14.12.2012 Aufrufe

Abstractband zum 16. Kongress des Bundesverbandes Legasthenie

Abstractband zum 16. Kongress des Bundesverbandes Legasthenie

Abstractband zum 16. Kongress des Bundesverbandes Legasthenie

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>16.</strong> <strong>Kongress</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>Legasthenie</strong> <strong>Abstractband</strong><br />

hungsweise 850 Kindern praktisch erprobt. 15 Schulen nahmen mit 28 Klassen (bzw.<br />

619 Kindern) als Kontrollgruppe teil.<br />

Die Auswahl der Trainingskinder erfolgte nach einer Gruppentestung mit dem Salzburger<br />

Rechtschreibtest (SLRT). Dieser wurde nach einem Schuljahr erneut von den Lehrkräften<br />

durchgeführt, um den Gesamtfortschritt zu überprüfen.<br />

Außerdem wurden die Ergebnisse der Diagnostik innerhalb der Module vor und nach der<br />

Durchführung <strong>des</strong> Trainingsprogramms verglichen.<br />

Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass das Programm sinnvoll im Rahmen <strong>des</strong> Regelunterrichts<br />

eingesetzt werden kann, um die Rechtschreibleistung zu verbessern.<br />

Zusammenfassung:<br />

Vorgestellt wird ein individuell adaptierbares Rechtschreibtraining, das im Schuljahr<br />

07/08 in 17 deutschen Grundschulen erprobt wurde. Im Vergleich mit einer Kontrollgruppe,<br />

die kein spezifisches Rechtschreibtraining durchführte, ergeben sich Hinweise auf<br />

die Wirksamkeit <strong>des</strong> Programms.<br />

Korrespondenzautor:<br />

Nicole Berger<br />

nicole.berger@psychologie.uni-wuerzburg.de<br />

0931 312742<br />

Durchsetzung der Rechte auf Kostenübernahme außerschulischer Therapien bei<br />

<strong>Legasthenie</strong> und Dyskalkulie<br />

Heike Bickel<br />

Bad Homburg, Deutschland<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für außerschulische Therapien<br />

bei <strong>Legasthenie</strong> und Dyskalkulie von den Jugendämtern übernommen werden. Nachdem<br />

von den Jugendämtern die Kostenexplosion in diesem Bereich beklagt wurde, haben<br />

verschiedene Länder Gesetzesentwürfe zur Verschärfung dieser Vorschrift eingereicht.<br />

Dies führte zu den nunmehr seit dem 1. Oktober 2005 geltenden Regelungen der §§ 35<br />

ff, SGB VIII, dem Jugendhilferecht. Zunehmend verweisen auch Jugendämter, um die<br />

Kostenlast weiter einzudämmen, auf die schulische Förderung und nehmen Anträge der<br />

Eltern erst gar nicht an.<br />

Der Workshop beschäftigt sich mit den Begriffen Lese-/Rechtschreib- und Rechenschwierigkeit<br />

und im Gegensatz dazu mit Lese-/Rechtschreibschwäche bzw. –störung.<br />

Weiter sollen in dem Workshop folgende Fragestellungen geklärt werden:<br />

- Wer hat einen solchen Anspruch und unter welchen Voraussetzungen?<br />

- Welche Kompetenzen haben die Jugendämter und was ist die Bedeutung der ärztlichen<br />

Stellungnahmen?<br />

- Welche Gutachten sind von den Jugendämtern anzuerkennen?<br />

- Welche Art von Hilfe ist zu gewähren?<br />

- Dürfen Maßnahmen schon vor einer Entscheidung <strong>des</strong> Jugendamtes begonnen werden?<br />

- Darf das Jugendamt auf den Vorrang der Schulen verweisen?<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!