13.12.2012 Aufrufe

heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer Geschichtsverein eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15. Jahrhundert in Schwaben Gemeingut breiter Kreise.<br />

Diese Strömungen, die zu einer tiefen Innerlichkeit führten,<br />

die aber auch kirchenpolitischen Radikalismus mit sich bringen<br />

konnten, stellten eine Bedrohung für die Kirche dar.<br />

Riesengroß war die Gefahr, der Ketzerei zu verfallen.<br />

Radikalismus und Individualismus riefen beinahe von selbst<br />

zur Abkehr von der Welt auf, die nicht mehr in Ordnung<br />

war. Die Frauen nahmen innerhalb dieser religiösen Bewegungen<br />

eine besondere Stellung ein. Die neuen Orden, der<br />

Dominikaner- und der Franziskanerorden, bemühten sich,<br />

diese Bewegungen in kirchliche Bahnen zu lenken. Mit der<br />

zweiten und dritten Regel hatten sie Formen entwickelt, die<br />

den ungeheueren Zulauf von Frauen zu religiösen Gruppierungen<br />

auffangen konnten. Hunderte von Frauen bemühten<br />

sich um ein Leben in der Nachfolge des Herrn. Sie bedurften<br />

einer starken religiösen Leitung, sollten sie nicht der unkirchlichen<br />

Schwärmerei oder gar der Ketzerei verfallen. Die<br />

Dominikaner sprachen mehr die gebildeten und höheren<br />

Stände an. Dementsprechend stand die Beschäftigung mit der<br />

Theologie im Zentrum. Die Franziskaner, der andere Bettelorden,<br />

wiesen eine andere soziale Schichtung und auch<br />

Zielsetzung auf. Die Franziskaner waren in erster Linie<br />

Praktiker in der Nachfolge Christi, Volksprediger und<br />

Volksseelsorger.<br />

In beiden Orden war die 2. Ordensregel für die in Klöstern<br />

lebenden Frauen geschaffen worden. Der 3. Orden faßte in<br />

der Welt lebende Personen zusammen, die wegen ihres<br />

Alters, durch Ehe oder sonstige Verhältnisse verhindert<br />

waren, in einen 1. oder 2. Orden einzutreten, dennoch aber<br />

der Gnade und Vorzüge des Ordenslebens teilhaftig werden<br />

wollten. Die Bezeichnung »Orden der Büßenden« drückt<br />

schon aus, daß die Übung der Buße im Mittelpunkt dieser<br />

Lebensform stand. Die Terziaren konnten in der Welt leben,<br />

sie trugen dann unter der normalen Kleidung den weißen<br />

Gürtel und ein braunes Skapulier, oder konnten sich zusammenschließen<br />

und gemeinsam wohnen. Von den Nonnen<br />

unterschieden sie sich dadurch, daß sie keine Gelübde ablegten,<br />

sondern nach einem einjährigen Noviziat Profeß mit<br />

einem förmlichen Versprechen ablegten.<br />

Diese Vorbemerkungen waren erforderlich, um die Bedeutung<br />

der Gründung der Klause Inzigkofen in der Mitte des<br />

14. Jahrhunderts erfassen zu können. Da es im Folgenden vor<br />

allem um wirtschaftliche und rechtliche Dinge geht, darf<br />

nicht der kirchliche und religiöse Hintergrund vergessen<br />

werden. Bei Anerkennung aller wirtschaftlichen und soziologischen<br />

Erklärungen für bestimmte Entwicklungen darf der<br />

religiöse Eifer und das Streben des Einzelnen nach Heiligkeit<br />

nicht übersehen werden.<br />

Die Gründung der Klause in Inzigkofen<br />

In den Jahren zwischen 1303 und 1354 wurden in der Pfarrei<br />

Laiz vier Klausen bzw. Klöster eingerichtet. Da alle von und<br />

für Frauen gegründet worden waren, deutet dies auf eine<br />

große Anteilnahme und starkes Engagement der Frauen am<br />

kirchlichen Geschehen hin.<br />

Angeblich 1303 wurde in Gorheim eine Klause gegründet, die<br />

sich dem 3. Orden des hl. Franziskus anschloß. Sicheren<br />

Boden betreten wir erst 1347. Damals überließ der Pfarrer<br />

von Laiz, Konrad von Reischach, den Klausnerinnen den<br />

Platz in Gorheim neben der Michaelskapelle und die Kapelle<br />

selbst. Um das Jahr 1308 errichteten Frauen in Laiz eine<br />

Klause, die ebenfalls die 3. Regel des hl. Franziskus übernahm.<br />

Vor 1338 wurde in Hedingen ein Dominikanerinnenkloster<br />

gegründet. Und schließlich richteten 1354 in Inzigkofen<br />

bei der Kapelle des hl. Mauritius einige Frauen aus<br />

Sigmaringen eine Klause ein und nahmen die 3. Regel des hl.<br />

Franziskus an. Schon an dieser Stelle sei festgestellt, daß die<br />

