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Steuerliche Würdigung von Biogasanlagen - bauernverband-uer.de

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<strong>Ste<strong>uer</strong>liche</strong> <strong>Würdigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Biogasanlagen</strong><br />

Referent: Mario Tiepke – Ste<strong>uer</strong>berater<br />

listax ste<strong>uer</strong>beratungsgesellschaft mbh<br />

Stettiner Str. 25 c in 17309 Pasewalk<br />

Tel. 03973 2078-0<br />

www.listax.<strong>de</strong><br />

Veranstalter: Kreis<strong>ba<strong>uer</strong>nverband</strong> Uecker-Randow e.V.<br />

Ort: Pasewalk, Galerie im Historischen U<br />

Datum: 12.10.2011


Glie<strong>de</strong>rung<br />

I Einleitung 3<br />

II Ertragste<strong>uer</strong>liche und umsatzste<strong>uer</strong>liche Behandlung <strong>de</strong>r<br />

Biogasgewinnung 4<br />

III Genossenschaftliche Mo<strong>de</strong>lle und <strong>de</strong>ren Vor- und<br />

Nachteile 14<br />

IV Ungeklärte Rechtsfragen und mögliche ste<strong>uer</strong>rechtliche<br />

Konsequenzen 17<br />

2


I. Einleitung<br />

„Die Abbildung 3 zeigt die mittlerweile hohe Be<strong>de</strong>utung<br />

bioenergetisch genutzter Pflanzen auf mehr als 15 % <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Ackerfläche.<br />

Allerdings und hier zeigen sich die wesentlichen Kritikpunkte an<br />

Bioenergie im Allgemeinen sowie <strong>de</strong>r Bioenergiepolitik in<br />

Deutschland im Speziellen, wenn bereits eine Verdoppelung <strong>de</strong>r<br />

bislang beanspruchten Ackerfläche Deutschlands für Bioenergie<br />

vorgenommen wür<strong>de</strong>, könnte <strong>de</strong>r Anteil am <strong>de</strong>utschen<br />

Energieverbrauch auf kaum mehr als 2 Prozent aufgestockt wer<strong>de</strong>n.<br />

Damit wird das grundsätzliche Problem <strong>de</strong>r Bioenergie <strong>de</strong>utlich. Sie<br />

kann nur einen vergleichsweise kleinen Teil <strong>de</strong>r benötigten Energie<br />

zur Verfügung stellen. Wesentliche Quellen sind zukünftig an<strong>de</strong>re<br />

regenerative Energien, wie z.B. die Sonnen- und Win<strong>de</strong>nergie, zumal<br />

sie langfristig in <strong>de</strong>r Lage sein sollten, die Energie zu günstigeren<br />

Energieentstehungs-kosten bereitzustellen sowie gleichzeitig die<br />

Treibhausgasemissionen zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu<br />

vermei<strong>de</strong>n.“<br />

Prof. Dr. Enno Bahrs, Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre,<br />

Universität Hohenheim<br />

Zur ste<strong>uer</strong>lichen Behandlung <strong>de</strong>r <strong>Biogasanlagen</strong> hat sich die<br />

Finanzverwaltung bereits in unterschiedlichen BMF-Schreiben<br />

geäußert, ebenfalls gibt es zahlreiche Veröffentlichungen <strong>von</strong><br />

Verbän<strong>de</strong>n, ste<strong>uer</strong>rechtlichen Experten, aber letztlich wenig<br />

Rechtsprechungsrecht und damit eine potentiell bestehen<strong>de</strong> ste<strong>uer</strong>liche<br />

Unsicherheit.<br />

Dies belegt auch eine in 2011 vom BFH ergangene Entscheidung zur<br />

Behandlung <strong>von</strong> Abschreibungen für selbständige Wirtschaftsgüter<br />

eines Windparks. Die Windkraft hat im Gegensatz zur<br />

Biogaserzeugung bereits lange ste<strong>uer</strong>rechtliche Anpassungszeiträume<br />

hinter sich.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>Biogasanlagen</strong> können sich auch neben <strong>de</strong>r<br />

Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzste<strong>uer</strong> Auswirkungen auf die<br />

