13.12.2012 Aufrufe

Die praktische Altenpflegeausbildung

Die praktische Altenpflegeausbildung

Die praktische Altenpflegeausbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 106 Kapitel VIII Inhalt<br />

Maßnahmen in direkter Vorbereitung der Prüfung:<br />

Maßnahme Begründung<br />

Frühzeitige Information aller Beteiligten über Zulassung zur<br />

Prüfung, Anforderungen und Verfahren.<br />

Gemeinsame Festlegung von Kriterien für die Auswahl einbeziehbarer<br />

pflegebedürftiger Personen durch die Lernorte<br />

Schule und Betrieb.<br />

Bekanntgabe der Beurteilungskriterien für Planung, Durchführung<br />

und Reflexion der Pflege durch die Altenpflegeschule<br />

(idealerweise sind diese gemeinsam entwickelt und im<br />

Ausbildungsverlauf bereits erprobt).<br />

Offenlegung formaler Prüfungsunterlagen (Einverständniserklärungen,<br />

Vorlagen, Protokolle).<br />

Offenlegung der Rahmenbedingungen für die Prüfung und<br />

fristgerechte Informationen zu Details durch die Altenpflegeschule<br />

(Termine, Vornoten usw.)<br />

I Möglichkeit zur Klärung von Fragen,<br />

I Angemessene Zeit für die Beschaffung notwendiger<br />

Unterlagen,<br />

I Sicherheit durch Sachkenntnis für alle an der Prüfung<br />

beteiligten Personen.<br />

I Verständigung über Anforderungen, Erleichterung<br />

und Beschleunigung des Auswahlverfahrens.<br />

I Transparenz über die erwartete berufliche Handlungskompetenz,<br />

über Beurteilungs- und Argumentationsgrundlagen.<br />

I Transparenz und Klärung von Anwendungshinweisen,<br />

sichere Handhabung während der Prüfung.<br />

I Sicherheit für alle Beteiligten, gut funktionierender<br />

Prüfungsablauf<br />

8.4 Aufgaben der Praxisanleitung bei der<br />

Notengebung durch die Altenpflegeschule<br />

<strong>Die</strong> Altenpflegeschule hat die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Ihr<br />

obliegt auch die Verantwortung für die formale Notengebung. Hierzu erheben<br />

Altenpflegeschulen im Ausbildungsverlauf Leistungsnachweise, die benotet<br />

werden. Aus den Einzelnoten jedes Ausbildungsjahres sind Jahresnoten zu bilden,<br />

die in einem Zeugnis ausgewiesen werden.<br />

Bei der Notenbildung für die <strong>praktische</strong> Ausbildung ist die Mitwirkung ausbildender<br />

Pflegeeinrichtungen vorgesehen und in der Altenpflege-Ausbildungsund<br />

-Prüfungsverordnung rechtlich verankert. <strong>Die</strong> sich hieraus ergebenden<br />

Aufgaben für die Praxisanleitung werden nachfolgend dargestellt.<br />

8.4.1 Mitwirkung bei der Notengebung im Ausbildungsverlauf<br />

Leistungsnachweise in der <strong>praktische</strong>n Ausbildung werden im Rahmen der<br />

Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Altenpflegeschule erhoben. Durch diese<br />

erfolgt die Benotung von Leistungen am Lernort Betrieb als Ergebnis und Ausdruck<br />

des Kompetenzerwerbs.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!