Schulungsprogramm 2018/2019
05.11. - 09.11.2018 Erfurt Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Entscheidungen in der letzten Instanz Die Reformgesetze der Bundesregierung ziehen Änderungen der Arbeitnehmerschutzrechte nach sich. Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze werden oft durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ausgelegt. Insbesondere die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt „die letzte Instanz“, hat Einfluss auf die Arbeit der Betriebsräte und die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen. Umfangreiches arbeitsrechtliches Wissen und Praxiserfahrung sind für die Betriebsratsarbeit nötig. Welche aktuellen gesetzlichen Änderungen für die Betriebsratsarbeit eingetreten sind, wird in diesem Seminar diskutiert. Ebenfalls soll die Arbeit des Bundesarbeitsgerichts und die anliegenden aktuellen Entscheidungen dargestellt und mit den TeilnehmerInnen diskutiert werden. Seminarthemen Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG Bedeutsame Urteile und Beschlüsse für die tägliche Betriebsratsarbeit Besuch des Bundesarbeitsgerichts und Teilnahme an einer Verhandlung des BAG Die Rolle des Betriebsrates im arbeitsrechtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren Der Instanzenweg Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverträgen Betriebsübergang § 613 a BGB DozentInnen Burghard Kreft, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt N.N., Bundesarbeitsgericht, Erfurt Klaus Walczak, IPAA e.V., Dortmund Zielgruppen Betriebsratsmitglieder MitarbeiterInnen der Personalverwaltung Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 05.11. - 09.11.2018 Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt 750,- € Seminargebühr Seminar 18125 150 Wochen- und Kompaktseminare
05.11. - 09.11.2018 Rostock- Warnemünde Organisation der Betriebsratsarbeit Probleme erkennen - Ziele entwickeln - Öffentlichkeit informieren Aus dem BetrVG ergeben sich die grundsätzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Betriebsräte. Wenn der Betriebsrat zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes erfolgreich tätig sein will, muss er in der Lage sein, die im Betrieb anstehenden Aufgaben und Probleme zu erkennen und zu beschreiben. Wer seine Ziele nicht kennt, darf sich nicht wundern, wenn er den Weg einer Problemlösung nicht findet. Aus klaren Zielen ergeben sich andererseits Motivation, Engagement und Zufriedenheit. In diesem Seminar werden die Bedeutung von Zielen und Zielsystemen aufgezeigt, Techniken des Zielsetzens und der Zielentwicklung eingeübt, Zielanalysen vorgenommen und Zielvereinbarungen für die laufende Arbeit entwickelt. Anhand praktischer Beispiele wird aufgezeigt, wie die Betriebsratsarbeit erfolgreich gestaltet werden kann. Zur wirkungsvollen Ausübung der Betriebsratsarbeit ist es erforderlich, rhetorische Fähigkeiten und Präsentationstechniken zu beherrschen, die in diesem Seminar vermittelt werden. Seminarthemen Aufgabenstellung des Betriebsrats Schwerpunkte der Betriebsratsarbeit Wahrnehmen und Erkennen von Problemen Einführung in die Rhetorik Festlegung der Zielvorstellung für die Amtszeit Persönliche Ziele und Arbeitsziele Psychologische Wirkung von Zielen Voraussetzungen für Zielvereinbarungen Prozess der Zielanalyse Zielsysteme Methoden der Zielentwicklung und Kontrolle Zielsetzung, Zielüberprüfung und Zielanpassung bei laufender Arbeit Praktische Beispiele aus der Betriebsratsarbeit Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats Mitarbeiterbefragung DozentInnen Sonja Geiger, Diplom-Sozialpädagogin, Persönlichkeitstrainerin, Mainz Hans Prüfer, Düsseldorf Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Organisatorisches 05.11. - 09.11.2018 Rostock-Warnemünde, Best Western Hanse Hotel 750,- € Seminargebühr Seminar 18139 Wochen- und Kompaktseminare 151
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Erfurt<br />
Das Bundesarbeitsgericht<br />
in Erfurt<br />
Entscheidungen in der letzten<br />
Instanz<br />
Die Reformgesetze der Bundesregierung<br />
ziehen Änderungen<br />
der Arbeitnehmerschutzrechte<br />
nach sich.<br />
Die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze<br />
werden oft durch die<br />
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte<br />
ausgelegt.<br />
Insbesondere die höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />
in Erfurt „die<br />
letzte Instanz“, hat Einfluss auf<br />
die Arbeit der Betriebsräte und<br />
die Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen.<br />
Umfangreiches arbeitsrechtliches<br />
Wissen und Praxiserfahrung<br />
sind für die Betriebsratsarbeit<br />
nötig.<br />
Welche aktuellen gesetzlichen<br />
Änderungen für die Betriebsratsarbeit<br />
eingetreten sind, wird<br />
in diesem Seminar diskutiert.<br />
Ebenfalls soll die Arbeit des<br />
Bundesarbeitsgerichts und die<br />
anliegenden aktuellen Entscheidungen<br />
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TeilnehmerInnen diskutiert werden.<br />
Seminarthemen<br />
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts<br />
in Erfurt<br />
aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung<br />
des BAG<br />
Bedeutsame Urteile und Beschlüsse<br />
für die tägliche Betriebsratsarbeit<br />
Besuch des Bundesarbeitsgerichts<br />
und Teilnahme an einer Verhandlung<br />
des BAG<br />
Die Rolle des Betriebsrates im arbeitsrechtlichen<br />
Beschluss- und<br />
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Der Instanzenweg<br />
Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht<br />
Kündigungsschutz<br />
Befristung von Arbeitsverträgen<br />
Betriebsübergang § 613 a BGB<br />
DozentInnen<br />
Burghard Kreft,<br />
Richter am Bundesarbeitsgericht,<br />
Erfurt<br />
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MitarbeiterInnen der<br />
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05.11. - 09.11.<strong>2018</strong><br />
Erfurt,<br />
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