Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 23 Kapitel II Inhalt<br />
die gesamte Ausbildung an den Lernorten Schule und Betrieb. Auszubildende<br />
sollen durch eine verzahnte Ausbildung an beiden Lernorten zur erfolgreichen<br />
Bewältigung beruflicher Handlungen befähigt werden.<br />
Zur Umsetzung des Lernfeldkonzepts wird die Ausbildung am Lernort Betrieb<br />
nach pädagogischen Kriterien gestaltet und begleitet. Das stellt an den Ausbildungsbetrieb<br />
die Anforderung, Auszubildende in der Entdeckung, Erarbeitung<br />
und Bewältigung „des Neuen“ zu führen und zu begleiten.<br />
Das hier skizzierte Verständnis von Ausbildung liegt den Ausführungen und<br />
Empfehlungen in diesem Handbuch zugrunde.<br />
2.3.1 Handlungskompetenz als Ziel beruflicher Ausbildung<br />
Das Ziel der <strong>Altenpflegeausbildung</strong> ist der Erwerb beruflicher Handlungskompetenz.<br />
Berufliche Handlungskompetenz beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft<br />
des Menschen, in beruflichen Situationen sach- und fachgerecht, persönlich<br />
durchdacht und in gesellschaftlicher Verantwortung zu handeln, d. h.<br />
anstehende Probleme zielorientiert auf der Basis von Wissen, Erfahrungen<br />
und Einstellungen sowie durch eigene Ideen selbständig zu lösen, die gefundenen<br />
Lösungen zu bewerten und zugleich die eigene Handlungsfähigkeit<br />
weiter zu entwickeln. (Comenius-Institut 1997)<br />
Berufliche Handlungskompetenz umfasst die Dimensionen Fachkompetenz,<br />
Personalkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz, die im<br />
Folgenden beschrieben und in Bezug auf den Altenpflegeberuf konkretisiert<br />
werden (vgl. Deutscher Bildungsrat 1974):<br />
Fachkompetenz<br />
beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, auf der Grundlage fachlichen Wissens<br />
und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht und<br />
selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.<br />
In Bezug auf den Altenpflegeberuf umfasst Fachkompetenz insbesondere die<br />
Fähigkeit und Bereitschaft<br />
I zum systematischen Einbeziehen wissenschaftlicher Erkenntnisse und<br />
(pflege-)theoretischer Zusammenhänge in das Pflegehandeln,<br />
I zu zielgerichtetem, geplantem Handeln einschließlich der Beurteilung der<br />
Handlungsergebnisse,<br />
I zur Durchführung von Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung von<br />
Prinzipien (Kinästhetik, Bobath etc.), Richtlinien (z. B. bezüglich Hygiene,<br />
Sicherheit etc.) und Standards (z. B. Expertenstandards, hauseigene Pflegestandards<br />
etc.),<br />
I zur Begründung pflegerischen Handelns.<br />
Ein hohes Maß an beruflicher<br />
Handlungskompetenz ist Voraussetzung<br />
für eine qualitativ<br />
gute Pflege.