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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 94 Kapitel VIII Inhalt<br />

Kompetenzorientierte Beur-<br />

teilung erfordert geeignete,<br />

zuverlässige und nachvoll-<br />

ziehbare Kriterien.<br />

8.1.1 Kriterien für eine kompetenzorientierte Beurteilung<br />

Da Kompetenzen innere Voraussetzungen des Handelns und somit nicht direkt<br />

beobachtbar sind, können sie nur indirekt überprüft werden. Beobachtbar<br />

hingegen sind die Handlungen selbst, die Rückschlüsse auf vorhandene Kompetenzen<br />

zulassen. Für die Beobachtung sind deshalb Kriterien erforderlich, die<br />

anschließend eine kompetenzorientierte Beurteilung ermöglichen. Als hierfür<br />

geeignet haben sich die Gütekriterien einer Lernhandlung erwiesen, die in der<br />

nachfolgenden Tabelle aufgeführt und erläutert werden.<br />

Gütekriterien einer Lernhandlung 1<br />

Kriterium Erläuterung<br />

Zielgerichtetheit<br />

Gegenstandsbezug<br />

Selbstreflexion<br />

Selbstständigkeit<br />

Kommunikatives<br />

Verhalten<br />

bezeichnet die Fähigkeit, Aufgaben methodengeleitet und<br />

strukturiert zu lösen.<br />

bezieht sich auf die Fähigkeit, Aufgaben durchdacht, unter<br />

Berücksichtigung gängiger Normen und Vorschriften<br />

fachgerecht zu lösen.<br />

bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, sich selbstkritisch<br />

einzuschätzen und sich kreativ mit dem Handlungsgegenstand<br />

auseinanderzusetzen.<br />

bezeichnet die Fähigkeit, Aufgaben ohne äußere Hilfe zu lösen<br />

und zur Verfügung stehende Hilfsmittel sinnvoll einzusetzen.<br />

bezieht sich auf die Fähigkeit, einen Gruppenprozess<br />

(mit) zu tragen.<br />

<strong>Die</strong>se Kriterien sind grundlegend, das heißt, sie erfassen alle Dimensionen beruflicher<br />

Handlungskompetenz [ Kapitel 2.3 ] und sind für alle (vollständigen)<br />

Handlungen in der Altenpflegepraxis anwendbar.<br />

Orientiert an konkreten Ziel- und Aufgabenstellungen sind für diese Kriterien<br />

handlungsspezifische Indikatoren zu formulieren. <strong>Die</strong>se sollten die zu beurteilende<br />

Handlung so beschreiben, dass durch gezielte Beobachtung auf die zugrunde<br />

liegende Kompetenz geschlossen werden kann. Das nachfolgende Beispiel für die<br />

Kriterien „Zielgerichtetheit“ und „Selbstständigkeit“ verdeutlicht dies:<br />

1 In Anlehnung an Richter 2002.

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