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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 49 Kapitel IV Inhalt<br />

<strong>Die</strong> übrigen 500 Stunden der <strong>praktische</strong>n Ausbildung können in Form von<br />

weiteren externen Ausbildungsabschnitten genutzt werden. <strong>Die</strong>s ist in fol-<br />

genden Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, möglich:<br />

I psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere<br />

Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,<br />

I Allgemeinkrankenhäuser mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrische<br />

Fachkliniken,<br />

I geriatrische Rehabilitationseinrichtungen,<br />

I Einrichtungen der offenen Altenhilfe (§ 4 Abs. 3 AltPflG).<br />

<strong>Die</strong>se zusätzlichen externen Ausbildungsabschnitte sind nach dem Altenpflegegesetz<br />

nicht verpflichtend, in einigen Bundesländern gibt es jedoch länderspezifische<br />

„Kann- oder Muss-Regelungen“ zu Art und Umfang dieser Ausbildungsabschnitte.<br />

Ausbildende Pflegeeinrichtungen benötigen demnach neben der Kooperation<br />

mit mindestens einer Altenpflegeschule auch gut funktionierende Kooperationen<br />

mit anderen (Pflege-)Einrichtungen.<br />

4.2.1 Lernortkooperation beginnen<br />

Um für die Durchführung einer erfolgreichen <strong>praktische</strong>n Ausbildung geeignete<br />

Kooperationspartner zu finden, sollte analog zum Aufbau der Kooperation<br />

mit einer Altenpflegeschule vorgegangen werden. Das heißt:<br />

I Formulierung zentraler Anforderungen und Erwartungen,<br />

I Festlegung von Art und Umfang des vorgesehenen oder vorgegebenen<br />

externen Ausbildungsabschnittes.<br />

Dabei ist es lohnend, die Anforderungen an einen Kooperationspartner, der<br />

auf Dauer für die <strong>praktische</strong> Ausbildung in der anderen Versorgungsform (also<br />

ambulant bzw. stationär) gewonnen werden soll, sorgfältig zu überlegen.<br />

Kriterien für die Auswahl eines Kooperationspartners für externe Ausbildungsabschnitte<br />

können sein:<br />

I Der Kooperationspartner kann die kompetente Begleitung und Unterstützung<br />

der Auszubildenden sicherstellen.<br />

I Der Kooperationspartner bietet den Auszubildenden einen Kompetenzerwerb<br />

in ausbildungsrelevanten Bereichen, die der eigene Betrieb nicht<br />

abdecken kann.<br />

I Der Kooperationspartner ist bereit, verbindliche Verabredungen zu<br />

treffen.<br />

I Der Kooperationspartner ist, sofern er selbst Träger der <strong>praktische</strong>n Ausbildung<br />

ist, an einem Tausch von Auszubildenden interessiert (während<br />

eigene Auszubildende im Partnerbetrieb einen externen Ausbildungsabschnitt<br />

absolvieren, kommen Auszubildende des Kooperationspartners<br />

in den eigenen Betrieb).<br />

Für die externen Ausbildungsabschnitte<br />

bedarf es der<br />

Kooperation mit anderen<br />

Einrichtungen.

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