Die praktische Altenpflegeausbildung
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Kommunikation<br />
Seite 47 Kapitel IV Inhalt<br />
Konstruktive Zusammenarbeit setzt eine regelmäßige Kommunikation voraus.<br />
Es empfiehlt sich, für den Austausch zwischen den beiden Lernorten festzulegen,<br />
welche Ansprechpersonen (einschließlich deren Vertretungen) bei welchen<br />
Anlässen sich auf jeden Fall gegenseitig informieren bzw. direkt kommunizieren<br />
sollten und wie diese bei Bedarf erreichbar sind. Bei aktuellen Fragen sollte<br />
jederzeit ein persönlicher Kontakt auf kurzem Wege möglich sein.<br />
Praxisbegleitung und Praxisberatung<br />
<strong>Die</strong> verantwortlichen Lehrkräfte der Altenpflegeschulen sind zur Praxisbegleitung<br />
verpflichtet, d.h zur Betreuung und Beurteilung der Schülerinnen und<br />
Schüler durch begleitende Besuche in der Einrichtung (§ 2 Abs. 3 AltPflAPrV). Zu<br />
ihren Aufgaben gehört auch die Beratung der Praxisanleiterinnen und -anleiter.<br />
Hinsichtlich der Lernortkooperation ist es ratsam, die begleitenden Besuche<br />
auch für die Praxisberatung und den Austausch über Ausbildungsfragen<br />
zwischen allen Ausbildungsbeteiligten – einschließlich der Leitungsebene – zu<br />
nutzen und entsprechend Zeit dafür einzuplanen.<br />
Gemeinsame Arbeitstreffen<br />
Altenpflegeschulen führen in der Regel ein oder mehrere Praxisanleitungstreffen<br />
pro Jahr durch, bei denen zumeist neben organisatorischen Aspekten<br />
der Ausbildung und einem Erfahrungsaustausch auch berufspädagogische<br />
Themen erörtert werden. Darüber hinaus können diese Treffen beispielsweise<br />
auch zur gemeinsamen Entwicklung von Lernsituationen [ Kapitel 7 ], zur Ent-<br />
wicklung von Kriterien zur Beurteilung oder zur Vorbereitung der <strong>praktische</strong>n<br />
Prüfung genutzt werden [ Kapitel 8 ]. Einmal pro Ausbildungsjahr lädt die<br />
Altenpflegeschule in der Regel zu Arbeitstreffen für Leitungskräfte der Koope-<br />
rationspartner (Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, Geschäftsführung) ein.<br />
Inhaltliche und methodische Abstimmung<br />
Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert eine Verständigung der kooperierenden<br />
Partner über Lernangebote, Lernziele und Lerninhalte, die auf einer gemeinsamen<br />
Basis für den jeweiligen Lernort konkretisiert werden (auf Seiten der<br />
Pflegeeinrichtung insbesondere in Form des betrieblichen Ausbildungsplanes<br />
[ Kapitel 6 ]). Der Lernort Betrieb benötigt für seine Ausbildungsplanung von<br />
der Altenpflegeschule neben der Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Aus-<br />
bildung (Verteilung der Praxisblöcke, Schultage) auch das schulische Curricu-<br />
lum in der zeitlichen Gliederung über die drei Ausbildungsjahre.<br />
Grundstrukturen für gemeinsame Lernsituationen [ Kapitel 7 ], einheitliche<br />
Beurteilungskriterien oder Maßnahmen zur Vorbereitung der <strong>praktische</strong>n<br />
Prüfung [ Kapitel 8 ] können bei Praxisanleitungstreffen festgelegt und gege-<br />
benenfalls in Arbeitsgruppen vertieft werden. Förderlich ist die Einbeziehung<br />
aller mit einer Altenpflegeschule kooperierenden Pflegeeinrichtungen in die<br />
Erarbeitung oder Weiterentwicklung der inhaltlichen und methodischen<br />
Grundlagen für die <strong>praktische</strong> Ausbildung (z. B. Lernsituationen, Formblätter).<br />
Schulische Lehrpläne und<br />
betriebliche Ausbildungspläne<br />
werden aufeinander<br />
abgestimmt.