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Tel.(0 48 28) - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

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Liebe Mitglieder<br />

Nachrichten<br />

KREISBAUERNVERBAND STEINBURG<br />

Elmshorner Straße 46 · 25524 Breitenburg-Nordoe<br />

<strong>Tel</strong>. 0 <strong>48</strong> 21 - 6 04 98 12 · Fax 60 01 17 · email: kbv.iz@bauernverbandsh.de<br />

Nr. 4<br />

42. Jahrgang<br />

Dezember 2011<br />

Die langen Winterabende und die bevorstehenden Feiertage geben Gelegenheit eine Bilanz des<br />

zu Ende gehenden Jahres zu ziehen: welche Erfolge hat das Jahr gebracht, welche schönen<br />

Erlebnisse und welche interessanten Begegnungen! Daneben aber auch die Fehler zu sehen und<br />

daraus zu lernen und vielleicht neue Chancen zu erkennen. Auf diesen Gedanken können dann die<br />

Ziele und Pläne für das nächste Jahr entstehen. Bei all diesen Überlegungen auch die Familie mit<br />

einzubeziehen, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, denn nur dann können alle an einem Strang ziehen.<br />

Bei der vielen Arbeit und der großen Belastung, der ein Unternehmer ausgesetzt ist, dürfen aber<br />

niemals die ganz persönlichen Belange vergessen werden. Jeder Mensch braucht von Zeit zu Zeit<br />

Momente der Besinnung und der Muße sowie gemeinsame Zeit mit der Familie.<br />

In diesem Sinne wünscht Ihnen und Ihren Familien das Team aus der Geschäftsstelle besinnliche<br />

und erholsame Feiertage und für das neue Jahr Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit.<br />

Peter Mau-Hansen Gisela Leitner Birgit Hollm<br />

Volker Mehmel


2011 – ein außergewöhnliches Jahr<br />

geht zu Ende<br />

2011 hat den Bauern eine teure und mühsame Ernte<br />

beschert, wie das Foto zeigt.<br />

Nach einem langen und harten Winter mit anschließenden<br />

Spätfrösten, folgte ein trockenes Frühjahr. Trotz der<br />

teilweise widrigen Witterung wuchs bei uns im Kreis<br />

eine überwiegend gute Ernte heran. Auf leichten Geeststandorten<br />

waren die Erträge aufgrund der Frühjahrstrockenheit<br />

allerdings nicht immer zufriedenstellend.<br />

Während die Wintergerste weitgehend trocken und<br />

zügig geerntet werden konnte, war der Rest der Ernte<br />

nur mit Unterbrechungen, hohen Feuchtigkeiten und<br />

erheblichen Qualitätseinbußen einzubringen.<br />

Die Regensumme 2011 von Januar bis Oktober betrug<br />

755 l/qm, der langjährige Mittelwert in diesem Zeitraum<br />

beträgt 642 l/qm, das sind fast 18% mehr als der Mittelwert.<br />

Die Sonnenstunden 2011 im vorgenannten<br />

Zeitraum summierten sich auf 1.560 Stunden, der<br />

langjährige Mittelwert liegt hier bei 1.365 Stunden, also<br />

etwa 14% mehr als im Mittel. Die überdurchschnittliche<br />

Regenmenge war außerdem kombiniert mit einer für die<br />

Landwirtschaft und den Tourismus ungünstigen Verteilung,<br />

da in der Haupternte- und Haupturlaubszeit<br />

ungefähr das doppelte an Niederschlag zu verzeichnen<br />

war wie in Normaljahren.<br />

Daten: Monatssummen des Niederschlags in<br />

mm = l/m² von Itzehoe<br />

Zeitraum: Januar 2011 bis Oktober 2011 sowie<br />

langjährige Mittelwerte (Normalwerte),<br />

des Berechnungszeitraumes 1971 - 2000<br />

2<br />

Monat<br />

Januar<br />

Februar<br />

März<br />

April<br />

Mai<br />

Juni<br />

Juli<br />

August<br />

September<br />

Oktober<br />

November<br />

Dezember<br />

SUMME<br />

155,8<br />

185,5<br />

119,9<br />

115,6<br />

1<strong>48</strong>,6<br />

166,1<br />

104,4<br />

203,6<br />

199,1<br />

166,5<br />

Bauernblatt<br />

Mittelwert 1971/2000<br />

64,7<br />

42,7<br />

57,8<br />

44,4<br />

53,6<br />

78,9<br />

79,4<br />

68,7<br />

78,0<br />

73,8<br />

80,2<br />

80,9<br />

Daten: Monatssummen der Sonnenstunden in<br />

Itzehoe<br />

Zeitraum: Januar 2011 bis Oktober 2011 Die<br />

Mittelwerte stammen von Quickborn<br />

Monat<br />

Januar<br />

Februar<br />

März<br />

April<br />

Mai<br />

Juni<br />

Juli<br />

August<br />

September<br />

Oktober<br />

November<br />

Dezember<br />

SUMME<br />

143,6<br />

66,5<br />

149,1<br />

256,9<br />

241,6<br />

244,4<br />

1<strong>48</strong>,3<br />

1<strong>28</strong>,5<br />

143,8<br />

140,9<br />

Mittelwert 1971/2000<br />

38,7<br />

59,4<br />

97,0<br />

150,1<br />

213,9<br />

191,1<br />

199,5<br />

194,6<br />

124,6<br />

96,4<br />

47,2<br />

<strong>28</strong>,5<br />

Insgesamt ist unser Kreis im Vergleich mit anderen<br />

Regionen <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>s noch verhältnismäßig<br />