Grund-, Grun<strong>de</strong>rwerb-, Kfz-, Gewerbe- und Erbschaftste<strong>uer</strong> ergeben.<br />

Mit meinem Vortrag möchte ich mehr auf bestehen<strong>de</strong> Problematiken<br />

und auch auf eventuell ste<strong>uer</strong>liche Gefahren eingehen.<br />

3


II. Ertragste<strong>uer</strong>liche und umsatzste<strong>uer</strong>liche<br />

Behandlung <strong>de</strong>r Biogasgewinnung<br />

BMF-Schreiben vom 6. März 2006<br />

A Einkommenste<strong>uer</strong><br />

1) <strong>Biogasanlagen</strong> im landwirtschaftlichen Hauptbetrieb<br />

a) Biogaserzeugung im Teil <strong>de</strong>s Hauptbetriebes<br />

Die Erzeugung <strong>von</strong> Biogas ist Teil <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen<br />

Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen<br />

Betrieb erzeugt wird und das Biogas bzw. die daraus erzeugte<br />

Energie (Wärme / Strom) überwiegend im eigenen Betrieb<br />

verwen<strong>de</strong>t wird.<br />

b) Biogaserzeugung als nahezu ausschließliche Tätigkeit <strong>de</strong>s<br />

Hauptbetriebes<br />

Verwertet ein Landwirt nahezu seine gesamte Ernte zur<br />

Energieerzeugung in einer Biogasanlage, liegt insgesamt kein<br />

landwirtschaftlicher Betrieb mehr vor. Es liegt ein einheitlicher<br />

Gewerbebetrieb vor.<br />

2) <strong>Biogasanlagen</strong> im Rahmen eines landwirtschaftlichen<br />

Nebenbetriebes<br />

a) Be- / Verarbeitung <strong>de</strong>r Biomasse im Nebenbetrieb<br />

Die Erzeugung <strong>von</strong> Biogas erfolgt im Rahmen eines<br />

Nebenbetriebs, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen<br />

Hauptbetrieb erzeugt wird und das Biogas überwiegend zum<br />

Verkauf bestimmt ist. Die Verwendung <strong>de</strong>r pflanzlichen o<strong>de</strong>r<br />

tierischen Rohstoffe als Biomasse bishin zur Reinigung <strong>de</strong>s<br />

Biogases stellt in diesen Fällen die erste Bearbeitungsstufe dar.<br />

Gleiches gilt in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen ein Landwirt Umsätze aus<br />

<strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Biomasse erzielt und das hieraus gewonnene<br />

Biogas nahezu ausschließlich zur Energieerzeugung im eigenen<br />

Hauptbetrieb einsetzt.<br />

4


) Zukauf <strong>von</strong> Biomasse durch <strong>de</strong>n Nebenbetrieb<br />

Der Nebenbetrieb ist hinsichtlich <strong>de</strong>r Einkunftsart und<br />

Zukaufsgrenzen eigenständig zu beurteilen. Für die Frage, ob die<br />

Zukaufsgrenze <strong>de</strong>r R 15.5 III nachhaltig überschritten wor<strong>de</strong>n<br />

ist, ist grundsätzlich ein Mengenvergleich <strong>de</strong>r eingesetzten<br />

Stoffe vorzunehmen. Dies gilt für <strong>Biogasanlagen</strong> nur, in <strong>de</strong>nen<br />

ausschließlich Stoffe mit gleichem Energiegehalt eingesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Abweichend hier<strong>von</strong> ist die Abgrenzung anhand <strong>de</strong>r<br />

gewonnenen Biogasmenge und <strong>de</strong>m Energiegehalt <strong>de</strong>r<br />

eingesetzten Stoffe vorzunehmen, wenn in <strong>Biogasanlagen</strong> Stoffe<br />

<strong>von</strong> unterschiedlicher Art und Güte eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Erzeugung <strong>von</strong> Energie durch <strong>de</strong>n Nebenbetrieb<br />

