Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 105 Kapitel VIII Inhalt<br />
rung der Pflege die Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten soll (§ 12 Abs. 2<br />
AltPflAPrV).<br />
Auch hier sind eine enge Kooperation beider Lernorte und eine Zuarbeit der<br />
ausbildenden Einrichtung für die Altenpflegeschule erforderlich. Letztere bezieht<br />
sich insbesondere auf eine mögliche Vorauswahl einbeziehbarer Pflegebedürftiger<br />
und das Einholen von deren Einverständnis sowie der Zustimmung<br />
der Pflegedienstleitung und die Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingungen<br />
(Zeit, Besprechungsraum, Ungestörtheit, Materialien). Gegebenenfalls können<br />
weitere Zuarbeiten oder Vorbereitungen erforderlich sein, diese werden<br />
bei Bedarf von der Altenpflegeschule angefordert.<br />
Weitere prüfungsrelevante Voraussetzungen und Durchführungsbestimmun-<br />
gen sind in den §§ 5 - 19 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung<br />
nachzulesen.<br />
8.3.2 Maßnahmen zur Entspannung der Prüfungssituation<br />
Prüfungssituationen sind häufig durch Unsicherheit und erhöhte Anspannung<br />
gekennzeichnet. Nicht nur Auszubildende, sondern auch Fachprüferinnen und<br />
Fachprüfer sowie Praxisanleitungen sind hiervon in individuell unterschiedlichem<br />
Ausmaß betroffen. Deshalb werden nachfolgend Maßnahmen vorgestellt,<br />
die im Vorfeld einer Prüfung dazu beitragen können, die Prüfungssituation für<br />
alle Beteiligten transparenter und entspannter zu gestalten.<br />
Maßnahmen im Ausbildungsverlauf:<br />
Maßnahme Begründung<br />
Kontinuierliche Anpassung des individuellen Ausbildungs-<br />
plans auf der Grundlage engmaschiger ausbildungsbeglei-<br />
tender Ermittlung von Lernerfolgen und Lernbedarfen.<br />
Beurteilung von Lernerfolgen anhand transparenter Kriterien,<br />
regelmäßige Gegenüberstellung von Selbst- und Fremdeinschätzung,<br />
Bewusstmachung des individuellen Lerntempos<br />
und Kompetenzerwerbs.<br />
Bewusstmachung und Förderung der Mit- und Selbstverantwortung<br />
Auszubildender für die eigene Ausbildung und<br />
Prüfung, z. B. durch selbstorganisiertes Lernen und Einbindung<br />
in Geschäftsprozesse.<br />
Vorbereitung und Durchführung<br />
der staatlichen<br />
Prüfung erfordern eine enge<br />
Lernortkoope ration.<br />
<strong>Die</strong> Prüfungsvorbereitung beginnt mit der Ausbildung<br />
und zieht sich über die gesamte Ausbildungsdauer.<br />
Realistische (Selbst-)Einschätzung des Entwicklungsstandes<br />
im Ausbildungsverlauf, methodisch individuell<br />
ausgerichtete Lernbegleitung und -förderung.<br />
Stärkung von Motivation und Engagement, Erwerb eines<br />
umfassenden Verständnisses von Zusammenhängen im<br />
Berufsfeld im Sinne einer „Draufsicht“.