Schulungsprogramm 2018/2019
25.06. - 27.06.2018 Rostock- Warnemünde Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Prävention und BEM in der Praxis Die betriebliche Prävention sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement sind Pflichtaufgaben der privaten und auch öffentlichen Arbeitgeber. Sie ergeben sich aus § 84 SGB IX. Die Erfüllung dieser Pflichtaufgaben wird seitens der Arbeitgeber in der Praxis häufig als sehr aufwändig und zu bürokratisch empfunden. Mit der Folge, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben in der Praxis meistens unzureichend bis gar nicht erfolgt. Andererseits führt die Nichtwahrnehmung dieser Pflichtaufgaben zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Arbeitgebern und deren ArbeitnehmerInnen, die die Beschäftigungsverhältnisse unnötig belasten. Das Seminar wird sich deshalb inhaltlich mit diesen beiden Verfahren auseinandersetzen, d.h. wie sie durchgeführt werden könnten. Es wird außerdem auch den Versuch machen, den Zusammenhang zum Gesundheitsmanagement herzustellen. Es soll in diesem Zusammenhang auf die Beteiligung außerbetrieblicher Stellen, insbesondere des regional zuständigen Integrationsamtes wie auch der allgemeinen Servicestellen eingegangen werden. Seminarthemen Was ist Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX Personenkreis Anwendungsbereiche Zeitpunkt Beteiligte mögliche verwaltungs- und arbeitsrechtliche Auswirkungen/ Rechtsprechung praktische Alternativen zur Verfahrensdurchführung Beteiligungsrechte Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwachungsrecht gem. § 84 Abs. 2 SGB IX beim betrieblichen Eingliederungsmanagement Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 BetrVG Informationsbeschaffung Festlegung von Verfahrensabläufen Betriebliche Präventionsmaßnahmen Praktische Anwendungsbeispiele Gespräche im BEM zielorientiert führen Erörterung der Fragen der TeilnehmerInnen DozentInnen Harald Fritsch, Dipl. Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen Siegfried Meitz, Sarstedt Zielgruppen MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Betriebsratsmitglieder Sicherheitsfachkräfte Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 25.06. - 27.06.2018 Rostock-Warnemünde, Best Western Hanse Hotel 450,- € Seminargebühr Seminar 18237 94 Wochen- und Kompaktseminare
25.06. - 27.06.2018 Rostock- Warnemünde Direktionsrecht und Mitbestimmung Betriebsänderung und Umstrukturierung - Grenzen des Weisungsrechts Je detaillierter der Arbeitsvertrag, umso eingeschränkter ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Fehlen detaillierte Regelungen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts umfangreich Eingriffe in die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer vornehmen. Betriebsräte müssen bei personellen Einzelmaßnahmen erkennen, ob der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Anweisungen geben kann, da diese unter Umständen unterschiedliche Mitbestimmungsmaßnahmen auslösen. In der Rechtsprechung gibt es aber auch oft den Streit, welche Anweisungen z. B. bei Versetzungen die mit einem Ortswechsel verbunden sind, Zuweisung anderer Tätigkeiten oder Änderungen der Arbeitszeiten, durch das Direktionsrecht möglich sind. Nicht alle arbeitgeberseitigen Anweisungen lässt die Rechtsprechung zu. Hierzu bedarf es umfangreicher Rechtskenntnisse, damit die Arbeitnehmer nicht durch falsche Informationen Gefahr laufen, arbeitsrechtliche Sanktionen zu erfahren. Seminarthemen Die Konkretisierung