen Bausparvertrag mit dem zusätzlich abgeschlossenen<br />

Bausparvertrag lediglich für die Ermittlung des Mindestsparguthabens<br />

und der Bewertungszahl als Voraussetzung<br />

und Maßstab der Zuteilungsreihenfolge (§ 4 ABB) zusammen.<br />

Bei der Zusammenfassung gilt die Mindestsparzeit (§ 4<br />

Abs. 2 a ABB) als erreicht, wenn der im Verhältnis zu den<br />

Bausparsummen ermittelte Durchschnitt aus den Sparzeiten<br />

der Verträge<br />

– im <strong>Classic</strong> S, <strong>Classic</strong> M,<br />

<strong>Classic</strong> E, <strong>Classic</strong> N,<br />

<strong>Classic</strong> L und <strong>Vario</strong> U: mindestens18 Monate und<br />

– im <strong>Vario</strong> R: mindestens 80 Monate<br />

beträgt.


(3) Bei der Zusammenlegung legt die Bausparkasse entweder<br />

die beteiligten Bausparverträge zusammen oder fasst sie lediglich<br />

für die Ermittlung des Mindestsparguthabens und der Bewertungszahl<br />

als Voraussetzung und Maßstab der Zuteilungsreihenfolge<br />

(§ 4 ABB) zusammen. Bei der Zusammenfassung<br />

gilt für die Ermittlung der Mindestsparzeit (§ 4 Abs. 2 a ABB)<br />

Absatz 2 entsprechend.<br />

(4) Bei einer Teilung der Bausparsumme wird das Bausparguthaben<br />

entsprechend dem Verhältnis der neu entstehenden<br />

Bausparsummen aufgeteilt. Die Bewertungszahl ändert sich<br />

hierdurch nicht.<br />

§ 13 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung<br />

Der Bausparer kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch<br />

auf Rückzahlung des Bausparguthabens abtreten oder verpfänden.<br />

Die Abtretung, Verpfändung und Übertragung weiterer<br />

Rechte bedarf der Zustimmung der Bausparkasse. Einer Übertragung<br />

aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung)<br />

stimmt die Bausparkasse in der Regel zu,<br />

wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§ 15 Abgabenordnung)<br />

des Bausparers ist.<br />

§ 14 Kündigung des Bausparvertrages durch den<br />

Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens<br />

(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen.<br />

Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens ab dem<br />

Zuteilungstermin, der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang<br />

seiner Kündigung folgt, verlangen.<br />

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch<br />

nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des<br />

Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.<br />

(3) Reichen 25 v. H. der für die Zuteilung verfügbaren Mittel<br />

nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter<br />

Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine<br />

verschoben werden.<br />

(4) Im <strong>Vario</strong> R kommt der Bonus nur nach Maßgabe des § 3<br />

Abs. 1 ABB zur Auszahlung.<br />

§ 15 Kontoführung<br />

(1) Das Bausparkonto wird als Kontokorrent geführt, d.h. sämtliche<br />

für den Bausparer bestimmten Geldeingänge einschließlich<br />

Guthabenzinsen werden dem Bausparkonto gutgeschrieben,<br />

sämtliche den Bausparer betreffenden Auszahlungen, Zinsen,<br />

Entgelte / Gebühren, Auslagen und sonstige ihm zu berechnende<br />

Beträge werden dem Bausparkonto belastet.<br />

(2) Die Bausparkasse schließt das Konto zum Ende eines<br />

Kalenderjahres ab. Sie übersendet dem Bausparer in den<br />

ersten zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einen<br />

Jahreskontoauszug mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die<br />