gut davongekommen. Im Norden des Landes waren die<br />

witterungsbedingten Probleme zum Teil deutlich größer.<br />

Aber auch im Kreis gibt es kleinräumige Unterschiede<br />

bei Regenmengen und -verteilung, die zu größeren<br />

Ertragsunterschieden geführt hat, wie sie in Normaljahren<br />

üblich sind.<br />

Darlehensgebühr zurückfordern<br />

Privatkunden müssen für ein Darlehenskonto bei der<br />

Bank grundsätzlich keine Gebühren bezahlen. Solche<br />

Klauseln seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof<br />

(BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az. XI ZR<br />

388/10). Die Bank führe ein solches Konto ausschließlich<br />

für ihre eigene Buchhaltung, begründeten die<br />

Richter. Mit dem Urteil hatte die Klage eines Verbraucherschutzverbandes<br />

Erfolg, die Klausel in den<br />

Geschäftsbedingungen wurde für unwirksam erklärt.<br />

Ob diese Entscheidung auch auf Unternehmenskredite<br />

anzuwenden ist, ist strittig.<br />

Die Rückforderung muss innerhalb von drei Jahren<br />

nach der Zahlung erfolgen. Unklar ist auch noch, ob<br />

eine fristgerechte Rückforderung auf die gesamte<br />

Darlehenslaufzeit anwendbar ist.<br />

Um alle denkbaren Ansprüche zu sichern, sollten auch<br />

betroffene Landwirte prüfen, ob solche Ansprüche<br />

bestehen und diese gegebenenfalls rechtzeitig geltend<br />

machen und dabei die Rückforderung auch auf die<br />

gesamte Darlehenslaufzeit (soweit solche Gebühren<br />

erhoben wurden) beziehen.<br />

Bei Bedarf kann Ihnen die Kreisgeschäftsstelle dabei<br />

gern behilflich sein.


Erfahrungen aus den<br />

vor Ort Kontrollen des LLUR<br />

Grundsätzlich besteht der Eindruck, dass der Kenntnisstand<br />

bei den Landwirten über einzuhaltende Dokumentationen<br />

und Vorgaben gut ist. Bei den Kontrollen<br />

kommt es aber öfter vor, das die Landwirte zwar wissen,<br />

was zu tun ist , es aber schlichtweg vergessen<br />

haben, in der vorgegebenen Frist z. B. geforderte Dokumentationen<br />

zu erstellen.<br />

In diesem Jahr fanden relativ viele Kontrollen auf<br />

Betrieben statt, die in den vergangen 24 Monaten<br />

schon einmal kontrolliert worden waren. Nach Feststellung<br />

eines Verstoßes, steigt die Wahrscheinlichkeit<br />

in den kommenden 24 Monaten erneut kontrolliert zu<br />

werden, deutlich an. Wenn dann in demselben Rechtsakt<br />

wieder verstoßen wird, führt dies als Wiederholungsverstoß<br />

zu erheblich höheren Sanktionen.<br />

Im Einzelnen sind folgende Punkte bei den Kontrollen<br />

2011 besonders aufgefallen:<br />

- Nichtbeachtung der unterschiedlichen Fristen bei den<br />

HIT-Meldungen ( 7 Tage)<br />

und Bestandregister ( unverzüglich)<br />

- vollständiger Nährstoffvergleich lag nicht vor – innerhalb<br />

der Frist, nämlich bis zum 31.03. des Folgejahres<br />

erstellt und mit Ausweisung des dreijährigem<br />

Durchschnitts<br />

- Pflanzenschutzaufzeichnungen waren nicht immer<br />

vollständig und nachvollziehbar<br />

- Jeder Betrieb sollte überprüfen, ob er die 170 kg N<br />

aus Wirtschaftsdünger überschreitet, oder dieser<br />

Grenze sehr nahe kommt; dann eventuell Abnahmeverträge<br />

abschließen<br />

- In diesem Jahr wurde erstmals das Meldeverhalten<br />

im Kontrolljahr 2011 überprüft.<br />

Hier kommt es zu einer 1%igen Sanktion, wenn mehr<br />

als 33% der Meldungen vom 01.01. des Kontrolljahres<br />

bis zum Tag der Kontrolle später als 10 Tage vorgenommen<br />

wurden.<br />

Insbesondere hinsichtlich Nährstoff- und Humusbilanzen,<br />

Einhaltung der 170 kg N Grenze, Aufzeichnungen<br />

zu Pflanzenschutzmaßnahmen, aber auch<br />

zu allen anderen CC-relevanten Vorschriften kann Sie<br />

die Geschäftsstelle des <strong>Bauernverband</strong>es unterstützen<br />

und informieren.<br />

Denken Sie an die Feld-Stallund<br />

Humusbilanzen<br />

Aufgrund der EU-Nitratrichtlinie gelten in Deutschland<br />

bekanntlich verschiedene Pflichten im Bereich der Düngung,<br />

die auch im Rahmen von Cross Compliance<br />

geprüft werden. Dazu gehören unter anderem:<br />

1. die Pflicht eine Nährstoffbilanz aufzustellen,<br />

2. aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nicht<br />

mehr als 170 kg N je Hektar auszubringen,<br />

3. für die Lagerung von flüssigem Dung eine Lagerkapazität<br />

von 6 Monaten vorzuhalten.<br />

Außerdem verlangen die CC-Vorschriften unter Umständen<br />

die Pflicht zur Erstellung einer Humusbilanz.<br />

Der <strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> hat entsprechende<br />

