Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 35 Kapitel III Inhalt<br />
Im Sinne der klaren Regelung von Entscheidungsbereichen und Verantwort-<br />
lichkeiten empfiehlt es sich, die ausbildungsbezogenen Aufgaben der Pflege-<br />
dienstleitung in deren Stellenbeschreibung zu ergänzen.<br />
3.3.2 Aufgaben der Praxisanleitung<br />
Praxisanleitungen sind die Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb. Im Hin-<br />
blick auf das Ausbildungsziel „Erwerb beruflicher Handlungskompetenz“<br />
[ Kapiel 2.3.1 ] ist es daher ihre Aufgabe, die Auszubildenden in der eigenstän-<br />
digen Entdeckung, Erarbeitung und Bewältigung „des Neuen“ begleitend zu<br />
führen. <strong>Die</strong> Auszubildenden sollen dadurch schrittweise selbst Lösungen für<br />
die Bewältigung beruflicher Aufgaben erarbeiten und bei einem zunehmend<br />
selbstgesteuerten Lernen unterstützt werden.<br />
Praxisanleitungen haben heute weniger die Aufgabe, den Auszubildenden<br />
Fachlichkeit vorzuführen. Im Mittelpunkt steht vielmehr, die Auszubildenen<br />
bei ihren Lernprozessen zu begleiten. Dabei achten sie auch darauf, dass den<br />
Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck<br />
dienen und dem erreichten Lernstand angemessen sind (§ 15 Abs. 2 AltPflG).<br />
In den meisten Einrichtungen wird die Rolle der Praxisanleitung von einer Pfle-<br />
gefachkraft wahrgenommen, die gleichzeitig in der Pflege tätig ist. Dadurch ist<br />
es immer wieder erforderlich, die Balance zwischen der „eigentlichen“ Aufgabe<br />
der Pflege und den Aufgaben als Praxisanleitung auszutarieren. Eine präzise eigene<br />
Stellenbeschreibung „Praxisanleitung“ kann dafür eine wertvolle Leit linie<br />
sein. Sie legt für die Stelle der Praxisanleitung unter anderem fest, auf welcher<br />
Basis Entscheidungen getroffen oder von Vorgesetzten eingefordert werden<br />
können, wenn die Aufgaben Pflegearbeit und Praxisanleitung nicht miteinander<br />
vereinbar sind. Eine Musterstellenbeschreibung ist im Anhang als „Arbeitshilfe:<br />
Stellenbeschreibung einer Praxisanleiterin oder eines Praxisanleiters in<br />
der Altenpflege“ zu finden [ Arbeitshilfe 3.3.2 ].<br />
3.3.3 Aufgaben weiterer Fachkräfte<br />
Pflegefachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zu einer gelingenden Aus-<br />
bildung, indem sie in ihrem beruflichen Handeln und in ihrem beruflichen<br />
Selbstverständnis Vorbild für die Auszubildenden sind. In Bezug auf die Ausbildung<br />
zählt es zu ihren Aufgaben, die Praxisanleitung bei der Wahrnehmung<br />
ihrer ausbildungsbezogenen Aufgaben zu unterstützen und den Stand der<br />
Kompetenzentwicklung und besondere Fähigkeiten der Auszubildenden mit<br />
ihr zu besprechen. Im Arbeitsalltag kommt es darauf an, die Auszubildenden in<br />
das Team zu integrieren und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Durch<br />
fachgerechte Erledigung ihrer Aufgaben können die Fachkräfte Vorbilder für<br />
die Auszubildenden sein.<br />
<strong>Die</strong> eigentliche Ausbildungsverantwortung<br />
liegt bei<br />
den Praxisanleiterinnen und<br />
anleitern.<br />
3.3.2<br />
<strong>Die</strong> Pflegefachkräfte in der<br />
Einrichtung sind Vorbilder für<br />
die Auszubil denden.