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Prospekt HC "Krisen-Gewinner II" - Fondsvermittlung24.de

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H C<br />

HANSE CAPITAL GRUPPE<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Tradition hat Zukunft


02 |<br />

Investieren Sie antizyklisch<br />

mit Weitblick!


INHALT<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 04<br />

Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05<br />

Hinweise und Erklärung der Anbieterin . . . . . . . 06<br />

Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07<br />

Die Hanse Capital Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08<br />

Die Beteiligung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . 09<br />

Investitionsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung . . . . . . . . . . 18<br />

Der Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Schiffstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Flottenstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Anlagestrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

Investitionsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

Kapitalfluss (Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

Dynamische Ertragsprognose . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Emittentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

Wesentliche steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . 63<br />

Wesentliche rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . 70<br />

Vertragspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

Die wichtigsten Verträge im Überblick . . . . . . . . 82<br />

Gesellschaftsvertrag Beteiligungsgesellschaft . . . . 83<br />

Treuhandvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

Gesellschaftsvertrag Schifffahrtsgesellschaften . . . 94<br />

Muster-Dienstleistungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

Muster-Bereederungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

Schiedsgerichtsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />

Informationen zu Fernabsatzverträgen . . . . . . . 105<br />

Weitere Angaben nach VermVerkProspV . . . . . 107<br />

Hinweise zum Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109<br />

Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong><br />

gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) .<br />

| 03


04 |<br />

VoRWoRT<br />

Liebe Investoren,<br />

in Europa wird über die Insolvenzgefahr der PIGS-Staaten (Portugal, Italien, Griechenland und Spanien) gesprochen .<br />

Amerikas Schulden erhöhen sich ungebremst . Die Banken haben wahrscheinlich erst die Hälfte ihrer „Schrottpapiere“<br />

abgeschrieben und dennoch glauben viele, sie könnten weitermachen wie bisher . Noch nie war es so schwer, Geld gut<br />

und möglichst sicher anzulegen. Die Masse flüchtet wie immer in Trendprodukte - meistens, so hat die Vergangenheit<br />

gezeigt, ein verhängnisvoller Weg .<br />

Vorausschauende Investoren hingegen orientieren sich an den Strategien des erfolgreichsten Investors aller Zeiten, Warren<br />

Buffett, und investieren ebenfalls in Sachwerte . Die Maxime dabei lautet: „Kaufe im Wert eines Dollars, zahle dafür 50 Cent“ .<br />

Das Platzierungsergebnis des <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“ aus 2009 dokumentiert eindrucksvoll das große Anlegervertrauen in das<br />

Konzept „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“ . Mit dem <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ ergibt sich nun noch einmal die Chance, antizyklisch in Schiffe<br />

zu investieren .<br />

Wir sind nach wie vor überzeugt, dass zu <strong>Krisen</strong>preisen erworbene Schiffe einen hervorragenden Baustein in jedem Sachwertportfolio<br />

darstellen. Der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ hat außerdem den Vorteil, dass er auch schon mit wenig Kapital im<br />

Schulterschluss mit dem ersten <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“-Fonds schnell handlungsfähig sein wird .<br />

Unsere Überzeugung untermauern wir dadurch, dass wir uns erneut privat, gemeinsam mit der Hanse Capital, eng<br />

verbundenen Personen und den beteiligten Reedern, in siebenstelliger Höhe gleichberechtigt mit Ihnen beteiligen .<br />

Wir freuen uns sehr darauf, gemeinsam mit Ihnen zu investieren .<br />

Burkhard Tesdorpf Dr . Martin Süß<br />

Geschäftsführer der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG


BEISPIELE<br />

BeISpIel füR eInen SCHIffSKAuf AuS eIneR InSolVenZ<br />

Die „<strong>HC</strong> Gesa“ ist einer von vier Bulkern aus dem von<br />

der Hanse Capital Gruppe aufgelegten <strong>HC</strong> „Euro-<br />

Bulker-Flottenfonds“ (Partnerreeder Hermann Lohmann)<br />

. Diese Schiffe wurden - vergleichbar mit dem<br />

Ziel des <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ - im Jahr 2004 von<br />

„<strong>HC</strong> GESA“ (3 .800 tdw Mini-Bulker)<br />

einem in der Insolvenz befindlichen Reeder unter<br />

Aufsicht der damals finanzierenden Bank zu einem<br />

sehr günstigen Preis erworben . Nach nur ca . zweieinhalb<br />

Jahren Kapitalbindung wurden die Schiffe mit einem<br />

Gesamtrückfluss von 163 % für die Anleger verkauft .<br />

BEISPIEL FÜR EINEN SCHIFFSKAUF DES ERSTEN <strong>HC</strong> „KRISEN-GEWINNER“-FoNDS<br />

Im Dezember 2009 wurde das erste Schiff für den ersten <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“-Fonds mit nachfolgenden Daten erworben:<br />

Kaufpreis: EUR 3 .360 .000<br />

Schätzwert: EUR 6 .600 .000 des von der finanzierenden Bank beauftragten Sachverständigen am 3.12.2009;<br />

Partnerreederei: Hermann Lohmann Bereederungen (Durchschnittsergebnis aller Beteiligungen gemäß Leistungsbilanz<br />

ca . 25 % p .a . nach Steuern) .<br />

„<strong>HC</strong> NATALIA“ (7500 tdw Mehrzweckbulker)<br />

<strong>HC</strong> NATALIA<br />

| 05


06 |<br />

HINWEISE UNd ERKLäRUNG dER ANBIETERIN<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Kapitalanleger<br />

mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Grundkenntnissen . Darüber hinaus wird empfohlen, ggf .<br />

die Beratung eines kompetenten steuerlichen Beraters in<br />

Anspruch zu nehmen .<br />

Sämtliche <strong>Prospekt</strong>angaben wurden mit Sorgfalt nach<br />

bestem Wissen und Gewissen erstellt . Für den <strong>Prospekt</strong>inhalt<br />

sind ausschließlich die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich<br />

