Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 17 Kapitel II Inhalt<br />
den, sind deshalb gut gerüstet für neue Erkenntnisse und laufende Weiter-<br />
entwicklungen in der Pflege. Ausbildung im eigenen Betrieb sorgt für den<br />
kontinuierlichen Transfer von neuem Pflegewissen in die Einrichtung.<br />
I Image<br />
Betriebe, die selbstbewusst von sich sagen können: „Wir sind Ausbildungsbetrieb“,<br />
zeigen, dass sie sich heute auf die Qualifikationsanforderungen<br />
von morgen vorbereiten, einen wichtigen Beitrag zur qualitätsgeleiteten<br />
Ausbildung in der Altenpflege leisten und für einen qualifizierten Nachwuchs<br />
Verantwortung übernehmen. <strong>Die</strong>s leistet einen wichtigen Beitrag zu<br />
einem positiven Image der Einrichtung.<br />
2.2 Rechtliche Grundlagen der <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />
In diesem Abschnitt sind die Rechtsgrundlagen der <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />
zusammengestellt. Er gibt einen Überblick über die für die Ausbildung wichtigen<br />
Inhalte des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz<br />
– AltPflG) [ CD-ROM] und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den<br />
Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und<br />
Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) [ CD-ROM ].<br />
<strong>Die</strong> Umsetzung einzelner Bestimmungen in die Ausbildungspraxis wird aus-<br />
führlich in den jeweiligen Kapiteln des Ausbildungshandbuchs beschrieben.<br />
Zum Altenpflegegesetz und zur Altenpflege-Ausbildungs- und -Prüfungsver-<br />
ordnung gibt es spezielle Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bun-<br />
desländern. <strong>Die</strong> für diese länderspezifischen Bestimmungen zuständigen<br />
obersten Landesbehörden sind in einer Liste auf der beiliegenden CD-ROM<br />
zusammengestellt [ CD-ROM ] .<br />
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 82a SGB XI) enthält Regelungen zur Refi-<br />
nanzierung der Kosten der Ausbildung, die im Kapitel „Betriebliche Voraus-<br />
setzungen für die Ausbildung schaffen“ erläutert werden [ Kapitel 3.5.2 ].<br />
<strong>Die</strong> <strong>Altenpflegeausbildung</strong> fällt nicht unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />
(§ 28 AltPflG). <strong>Die</strong>s ist insbesondere relevant für Leistungen der Arbeitsverwal-<br />
tung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Betriebe oder Auszubil-<br />
dende in der Altenpflege können nur in den Genuss dieser Leistungen kommen,<br />
wenn das Altenpflegegesetz bei der Beschreibung möglicher Leistungsempfänger<br />
ausdrücklich erwähnt ist. Eine Darstellung der Leistungen nach dem SGB III<br />
wird im dritten Kapitel gegeben [ Kapitel 3.5.4 ].<br />
CD-R<br />
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