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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 17 Kapitel II Inhalt<br />

den, sind deshalb gut gerüstet für neue Erkenntnisse und laufende Weiter-<br />

entwicklungen in der Pflege. Ausbildung im eigenen Betrieb sorgt für den<br />

kontinuierlichen Transfer von neuem Pflegewissen in die Einrichtung.<br />

I Image<br />

Betriebe, die selbstbewusst von sich sagen können: „Wir sind Ausbildungsbetrieb“,<br />

zeigen, dass sie sich heute auf die Qualifikationsanforderungen<br />

von morgen vorbereiten, einen wichtigen Beitrag zur qualitätsgeleiteten<br />

Ausbildung in der Altenpflege leisten und für einen qualifizierten Nachwuchs<br />

Verantwortung übernehmen. <strong>Die</strong>s leistet einen wichtigen Beitrag zu<br />

einem positiven Image der Einrichtung.<br />

2.2 Rechtliche Grundlagen der <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />

In diesem Abschnitt sind die Rechtsgrundlagen der <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />

zusammengestellt. Er gibt einen Überblick über die für die Ausbildung wichtigen<br />

Inhalte des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz<br />

– AltPflG) [ CD-ROM] und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den<br />

Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und<br />

Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) [ CD-ROM ].<br />

<strong>Die</strong> Umsetzung einzelner Bestimmungen in die Ausbildungspraxis wird aus-<br />

führlich in den jeweiligen Kapiteln des Ausbildungshandbuchs beschrieben.<br />

Zum Altenpflegegesetz und zur Altenpflege-Ausbildungs- und -Prüfungsver-<br />

ordnung gibt es spezielle Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bun-<br />

desländern. <strong>Die</strong> für diese länderspezifischen Bestimmungen zuständigen<br />

obersten Landesbehörden sind in einer Liste auf der beiliegenden CD-ROM<br />

zusammengestellt [ CD-ROM ] .<br />

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (§ 82a SGB XI) enthält Regelungen zur Refi-<br />

nanzierung der Kosten der Ausbildung, die im Kapitel „Betriebliche Voraus-<br />

setzungen für die Ausbildung schaffen“ erläutert werden [ Kapitel 3.5.2 ].<br />

<strong>Die</strong> <strong>Altenpflegeausbildung</strong> fällt nicht unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />

(§ 28 AltPflG). <strong>Die</strong>s ist insbesondere relevant für Leistungen der Arbeitsverwal-<br />

tung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Betriebe oder Auszubil-<br />

dende in der Altenpflege können nur in den Genuss dieser Leistungen kommen,<br />

wenn das Altenpflegegesetz bei der Beschreibung möglicher Leistungsempfänger<br />

ausdrücklich erwähnt ist. Eine Darstellung der Leistungen nach dem SGB III<br />

wird im dritten Kapitel gegeben [ Kapitel 3.5.4 ].<br />

CD-R<br />

CD-R

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