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AWMF online - Leitlinie: Chronisch Obstruktive Bronchitis und ...

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<strong>AWMF</strong> <strong>online</strong> - <strong>Leitlinie</strong>: <strong>Chronisch</strong> <strong>Obstruktive</strong> <strong>Bronchitis</strong> <strong>und</strong> Lungenemphysem (COPD)<br />

Außerdem sollten die Meidung von Risikofaktoren, insbesondere der Verzicht auf Nikotinkonsum, die Notwendigkeit für<br />

eine LOT <strong>und</strong>/oder eine Heimbeatmung überprüft werden.<br />

Der Patient muss eine korrekte Inhalationstechnik beherrschen sowie die Fähigkeit zur Erkennung einer Exazerbation<br />

[148,360] <strong>und</strong> zur Einleitung von Selbsthilfemaßnahmen (Patientenschulung, Rehabilitation) erwerben.<br />

Exazerbationsprophylaxe<br />

Appendix A<br />

Exazerbationen treten bevorzugt im Winter auf. Der Häufigkeitsgipfel liegt in den ersten 2-3 Monaten eines Jahres. In<br />

dieser Zeit sind Krankenhauseinweisungen wegen einer akuten Exazerbation bis zu 6-mal häufiger als in den<br />

Sommermonaten. Mit fortschreitendem Schweregrad der COPD nehmen das Exazerbationsrisiko <strong>und</strong> die Häufigkeit der<br />

stationären Behandlungen zu. Prädiktoren für ein erhöhtes Hospitalisierungsrisiko sind vorausgegangene<br />

Hospitalisierungen wegen Exazerbation chronische Mukushypersekretion, chronische respiratorische Globalinsuffizienz,<br />

chronisches Cor pulmonale sowie hohes Lebensalter in Verbindung mit Multimorbidität [324]. Angesichts der gesteigerten<br />

Morbidität, der geminderten Lebensqualität <strong>und</strong> des erhöhten Mortalitätsrisikos ist ± auch aus ökonomischen Gründen -<br />

die Prävention der akuten Exazerbation ein wichtiges medizinisches Ziel.<br />

Empfohlene Maßnahmen zur Exazerbationsprophylaxe sind:<br />

Raucherentwöhnung ("Evidenz"grad A),<br />

Meidung von inhalativen Noxen (Arbeitsplatz, Hobby) <strong>und</strong> Kälte,<br />

Schutzimpfungen (Influenza: "Evidenz"grad A; Pneumokokken: "Evidenz"grad D),<br />

inhalative Anticholinergika [51, 52,361] ("Evidenz"grad A),<br />

inhalative Glukokortikoide [54,120,168,169] ("Evidenz"grad A),<br />

langwirksame ß 2-Sympathomimetika [54,125,168,169] ("Evidenz"grad A),<br />

Patientenschulung ("Evidenz"grad B).<br />

Berufsbedingte <strong>Bronchitis</strong><br />

Im angloamerikanischen Sprachraum ist die "berufsbedingte <strong>Bronchitis</strong>" (occupational bronchitis) ein feststehender Begriff<br />

<strong>und</strong> wird als Folge einer Exposition gegenüber irritativ wirkenden Stäuben <strong>und</strong> Gasen am Arbeitsplatz angesehen.<br />

Als gefährdend werden unter anderem Bergbautätigkeiten, Arbeiten mit Rohbaumwolle <strong>und</strong> in der Getreideverladung,<br />

Schweiß-, Koksofen-, Isolier- <strong>und</strong> Feuerlöscharbeiten genannt, als Noxen quarzhaltige Stäube, Baumwollstäube,<br />

Getreidestäube, Schweißrauche, Mineralfasern <strong>und</strong> irritativ wirksame Gase wie Ozon, Stickstoffdioxid <strong>und</strong> Chlorgas [362].<br />

Die beruflich verursachte <strong>Bronchitis</strong> wird in der Regel als warnender Hinweis auf eine vermehrte Exposition gegenüber<br />

Irritantien des Atemtraktes anzusehen sein.<br />

<strong>Bronchitis</strong> im Unfall- <strong>und</strong> Berufskrankheitenrecht<br />

