Schulungsprogramm 2018/2019

21.09.2017 Aufrufe

25.06. - 27.06.2018 Rostock- Warnemünde Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Prävention und BEM in der Praxis Die betriebliche Prävention sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement sind Pflichtaufgaben der privaten und auch öffentlichen Arbeitgeber. Sie ergeben sich aus § 84 SGB IX. Die Erfüllung dieser Pflichtaufgaben wird seitens der Arbeitgeber in der Praxis häufig als sehr aufwändig und zu bürokratisch empfunden. Mit der Folge, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben in der Praxis meistens unzureichend bis gar nicht erfolgt. Andererseits führt die Nichtwahrnehmung dieser Pflichtaufgaben zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Arbeitgebern und deren ArbeitnehmerInnen, die die Beschäftigungsverhältnisse unnötig belasten. Das Seminar wird sich deshalb inhaltlich mit diesen beiden Verfahren auseinandersetzen, d.h. wie sie durchgeführt werden könnten. Es wird außerdem auch den Versuch machen, den Zusammenhang zum Gesundheitsmanagement herzustellen. Es soll in diesem Zusammenhang auf die Beteiligung außerbetrieblicher Stellen, insbesondere des regional zuständigen Integrationsamtes wie auch der allgemeinen Servicestellen eingegangen werden. Seminarthemen Was ist Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX Personenkreis Anwendungsbereiche Zeitpunkt Beteiligte mögliche verwaltungs- und arbeitsrechtliche Auswirkungen/ Rechtsprechung praktische Alternativen zur Verfahrensdurchführung Beteiligungsrechte Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwachungsrecht gem. § 84 Abs. 2 SGB IX beim betrieblichen Eingliederungsmanagement Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 BetrVG Informationsbeschaffung Festlegung von Verfahrensabläufen Betriebliche Präventionsmaßnahmen Praktische Anwendungsbeispiele Gespräche im BEM zielorientiert führen Erörterung der Fragen der TeilnehmerInnen DozentInnen Harald Fritsch, Dipl. Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen Siegfried Meitz, Sarstedt Zielgruppen MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Betriebsratsmitglieder Sicherheitsfachkräfte Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 25.06. - 27.06.2018 Rostock-Warnemünde, Best Western Hanse Hotel 450,- € Seminargebühr Seminar 18237 94 Wochen- und Kompaktseminare

25.06. - 27.06.2018 Rostock- Warnemünde Direktionsrecht und Mitbestimmung Betriebsänderung und Umstrukturierung - Grenzen des Weisungsrechts Je detaillierter der Arbeitsvertrag, umso eingeschränkter ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Fehlen detaillierte Regelungen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts umfangreich Eingriffe in die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer vornehmen. Betriebsräte müssen bei personellen Einzelmaßnahmen erkennen, ob der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Anweisungen geben kann, da diese unter Umständen unterschiedliche Mitbestimmungsmaßnahmen auslösen. In der Rechtsprechung gibt es aber auch oft den Streit, welche Anweisungen z. B. bei Versetzungen die mit einem Ortswechsel verbunden sind, Zuweisung anderer Tätigkeiten oder Änderungen der Arbeitszeiten, durch das Direktionsrecht möglich sind. Nicht alle arbeitgeberseitigen Anweisungen lässt die Rechtsprechung zu. Hierzu bedarf es umfangreicher Rechtskenntnisse, damit die Arbeitnehmer nicht durch falsche Informationen Gefahr laufen, arbeitsrechtliche Sanktionen zu erfahren. Seminarthemen Die Konkretisierung des Arbeitsvertrags Regelungsinhalte des Arbeitsvertrags - je konkreter desto besser „Das Kleingedruckte“ Grenzen des Direktionsrechts Rechtliche Grundlagen/Art, Ort, Zeit der vereinbarten Arbeitsleistung Aktuelle Arbeitsrechtliche Entscheidungen zum Direktionsrecht Das Direktionsrecht in der täglichen Praxis und seine Grenzen Versetzungen durch Betriebsübergänge und Umstrukturierungen Neue Techniken und die Auswirkungen auf Arbeitsabläufe - Umstrukturierungen und geringer wertige Tätigkeiten Außergewöhnliche Arbeitseinsätze in Notfällen - was ist das? Arbeitnehmer im Spannungsfeld der Gesetze und Entscheidungen Die Leistungsverweigerung und ihre Folgen? Gesetzliche Anforderungen und das Ultima-Ratio-Prinzip der Änderungskündigung Mitbestimmung des Betriebsrats Überblick der Mitbestimmungsmöglichkeiten Behandlung von Beschwerden des Arbeitnehmers durch den BR Versetzung oder Änderungskündigung DozentInnen Dr. Mark Oelmüller, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, Dortmund Zielgruppen Betriebsratsmitglieder MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 25.06. - 27.06.2018 Rostock-Warnemünde, Best Western Hanse Hotel 450,- € Seminargebühr Seminar 18240 Wochen- und Kompaktseminare 95

