Die praktische Altenpflegeausbildung
Die praktische Altenpflegeausbildung Die praktische Altenpflegeausbildung
Seite 72 Kapitel VI Inhalt Informationen für den Ausbildungsplan können aus Rahmenlehrplänen und Stundentafeln oder aus den Lehrplänen der Schulen ge- wonnen werden. 6.1 Grundlegende Informationen zur Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans Grundlage für die Erarbeitung eines betrieblichen Ausbildungsplans ist die Glie- derung der Ausbildung in den theoretischen und praktischen Unterricht in der Altenpflegeschule sowie in die praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen. Die praktische Ausbildung gemäß Anlage 1 B. zu § 1 Abs. 1 AltPflAPrV 1. Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte. 2. Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung. 3. Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht. 4. Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z. B. bei der Tagesgestaltung oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation. 5. Selbstständig planen, durchführen und reflektieren der Pflege alter Menschen einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht. Eine weitere wichtige Informationsquelle für die Erarbeitung eines betrieblichen Ausbildungsplans sind Rahmenpläne bzw. Rahmenlehrpläne 1 . Einige Länder haben einen gemeinsamen Rahmen(lehr)plan für die schulische und betriebliche Ausbildung entwickelt, andere haben die Ausbildung an den Lernorten Schule und Betrieb in jeweils separaten Plänen ausgearbeitet. Ein Rahmenlehrplan benennt die angestrebten Kompetenzen sowie die Aus- bildungsinhalte am jeweiligen Lernort. Auskunft darüber, ob ein Rahmenplan für die praktische Ausbildung für das eigene Bundesland vorliegt, können Pflegeeinrichtungen von den jeweils für die praktische Ausbildung zuständigen Landesbehörden erhalten [ CD-ROM ]. Darüber hinaus gibt es dort auch Infor- mationen zu weiteren landesweit gültigen Empfehlungen oder Verordnungen bezüglich der Altenpflegeausbildung, die ebenfalls bei der Planung der betrieblichen Ausbildung zu berücksichtigen sind. In der Regel sind die hier benannten landesspezifischen Informationen zur praktischen Altenpflegeausbildung auf den Internetseiten der zuständigen Landesministerien bzw. Landesbehörden zu finden. 1 In den Bundesländern werden verschiedene Begriffe verwendet, zumeist finden sich die Begriffe Rahmenplan oder Rahmenlehrplan für die Ausbildung am Lernort Praxis bzw. die betriebliche Ausbildung.
Seite 73 Kapitel VI Inhalt In den Bundesländern, in denen bisher keine Rahmenlehrpläne vorliegen, kön- nen zur Planungsarbeit die entsprechenden Vorgaben für die Altenpflegeschulen herangezogen werden, um einen Überblick über die Lerninhalte zu erlangen (z. B. Lehrplanrichtlinien und Stundentafeln). Diese können über die zuständigen obersten Landesbehörden, oft über deren Internetseiten, bezogen werden. Eine weitere wesentliche Informationsquelle ist der Lehrplan (Curriculum) der kooperierenden Altenpflegeschule. Wenn eine Pflegeeinrichtung mit mehr als einer Altenpflegeschule zusammen arbeitet, dann sind gegebenenfalls voneinander abweichende Inhalte oder zeitliche Verschiebungen von Inhalten im betrieblichen Ausbildungsplan zu berücksichtigen. Dennoch sollte auch bei der Kooperation mit mehreren Altenpflegeschulen nur ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden. 6.2 Vorgehensweise bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans Eine systematische Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans kann sich auf fünf zentrale Elemente stützen. Diese sind in der nachfolgenden Übersicht als Fragestellungen aufgeführt und kurz erläutert: Elemente eines Ausbildungsplans WANN Zeitpunkt der Vermittlung von Ausbildungsinhalten WAS Konkretisierung der Ausbildungsinhalte in kompetenzorientierter Formulierung WER Aufgaben / Verantwortlichkeiten im Ausbildungsprozess WO Lernorte inner- und außerhalb des Betriebes WIE Hinweise über die Art der Vermittlung (Methoden) Im