Software entwickelt, um damit seinen Mitgliedern<br />

Hilfestellung bei der Erfüllung dieser Pflichten<br />

geben zu können.<br />

Betriebsinhaber müssen bis zum 31. März des Folgejahres<br />

einen Nährstoffvergleich und ggfs. eine Humusbilanz<br />

aufstellen.<br />

Mit der PC-Anwendung „DüBiLex“ kann die Kreisgeschäftsstelle<br />

des <strong>Bauernverband</strong>es Nährstoffvergleiche<br />

für seine Mitglieder erstellen. Wer dieses Angebot<br />

nutzen will, kann einen Erfassungsbogen beim<br />

Kreisbauernverband anfordern und ausgefüllt zurücksenden.<br />

Gegen eine Kostenerstattung erhält er dann<br />

den Nährstoffvergleich für seinen Betrieb zugestellt.<br />

Zusätzlich zur Nährstoffbilanz kann das Programm mit<br />

den erfassten Daten auch berechnen, ob die betriebliche<br />

Obergrenze von 170 kg N je ha und Jahr aus<br />

Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft eingehalten wird.<br />

Für die Lagerung von flüssigem Dung ist eine Lagerkapazität<br />

von 6 Monaten vorzuhalten. Wir empfehlen<br />

deshalb, soweit nicht schon geschehen, eine Berechnung<br />

des benötigten Lagerraums durchführen zu lassen.<br />

Wer nicht ausreichend Lagerraum zur Verfügung<br />

hat, muss entweder welchen dazupachten oder neu<br />

bauen oder flüssigen Dung an andere Betriebe abgeben<br />

oder sonst ordnungsgemäß verwerten.<br />

Eine Humusbilanz oder stattdessen eine Bodenhumusuntersuchung<br />

muss ein Betrieb machen, wenn er auf seinen<br />

Ackerflächen nicht mindestens 3 verschiedene Kulturen<br />

mit jeweils einem Anteil von mindestens 15% der<br />

Ackerfläche des Betriebes anbaut. Wenn nur humusneutrale<br />

oder humusmehrende Kulturen angebaut werden,<br />

entfällt die Auflage. Der <strong>Bauernverband</strong> bietet seinen Mitgliedern<br />

auch die Erstellung einer Humusbilanz an. Dazu<br />

können Sie sich von der Geschäftsstelle einen Erfassungsbogen<br />

abholen oder zuschicken lassen, den Sie<br />

dann bitte ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben.<br />

Wir erstellen auf dieser Grundlage eine Humusbilanz.<br />

Vermögen sichern und<br />

Finanzierung optimieren!<br />

Konto zu hoch im SOLL?<br />

Bank macht Ärger?<br />

Händlerschulden und unbezahlte Rechnungen?<br />

Lassen Sie sich<br />

bei der Bewältigung ihrer Probleme helfen!<br />

– in aller Ruhe und vertrauensvoll<br />

finden wir einen Weg.<br />

Rufen Sie einfach mal an.<br />

Sie kommen zu mir oder ich zu Ihnen.<br />

Willi Göttsche Dipl. Bankbetriebswirt ADG<br />

Göttsche Wirtschaftsberatung GmbH<br />

25581 Hennstedt · <strong>Tel</strong>.: 0 <strong>48</strong> 77- 400 o. 0173-6 4134 68<br />

3


Liebe Berufskollegen,<br />

wir blicken zurück auf das Jahr 2011 und denken dabei<br />

insbesondere an einen unnormalen Witterungsverlauf.<br />

Der langanhaltende Winter hat für uns Bauern glücklicherweise<br />

keine größeren Schäden hinterlassen und in<br />

dem trockenen Frühjahr konnten viele Arbeiten sehr gut<br />

und leicht verrichtet werden.<br />

Die Trockenheit hielt allerdings bis in den Frühsommer<br />

an, so dass auf leichten Böden die ersten Probleme<br />

aufkamen.<br />

Dann kam der lang ersehnte Regen… und der Regen<br />

blieb. Er hörte auch nach 7 Wochen noch nicht wieder<br />

auf und die gesamte Ernte, vom Grünland über<br />

Getreide und Raps bis hin zum Mais, musste regelrecht<br />

vom Feld gestohlen werden. Die trockene Phase<br />

ab Mitte Oktober kam zwar spät, hat aber vielleicht<br />

dennoch einiges wieder gerade biegen können.<br />

Liebe Berufskollegen, in vielen Teilen <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>s<br />

