13.12.2012 Aufrufe

Die praktische Altenpflegeausbildung

Die praktische Altenpflegeausbildung

Die praktische Altenpflegeausbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 105 Kapitel VIII Inhalt<br />

rung der Pflege die Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten soll (§ 12 Abs. 2<br />

AltPflAPrV).<br />

Auch hier sind eine enge Kooperation beider Lernorte und eine Zuarbeit der<br />

ausbildenden Einrichtung für die Altenpflegeschule erforderlich. Letztere bezieht<br />

sich insbesondere auf eine mögliche Vorauswahl einbeziehbarer Pflegebedürftiger<br />

und das Einholen von deren Einverständnis sowie der Zustimmung<br />

der Pflegedienstleitung und die Sicherstellung notwendiger Rahmenbedingungen<br />

(Zeit, Besprechungsraum, Ungestörtheit, Materialien). Gegebenenfalls können<br />

weitere Zuarbeiten oder Vorbereitungen erforderlich sein, diese werden<br />

bei Bedarf von der Altenpflegeschule angefordert.<br />

Weitere prüfungsrelevante Voraussetzungen und Durchführungsbestimmun-<br />

gen sind in den §§ 5 - 19 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung<br />

nachzulesen.<br />

8.3.2 Maßnahmen zur Entspannung der Prüfungssituation<br />

Prüfungssituationen sind häufig durch Unsicherheit und erhöhte Anspannung<br />

gekennzeichnet. Nicht nur Auszubildende, sondern auch Fachprüferinnen und<br />

Fachprüfer sowie Praxisanleitungen sind hiervon in individuell unterschiedlichem<br />

Ausmaß betroffen. Deshalb werden nachfolgend Maßnahmen vorgestellt,<br />

die im Vorfeld einer Prüfung dazu beitragen können, die Prüfungssituation für<br />

alle Beteiligten transparenter und entspannter zu gestalten.<br />

Maßnahmen im Ausbildungsverlauf:<br />

Maßnahme Begründung<br />

Kontinuierliche Anpassung des individuellen Ausbildungs-<br />

plans auf der Grundlage engmaschiger ausbildungsbeglei-<br />

tender Ermittlung von Lernerfolgen und Lernbedarfen.<br />

Beurteilung von Lernerfolgen anhand transparenter Kriterien,<br />

regelmäßige Gegenüberstellung von Selbst- und Fremdeinschätzung,<br />

Bewusstmachung des individuellen Lerntempos<br />

und Kompetenzerwerbs.<br />

Bewusstmachung und Förderung der Mit- und Selbstverantwortung<br />

Auszubildender für die eigene Ausbildung und<br />

Prüfung, z. B. durch selbstorganisiertes Lernen und Einbindung<br />

in Geschäftsprozesse.<br />

Vorbereitung und Durchführung<br />

der staatlichen<br />

Prüfung erfordern eine enge<br />

Lernortkoope ration.<br />

<strong>Die</strong> Prüfungsvorbereitung beginnt mit der Ausbildung<br />

und zieht sich über die gesamte Ausbildungsdauer.<br />

Realistische (Selbst-)Einschätzung des Entwicklungsstandes<br />

im Ausbildungsverlauf, methodisch individuell<br />

ausgerichtete Lernbegleitung und -förderung.<br />

Stärkung von Motivation und Engagement, Erwerb eines<br />

umfassenden Verständnisses von Zusammenhängen im<br />

Berufsfeld im Sinne einer „Draufsicht“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!