Rahmen des Projektes Servicenetzwerk Altenpflegeausbildung wurde für die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes eine „Arbeitshilfe: Elemente des betrieblichen Ausbildungsplans“ entwickelt [ Arbeitshilfe 6.2(1) ]. Diese Arbeitshilfe ist tabellarisch aufgebaut und ermöglicht anhand der W-Fragen einen schnellen Überblick über die notwendigen und optionalen Bestandteile eines betrieblichen Ausbildungsplans. Zudem kann erfasst werden, welche Elemente in der Einrichtung bereits vorliegen und wozu es bereits Vorarbeiten gibt. Mit den angeführten Kriterien lässt sich Ausbildungsarbeit inhaltlich und organisatorisch strukturieren, und es ist möglich zu überprüfen, ob alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt wurden. Je nach den Erfordernissen am Lernort Betrieb und je nach Anzahl der zu berücksichtigenden schulischen Lehrpläne kann der betriebliche Ausbildungsplan in Länge und Ausführlichkeit variieren . 6.2(1) Die „Arbeitshilfe: Elemente des betrieblichen Ausbildungsplans“ hilft beim Erstellen des Ausbildungsplans.
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6.1 Grundlegende Informationen zur Erstellung<br />
eines betrieblichen Ausbildungsplans<br />
Grundlage für die Erarbeitung eines betrieblichen Ausbildungsplans ist die Glie-<br />
derung der Ausbildung in den theoretischen und <strong>praktische</strong>n Unterricht in der<br />
Altenpflegeschule sowie in die <strong>praktische</strong> Ausbildung in Pflegeeinrichtungen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>praktische</strong> Ausbildung gemäß Anlage 1 B. zu § 1 Abs. 1 AltPflAPrV<br />
1. Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller<br />
und rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte.<br />
2. Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen<br />
einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei<br />
ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung.<br />
3. Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand<br />
in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen<br />
einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken bei<br />
ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Aufsicht.<br />
4. Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z. B. bei der Tagesgestaltung<br />
oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation.<br />
5. Selbstständig planen, durchführen und reflektieren der Pflege alter Menschen<br />
einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung und mitwirken<br />
bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie unter Aufsicht.<br />
Eine weitere wichtige Informationsquelle für die Erarbeitung eines betrieblichen<br />
Ausbildungsplans sind Rahmenpläne bzw. Rahmenlehrpläne 1<br />
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Länder haben einen gemeinsamen Rahmen(lehr)plan für die schulische und<br />
betriebliche Ausbildung entwickelt, andere haben die Ausbildung an den Lernorten<br />
Schule und Betrieb in jeweils separaten Plänen ausgearbeitet.<br />
Ein Rahmenlehrplan benennt die angestrebten Kompetenzen sowie die Aus-<br />
bildungsinhalte am jeweiligen Lernort. Auskunft darüber, ob ein Rahmenplan<br />
für die <strong>praktische</strong> Ausbildung für das eigene Bundesland vorliegt, können<br />
Pflegeeinrichtungen von den jeweils für die <strong>praktische</strong> Ausbildung zuständigen<br />
Landesbehörden erhalten [ CD-ROM ]. Darüber hinaus gibt es dort auch Infor-<br />
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bezüglich der <strong>Altenpflegeausbildung</strong>, die ebenfalls bei der Planung der betrieblichen<br />
Ausbildung zu berücksichtigen sind. In der Regel sind die hier benannten<br />
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1 In den Bundesländern werden verschiedene Begriffe verwendet, zumeist finden sich die Begriffe Rahmenplan<br />
oder Rahmenlehrplan für die Ausbildung am Lernort Praxis bzw. die betriebliche Ausbildung.