Argumente zur Milch - Bauernverband Schleswig-Holstein eV
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6. Was ist von der Forderung zu halten, die Saldierung über- und unterlieferter<br />
<strong>Milch</strong>mengen abzuschaffen, damit vom ersten Kilogramm<br />
<strong>Milch</strong>überlieferung an die volle Superabgabe erhoben wird?<br />
Die Saldierungsmöglichkeit ist im europäischen Recht verankert. Einzelne Mitgliedstaaten<br />
können dieses Saldierungsrecht deshalb nicht aussetzen. Denkbar<br />
wäre aber eine nationale Regelung, die eine Erhebung der Superabgabe<br />
ab dem ersten Kilogramm einer Überlieferung festlegt. Jedoch gibt das EU-<br />
Recht einen engen Rahmen für solche Möglichkeiten vor:<br />
a. Ist die nationale Quote eingehalten, haben aber einzelne Erzeuger ihre<br />
Quote überliefert, so muss die von diesen Erzeugern einbehaltene Superabgabe<br />
in voller Höhe an sie erstattet werden. Eine Überlieferung wäre in<br />
diesem Fall also rechtlich zwingend abgabefrei.<br />
b. Sollte die nationale Quote überschritten sein, würde von den Überlieferern<br />
wegen der nicht durchgeführten Saldierung eine höhere Superabgabesumme<br />
einbehalten als bei Durchführung der Saldierung erforderlich wäre.<br />
Die dadurch mehr gezahlte Superabgabe ist nach dem EU-Recht zwingend<br />
zu verwenden:<br />
� für ein <strong>Milch</strong>rentenprogramm oder<br />
� für eine Rückzahlung an die Überlieferer nach objektiven Kriterien.<br />
Diese objektiven Kriterien sind im EU-Recht bereits definiert:<br />
o geografische Lage des Betriebes<br />
o maximale Besatzdichte<br />
o Höhe der Überschreitung<br />
o Referenzmenge des Betriebes<br />
Ein <strong>Milch</strong>rentenprogramm wird aus guten Gründen von allen Seiten abgelehnt,<br />
da es sowohl den Quotenpreis nach oben treibt, als auch die Verfügbarkeit<br />
der Produktionsrechte für wachsende Betriebe wieder erschwert.<br />
Eine Rückzahlung der einbehaltenen Beträge nach objektiven Kriterien (b.)<br />
eröffnet der Politik alle Möglichkeiten, steuernd eine Umverteilung der Gelder<br />
vorzunehmen. Angesicht der Kriterien ginge dies zulasten der sog.<br />
Gunstregionen wie der norddeutschen Tiefebene.<br />
Die Abschaffung der Saldierung bringt also entweder nichts (oben a.) oder es<br />
profitieren andere Regionen davon (oben b.).<br />
Die Befürworter versprechen sich von der Abschaffung eine <strong>Milch</strong>mengenreduzierung<br />
und dadurch einen steigenden <strong>Milch</strong>preis. Eine entscheidende Mengenwirkung<br />
ist aber aus mehreren Gründen nicht zu erwarten:<br />
• Zum einen wird es auch nach der Saldierungsabschaffung sicher noch<br />
Überlieferungen geben.<br />
• Überlieferer würden nicht ausgeschöpfte Quoten zukaufen und weiterliefern.<br />
Die Menge kommt trotzdem an den Markt und die Quotenkosten<br />
steigen.<br />
• Zum anderen würde die Abschaffung nur national gelten. Wenn überhaupt<br />
würde sich die Menge nur in Deutschland verringern. Die deutschen<br />
Meiereien verlören Marktanteile und die markstarken Meiereien<br />
der Nachbarländer (vor allem aus DK und NL) würden gerne die <strong>Milch</strong>lücke<br />
schließen.