Die weitere Be- und Verarbeitung <strong>de</strong>s Biogases zu Energie ist<br />

die zweite Verarbeitungsstufe und damit gewerbliche Tätigkeit.<br />

3) <strong>Biogasanlagen</strong> im Rahmen eines gemeinschaftlichen<br />

Nebenbetriebes<br />

a) Ebene <strong>de</strong>r Beteiligten<br />

Erfolgt die Erzeugung <strong>von</strong> Biogas durch Zusammenschluss<br />

mehrerer Landwirte in einer gemeinschaftlich betriebenen<br />

Anlage, kann diese Biogasanlage noch als Nebenbetrieb <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen landwirtschafltichen Hauptbetriebe angesehen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Beteiligten als<br />

Mitunternehmer zu qualifizieren sind.<br />

b) Ebene <strong>de</strong>r Mitunternehmerschaft<br />

Ist ein Beteiligter als Gewerbeteiben<strong>de</strong>r zu beurteilen, tritt die<br />

Rechtsfolge <strong>de</strong>s § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein und die<br />

gemeinschaftliche Biogasanlage ist als Gewerbebetrieb zu<br />

qualifizieren.<br />

Nach R15.5 III S. 3 EStR dürfen bei gemeinschaftlichen<br />

Nebenbetrieben ausschließlich eigenerzeugte Rohstoffe <strong>de</strong>r<br />

beteiligten Landwirte be- / verarbeitet wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nur<br />

Erzeugnisse gewonnen wer<strong>de</strong>n, die nur in <strong>de</strong>n Betrieben <strong>de</strong>r<br />

beteiligten Landwirte verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Das aus einer<br />

5


Übernahme <strong>von</strong> Rohstoffen gewonnene Biogas muss nahezu<br />

ausschließlich zur Energieerzeugung für die eigenen<br />

Hauptbetriebe eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

B Körperschaftste<strong>uer</strong><br />

1) Biogas-Erzeugergenossenschaften<br />

a) Erzeugung und Verkauf <strong>von</strong> Biogas<br />

Die Körperschaftste<strong>uer</strong>befreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 Satz 1c<br />

KStG ist nur möglich, wenn für die Erzeugung <strong>de</strong>s Biogases<br />

ausschließlich die Biomasse <strong>de</strong>r beteiligten Landwirte verwen<strong>de</strong>t<br />

wird.<br />

Die Verarbeitung bis hin zum gereinigten Biogas stellt in diesen<br />

Fällen die erste Stufe <strong>de</strong>r Be- und Verarbeitung im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Land- und Forstwirtschaft dar.<br />

b) Erzeugung <strong>von</strong> Energie durch Biogas-Erzeugergenossenschaft<br />

Soweit eine Biogas-Erzeugergenossenschaft zur Beheizung <strong>de</strong>r<br />

Anlage Energie erzeugt, ist dies für die Ste<strong>uer</strong>befreiung<br />

unschädlich. Wird Energie in das Stromnetz eingespeist und an<br />

Dritte o<strong>de</strong>r auch eigene Mitglie<strong>de</strong>r geliefert, ist diese<br />

Bearbeitung insoweit <strong>de</strong>r zweiten Bearbeitungsstufe zuzuordnen.<br />

Diese Tätigkeit ist nicht begünstigt. Die Genossenschaft wäre<br />

insoweit partiell ste<strong>uer</strong>pflichtig.<br />

2) Generatoren-Genossenschaft<br />

a) Erzeugung <strong>von</strong> Energie<br />

Die Be- und Verarbeitung <strong>von</strong> Biogas stellt die zweite<br />

Bearbeitungsstufe dar. Die Ste<strong>uer</strong>befreiung nach § 5 Abs. 1 Nr.<br />

14c KStG schei<strong>de</strong>t aus.<br />

6


) Beteiligung <strong>de</strong>r Biogas-Erzeugergenossenschaft<br />

Die Einnahmen <strong>de</strong>r Biogas-Erzeugergenossenschaft aus einer<br />

ste<strong>uer</strong>pflichtigen Generatoren-Genossenschaft sind als<br />

Einnahmen aus nicht begünstigter Tätigkeit anzusehen.<br />

c) Rückvergütung an eine Biogas-Erzeugergenossenschaft<br />

Rückvergütungen im Sinne <strong>de</strong>s § 22 KStG sind <strong>de</strong>n Einnahmen<br />

aus <strong>de</strong>n Geschäften zuzurechnen, für die die Rückvergütungen<br />