. Die Angaben und Berechnungen resultieren aus<br />

dem gegenwärtigen Stand der Planung, den zugrunde<br />

liegenden Verträgen und den derzeit geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen . Eine Haftung für Abweichungen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen, für Maßnahmen der<br />

Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung<br />

sowie für das Eintreten der mit der Beteiligung verbundenen<br />

wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele kann<br />

nicht übernommen werden . Im Rechtsverhältnis zwischen<br />

den Zeichnern und den Gesellschaften sind allein<br />

die Angaben dieses Verkaufsprospektes gültig. Angaben<br />

oder Zusagen, die vom prospekt abweichen, bedürfen<br />

der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Auf von diesen<br />

Quellen abweichende Angaben kann sich der Zeichner<br />

nur dann und insoweit berufen, wenn diese vor der<br />

Zeichnung von der Anbieterin schriftlich bestätigt worden<br />

Abendstimmung im Hamburger Hafen<br />

sind . Ersatzansprüche gegen die Anbieterin oder einen<br />

anderen in diesem Verkaufsprospekt genannten Ver-<br />

tragspartner sowie gegen Vertriebsbeauftragte wegen<br />

unrichtiger und unvollständiger Angaben verjähren nach<br />

Ablauf von sechs Monaten nach Kenntniserlangung des<br />

Investors von einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe<br />

im Verkaufsprospekt, spätestens jedoch drei Jahre<br />

nach Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft .<br />

Die Anbieterin Hanse Capital Emissionshaus GmbH,<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek / Hamburg,<br />

übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses<br />

Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die<br />

Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />

sind .<br />

Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung: 22 . Februar 2010<br />

Burkhard Tesdorpf, Geschäftsführer<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

Sitz/Geschäftsadresse:<br />

Georg-Sasse-Straße 5,<br />

22949 Ammersbek/Hamburg


EINLEITUNG<br />

eIne unTeRneHMeRISCHe InVeSTITIon<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Schiffsbeteili-<br />

gung um eine unternehmerische Investition .<br />

Schiffsbeteiligungen als Kapitalanlage spielen in dem<br />

Schifffahrtsland Deutschland seit Jahrzehnten eine<br />

wichtige Rolle . Diese hat durch die Suche nach alternativen<br />

Investments und den Wunsch von Anlegern,<br />

ihr Vermögen zu diversifizieren, in den letzten Jahren<br />

noch an Bedeutung gewonnen .<br />

In den Jahren 2007 und 2008 haben die Schiffsbeteiligungsbranche<br />

sowie die Reedereien einen extremen<br />

Boom erlebt, der jedoch durch die weltweite<br />

Wirtschafts- und Finanzkrise ein abruptes Ende fand .<br />

Schiffe haben je nach Typ 30 % - 70 % gegenüber<br />

den Höchstpreisen an Wert verloren und auch die<br />

Charterraten sind in fast allen Segmenten massiv<br />

eingebrochen. Diese Tatsache hat zu einer Jahrhundertkrise<br />

in der Schifffahrt geführt . Durch den hiermit verbundenen<br />

stark gestiegenen Kapitalbedarf und die<br />

aktuell extreme Zurückhaltung der Banken bei der<br />

Finanzierung von Schiffen sind immer weniger Reedereien<br />

in der Lage, ihre Schiffe aus eigenen Mitteln<br />

zu finanzieren . Aus diesem Grund bieten sich dem<br />

Anleger hier gute Möglichkeiten, an den Chancen der<br />

Schifffahrt zu partizipieren .<br />

Neben attraktiven Auszahlungen während der Betriebsphase<br />

und dem Verkaufserlös eines Schiffes tragen<br />

steuerliche Vergünstigungen für die Seeschifffahrt bei<br />

Ausnutzung der Zyklen zu überdurchschnittlichen nettorenditen<br />

bei .<br />

Bei der Erstellung dieses Angebotes standen der<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH erfahrene Mitarbeiter<br />

verschiedener Reedereien, Analysten sowie<br />

sachverständige Rechtsanwälte und Steuerberater<br />

zur Seite .<br />

Mit dem <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ bietet die Hanse<br />

Capital Emissionshaus GmbH dem Kapitalanleger<br />

die Möglichkeit, durch antizyklisches Investieren in<br />

Schiffe zu krisenbedingt günstigen Preisen überproportional<br />

an einer Erholung des Welthandels<br />

zu partizipieren . Dabei werden die Interessen der<br />

Anleger durch die hohe Eigenbeteiligung der handelnden<br />

Personen bzw . der Hanse Capital Gruppe<br />

an diesem Fonds sowie die Hinzuziehung eines unabhängigen<br />

Investitionsausschusses hervorragend<br />

gewahrt .<br />

Blick über den Hamburger Hafen<br />

| 07


08 |<br />

dIE HANSE CAPITAL GRUPPE<br />

KuRZpoRTRAIT HAnSe CApITAl GRuppe<br />

Die Hanse Capital, gegründet 1987, ist seit über 20<br />

Jahren erfolgreich im finanzdienstleistungssektor tätig<br />

. Der geschäftsführende Gesellschafter Burkhard<br />

Tesdorpf verfügt über langjährige Erfahrung in der<br />

Konzeption und der Platzierung von erfolgreichen<br />

Beteiligungsmodellen vom Investmentfonds bis zur<br />

Immobilienbeteiligung. In der Vergangenheit wurden<br />

exklusiv eine Investmentfondsfamilie mit der ältesten<br />

deutschen Privatbank, der Berenberg Bank, sowie<br />

ein weltweit anlegender Aktienfonds mit einem der<br />

erfolgreichsten Fondsmanager Europas, Dr . Hendrik<br />

Leber (Acatis Champions Global Fonds), initiiert . Ein<br />

weiteres Exklusivprodukt wurde mit dem AXA-Konzern<br />

konzipiert . Als Mitglied einer der ältesten hanseatischen<br />

Kaufmannsfamilien verfügt Burkhard Tesdorpf<br />

über hervorragende Kontakte in die Hamburger<br />

Schifffahrt . Diese Erfahrungen führten nach eingehender<br />

Analyse zu dem Entschluss, die Angebotspalette<br />

der Hanse Capital mit eigenen Schiffsprojekten<br />

zu vervollständigen . So wurden in den vergangenen<br />

acht Jahren Schiffsbeteiligungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />

von fast einer halben Milliarde<br />

EUR am Kapitalmarkt platziert . Die Hanse Capital<br />

Emissionshaus GmbH konzipiert seit 2003 anhand<br />

von nachvollziehbaren wirtschaftlichen Qualitätskriterien<br />

KG-Beteiligungen . 2009 gehörte die Hanse<br />

Capital Emissionshaus GmbH zu den erfolgreichsten<br />

deutschen Schiffsemissionshäusern .<br />

Hanse Capital setzt in der Kooperation nur auf erstklassige<br />

Partner!<br />

So konnten für den Beirat der Hanse Capital Emissions-<br />

haus GmbH folgende Experten gewonnen werden:<br />

Professor Dr . Rolf W . Thiel, Rechtsanwalt (Experte für<br />

juristische Fragen im Finanzdienstleistungssektor) und<br />

früherer Geschäftsführer des Finanzdienstleistungsverbandes<br />

VoTuM e.V. (juristische Beratung).<br />

Mathias Pahl, Reedereikaufmann und geschäftsführen-<br />

der Gesellschafter der MarLink Gruppe (Konzeption und<br />

Betreuung von Schifffahrtsprojekten im In- und Ausland) .<br />

Mark Lünstroth, Steuerberater / vereidigter Buchprüfer,<br />

Partner der Steuerberatersozietät Maurin, Lünstroth<br />

und Schittek, Hamburg .<br />

2008 wurde das Know-how nochmals durch den Beitritt<br />

von Herrn Dr . Martin Süß als geschäftsführender Gesellschafter<br />

deutlich erweitert . Er bringt umfangreiche<br />

Erfahrungen aus der Geschäftsführung diverser Tochterunternehmen<br />

eines ehemaligen Dax-Unternehmens<br />

sowie aus seiner leitenden Tätigkeit im family-office<br />

der Eignerfamilie mit .<br />

Ziel der Hanse Capital ist es, diese gebündelte Kompe-<br />

tenz zur Konzeption erstklassiger Projekte für den an-<br />

spruchsvollen Kapitalanleger zu nutzen .


dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />

BETEILIGUNGSANGEBoT<br />

Erwerb von Kommanditanteilen an der Emittentin <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />

Co . KG als unternehmerische Beteiligung<br />

Anlageziel ist der Kauf, der Bau, der Betrieb und der<br />

Verkauf (möglichst innerhalb von drei bis fünf Jahren)<br />

von Schiffen über jeweils eine GmbH & Co . KG als<br />

Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter . Der Bau von<br />

Schiffen beinhaltet sowohl den Eintritt in lukrative Bauverträge<br />

als auch den Neuabschluss von lukrativen Bauverträgen<br />

. Die letzten fünf Prozent des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals können auch in Zweitmarktanteile<br />

von Schifffahrtsgesellschaften investiert werden . Hierbei<br />

soll vor allem die weltweite Wirtschaftskrise genutzt<br />

werden . Nahezu alle Schiffssegmente sind so stark unter<br />

Druck geraten, dass viele Schiffe zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung beschäftigungslos sind . Diverse In-<br />

solvenzen sind die Folge, was wiederum zu Einbrüchen<br />

bei den Schiffspreisen von bis zu 50 % und mehr geführt<br />

hat . Mit ausreichend Eigenkapital ausgestatteten Käufern<br />

bieten sich in diesem Umfeld hervorragende Kaufgelegenheiten<br />

. Bei Erholung der Weltwirtschaft ist wieder<br />

mit deutlichen Steigerungen bei den Schiffspreisen<br />

zu rechnen . Diese Preissteigerungen sollen dann durch<br />

einen Verkauf realisiert werden. Mit dieser Strategie soll<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ zu den wenigen großen <strong>Gewinner</strong>n,<br />

die es in jeder Krise gibt, gehören .<br />

Die Einlagen der Anleger sind für die Beteiligung an der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />

Co . KG vorgesehen . Diese beteiligt sich an Schifffahrtsgesellschaften,<br />

die ihrerseits jeweils Schiffe erwerben<br />

bzw . erworben haben oder bauen . Die erste dieser Gesellschaften<br />

wird wie folgt bezeichnet: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“<br />

Schifffahrts GmbH & Co . KG . Die weiteren Schifffahrtsgesellschaften<br />

sollen ebenfalls Doppelnamen erhalten .<br />

| 09


10 |<br />

dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />

InVeSTITIonSAuSSCHuSS<br />

Die zu tätigenden Investitionen werden grundsätzlich<br />

durch einen Investitionsausschuss beschlossen . Der Investitionsausschuss<br />

dient der freiwilligen Selbstkontrolle<br />

zur Sicherung von erstklassigen Schiffsinvestitionen .<br />

Er besteht aus 9 Mitgliedern . Kaufbeschlüsse müssen<br />

einstimmig gefasst werden .<br />

Keines der Mitglieder ist gesellschaftsrechtlich mit<br />

der Hanse Capital Gruppe verbunden!<br />

plATZIeRunGSGARAnTIen<br />

Bereits zum Zeitpunkt der prospektaufstellung liegen<br />

Platzierungsgarantien für EUR 20 Mio . vor .<br />

ANLAGESTRATEGIE/SCHIFFE<br />

Diverse statistische Auswertungen, wie z .B . die auf<br />

den Seiten 42 f . abgebildeten Flottenstrukturen, der<br />

Marktbericht von Schifffahrtsanalyst Dipl .-Wirtsch .-Ing .<br />

Michael Niefünd sowie Gespräche mit von der Hanse<br />

Capital Gruppe herangezogenen erfahrenen und erfolgreichen<br />

Marktteilnehmern haben übereinstimmend<br />

zu einem klaren Ergebnis geführt . Danach erscheint<br />

die Investition in kleine und mittlere Schiffe am erfolgversprechendsten<br />

. Die Investitionen sollen zeitlich<br />

versetzt vorgenommen werden, um insgesamt einen<br />

möglichst niedrigen Durchschnittpreis zu erzielen .<br />

Die Geschäftsführung und der Investitionsausschuss werden<br />

jede Investition genau auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis<br />

