Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 22 Kapitel II Inhalt<br />
<strong>Die</strong> Praxisanleiterinnen und<br />
Praxisanleiter sind die Ausbil-<br />
derinnen und Ausbilder<br />
im Betrieb.<br />
2.2.9 Praxisanleitung und Ausbildungsplan<br />
„<strong>Die</strong> ausbildende Einrichtung stellt für die Zeit der <strong>praktische</strong>n Ausbildung die<br />
Praxisanleitung der Schülerin oder des Schülers durch eine geeignete Fachkraft<br />
(Praxisanleiterin oder Praxisanleiter) auf der Grundlage eines Ausbildungsplans<br />
sicher“ (§ 2 Abs. 2 Satz 1 AltPflAPrV).<br />
Geeignet [für die Praxisanleitung] ist<br />
1. eine Altenpflegerin, ein Altenpfleger oder<br />
2. eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, ein Gesundheits- und Krankenpfleger<br />
mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenpflege und der<br />
Fähigkeit zur Praxisanleitung, die in der Regel durch eine berufspädagogische<br />
Fortbildung oder Weiterbildung nachzuweisen ist.<br />
(vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 AltPflAPrV).<br />
Inhalt und Umfang der berufspädagogischen Weiterbildung werden von den<br />
Ländern bestimmt.<br />
„Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerin oder den Schüler schrittweise<br />
an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen<br />
und den Kontakt mit der Altenpflegeschule zu halten“ (§ 2 Abs. 2 S. 3 AltPflAPrV).<br />
[ Kapitel 3.3.2 ]<br />
Der Ausbildungsplan hilft, durch eine planmäßige, sachliche und zeitliche Glie-<br />
derung den Erfolg der Ausbildung sicherzustellen (vgl. § 15 Abs. 1 AltPflG).<br />
[ Kapitel 6 ]<br />
2.2.10 Staatliche Prüfung<br />
Auf die Voraussetzungen und Modalitäten der staatlichen Abschlussprüfung<br />
wird in Kapitel „Lernerfolge beurteilen“ ausführlich eingegangen.[ Kapitel 8 ]<br />
2.3 Berufspädagogisches Verständnis der<br />
<strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />
Mit Praxisanleitung und Ausbildungsplan weist das Altenpflegegesetz den Trä-<br />
gern der <strong>praktische</strong>n <strong>Altenpflegeausbildung</strong> einen eigenständigen Ausbildungs-<br />
auftrag zu.<br />
Zugleich ist mit dem Altenpflegegesetz der Unterricht in der Altenpflegeaus-<br />
bildung nicht mehr nach Fächern, sondern nach Lernfeldern gegliedert. Im<br />
Gegensatz zur Fachsystematik sind Lernfelder fächerübergreifend und basieren<br />
auf beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungssituationen. Durch<br />
das Lernfeldkonzept wird das berufliche Handlungsfeld zum Bezugspunkt für