waren die Wetterextreme noch stärker als bei<br />

uns, und somit sollten wir uns nicht beschweren, das<br />

Wetter können wir sowieso nicht ändern!<br />

Ändern können wir etwas anderes: Ändern und stets<br />

verbessern können und müssen wir das Ansehen, welches<br />

wir Bauern in der Gesellschaft haben.<br />

Dies ist eine fortwährende Aufgabe, der wir uns immer<br />

wieder stellen müssen. Hierbei ist ein offenes, ehrliches<br />

Gespräch mit unseren Mitbürgern immer noch das<br />

beste Mittel der Wahl.<br />

Wenn wir beispielsweise erklären, warum auch mal<br />

nachts geerntet werden muss, weshalb wir derart<br />

große Maschinen benötigen und warum ein einzelner<br />

Landwirt heute mehr Tiere hat als noch vor 40 Jahren,<br />

wird manch ein Bürger eher Verständnis für uns<br />

haben.<br />

Manchmal müssen aber auch wir bereit sein, einen<br />

Schritt auf unsere Mitbürger zu zugehen.<br />

Wir müssen nicht mehrere Nächte nacheinander ausgerechnet<br />

nahe einer Wohnsiedlung durcharbeiten, es<br />

muss nicht immer im vollen Tempo durch enge Feldwege<br />

und bewohnte Dorfstraßen gefahren werden.<br />

Dies gilt auch für die von uns beauftragten Lohnunternehmer<br />

und deren Fahrer.<br />

Auch die Reinigung der Straße, nachdem sie durch<br />

uns verschmutzt wurde, sollte selbstverständlich<br />

sein. Vor allem aber müssen wir immer wieder so gut<br />

es geht versuchen Rücksicht zu nehmen auf die<br />

Interessen anderer. Vielleicht gibt es dann auch wieder<br />

mehr Verständnis für die Notwendigkeit unseres<br />

Tun und Handelns.<br />

Den technischen und züchterischen Fortschritt und<br />

somit die Weiterentwicklung unserer Betriebe will<br />

und kann niemand aufhalten oder umdrehen.<br />

Eine moderne Landwirtschaft ist nicht schlecht und<br />

wird es auch in Zukunft nicht sein. Doch ist es für<br />

einen Großteil unserer Mitbürger schwierig dem immer<br />

schneller werdenden Wandel, welcher auch und vielleicht<br />

sogar in besonderem Maße in der Landwirtschaft<br />

zu erkennen ist, zu folgen. Hier ist sehr viel Aufklärungs-<br />

und Öffentlichkeitsarbeit gefragt.<br />

4<br />

Unser Tag des offenen Hofes am 5.Juni 2011 in Horst<br />

war in diesem Zusammenhang ein guter Anfang und<br />

insgesamt ein voller Erfolg. Fortwährende Gespräche<br />

mit Nachbarn und Mitbürgern, sowie die Möglichkeit<br />

der Bevölkerung einen Einblick in unsere Arbeit zu<br />

geben können helfen die Akzeptanz der Landwirtschaft<br />

in der Gesellschaft zu verbessern.<br />

In diesem Sinne hoffe ich, dass wir auch 2012 wieder<br />

zum Wohle aller Bürger Lebensmittel und Energie<br />

erzeugen können und dürfen.<br />

Die Politik muss hier die richtigen Rahmenbedingungen<br />

stellen, diese vor Ort umzusetzen ist unsere Aufgabe!<br />

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes und<br />

besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute vor allem<br />

Gesundheit und viel Erfolg 2012.<br />

Ihr Peter Lüschow<br />

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Nordoe<br />

Mo - Do von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr<br />

Fr von 8 bis 13 Uhr<br />

Für Beratungen in der Geschäftsstelle des Kreisbauernverbandes<br />

Steinburg bitten wir in jedem Fall<br />

um vorherige Terminvereinbarung.<br />

Gesegnete Weihnachten<br />

und ein erfolgreiches<br />

neues Jahr wünscht Ihnen<br />

Otto Hennings<br />

Landmaschinen Gartentechnik<br />

25551 Hohenlockstedt Rudolf-Diesel-Weg 1<br />

<strong>Tel</strong>efon 0 <strong>48</strong> 26 - 55 02 Fax 33 66


Büro:<br />

Kredite optimieren - Sondertilgungen als<br />

Geldanlage sind oft rentabel und sicher.<br />

Durch eine Finanzierung müssen häufig hohe Raten für<br />

Zins und Tilgung an das Kreditinstitut abgeführt werden.<br />

Meist zieht sich der Kapitaldienst über viele Jahre<br />

hin. Kreditnehmer würden daher gerne die Entschuldung<br />

beschleunigen.<br />

Bei Abschluss eines Darlehens sollte immer die Möglichkeit<br />

für Sondertilgungen berücksichtigt werde. Zwar<br />

verlangen die meisten Kreditinstitute für diese Option<br />

einen gewissen Zinsaufschlag, jedoch können durch<br />

die Wahrnehmung von Sonderzahlungen unter Umständen<br />

erhebliche Zinseinsparungen erzielt und die Laufzeit<br />

des Vertrages verkürzt werden.<br />

Laut Aussagen von Kreditvermittlern wird die Option<br />

zur Sondertilgung zwar durchaus häufiger in den Darlehensvertrag<br />

mit aufgenommen. Allerdings wird von<br />

dieser Möglichkeit relativ selten Gebrauch gemacht.<br />

In Normalfall ist die Regelung zur Sondertilgung im<br />