gewährt wor<strong>de</strong>n sind. Die <strong>de</strong>r Biogas-Erzeugergenossenschaft<br />

aus <strong>de</strong>r Rückvergütung zufließen<strong>de</strong>n Erträge fallen in <strong>de</strong>n<br />

ste<strong>uer</strong>befreiten Teil <strong>de</strong>r Genossenschaft.<br />

7


25.05.2007 BMF an HLBS<br />

Bewertung Feldinventar und Stromerzeugung bei<br />

Körperschaften<br />

� Nichtbewertung <strong>de</strong>s Feldinventars nur wenn Biogasanlage<br />

verselbständigter Teilbetrieb<br />

„ Kann die Erzeugung <strong>von</strong> Biomasse und die Herstellung <strong>von</strong> Biogas<br />

bzw. die Energieerzeugung organisatorisch und technisch ohne<br />

weiteres getrennt wer<strong>de</strong>n, kann unter diesen Voraussetzungen ein<br />

Teilbetrieb vorliegen.“<br />

=> kein Teilbetrieb, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen <strong>von</strong><br />

mehreren Teilbereichen eines landwirtschaftlichen Betriebes z.B.<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>n sich neben <strong>de</strong>r Biogasanlage auch<br />

Wirtschaftsgebäu<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Betrieb befin<strong>de</strong>n,<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

=> Erfor<strong>de</strong>rnis nicht nur <strong>de</strong>r räumlichen son<strong>de</strong>rn auch zivilrechtlichen<br />

Trennung<br />

=> wirtschaftliches Ergebnis <strong>de</strong>s Teilbetriebs im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Gewinnermittlung <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaft sollte zum Ausdruck<br />

kommen<br />

Teilbetrieb nach R 16 Abs. 3 EStR<br />

- mit gewisser Selbständigkeit ausgestatteter organisatorisch<br />

geschlossener Teil <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes<br />

- hat für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebes<br />

8


Wertermittlung <strong>de</strong>s Fermenterinhaltess nach einer Berechnung<br />

<strong>de</strong>r Landwirtschaftskammer Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Schreiben vom 05.08.2010<br />

Formel:<br />

WF = (Ʃ (WS i * dMS i ))* 90 Tage * G0<br />

Dabei sind: WF [€] = Wert <strong>de</strong>s Fermenterinhaltes<br />

WS i [€ / t] = Wert <strong>de</strong>s i-ten<br />

Substrates (z.B.: Substrat<br />

1=Silomais, Substrat<br />

2=Grassilage, usw.)<br />

dMS i [t / d ] = tägliche Einsatzmenge <strong>de</strong>s i-ten<br />

Substrates<br />

G0 [%] = Wertfaktor nach Herleitung (z.B.<br />

25%)<br />

Beispiel:<br />

Futtermittel Einzelwert Jahresmenge Tagesmenge Tageswert<br />

€ je t t t je Tag € je d<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Silomais 28,00 5.600,00 15,34 429,59<br />

Grassilage 24,00 1.000,00 2,74 65,75<br />

Getrei<strong>de</strong> 120,00 156,00 0,43 51,29<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Summe bzw.<br />

Durchschnitt 6.756,00 18,51 546,63<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------<br />

90 – Tageswert Wertfaktor Wertanteil<br />

€ €<br />

------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Silomais 38.663,01 25 % 9.665,75<br />

Grassilage 9.517,81 25 % 1.479,45<br />

Getrei<strong>de</strong> 4.615,89 25 % 1.153,97<br />

------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Summe bzw.<br />

Durchschnitt 49.196,71 25 % 12.299,18<br />

9


HLBS – Ste<strong>uer</strong>ausschuss 1 / 2010<br />

Abschreibungen Biogasanlage<br />

BHKW Gebäu<strong>de</strong> 33<br />

Maschinenhalle 33<br />

Zündstrahlmotor 4<br />

Gas- Otto-Motoren 7<br />

Fermenter 16<br />

Gärbehälter 16<br />

Einbringungstechnik 6<br />

Ste<strong>uer</strong>ungstechnik 7<br />

Verrohrung 10<br />

Gasfackeln 5<br />

Transformator 15<br />

Außenanlagen 15<br />

Hofbefestigung 15<br />

Fahrsilo 14<br />

Waage 15<br />

10


HLBS-Dokument 7.3.183<br />

Umsatzste<strong>uer</strong> bei Futtermittel<br />

Quelle OFD Karlsruhe<br />

Zum Betrieb <strong>von</strong> <strong>Biogasanlagen</strong> verwen<strong>de</strong>te Futtermittel<br />

