4 „Wege mit Aussichten“ - Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

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14.12.2012 Aufrufe

Schätzung der Kosten für den Ausbau / Erhalt des Ländlichen Wegenetzes in Schleswig-Holstein bei Umsetzung des ländlichen Kernwegenetzes Wegekategorie u. km Berechnungsgrundlage � Kosten Gesamtsumme jährl. Summe bei 30 Jahren (auf 1.000 gerundet) 11.000 km asphaltiertes Kernwegenetz (40% des Gesamtnetzes) 5.156 km asphaltierte sonst. Multifunktionswege auf Geest/Hügelland (75%) 1.719 km asphaltierte sonst. Multifunktionswege auf Moor/Marsch (25%) 4.125 km Betonspurbahnen sonst. Multifunktionswege auf Geest/Hügelland (75%) 1.375 km Betonspurbahnen sonst. Multifunktionswege auf Moor/Marsch (25%) 4.125 km wassergebundene sonstige Multifunktionswege 92 Studie „Wege mit Aussichten“ – Abschlussbericht Baukl. IV, 4-5 m breit � 220.000 € / km bei 75% Geest, Hügelland u. 25% Marsch, Moor 50% neue Trag- und Deckschicht Baukl. V/VI, 4 m breit 50% nur Erhaltung 33% nur Erhaltung 33% Fräsen, Trag-u.Deckschicht 33% Fräsen u. Tränkdecke 70% nur Erhaltung 30% Ausbauen auf 100-100-100 50% Umbau in wassergebunden 30% neue Betonspurbahn 20% ohne Maßnahmen 100% Verstärkung Trag- und Deckschicht 2.420.000.000 € = jährl. 80.700.000 € � 20 € / qm 206.240.000 € = jährl. 6.875.000 € � 24 € / qm 81.687.000 € = jährl. 2.723.000 € � 80 € / m 99.000.000 € = jährl. 3.300.000 € � 30 € / m � 130 € / m 20.625.000 € 53.625.000 € � 74.250.000 € = jährl. 2.475.000 € � 11 € / m 136.125.000 € = jährl. 4.538.000 € Summe 3.017.302.000 € = jährl. 100.577.000 € Die Kosten reduzieren sich gegenüber einem Gesamtausbau um rund 1,3 Milliarden € und würden jährlich bei ca. 100 Millionen € liegen. Die Statistischen Aufwendungen für Baumaßnahmen an Gemeindestraßen bei den Gemeinden < 3.000 Einwohner lagen im Schnitt zwischen 1990 und 2005 bei 40 Millionen. Selbst bei einer Steigerung der Ausgaben auf die Höchstwerte von 1995 und 2000 auf rund 50 Millionen € fehlt zur Finanzierung noch immer mindestens die Hälfte. Optionen zur Finanzierung Die Finanzierung der Anpassung des ländlichen Wegenetzes an jetzige und zukünftige Anforderungen und Belastungen ist eine „Herkulesaufgabe“. Sie kann nur gelingen, wenn Land, Gemeinden und die Landwirtschaft als Hauptnutzer eine gemeinsame Strategie finden. Dabei wird aus gutachterlicher Sicht kurz- bis mittelfristig kein Weg daran vorbeiführen, die Landwirtschaft zur Mitfinanzierung heranzuziehen, da sie einerseits Hauptverursacher der Wegeschäden sind und andererseits auch den größten Nutzen aus gut und schnell befahrbaren ländlichen Wegen ziehen. Der Gemeinwohlanteil wird entsprechend der Wegefunktionen durch Mittel der Gemeinden und des Landes bzw. der EU zu decken sein. Nachfolgende Graphik zeigt die Dreierkonstellation:

Finanzierungsmöglichkeiten für Wegeerhaltung und Wegeausbau Da es nachgewiesener Maßen wirtschaftlicher ist, kurz- mittelfristig mehr Geld für den sinnvollen Ausbau des Kernwegenetzes zur Verfügung zu stellen, als Geld in die andauernde Konservierung eines überbeanspruchten Wegenetzes zu stecken, muss das Land Schleswig-Holstein daran arbeiten, Mittel sowohl für den ländlichen Wegebau als auch aus dem Finanzausgleichsgesetz zu diesem Zweck freizumachen. Gleichzeitig muss daran gearbeitet werden, die Finanzierung des ländlichen Wegenetzes langfristig auf eine stabile Grundlage zu stellen. Hierzu gehören politische Entscheidungen, wer die langfristig notwendigen Mittel auf welchem Weg aufbringen soll (Diskussion „Verursacherprinzip“ oder „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“). In Abhängigkeit der Entscheidungen ist dann auf Entscheidungsgremien auf höherer Ebene Einfluss zu nehmen. Bei der Prüfung der Finanzierungsoptionen schnitt die „Maut“ als relativ gerechtes System ab, vorausgesetzt die Fahrten werden elektronisch erfasst, abgerechnet und seine Einhaltung wird kontrolliert. Bei der Tendenz zur allgemeinen Anwendung des Verursacherprinzips scheint diese Möglichkeit langfristig nicht unwahrscheinlich. Nach der jetzigen Rechtslage liegt die Entscheidungskompetenz auf Bundesebene. Hier wäre dann auch über weitere Optionen zu beraten, wie z.B. der Abschaffung von Mineralölsteuer- und Kfz-Steuer- Vergünstigungen. Auch eine Initiative zur Umgestaltung der Agrarförderung wäre denkbar: Reduzierung der einzelbetrieblichen Förderung und Einsatz in wettbewerbssichernde Infrastruktur. Aufgrund der kritischen Situation der Wege in vielen Gemeinden, werden diese kurz- bis mittelfristig handeln müssen. Folgende Optionen kann die Gemeinde selbst gestalten, um Finanzmittel zur Ergänzung ihrer eigenen Haushaltsmittel einzuwerben: �� Erhöhung der Grundsteuer A: Jede Gemeinde sollte prüfen, ob sie bei der Festsetzung der Hebesätze bereits ihre Spielräume ausgeschöpft hat. Die zusätzlichen Mittel werden in der Regel nicht ausreichen, um Ausbauvorhaben zu realisieren. Aber sie unterstützt ggf. die Finanzierung kleinerer Erhaltungsmaßnahmen. �� Ausbaubeiträge: Die Erhebung von Ausbaubeiträgen ist zur Zeit die einzige Möglichkeit der Gemeinde, kurzfristig nennenswerte zusätzliche Mittel zum Ausbau der Wege zu erhalten. Studie „Wege mit Aussichten“ – Abschlussbericht 93