Darlehensvertrag so ausgestaltet, dass der Darlehensnehmer<br />

einmal pro Jahr einen bestimmten Betrag auf<br />

sein Darlehenkonto einzahlen kann. Meist genügt es,<br />

wenn dem Kreditgeber vor Zahlung des zusätzlichen<br />

Tilgungsbetrages eine formlose Willenserklärung (Ankündigung)<br />

vorgelegt wird.<br />

Wenn Eigentümer über größere Ersparnisse verfügen<br />

und diese nicht für andere Zwecke vorgesehen sind,<br />

sollte die Sondertilgungsoption unbedingt in der<br />

Finanzplanung berücksichtigt werden. Die Sonderzahlungen<br />

verkürzen dabei nicht nur die Laufzeit des<br />

Darlehens sondern führen darüber hinaus zu ordentlichen<br />

Zinsersparnissen.<br />

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass häufig<br />

höher verzinste Darlehen neben gering verzinsten Guthaben<br />

bestehen. Damit schafft sich der Darlehensnehmer<br />

ein negatives Zinsdifferenzgeschäft. Denn auf<br />

der einen Seite bezahlt er z. B. 5 Prozent Zinsen für<br />

sein Darlehen, auf der anderen Seite bekommt er<br />

aber beispielsweise nur 2 Prozent für seine Ersparnisse<br />

in Festgeldern. Somit hat er eine Zinsdifferenz von<br />

3 Prozent zu seinen Lasten.<br />

Daher ist es naheliegend die gering verzinsten Ersparnisse<br />

zur Tilgung der höher verzinsten Darlehen zu nutzen.<br />

Im Beispiel erwirtschaftet der Darlehensnehmer<br />

somit automatisch auf seine Sondertilgungen eine positive<br />

Rendite von 5 statt nur 2 Prozent pro Jahr und<br />

macht damit gegenüber dem Festgeld eine Mehrrendite<br />

von 3 Prozent pro Jahr.<br />

Gerade im derzeitigen Zinsumfeld sind Sondertilgungen<br />

eine sehr rentable und sichere Geldanlage um<br />

die meist höheren Darlehenszinsen positiv zu nutzen.<br />

Denn immer wenn die Darlehenszinsen höher<br />

sind als die Guthabenzinsen anderer Anlagen macht<br />

der Darlehensnehmer einen Verlust. Die Option der<br />

Sondertilgung nicht zu nutzen, kann also sehr teuer<br />

werden.<br />

Beispiel für die<br />

Auswirkungen einer Sonderzahlung<br />

Oftmals werden die Vorteile einer Sondertilgung verkannt.<br />

Denn selbst wenn die Option nur ein einziges<br />

Mal ausgeübt wird kann dies bereits erhebliche Vorteile<br />

bringen.<br />

Bei einem Kredit von z. B. 200.000 Euro mit einer<br />

Zinsbindungsfrist von 10 Jahren und einem Sollzins<br />

in Höhe von 5 Prozent soll nach 5 Jahren eine<br />

Sondertilgung in Höhe von 10.000 Euro erfolgen. Durch<br />

diese Extratilgung verringert sich die Zinslast über die<br />

Restlaufzeit und den Zinseszinseffekt um 2.800 Euro.<br />

Daneben reduziert sich die Gesamtlaufzeit des Darlehens<br />

um dreieinhalb Jahre.<br />

Wichtig ist dabei wann die Option zur Sondertilgung<br />

tatsächlich ausgeübt wird. Durch die zusätzliche Tilgungszahlung<br />

sinkt der Zinsanteil und steigt zugleich<br />

der Tilgungsanteil an der monatlichen Rate und<br />

beschleunigt somit zusätzlich die Rückführung des<br />

Darlehens. Wenn im genannten Beispiel die Sondertilgung<br />

in Höhe von 10.000 Euro bereits nach zwei statt<br />

nach fünf Jahren durchgeführt wird, verringern sich die<br />

Zinszahlungen sogar um 4.800 Euro und der Darlehensnehmer<br />

wird vier Jahre schneller schuldenfrei.<br />

Fazit:<br />

Kreditnehmer sollten in Ihren Darlehensvertrag das<br />

Recht auf eine Sondertilgung einbauen lassen und dieses<br />

möglichst dann nutzen, wenn die Guthabenzinsen<br />

geringer sind als die Darlehenszinsen.<br />

Vor Abschluss eines<br />

Darlehensvertrages ist<br />

außerdem zu prüfen<br />

ob das betreffende<br />

Kreditinstitut einen<br />

Zinsaufschlag für die<br />

Sondertilgungsoption<br />

fordert. Im Zweifelsfalle<br />

sollte dieser Aufschlag<br />

verhandelt werden.<br />

Um den Zinseszinseffekt<br />

auf die Sondertilgungen<br />

optimal zu<br />

nutzen, sollten möglichst<br />

in frühen Jahren<br />

der Darlehenslaufzeit<br />

Sonderzahlungen geleistet<br />

werden.<br />

Einige Anbieter, die<br />

derzeit keinen Zinsaufschlag<br />

fordern sind<br />

unter anderem die BB<br />

Bank, ING-Diba, 1822<br />

direkt und die Augsburger<br />

Aktienbank.<br />

Wolf Dieter Krezdorn<br />

<strong>Bauernverband</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

STALLTECHNIK FÜR<br />

RINDER UND SCHWEINE<br />

UNSERE SPEZIALISTEN VOR ORT:<br />

OTTO JENSEN<br />

23738 Beschendorf<br />

0172 / 9139320<br />

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0172 / 8474136<br />

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23858 Reinfeld, <strong>Tel</strong>. 04533/204-0, Fax: 204265<br />