und ihre Zukunftsaussichten prüfen. Insgesamt wird eine<br />

Risikominimierung durch die Investition in verschiedene<br />

Schiffe angestrebt .<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

Über die bestmögliche Beschäftigung (Poolbeschäf-<br />

tigung oder Festcharter) wird abhängig von der jewei-<br />

ligen Marktsituation erst zum Zeitpunkt der Investition<br />

entschieden . Es sollen jedoch überwiegend keine langfristigen<br />

Charterverträge (länger als 24 Monate) geschlossen<br />

werden, um möglichst uneingeschränkt an<br />

einem wieder steigenden Markt partizipieren zu können<br />

und einen frühen Verkauf zu ermöglichen.<br />

In der Vergangenheit standen der Hanse Capital Gruppe<br />

für die Beschäftigung so renommierte Partner zur<br />

Verfügung, wie z.B.:


dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />

BEREEDERUNG<br />

Die kommerzielle Bereederung wird durch die zur Hanse<br />

Capital Gruppe gehörende IMM International Maritime<br />

Management GmbH & Co . KG vorgenommen . Diese<br />

kann zum Zeitpunkt der Investition auch Bereederungsverträge<br />

für das nautisch-technische Management für<br />

die jeweiligen Einschiffsgesellschaften mit für den jeweiligen<br />

Schiffstyp geeigneten Bereederern schließen .<br />

pRoGnoSe DeS InVeSTITIonSplAnS<br />

Angestrebt wird ein Fondskapital in Höhe von EUR 30 Mio .<br />

Das angestrebte Mindestkapital beträgt EUR 20 Mio .<br />

Es folgt eine Prognose für ein Fondskapital in Höhe des<br />

angestrebten Mindest-Eigenkapitals des Fonds von EUR<br />

20 Mio ., welches für den Kauf von Schiffen gemäß Investitions-<br />

und Finanzierungsplan auf Seite 47 ausreicht .<br />

EUR<br />

Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften 20 .000 .000,00<br />

Gesamtinvestition* 20 .000 .000,00<br />

* zzgl . 3 % Agio<br />

Prognostizierte Auszahlungen bezogen<br />

auf eine EUR 100 .000 Beteiligung<br />

zzgl . Agio für Szenario 1 (Good-Case)<br />

2010<br />

EUR<br />

0,00<br />

2011 10 .000,00<br />

2012 20 .000,00<br />

2013 25 .000,00<br />

2014 40 .000,00<br />

Aus Verkauf 132 .565,00<br />

Summe Rückfluss 227.565,00<br />

pRoGnoSe DeS fInAnZIeRunGSplAnS<br />

EUR<br />

Fondskapital “<strong>HC</strong> <strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II”<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG 20 .000 .000,00<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH 1 .000,00<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG 50 .000,00<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital 19 .949 .000,00<br />

Gesamteinlagen* 20 .000 .000,00<br />

* zzgl . 3 % Agio<br />

Prognostizierte Auszahlungen bezogen<br />

auf eine EUR 100 .000 Beteiligung<br />

zzgl . Agio für Szenario 2 (Mid-Case)<br />

2010<br />

EUR<br />

0,00<br />

2011 0,00<br />

2012 10 .000,00<br />

2013 10 .000,00<br />

2014 10 .000,00<br />

Aus Verkauf 123 .905,00<br />

Summe Rückfluss 153.905,00<br />

Auf Ebene der Dachgesellschaft ist die Aufnahme von<br />

fremdkapital, Zwischen- und endfinanzierungsmitteln<br />

nicht vorgesehen .<br />

HINWEIS:<br />

Die hohe Beteiligung der Hanse Capital Gruppe bzw .<br />

ihrer handelnden Personen wird auch auf Ebene der<br />

Schifffahrtsgesellschaften vorgenommen, weshalb in<br />

der Dachgesellschaft nur EUR 51 .000 ausgewiesen<br />

sind .<br />

pRoGnoSTIZIeRTe AuSZAHlunGen BeZoGen Auf eIne BeTeIlIGunG In HöHe Von euR 100.000 ZZGl. AGIo<br />

füR eInen BeISpIelHAfTen VeRKAuf nACH VIeR JAHRen (DReI SZenARIen)<br />

Kalkulierter Kurs USD/EUR 1,40<br />

Prognostizierte Auszahlungen bezogen<br />

auf eine EUR 100 .000 Beteiligung<br />

zzgl . Agio für Szenario 3 (Bad-Case)<br />

2010<br />

EUR<br />

0,00<br />

2011 0,00<br />

2012 0,00<br />

2013 0,00<br />

2014 0,00<br />

Aus Verkauf 99 .369,00<br />

Summe Rückfluss 99.369,00<br />

| 11


12 |<br />

dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />

pRoGnoSe DeS InVeSTITIonSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />

Der Investitionsplan bezieht sich beispielhaft auf einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter.<br />

EUR EUR in %<br />

1 . Anlagevermögen<br />

Kaufpreis 12 .000 .000,00<br />

Kommission 180 .000,00<br />

Anschaffungsnebenkosten 180 .000,00<br />

12 .360 .000,00 89,36<br />

2 . Vorlaufkosten<br />

Gründungskosten 80 .000,00<br />

Einrichtung der Treuhand 33 .000,00<br />

Steuerberatung, Rechtsberatung, Notarkosten 16 .000,00<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten 40 .000,00<br />

