Schulungsprogramm 2018/2019
14.05. - 18.05.2018 Nürnberg Das Landesarbeitsgericht in Nürnberg tagt Arbeitsrecht in der Praxis Grundsätzlich sollen auftretende Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb erledigt werden. Der Betriebsrat wird bei Streitigkeiten oft als "vermittelnde Instanz" eingeschaltet. Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind nötig. Wenn sich die Meinungsverschiedenheiten aber nicht beilegen lassen, hilft manchmal nur der Gang zum Arbeitsgericht. Gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes kann die unterlegene Partei Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen, wenn die Berufung durch das Arbeitsgericht zugelassen wurde oder wenn in vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder wenn es sich um eine Rechtsstreitigkeit über das Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt. Die TeilnehmerInnen werden konkrete Berufungsverhandlungen von einem Landesarbeitsrichter des Landesarbeitsgerichtes in Nürnberg vorgestellt bekommen, analysieren, mitverfolgen und nacharbeiten. Desweiteren wird über aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen informiert. Seminarthemen Das Landesarbeitsgericht tagt: Analyse der zu verhandelnden landesarbeitsrechtlichen Fälle Teilnahme an Berufungsverhandlungen Nacharbeit der landesarbeitsgerichtlichen Fälle Der Instanzenweg Die Berufungsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten Aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen: Kündigungsschutz Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Aufhebung, Kündigung) Die Rolle des Betriebsrats im landesarbeitsrechtlichen Berufungsverfahren Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Zustimmungsersetzungsverfahren DozentInnen Norbert Roth, Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg, Nürnberg Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 14.05. - 18.05.2018 Nürnberg, Hotel Agneshof 750,- € Seminargebühr Seminar 18126 70 Wochen- und Kompaktseminare
14.05. - 18.05.2018 Sylt / Rantum Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG - das Herzstück der Mitbestimmung Die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sind für die betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung. Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat können wirksam allein handeln. Der Betriebsrat hat in den meisten Fällen ein echtes Initiativrecht. Es gibt kaum einen Bereich im täglichen betrieblichen Geschehen, der nicht den § 87 BetrVG berührt. Daher ist es notwendig, dass alle Betriebsratsmitglieder, Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen, Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und SachbearbeiterInnen im Personalwesen den § 87 BetrVG mit all seinen Teilbestimmungen bestens kennen und sich intensiv mit ihm, mit seinen Grenzen und Möglichkeiten auseinander setzen. Dieses Seminar bietet dafür die beste Voraussetzung und ist für die Arbeit vor Ort unentbehrlich. Seminarthemen Ausübung der erzwingbaren Mitbestimmung Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag Regelungsabsprache Betriebsvereinbarungen Initiativrecht des Betriebsrats Gegenstand der erzwingbaren Mitbestimmung Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer Lage und Verteilung der Arbeitszeit Vorübergehende Veränderung der täglichen Arbeitszeit Überstunden und Kurzarbeit Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsätze Technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer Verhütung von Arbeitsunfällen Berufskrankheiten sowie Gesundheitsschutz Sozialeinrichtungen des Betriebes Betriebliche Lohngestaltung Grundsätze über das Betriebliche Vorschlagswesen Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze Betriebliche Altersversorgung DozentInnen Jürgen Oehlmann, Rechtsanwalt, Bremen, Marion Zehe, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin Zielgruppen Betriebsratsmitglieder MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 14.05. - 18.05.2018 Sylt / Rantum, Dorfhotel Sylt 750,- € Seminargebühr Seminar 18131 Wochen- und Kompaktseminare 71
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14.05. - 18.05.<strong>2018</strong><br />
Sylt / Rantum<br />
Die Mitbestimmung<br />
in sozialen Angelegenheiten<br />
§ 87 BetrVG - das Herzstück<br />
der Mitbestimmung<br />
Die Mitbestimmungsrechte des<br />
§ 87 BetrVG sind für die betriebliche<br />
Praxis von erheblicher Bedeutung.<br />
Weder Arbeitgeber<br />
noch Betriebsrat können wirksam<br />
allein handeln. Der Betriebsrat<br />
hat in den meisten<br />
Fällen ein echtes Initiativrecht.<br />
Es gibt kaum einen Bereich im<br />
täglichen betrieblichen Geschehen,<br />
der nicht den § 87 BetrVG<br />
berührt. Daher ist es notwendig,<br />
dass alle Betriebsratsmitglieder,<br />
Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen,<br />
Vertrauenspersonen<br />
für schwerbehinderte<br />
Menschen und SachbearbeiterInnen<br />
im Personalwesen den §<br />
87 BetrVG mit all seinen Teilbestimmungen<br />
bestens kennen<br />
und sich intensiv mit ihm, mit<br />
seinen Grenzen und Möglichkeiten<br />
auseinander setzen.<br />
Dieses Seminar bietet dafür die<br />
beste Voraussetzung und ist für<br />
die Arbeit vor Ort unentbehrlich.<br />
Seminarthemen<br />
Ausübung der erzwingbaren<br />
Mitbestimmung<br />
Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag<br />
Regelungsabsprache<br />
Betriebsvereinbarungen<br />
Initiativrecht des Betriebsrats<br />
Gegenstand der erzwingbaren<br />
Mitbestimmung<br />
Ordnung im Betrieb und Verhalten<br />
der Arbeitnehmer<br />
Lage und Verteilung der Arbeitszeit<br />
Vorübergehende Veränderung der<br />
täglichen Arbeitszeit<br />
Überstunden und Kurzarbeit<br />
Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsätze<br />
Technische Einrichtungen zur Kontrolle<br />
der Arbeitnehmer<br />
Verhütung von Arbeitsunfällen<br />
Berufskrankheiten sowie Gesundheitsschutz<br />
Sozialeinrichtungen des Betriebes<br />
Betriebliche Lohngestaltung<br />
Grundsätze über das Betriebliche<br />
Vorschlagswesen<br />
Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze<br />
Betriebliche Altersversorgung<br />
DozentInnen<br />
Jürgen Oehlmann,<br />
Rechtsanwalt, Bremen,<br />
Marion Zehe,<br />
Fachanwältin für Arbeitsrecht,<br />
Berlin<br />
Zielgruppen<br />
Betriebsratsmitglieder<br />
MitarbeiterInnen der<br />
Personalverwaltung<br />
Vertrauenspersonen der<br />
schwerbehinderten<br />
Menschen<br />
Organisatorisches<br />
14.05. - 18.05.<strong>2018</strong><br />
Sylt / Rantum,<br />
Dorfhotel Sylt<br />
750,- € Seminargebühr<br />
Seminar 18131<br />
Wochen- und Kompaktseminare<br />
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