Schulungsprogramm 2018/2019

21.09.2017 Aufrufe

11.06. - 13.06.2018 Weimar Das arbeitsgerichtliche Verfahren Arbeitsrecht für schwerbehinderte Menschen in der Praxis Ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen ist geregelt im SGB IX, das dem Sozialrecht zuzuordnen ist. Dieser Kündigungsschutz ist aber andererseits in seinen Auswirkungen auch Bestandteil des Arbeitsrechts. Um aber diesen Kündigungsschutz wirklich oder zumindest besser verstehen zu können, sollte man zumindest auch die für das Schwerbehindertenrecht relevanten Grundregeln des Arbeitsrechts kennen. Dazu gehören insbesondere auch die Regeln, die für die Begründung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Sinne unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die bei schwerbehinderten Beschäftigten gelten. Da das deutsche Arbeitsrecht zunehmend auch durch europäisches Arbeitsrecht beeinflusst wird, soll auch auf diese Zusammenhänge eingegangen werden. Seminarthemen Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Begründung des Arbeitsverhältnisses Einstellungsfreiheit Diskriminierungsverbote, insbesondere schwerbehinderter Menschen Fragerechte bei Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung Befristung Aufhebungsvertrag unter besonderer Berücksichtigung des schwerbehinderten Status Teilnahme an einem Termin des Arbeitsgerichtes DozentInnen Harald Fritsch, Dipl. Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 11.06. - 13.06.2018 Weimar, Dorint Hotel am Goethepark Weimar 450,- € Seminargebühr Seminar 18213 86 Wochen- und Kompaktseminare

11.06. - 13.06.2018 Weimar Personalplanung Aufgaben, Ziele, Instrumente Die allgemeinen personellen Angelegenheiten sind im fünften Abschnitt des BetrVG zusammengefasst. Ausgehend von der Personalplanung, über die Stellenausschreibung, den Personalfragebogen, die Beurteilungsgrundsätze, die Berufsbildung bis hin zur personellen Einzelmaßnahme ist in diesem Gesetzesabschnitt das breite Spektrum der Personalarbeit erfasst. Dieses Seminar gibt den TeilnehmerInnen nicht nur einen Einblick in die Personalarbeit, sondern zeigt das Zusammenwirken der einzelnen Teilaufgaben und die Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Seminarthemen Wirtschaftliche Angelegenheiten und ihre Auswirkungen auf die Personalverwaltung Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Gegebenheiten und ihre Auswirkungen auf die Personalplanung Unterrichtung und Beratung über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft haben können Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Erstellung des Sozialplans Aufgaben und Ziele der Personalplanung qualitative und quantitative Personalplanung Personalauswahl und -beschaffung Personalbeurteilung Personalentwicklung und Weiterbildung Instrumente der Personalplanung Ausschreibung von Arbeitsplätzen Erstellung und Gestaltung von Auswahlrichtlinien und Personalinformationssystemen Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats DozentInnen Jürgen Oehlmann, Rechtsanwalt, Bremen Zielgruppen Betriebsratsmitglieder MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Organisatorisches 11.06. - 13.06.2018 Weimar, Dorint Hotel am Goethepark Weimar 450,- € Seminargebühr Seminar 18214 Wochen- und Kompaktseminare 87

11.06. - 13.06.<strong>2018</strong><br />

Weimar<br />

Das arbeitsgerichtliche<br />

Verfahren<br />

Arbeitsrecht für schwerbehinderte<br />

Menschen in der Praxis<br />

Ein besonderer Kündigungsschutz<br />

für schwerbehinderte<br />

Menschen ist geregelt im SGB<br />

IX, das dem Sozialrecht zuzuordnen<br />

ist. Dieser Kündigungsschutz<br />

ist aber andererseits in<br />

seinen Auswirkungen auch Bestandteil<br />

des Arbeitsrechts. Um<br />

aber diesen Kündigungsschutz<br />

wirklich oder zumindest besser<br />

verstehen zu können, sollte man<br />

zumindest auch die für das<br />

Schwerbehindertenrecht relevanten<br />

Grundregeln des Arbeitsrechts<br />

kennen.<br />

Dazu gehören insbesondere<br />

auch die Regeln, die für die Begründung<br />

und Beendigung eines<br />

Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen<br />

Sinne unter Berücksichtigung<br />

der Besonderheiten,<br />

die bei schwerbehinderten Beschäftigten<br />

gelten.<br />

Da das deutsche Arbeitsrecht<br />

zunehmend auch durch europäisches<br />

Arbeitsrecht beeinflusst<br />

wird, soll auch auf diese Zusammenhänge<br />

eingegangen<br />

werden.<br />

Seminarthemen<br />

Klärung arbeitsrechtlicher<br />

Grundbegriffe<br />

Begründung des Arbeitsverhältnisses<br />

Einstellungsfreiheit<br />

Diskriminierungsverbote, insbesondere<br />

schwerbehinderter Menschen<br />

Fragerechte bei Anbahnung von<br />

Arbeitsverhältnissen<br />

Beendigung von<br />

Arbeitsverhältnissen<br />

Kündigung<br />

Befristung<br />

Aufhebungsvertrag unter besonderer<br />

Berücksichtigung des schwerbehinderten<br />

Status<br />

Teilnahme an einem Termin des<br />

Arbeitsgerichtes<br />

DozentInnen<br />

Harald Fritsch,<br />

Dipl. Betriebswirt, Dozent<br />

für Fragen des Schwerbehindertenrechts,<br />

Bremen<br />

Zielgruppen<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Vertrauenspersonen der<br />

schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

Organisatorisches<br />

11.06. - 13.06.<strong>2018</strong><br />

Weimar,<br />

Dorint Hotel am Goethepark<br />

Weimar<br />

450,- € Seminargebühr<br />

Seminar 18213<br />

86 Wochen- und Kompaktseminare

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