heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV
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15. Jahrhundert in Schwaben Gemeingut breiter Kreise.<br />
Diese Strömungen, die zu einer tiefen Innerlichkeit führten,<br />
die aber auch kirchenpolitischen Radikalismus mit sich bringen<br />
konnten, stellten eine Bedrohung für die Kirche dar.<br />
Riesengroß war die Gefahr, der Ketzerei zu verfallen.<br />
Radikalismus und Individualismus riefen beinahe von selbst<br />
zur Abkehr von der Welt auf, die nicht mehr in Ordnung<br />
war. Die Frauen nahmen innerhalb dieser religiösen Bewegungen<br />
eine besondere Stellung ein. Die neuen Orden, der<br />
Dominikaner- und der Franziskanerorden, bemühten sich,<br />
diese Bewegungen in kirchliche Bahnen zu lenken. Mit der<br />
zweiten und dritten Regel hatten sie Formen entwickelt, die<br />
den ungeheueren Zulauf von Frauen zu religiösen Gruppierungen<br />
auffangen konnten. Hunderte von Frauen bemühten<br />
sich um ein Leben in der Nachfolge des Herrn. Sie bedurften<br />
einer starken religiösen Leitung, sollten sie nicht der unkirchlichen<br />
Schwärmerei oder gar der Ketzerei verfallen. Die<br />
Dominikaner sprachen mehr die gebildeten und höheren<br />
Stände an. Dementsprechend stand die Beschäftigung mit der<br />
Theologie im Zentrum. Die Franziskaner, der andere Bettelorden,<br />
wiesen eine andere soziale Schichtung und auch<br />
Zielsetzung auf. Die Franziskaner waren in erster Linie<br />
Praktiker in der Nachfolge Christi, Volksprediger und<br />
Volksseelsorger.<br />
In beiden Orden war die 2. Ordensregel für die in Klöstern<br />
lebenden Frauen geschaffen worden. Der 3. Orden faßte in<br />
der Welt lebende Personen zusammen, die wegen ihres<br />
Alters, durch Ehe oder sonstige Verhältnisse verhindert<br />
waren, in einen 1. oder 2. Orden einzutreten, dennoch aber<br />
der Gnade und Vorzüge des Ordenslebens teilhaftig werden<br />
wollten. Die Bezeichnung »Orden der Büßenden« drückt<br />
schon aus, daß die Übung der Buße im Mittelpunkt dieser<br />
Lebensform stand. Die Terziaren konnten in der Welt leben,<br />
sie trugen dann unter der normalen Kleidung den weißen<br />
Gürtel und ein braunes Skapulier, oder konnten sich zusammenschließen<br />
und gemeinsam wohnen. Von den Nonnen<br />
unterschieden sie sich dadurch, daß sie keine Gelübde ablegten,<br />
sondern nach einem einjährigen Noviziat Profeß mit<br />
einem förmlichen Versprechen ablegten.<br />
Diese Vorbemerkungen waren erforderlich, um die Bedeutung<br />
der Gründung der Klause Inzigkofen in der Mitte des<br />
14. Jahrhunderts erfassen zu können. Da es im Folgenden vor<br />
allem um wirtschaftliche und rechtliche Dinge geht, darf<br />
nicht der kirchliche und religiöse Hintergrund vergessen<br />
werden. Bei Anerkennung aller wirtschaftlichen und soziologischen<br />
Erklärungen für bestimmte Entwicklungen darf der<br />
religiöse Eifer und das Streben des Einzelnen nach Heiligkeit<br />
nicht übersehen werden.<br />
Die Gründung der Klause in Inzigkofen<br />
In den Jahren zwischen 1303 und 1354 wurden in der Pfarrei<br />
Laiz vier Klausen bzw. Klöster eingerichtet. Da alle von und<br />
für Frauen gegründet worden waren, deutet dies auf eine<br />
große Anteilnahme und starkes Engagement der Frauen am<br />
kirchlichen Geschehen hin.<br />
Angeblich 1303 wurde in Gorheim eine Klause gegründet, die<br />
sich dem 3. Orden des hl. Franziskus anschloß. Sicheren<br />
Boden betreten wir erst 1347. Damals überließ der Pfarrer<br />
von Laiz, Konrad von Reischach, den Klausnerinnen den<br />
Platz in Gorheim neben der Michaelskapelle und die Kapelle<br />
selbst. Um das Jahr 1308 errichteten Frauen in Laiz eine<br />
Klause, die ebenfalls die 3. Regel des hl. Franziskus übernahm.<br />
Vor 1338 wurde in Hedingen ein Dominikanerinnenkloster<br />
gegründet. Und schließlich richteten 1354 in Inzigkofen<br />
bei der Kapelle des hl. Mauritius einige Frauen aus<br />
Sigmaringen eine Klause ein und nahmen die 3. Regel des hl.<br />
Franziskus an. Schon an dieser Stelle sei festgestellt, daß die<br />
