<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 13
Organe: Stiftungsrat Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, dessen Mehrheit gemäss Stiftungsurkunde durch die <strong>SBB</strong> gestellt wird. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, wobei die Mitglieder wiederwählbar sind. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Die unten stehende Aufstellung gibt Aufschluss über die Zusammensetzung des Stiftungsrats am 31.12. <strong>2010</strong>, über Geburtsjahr, Heimatort, die Funktion im Stiftungsrat, das Wahljahr und die aktuelle berufliche Tätigkeit der Mitglieder. Mitglieder des Stiftungsrats: Werner Nuber (1950, von Eggersriet SG), Mitglied seit 2001, Stiftungsratspräsident seit <strong>2010</strong>, Leiter Senior Advisors <strong>SBB</strong> Consulting Daniel Suter (1960, von Kölliken AG), Mitglied seit 2005, Vizepräsident seit <strong>2010</strong>, Geschäftsführer Swiss Olympics Peter Füglistaler (1959, von Wohlen AG), Mitglied seit 2001, Vizepräsident von 2002 bis 2009, Direktor Bundesamt für Verkehr Kaspar Grossmann (1959, von Brienz BE), Mitglied seit 2001, Leiter Stab <strong>SBB</strong> Personenverkehr Georg Schmalz (1954, von Büren an der Aare BE), Mitglied seit <strong>2010</strong>, Leiter Grossprojekt «Zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur» <strong>SBB</strong> Infrastruktur Mit der Wahl von Georg Schmalz im Oktober <strong>2010</strong> ist der Stiftungsrat wieder vollzählig. An seinen vier Sitzungen hat der Stiftungsrat unter anderem den Rechnungsabschluss und <strong>Geschäftsbericht</strong> 2009, das Budget 2011, den Sanierungsbeitrag an die Pensionskasse <strong>SBB</strong> und die Sicherheitsausrüstung der historischen Dampffahrzeuge genehmigt. Er setzte sich mit dem neuen Leitbild der Stiftung auseinander und bewilligte den Umbau der Remisen in Olten. Im Dezember wurde der Leiter Archive, Martin Cordes, zum Geschäftsführer a.i. der Stiftung ernannt. Er leitet interimistisch seit dem Ausscheiden von Stéphanie von Erlach die Geschäfte der Stiftung ab 1. Januar 2011 bis zur definitiven Nachfolgeregelung. 14