Schulungsprogramm 2018/2019
05.03. - 07.03.2018 Dresden Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen SGB IX Aktuell - Bundesteilhabegesetz (BTHG) Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen, wie auch der Betriebsratsmitglieder, z.T. weitreichende Konsequenzen hatte bzw. noch hat. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auch das Benachteiligungsverbot nach dem AGG bzgl. der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben von besonderer Bedeutung. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), im Dezember 2016 von Bundestag beschlossen, werden Empfehlungen aus den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands“ der WHO aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 2) weiterentwickelt und insoweit ist das BTHG praktisch als „Überleitungsgesetz“ zu verstehen, mit dem die Änderungen im Schwerbehindertenrecht dieses in zeitlich unterschiedlichen Etappen weiterentwickeln soll und das nicht nur im SGB IX sondern auch andere Bücher des SGB betreffend. Seminarthemen . Bundesteilhabegesetz (BTHG) Übersicht und Inhalt des BTHG Änderungen in der Struktur des SGB IX durch das BTHG Auswirkungen der Änderungen durch das BTHG im SGB IX Aktuelle Rechtsprechung SGB IX Urteile zum Benachteiligungsverbot Urteile zur Erfüllung der Beschäftigungsverpflichtung Urteile zum besonderen Kündigungsschutz Urteile zur Auswirkung der Schwerbehindertenanerkennung Urteile zur finanziellen Förderung DozentInnen Harald Fritsch, Dipl. Betriebswirt, Dozent für Fragen des Schwerbehindertenrechts, Bremen Zielgruppen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Betriebsratsmitglieder Organisatorisches 05.03. - 07.03.2018 Dresden, Pullman Dresden Newa 450,- € Seminargebühr Seminar 18207 54 Wochen- und Kompaktseminare
12.03. - 16.03.2018 München Das Münchener Arbeitsgericht tagt Arbeitsrecht in der Praxis Grundsätzlich sollen auftretende Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb erledigt werden. Der Betriebsrat wird bei Streitigkeiten oft als "vermittelnde Instanz" eingeschaltet. Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind nötig. Wenn sich die Meinungsverschiedenheiten aber nicht beilegen lassen, hilft manchmal nur der Gang zum Arbeitsgericht. Für welche Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig? Eine erfolgreiche Prozessführung setzt voraus, dass die Prozessbeteiligten nicht nur gute Kenntnisse über die Zuständigkeit haben, sondern auch darüber, wie das Rechtsschutzbegehren von den Arbeitsgerichten verfahrensmäßig bearbeitet und entschieden wird. Ob der Weg zum Arbeitsgericht gegangen werden soll, ist gut zu überlegen. Die TeilnehmerInnen werden eine konkrete Verhandlung von einer Arbeitsrichterin vom Münchener Arbeitsgericht vorgestellt bekommen, analysieren, mitverfolgen und mit der Arbeitsrichterin nacharbeiten. Seminarthemen Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse von der Einstellung zur Kündigung Das arbeitsgerichtliche Verfahren Gütetermin Kammertermin Leistungs- und Feststellungsverfahren Einstweiliges Verfügungsverfahren Berufsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht Die Rolle des Betriebsrats im arbeitsrechtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren Aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Aufhebung, Kündigung); Beteiligung des Betriebsrats Besuch des Arbeitsgerichts: Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse Teilnahme an Güte- und Kammerterminen - arbeitsrechtliche Streitigkeiten der verhandelnden Parteien in einer öffentlichen Sitzung des Arbeitsgerichtes München Analyse der zu verhandelnden arbeitsrechtlichen Fälle Nacharbeit der arbeitsgerichtlichen Fälle DozentInnen Dr. Elisabeth Dickerhof- Borello, Arbeitsrichterin, Arbeitsgericht München, München Hansjakob Vüllers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte Vüllers & Seidel, München Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 12.03. - 16.03.2018 München, Alpen Hotel München 750,- € Seminargebühr Seminar 18128 Wochen- und Kompaktseminare 55
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12.03. - 16.03.<strong>2018</strong><br />
München<br />
Das Münchener<br />
Arbeitsgericht tagt<br />
Arbeitsrecht in der Praxis<br />
Grundsätzlich sollen auftretende<br />
Meinungsverschiedenheiten<br />
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
im Betrieb erledigt<br />
werden. Der Betriebsrat wird bei<br />
Streitigkeiten oft als "vermittelnde<br />
Instanz" eingeschaltet. Umfangreiches<br />
arbeitsrechtliches<br />
Wissen und Praxiserfahrung<br />
sind nötig. Wenn sich die Meinungsverschiedenheiten<br />
aber<br />
nicht beilegen lassen, hilft<br />
manchmal nur der Gang zum<br />
Arbeitsgericht. Für welche Streitigkeiten<br />
sind die Arbeitsgerichte<br />
zuständig? Eine erfolgreiche<br />
Prozessführung setzt voraus,<br />
dass die Prozessbeteiligten<br />
nicht nur gute Kenntnisse über<br />
die Zuständigkeit haben, sondern<br />
auch darüber, wie das<br />
Rechtsschutzbegehren von den<br />
Arbeitsgerichten verfahrensmäßig<br />
bearbeitet und entschieden<br />
wird.<br />
Ob der Weg zum Arbeitsgericht<br />
gegangen werden soll, ist gut zu<br />
überlegen.<br />
Die TeilnehmerInnen werden eine<br />
konkrete Verhandlung von<br />
einer Arbeitsrichterin vom Münchener<br />
Arbeitsgericht vorgestellt<br />
bekommen, analysieren, mitverfolgen<br />
und mit der Arbeitsrichterin<br />
nacharbeiten.<br />
Seminarthemen<br />
Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse<br />
von der Einstellung zur Kündigung<br />
Das arbeitsgerichtliche Verfahren<br />
Gütetermin<br />
Kammertermin<br />
Leistungs- und Feststellungsverfahren<br />
Einstweiliges Verfügungsverfahren<br />
Berufsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten<br />
Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht<br />
Die Rolle des Betriebsrats im arbeitsrechtlichen<br />
Beschluss- und Urteilsverfahren<br />
Aktuelle arbeitsrechtliche<br />
Entscheidungen<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
(Befristung, Aufhebung, Kündigung);<br />
Beteiligung des Betriebsrats<br />
Besuch des Arbeitsgerichts:<br />
Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse<br />
Teilnahme an Güte- und Kammerterminen<br />
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten<br />
der verhandelnden Parteien<br />
in einer öffentlichen Sitzung des<br />
Arbeitsgerichtes München<br />
Analyse der zu verhandelnden<br />
arbeitsrechtlichen Fälle<br />
Nacharbeit der arbeitsgerichtlichen<br />
Fälle<br />
DozentInnen<br />
Dr. Elisabeth Dickerhof-<br />
Borello,<br />
Arbeitsrichterin, Arbeitsgericht<br />
München, München<br />
Hansjakob Vüllers,<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />
Rechtsanwälte<br />
Vüllers & Seidel, München<br />
Zielgruppen<br />
Betriebsratsmitglieder<br />
Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen<br />
Vertrauenspersonen der<br />
schwerbehinderten<br />
Menschen<br />
Organisatorisches<br />
12.03. - 16.03.<strong>2018</strong><br />
München,<br />
Alpen Hotel München<br />
750,- € Seminargebühr<br />
Seminar 18128<br />
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