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Abstractband zum 16. Kongress des Bundesverbandes Legasthenie

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<strong>Abstractband</strong> <strong>16.</strong> <strong>Kongress</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>Legasthenie</strong><br />

Durchsetzung von Rechten der Legastheniker in der Schule<br />

Gabriele Marwege<br />

München, Deutschland<br />

Welche Rechte haben Kinder mit <strong>Legasthenie</strong> in der Schule? Wie können Eltern diese<br />

Rechte durchsetzen? Welche Voraussetzungen, Bedingungen und Formalien sind dabei<br />

zu beachten? Welche Kosten entstehen? In dem Workshop werden diese Fragen behandelt<br />

und die rechtlichen Wege zur Durchsetzung der Rechte aufgezeigt.<br />

In den letzten drei Jahren hat sich die Rechtswissenschaft erstmals grundlegend mit<br />

den Rechten von Schülern und Schülerinnen mit <strong>Legasthenie</strong> in der Schule beschäftigt.<br />

Grundlage der juristischen Diskussion ist das Gutachten von Prof. Langenfeld zu den<br />

Rechten der betroffenen Schüler und Schülerinnen auf Nachteilsausgleich und besondere<br />

Schutzmaßnahmen in der Schule. Die KMK hat sich daraufhin wieder mit dem Thema<br />

beschäftigt und die KMK-Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern<br />

mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen mit der<br />

Empfehlung vom 15.11.2007 überarbeitet. Einen Anspruch auf Nachteilsausgleich und<br />

Schutzmaßnahmen enthalten diese Empfehlungen jedoch nach wie vor nicht. Es bleibt<br />

daher Sache der Eltern in den Schulen auf einer Berücksichtigung der <strong>Legasthenie</strong> zu<br />

bestehen und auch über den Rechtsweg die Berücksichtigung der Behinderung <strong>Legasthenie</strong><br />

in den Schulen durchzusetzen. Da nach wie vor vielerorts gilt, dass der Schulerfolg<br />

eines legasthenen Kin<strong>des</strong> vom Kampfwillen der Eltern abhängt, sind Eltern hier<br />

besonders gefordert.<br />

Der Workshop richtet sich daher ausdrücklich an Eltern. Zeit für die Beantwortung von<br />

Fragen ist eingeplant, allerdings kann keine umfassende Beratung im Einzelfall erfolgen.<br />

Literatur:<br />

Christine Langenfeld: Nachteilsausgleich und besondere Schutzmaßnahmen für Schülerinnen<br />

und Schüler mit <strong>Legasthenie</strong> an allgemeinbildenden Schulen, veröffentlicht im<br />

Sonderheft <strong>des</strong> BVL 2006: „Chancengleichheit herstellen, Diskriminierung vermeiden“<br />

und in RdJB (Recht der Jugend und der Bildung) 2007, S. 211 ff.<br />

Gabriele Marwege: Schulrechtliche Ansprüche von Schülerinnen und Schülern mit <strong>Legasthenie</strong><br />

und Dyskalkulie unter besonderer Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG<br />

in <strong>Legasthenie</strong> und Dyskalkulie – Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft, Schule und<br />

Gesellschaft, 2007, S. 283 ff<br />

Elterninformation <strong>zum</strong> Sonderheft <strong>des</strong> BVL „Chancengleichheit herstellen, Diskriminierung<br />

vermeiden“, download unter www.bvl-legasthenie.de<br />

Korrespondenzautor<br />

Gabriele Marwege<br />

g.marwege@freenet.de<br />

089 89 19 73 59<br />

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