(Futterpflanzen und Silagen) unterliegen <strong>de</strong>m ermäßigten Ste<strong>uer</strong>satz.<br />

� im Rahmen <strong>de</strong>r Durchschnittsatzbeste<strong>uer</strong>ung <strong>de</strong>n<br />

Durchschnittsatz <strong>von</strong> <strong>de</strong>rzeit 10,7 %.<br />

11


August 2011 HLBS<br />

Biogas, umsatzste<strong>uer</strong>rechtliche Beurteilung<br />

OFD Nie<strong>de</strong>rsachsen vom 30.11.2010<br />

Pauschalierung nach § 24 UStG<br />

- Herstellung <strong>von</strong> ungereinigten o<strong>de</strong>r gereinigten Biogas<br />

fallen für Zwecke <strong>de</strong>r Umsatzste<strong>uer</strong> nicht in Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

� bis 01.04.2011 war Durchschnittsatzbeste<strong>uer</strong>ung nicht zu<br />

beanstan<strong>de</strong>n<br />

Vorste<strong>uer</strong>abzug<br />

- auch bei unentgeltlicher Wertabgabe <strong>von</strong> Wärme kann <strong>von</strong><br />

Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie laufen<strong>de</strong>n Kosten<br />

Vorste<strong>uer</strong>abzug vorgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

Unentgeltliche Abgabe <strong>von</strong> Wärme<br />

= ste<strong>uer</strong>pflichtige unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b S. 1<br />

Nr. 1 UStG<br />

- Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten (auch Afa)<br />

- diese sind für je<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahr geson<strong>de</strong>rt zu ermitteln<br />

Abgabe <strong>von</strong> Gärsubstanz<br />

- regelmäßig keine Gehaltslieferung<br />

- Beurteilung nach Einzelfall und Region<br />

- Abgabe <strong>von</strong> Gärsubstanz an anliefern<strong>de</strong> Landwirte kann<br />

ste<strong>uer</strong>bare Lieferung darstellen, wenn Gärsubstanz ein eigener<br />

wirtschaftlicher Wert beizumessen ist. Ansatz mit gemeinem<br />

Wert<br />

- Ansatz nur, wenn es sich dabei in <strong>de</strong>r Region nachweislich um<br />

ein gegen Entgelt han<strong>de</strong>lbares Gut han<strong>de</strong>lt<br />

12


Wärme aus Blockheizkraftwerken: Fatale Folgen bei <strong>de</strong>r<br />

Umsatzste<strong>uer</strong><br />

ASOB August 2011<br />

BMF-Schreiben vom 14.03.2011<br />

- Auffassung <strong>de</strong>s Fiskus führt in vielen Fällen zu hohen<br />

Belastungen und ist höchst umstritten<br />

- Unentgeltliche Lieferung <strong>von</strong> Wärme aus BHKW´s an <strong>de</strong>ren<br />

Gesellschafter ist umsatzste<strong>uer</strong>pflichtig mit 19 %<br />

- Nach Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung ist Sinn <strong>de</strong>s BHKW´s in<br />

gleichem Maße Strom wie Wärme zu erzeugen – gesamte<br />

Kosten <strong>de</strong>r Biogasanlage sind gleichmäßig auf die genutzte kwh<br />

Strom und kwh Wärme zu verteilen<br />

� Wärme-Wert <strong>von</strong> 13 cent je kwh und mehr wer<strong>de</strong>n<br />

zugerechnet – Umsatzste<strong>uer</strong>-Belastung höher als <strong>de</strong>r<br />

Marktwert<br />

Vermeidung:<br />

Obergrenze kann höchstens Marktwert <strong>de</strong>r Wärme sein, dieser liegt<br />

bei 2 bis 6 Cent;<br />

Wärme sollte für diesen Preis an Gesellschafter verkauft wer<strong>de</strong>n<br />

