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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 69 Kapitel V Inhalt<br />

Hinweisen zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebser-<br />

kundung auch eine Reihe von Formblättern. <strong>Die</strong>se können an die Gegebenhei-<br />

ten der eigenen Einrichtung angepasst werden [ Arbeitshilfe 5.4 ].<br />

5.5 Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden<br />

auf einen Blick<br />

1. Zur Gewinnung von Auszubildenden wird empfohlen, dass die Ausbil-<br />

dungsverantwortlichen zunächst eine Standortbestimmung vornehmen,<br />

sich über die geeigneten Wege der Bewerbergewinnung verständigen<br />

und hierzu interne und / oder externe Maßnahmen planen.<br />

2. Es empfiehlt sich, bei der Bewerbergewinnung zunächst auf die Zielgruppe<br />

der jungen Schulabgängerinnen und Schulabgänger zuzugehen.<br />

Als potenzielle Auszubildende kommen auch die eigenen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in Frage. Zudem können die Fördermöglichkeiten<br />

zur Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Einstiegsqualifizierung<br />

genutzt werden.<br />

3. Altenpflegeschulen stehen ebenfalls vor der Herausforderung, genügend<br />

und geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zu<br />

gewinnen. Eine Zusammenarbeit von Betrieb und kooperierender Altenpflegeschule<br />

ist bei der Bewerbergewinnung und -auswahl daher für<br />

beide besonders erstrebenswert. Weiterhin ist es sinnvoll, auch andere<br />

Zugangswege der Bewerbergewinnung zu nutzen, z. B. die Agentur für<br />

Arbeit, regionale Netzwerke und Kooperationspartner.<br />

4. Ein standardisiertes Vorgehen zur Feststellung der Eignung von Bewerberinnen<br />

und Bewerbern erleichtert den Beteiligten des Auswahlverfahrens<br />

die Entscheidung. Hier können die Anforderungen des Betriebs und der<br />

Ausprägungsgrad zentraler Merkmale der Ausbildungsreife ermittelt<br />

werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Auswahlverfahren mit der<br />

Altenpflegeschule und anderen Kooperationspartnern abzustimmen.<br />

5. Um ein geregeltes Ausbildungsverhältnis zu gestalten, ist es unabdingbar,<br />

dass vor Beginn der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag zwischen<br />

der oder dem Auszubildenden und dem Träger der <strong>praktische</strong>n Ausbildung<br />

abgeschlossen wird, der den gesetzlichen Mindestanforderungen<br />

genügt. Dazu gehört auch die konkrete Höhe der nach den Ausbildungsjahren<br />

gestaffelten Ausbildungsvergütung, die angemessen sein muss.<br />

6. Ein strukturiertes Vorgehen in der Einführungsphase trägt dazu bei, dass<br />

der bzw. die Auszubildende sich schneller und sicherer im ambulanten<br />

<strong>Die</strong>nst oder der stationären Pflegeeinrichtunge orientieren kann.<br />

5.4

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