Platzierungsgarantie 70 .000,00<br />

Projektierung 120 .000,00<br />

Finanzierungsvermittlung 72 .000,00<br />

Kapitalbeschaffung 730 .000,00 1 .161 .000,00 8,39 %<br />

3 . Liquiditätsreserve 310 .000,00 2,24 %<br />

Gesamtinvestition*<br />

* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />

13.831.000,00 100,00 %<br />

Die prozentualen Angaben des Anlagevermögens und der Vorlaufkosten können von dem Beispiel abweichen, da die einzelpositionen<br />

unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben . Die Kommission ist abhängig vom Kaufpreis . Die Anschaffungsnebenkosten sind Fixkosten<br />

je Schiff. Die Vorlaufkosten sind im wesentlichen von der Höhe des Kommanditkapitals abhängig. Die Höhe der liquiditätsreserve<br />

wird je nach Einnahmesituation der Schiffsgesellschaft festgelegt . Sie kann im Einzelfall deutlich höher sein .<br />

pRoGnoSe DeS fInAnZIeRunGSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />

Der finanzierungsplan bezieht beispielhaft auf einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter.<br />

EUR EUR in %<br />

1 . Darlehen<br />

Schiffshypothekendarlehen I 7 .200 .000,00 52,06 %<br />

2 . Gesellschaftskapital<br />

Bereederer/Emissionshaus/Treuhand 100 .000,00<br />

Kommanditkapital 6 .531 .000,00 6 .631 .000,00 47,94 %<br />

Gesamtfinanzierung*<br />

* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />

13.831.000,00 100,00 %<br />

Zu den erläuterungen vgl. Seite 46 ff. des prospektes


dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />

pRoGnoSe DeR An- unD VeRKAufSpReISe SoWIe DeR eInnAHMen pRo TAG In euR<br />

Die Schiffspreise haben sich bisher in nahezu allen Segmenten um bis zu 50 % und mehr gegenüber den Höchstständen reduziert .<br />

Im Ankauf wurde in allen Szenarien mit euR 12 Mio. für einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter kalkuliert.<br />

Prognostizierte Verkaufspreise in EUR:<br />

Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />

17 .000 .000 14 .500 .000 11 .500 .00<br />

Prognostizierte Einnahmen in EUR pro Tag:<br />

Jahr Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />

2010 6 .500 6 .000 5 .000<br />

2011 8 .000 6 .500 5 .500<br />

2012 9 .500 7 .500 6 .000<br />

2013 11 .000 8 .500 6 .500<br />

2014 12 .500 9 .000 6 .500<br />

eInKunfTSART unD STeueRlICHe KonZepTIon<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot beruht die<br />

steuerliche Konzeption darauf, dass die Anleger der<br />

Beteiligungsgesellschaft nach steuerlichen Vorschriften<br />

Mitunternehmer sind, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

gemäß § 15 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 EStG erzielen . Die hierzu<br />

erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Konzeptionell<br />

vorgesehen ist die <strong>Gewinner</strong>mittlung gemäß § 5a<br />

Einkommensteuergesetz (sog . Tonnagebesteuerung)<br />

auf Basis der Nettoraumzahl des Schiffes . Gewinne aus<br />

der späteren Veräußerung des Schiffes sind durch die<br />

Tonnagebesteuerung abgegolten .<br />

BeTeIlIGunGSHöHe<br />

Die Mindestzeichnungssumme sollte EUR 15 .000 zzgl .<br />

Agio betragen, höhere Beträge müssen durch EUR 1 .000<br />

teilbar sein . 10 % der Beteiligungshöhe werden als Haftsumme<br />

in das Handelsregister eingetragen .<br />

VeRMöGenSART<br />

Beteiligung an einem geschlossenen Fonds (Schiffsbeteili-<br />

gung) als Dachgesellschaft, mind . Laufzeit bis 31 .12 .2020 .<br />

eInZAHlunG DeS ZeICHnunGSBeTRAGeS<br />

• 50 % des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio unmittelbar<br />

nach Annahme des Beitritts;<br />

• 50 % des Beteiligungsbetrags nach Abruf, jedoch voraussichtlich<br />

nicht vor dem 1. oktober 2010;<br />

• Summe 100 % zzgl. 3 % Agio<br />

fRüHZeICHneRBonuS<br />

Gesellschafter, die bis zum 15 .07 .2010 bzw . 15 .10 .2010<br />

der Gesellschaft wirksam beitreten, erhalten eine einmalige<br />

Auszahlung in Höhe von 5 % bzw . 3 % auf das<br />

zum o.g. Zeitpunkt abgeforderte und eingezahlte Kommanditkapital<br />

(ohne Agio). Diese einmalige Zusatzentnahme<br />

wird nach erstmaligem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

über eine Gewinnausschüttung<br />

zur Zahlung fällig.<br />

| 13


14 |<br />

dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />

BeTeIlIGunGSSTRuKTuR (VeReInfACHT)<br />

Anleger / Kommanditisten<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Schifffahrtsgesellschaft 1<br />

Beitrittserklärung Handelsregister<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Schifffahrtsgesellschaft 2<br />

Schifffahrtsgesellschaften


INVESTITIoNSAUSSCHUSS<br />

Die zu tätigenden Investitionen werden grundsätzlich<br />

durch einen Investitionsausschuss beschlossen . Der<br />

Investitionsausschuss dient der freiwilligen Selbstkontrolle<br />

zur Sicherung von erstklassigen Schiffsinvestitionen<br />

. Er besteht aus neun Mitgliedern . Keines<br />

der Mitglieder ist gesellschaftsrechtlich mit der<br />

Hanse Capital Gruppe verbunden!<br />

Vorsitzender des Investitionsausschusses ist Herr<br />

Dieter ostendorf als externer Berater der Fondsge-<br />

sellschaft auf Honorarbasis, der über ein jahrzehntelanges<br />

Schifffahrts-Know-how verfügt . Alle Mitglieder<br />

weisen umfangreiche Erfahrungen mit Schiffen bzw .<br />

Schiffsbeteiligungen auf . Ein Schiffserwerb ist nur<br />

mit einstimmigem Beschluss des Investitionsausschusses<br />

möglich . Herr Burkhard Tesdorpf und Herr<br />

Dr. Martin Süß haben grundsätzlich ein Vetorecht,<br />

da sie als Geschäfstführer der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin letztlich die Verantwortung für die<br />