in dem Kontoauszug enthaltene Abrechnung als anerkannt gilt,<br />

wenn der Bausparer ihr nicht innerhalb von 2 Monaten schriftlich<br />

widerspricht.<br />

§ 16 Auslagen, Entgelte für besondere Leistungen<br />

(1) Die Bausparkasse ist berechtigt, die mit der Abwicklung des<br />

Vertrages, der Sicherung des Bauspardarlehens sowie der Ver-<br />

wertung von Sicherheiten verbundenen Auslagen (z.B. Notariats-<br />

und Gerichtskosten sowie Kosten von Gutachten, Baukontrollen<br />

und Schätzungen Dritter) dem Konto des Bausparers<br />

zu belasten.<br />

(2) Die Bausparkasse kann dem Bausparer für besondere, über<br />

den regelmäßigen Vertragsablauf hinausgehende Dienstleistungen,<br />

die sie im Auftrage oder Interesse des Bausparers<br />

erbringt, ein ihrem Aufwand angemessenes Entgelt berechnen<br />

und dem Konto des Bausparers belasten.<br />

§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht<br />

(1) Der Bausparer ist zu einer Aufrechnung nur befugt, wenn<br />

seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.<br />

(2) Die Bausparkasse kann fällige Ansprüche jeder Art gegen<br />

den Bausparer mit dessen Bausparguthaben oder sonstigen<br />

Forderungen aufrechnen, auch wenn diese noch nicht fällig<br />

sind.<br />

(3) Die Bausparkasse kann ihr obliegende Leistungen an den<br />

Bausparer wegen eigener Ansprüche aus der Geschäftsverbindung<br />

zurückhalten, auch wenn diese nicht auf demselben<br />

rechtlichen Verhältnis beruhen.<br />

§ 18 Verfügungsberechtigung nach dem Tode des Bausparers<br />

(1) Nach dem Tode des Bausparers kann die Bausparkasse zur<br />

Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlage eines Erbscheins,<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer<br />

hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden<br />

sind auf Verlangen der Bausparkasse in beglaubigter<br />

deutscher Übersetzung vorzulegen.<br />

(2) Die Bausparkasse kann auf die Vorlage eines Erbscheins<br />

oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn<br />

ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der letztwilligen<br />

Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

vorgelegt wird. Die Bausparkasse darf denjenigen,<br />

der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />

ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und<br />

insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt<br />

nicht, wenn der Bausparkasse bekannt ist, dass der dort Genannte<br />

(z.B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des<br />

Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies<br />

infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.<br />

§ 19 Einlagensicherung<br />

(1) Die Bausparkasse ist als Mitglied des Sicherungsfonds der<br />

Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der Deutschen<br />

Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses System<br />

schützt den Bestand der angeschlossenen Institute. Dadurch ist<br />

sichergestellt, dass die Ansprüche aller Bausparer auf Rückzahlung<br />

geleisteter Einlagen bei Fälligkeit erfüllt werden.<br />

(2) Stellt die Bausparkasse den Geschäftsbetrieb ein, können<br />

die Bausparverträge mit Zustimmung der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht vereinfacht abgewickelt werden.<br />

Bei einer vereinfachten Abwicklung leisten die Bausparer keine<br />

Sparzahlungen nach § 2 ABB mehr. Zuteilungen nach § 4 ABB<br />

und weitere Darlehensauszahlungen nach § 9 ABB finden nicht<br />

mehr statt. Die Bausparguthaben werden entsprechend den verfügbaren<br />

Mitteln zurückgezahlt. Dabei werden alle Bausparer


nach dem Verhältnis ihrer Forderungen ohne Vorrang voreinander<br />

befriedigt.<br />

§ 20 Bedingungsänderungen<br />

(1) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Bausparer<br />

schriftlich mitgeteilt oder in den Hausmitteilungen der Bausparkasse<br />

bekannt gegeben.<br />

(2) Ohne Einverständnis des Bausparers, aber mit Zustimmung<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die<br />

Bestimmungen der §§ 2 bis 7 und 9 bis 14 sowie § 19 Abs. 2 ABB<br />

mit Wirkung für bestehende Verträge geändert werden.<br />

(3) Sonstige Bedingungsänderungen bedürfen des Einverständnisses<br />

des Bausparers. Es gilt als erteilt, wenn der<br />

Bausparer der Änderung nicht binnen zweier Monate nach<br />

Bekanntmachung schriftlich widerspricht und bei Beginn der Frist<br />

auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hingewiesen<br />

wurde.