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als letzte gegründete Einrichtung dank ihres ausgeprägten<br />
geistlichen Lebens alle politischen und wirtschaftlichen<br />
Stürme überlebte und aufgehoben wurde, als die anderen<br />
Institutionen längst nicht mehr bestanden.<br />
Die Einrichtung einer Klause oder eines Klosters ist ein<br />
Gemeinschaftswerk gewesen. Nur durch das Zusammengehen<br />
von den am geistlichen Leben interessierten Menschen<br />
mit kirchlichen Amtsträgern und weltlichen Größen, sei es<br />
als Territorialherr oder als Grundherr, war es möglich,<br />
lebensfähige Institutionen zu schaffen. Dies ist der Grund<br />
dafür, daß verschiedene Rechtsbereiche nacheinander dargestellt<br />
werden.<br />
Die kirchenrechtliche Absicherung von Klause und Stift<br />
Um eine neue kirchliche Einrichtung zu schaffen, waren nach<br />
dem Kirchenrecht bestimmte Schritte erforderlich. Es mußte<br />
die Zustimmung des Ortspfarrers eingeholt werden, da die<br />
neue Einrichtung möglicherweise die Seelsorgerechte beeinträchtigte.<br />
Dann war die Zustimmung des Bischofs einzuholen<br />
und waren die kirchenrechtlichen Beziehungen zu ihm<br />
festzulegen. Die stärkste Absicherung war dann die päpstliche<br />
Anerkennung und Privilegierung. In Inzigkofen ging<br />
man eigene Wege, aber nach und nach wurde alle drei Ebenen<br />
berührt.<br />
Die 1525 begonnene Stiftschronik berichtet stark idealisierend<br />
über die Einrichtung einer Klause neben der Mauritiuskapelle<br />
in Inzigkofen durch mehrere Frauen aus Sigmaringen.<br />
Hält man die Urkunden dagegen, dann wird ersichtlich, daß<br />
weniger durch ein Wunder der Platz für die Klause bestimmt<br />
wurde, als durch Verhandlungen zwischen den zukünftigen<br />
Klausnerinnen und deren Familien, dem Pfarrer in Laiz und<br />
dem Grundherrn in Inzigkofen, der Familie von Reischach.<br />
Der Pfarrer Albert von Laiz unterstützte die Bestrebung der<br />
Sönnerschen Schwestern, ein Büßerleben zu führen. Wahrscheinlich<br />
hat er auch den Patronatsherrn der Pfarrei, den<br />
Grafen von Württemberg, überzeugt, die Kapelle des hl.<br />
Mauritius, die der Pfarrei unterstand, den Klausnerinnen zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Gründung wurde als eine interne,<br />
nur die Pfarrei betreffende Angelegenheit betrachtet. Zur<br />
Sicherheit setzte man fest, daß bei der Aufhebung der Klause<br />
die Güter an die Klause in Laiz fallen sollten. Damit erhalten<br />
wir einen ersten Hinweis auf die von den Klausnerinnen<br />
beachtete Regel. Von Anbeginn ist es wohl die 3. Regel des hl.<br />
Franziskus gewesen. Urkundlich wird diese Regel erst 1390<br />
und dann wieder 1394 genannt.<br />
In den folgenden Jahren konnte sich die Klause gut entwikkeln.<br />
Zum Jahr 1381 ist belegt, daß neben der alten Klause<br />
eine neue errichtet worden war. In den folgenden Jahren<br />
wurde die Mauritiuskapelle aus- und umgebaut, 1385 wurde<br />
die Altäre geweiht und Ablässe erteilt. Zu diesem Zeitpunkt<br />
war die Kapelle in den Besitz und in die Verfügung der<br />
Klausnerinnen übergegangen. Ebenso setzten die Weihen<br />
und die Erteilungen von Ablässen voraus, daß der Bischof<br />
von Konstanz die Klause anerkannt und bestätigt hatte.<br />
Wenige Jahre später, 1388, wurde die obere Hälfte der Kirche<br />
dem hl. Johannes d. T. geweiht. Das Mauritiuspatrozinium<br />
trat nun an dritte Stelle nach dem Apostel Bartholomäus. Die<br />
Kirche besaß nun drei Altäre, die Johannes d.T., dem<br />
Apostel Bartholomäus und dem hl. Mauritius und seinen<br />
Genossen, dann der hl. Dreifaltigkeit und drittens der hl.<br />
Jungfrau Maria geweiht waren. Ein Friedhof für die Beerdigung<br />
der Klausnerinnen war nun auch vorhanden.<br />
Anläßlich dieser Weihehandlung wurde die Klause in den<br />
bischöflich konstanzischen Schutz aufgenommen. Auch<br />
wenn das im Hochmittelalter bedeutungsvolle Schutzinstitut<br />
im Spätmittelalter an Glanz verloren hatte, so brachte es doch<br />
immer noch eine besondere und enge Beziehung zu den