Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 40 Kapitel III Inhalt<br />
Eine betriebliche Einstiegsqualifizierung<br />
fördert die<br />
Ausbildungsreife und wird<br />
bezuschusst.<br />
CD-R<br />
Der Ausbildungsbonus beträgt für jedes zusätzliche Ausbildungsverhältnis<br />
zwischen 4.000 Euro und 6.000 Euro (§ 421r Abs. 6 SGB III). Bei Redaktionsschluss<br />
dieses Handbuchs müssen Ausbildungen, für die der Ausbildungsbonus beantragt<br />
wird, spätestens zum 31.12.2010 begonnen werden (§ 421r Abs. 11 SGB III).<br />
Über eine Verlängerung dieser Frist und die Modalitäten der Antragstellung<br />
informiert die örtliche Agentur für Arbeit.<br />
Gemäß § 235b SGB III können Pflegeeinrichtungen eine betriebliche Einstiegs-<br />
qualifizierung (EQ) durchführen [ Kapitel 5.1.4 ]. „<strong>Die</strong> betriebliche Einstiegs-<br />
qualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den<br />
Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 235b Abs. 1 SGB III). Im Rahmen der<br />
Einstiegsqualifizierung können Ausbildungsplatzsuchende gefördert werden,<br />
wenn ihre Vermittlungsperspektiven aus individuellen Gründen eingeschränkt<br />
sind, wenn sie noch nicht über die notwendige Ausbildungsreife verfügen oder<br />
lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind (§ 235b Abs. 4 SGB III). <strong>Die</strong> Bundesagentur<br />
für Arbeit gibt einen Zuschuss zur EQ-Vergütung.<br />
Nach § 60 SGB III können Auszubildende zur Altenpflegerin oder zum Altenpfle-<br />
ger Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Bei Vorliegen bestimmter persönlicher<br />
Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn<br />
den Auszubildenden „die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den<br />
Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten<br />
(Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen“<br />
(§ 59 SGB III).<br />
Durch zusätzliche Ausbildungsprogramme fördern auch einige Bundesländer<br />
die Einrichtung von Ausbildungsplätzen und leisten so ebenfalls einen Beitrag<br />
zur Finanzierung der Kosten.<br />
Es empfiehlt sich, regelmäßig bei der örtlichen Agentur für Arbeit, den zuständi-<br />
gen Landesbehörden [ CDROM] und auch bei Altenpflegeschulen nachzufra-<br />
gen, welche Fördermöglichkeiten aktuell angeboten werden, wenn es um die<br />
Einrichtung oder Besetzung von Ausbildungsplätzen geht.