Schulungsprogramm 2018/2019

21.09.2017 Aufrufe

05.09. - 07.09.2018 Rostock- Warnemünde Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Wirtschaftsausschuss II betriebswirtschaftliche Aufgaben, Analysen und Strategien Die geänderten Regeln zur Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) geben dem Management und dem Aufsichtsrat der Unternehmen ein noch höheres Maß an Verantwortung. Der Aufsichtsrat muss die Arbeit des Vorstandes sorgfältig und effizient überwachen. Um mit dem Vorstand Grundsatzentscheidungen beraten zu können, bedarf es fundierter fachlicher Kompetenz und eines branchenspezifischen Hintergrundwissens. Dies gilt in besonderer Weise für die Akteure der Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Anhand praktischer Beispiele werden den TeilnehmerInnen betriebswirtschaftlicher Sicht die Prozeduren, Entscheidungssituationen und Handlungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat aufgezeigt. Seminarthemen Exkurs: Politische Rahmenbedingungen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses Einzelabschluss Rechtliche Grundlagen Bestandteile (Bilanzierungsgrundlagen) Analyse des Einzelabschlusses Konzernabschluss Rechtliche Grundlagen (HGB und IFRS) Analyse des Konzerabschlusses Internes Kontrollsystem Grundlagen; Aufbau und Funktionsweise eines Risikomanagementsystems Prüfung der Aussagen des Wirtschaftsprüfers zum IKS Testate des Wirtschaftsprüfers Strategie/Wettbewerbsanalyse DozentInnen Werner Sauerländer, IPAA e.V., Dortmund Zielgruppen ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat Mitglieder des Wirtschaftsausschusses Organisatorisches 05.09. - 07.09.2018 Rostock-Warnemünde, Best Western Hanse Hotel 450,- € Seminargebühr Seminar 18224 128 Wochen- und Kompaktseminare

10.09. - 14.09.2018 Hamburg Update - Aktuelle Rechtsprechung Neue Urteile im Fokus des Arbeitsrechts In diesem Spezialseminar bilden die für die Arbeit des Betriebsrats und die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und des Personalwesens wichtigen aktuellen Urteile der Arbeits- und Sozialgerichte die Grundlage der Seminararbeit. Es wird nicht nur die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung vorgestellt und besprochen, sondern insbesondere auch die zu Seminarbeginn aus der praktischen Arbeit gestellten Fragen eingehend diskutiert und beantwortet. Nach Einführung in die einzelnen ausgewählten Fälle sollen Lösungen erarbeitet werden. Im weiteren Teil dieses Spezialseminars werden die neuen, vom Gesetzgeber bereits verabschiedeten Gesetze und Verordnungen erläutert und ihre Auswirkungen für den Betrieb und für die MitarbeiterInnen dargestellt und eingehend diskutiert. Für die Arbeit des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Personalwesens ist es unerlässlich, über den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung informiert zu sein. Seminarthemen Aktuelle Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht insbesondere zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung zur Befristung von Arbeitsverträgen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu Aufhebungsverträgen zum Betriebs(teil)übergang weitere aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht insbesondere Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten zu Aufhebungsverträgen zum Betriebs(teil)übergang weitere aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht DozentInnen Dr. Astrid Dotting, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mosebach & Partner, Kassel Oliver Schmidt-Eicher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verden Zielgruppen Betriebsratsmitglieder MitarbeiterInnen im EVU Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Organisatorisches 10.09. - 14.09.2018 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg City 750,- € Seminargebühr Seminar 18147 Wochen- und Kompaktseminare 129

05.09. - 07.09.<strong>2018</strong><br />

Rostock-<br />

Warnemünde<br />

Arbeitnehmervertreter<br />

im Aufsichtsrat und<br />

Wirtschaftsausschuss II<br />

betriebswirtschaftliche Aufgaben,<br />

Analysen und Strategien<br />

Die geänderten Regeln zur Unternehmensführung<br />

und Unternehmenskontrolle<br />

(Corporate<br />

Governance) geben dem Management<br />

und dem Aufsichtsrat<br />

der Unternehmen ein noch höheres<br />

Maß an Verantwortung.<br />

Der Aufsichtsrat muss die Arbeit<br />

des Vorstandes sorgfältig und<br />

effizient überwachen. Um mit<br />

dem Vorstand Grundsatzentscheidungen<br />

beraten zu können,<br />

bedarf es fundierter<br />

fachlicher Kompetenz und eines<br />

branchenspezifischen Hintergrundwissens.<br />

Dies gilt in besonderer<br />

Weise für die Akteure<br />

der Mitbestimmung auf Unternehmensebene.<br />

Anhand praktischer Beispiele<br />

werden den TeilnehmerInnen<br />

betriebswirtschaftlicher Sicht die<br />

Prozeduren, Entscheidungssituationen<br />

und Handlungsmöglichkeiten<br />

im Aufsichtsrat<br />

aufgezeigt.<br />

Seminarthemen<br />

Exkurs: Politische Rahmenbedingungen<br />

Prüfung und Feststellung des<br />

Jahresabschlusses<br />

Einzelabschluss<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Bestandteile<br />

(Bilanzierungsgrundlagen)<br />

Analyse des Einzelabschlusses<br />

Konzernabschluss<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

(HGB und IFRS)<br />

Analyse des Konzerabschlusses<br />

Internes Kontrollsystem<br />

Grundlagen; Aufbau und<br />

Funktionsweise eines<br />

Risikomanagementsystems<br />

Prüfung der Aussagen des Wirtschaftsprüfers<br />

zum IKS<br />

Testate des Wirtschaftsprüfers<br />

Strategie/Wettbewerbsanalyse<br />

DozentInnen<br />

Werner Sauerländer,<br />

IPAA e.V., Dortmund<br />

Zielgruppen<br />

ArbeitnehmervertreterInnen<br />

im Aufsichtsrat<br />

Mitglieder des Wirtschaftsausschusses<br />

Organisatorisches<br />

05.09. - 07.09.<strong>2018</strong><br />

Rostock-Warnemünde,<br />

Best Western Hanse Hotel<br />

450,- € Seminargebühr<br />

Seminar 18224<br />

128 Wochen- und Kompaktseminare

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!