Europäisches <strong>Stand</strong>ardisiertes Merkblatt CLASSIC, VARIO<br />

Dieses standardisierte Merkblatt ist fester Bestandteil des „Freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite". Eine Kopie des Verhaltenskodex ist in Ihrer <strong>LBS</strong>-Beratungsstelle oder Ihrer Sparkasse erhältlich.<br />

Dieses Dokument stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.<br />

Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine akkurate Beschreibung des Angebots. Die Angaben zu den Zinssätzen<br />

sowie zur Höhe der Ratenzahlung (Ziffern 3 und 8) sind verbindlich und von der zukünftigen Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt unabhängig.<br />

Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung.<br />

1. Anbieter <strong>LBS</strong> Landesbausparkasse <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Jägerstraße 36 Siegfried-Kühn-Straße 4<br />

70174 Stuttgart 76135 Karlsruhe<br />

2. Produktbeschreibung<br />

3. Nominalzinssatz<br />

4. Eff. Jahreszins auf<br />

der Basis der Preisangabenverordnung<br />

5. Höhe des Darlehensbetrags<br />

und Währung<br />

6. Gesamtdauer des<br />

wohnungswirtschaftlichen<br />

Darlehens<br />

7. Anzahl und<br />

Häufigkeit der<br />

Ratenzahlung<br />

8. Bei Annuitätendarlehen<br />

– Höhe der<br />

Ratenzahlung<br />

9. Bei wohnungswirtschaftlichemZinszahlungsdarlehen<br />

Höhe jeder regelmäßigen<br />

Zinszahlung<br />

Höhe der regelmäßig<br />

an das Rückzahlungsinstrument<br />

zu<br />

leistenden Zahlungen<br />

Bausparvertrag / Bauspardarlehen im <strong>Classic</strong> und <strong>Vario</strong><br />

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag, durch den Sie als Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch<br />

auf ein Bauspardarlehen erwerben.<br />

Der Ablauf des Bausparvertrages gliedert sich in eine Spar- und in eine Darlehensphase. Bei Abschluss des Bausparvertrages<br />

vereinbaren Sie mit der <strong>LBS</strong> eine bestimmte Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird regelmäßig von Ihnen<br />

bespart. Sonderzahlungen sind mit Zustimmung der <strong>LBS</strong> möglich.<br />

Der <strong>Classic</strong> wird in den Varianten S, M, E, N und L angeboten, der <strong>Vario</strong> in den Varianten U und R. Die Sparverzinsung<br />

beträgt 1,50 % jährlich. Im <strong>Vario</strong> erhöht sich die Verzinsung bei der Variante U um einen Bonus von 0,75 % auf eine Gesamtverzinsung<br />

von 2,25 % jährlich, bei der Variante R um bis zu 2,00 % auf eine Gesamtverzinsung von bis zu 3,50 %<br />

jährlich.<br />

Nach Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen an einem Bewertungsstichtag wird Ihr Bausparvertrag zugeteilt, d.h.<br />

die Bausparsumme, bestehend aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen, wird an Sie ausgezahlt. Erforderlich<br />

für die Zuteilung des Bausparvertrages ist das Einhalten der Mindestsparzeit von 18 Monaten (bzw. 80 Monaten<br />

im <strong>Vario</strong> R), das Erreichen der Mindestansparung von 40 % der Bausparsumme sowie das Vorliegen einer ausreichenden<br />

Bewertungszahl. Mit der Bewertungszahl wird nach dem "Zeit-mal-Geld-Prinzip" der "Sparverdienst" des einzelnen<br />

Bausparers gemessen. Insbesondere die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung.<br />

