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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Kommunikation<br />

Seite 47 Kapitel IV Inhalt<br />

Konstruktive Zusammenarbeit setzt eine regelmäßige Kommunikation voraus.<br />

Es empfiehlt sich, für den Austausch zwischen den beiden Lernorten festzulegen,<br />

welche Ansprechpersonen (einschließlich deren Vertretungen) bei welchen<br />

Anlässen sich auf jeden Fall gegenseitig informieren bzw. direkt kommunizieren<br />

sollten und wie diese bei Bedarf erreichbar sind. Bei aktuellen Fragen sollte<br />

jederzeit ein persönlicher Kontakt auf kurzem Wege möglich sein.<br />

Praxisbegleitung und Praxisberatung<br />

<strong>Die</strong> verantwortlichen Lehrkräfte der Altenpflegeschulen sind zur Praxisbegleitung<br />

verpflichtet, d.h zur Betreuung und Beurteilung der Schülerinnen und<br />

Schüler durch begleitende Besuche in der Einrichtung (§ 2 Abs. 3 AltPflAPrV). Zu<br />

ihren Aufgaben gehört auch die Beratung der Praxisanleiterinnen und -anleiter.<br />

Hinsichtlich der Lernortkooperation ist es ratsam, die begleitenden Besuche<br />

auch für die Praxisberatung und den Austausch über Ausbildungsfragen<br />

zwischen allen Ausbildungsbeteiligten – einschließlich der Leitungsebene – zu<br />

nutzen und entsprechend Zeit dafür einzuplanen.<br />

Gemeinsame Arbeitstreffen<br />

Altenpflegeschulen führen in der Regel ein oder mehrere Praxisanleitungstreffen<br />

pro Jahr durch, bei denen zumeist neben organisatorischen Aspekten<br />

der Ausbildung und einem Erfahrungsaustausch auch berufspädagogische<br />

Themen erörtert werden. Darüber hinaus können diese Treffen beispielsweise<br />

auch zur gemeinsamen Entwicklung von Lernsituationen [ Kapitel 7 ], zur Ent-<br />

wicklung von Kriterien zur Beurteilung oder zur Vorbereitung der <strong>praktische</strong>n<br />

Prüfung genutzt werden [ Kapitel 8 ]. Einmal pro Ausbildungsjahr lädt die<br />

Altenpflegeschule in der Regel zu Arbeitstreffen für Leitungskräfte der Koope-<br />

rationspartner (Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, Geschäftsführung) ein.<br />

Inhaltliche und methodische Abstimmung<br />

Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert eine Verständigung der kooperierenden<br />

Partner über Lernangebote, Lernziele und Lerninhalte, die auf einer gemeinsamen<br />

Basis für den jeweiligen Lernort konkretisiert werden (auf Seiten der<br />

Pflegeeinrichtung insbesondere in Form des betrieblichen Ausbildungsplanes<br />

[ Kapitel 6 ]). Der Lernort Betrieb benötigt für seine Ausbildungsplanung von<br />

der Altenpflegeschule neben der Übersicht über den zeitlichen Ablauf der Aus-<br />

bildung (Verteilung der Praxisblöcke, Schultage) auch das schulische Curricu-<br />

lum in der zeitlichen Gliederung über die drei Ausbildungsjahre.<br />

Grundstrukturen für gemeinsame Lernsituationen [ Kapitel 7 ], einheitliche<br />

Beurteilungskriterien oder Maßnahmen zur Vorbereitung der <strong>praktische</strong>n<br />

Prüfung [ Kapitel 8 ] können bei Praxisanleitungstreffen festgelegt und gege-<br />

benenfalls in Arbeitsgruppen vertieft werden. Förderlich ist die Einbeziehung<br />

aller mit einer Altenpflegeschule kooperierenden Pflegeeinrichtungen in die<br />

Erarbeitung oder Weiterentwicklung der inhaltlichen und methodischen<br />

Grundlagen für die <strong>praktische</strong> Ausbildung (z. B. Lernsituationen, Formblätter).<br />

Schulische Lehrpläne und<br />

betriebliche Ausbildungspläne<br />

werden aufeinander<br />

abgestimmt.

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