AWMF online - Leitlinie: Chronisch Obstruktive Bronchitis und ...
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<strong>AWMF</strong> <strong>online</strong> - <strong>Leitlinie</strong>: <strong>Chronisch</strong> <strong>Obstruktive</strong> <strong>Bronchitis</strong> <strong>und</strong> Lungenemphysem (COPD)<br />
Außerdem sollten die Meidung von Risikofaktoren, insbesondere der Verzicht auf Nikotinkonsum, die Notwendigkeit für<br />
eine LOT <strong>und</strong>/oder eine Heimbeatmung überprüft werden.<br />
Der Patient muss eine korrekte Inhalationstechnik beherrschen sowie die Fähigkeit zur Erkennung einer Exazerbation<br />
[148,360] <strong>und</strong> zur Einleitung von Selbsthilfemaßnahmen (Patientenschulung, Rehabilitation) erwerben.<br />
Exazerbationsprophylaxe<br />
Appendix A<br />
Exazerbationen treten bevorzugt im Winter auf. Der Häufigkeitsgipfel liegt in den ersten 2-3 Monaten eines Jahres. In<br />
dieser Zeit sind Krankenhauseinweisungen wegen einer akuten Exazerbation bis zu 6-mal häufiger als in den<br />
Sommermonaten. Mit fortschreitendem Schweregrad der COPD nehmen das Exazerbationsrisiko <strong>und</strong> die Häufigkeit der<br />
stationären Behandlungen zu. Prädiktoren für ein erhöhtes Hospitalisierungsrisiko sind vorausgegangene<br />
Hospitalisierungen wegen Exazerbation chronische Mukushypersekretion, chronische respiratorische Globalinsuffizienz,<br />
chronisches Cor pulmonale sowie hohes Lebensalter in Verbindung mit Multimorbidität [324]. Angesichts der gesteigerten<br />
Morbidität, der geminderten Lebensqualität <strong>und</strong> des erhöhten Mortalitätsrisikos ist ± auch aus ökonomischen Gründen -<br />
die Prävention der akuten Exazerbation ein wichtiges medizinisches Ziel.<br />
Empfohlene Maßnahmen zur Exazerbationsprophylaxe sind:<br />
Raucherentwöhnung ("Evidenz"grad A),<br />
Meidung von inhalativen Noxen (Arbeitsplatz, Hobby) <strong>und</strong> Kälte,<br />
Schutzimpfungen (Influenza: "Evidenz"grad A; Pneumokokken: "Evidenz"grad D),<br />
inhalative Anticholinergika [51, 52,361] ("Evidenz"grad A),<br />
inhalative Glukokortikoide [54,120,168,169] ("Evidenz"grad A),<br />
langwirksame ß 2-Sympathomimetika [54,125,168,169] ("Evidenz"grad A),<br />
Patientenschulung ("Evidenz"grad B).<br />
Berufsbedingte <strong>Bronchitis</strong><br />
Im angloamerikanischen Sprachraum ist die "berufsbedingte <strong>Bronchitis</strong>" (occupational bronchitis) ein feststehender Begriff<br />
<strong>und</strong> wird als Folge einer Exposition gegenüber irritativ wirkenden Stäuben <strong>und</strong> Gasen am Arbeitsplatz angesehen.<br />
Als gefährdend werden unter anderem Bergbautätigkeiten, Arbeiten mit Rohbaumwolle <strong>und</strong> in der Getreideverladung,<br />
Schweiß-, Koksofen-, Isolier- <strong>und</strong> Feuerlöscharbeiten genannt, als Noxen quarzhaltige Stäube, Baumwollstäube,<br />
Getreidestäube, Schweißrauche, Mineralfasern <strong>und</strong> irritativ wirksame Gase wie Ozon, Stickstoffdioxid <strong>und</strong> Chlorgas [362].<br />
Die beruflich verursachte <strong>Bronchitis</strong> wird in der Regel als warnender Hinweis auf eine vermehrte Exposition gegenüber<br />
Irritantien des Atemtraktes anzusehen sein.<br />
<strong>Bronchitis</strong> im Unfall- <strong>und</strong> Berufskrankheitenrecht<br />
Die alleinige <strong>Bronchitis</strong> ohne obstruktive Lungenfunktionseinschränkung erfüllt in Deutschland nicht die<br />
unfallversicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Berufskrankheit nach §9 Abs. 1 oder 2 des SGB<br />
7. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass es für die nicht obstruktive Form der <strong>Bronchitis</strong> in arbeitsmedizinischepidemiologischen<br />
Studien bislang nicht ausreichend gelungen ist, ein Verdoppelungsrisiko zu belegen. Die Anerkennung<br />
einer obstruktiven Atemwegserkrankung als Berufskrankheit ist im Wesentlichen unter den BK-Nummern 4301, 4302,<br />
1315 <strong>und</strong> 4111 möglich, wobei unter den erstgenannten drei Nummern die asthmatischen gegenüber den bronchitischen<br />
Erkrankungen im Vordergr<strong>und</strong> stehen [363]. Nach epidemiologischen Studien werden bei Beschäftigungen mit langjähriger<br />
Untertage-Tätigkeit im Steinkohlenbergbau Erkrankungen an chronisch obstruktiver <strong>Bronchitis</strong> <strong>und</strong> Lungenemphysem<br />
signifikant gehäuft angetroffen. Dies trifft auch zu, wenn radiologische Zeichen einer eindeutigen Silikose nicht vorliegen.<br />
Es gelang bei dieser Personengruppe, eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen Einatmen der Staubmenge <strong>und</strong><br />
der Häufigkeit des Auftretens von chronisch obstruktiver <strong>Bronchitis</strong> <strong>und</strong> Lungenemphysem nachzuweisen [364].<br />
Zur Prüfung des Vorliegens der entsprechenden Berufskrankheit 4111 [364,365] bedarf es der Errechnung der<br />
kumulativen Feinstaubdosis.<br />
Die Dokumentation der Staubexposition im deutschen Steinkohlenbergbau ist seit den 60er Jahren praktisch lückenlos, so<br />
dass im Einzelfall nachvollziehbare Abschätzungen der kumulativen Feinstaubdosis möglich sind.<br />
Die kumulative Feinstaubdosis ergibt sich aus der Feinstaubkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz in mg/m³ multipliziert<br />
mit der Anzahl der Expositionsjahre, bezogen auf jährlich 220 gefahrene Schichten zu je 8 St<strong>und</strong>en Dauer.<br />
Weiterhin kann eine <strong>Bronchitis</strong> Begleiterkrankung einer Pneumokoniose sein, also einer Lungenveränderung durch<br />
eingeatmeten (quarzhaltigen) Staub. Sofern die entsprechenden unfallversicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben<br />
sind, sind die funktionsanalytisch nachweisbaren obstruktiven Folgezustände unter der jeweils für die Substanz<br />
zutreffenden BK-Nummer zu entschädigen. Tab. 15 enthält die obstruktiven Atemwegserkrankungen in der Fassung der<br />
Berufskrankheiten-Verordnung vom 31.10.1997, Tab. 16 mögliche Auslöser von Erkrankungen der Atemwege <strong>und</strong><br />
Lunge, bei denen obstruktive Ventilationsstörungen vorkommen können.<br />
Eine <strong>Bronchitis</strong> kann Folge eines Arbeitsunfalles sein, z. B. nach lokalisierten Entzündungen, Kontusion, Verletzung der<br />
großen Atemwege, Inhalationsintoxikation oder nach unfallbedingten neurologischen Erkrankungen.<br />
Sofern haftungsbegründende <strong>und</strong> haftungsausfüllende Kausalität aus unfallversicherungsrechtlicher <strong>und</strong> gutachterlicher<br />
Sicht bejaht werden <strong>und</strong> ggf. die gefährdende Tätigkeit aufgegeben ist (BK 4302, 1315), ist die Minderung der<br />
Erwerbsfähigkeit (MdE) vom Gutachter einzuschätzen. Diese richtet sich nach anamnestischen, klinischen <strong>und</strong><br />
funktionsanalytischen Kenngrößen. Von wesentlicher Bedeutung ist die Längsschnittbeurteilung der Erkrankung, d. h. es<br />
http://www.uni-duesseldorf.de/<strong>AWMF</strong>/ll/020-006.htm[22.09.2010 17:10:07]