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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 39 Kapitel III Inhalt<br />

dung noch gering, so kann er gegen Ende der Ausbildung schon eine beträchtli-<br />

che Höhe erreichen.<br />

Dabei ist es ein Irrtum, zu glauben, es sei wirtschaftlich besser, den Arbeitsein-<br />

satz der Auszubildenden zum Nachteil der Ausbildungszeit zu forcieren. Das<br />

Gegenteil ist der Fall: <strong>Die</strong> Wirtschaftlichkeit der Ausbildung steigt mit der Qualität<br />

der Ausbildung. Gut ausgebildete Auszubildende bringen bessere produktive<br />

Leistungen, die den Aufwand, der in die Qualität der Ausbildung investiert<br />

wurde, mehr als ausgleichen [ Kapitel 9 ].<br />

3.5.4 Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung von Kosten der<br />

Ausbildung<br />

Über Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozial-<br />

gesetzbuch (SGB III) gibt es verschiedene Möglichkeiten der individuellen, das<br />

heißt der vom jeweiligen Auszubildenden abhängigen Förderung von Ausbildungen<br />

in der Altenpflege.<br />

Eine Ausbildung kann als Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit für<br />

zwei Jahre gefördert werden. <strong>Die</strong> Kosten des dritten Jahres sind in der Regel vom<br />

Arbeitgeber zu tragen (vgl. § 17 Abs. 1a AltPflG, § 85 Abs. 2 SGB III). Nach dem<br />

Konjunkturpaket II von 2009 wird bei Beginn der Umschulung in den Jahren<br />

2009 oder 2010 auch das dritte Ausbildungsjahr von der Bundesagentur für<br />

Arbeit gefördert (vgl. § 421t Abs. 6 SGB III).<br />

Hinzuweisen ist auf die individuelle Förderung durch das Förderprogramm<br />

WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer<br />

in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit. Das Programm<br />

ist seit 2008 von Pflegeeinrichtungen zur Finanzierung von berufsbegleitenden<br />

Ausbildungen eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt<br />

worden.<br />

Seit dem 1. Januar 2009 ist die <strong>Altenpflegeausbildung</strong> in die Arbeitsförderung<br />

nach dem SGB III einbezogen. <strong>Die</strong>s bedeutet, dass gemäß § 421r SGB III Pflege-<br />

einrichtungen einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie zusätzliche<br />

Ausbildungsplätze für bestimmte Gruppen von Auszubildenden schaffen.<br />

Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, die mit lernbeein-<br />

trächtigten oder sozial benachteiligten Auszubildenden besetzt werden. Eine<br />

Förderung ist auch möglich, wenn die Auszubildenden sich mindestens ein Jahr<br />

vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben oder ihr Ausbildungsvertrag<br />

vorzeitig aufgrund einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden<br />

Betriebes beendet worden ist (§ 421r Abs. 1 SGB III).<br />

<strong>Die</strong> Wirtschaftlichkeit der<br />

Ausbildung steigt mit deren<br />

Qualität.<br />

Der Ausbildungsbonus för­<br />

dert die Schaffung zusätzli­<br />

cher Ausbildungsplätze.

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