Schulungsprogramm 2018/2019

21.09.2017 Aufrufe

04.06.2018 Kassel Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Auswirkungen des AÜG Arbeitnehmerüberlassung bietet Unternehmen Möglichkeiten zur Abdeckung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarfen. Mit dem vorliegenden Gesetz der Bundesregierung soll die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitsnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden. Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung als eines der flexiblen Instrumente des Personaleinsatzes sowie die positiven Beschäftigungswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung erhalten bleiben. Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden. Dazu traten ab 1.4.2017 mehrere Änderungen des AÜG und weiterer Gesetze in Kraft. Seminarthemen Arbeitnehmerüberlassung erlaubte und unerlaubte Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung/ Personalgestellungsverträge Überlassung von Maschinen mit Bedienungspersonal Andere Erscheinungsformen des drittbezogenen Personaleinsatzes Abordnungen von Arbeitnehmern an Arbeitsgemeinschaften Werkvertraglicher Einsatz von AN Dienstvertraglicher Einsatz von AN Rechtsbeziehungen beim Einsatz von Fremdpersonal Änderungen des AÜG Höchstüberlassungszeitraum und Ausnahmeregelungen Unterbrechungszeiten und Obergrenzen AÜG-Kräfte und Streik Equal Pay und Gleichstellung Kettenverleih- oder Weiterverleihung Schwellenwerte des BetrVG Saktionen durch Bußgeldzahlungen bei Verstößen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats DozentInnen Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mosebach & Partner, Kassel Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Mitglieder des Aufsichtsrates Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 04.06.2018 Kassel, Best Western PLUS Hotel Kassel City 250,- € Seminargebühr Seminar 18233 80 Wochen- und Kompaktseminare

04.06. - 06.06.2018 Trier Mit Reden inspirieren, im Vortrag überzeugen Wirkungsvolle Vorträge konzipieren und referieren Die nächste Betriebsversammlung steht vor der Tür und Ihnen läuft schon ein Schauer über den Rücken, wenn Sie an die von Ihnen erwartete Rede oder Präsentation denken? Auch wenn Sie in persönlichen Gesprächen überzeugend argumentieren können, fällt es Ihnen im Scheinwerferlicht der Bühne regelmäßig. Dieses Seminar macht Sie fit für die erfolgreiche Bewältigung von Reden und Präsentationen vor BetriebsratskollegInnen und der Belegschaft. Dabei widmet es der Auswahl und Strukturierung von Inhalten ebenso viel Aufmerksamkeit wie ihrer Darstellung und rhetorischen Darbietung. Ziel ist die Vermittlung eines praxiserpropten Rüstzeugs, das Ihnen bestmögliche Orientierung während der Vorbereitung und Durchführung von Präsentationen und Reden gibt. Seminarthemen Der Köder muss dem Fisch schmecken: Alles beginnt mit einer guten Zielgruppenanalyse Ohne Ziel kann man nicht ankommen Formulierung von Kommunikationszielen und zentralen Botschaften Erst ein erkennbarer roter Faden schafft Orientierung Auswahl und Strukturierung geeigneter Inhalte Jeder Auftritt braucht die passende Dramaturgie Vom knackigen Einstieg zum fulminanten Finale Schreiben fürs Hören, nicht fürs Lesen Alles rund um die sprachliche Ausgestaltung von Reden und Präsentation Körpersprache gezielt einsetzen Gestik Mimik Körpergestaltung Das Auge hört und urteilt mit Über die geeignete Visualisierung von Inhalten Nicht aus der Ruhe bringen lassen Umgang mit Stress und Störungen DozentInnen Bernd Meyer, Geschäftsführer, REFLEXIO, Laatzen Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 04.06. - 06.06.2018 Trier, Mercure Hotel Porta Nigra 450,- € Seminargebühr Seminar 18259E Wochen- und Kompaktseminare 81

04.06.<strong>2018</strong><br />

Kassel<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

Auswirkungen des AÜG<br />

Arbeitnehmerüberlassung bietet<br />

Unternehmen Möglichkeiten zur<br />

Abdeckung von Auftragsspitzen<br />

und kurzfristigen Personalbedarfen.<br />

Mit dem vorliegenden Gesetz<br />

der Bundesregierung soll die<br />

Funktion der Arbeitnehmerüberlassung<br />

als Instrument zur zeitlich<br />

begrenzten Deckung eines<br />

Arbeitskräftebedarfs geschärft,<br />

Missbrauch von Leiharbeit verhindert,<br />

die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen<br />

und Leiharbeitsnehmer<br />

gestärkt und die<br />

Arbeit der Betriebsräte im<br />

Entleiherbetrieb erleichtert werden.<br />

Hierbei sollen die Arbeitnehmerüberlassung<br />

als eines<br />

der flexiblen Instrumente des<br />

Personaleinsatzes sowie die<br />

positiven Beschäftigungswirkungen<br />

der Arbeitnehmerüberlassung<br />

erhalten bleiben.<br />

Gleichzeitig soll die Bedeutung<br />

tarifvertraglicher Vereinbarungen<br />

als wesentliches Element<br />

einer verlässlichen Sozialpartnerschaft<br />

gestärkt werden.<br />

Dazu traten ab 1.4.2017<br />

mehrere Änderungen des AÜG<br />

und weiterer Gesetze in Kraft.<br />

Seminarthemen<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

erlaubte und unerlaubte<br />

Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung<br />

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung/<br />

Personalgestellungsverträge<br />

Überlassung von Maschinen mit<br />

Bedienungspersonal<br />

Andere Erscheinungsformen des<br />

drittbezogenen Personaleinsatzes<br />

Abordnungen von Arbeitnehmern an<br />

Arbeitsgemeinschaften<br />

Werkvertraglicher Einsatz von AN<br />

Dienstvertraglicher Einsatz von AN<br />

Rechtsbeziehungen beim Einsatz<br />

von Fremdpersonal<br />

Änderungen des AÜG<br />

Höchstüberlassungszeitraum und<br />

Ausnahmeregelungen<br />

Unterbrechungszeiten und Obergrenzen<br />

AÜG-Kräfte und Streik<br />

Equal Pay und Gleichstellung<br />

Kettenverleih- oder Weiterverleihung<br />

Schwellenwerte des BetrVG<br />

Saktionen durch Bußgeldzahlungen<br />

bei Verstößen<br />

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte<br />

des Betriebsrats<br />

DozentInnen<br />

Rolf-Christian Otto,<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Mosebach & Partner,<br />

Kassel<br />

Zielgruppen<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Mitglieder des<br />

Aufsichtsrates<br />

Mitglieder des Wirtschaftsausschusses<br />

Vertrauenspersonen der<br />

schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

Organisatorisches<br />

04.06.<strong>2018</strong><br />

Kassel,<br />

Best Western PLUS Hotel<br />

Kassel City<br />

250,- € Seminargebühr<br />

Seminar 18233<br />

80 Wochen- und Kompaktseminare

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!