Bis zur Zuteilung des Vertrages können Sie zwischen einzelnen Varianten wechseln. Über die Voraussetzungen, die<br />

Wechselmöglichkeiten, die Auswirkungen auf die Bewertungszahl, den Zuteilungstermin, den Nominal- bzw. Effektivzins<br />

des Bauspardarlehens, den monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag und ggf. den Bonus berät Sie Ihr <strong>LBS</strong>-Berater oder<br />

Ihre Sparkasse.<br />

Nach Zuteilung des Bausparvertrages beginnt die Darlehensphase. Voraussetzung für die Darlehenszusage ist eine positive<br />

Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie die Sicherstellung des Bauspardarlehens. Während der Darlehenslaufzeit<br />

leisten Sie zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens einen konstanten monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag, dessen<br />

Höhe sich nach der von Ihnen gewählten Variante richtet. Auf das Bauspardarlehen können Sie jederzeit Sondertilgungen<br />

leisten.<br />

Wenn Sie sich bis zur Darlehenszusage durch die <strong>LBS</strong> nicht anders entschieden haben, besteht in der Darlehensphase<br />

grundsätzlich Versicherungsschutz aus einer Risikolebensversicherung. Der Versicherungsbeitrag wird von der <strong>LBS</strong> im<br />

Namen und für Rechnung des Versicherungsunternehmens eingezogen und an dieses weitergeleitet. Der Beitrag ist vom<br />

Bausparer in der Regel nicht gesondert zu entrichten, sondern wird aus den Zins- und Tilgungsbeiträgen entnommen.<br />

Das Bauspardarlehen kann nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen, z. B. für den Kauf, den Bau, die Entschuldung<br />

oder die Modernisierung eines Hauses genutzt werden. Darlehen der <strong>LBS</strong> sind nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

grundsätzlich durch Grundpfandrechte zu besichern. Ersatzweise können auch Bankbürgschaften, die Verpfändung von<br />

Wertpapieren, Bankguthaben oder ähnliche Sicherheiten akzeptiert werden.<br />

Variante <strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />

Darlehenszins<br />

(jährlich, fest bis zum Ende der Laufzeit)<br />

4,25 % 3,95 % 4,25 % 2,50 % 4,25 % 5,00 % 6,00 %<br />

Die Höhe des effektiven Jahreszinses 4,55 % 4,24 % 4,63 % 2,84 % 4,47 % 5,33 % 6,33 %<br />

ab Zuteilung bestimmt sich durch die<br />

gewählte Variante.<br />

Der Darlehensbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Bausparguthaben nebst den Guthabenzinsen und<br />

der Bausparsumme. Der Darlehensbetrag kann max. 60 % der Bausparsumme betragen. Das Darlehen wird in Euro ausgezahlt<br />

und abgerechnet.<br />

Die planmäßige Laufzeit des Darlehens ist abhängig von der Höhe des ausgezahlten Darlehensbetrages und der Bausparsumme.<br />

Sie beträgt – ohne Berücksichtigung einer eventuellen Risikolebensversicherung – maximal:<br />

Variante <strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />

Planmäßige Laufzeit max. (in Monaten) 124 122 88 82 215 130 184<br />

Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen. Die Anzahl der Raten hängt von der Höhe des ausgezahlten<br />

Darlehens in Relation zur Bausparsumme ab und entspricht – ohne Berücksichtigung einer eventuellen Risikolebensversicherung<br />

– der Laufzeit des Darlehens in Monaten (siehe 6.).<br />

Die Höhe der monatlichen Rate (Zins- und Tilgungsbeitrag) kann aus der folgenden Tabelle entnommen werden. Sondertilgungen<br />

sind jederzeit möglich.<br />

Variante <strong>Classic</strong> S <strong>Classic</strong> M <strong>Classic</strong> E <strong>Classic</strong> N <strong>Classic</strong> L <strong>Vario</strong> U <strong>Vario</strong> R<br />

