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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 103 Kapitel VIII Inhalt<br />

hierbei die formulierten Indikatoren nicht gleichwertig, sondern unterschied-<br />

lich stark gewichtet werden, sind vorab entsprechende Gewichtungsfaktoren<br />

festzulegen und bei der Gesamtbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtheit aller Leistungsbeurteilungen kann die Entwicklung Auszubil-<br />

dender im Jahresverlauf, im Vergleich einzelner Ausbildungsjahre miteinander<br />

und im Gesamtverlauf der Ausbildung veranschaulichen.<br />

Für eine effiziente Vorbereitung und Durchführung kompetenzorientierter Be-<br />

urteilungen von Lernerfolgen hat das Servicenetzwerk <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />

eine ausführliche „Arbeitshilfe: Kompetenzorientierte Beurteilung“ entwickelt<br />

[ Arbeitshilfe 8.1 ]. <strong>Die</strong>se enthält neben einem Strukturraster und einem Form-<br />

blatt für das Verlaufsprotokoll auch ein ausführliches Beispiel der Lernerfolgs-<br />

beurteilung.<br />

8.3 <strong>Die</strong> staatliche Prüfung als besondere Situation<br />

der Beurteilung<br />

<strong>Die</strong> staatliche Prüfung ist für alle Beteiligten eine besondere Beurteilungssitua-<br />

tion. <strong>Die</strong>s ergibt sich einerseits aus den dafür geltenden rechtlichen Vorgaben<br />

und andererseits aus der weitreichenden Bedeutung der Prüfungsergebnisse<br />

und der sichtbaren und dokumentierten Ergebnisqualität der Ausbildung.<br />

Das bedeutet beispielsweise:<br />

I für Auszubildende:<br />

Gezeigte Prüfungsleistungen lassen sich nicht mehr korrigieren. Erzielte<br />

Prüfungsergebnisse haben jedoch Konsequenzen hinsichtlich des Erwerbs<br />

und der Güte des Berufsabschlusses. <strong>Die</strong>ser wiederum ist ausschlaggebend<br />

für den Berufseinstieg und häufig ein wichtiges Kriterium für eine spätere<br />

Berufskarriere.<br />

I für Fachprüferinnen und Fachprüfer:<br />

Verantwortlichkeit für schulrechtlich korrekte und pädagogisch nachvollziehbare,<br />

(weitestgehend) objektive Beurteilung und Benotung bei<br />

Gleichbehandlung aller zu prüfender Auszubildender.<br />

I für Praxisanleitungen:<br />

Indirekte Bewertung der geleisteten Ausbildung.<br />

Wird in der Ausbildung von Beginn an auch die Prüfung in den Blick genommen,<br />

können durch zielgerichtete Lernprozessgestaltung [ Kapitel 7 ] und<br />

frühzeitige und umfassende Information aller Beteiligten über das Prüfungsge-<br />

schehen die Belastungen in der Prüfungssituation spürbar reduziert werden.<br />

8.1<br />

Prüfungssituationen lassen<br />

sich frühzeitig durch geeignete<br />

Maßnahmen entschärfen.

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