25.06. - 27.06.<strong>2018</strong><br />

Rostock-<br />

Warnemünde<br />

Betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement<br />

(BEM)<br />

Prävention und BEM in der<br />

Praxis<br />

Die betriebliche Prävention sowie<br />

das betriebliche Eingliederungsmanagement<br />

sind Pflichtaufgaben<br />

der privaten und auch<br />

öffentlichen Arbeitgeber. Sie ergeben<br />

sich aus § 84 SGB IX.<br />

Die Erfüllung dieser Pflichtaufgaben<br />

wird seitens der Arbeitgeber<br />

in der Praxis häufig als<br />

sehr aufwändig und zu bürokratisch<br />

empfunden. Mit der Folge,<br />

dass die Wahrnehmung dieser<br />

Aufgaben in der Praxis meistens<br />

unzureichend bis gar nicht erfolgt.<br />

Andererseits führt die<br />

Nichtwahrnehmung dieser<br />

Pflichtaufgaben zu rechtlichen<br />

Auseinandersetzungen zwischen<br />

den betroffenen Arbeitgebern<br />

und deren ArbeitnehmerInnen,<br />

die die Beschäftigungsverhältnisse<br />

unnötig belasten.<br />

Das Seminar wird sich deshalb<br />

inhaltlich mit diesen beiden Verfahren<br />

auseinandersetzen, d.h.<br />

wie sie durchgeführt werden<br />

könnten. Es wird außerdem<br />

auch den Versuch machen, den<br />

Zusammenhang zum Gesundheitsmanagement<br />

herzustellen.<br />

Es soll in diesem Zusammenhang<br />

auf die Beteiligung außerbetrieblicher<br />

Stellen, insbesondere<br />

des regional zuständigen<br />

Integrationsamtes wie auch<br />

der allgemeinen Servicestellen<br />

eingegangen werden.<br />

Seminarthemen<br />

Was ist Prävention nach § 84 Abs. 1<br />

SGB IX<br />

Personenkreis<br />

Anwendungsbereiche<br />

Zeitpunkt<br />

Beteiligte<br />

mögliche verwaltungs- und arbeitsrechtliche<br />

Auswirkungen/ Rechtsprechung<br />

praktische Alternativen zur Verfahrensdurchführung<br />

Beteiligungsrechte<br />

Klärungs-, Unterrichtungs- und<br />

Überwachungsrecht<br />

gem. § 84 Abs. 2 SGB IX beim<br />

betrieblichen Eingliederungsmanagement<br />

Mitbestimmungsrechte<br />

gem. § 87 Abs. 1 BetrVG<br />

Informationsbeschaffung<br />

Festlegung von Verfahrensabläufen<br />

Betriebliche Präventionsmaßnahmen<br />

Praktische Anwendungsbeispiele<br />

Gespräche im BEM zielorientiert<br />

führen<br />

Erörterung der Fragen der<br />

TeilnehmerInnen<br />

DozentInnen<br />

Harald Fritsch,<br />

Dipl. Betriebswirt, Dozent<br />

für Fragen des Schwerbehindertenrechts,<br />

Bremen<br />

Siegfried Meitz,<br />

Sarstedt<br />

Zielgruppen<br />

MitarbeiterInnen der<br />

Personalverwaltung<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Sicherheitsfachkräfte<br />

Vertrauenspersonen der<br />

schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

Organisatorisches<br />

25.06. - 27.06.<strong>2018</strong><br />

Rostock-Warnemünde,<br />

Best Western Hanse Hotel<br />

450,- € Seminargebühr<br />

Seminar 18237<br />

94 Wochen- und Kompaktseminare

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