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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 40 Kapitel III Inhalt<br />

Eine betriebliche Einstiegsqualifizierung<br />

fördert die<br />

Ausbildungsreife und wird<br />

bezuschusst.<br />

CD-R<br />

Der Ausbildungsbonus beträgt für jedes zusätzliche Ausbildungsverhältnis<br />

zwischen 4.000 Euro und 6.000 Euro (§ 421r Abs. 6 SGB III). Bei Redaktionsschluss<br />

dieses Handbuchs müssen Ausbildungen, für die der Ausbildungsbonus beantragt<br />

wird, spätestens zum 31.12.2010 begonnen werden (§ 421r Abs. 11 SGB III).<br />

Über eine Verlängerung dieser Frist und die Modalitäten der Antragstellung<br />

informiert die örtliche Agentur für Arbeit.<br />

Gemäß § 235b SGB III können Pflegeeinrichtungen eine betriebliche Einstiegs-<br />

qualifizierung (EQ) durchführen [ Kapitel 5.1.4 ]. „<strong>Die</strong> betriebliche Einstiegs-<br />

qualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den<br />

Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 235b Abs. 1 SGB III). Im Rahmen der<br />

Einstiegsqualifizierung können Ausbildungsplatzsuchende gefördert werden,<br />

wenn ihre Vermittlungsperspektiven aus individuellen Gründen eingeschränkt<br />

sind, wenn sie noch nicht über die notwendige Ausbildungsreife verfügen oder<br />

lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind (§ 235b Abs. 4 SGB III). <strong>Die</strong> Bundesagentur<br />

für Arbeit gibt einen Zuschuss zur EQ-Vergütung.<br />

Nach § 60 SGB III können Auszubildende zur Altenpflegerin oder zum Altenpfle-<br />

ger Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Bei Vorliegen bestimmter persönlicher<br />

Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn<br />

den Auszubildenden „die erforderlichen Mittel zur Deckung des Bedarfs für den<br />

Lebensunterhalt, die Fahrkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten<br />

(Gesamtbedarf) nicht anderweitig zur Verfügung stehen“<br />

(§ 59 SGB III).<br />

Durch zusätzliche Ausbildungsprogramme fördern auch einige Bundesländer<br />

die Einrichtung von Ausbildungsplätzen und leisten so ebenfalls einen Beitrag<br />

zur Finanzierung der Kosten.<br />

Es empfiehlt sich, regelmäßig bei der örtlichen Agentur für Arbeit, den zuständi-<br />

gen Landesbehörden [ CD­ROM] und auch bei Altenpflegeschulen nachzufra-<br />

gen, welche Fördermöglichkeiten aktuell angeboten werden, wenn es um die<br />

Einrichtung oder Besetzung von Ausbildungsplätzen geht.

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