Investition tragen .<br />

Vorsitzender: Dieter Ostendorf, Jahrgang 1943<br />

• Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann bei der Reederei Aug. Bolten in Hamburg<br />

• 20 Jahre bis 2003 Geschäftsführer der Reederei Aug. Bolten Wm. Miller’s<br />

Nachfolger (GmbH & Co .) KG<br />

• bis ende 2007 Geschäftsführer der Condock Befrachtungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG, Hamburg<br />

• bis ende 2007 Geschäftsführer der französischen Schifffahrtsgesellschaft SIMA france<br />

• bis 2008 Vorstandsmitglied des Schutzvereins Deutscher Rheder V. a. G.<br />

Stv . Vorsitzender: Dipl .-Kfm . Alexander Haindorff, Jahrgang 1955<br />

• Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann bei Hapag-lloyd AG<br />

• BWl-Studium an der universität Göttingen<br />

• seit 24 Jahren finanz- und Wirtschaftsberater mit dem Schwerpunkt im Bereich der<br />

Analyse, Auswahl und Vermittlung von Schiffsbeteiligungen<br />

• permanente Begleitung von ca. 200 Schiffsgesellschaften sowie eigene Beteiligungen<br />

an ca. 80 Schiffen - dadurch bestehen sehr gute einblicke in eine Vielzahl<br />

von Schiffsgesellschaften; profunde Kenntnis der Schifffahrtsmärkte, starke Vernetzung<br />

innerhalb der Branche, viele Direktkontakte zu Reedereien und langjährige Ausübung<br />

diverser Beiratsmandate (u .a . auch als Beiratsvorsitzender)<br />

.<br />

| 15


16 |<br />

Joachim Mühleck, Jahrgang 1964<br />

• 1979 Ausbildung zum Maschinenbauer, anschließend Südzucker AG<br />

• 1988 einstieg in die finanzbranche, Ausbildung zum finanzkaufmann<br />

• 1993 Gründung der perspectiv GmbH in München, Gesellschafter und Geschäftsführer<br />

• Schwerpunkt im Bereich der prüfung, Auswahl und Vermittlung von Schiffsbeteiligungen<br />

• Ständige Begleitung von ca. 80 Schiffsgesellschaften sowie 20 eigene Schiffsbeteili-<br />

gungen - dadurch gute einblicke in eine Vielzahl von Schiffsgesellschaften<br />

• umfangreiche Kenntnis der Schifffahrtsmärkte, starke Vernetzung innerhalb der<br />

Branche und Ausübung mehrerer Beiratsmandate - dadurch ständig mit der wirtschaftlichen<br />

optimierung von Schiffsbeteiligungen befasst .<br />

Nico Benkhofer, Jahrgang 1980<br />

• Jurastudium an der universität Konstanz und Valencia (Spanien)<br />

• bis 2006 Vertriebsdirektor bei einem führenden Vertriebsunternehmen für Schiffsbeteiligungen<br />

in Hamburg<br />

• seit 2006 geschäftsführender Gesellschafter Kapital Kontor GmbH Hamburg. Die<br />

Kapital Kontor GmbH ist spezialisiert auf die individuelle Konzeption und Begleitung<br />

von Schiffsbeteiligungen, vor allem im Rahmen von Privat-Platzierungen<br />

• Beiratstätigkeit bei mehreren Schifffahrtsgesellschaften<br />

• Beteiligter bei ca. 30 Schiffsbeteiligungen und natürlich auch am <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“<br />

Wolfgang Glückselig, Jahrgang 1963<br />

• freier finanzplaner, hat seit 1981 als Bankkaufmann erfahrungen in der Branche<br />

gesammelt<br />

• Bisherige Tätigkeiten als filialleiter und prokurist bei der Commerzbank, Seniorberater<br />

bei der Dresdner Vermögensberatung<br />

• seit Mai 2003 als finanzplaner u.a. für hochwertige geschlossene fonds/Schiffs-<br />

fonds . Er vertritt seine Kunden bei ihren Anlagen mehrfach als Beirat und Beiratsvorsitzender<br />

. Seine Tätigkeit umfasst die Betreuung (Finanzplanung) seiner Kunden in<br />

den Themen Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Geldanlagen, Immobilien, finanzierung,<br />

Steuern und Vorsorge<br />

Karl-Heinz Schlachter, Jahrgang 1951<br />

• Ausbildung zum Bankkaufmann<br />

• 10 Jahre bis 1982 Bankenprüfer<br />

• bis 1998 Bankvorstand<br />

• seit 1998 freier finanzberater in allen Vermögensfragen und mit eigenem netzwerk<br />

in sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung<br />

• Analyse und Auswahl von geschlossenen Fonds mit Schwerpunkt Schiffsbeteiligungen<br />

• Durch zahlreiche Eigenbeteiligungen umfangreiche Erfahrungen und Einblicke in die<br />

verschiedenen Gesellschaften


Dipl .-Kfm . Dirk Porath, Jahrgang 1965<br />

• seit 1994 Investmentberater im familienunternehmen „porath finanz GmbH“,Wiehl<br />

• seit 1995 Inhaber der „pCI - poRATH ConSulT Investments GmbH & Co. KG“ bzw.<br />

des „PCI Handelshauses“ in Neuwied<br />

• 2002 Gründung des Maklerpools „BIT Treuhand AG“; Mehrheitsaktionär und Vorstandsvorsitzender<br />

eines der bundesweit größten Maklerpools für geschlossene<br />

fonds; Verkauf seiner Aktienanteile 2006 an die börsennotierte „ARAGon AG“<br />

• Zahlreiche Beiratsmandate, auch als Vorsitzender; eigene Beteiligung an über 50<br />

