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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 22 Kapitel II Inhalt<br />

<strong>Die</strong> Praxisanleiterinnen und<br />

Praxisanleiter sind die Ausbil-<br />

derinnen und Ausbilder<br />

im Betrieb.<br />

2.2.9 Praxisanleitung und Ausbildungsplan<br />

„<strong>Die</strong> ausbildende Einrichtung stellt für die Zeit der <strong>praktische</strong>n Ausbildung die<br />

Praxisanleitung der Schülerin oder des Schülers durch eine geeignete Fachkraft<br />

(Praxisanleiterin oder Praxisanleiter) auf der Grundlage eines Ausbildungsplans<br />

sicher“ (§ 2 Abs. 2 Satz 1 AltPflAPrV).<br />

Geeignet [für die Praxisanleitung] ist<br />

1. eine Altenpflegerin, ein Altenpfleger oder<br />

2. eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, ein Gesundheits- und Krankenpfleger<br />

mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenpflege und der<br />

Fähigkeit zur Praxisanleitung, die in der Regel durch eine berufspädagogische<br />

Fortbildung oder Weiterbildung nachzuweisen ist.<br />

(vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 AltPflAPrV).<br />

Inhalt und Umfang der berufspädagogischen Weiterbildung werden von den<br />

Ländern bestimmt.<br />

„Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerin oder den Schüler schrittweise<br />

an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen<br />

und den Kontakt mit der Altenpflegeschule zu halten“ (§ 2 Abs. 2 S. 3 AltPflAPrV).<br />

[ Kapitel 3.3.2 ]<br />

Der Ausbildungsplan hilft, durch eine planmäßige, sachliche und zeitliche Glie-<br />

derung den Erfolg der Ausbildung sicherzustellen (vgl. § 15 Abs. 1 AltPflG).<br />

[ Kapitel 6 ]<br />

2.2.10 Staatliche Prüfung<br />

Auf die Voraussetzungen und Modalitäten der staatlichen Abschlussprüfung<br />

wird in Kapitel „Lernerfolge beurteilen“ ausführlich eingegangen.[ Kapitel 8 ]<br />

2.3 Berufspädagogisches Verständnis der<br />

<strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />

Mit Praxisanleitung und Ausbildungsplan weist das Altenpflegegesetz den Trä-<br />

gern der <strong>praktische</strong>n <strong>Altenpflegeausbildung</strong> einen eigenständigen Ausbildungs-<br />

auftrag zu.<br />

Zugleich ist mit dem Altenpflegegesetz der Unterricht in der Altenpflegeaus-<br />

bildung nicht mehr nach Fächern, sondern nach Lernfeldern gegliedert. Im<br />

Gegensatz zur Fachsystematik sind Lernfelder fächerübergreifend und basieren<br />

auf beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungssituationen. Durch<br />

das Lernfeldkonzept wird das berufliche Handlungsfeld zum Bezugspunkt für

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