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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 21 Kapitel II Inhalt<br />

2.2.7 Zugangsvoraussetzungen zur <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />

<strong>Die</strong> Voraussetzungen für den Zugang zur <strong>Altenpflegeausbildung</strong> sind in § 6 des<br />

Altenpflegegesetzes geregelt. Dazu zählt auch die gesundheitliche Eignung.<br />

Formale Zugangsvoraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber<br />

Realschulabschluss<br />

oder eine andere<br />

abgeschlossene 10jährige<br />

allgemeine<br />

Schulbildung<br />

Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger<br />

mind. 2-jährige<br />

Berufsausbildung<br />

Hauptschulabschluss<br />

abgeschlossene<br />

Ausbildung in der<br />

Alten- bzw. Krankenpflegehilfe<br />

2.2.8 Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung<br />

Ein Ausbildungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der<br />

<strong>praktische</strong>n Ausbildung und der bzw. dem Auszubildenden. In § 13 Abs. 2 des Al-<br />

tenpflegegesetzes sind die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages definiert.<br />

Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung durch die Altenpflegeschule,<br />

wenn der Träger der Ausbildung nicht selbst eine Altenpflegeschule unterhält<br />

(§ 13 Abs. 6 AltPflG). [ Kapitel 5.3.1 ]<br />

Der Träger der Ausbildung ist verpflichtet, der bzw. dem Auszubildenden eine<br />

angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen (§ 17 Abs. 1 AltPflG). <strong>Die</strong>se Vergü-<br />

tung ist auch in der Zeit zu zahlen, in der die bzw. der Auszubildende die Alten-<br />

pflegeschule besucht oder einen Abschnitt seiner Ausbildung in einer anderen<br />

Einrichtung absolviert. [ Kapitel 5.3.2 ]<br />

<strong>Die</strong> Verpflichtung zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung entfällt, wenn die<br />

bzw. der Auszubildende Anspruch auf bestimmte Leistungen nach dem Zweiten<br />

oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch hat oder Ansprüche auf Leistungen nach<br />

den Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehen(§ 17 Abs. 1 AltPflG).<br />

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz können von dieser<br />

Verpflichtung nicht entbinden.<br />

Das Altenpflegegesetz gibt<br />

die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages<br />

vor.

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