Schiffsbeteiligungen; Gründungskommanditist und Mit-Konzeptionär einiger Schiffe<br />

und Sachwert-Beteiligungen (Exklusivprodukte) .<br />

Joachim Schöchle, Jahrgang 1969<br />

• 1985 Technische Ausbildung<br />

• 1988 Grundlehrgänge in der Ausbildung zum Vermögensberater<br />

• seit 1989 Händlertätigkeit im Derivatehandel bei Melos GmbH, Karlsruhe<br />

• seit 1993 geschäftsführender Gesellschafter der Schöchle, Schulz & Schmitt GmbH, Mann-<br />

heim: fonds- und Assetmanagement für privatkunden, Vermittlung und eigenbeteiligung von<br />

selektiven Unternehmensbeteiligungen in den Bereichen Schiffsbeteiligung (davon teilweise<br />

mit Beiratsmandat), Immobilienfonds und alternative Energien<br />

• seit 2001 Geschäftsführer von JSI, Joachim Schöchle Investmentberatung, neuhofen<br />

• in 2008 fondsberater für einen intern., offenen Investmentfonds mit uCITS III- Zulassung<br />

Andreas Kaus, Jahrgang 1960<br />

• Ausbildung zum finanzkaufmann<br />

• seit 25 Jahren finanz- und Wirtschaftsberater mit Schwerpunkten in der Analyse,<br />

Auswahl und Vermittlung von Beteiligungen im Bereich Schiff und Immobilie für eigene<br />

Mandanten und externe Finanzdienstleister<br />

• seit 1999 Gesellschafter und Geschäftsführer der Kaus & Cie. Wirtschaftsberatung GmbH<br />

• eigenes Beteiligungsportfolio<br />

• starke Vernetzung innerhalb der Branche, erfahrung im <strong>Krisen</strong>management und<br />

Ausübung mehrerer Beiratsmandate<br />

| 17


18 |<br />

WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

ALLGEMEINES<br />

Mit einer unternehmerischen Kommanditbeteiligung an<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />

Co . KG gehen entsprechende Risiken einher . Die Entwicklung<br />

der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen kann nicht vorhergesehen<br />

werden und kann somit von den Ausgangsdaten dieses<br />

Beteiligungskonzepts und seinen Prognosen abweichen .<br />

Für das tatsächliche Eintreten der mit dieser Beteiligung<br />

verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG kann daher keine Haftung übernommen werden . Die<br />

nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen,<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Beteiligung<br />

aus Sicht der Anbieterin und können eventuelle zusätzliche<br />

Risiken, die sich aus der individuellen Situation<br />

des Anlegers ergeben, nicht darstellen .<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Risiken<br />

werden nach drei Risikoarten unterschieden: Prognosegefährdende<br />

Risiken können zu schwächeren Ergebnissen<br />

führen als in den Prognosen dargestellt, im Endeffekt also<br />

zu geringeren Auszahlungen . Darüber hinaus können<br />

anlagegefährdende Risiken zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen, die<br />

Eigenkapitalrückzahlung könnte ggf . teilweise oder ganz<br />

ausfallen . Anlegergefährdende Risiken können über den<br />

Verlust der gesamten Zeichnungssumme hinaus auch das<br />

weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger mit<br />

wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und rechtlichen Grundkenntnissen<br />

. Darüber hinaus empfehlen wir jedem Interessenten,<br />

sich mit Hilfe einer kompetenten Beratung (z .B .<br />

Steuerberater) ein Bild von der Vermögensanlage unter individuellen<br />

Vermögens- und Steueraspekten zu machen.<br />

PROGNOSEGEFäHRDENDE RISIKEN<br />

InVeSTITIonS- unD fInAnZIeRunGSpHASe<br />

Die in der Investitionsrechnung genannten Aufwandspo-<br />

sitionen basieren mit Ausnahme der kalkulierten Anschaf-<br />

fungskosten für die noch zu erwerbenden Schiffe bzw .<br />

Anteile an Schiffsgesellschaften im Wesentlichen auf abge-<br />

schlossenen Verträgen. Sollten Schiffe gebaut werden, be-<br />

steht das Risiko, dass sich die Baukosten aufgrund unvor-<br />

hergesehener Mehrausgaben oder vertraglicher Verände-<br />

rungen für Erstausrüstung oder Bauaufsicht oder aufgrund<br />

geänderter rechtlicher Vorgaben über das kalkulierte Maß<br />

hinausgehen, was die liquidität und damit das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Schiffsgesellschaft belastet . Sofern die<br />

kalkulierten Kosten in der Investitionsphase überschritten<br />

werden, würde sich eine etwaige liquiditätsreserve entsprechend<br />

verringern . Sollte das von den Anlegern eingeworbene<br />

Eigenkapital nicht zu den Fälligkeitszeitpunkten<br />

vollständig eingezahlt werden, müssten die Schiffsgesellschaften<br />

gegebenenfalls im Rahmen eines Schiffserwerbs<br />

die nötigen Eigenmittel anteilig aus noch abzuschließenden<br />

eigenkapitalzwischenfinanzierungen zur Verfügung stellen.<br />

Hieraus resultierende Zwischenfinanzierungszinsen würden<br />

das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft belasten .<br />

Die Auszahlungen an die Anleger würden sich vermindern .<br />

eInZAHlunGSVeRZuG<br />

Werden Eigenkapitalraten von Kommanditisten nicht<br />

termingerecht eingezahlt, können dadurch höhere Zwischenfinanzierungskosten<br />