Schätzung der Kosten für den Ausbau / Erhalt des Ländlichen Wegenetzes<br />

in <strong>Schleswig</strong>-Holstein bei Umsetzung des ländlichen Kernwegenetzes<br />

Wegekategorie u. km Berechnungsgrundlage � Kosten Gesamtsumme<br />

jährl. Summe bei<br />

30 Jahren (auf<br />

1.000 gerundet)<br />

11.000 km asphaltiertes<br />

Kernwegenetz (40% des<br />

Gesamtnetzes)<br />

5.156 km asphaltierte sonst.<br />

Multifunktionswege auf<br />

Geest/Hügelland (75%)<br />

1.719 km asphaltierte sonst.<br />

Multifunktionswege auf<br />

Moor/Marsch (25%)<br />

4.125 km Betonspurbahnen<br />

sonst. Multifunktionswege<br />

auf Geest/Hügelland (75%)<br />

1.375 km Betonspurbahnen<br />

sonst. Multifunktionswege<br />

auf Moor/Marsch (25%)<br />

4.125 km wassergebundene<br />

sonstige Multifunktionswege<br />

92 Studie „Wege <strong>mit</strong> Aussichten“ – Abschlussbericht<br />

Baukl. IV, 4-5 m breit � 220.000 € / km bei<br />

75% Geest, Hügelland<br />

u. 25% Marsch, Moor<br />

50% neue Trag- und Deckschicht<br />

Baukl. V/VI, 4 m breit<br />

50% nur Erhaltung<br />

33% nur Erhaltung<br />

33% Fräsen, Trag-u.Deckschicht<br />

33% Fräsen u. Tränkdecke<br />

70% nur Erhaltung<br />

30% Ausbauen auf 100-100-100<br />

50% Umbau in wassergebunden<br />

30% neue Betonspurbahn<br />

20% ohne Maßnahmen<br />

100% Verstärkung Trag- und<br />

Deckschicht<br />

2.420.000.000 €<br />

= jährl. 80.700.000 €<br />

� 20 € / qm 206.240.000 €<br />

= jährl. 6.875.000 €<br />

� 24 € / qm 81.687.000 €<br />

= jährl. 2.723.000 €<br />

� 80 € / m 99.000.000 €<br />

= jährl. 3.300.000 €<br />

� 30 € / m<br />

� 130 € / m<br />

20.625.000 €<br />

53.625.000 €<br />

� 74.250.000 €<br />

= jährl. 2.475.000 €<br />

� 11 € / m 136.125.000 €<br />

= jährl. 4.538.000 €<br />

Summe 3.017.302.000 €<br />

= jährl. 100.577.000 €<br />

Die Kosten reduzieren sich gegenüber einem Gesamtausbau um rund 1,3 Milliarden € und<br />

würden jährlich bei ca. 100 Millionen € liegen. Die Statistischen Aufwendungen für<br />

Baumaßnahmen an Gemeindestraßen bei den Gemeinden < 3.000 Einwohner lagen im<br />

Schnitt zwischen 1990 und 2005 bei 40 Millionen. Selbst bei einer Steigerung der Ausgaben<br />

auf die Höchstwerte von 1995 und 2000 auf rund 50 Millionen € fehlt zur Finanzierung noch<br />

immer mindestens die Hälfte.<br />

Optionen zur Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Anpassung des ländlichen Wegenetzes an jetzige und zukünftige<br />

Anforderungen und Belastungen ist eine „Herkulesaufgabe“. Sie kann nur gelingen, wenn<br />

Land, Gemeinden und die Landwirtschaft als Hauptnutzer eine gemeinsame Strategie<br />

finden. Dabei wird aus gutachterlicher Sicht kurz- bis <strong>mit</strong>telfristig kein Weg daran<br />

vorbeiführen, die Landwirtschaft zur Mitfinanzierung heranzuziehen, da sie einerseits<br />

Hauptverursacher der Wegeschäden sind und andererseits auch den größten Nutzen aus<br />

gut und schnell befahrbaren ländlichen Wegen ziehen. Der Gemeinwohlanteil wird<br />

entsprechend der Wegefunktionen durch Mittel der Gemeinden und des Landes bzw. der<br />

EU zu decken sein. Nachfolgende Graphik zeigt die Dreierkonstellation:

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