Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 21 Kapitel II Inhalt<br />
2.2.7 Zugangsvoraussetzungen zur <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />
<strong>Die</strong> Voraussetzungen für den Zugang zur <strong>Altenpflegeausbildung</strong> sind in § 6 des<br />
Altenpflegegesetzes geregelt. Dazu zählt auch die gesundheitliche Eignung.<br />
Formale Zugangsvoraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber<br />
Realschulabschluss<br />
oder eine andere<br />
abgeschlossene 10jährige<br />
allgemeine<br />
Schulbildung<br />
Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger<br />
mind. 2-jährige<br />
Berufsausbildung<br />
Hauptschulabschluss<br />
abgeschlossene<br />
Ausbildung in der<br />
Alten- bzw. Krankenpflegehilfe<br />
2.2.8 Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung<br />
Ein Ausbildungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der<br />
<strong>praktische</strong>n Ausbildung und der bzw. dem Auszubildenden. In § 13 Abs. 2 des Al-<br />
tenpflegegesetzes sind die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages definiert.<br />
Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung durch die Altenpflegeschule,<br />
wenn der Träger der Ausbildung nicht selbst eine Altenpflegeschule unterhält<br />
(§ 13 Abs. 6 AltPflG). [ Kapitel 5.3.1 ]<br />
Der Träger der Ausbildung ist verpflichtet, der bzw. dem Auszubildenden eine<br />
angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen (§ 17 Abs. 1 AltPflG). <strong>Die</strong>se Vergü-<br />
tung ist auch in der Zeit zu zahlen, in der die bzw. der Auszubildende die Alten-<br />
pflegeschule besucht oder einen Abschnitt seiner Ausbildung in einer anderen<br />
Einrichtung absolviert. [ Kapitel 5.3.2 ]<br />
<strong>Die</strong> Verpflichtung zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung entfällt, wenn die<br />
bzw. der Auszubildende Anspruch auf bestimmte Leistungen nach dem Zweiten<br />
oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch hat oder Ansprüche auf Leistungen nach<br />
den Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehen(§ 17 Abs. 1 AltPflG).<br />
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können von dieser<br />
Verpflichtung nicht entbinden.<br />
Das Altenpflegegesetz gibt<br />
die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages<br />
vor.