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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 23 Kapitel II Inhalt<br />

die gesamte Ausbildung an den Lernorten Schule und Betrieb. Auszubildende<br />

sollen durch eine verzahnte Ausbildung an beiden Lernorten zur erfolgreichen<br />

Bewältigung beruflicher Handlungen befähigt werden.<br />

Zur Umsetzung des Lernfeldkonzepts wird die Ausbildung am Lernort Betrieb<br />

nach pädagogischen Kriterien gestaltet und begleitet. Das stellt an den Ausbildungsbetrieb<br />

die Anforderung, Auszubildende in der Entdeckung, Erarbeitung<br />

und Bewältigung „des Neuen“ zu führen und zu begleiten.<br />

Das hier skizzierte Verständnis von Ausbildung liegt den Ausführungen und<br />

Empfehlungen in diesem Handbuch zugrunde.<br />

2.3.1 Handlungskompetenz als Ziel beruflicher Ausbildung<br />

Das Ziel der <strong>Altenpflegeausbildung</strong> ist der Erwerb beruflicher Handlungskompetenz.<br />

Berufliche Handlungskompetenz beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft<br />

des Menschen, in beruflichen Situationen sach- und fachgerecht, persönlich<br />

durchdacht und in gesellschaftlicher Verantwortung zu handeln, d. h.<br />

anstehende Probleme zielorientiert auf der Basis von Wissen, Erfahrungen<br />

und Einstellungen sowie durch eigene Ideen selbständig zu lösen, die gefundenen<br />

Lösungen zu bewerten und zugleich die eigene Handlungsfähigkeit<br />

weiter zu entwickeln. (Comenius-Institut 1997)<br />

Berufliche Handlungskompetenz umfasst die Dimensionen Fachkompetenz,<br />

Personalkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz, die im<br />

Folgenden beschrieben und in Bezug auf den Altenpflegeberuf konkretisiert<br />

werden (vgl. Deutscher Bildungsrat 1974):<br />

Fachkompetenz<br />

beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, auf der Grundlage fachlichen Wissens<br />

und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht und<br />

selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.<br />

In Bezug auf den Altenpflegeberuf umfasst Fachkompetenz insbesondere die<br />

Fähigkeit und Bereitschaft<br />

I zum systematischen Einbeziehen wissenschaftlicher Erkenntnisse und<br />

(pflege-)theoretischer Zusammenhänge in das Pflegehandeln,<br />

I zu zielgerichtetem, geplantem Handeln einschließlich der Beurteilung der<br />

Handlungsergebnisse,<br />

I zur Durchführung von Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung von<br />

Prinzipien (Kinästhetik, Bobath etc.), Richtlinien (z. B. bezüglich Hygiene,<br />

Sicherheit etc.) und Standards (z. B. Expertenstandards, hauseigene Pflegestandards<br />

etc.),<br />

I zur Begründung pflegerischen Handelns.<br />

Ein hohes Maß an beruflicher<br />

Handlungskompetenz ist Voraussetzung<br />

für eine qualitativ<br />

gute Pflege.

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