Höhe (in Euro pro Tsd. Euro Bausparsumme) 6 6 8 8 4 6 5<br />

Entfällt


10.Zusätzliche einmalige<br />

Kosten, soweit<br />

anfallend<br />

11. Zusätzliche wiederkehrende<br />

Kosten<br />

(soweit nicht bereits<br />

in Punkt 8 berücksichtigt)<br />

12. Vorzeitige<br />

Rückzahlung<br />

13. Internes<br />

Beschwerdesystem<br />

14. Beispiel eines<br />

Tilgungsplans<br />

Kosten, welche die <strong>LBS</strong> berechnet:<br />

– Abschlussgebühr in Höhe von 1 % der Bausparsumme<br />

– Bereithaltungszinsen in Höhe von 2 % p.a. auf das Bauspardarlehen frühestens ab dem 7. auf die Bereithaltung folgenden<br />

Monatsersten.<br />

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:<br />

– Notar- und Gerichtskosten für die Sicherstellung durch Grundpfandrechte gemäß der jeweiligen Kostenordnung<br />

– Schätz- und Sachverständigenkosten<br />

– Kosten für die zur Auszahlung des Darlehens zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten<br />

Kosten, welche die <strong>LBS</strong> berechnet:<br />

– Beiträge für eine eventuelle Risikolebensversicherung<br />

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:<br />

– Prämien für die Gebäudeversicherung nach dem jeweiligen Tarif der Versicherungsgesellschaft<br />

– Laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften)<br />

Die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Kosten möglich.<br />

Schlichtungsstelle des SparkassenVerbandes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart<br />

Erläuterungen zu den Tabellen:<br />

Alle hier gemachten Angaben zu Zuteilungsterminen und zur Höhe von Bauspardarlehen sind unverbindlich.<br />

Die Berechnung erfolgte für einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 10.000 Euro und einem Darlehensanspruch<br />

sowie einer anfänglichen Restschuld von 6.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung wurde nicht berücksichtigt.<br />

Im linken Teil der Tabelle ist der beispielhafte Tilgungsverlauf für die ersten 12 Monate dargestellt. Der rechte Teil der<br />

Tabelle zeigt den Tilgungsverlauf des Darlehens auf jährlicher Basis. Dabei haben wir die monatliche Zahlung der Zinsund<br />

Tilgungsbeiträge unterstellt.<br />

Bitte wenden Sie sich an Ihren <strong>LBS</strong>-Berater oder an Ihre Sparkasse, wenn Sie einen auf Ihre persönliche Situation abgestimmten<br />

Finanzierungsverlauf sowie weitere Informationen wünschen.<br />

<strong>Classic</strong> S Darlehenszins nominal p.a. 4,25% effektiver Jahreszins 4,55% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

Zinsen Tilgung<br />

monatliche<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Zinsen Tilgung<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

Januar 21,25 38,75 60,00 5961,25 1 12 245,85 474,15 720,00 60,00 5525,85<br />

Februar 21,11 38,89 60,00 5922,36 2 12 225,29 494,71 720,00 60,00 5031,14<br />

<strong>März</strong> 20,98 39,02 60,00 5883,34 3 12 203,85 516,15 720,00 60,00 4514,99<br />