des Arbeitsvertrags Regelungsinhalte des Arbeitsvertrags - je konkreter desto besser „Das Kleingedruckte“ Grenzen des Direktionsrechts Rechtliche Grundlagen/Art, Ort, Zeit der vereinbarten Arbeitsleistung Aktuelle Arbeitsrechtliche Entscheidungen zum Direktionsrecht Das Direktionsrecht in der täglichen Praxis und seine Grenzen Versetzungen durch Betriebsübergänge und Umstrukturierungen Neue Techniken und die Auswirkungen auf Arbeitsabläufe - Umstrukturierungen und geringer wertige Tätigkeiten Außergewöhnliche Arbeitseinsätze in Notfällen - was ist das? Arbeitnehmer im Spannungsfeld der Gesetze und Entscheidungen Die Leistungsverweigerung und ihre Folgen? Gesetzliche Anforderungen und das Ultima-Ratio-Prinzip der Änderungskündigung Mitbestimmung des Betriebsrats Überblick der Mitbestimmungsmöglichkeiten Behandlung von Beschwerden des Arbeitnehmers durch den BR Versetzung oder Änderungskündigung DozentInnen Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, Dortmund Zielgruppen Betriebsratsmitglieder MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 25.06. - 27.06.2018 Rostock-Warnemünde, Best Western Hanse Hotel 450,- € Seminargebühr Seminar 18240 Wochen- und Kompaktseminare 95
- Seite 47 und 48: 29.01. - 31.01.2018 Dortmund Betrie
- Seite 49 und 50: 05.02. - 07.02.2018 Bremen Personal
- Seite 51 und 52: 19.02. - 23.02.2018 Soziale Medien
- Seite 53 und 54: 21.02. - 23.02.2018 Kassel Industri
- Seite 55 und 56: 26.02. - 02.03.2018 Bremerhaven Goo
- Seite 57 und 58: 05.03. - 09.03.2018 Willingen Arbei
- Seite 59 und 60: 12.03. - 16.03.2018 München Das M
- Seite 61 und 62: 19.03. - 21.03.2018 Hamburg Die Alt
- Seite 63 und 64: 09.04. - 13.04.2018 Heidelberg Arbe
- Seite 65 und 66: 14.05. - 18.05.2018 Bremerhaven Ent
- Seite 67 und 68: 16.04. - 20.04.2018 Sylt / Rantum S
- Seite 69 und 70: 23.04. - 27.04.2018 Rostock- Warnem
- Seite 71 und 72: 23.04. - 25.04.2018 Rostock- Warnem
- Seite 73 und 74: 25.04. - 27.04.2018 Nürnberg Arbei
- Seite 75 und 76: 14.05. - 18.05.2018 Sylt / Rantum D
- Seite 77 und 78: 14.05. - 16.05.2018 Hannover Kolleg
- Seite 79 und 80: 28.05. - 30.05.2018 Weimar Protokol
- Seite 81 und 82: 28.05. - 29.05.2018 Kassel Mobile I
- Seite 83 und 84: 04.06. - 08.06.2018 Trier Sicher im
- Seite 85 und 86: 04.06. - 06.06.2018 Trier Mit Reden
- Seite 87 und 88: 06.06. - 08.06.2018 Trier Konsequen
- Seite 89 und 90: 11.06. - 15.06.2018 Bremen Mensch
- Seite 91 und 92: 11.06. - 13.06.2018 Weimar Personal
- Seite 93 und 94: 18.06. - 22.06.2018 Berlin Rund um
- Seite 95 und 96: 20.06. - 21.06.2018 Bremen Rechtssi
- Seite 97: 25.06. - 27.06.2018 Trier Professio
- Seite 101 und 102: 27.06. - 29.06.2018 Trier Beratungs
- Seite 103 und 104: 02.07. - 04.07.2018 Timmendorfer St
- Seite 105 und 106: 09.07. - 13.07.2018 Berlin Organisa
- Seite 107 und 108: 09.07. - 11.07.2018 Berlin Wahlen f
- Seite 109 und 110: 16.07.2018 Dortmund Vertrauensperso
- Seite 111 und 112: 18.07. - 20.07.2018 Kassel Mehrarbe
- Seite 113 und 114: 23.07. - 25.07.2018 Erfurt Vertraue
- Seite 115 und 116: 30.07. - 03.08.2018 Bremerhaven Neu
- Seite 117 und 118: 01.08. - 03.08.2018 Hamburg Immer a
- Seite 119 und 120: 06.08.2018 Hamburg Vertrauensperson
- Seite 121 und 122: 13.08. - 17.08.2018 Trier Mobbing -
- Seite 123 und 124: 15.08. - 17.08.2018 Dortmund Zwisch
- Seite 125 und 126: 20.08. - 22.08.2018 Dresden GBR und
- Seite 127 und 128: 28.08. - 30.08.2018 Kassel Digitali
- Seite 129 und 130: 03.09. - 07.09.2018 Rostock- Warnem
