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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 99 Kapitel VIII Inhalt<br />

8.2.1 Das protokollierte Reflexionsgespräch<br />

Das protokollierte Reflexionsgespräch ist gestaltungsoffen und eignet sich daher<br />

für die Reflexion unterschiedlicher (Einzel-)Ereignisse, aber auch für Zeiträume<br />

wie beispielsweise Praxiswochen, Ausbildungsabschnitte, Ausbildungsjahre.<br />

Für protokollierte Reflexionsgespräche empfiehlt es sich jedoch, eine Grund-<br />

struktur zu entwickeln und festzulegen, um Beliebigkeit auszuschließen und<br />

gleichzeitig Transparenz für die Beteiligten herzustellen. <strong>Die</strong>s bietet sowohl<br />

Auszubildenden als auch Praxisanleitungen Orientierung und Sicherheit in der<br />

Vorbereitung und Durchführung solcher Gespräche.<br />

<strong>Die</strong> Grundstruktur für protokollierte Reflexionsgespräche sollte<br />

mindestens die folgenden Elemente enthalten:<br />

I Namentliche Nennung teilnehmender Personen:<br />

In der Regel sind dies die / der Auszubildende und die Praxisanleitung, ge-<br />

gebenenfalls aber auch die begleitende Lehrkraft der Altenpflegeschule,<br />

die Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung.<br />

I Gegenstand bzw. Thema der Reflexion und Ziel der Lernhandlung:<br />

<strong>Die</strong>s ist erforderlich, einerseits um eine zielgerichtete Vorbereitung der<br />

Beteiligten zu ermöglichen und andererseits um sich im Gespräch zu<br />

anderen Themen abzugrenzen.<br />

I Kriterien, anhand derer der Gegenstand oder das Thema<br />

reflektiert wird:<br />

Eine freie und dennoch gelingende Reflexion setzt bei allen Beteiligten eine<br />

gewisse Übung voraus. Insbesondere Auszubildende sind hierbei häufig unsicher<br />

und verlieren sich im Thema. Vorab vereinbarte Kriterien erleichtern<br />

die Vorbereitung und zielführende Reflexion. Zusätzlich können in Abhängigkeit<br />

vom Thema oder Gegenstand Freiräume im Sinne von „Sonstiges“<br />

vorgesehen werden, z. B. bei der Reflexion eines Ausbildungsabschnittes.<br />

I Zusammenfassung und Ergebnissicherung:<br />

Am Ende des Gespräches sollte eine Ergebnissicherung erfolgen, indem<br />

Erkenntnisse, Schlussfolgerungen, Empfehlungen, Aufforderungen, Vereinbarungen<br />

usw. zusammengefasst werden.<br />

I Datum, an dem das Reflexionsgespräch stattfindet<br />

I Handzeichen bzw. Unterschriften<br />

<strong>Die</strong> Entwicklung eines Standardformulars für die Protokollierung von Reflexionsgesprächen<br />

reduziert im Einzelfall den Arbeitsaufwand.<br />

Reflexionsgespräche sind<br />

vielseitig einsetzbar, benötigen<br />

eine Grundstruktur und<br />

eine schriftliche Ergebnissicherung.

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