April 20,84 39,16 60,00 5844,18 4 12 181,48 538,52 720,00 60,00 3976,47<br />

Mai 20,70 39,30 60,00 5804,88 5 12 158,14 561,86 720,00 60,00 3414,61<br />

Juni 20,56 39,44 60,00 5765,44 6 12 133,79 586,21 720,00 60,00 2828,40<br />

Juli 20,42 39,58 60,00 5725,86 7 12 108,38 611,62 720,00 60,00 2216,78<br />

August 20,28 39,72 60,00 5686,14 8 12 81,88 638,12 720,00 60,00 1578,66<br />

September 20,14 39,86 60,00 5646,28 9 12 54,22 665,78 720,00 60,00 912,88<br />

Oktober 20,00 40,00 60,00 5606,28 10 12 25,37 694,63 720,00 60,00 218,25<br />

November 19,86 40,14 60,00 5566,14 11 4 1,83 218,25 220,08 40,08 0,00<br />

Dezember 19,71 40,29 60,00 5525,85 gesamt 124 1420,08 6000,00 7420,08<br />

Januar 21,25 58,75 80,00 5941,25 1 12 241,09 718,91 960,00 80,00 5281,09<br />

Februar 21,04 58,96 80,00 5882,29 2 12 209,95 750,05 960,00 80,00 4531,04<br />

<strong>März</strong> 20,83 59,17 80,00 5823,12 3 12 177,44 782,56 960,00 80,00 3748,48<br />

April 20,62 59,38 80,00 5763,74 4 12 143,53 816,47 960,00 80,00 2932,01<br />

Mai 20,41 59,59 80,00 5704,15 5 12 108,14 851,86 960,00 80,00 2080,15<br />

Juni 20,20 59,80 80,00 5644,35 6 12 71,23 888,77 960,00 80,00 1191,38<br />

Juli 19,99 60,01 80,00 5584,34 7 12 32,71 927,29 960,00 80,00 264,09<br />

August 19,78 60,22 80,00 5524,12 8 4 2,06 264,09 266,15 26,15 0,00<br />

September 19,56 60,44 80,00 5463,68<br />

Oktober 19,35 60,65 80,00 5403,03<br />

November 19,14 60,86 80,00 5342,17<br />

Dezember 18,92 61,08 80,00 5281,09 gesamt 88 986,15 6000,00 6986,15<br />

letzte<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Jahresende<br />

<strong>Classic</strong> M Darlehenszins nominal p.a. 3,95% effektiver Jahreszins 4,24% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

Zinsen Tilgung<br />

monatliche<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Zinsen Tilgung<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

Januar 19,75 40,25 60,00 5959,75 1 12 228,16 491,84 720,00 60,00 5508,16<br />

Februar 19,62 40,38 60,00 5919,37 2 12 208,38 511,62 720,00 60,00 4996,54<br />

<strong>März</strong> 19,48 40,52 60,00 5878,85 3 12 187,80 532,20 720,00 60,00 4464,34<br />

April 19,35 40,65 60,00 5838,20 4 12 166,39 553,61 720,00 60,00 3910,73<br />

Mai 19,22 40,78 60,00 5797,42 5 12 144,12 575,88 720,00 60,00 3334,85<br />

Juni 19,08 40,92 60,00 5756,50 6 12 120,96 599,04 720,00 60,00 2735,81<br />

Juli 18,95 41,05 60,00 5715,45 7 12 96,86 623,14 720,00 60,00 2112,67<br />

August 18,81 41,19 60,00 5674,26 8 12 71,80 648,20 720,00 60,00 1464,47<br />

September 18,68 41,32 60,00 5632,94 9 12 45,73 674,27 720,00 60,00 790,20<br />

Oktober 18,54 41,46 60,00 5591,48 10 12 18,61 701,39 720,00 60,00 88,61<br />

November 18,41 41,59 60,00 5549,89 11 2 0,39 88,81 89,20 29,20 0,00<br />

Dezember 18,27 41,73 60,00 5508,16 gesamt 122 1289,20 6000,00 7289,20<br />

letzte<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Jahresende<br />

<strong>Classic</strong> E Darlehenszins nominal p.a. 4,25% effektiver Jahreszins 4,63% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

Zinsen Tilgung<br />

monatliche<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Zinsen Tilgung<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

letzte<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Jahresende


15. Verpflichtung, das<br />

Bank-/Gehaltskonto<br />

beim Darlehensgeber<br />

zu führen<br />

<strong>Classic</strong> N Darlehenszins nominal p.a. 2,50% effektiver Jahreszins 2,84% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