eMail: info@duraeumat.de, Internet: www.duraeumat.de<br />

5


<strong>Bauernverband</strong>sreise nach Portugal<br />

Die Kreisbauernverbände Pinneberg und Steinburg<br />

bieten vom 17. bis zum 24. Juni 2012 ihren Mitgliedern<br />

eine Portugalreise an.<br />

Der Hinflug geht ab Hamburg um 10:10 Uhr über<br />

Frankfurt nach Porto. In Porto und Umgebung werden<br />

wir die ersten vier Tage verbringen. Von dort aus werden<br />

wir Regua, Vila do Conde und Guimarães besuchen.<br />

Am fünften Tag fahren wir in ein Hotel nach Lissabon.<br />

Neben der Besichtigung der Stadt werden wir<br />

dort einmal übernachten. Am darauf folgenden Tag fahren<br />

wir weiter nach Albufeira und verbringen dort die<br />

letzten zwei Nächte. Von dort aus besuchen wir auch<br />

Silves. Am 24. 06. werden wir dann um 16:05 Uhr über<br />

München nach Hamburg zurück fliegen. Neben einem<br />

abwechslungsreichen Kulturprogramm, sind auch<br />

einige landwirtschaftliche Besichtigungen vorgesehen.<br />

So werden wir einen Weinbauern (Quinta da Pacheca)<br />

am 3. Tag,<br />

eine Meierei-Genossenschaft (Agros) am 4. Tag,<br />

einen Gemüsegroßhändler (Hortalto) am 4. Tag<br />

und einen Obst- und Gemüseanbaubetriebs (Quinta da<br />

Figueirinha) besuchen.<br />

Die Reise kostet 1.175,- Euro pro Person, für Einzelzimmer<br />

wird ein Zuschlag von 170,- Euro pro Person<br />

erhoben. Wenn weniger als 30 Personen teilnehmen,<br />

könnte es zu einer Preissteigerung kommen. Eine ausführliche<br />

Reisebeschreibung können wir Ihnen auf<br />

Wunsch gerne zusenden oder mailen. Bitte melden Sie<br />

sich in diesem Fall in der Geschäftsstelle.<br />

Da Herr Schmidt als langjähriger Reiseleiter unserer<br />

<strong>Bauernverband</strong>sreisen im nächsten Jahr in den Ruhestand<br />

geht, wird Herr Mau-Hansen diese Reise als<br />

Reiseleiter begleiten.<br />

<strong>Bauernverband</strong> sammelt Unterschriften<br />

für Flächenschutzgesetz<br />

Auf Initiative des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es beteiligt<br />

sich auch <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> an der Sammlung von<br />

Unterschriften für eine Petition an die Bundesregierung<br />

mit dem Ziel den Verbrauch wertvoller landwirtschaftlicher<br />

Flächen einzudämmen. Für nicht landwirtschaftliche<br />

Zwecke werden in Deutschland täglich über 90 ha<br />

in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> allein 10 ha verbraucht. Mit der<br />

Petition will der <strong>Bauernverband</strong> erreichen, dass der<br />

Gesetzgeber wirksame Maßnahmen ergreift, um die Inanspruchnahme<br />

von landwirtschaftlichen Flächen für<br />

Bebauung, Ausgleichsmaßnahmen und sonstiges zu<br />

reduzieren. Die Ortsvertrauensleute unseres Verbandes<br />

werden in den Dörfern Unterschriften sammeln, um diese<br />

Kampagne zu Erfolg zu führen. Mitte Januar werden alle<br />

Unterschriftenlisten wieder an die Geschäftsstelle nach<br />

Nordoe zurückgegeben.<br />

Auch auf der Internetseite des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es<br />

gibt es die Möglichkeit sich zu informieren<br />

und an der Unterschriftensammlung zu beteiligen.<br />

6<br />

Herausgeber: Kreisbauernverband Steinburg<br />

Elmshorner Straße 46, 25524 Breitenburg-Nordoe<br />

<strong>Tel</strong>efon 0 <strong>48</strong> 21- 6 04 98 12, Fax 0 <strong>48</strong> 21- 60 01 17<br />

Erscheinungsweise: vierteljährlich<br />

Bezugspreis: im Mitgliedsbeitrag enthalten<br />

Gesamtherstellung: Druckerei Frank · Inh.: H.-O. Thomas e.K.<br />

Gestaltung · Druck · Werbung<br />

Fehrsstraße 4 · 25524 Itzehoe · <strong>Tel</strong>. 0 <strong>48</strong> 21 - 97 88<br />

Hans Friedrichsen wiedergewählt<br />

Vorstand und Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

und Hamburg (LSV SHH) haben sich am 27. Oktober<br />

2011 in Kiel neu konstituiert.<br />

Hans Friedrichsen, Horstedt, aus der Gruppe der<br />

Selbständigen ohne fremde Arbeitkräfte (SofA) wurde<br />

zum Vorstandsvorsitzenden der Landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft (LBG), Krankenkasse (LKK) und<br />

