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Abstractband zum 16. Kongress des Bundesverbandes Legasthenie

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<strong>Abstractband</strong> <strong>16.</strong> <strong>Kongress</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>Legasthenie</strong><br />

Nachteilsausgleich und Notenschutz durchsetzen! – Vorstellung einer<br />

Musterverordnung für Schülerinnen und Schüler mit <strong>Legasthenie</strong> und Dyskalkulie<br />

Johannes Mierau<br />

Rechtsanwälte Dr. Vocke & Partner, Würzburg, Deutschland<br />

Seit Jahren bestehen in den einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern höchst unterschiedliche Vorgaben<br />

der Kultusministerien zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches (z.B. Schreibzeitverlängerung)<br />

oder Notenschutzes bei Legasthenikern. Der Bogen reicht dabei von reinen<br />

Empfehlungen, Ermessensregelungen bis hin zur vereinzelten Normierung von Rechtsansprüchen.<br />

Bei der Dyskalkulie gibt es mit Ausnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen keine Regelungen.<br />

Mit Beschluss vom 15.11.2007 hat die Kultusministerkonferenz ihre Grundsätze<br />

zu diesem Thema erneut überarbeitet. Dem Notenschutz bei einer fachlich anerkannten<br />

<strong>Legasthenie</strong> wird dabei erneut eine Absage erteilt. Eine Anerkennung der Dyskalkulie als<br />

Störung erfolgt überhaupt nicht. Die Rechtsprechung <strong>zum</strong> Prüfungsrecht sieht demgegenüber<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t die <strong>Legasthenie</strong> als Behinderung im Sinne <strong>des</strong> Art. 3 GG an. Offen<br />

ist auch hier die Rechtslage zur Dyskalkulie.<br />

In dem Vortrag wird eine Musterverordnung vorgestellt, die entsprechend der Rechtsprechung<br />

einen verbindlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich wie Notenschutz für beide<br />

Störungen enthält. Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird dabei von<br />

einer Gleichwertigkeit beider Störungen ausgegangen. Die Diagnosekompetzenz soll<br />

den Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie u. a. zugewiesen werden, da es sich<br />

bei der <strong>Legasthenie</strong> wie Dyskalkulie um Krankheiten im Sinne der ICD-10 der WHO handelt,<br />

die nicht direkt schulisch bedingt sind. In der Verordnung werden klare Definitionen,<br />

Entscheidungswege und Hilfsmaßnahmen im Einzelnen benannt.<br />

Die Regelungsinhalte werden im Vortrag zur Diskussion gestellt.<br />

Die Musterverordnung soll dazu beitragen, einheitliche rechtliche Regelungen in der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland für Schülerinnen und Schülern mit einer <strong>Legasthenie</strong> oder<br />

Dyskalkulie zu erreichen.<br />

Korrespondenzautor:<br />

Johannes Mierau<br />

j.mierau@rae-vocke.de<br />

0931 355860<br />

0931 3558631<br />

Spezifische Defizite im Lesen bzw. Rechtschreiben<br />

Kristina Moll (1), Karin Landerl (1) (2)<br />

(1) Universität Salzburg, Fachbereich Psychologie, Salzburg, Österreich<br />

(2) Universität Tübingen, Tübingen, Deutschland<br />

Lese- und Rechtschreibfertigkeiten werden zwar einerseits als zwei Seiten derselben<br />

Medaille beschrieben, andererseits weisen Befunde darauf hin, dass Defizite im Lesen<br />

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