Schulungsprogramm 2018/2019
18.06. - 20.06.2018 Berlin Rekommunalisierung - Politik - Betriebswirtschaft Betriebsübergänge nach § 613 a BGB - Mitbestimmungsstrukturen Von den auslaufenden Konzessionsverträgen sind potenziell alle in Deutschland tätigen Energieversorger betroffen. Viele Gemeinden erkennen die Gelegenheit die Versorgung (wieder) selbst zu übernehmen. Verbunden mit Stadtwerksgründungen verfolgen sie das Ziel an Konzessionen für den Netzbetrieb zu gelangen. Die kommunale Einflussnahme wird aber auch auf ökologische Gründe, insbesondere die Fürderung regenerativer Energien gestützt. Wobei der Zubau erneuerbarer Energien eine erhebliche Dezentralisierung bewirkt. Für Netzerweiterungen und- ertüchtigungen sind spezielles Know-how und erhebliche Finanzmittel erforderlich und ebenso für die Digitalisierung (Smart Grid). Für private Unternehmen erwachsen daraus Wettbewerbsvorteile aber auch Chancen für Kooperationen in gemischtwirtschaftlicher Form, die es zu nutzen gilt. Stadt- und Gemeinderäte stehen vor schwierigen betriebswirtschaftlichen und energierechtlichen Fragen. Sie sollten nicht durch die Brille kurzfristiger Vorteile betrachtet werden, sondern sie unter dem Aspekt einer nachhaltigen Sicherung lokaler und regionaler Wertschöpfung verantwortungsvoll zu entscheiden. Seminarthemen Energiewende mit Vorrang der erneuerbaren Energien fördert dezentrale Strukturen Unbundling, Netzregulierung und Digitalisierung verschärfen wirtschaftlichen Druck Altlasten hemmen Anpassung an neue Strukturen Neustart - Gründe und Ziele für (Re)Kommunalisierung Vergabe von Konzessionen: Verfahrensregeln, Entscheidungsparameter, Auswahlkriterien Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom 03.02.2017 - Viele Fragen offen (Re)Kommunalisierungsmodelle und ihre Umsetzung Kooperations- und Partnerlösungen (PPP) Rekommunalisierung oder Netzverlust als Betriebsübergang? Voraussetzungen des Betriebsübergangs bei Rekommunalisierung Mögliche Folgen eines Betriebsübergangs: - Entgeltverluste bei Wechsel in TV- V oder TVöD - Einfrieren der betrieblichen Alters versorgung - Verlust von Leistungen aus Betriebsvereinbarungen Folgen bei Nichtanwendung von §613a BGB Strategien von Arbeitsgebern und Antworten des Betriebsrats DozentInnen Prof. Dr. Joachim Beier, Dortmund Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mosebach & Partner, Kassel Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Organisatorisches 18.06. - 20.06.2018 Berlin, Mercure Hotel Berlin City 450,- € Seminargebühr Seminar 18263 90 Wochen- und Kompaktseminare
20.06. - 21.06.2018 Bremen Rechtssicherheit für die Amtszeit des Betriebsrats Teil I Kompetenzen und Anforderungen im Betriebsrat für Vorsitzende und Stellvertreter Auf die Betriebsratsvorsitzenden und ihre Stellvertreter kommen verantwortungsvolle Aufgaben zu. Vorsitzende und Stellvertreter haben nach dem Gesetz besondere Aufgaben. Sie müssen als Empfangsberechtigte Erklärungen des Arbeitgebers entgegennehmen und sind ebenfalls Ansprechpartner des BR- Gremiums für den Arbeitgeber. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse im BR- Gremium ordnungsgemäß gefasst werden und einer rechtlichen Prüfung stand halten. Auch muss sich das neue Team finden und die Vorsitzenden und Stellvertreter werden ihre Führungskompetenz und ihr Verhandlungsgeschick beweisen. Dieses Seminar soll Rechtssicherheit im Umgang mit den verantwortungsvollen Aufgaben vermitteln, um nicht zuletzt auch Haftungsrisiken zu vermeiden. Seminarthemen Die Pflicht des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen für den Betriebsrat Zusammenarbeit und Aufgabenteilung Einer unter gleichen oder doch alles selber machen Vorbereitung der Betriebsratssitzungen Tagesordnung festsetzen Einladung zu den Sitzungen Durchführung der Betriebsratssitzungen Teilnahmerechte von Mitgliedern der JAV, der SBV und der Gewerkschaften Einladung von Ersatzmitgliedern Beachtung des Minderheitengeschlechts Wesentliche Voraussetzungen für den Betriebsratsbeschluss ordnungsgemäße Betriebsratssitzung Beschlussfähigkeit und Abstimmung im Gremium DozentInnen Ursula Hohoff, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke Zielgruppen Vorsitzende des Betriebsratsgremiums Stellv. Vorsitzende des Betriebsratsgremiums Organisatorisches 20.06. - 21.06.2018 Bremen, Best Western Hotel zur Post 450,- € Seminargebühr Seminar 18231 Wochen- und Kompaktseminare 91
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20.06. - 21.06.<strong>2018</strong><br />
Bremen<br />
Rechtssicherheit für<br />
die Amtszeit des<br />
Betriebsrats Teil I<br />
Kompetenzen und Anforderungen<br />
im Betriebsrat für<br />
Vorsitzende und Stellvertreter<br />
Auf die Betriebsratsvorsitzenden<br />
und ihre Stellvertreter<br />
kommen verantwortungsvolle<br />
Aufgaben zu.<br />
Vorsitzende und Stellvertreter<br />
haben nach dem Gesetz besondere<br />
Aufgaben. Sie müssen als<br />
Empfangsberechtigte Erklärungen<br />
des Arbeitgebers entgegennehmen<br />
und sind ebenfalls<br />
Ansprechpartner des BR-<br />
Gremiums für den Arbeitgeber.<br />
Sie sind dafür verantwortlich,<br />
dass die Beschlüsse im BR-<br />
Gremium ordnungsgemäß gefasst<br />
werden und einer rechtlichen<br />
Prüfung stand halten.<br />
Auch muss sich das neue Team<br />
finden und die Vorsitzenden<br />
und Stellvertreter werden ihre<br />
Führungskompetenz und ihr<br />
Verhandlungsgeschick beweisen.<br />
Dieses Seminar soll Rechtssicherheit<br />
im Umgang mit den verantwortungsvollen<br />
Aufgaben<br />
vermitteln, um nicht zuletzt auch<br />
Haftungsrisiken zu vermeiden.<br />
Seminarthemen<br />
Die Pflicht des Betriebsratsvorsitzenden<br />
und seines Stellvertreters<br />
Entgegennahme und Abgabe von<br />
Erklärungen für den Betriebsrat<br />
Zusammenarbeit und Aufgabenteilung<br />
Einer unter gleichen oder doch alles<br />
selber machen<br />
Vorbereitung der Betriebsratssitzungen<br />
Tagesordnung festsetzen<br />
Einladung zu den Sitzungen<br />
Durchführung der Betriebsratssitzungen<br />
Teilnahmerechte von Mitgliedern der<br />
JAV, der SBV und der<br />
Gewerkschaften<br />
Einladung von Ersatzmitgliedern<br />
Beachtung des Minderheitengeschlechts<br />
Wesentliche Voraussetzungen für<br />
den Betriebsratsbeschluss<br />
ordnungsgemäße Betriebsratssitzung<br />
Beschlussfähigkeit und Abstimmung<br />
im Gremium<br />
DozentInnen<br />
Ursula Hohoff,<br />
Fachanwältin für Arbeitsrecht,<br />
Herdecke<br />
Zielgruppen<br />
Vorsitzende des<br />
Betriebsratsgremiums<br />
Stellv. Vorsitzende des<br />
Betriebsratsgremiums<br />
Organisatorisches<br />
20.06. - 21.06.<strong>2018</strong><br />
Bremen,<br />
Best Western Hotel zur Post<br />
450,- € Seminargebühr<br />
Seminar 18231<br />
Wochen- und Kompaktseminare<br />
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