13


II. Genossenschaftsrechtliche Mo<strong>de</strong>lle und <strong>de</strong>ren Vor-<br />

und Nachteile<br />

Grundsätze <strong>de</strong>r Beste<strong>uer</strong>ung <strong>von</strong> Personen- und<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Personengesellschaften<br />

- Einkommenste<strong>uer</strong><br />

o Einkünfte wer<strong>de</strong>n auf beteiligte Personen nach Anteilen<br />

verteilt<br />

o Individueller Ste<strong>uer</strong>satz zwischen 15 % und 45 %<br />

o Thesaurierung möglich, Ste<strong>uer</strong> beträgt dann ca. 29 % =><br />

Nachbeste<strong>uer</strong>ung in Höhe <strong>von</strong> 25 % <strong>de</strong>s einbehaltenen<br />

Gewinns, wenn dieser entnommen wird (Belastung nach<br />

Entnahme 46,75 %)<br />

- Gewerbeste<strong>uer</strong><br />

o Unternehmensste<strong>uer</strong> nicht abzugsfähige Betriebsausgabe<br />

o ca. 14 %, Unterscheidung nach Hebesatz<br />

o wird auf Einkommenste<strong>uer</strong> <strong>de</strong>r beteiligten Personen<br />

angerechnet<br />

Kapitalgesellschaften<br />

- 15 % Körperschaftste<strong>uer</strong> und 14 % Gewerbeste<strong>uer</strong><br />

- bei Ausschüttung an Anteilseigner 25 % Abgeltungste<strong>uer</strong><br />

- bei Ausschüttung an Personengesellschaften kommt<br />

Teileinkünfteverfahren zur Anwendung<br />

- Ausschüttung an Kapitalgesellschaften, Ste<strong>uer</strong>freiheit <strong>von</strong> 95 %<br />

14


Genossenschaftsmo<strong>de</strong>ll<br />

� Grundsätzliche Regelungen im BMF-Schreiben vom 6.<br />

März 2006<br />

Gründung einer Biogas-Erzeugergenossenschaft und einer<br />

Generatoren-Genossenschaft<br />

- für die Gründung sind min<strong>de</strong>stens drei Landwirte erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

an <strong>de</strong>r Biogas-Generatorengenossenschaft ist zusätzlich die<br />

Biogas-Erzeugergenossenschaft beteiligt<br />

- die Biogas-Erzeugergenossenschaft ist landwirtschaftliche<br />

Verwertungsgenossenschaft und damit grundsätzlich ste<strong>uer</strong>frei<br />

(Lieferung Biogas, 1. Bearbeitungsstufe)<br />

- die Generatoren-Genossenschaft ist voll ste<strong>uer</strong>pflichtig, durch<br />

die mögliche Wärmerückvergütung an die Biogas-<br />

Erzeugergenossenschaft kann <strong>de</strong>r Gewinn jedoch neutralisiert<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

Ste<strong>uer</strong>vergleich nach Ausschüttung<br />

eG Ste<strong>uer</strong> KG Ste<strong>uer</strong><br />

Gewinn 100 100<br />

Gewerbeste<strong>uer</strong> 0 14<br />

Körperschaftste<strong>uer</strong> 0 0<br />

verbleiben für Ausschüttung 100 86<br />

Vollausschüttung<br />

Teileinkünfte 60v.40 -24 24<br />

Ste<strong>uer</strong> nach Tabelle -40 -40<br />

Gewerbeste<strong>uer</strong>anrechnung 14 14<br />

76 24 60 40<br />

15


Nachteile dieses Mo<strong>de</strong>lls<br />

- Ste<strong>uer</strong>befreiung <strong>de</strong>r Genossenschaft setzt voraus, dass in <strong>de</strong>r<br />

Genossenschaft ausschließlich Produkte zum Einsatz kommen,<br />

die durch beteiligte Landwirte erzeugt wer<strong>de</strong>n (Grenze 10 %)<br />

- Verluste, beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>n Anfangsjahren, können nicht auf die<br />

private Ebene <strong>de</strong>r Anteilseigener übertragen und mit an<strong>de</strong>ren<br />