Alterskasse (LAK) wiedergewählt.<br />

Seine Stellvertreterin als Vorstandsvorsitzende der LBG<br />

wurde Maren Hilbert, Strande, aus der Gruppe der<br />

Arbeitnehmer. Axel-Werner Graf von Bülow, Kühren,<br />

vertritt ihn als Vorsitzender der LKK und LAK.<br />

Weitere Vorstandsmitglieder sind Birgit Feddersen,<br />

Wanderup und Wolfgang Stapelfeldt, Emmelsbüll-Horsbüll,<br />

aus der Gruppe der Arbeitgeber, Lars Kuhlmann,<br />

Tangstedt und Hans-Erich Mangelsen, Sörup, aus der<br />

Gruppe der SofA sowie André Jensen, Schönbek und<br />

Jan Birk, Preetz, aus der Gruppe der Arbeitnehmer.<br />

Ausgeschieden aus dem Vorstand sind Helga Klindt,<br />

Hans-Heinrich Schröder, Hans-Peter Weidel und Wolfgang<br />

Mier.<br />

Zur Vorsitzenden der Vertreterversammlung von LBG,<br />

LKK und LAK wurde Jutta Neuber, Seedorf, aus der<br />

Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte<br />

wiedergewählt.<br />

Ihre Stellvertreter wurden für die LBG Heinz Danger,<br />

Brammer, aus der Gruppe der Arbeitnehmer und Hans-<br />

Peter Witt, Hemme, aus der Gruppe der Arbeitgeber.<br />

Sprechstunde der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />

in der Geschäftsstelle Nordoe<br />

Jeden Dienstag von 9 bis 11 Uhr<br />

Am 20.12. und am 27.12.2011 fällt die Sprechstunde<br />

aus.<br />

WIR SAGEN DANKE!<br />

Herzlichen Dank allen unseren Kunden für die gute<br />

Zusammenarbeit verbunden mit den besten Wünschen<br />

für ein besinnliches Weihnachtsfest und ein<br />

erfolgreiches Neues Jahr.<br />

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Finanzierung durch<br />

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1 Seite<br />

7


Zentralregister für Testamente<br />

und Vorsorgevollmachten<br />

Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale<br />

Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar<br />

2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben<br />

zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden,<br />

die vom Notar errichtet werden oder in<br />

gerichtliche Verwahrung gelangen. Somit werden alle<br />

privatschriftlichen Testamente, die beim Amtsgericht<br />

hinterlegt werden automatisch registriert. Unabhängig<br />

davon wie lange ein Testament schon beim Amtsgericht<br />

hinterlegt ist, werden alle dort auch bisher<br />

verwahrten Testamente bis 2016 automatisch in das<br />

Register eingestellt.<br />

Eine Hinterlegung beim Amtsgericht ist im Regelfall zu<br />

empfehlen. Die dafür erhobene einmalige Gebühr ist<br />

vom Gesamtwert des Nachlasses abhängig, der dementsprechend<br />

gering angesetzt werden sollte.<br />

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen<br />

auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante<br />

Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer<br />

informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht,<br />

ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu<br />

beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des<br />

Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können<br />

schneller und effizienter durchgeführt werden.<br />

Ablieferungspflicht für Testamente<br />

Wer ein Testament im Besitz hat, ist verpflichtet<br />

(§ 2259 Abs. 1 BGB), es unverzüglich an das jeweilige<br />

Nachlassgericht herauszugeben. Dies gilt ab dem Zeitpunkt,<br />

in dem der Besitzer erfahren hat, dass der<br />

Erblasser verstorben ist. Diese Ablieferungspflicht<br />

besteht auch dann, wenn der Besitzer das Testament<br />

als widerrufen oder ungültig einordnet. Diese Entscheidung<br />

steht allein dem Nachlassgericht zu.<br />

8<br />

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />

Für den Fall, dass jemand nicht mehr in der Lage ist<br />

seine Geschäfte zu führen sieht das Gesetz die Einsetzung<br />

eines Betreuers vor. Über die Person des Betreuers<br />

entscheidet das Vormundschaftsgericht. Mithilfe einer<br />

Vorsorgevollmacht kann man selbst einen Betreuer<br />

bestimmen und diesem weitreichende Vollmachten hinsichtlich<br />

aller geschäftlichen sowie der persönlichen und<br />

medizinischen Angelegenheiten erteilen.<br />

Neben der Vorsorgevollmacht sollte man auch über<br />

eine Patientenverfügung nachdenken. Sie ist als Orientierung<br />

für den Arzt zu verstehen, für den Fall, dass<br />

jemand nicht mehr selbst über ärztliche Untersuchungen<br />

oder Eingriffe entscheiden kann. Soweit die<br />

Bestimmungen in der Patientenverfügung dem Arzt<br />

plausibel erscheinen, ist er an diese gebunden. Eine<br />

Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht<br />

kombiniert werden, damit der Bevollmächtigte<br />

die Beachtung des Patientenwunsches überwachen<br />

und nötigenfalls durchsetzen kann. Es handelt sich<br />

allerdings um ein eigenständiges Dokument, welches<br />