- Seite 131 und 132: 03.09. - 04.09.2018 München Rechts
- Seite 133 und 134: 10.09. - 14.09.2018 Hamburg Update
- Seite 135 und 136: 17.09. - 19.09.2018 Dortmund Kontro
- Seite 137 und 138: 17.09. - 19.09.2018 Dortmund Mitarb
- Seite 139 und 140: 17.09. - 19.09.2018 Timmendorfer St
- Seite 141 und 142: 24.09. - 28.09.2018 Bad Tölz Aktue
- Seite 143 und 144: 24.09. - 26.09.2018 Bremen Flexible
- Seite 145 und 146: 08.10. - 12.10.2018 Rostock- Warnem
- Seite 147 und 148: 08.10. - 10.10.2018 Rostock- Warnem
25.06. - 27.06.<strong>2018</strong><br />
Rostock-<br />
Warnemünde<br />
Direktionsrecht und<br />
Mitbestimmung<br />
Betriebsänderung und<br />
Umstrukturierung - Grenzen<br />
des Weisungsrechts<br />
Je detaillierter der Arbeitsvertrag,<br />
umso eingeschränkter ist<br />
das Direktionsrecht des Arbeitgebers.<br />
Fehlen detaillierte Regelungen<br />
kann der Arbeitgeber<br />
im Rahmen seines Direktionsrechts<br />
umfangreich Eingriffe in<br />
die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer<br />
vornehmen.<br />
Betriebsräte müssen bei personellen<br />
Einzelmaßnahmen erkennen,<br />
ob der Arbeitgeber im<br />
Rahmen seines Direktionsrechts<br />
Anweisungen geben kann, da<br />
diese unter Umständen unterschiedliche<br />
Mitbestimmungsmaßnahmen<br />
auslösen.<br />
In der Rechtsprechung gibt es<br />
aber auch oft den Streit, welche<br />
Anweisungen z. B. bei Versetzungen<br />
die mit einem Ortswechsel<br />
verbunden sind,<br />
Zuweisung anderer Tätigkeiten<br />
oder Änderungen der Arbeitszeiten,<br />
durch das Direktionsrecht<br />
möglich sind. Nicht alle arbeitgeberseitigen<br />
Anweisungen<br />
lässt die Rechtsprechung zu.<br />
Hierzu bedarf es umfangreicher<br />
Rechtskenntnisse, damit die Arbeitnehmer<br />
nicht durch falsche<br />
Informationen Gefahr laufen, arbeitsrechtliche<br />
Sanktionen zu<br />
erfahren.<br />
Seminarthemen<br />
Die Konkretisierung des Arbeitsvertrags<br />
Regelungsinhalte des Arbeitsvertrags<br />
- je konkreter desto besser<br />
„Das Kleingedruckte“<br />
Grenzen des Direktionsrechts<br />
Rechtliche Grundlagen/Art, Ort, Zeit<br />
der vereinbarten Arbeitsleistung<br />
Aktuelle Arbeitsrechtliche Entscheidungen<br />
zum Direktionsrecht<br />
Das Direktionsrecht in der täglichen<br />
Praxis und seine Grenzen<br />
Versetzungen durch Betriebsübergänge<br />
und Umstrukturierungen<br />
Neue Techniken und die Auswirkungen<br />
auf Arbeitsabläufe - Umstrukturierungen<br />
und geringer wertige<br />
Tätigkeiten<br />
Außergewöhnliche Arbeitseinsätze<br />
in Notfällen - was ist das?<br />
Arbeitnehmer im Spannungsfeld der<br />
Gesetze und Entscheidungen<br />
Die Leistungsverweigerung und ihre<br />
Folgen?<br />
Gesetzliche Anforderungen und das<br />
Ultima-Ratio-Prinzip der Änderungskündigung<br />
Mitbestimmung des Betriebsrats<br />
Überblick der Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />
Behandlung von Beschwerden des<br />
Arbeitnehmers durch den BR<br />
Versetzung oder Änderungskündigung<br />
DozentInnen<br />
Dr. Mark Oelmüller,<br />
Richter am Arbeitsgericht<br />
Dortmund, Dortmund<br />
Zielgruppen<br />
Betriebsratsmitglieder<br />
MitarbeiterInnen der<br />
Personalverwaltung<br />
Vertrauenspersonen der<br />
schwerbehinderten<br />
Menschen<br />
Organisatorisches<br />
25.06. - 27.06.<strong>2018</strong><br />
Rostock-Warnemünde,<br />
Best Western Hanse Hotel<br />
450,- € Seminargebühr<br />
Seminar 18240<br />
Wochen- und Kompaktseminare<br />
95