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Gewässerökologisches Gutachten zur UVS zum ROV Kraftwerk ...

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<strong>Gewässerökologisches</strong> <strong>Gutachten</strong> Main <strong>ROV</strong> <strong>Kraftwerk</strong> Staudinger<br />

rungen und versiegelten Flächen, Leichtflüssigkeitsabscheider geführtes Niederschlagswasser<br />

und der Reifenwaschanlage.<br />

• bei Main-km 61,90, rechtes Ufer, über den werkseigenen Hafen: bis zu 18.000 m³/h<br />

(5 m³/s)<br />

bei Bedarf Abflut von Haupt- und Nebenkühlwasser einschließlich behandelten Abwassers<br />

aus den REA-Anlagen und der Wäsche der Gaswärmer der Blöcke 1-3<br />

sowie neutralisierten Regeneraten <strong>zur</strong> Eisfreihaltung und Vermeidung der Versandung<br />

des Hafens.<br />

sowie bis zu 403,2 m³/h (0,112 m³/s; 190.000 m³/a) für über Ölabscheider geführte, jedoch<br />

nicht weiter behandlungsbedürftige Betriebsabwässer.<br />

Niederschlagswasser von den <strong>zum</strong> <strong>Kraftwerk</strong> gehörigen Grundstücken über einen Regenwasserkanal<br />

und einen Beobachtungsschacht.<br />

Einleitung von Niederschlagswasser der Fahrbahn zwischen Kai und der Betonwand<br />

des jetzigen Kohlelagerplatzes in unbestimmter Menge über drei Einleitstellen in den<br />

<strong>Kraftwerk</strong>shafen.<br />

1.1.3 Genehmigte Wiedereinleitung in den <strong>Kraftwerk</strong>ssee (mit Main-Überlauf bei km 62,667)<br />

Die Wiedereinleitung in den <strong>Kraftwerk</strong>ssee ist wie folgt reglementiert:<br />

• bis zu 600 m³/h (0,2 m³/s; 3.000.000 m³/a) Granulier- und Granulatförderwasser sowie<br />

Abwasser aus der mechanisch-biologischen Abwasserbehandlungsanlage einschließlich<br />

Abwasser aus der Kondensataufbereitungsanlage des Blocks 4 sowie Niederschlagswasser<br />

aus dem umgrenzten <strong>Kraftwerk</strong>sbereich.<br />

1.1.4 Abwärmereglement<br />

Das Abwärmeregime ist wie folgt reglementiert<br />

• Der Main darf, völlige Durchmischung vorausgesetzt, im Bereich des Standortes KW<br />

Staudinger durch die Kühlwassereinleitung des <strong>Kraftwerk</strong>es in der Regel rechnerisch<br />

um nicht mehr als 3,0 K aufgewärmt werden.<br />

• Die rechnerisch ermittelte Mischtemperatur des Mains darf nach Wiedereinleitung des<br />

Kühlwassers und vollständiger Vermischung den Wert t(Main) = 28 °C nicht überschreiten.<br />

Im Falle einer Mischtemperatur >28 °C darf keine weitere Wärmefracht in den Main<br />

eingebracht werden.<br />

• Das einzuleitende Kühlwasser darf eine Wiedereinleittemperatur von 33 °C nicht überschreiten.<br />

Falls die Blöcke 1 und 2 außer Betrieb sind, darf die Wiedereinleitungstemperatur<br />

des Kühlwassers max. 35 °C betragen.<br />

• Bei anlagenbedingten sprunghaften Änderungen der Betriebsweise gelten bis zu einem<br />

Zeitraum von einer Stunde die Regelungen des vorausgehenden Zeitraums.<br />

Zur Begrenzung der eingeleiteten Wärmemenge gilt im Einzelnen:<br />

Sommerlastfall (1.06. bis 31.08.):<br />

Für den Sommerlastfall darf für Abflüsse < 28 m³/s am Bezugspegel Mainflingen die Abwärmeeinleitung<br />

1281,6 x 10³ MJ/h (= 356 MJ/s) nicht überschreiten.<br />

Für Abflüsse > 28 m³/s sind die in der nachfolgenden Tabelle in der Spalte „Sommer“ ausgewiesenen<br />

Abwärmewerte einzuhalten.<br />

Kapitel 1 / S. 4 (154) GewÖkoGUT_<strong>ROV</strong>_Rev05.doc

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