Schulungsprogramm 2018/2019

21.09.2017 Aufrufe

01.08.2018 Hamburg Entgelttransparenzgesetz Wird dadurch die sogenannte "Gender Pay Gap" wirklich geschlossen? In Deutschland liegt die Lohnlücke zwischen Mann und Frau nach Angaben des Statistischen Bundesamts beim Entgeltunterschied immer noch bei 7 Prozent. Diese "gender pay gap" soll durch das neue Gesetz reduziert werden. Das neue Entgelttransparenzgesetz soll Entgeltunterschieden zwischen Männern und Frauen entgegenwirken. Eine Auskunftspflicht besteht jedoch nur in Betrieben, den öffentlichen Dienst mit eingeschlossen, mit mehr als 200 Beschäftigten desselben Arbeitgebers. Zudem müssen Arbeitgeber ein betriebliches Prüfverfahren installieren, um Entgeltgleichheit zu überprüfen und herzustellen. Außerdem muss im Jahresabschluss darüber berichtet werden. Die Berichtspflichten, sowie das betriebliche Prüfverfahren gelten nur bei privaten Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten. Wenn Arbeitnehmer Auskunft verlangen, muss die Vergleichstätigkeit möglichst korrekt benannt werden . Seminarthemen Aktuelle Rechtslage Ziele des Gesetzgebers Transparenz und Verbot von Entgeltbenachteiligung Inkrafttreten und Übergangsfristen- Anwendungsbereich des Gesetzes Auskunftsanspruch des Mitarbeiters und dessen Reichweite Vergleichbarkeit von Arbeit Was ist "gleiche Arbeit"? Was ist "vergleichbare Arbeit"? Rechte des Betriebsrats Anwachsen von Informationen beim Betriebsrat Umfang der zulässigen Nutzung der Vergütungsinformation beim Betriebsrat Datenschutzrechtliche Grenzen für den Betriebsrat Auswirkungen rechtlicher und praktischer Natur DozentInnen Timea Erdei, Rechtsanwältin, Hippmann, Engeler & Partner, Hannover Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Vorsitzende des Betriebsratsgremiums Stellv. Vorsitzende des Betriebsratsgremiums Organisatorisches 01.08.2018 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg City 250,- € Seminargebühr Seminar 18225 112 Wochen- und Kompaktseminare

01.08. - 03.08.2018 Hamburg Immer auf Ballhöhe - Betriebsratsarbeit im Wandel Update für Betriebsrats-Profis Häufig lastet gerade auf Betriebsratsprofis ein großer Termindruck. Das erworbene Grund- und Fachwissen konnte deshalb nicht so vertieft werden, wie es eigentlich notwendig ist, um die Arbeit im Betriebsrat unter Wahrung der rechtlichen Änderungen und Neuerungen durchzuführen. Dieses Seminar vermittelt kompakt Wissen in kurzer Form. Es werden die Themen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht angesprochen, bei denen sich in den letzten Jahren Änderungen ergeben haben. Für dieses Seminar gilt im besonderen Maße, das die Einhaltung und Durchführung von formalen rechtlichen Bedingungen, die unsere Themenbereiche vermitteln, die ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit gewährleisten. Seminarthemen Betriebsverfassungsrecht Betriebsratstätigkeit und Betriebsratssitzung Freistellung Geschäftsführung Einladung und Beschlussfassung Minderheitengeschlecht Fachliteratur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, § 99 BetrVG Einstellung - Eingruppierung - Umgruppierung - Versetzung Verfahren und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Leiharbeitnehmer Begriff Konzernleihen Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen, § 102 BetrVG Voraussetzungen Verfahren - Widerspruch Weiterbeschäftigungsanspruch Verfahren und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG Aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen DozentInnen Ursula Hohoff, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herdecke Zielgruppen Betriebsratsmitglieder Organisatorisches 01.08. - 03.08.2018 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg City 450,- € Seminargebühr Seminar 18249 Wochen- und Kompaktseminare 113

01.08.<strong>2018</strong><br />

Hamburg<br />

Entgelttransparenzgesetz<br />

Wird dadurch die sogenannte<br />

"Gender Pay Gap" wirklich<br />

geschlossen?<br />

In Deutschland liegt die Lohnlücke<br />

zwischen Mann und Frau<br />

nach Angaben des Statistischen<br />

Bundesamts beim Entgeltunterschied<br />

immer noch bei 7 Prozent.<br />

Diese "gender pay gap"<br />

soll durch das neue Gesetz reduziert<br />

werden.<br />

Das neue Entgelttransparenzgesetz<br />

soll Entgeltunterschieden<br />

zwischen Männern und Frauen<br />

entgegenwirken. Eine Auskunftspflicht<br />

besteht jedoch nur<br />

in Betrieben, den öffentlichen<br />

Dienst mit eingeschlossen, mit<br />

mehr als 200 Beschäftigten<br />

desselben Arbeitgebers.<br />

Zudem müssen Arbeitgeber ein<br />

betriebliches Prüfverfahren installieren,<br />

um Entgeltgleichheit<br />

zu überprüfen und herzustellen.<br />

Außerdem muss im Jahresabschluss<br />

darüber berichtet werden.<br />

Die Berichtspflichten, sowie<br />

das betriebliche Prüfverfahren<br />

gelten nur bei privaten Arbeitgebern<br />

mit mehr als 500<br />

Beschäftigten.<br />

Wenn Arbeitnehmer Auskunft<br />

verlangen, muss die Vergleichstätigkeit<br />

möglichst korrekt benannt<br />

werden .<br />

Seminarthemen<br />

Aktuelle Rechtslage<br />

Ziele des Gesetzgebers<br />

Transparenz und Verbot von Entgeltbenachteiligung<br />

Inkrafttreten und Übergangsfristen-<br />

Anwendungsbereich des Gesetzes<br />

Auskunftsanspruch des Mitarbeiters<br />

und dessen Reichweite<br />

Vergleichbarkeit von Arbeit<br />

Was ist "gleiche Arbeit"?<br />

Was ist "vergleichbare Arbeit"?<br />

Rechte des Betriebsrats<br />

Anwachsen von Informationen beim<br />

Betriebsrat<br />

Umfang der zulässigen Nutzung der<br />

Vergütungsinformation beim Betriebsrat<br />

Datenschutzrechtliche Grenzen für<br />

den Betriebsrat<br />

Auswirkungen rechtlicher und praktischer<br />

Natur<br />

DozentInnen<br />

Timea Erdei,<br />

Rechtsanwältin,<br />

Hippmann, Engeler &<br />

Partner, Hannover<br />

Zielgruppen<br />

Betriebsratsmitglieder<br />

Vorsitzende des<br />

Betriebsratsgremiums<br />

Stellv. Vorsitzende des<br />

Betriebsratsgremiums<br />

Organisatorisches<br />

01.08.<strong>2018</strong><br />

Hamburg,<br />

Mercure Hotel Hamburg<br />

City<br />

250,- € Seminargebühr<br />

Seminar 18225<br />

112 Wochen- und Kompaktseminare

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