Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 49 Kapitel IV Inhalt<br />
<strong>Die</strong> übrigen 500 Stunden der <strong>praktische</strong>n Ausbildung können in Form von<br />
weiteren externen Ausbildungsabschnitten genutzt werden. <strong>Die</strong>s ist in fol-<br />
genden Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, möglich:<br />
I psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder andere<br />
Einrichtungen der gemeindenahen Psychiatrie,<br />
I Allgemeinkrankenhäuser mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrische<br />
Fachkliniken,<br />
I geriatrische Rehabilitationseinrichtungen,<br />
I Einrichtungen der offenen Altenhilfe (§ 4 Abs. 3 AltPflG).<br />
<strong>Die</strong>se zusätzlichen externen Ausbildungsabschnitte sind nach dem Altenpflegegesetz<br />
nicht verpflichtend, in einigen Bundesländern gibt es jedoch länderspezifische<br />
„Kann- oder Muss-Regelungen“ zu Art und Umfang dieser Ausbildungsabschnitte.<br />
Ausbildende Pflegeeinrichtungen benötigen demnach neben der Kooperation<br />
mit mindestens einer Altenpflegeschule auch gut funktionierende Kooperationen<br />
mit anderen (Pflege-)Einrichtungen.<br />
4.2.1 Lernortkooperation beginnen<br />
Um für die Durchführung einer erfolgreichen <strong>praktische</strong>n Ausbildung geeignete<br />
Kooperationspartner zu finden, sollte analog zum Aufbau der Kooperation<br />
mit einer Altenpflegeschule vorgegangen werden. Das heißt:<br />
I Formulierung zentraler Anforderungen und Erwartungen,<br />
I Festlegung von Art und Umfang des vorgesehenen oder vorgegebenen<br />
externen Ausbildungsabschnittes.<br />
Dabei ist es lohnend, die Anforderungen an einen Kooperationspartner, der<br />
auf Dauer für die <strong>praktische</strong> Ausbildung in der anderen Versorgungsform (also<br />
ambulant bzw. stationär) gewonnen werden soll, sorgfältig zu überlegen.<br />
Kriterien für die Auswahl eines Kooperationspartners für externe Ausbildungsabschnitte<br />
können sein:<br />
I Der Kooperationspartner kann die kompetente Begleitung und Unterstützung<br />
der Auszubildenden sicherstellen.<br />
I Der Kooperationspartner bietet den Auszubildenden einen Kompetenzerwerb<br />
in ausbildungsrelevanten Bereichen, die der eigene Betrieb nicht<br />
abdecken kann.<br />
I Der Kooperationspartner ist bereit, verbindliche Verabredungen zu<br />
treffen.<br />
I Der Kooperationspartner ist, sofern er selbst Träger der <strong>praktische</strong>n Ausbildung<br />
ist, an einem Tausch von Auszubildenden interessiert (während<br />
eigene Auszubildende im Partnerbetrieb einen externen Ausbildungsabschnitt<br />
absolvieren, kommen Auszubildende des Kooperationspartners<br />
in den eigenen Betrieb).<br />
Für die externen Ausbildungsabschnitte<br />
bedarf es der<br />
Kooperation mit anderen<br />
Einrichtungen.