<strong>Classic</strong> L Darlehenszins nominal p.a. 4,25% effektiver Jahreszins 4,47% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

<strong>Vario</strong> U Darlehenszins nominal p.a. 5,00% effektiver Jahreszins 5,33% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

Zinsen Tilgung<br />

monatliche<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Januar 25,00 35,00 60,00 5965,00 1 12 290,24 429,76 720,00 60,00 5570,24<br />

Februar 24,85 35,15 60,00 5929,85 2 12 268,25 451,75 720,00 60,00 5118,49<br />

<strong>März</strong> 24,71 35,29 60,00 5894,56 3 12 245,14 474,86 720,00 60,00 4643,63<br />

April 24,56 35,44 60,00 5859,12 4 12 220,85 499,15 720,00 60,00 4144,48<br />

Mai 24,41 35,59 60,00 5823,53 5 12 195,31 524,69 720,00 60,00 3619,79<br />

Juni 24,26 35,74 60,00 5787,79 6 12 168,46 551,54 720,00 60,00 3068,25<br />

Juli 24,12 35,88 60,00 5751,91 7 12 140,25 579,75 720,00 60,00 2488,50<br />

August 23,97 36,03 60,00 5715,88 8 12 110,59 609,41 720,00 60,00 1879,09<br />

September 23,82 36,18 60,00 5679,70 9 12 79,41 640,59 720,00 60,00 1238,50<br />

Oktober 23,67 36,33 60,00 5643,37 10 12 46,63 673,37 720,00 60,00 565,13<br />

November 23,51 36,49 60,00 5606,88 11 10 12,62 565,13 577,75 37,75 0,00<br />

Dezember 23,36 36,64 60,00 5570,24 gesamt 130 1777,75 6000,00 7777,75<br />

Januar 30,00 20,00 50,00 5980,00 1 12 353,30 246,70 600,00 50,00 5753,30<br />

Februar 29,90 20,10 50,00 5959,90 2 12 338,07 261,93 600,00 50,00 5491,37<br />

<strong>März</strong> 29,80 20,20 50,00 5939,70 3 12 321,92 278,08 600,00 50,00 5213,29<br />

April 29,70 20,30 50,00 5919,40 4 12 304,77 295,23 600,00 50,00 4918,06<br />

Mai 29,60 20,40 50,00 5899,00 5 12 286,56 313,44 600,00 50,00 4604,62<br />

Juni 29,50 20,50 50,00 5878,50 6 12 267,22 332,78 600,00 50,00 4271,84<br />

Juli 29,39 20,61 50,00 5857,89 7 12 246,70 353,30 600,00 50,00 3918,54<br />

August 29,29 20,71 50,00 5837,18 8 12 224,91 375,09 600,00 50,00 3543,45<br />

September 29,19 20,81 50,00 5816,37 9 12 201,77 398,23 600,00 50,00 3145,22<br />

Oktober 29,08 20,92 50,00 5795,45 10 12 177,21 422,79 600,00 50,00 2722,43<br />

November 28,98 21,02 50,00 5774,43 11 12 151,14 448,86 600,00 50,00 2273,57<br />

Dezember 28,87 21,13 50,00 5753,30 12 12 123,45 476,55 600,00 50,00 1797,02<br />

13 12 94,06 505,94 600,00 50,00 1291,08<br />

14 12 62,85 537,15 600,00 50,00 753,93<br />

15 12 29,72 570,28 600,00 50,00 183,65<br />

16 4 2,20 183,65 185,85 35,85 0,00<br />

gesamt 184 3185,85 6000,00 9185,85<br />

Die <strong>LBS</strong> führt keine Bank- und Gehaltskonten.<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Zinsen Tilgung<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

letzte<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Jahresende<br />

<strong>Vario</strong> R Darlehenszins nominal p.a. 6,00% effektiver Jahreszins 6,33% (alle Beträge in Euro)<br />

