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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 33 Kapitel III Inhalt<br />

I Berücksichtigung der Zeiten für Praxisanleitung im <strong>Die</strong>nstplan,<br />

I Umfang der Freistellung für die Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben,<br />

I Unterstützung der Praxisanleitung durch das Team,<br />

I Fortbildung der Praxisanleitung.<br />

Lernortkooperation<br />

Aussagen zur inhaltlichen und organisatorischen Zusammenarbeit zwischen<br />

Schule und Betrieb sowie mit weiteren Einrichtungen der <strong>praktische</strong>n Ausbildung<br />

(Zuständigkeiten, Aufgaben usw.) verbessern die Verzahnung der Ausbildung<br />

an den verschiedenen Lernorten und erleichtern die Kooperation. Einzelheiten<br />

zur Lernortkooperation finden sich im Kapitel „Gemeinsam ausbilden an<br />

verschiedenen Lernorten“ dieses Handbuchs [ Kapitel 4 ].<br />

Kommunikation und Informationsfluss<br />

Neben der Benennung der Verantwortlichkeiten empfiehlt es sich, Regeln für<br />

den Informationsfluss festzulegen, damit alle Ausbildungsbeteiligten laufend<br />

die Informationen über den Stand der Ausbildung erhalten, die sie benötigen.<br />

<strong>Die</strong>s gilt innerbetrieblich genauso wie für die Kooperation mit Schulen und<br />

weiteren Lernorten.<br />

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

Alle Bereiche der Einrichtung sind an der <strong>Altenpflegeausbildung</strong> beteiligt.<br />

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Weisungsbefugnisse, Vertretungsregelungen<br />

etc., die im Konzept benannt bzw. durch Verweis auf das Organigramm<br />

geklärt sind, helfen Unklarheiten zu vermeiden.<br />

Gewinnung neuer Auszubildender sowie Bewerberauswahlverfahren<br />

Im Ausbildungskonzept festgelegte Verantwortlichkeiten, Kooperationen und<br />

Strategien für die Akquise und Auswahl geeigneter Auszubildender tragen zu einer<br />

erfolgreichen Umsetzung bei. Einzelheiten hierzu finden sich im Kapitel „Auszubildende<br />

erfolgreich finden und auswählen“ dieses Handbuchs [ Kapitel 5 ].<br />

Ausbildungsvertrag<br />

Der Ausbildungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Auszubildenden<br />

und des Trägers der <strong>praktische</strong>n Ausbildung [ Kapitel 5.3.1 ].<br />

Betrieblicher Ausbildungsplan<br />

Ein Ausbildungsplan, der die inhaltliche und zeitliche Organisation der Ausbildung<br />

beschreibt, sollte Bestandteil des Konzeptes sein. Im Ausbildungskonzept<br />

sollte nicht nur die Verantwortlichkeit für die Erstellung des Ausbildungsplans,<br />

sondern es sollten auch die Modalitäten seiner Überprüfung und ggf. seiner<br />

Anpassung festgelegt werden. Ausführliche Informationen zum betrieblichen<br />

Ausbildungsplan finden sich im Kapitel „Systematisch ausbilden mit Plan“<br />

[ Kapitel 6].

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