unabhängig von der Vorsorgevollmacht zu erstellen ist.<br />

Auch eine Vorsorgevollmacht kann in einem bei der<br />

Bundesnotarkammer geführten bundesweiten Zentralregister<br />

registriert werden. Das ist bei privat erstellten<br />

Vorsorgevollmachten vom Verfasser selbst online unter<br />

https://www.zvr-online.de/zvr/Meldung.aspx<br />

oder schriftlich bei der<br />

Bundesnotarkammer<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

- Zentrales Vorsorgeregister -<br />

Postanschrift<br />

Postfach 08 01 51 · 10001 Berlin<br />

vorzunehmen. Die Registrierung sichert einen schnellen<br />

und sicheren Zugang zu dem Dokument für die<br />

zuständigen Behörden. Die dafür erhobene Gebühr<br />

beträgt einmalig weniger als 20 Euro.


Empfehlungen zur Optimierung des<br />

Maisanbaus in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Mais ist eine wertvolle Kulturfrucht. Als C4-Pflanze<br />

bringt sie hohen Ertrag und ist dadurch besonders effizient<br />

und leistungsfähig in der Energieerzeugung.<br />

Darauf gründet ihre Attraktivität für die Fütterung von<br />

Milchvieh und den Einsatz in Biogasanlagen.<br />

In den letzen Jahren hat deshalb der Maisanbau in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> kontinuierlich zugenommen. Aktuell<br />

macht die Maisanbaufläche mit circa 194.000 ha etwa<br />

19 % der landwirtschaftlichen Fläche (LF) in <strong>Schleswig</strong>-<br />

<strong>Holstein</strong> aus. Der hier angebaute Mais wird in etwa zu<br />

gleichen Teilen für die Milchkuhhaltung und die Versorgung<br />

der Biogasanlagen verwendet.<br />

Die für diese Entwicklung maßgeblichen Faktoren werden<br />

auch weiterhin bestimmend sein. Aufgrund der<br />

gegebenen Gunstlage wird erwartet, dass die Milchproduktion<br />

in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> weiter zunehmen wird.<br />

Im Rahmen der Energiewende wird der Ausbau der<br />

erneuerbaren Energien vorangetrieben.<br />

Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht die verstärkte<br />

Nutzung von Energie aus Biomasse vor. Die<br />

Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse wird<br />

durch das in diesem Jahr novellierte Gesetz für den<br />

Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz - EEG) zwar verändert, aber in einem Maße fortgesetzt,<br />

das einen weiteren Bau von Biogasanlagen<br />

und in der Folge zusätzlichen Maisanbau auch in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> erwarten lässt.<br />

Mit der Zunahme des Maisanbaus wuchs auch die<br />

Kritik daran. Sie bezieht sich auf die Monotonisierung<br />

des Landschaftsbildes sowie den zunehmenden Transportbedarf,<br />

die daraus resultierende Belästigung und<br />

die Folgewirkungen für das öffentliche Wegenetz. Auch<br />

wird die Besorgnis geäußert, dass sich der Maisanbau<br />

nachteilig auf den Gewässerschutz, den Bodenschutz<br />

und die Artenvielfalt auswirkt sowie die Zunahme des<br />

Schwarzwildes begünstigt.<br />

Die Entwicklung beim Maisanbau lässt eine weitere<br />

Zunahme der Kritik erwarten und droht das gesellschaftliche<br />

Miteinander zu belasten. Dies gilt es zu vermeiden.<br />

Möglichkeiten dazu sehen die unterzeichneten<br />

Organisationen in einer anzustrebenden Optimierung<br />

des Maisanbaus. Dazu sprechen sie folgende Empfehlungen<br />

aus:<br />

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1. Anbau<br />

a. Fruchtfolge<br />

b. Winterbegrünung<br />

c. Düngung<br />

d. Grünlandumbruch<br />

e. Ackerschlagkartei<br />

2. Schonung des Wegenetzes<br />

3. Blühstreifen<br />

4. Schwarzwildbejagung<br />

Die hier vorgestellte Kurzfassung zeigt nur die vier<br />

wichtigen Themenbereiche dieses Leitfadens auf. Die<br />

vollständige Fassung stellt ausführliche Erläuterungen<br />

zu diesen Themen dar. Die vollständige Fassung kann<br />

aus dem Internet<br />

(http://www.bauernverbandsh.de/aktuellethemen/gemeinsam-fuer-bioenergie.html)<br />

heruntergeladen werden, in der Geschäftsstelle abgeholt<br />

oder von dort zugeschickt werden.<br />

Diese Empfehlungen sind gemeinsam verfasst worden<br />

von:<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume<br />

Landwirtschaftskammer <strong>Schleswig</strong>-<br />

<strong>Holstein</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>ischer Gemeindetag<br />

Fachgruppe Biogas e.V.,<br />

Regionalgruppe <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Landesverband der Lohnunternehmer<br />

der Land- und Forstwirtschaft in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Landesverband der Maschinenringe<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Christian-Albrechts-Universität<br />

Deutsches Maiskomitee<br />

Kompetenzzentrum Biomassenutzung<br />

9


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Jan Friedrich Peters und Hartmut Böhnke<br />

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