Die alleinige <strong>Bronchitis</strong> ohne obstruktive Lungenfunktionseinschränkung erfüllt in Deutschland nicht die<br />

unfallversicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach §9 Abs. 1 oder 2 des SGB<br />

7. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass es für die nicht obstruktive Form der <strong>Bronchitis</strong> in arbeitsmedizinischepidemiologischen<br />

Studien bislang nicht ausreichend gelungen ist, ein Verdoppelungsrisiko zu belegen. Die Anerkennung<br />

einer obstruktiven Atemwegserkrankung als Berufskrankheit ist im Wesentlichen unter den BK-Nummern 4301, 4302,<br />

1315 <strong>und</strong> 4111 möglich, wobei unter den erstgenannten drei Nummern die asthmatischen gegenüber den bronchitischen<br />

Erkrankungen im Vordergr<strong>und</strong> stehen [363]. Nach epidemiologischen Studien werden bei Beschäftigungen mit langjähriger<br />

Untertage-Tätigkeit im Steinkohlenbergbau Erkrankungen an chronisch obstruktiver <strong>Bronchitis</strong> <strong>und</strong> Lungenemphysem<br />

signifikant gehäuft angetroffen. Dies trifft auch zu, wenn radiologische Zeichen einer eindeutigen Silikose nicht vorliegen.<br />

Es gelang bei dieser Personengruppe, eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen Einatmen der Staubmenge <strong>und</strong><br />

der Häufigkeit des Auftretens von chronisch obstruktiver <strong>Bronchitis</strong> <strong>und</strong> Lungenemphysem nachzuweisen [364].<br />

Zur Prüfung des Vorliegens der entsprechenden Berufskrankheit 4111 [364,365] bedarf es der Errechnung der<br />

kumulativen Feinstaubdosis.<br />

Die Dokumentation der Staubexposition im deutschen Steinkohlenbergbau ist seit den 60er Jahren praktisch lückenlos, so<br />

dass im Einzelfall nachvollziehbare Abschätzungen der kumulativen Feinstaubdosis möglich sind.<br />

Die kumulative Feinstaubdosis ergibt sich aus der Feinstaubkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz in mg/m³ multipliziert<br />

mit der Anzahl der Expositionsjahre, bezogen auf jährlich 220 gefahrene Schichten zu je 8 St<strong>und</strong>en Dauer.<br />

Weiterhin kann eine <strong>Bronchitis</strong> Begleiterkrankung einer Pneumokoniose sein, also einer Lungenveränderung durch<br />

eingeatmeten (quarzhaltigen) Staub. Sofern die entsprechenden unfallversicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben<br />

sind, sind die funktionsanalytisch nachweisbaren obstruktiven Folgezustände unter der jeweils für die Substanz<br />

zutreffenden BK-Nummer zu entschädigen. Tab. 15 enthält die obstruktiven Atemwegserkrankungen in der Fassung der<br />

Berufskrankheiten-Verordnung vom 31.10.1997, Tab. 16 mögliche Auslöser von Erkrankungen der Atemwege <strong>und</strong><br />

Lunge, bei denen obstruktive Ventilationsstörungen vorkommen können.<br />

Eine <strong>Bronchitis</strong> kann Folge eines Arbeitsunfalles sein, z. B. nach lokalisierten Entzündungen, Kontusion, Verletzung der<br />

großen Atemwege, Inhalationsintoxikation oder nach unfallbedingten neurologischen Erkrankungen.<br />

Sofern haftungsbegründende <strong>und</strong> haftungsausfüllende Kausalität aus unfallversicherungsrechtlicher <strong>und</strong> gutachterlicher<br />

Sicht bejaht werden <strong>und</strong> ggf. die gefährdende Tätigkeit aufgegeben ist (BK 4302, 1315), ist die Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit (MdE) vom Gutachter einzuschätzen. Diese richtet sich nach anamnestischen, klinischen <strong>und</strong><br />

funktionsanalytischen Kenngrößen. Von wesentlicher Bedeutung ist die Längsschnittbeurteilung der Erkrankung, d. h. es<br />

http://www.uni-duesseldorf.de/<strong>AWMF</strong>/ll/020-006.htm[22.09.2010 17:10:07]

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