34<br />

als letzte gegründete Einrichtung dank ihres ausgeprägten<br />

geistlichen Lebens alle politischen und wirtschaftlichen<br />

Stürme überlebte und aufgehoben wurde, als die anderen<br />

Institutionen längst nicht mehr bestanden.<br />

Die Einrichtung einer Klause oder eines Klosters ist ein<br />

Gemeinschaftswerk gewesen. Nur durch das Zusammengehen<br />

von den am geistlichen Leben interessierten Menschen<br />

mit kirchlichen Amtsträgern und weltlichen Größen, sei es<br />

als Territorialherr oder als Grundherr, war es möglich,<br />

lebensfähige Institutionen zu schaffen. Dies ist der Grund<br />

dafür, daß verschiedene Rechtsbereiche nacheinander dargestellt<br />

werden.<br />

Die kirchenrechtliche Absicherung von Klause und Stift<br />

Um eine neue kirchliche Einrichtung zu schaffen, waren nach<br />

dem Kirchenrecht bestimmte Schritte erforderlich. Es mußte<br />

die Zustimmung des Ortspfarrers eingeholt werden, da die<br />

neue Einrichtung möglicherweise die Seelsorgerechte beeinträchtigte.<br />

Dann war die Zustimmung des Bischofs einzuholen<br />

und waren die kirchenrechtlichen Beziehungen zu ihm<br />

festzulegen. Die stärkste Absicherung war dann die päpstliche<br />

Anerkennung und Privilegierung. In Inzigkofen ging<br />

man eigene Wege, aber nach und nach wurde alle drei Ebenen<br />

berührt.<br />

Die 1525 begonnene Stiftschronik berichtet stark idealisierend<br />

über die Einrichtung einer Klause neben der Mauritiuskapelle<br />

in Inzigkofen durch mehrere Frauen aus Sigmaringen.<br />

Hält man die Urkunden dagegen, dann wird ersichtlich, daß<br />

weniger durch ein Wunder der Platz für die Klause bestimmt<br />

wurde, als durch Verhandlungen zwischen den zukünftigen<br />

Klausnerinnen und deren Familien, dem Pfarrer in Laiz und<br />

dem Grundherrn in Inzigkofen, der Familie von Reischach.<br />

Der Pfarrer Albert von Laiz unterstützte die Bestrebung der<br />

Sönnerschen Schwestern, ein Büßerleben zu führen. Wahrscheinlich<br />

hat er auch den Patronatsherrn der Pfarrei, den<br />

Grafen von Württemberg, überzeugt, die Kapelle des hl.<br />

Mauritius, die der Pfarrei unterstand, den Klausnerinnen zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Gründung wurde als eine interne,<br />

nur die Pfarrei betreffende Angelegenheit betrachtet. Zur<br />

Sicherheit setzte man fest, daß bei der Aufhebung der Klause<br />

die Güter an die Klause in Laiz fallen sollten. Damit erhalten<br />

wir einen ersten Hinweis auf die von den Klausnerinnen<br />

beachtete Regel. Von Anbeginn ist es wohl die 3. Regel des hl.<br />

Franziskus gewesen. Urkundlich wird diese Regel erst 1390<br />

und dann wieder 1394 genannt.<br />

In den folgenden Jahren konnte sich die Klause gut entwikkeln.<br />

Zum Jahr 1381 ist belegt, daß neben der alten Klause<br />

eine neue errichtet worden war. In den folgenden Jahren<br />

wurde die Mauritiuskapelle aus- und umgebaut, 1385 wurde<br />

die Altäre geweiht und Ablässe erteilt. Zu diesem Zeitpunkt<br />

war die Kapelle in den Besitz und in die Verfügung der<br />

Klausnerinnen übergegangen. Ebenso setzten die Weihen<br />

und die Erteilungen von Ablässen voraus, daß der Bischof<br />

von Konstanz die Klause anerkannt und bestätigt hatte.<br />

Wenige Jahre später, 1388, wurde die obere Hälfte der Kirche<br />

dem hl. Johannes d. T. geweiht. Das Mauritiuspatrozinium<br />

trat nun an dritte Stelle nach dem Apostel Bartholomäus. Die<br />

Kirche besaß nun drei Altäre, die Johannes d.T., dem<br />

Apostel Bartholomäus und dem hl. Mauritius und seinen<br />

Genossen, dann der hl. Dreifaltigkeit und drittens der hl.<br />

Jungfrau Maria geweiht waren. Ein Friedhof für die Beerdigung<br />

der Klausnerinnen war nun auch vorhanden.<br />

Anläßlich dieser Weihehandlung wurde die Klause in den<br />

bischöflich konstanzischen Schutz aufgenommen. Auch<br />

wenn das im Hochmittelalter bedeutungsvolle Schutzinstitut<br />

im Spätmittelalter an Glanz verloren hatte, so brachte es doch<br />

immer noch eine besondere und enge Beziehung zu den

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!