Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 106 Kapitel VIII Inhalt<br />
Maßnahmen in direkter Vorbereitung der Prüfung:<br />
Maßnahme Begründung<br />
Frühzeitige Information aller Beteiligten über Zulassung zur<br />
Prüfung, Anforderungen und Verfahren.<br />
Gemeinsame Festlegung von Kriterien für die Auswahl einbeziehbarer<br />
pflegebedürftiger Personen durch die Lernorte<br />
Schule und Betrieb.<br />
Bekanntgabe der Beurteilungskriterien für Planung, Durchführung<br />
und Reflexion der Pflege durch die Altenpflegeschule<br />
(idealerweise sind diese gemeinsam entwickelt und im<br />
Ausbildungsverlauf bereits erprobt).<br />
Offenlegung formaler Prüfungsunterlagen (Einverständniserklärungen,<br />
Vorlagen, Protokolle).<br />
Offenlegung der Rahmenbedingungen für die Prüfung und<br />
fristgerechte Informationen zu Details durch die Altenpflegeschule<br />
(Termine, Vornoten usw.)<br />
I Möglichkeit zur Klärung von Fragen,<br />
I Angemessene Zeit für die Beschaffung notwendiger<br />
Unterlagen,<br />
I Sicherheit durch Sachkenntnis für alle an der Prüfung<br />
beteiligten Personen.<br />
I Verständigung über Anforderungen, Erleichterung<br />
und Beschleunigung des Auswahlverfahrens.<br />
I Transparenz über die erwartete berufliche Handlungskompetenz,<br />
über Beurteilungs- und Argumentationsgrundlagen.<br />
I Transparenz und Klärung von Anwendungshinweisen,<br />
sichere Handhabung während der Prüfung.<br />
I Sicherheit für alle Beteiligten, gut funktionierender<br />
Prüfungsablauf<br />
8.4 Aufgaben der Praxisanleitung bei der<br />
Notengebung durch die Altenpflegeschule<br />
<strong>Die</strong> Altenpflegeschule hat die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Ihr<br />
obliegt auch die Verantwortung für die formale Notengebung. Hierzu erheben<br />
Altenpflegeschulen im Ausbildungsverlauf Leistungsnachweise, die benotet<br />
werden. Aus den Einzelnoten jedes Ausbildungsjahres sind Jahresnoten zu bilden,<br />
die in einem Zeugnis ausgewiesen werden.<br />
Bei der Notenbildung für die <strong>praktische</strong> Ausbildung ist die Mitwirkung ausbildender<br />
Pflegeeinrichtungen vorgesehen und in der Altenpflege-Ausbildungsund<br />
-Prüfungsverordnung rechtlich verankert. <strong>Die</strong> sich hieraus ergebenden<br />
Aufgaben für die Praxisanleitung werden nachfolgend dargestellt.<br />
8.4.1 Mitwirkung bei der Notengebung im Ausbildungsverlauf<br />
Leistungsnachweise in der <strong>praktische</strong>n Ausbildung werden im Rahmen der<br />
Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Altenpflegeschule erhoben. Durch diese<br />
erfolgt die Benotung von Leistungen am Lernort Betrieb als Ergebnis und Ausdruck<br />
des Kompetenzerwerbs.