Jahr 01:<br />

Monat<br />

Zinsen Tilgung<br />

Zinsen Tilgung<br />

Zinsen Tilgung<br />

monatliche<br />

Rate<br />

monatliche<br />

Rate<br />

Januar 21,25 18,75 40,00 5981,25 1 12 250,57 229,43 480,00 40,00 5770,57<br />

Februar 21,18 18,82 40,00 5962,43 2 12 240,62 239,38 480,00 40,00 5531,19<br />

<strong>März</strong> 21,12 18,88 40,00 5943,55 3 12 230,25 249,75 480,00 40,00 5281,44<br />

April 21,05 18,95 40,00 5924,60 4 12 219,42 260,58 480,00 40,00 5020,86<br />

Mai 20,98 19,02 40,00 5905,58 5 12 208,13 271,87 480,00 40,00 4748,99<br />

Juni 20,92 19,08 40,00 5886,50 6 12 196,35 283,65 480,00 40,00 4465,34<br />

Juli 20,85 19,15 40,00 5867,35 7 12 184,06 295,94 480,00 40,00 4169,40<br />

August 20,78 19,22 40,00 5848,13 8 12 171,23 308,77 480,00 40,00 3860,63<br />

September 20,71 19,29 40,00 5828,84 9 12 157,85 322,15 480,00 40,00 3538,48<br />

Oktober 20,64 19,36 40,00 5809,48 10 12 143,89 336,11 480,00 40,00 3202,37<br />

November 20,58 19,42 40,00 5790,06 11 12 129,32 350,68 480,00 40,00 2851,69<br />

Dezember 20,51 19,49 40,00 5770,57 12 12 114,12 365,88 480,00 40,00 2485,81<br />

13 12 98,27 381,73 480,00 40,00 2104,08<br />

14 12 81,72 398,28 480,00 40,00 1705,80<br />

15 12 64,46 415,54 480,00 40,00 1290,26<br />

16 12 46,46 433,54 480,00 40,00 856,72<br />

17 12 27,67 452,33 480,00 40,00 404,39<br />

18 11 8,16 404,39 412,55 12,55 0,00<br />

gesamt 215 2572,55 6000,00 8572,55<br />

monatliche<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Restschuld<br />

am Monatsende<br />

Jahr<br />

Jahr<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Anzahl<br />

Raten<br />

Zinsen Tilgung<br />

Januar 12,50 67,50 80,00 5932,50 1 12 140,66 819,34 960,00 80,00 5180,66<br />

Februar 12,36 67,64 80,00 5864,86 2 12 119,93 840,07 960,00 80,00 4340,59<br />

<strong>März</strong> 12,22 67,78 80,00 5797,08 3 12 98,69 861,31 960,00 80,00 3479,28<br />

April 12,08 67,92 80,00 5729,16 4 12 76,91 883,09 960,00 80,00 2596,19<br />

Mai 11,94 68,06 80,00 5661,10 5 12 54,58 905,42 960,00 80,00 1690,77<br />

Juni 11,79 68,21 80,00 5592,89 6 12 31,68 928,32 960,00 80,00 762,45<br />

Juli 11,65 68,35 80,00 5524,54 7 10 8,49 762,45 770,94 50,94 0,00<br />

August 11,51 68,49 80,00 5456,05<br />

September 11,37 68,63 80,00 5387,42<br />

Oktober 11,22 68,78 80,00 5318,64<br />

November 11,08 68,92 80,00 5249,72<br />

Dezember 10,94 69,06 80,00 5180,66 gesamt 82 530,94 6000,00 6530,94<br />

Zinsen Tilgung<br />

Zinsen Tilgung<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

Jahressumme<br />

Raten<br />

letzte<br />

Rate<br />

letzte<br />

Rate<br />

letzte<br />

Rate<br />

Restschuld<br />

am Jahresende<br />

Restschuld<br />

am Jahresende<br />

Restschuld<br />

am Jahresende


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