Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 103 Kapitel VIII Inhalt<br />
hierbei die formulierten Indikatoren nicht gleichwertig, sondern unterschied-<br />
lich stark gewichtet werden, sind vorab entsprechende Gewichtungsfaktoren<br />
festzulegen und bei der Gesamtbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen.<br />
<strong>Die</strong> Gesamtheit aller Leistungsbeurteilungen kann die Entwicklung Auszubil-<br />
dender im Jahresverlauf, im Vergleich einzelner Ausbildungsjahre miteinander<br />
und im Gesamtverlauf der Ausbildung veranschaulichen.<br />
Für eine effiziente Vorbereitung und Durchführung kompetenzorientierter Be-<br />
urteilungen von Lernerfolgen hat das Servicenetzwerk <strong>Altenpflegeausbildung</strong><br />
eine ausführliche „Arbeitshilfe: Kompetenzorientierte Beurteilung“ entwickelt<br />
[ Arbeitshilfe 8.1 ]. <strong>Die</strong>se enthält neben einem Strukturraster und einem Form-<br />
blatt für das Verlaufsprotokoll auch ein ausführliches Beispiel der Lernerfolgs-<br />
beurteilung.<br />
8.3 <strong>Die</strong> staatliche Prüfung als besondere Situation<br />
der Beurteilung<br />
<strong>Die</strong> staatliche Prüfung ist für alle Beteiligten eine besondere Beurteilungssitua-<br />
tion. <strong>Die</strong>s ergibt sich einerseits aus den dafür geltenden rechtlichen Vorgaben<br />
und andererseits aus der weitreichenden Bedeutung der Prüfungsergebnisse<br />
und der sichtbaren und dokumentierten Ergebnisqualität der Ausbildung.<br />
Das bedeutet beispielsweise:<br />
I für Auszubildende:<br />
Gezeigte Prüfungsleistungen lassen sich nicht mehr korrigieren. Erzielte<br />
Prüfungsergebnisse haben jedoch Konsequenzen hinsichtlich des Erwerbs<br />
und der Güte des Berufsabschlusses. <strong>Die</strong>ser wiederum ist ausschlaggebend<br />
für den Berufseinstieg und häufig ein wichtiges Kriterium für eine spätere<br />
Berufskarriere.<br />
I für Fachprüferinnen und Fachprüfer:<br />
Verantwortlichkeit für schulrechtlich korrekte und pädagogisch nachvollziehbare,<br />
(weitestgehend) objektive Beurteilung und Benotung bei<br />
Gleichbehandlung aller zu prüfender Auszubildender.<br />
I für Praxisanleitungen:<br />
Indirekte Bewertung der geleisteten Ausbildung.<br />
Wird in der Ausbildung von Beginn an auch die Prüfung in den Blick genommen,<br />
können durch zielgerichtete Lernprozessgestaltung [ Kapitel 7 ] und<br />
frühzeitige und umfassende Information aller Beteiligten über das Prüfungsge-<br />
schehen die Belastungen in der Prüfungssituation spürbar reduziert werden.<br />
8.1<br />
Prüfungssituationen lassen<br />
sich frühzeitig durch geeignete<br />
Maßnahmen entschärfen.