Einkünften verrechnet wer<strong>de</strong>n<br />

- Priveligierung für Genossenschaften zur Errichtung einer<br />

Biogasanlage im Außenbereich nicht möglich<br />

- Flexibilität <strong>de</strong>r <strong>Biogasanlagen</strong>betreiber wird dadurch gemin<strong>de</strong>rt,<br />

dass Biomasse um ste<strong>uer</strong>lichen Vorteile zu behalten, nicht nach<br />

marktüblichen Verhältnissen frei zugekauft wer<strong>de</strong>n kann<br />

- Genossenschaft muss Mitglied im genossenschaftlichen<br />

Prüfverband sein<br />

- Stimmrechte nach Köpfen und nicht nach Anteilen<br />

- Haftung <strong>de</strong>r Geschäftsführer für Kredite<br />

- die Herstellung <strong>von</strong> Biogas wird <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

<strong>de</strong>rzeit ertragste<strong>uer</strong>lich als 1. Bearbeitungsstufe und<br />

umsatzste<strong>uer</strong>rechtlich als 2. Bearbeitungsstufe angesehen<br />

- Abfindungsregelung bei Ausschüttung / stille Reserven wer<strong>de</strong>n<br />

grundsätzlich nicht o<strong>de</strong>r zuwenig berücksichtigt<br />

- Gefahr, wenn ein beteiligter Landwirt gewerbliche Tätigkeiten<br />

ausübt o<strong>de</strong>r Zukaufsgrenzen überschritten wer<strong>de</strong>n, entfällt die<br />

Ste<strong>uer</strong>freiheit => Ste<strong>uer</strong>belastung dann ca. 47 %<br />

16


III. Ungeklärte Rechtsfragen und mögliche<br />

ste<strong>uer</strong>rechtliche Konsequenzen<br />

- bisher wenig gefestigte Rechtsprechung<br />

- Findung <strong>von</strong> Verrechnungspreisen und Abgrenzung oft sehr<br />

schwierig<br />

- Finanzverwaltung betrachtet Biogas ertragste<strong>uer</strong>rechtlich als<br />

Land- und Forstwirtschaft, umsatzste<strong>uer</strong>rechtlich jedoch schon<br />

als Gewerbe<br />

- Unterteilung <strong>de</strong>r Biogasanlage in einzelne Wirtschaftsgüter und<br />

<strong>de</strong>ren Abschreibungsda<strong>uer</strong> noch nicht ein<strong>de</strong>utig geklärt<br />

- Unterteilung zwischen bewegliche und unbewegliche<br />

Wirtschaftsgüter ebenfalls nicht abschließend geklärt; damit<br />

offene Fragen im Hinblick auf Nutzbarkeit <strong>de</strong>s<br />

Investitionsabzugsbetrages bzw. Son<strong>de</strong>rabschreibungen nach §<br />

7g EStG<br />

- Problematisch: die unentgeltlichen Wertabgaben wer<strong>de</strong>n immer<br />

mehr <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Finanzverwaltung aufgegriffen<br />

- Transporte zu <strong>Biogasanlagen</strong> durch <strong>de</strong>n Landwirt können<br />

gewerblich sein, Übergabe frei Halm o<strong>de</strong>r Silo und Berechnung<br />

Transport (Beson<strong>de</strong>rheiten Güterkraftverkehrsgenehmigung o<strong>de</strong>r<br />

Problematik Kfz-Ste<strong>uer</strong>befreiung)<br />

- Rückstellungsbildung für <strong>de</strong>n Rückbau <strong>de</strong>r Anlage sollte<br />

erfolgen<br />

- Problematik <strong>de</strong>r Grundste<strong>uer</strong> A o<strong>de</strong>r B stehen im Raum; wie<br />

erfolgt zukünftig die Einordnung <strong>de</strong>r Energieerzeugung und wie<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>Biogasanlagen</strong> erfaßt<br />

- Es <strong>de</strong>utet sich immer mehr eine Entwicklung an, die zum<br />

Ergebnis führt, dass die Energieerzeugung immer weniger <strong>de</strong>n<br />

landwirtschafltichen Einkünften zugeordnet wer<strong>de</strong>n kann<br />

17

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