als geplant entstehen. Auch<br />

die nicht vollständige oder die verzögerte Platzierung<br />

des eigenkapitals kann zu höheren Zwischenfinanzierungskosten<br />

führen . Dies wirkt sich negativ auf das Ergebnis<br />

der Beteiligung aus mit der Folge von Auszahlungsverminderungen<br />

an die Anleger .<br />

AuSZAHlunGen unD lIQuIDITäT<br />

Auszahlungen an den Anleger können erst erfolgen,<br />

wenn den Schiffsgesellschaften ausreichend liquide<br />

Mittel zur Verfügung stehen. Diese liquiden Mittel sind<br />

wiederum von den Betriebsergebnissen der zu erwerbenden<br />

Schiffe bzw . Anteile an Schiffsgesellschaften<br />

und damit von deren wirtschaftlichem Erfolg abhängig .<br />

Kommt es bei dem Erwerb eines der Schiffe zu Schwierigkeiten<br />

oder Verzögerungen, kann dies negativen


WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

einfluss auf die geplanten Auszahlungen auf ebene<br />

der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft haben . Auch die<br />

ergebnisse aus der Betriebs- und Veräußerungsphase<br />

der Schiffe können nicht genau vorhergesagt werden,<br />

weil keine verlässliche Aussage darüber getroffen<br />

werden kann, welche Ergebnisse die zu erwerbenden<br />

Schiffe erwirtschaften, bis zu welchem Zeitpunkt dieses<br />

Schiff im Bestand gehalten wird und welches Ergebnis<br />

bei der Veräußerung erzielt wird. Sowohl die laufenden<br />

ergebnisse als auch die ergebnisse bei Veräußerungen<br />

können daher geringer als geplant ausfallen . Die Auszahlungen<br />

an die Anleger vermindern sich .<br />

WECHSELKURSE<br />

Wechselkursrisiken liegen in verschiedenen Bereichen<br />

der Fondskonzeption, etwa in den Kosten der Investitionsphase,<br />

dem Schiffshypothekendarlehen sowie laufenden<br />

Kosten, Charter- bzw . Pooleinnahmen und im<br />

geplanten Verkaufserlös. ungünstige entwicklungen<br />

der Wechselkurse verschlechtern das Gesamtergebnis<br />

der Gesellschaft maßgeblich und wirken sich negativ<br />

auf die Wirtschaftlichkeit einer Beteiligung aus . Die Auszahlungen<br />

an die Anleger vermindern sich .<br />

ZInSänDeRunGSRISIKo<br />

Im Hinblick auf die geplante Aufnahme von Darlehen<br />

wurden wurden bisher keine Zinsfestschreibungen vorgenommen<br />

. Es besteht daher das Risiko, dass Darlehen<br />

nicht zu geplanten Zinssätzen aufgenommen werden<br />

können . Dies kann zu negativen Auswirkungen auf<br />

die Auszahlungen an die Anleger führen .<br />

WETTBEWERB<br />

Die Schifffahrtsgesellschaften werden mit einer großen<br />

Anzahl von Firmen konkurrieren, von denen viele über<br />

erheblich größere finanzielle Ressourcen verfügen.<br />

Dies kann die Gewinne der Schifffahrtsgesellschaften<br />

verringern, weil die Schifffahrtsgesellschaften mit Wettbewerbern<br />

um verfügbare Schiffe konkurrieren, was<br />

deren Erwerbspreis erhöhen kann . Außerdem können<br />

Wettbewerber die am Markt erzielbaren Margen beeinflussen.<br />

Hierdurch kann die finanz-, Vermögens- und<br />

Ertragslage der Schifffahrtsgesellschaften beeinträchtigt<br />

werden . Bei der Beteiligungsgesellschaft verringern<br />

sich die Auszahlungen an die Anleger .<br />

BeHöRDlICHe GeneHMIGunGen<br />

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der zu erwerbenden<br />

oder zu bauenden Schiffe sind zahlreiche in- bzw . ausländische<br />

behördliche Genehmigungen erforderlich<br />

(Schiffsbesatzungszeugnis, Registrierung etc .) . Insofern<br />

besteht das Risiko, dass der Betrieb eines Schiffes<br />

untersagt oder eingeschränkt werden kann, wenn die<br />

Genehmigungen nicht vorliegen bzw . widerrufen werden.<br />

Sollte ein Schiff keine Genehmigung zur Ausflaggung<br />

nach § 7 Flaggenrechtsgesetz erhalten und deshalb<br />

unter deutscher Flagge fahren, würden sich darüber<br />

hinaus die Schiffsbetriebskosten im Bereich der<br />

Personalaufwendungen erhöhen . Die Auszahlungen an<br />

die Anleger würden sich verringern .<br />

EINNAHMERISIKo<br />

Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit der Schifffahrtsgesellschaften<br />

ist davon abhängig, dass Charter- bzw .<br />

Pooleinnahmen erzielt werden können . Da Charterbzw<br />

. Poolverträge aufgrund des Blindpool-Charakters<br />

des Beteiligungsangebotes noch nicht geschlossen<br />

sind, steht die Höhe der Charter- bzw . Pooleinnahmen<br />

zum Zeitpunkt der prospektaufstellung noch nicht fest.<br />

Sofern ein Schiff erworben oder gebaut wird, für das<br />

noch kein Chartervertrag abgeschlossen wurde, besteht<br />

das Risiko, dass ein Charter- bzw . Poolvertrag<br />

nicht oder nur später als geplant abgeschlossen werden<br />

kann bzw . nur Charter- bzw . Poolraten vereinbart werden<br />

können, die unterhalb der angestrebten Charterbzw<br />

. Poolraten liegen . Hierdurch können die geplanten<br />

Einnahmen nicht, nur teilweise oder auch erst zu einem<br />

späteren Zeitpunkt als geplant realisiert werden.<br />

Ferner besteht das Risiko, dass ein Charterer seine<br />

| 19


20 |<br />

WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

Zahlungsverpflichtungen verzögert, teilweise oder gar<br />

nicht erfüllt . Eine neue Beschäftigung des Schiffes im<br />

Anschluss an eine etwaige Kündigung eines bei Erwerb<br />

eines Schiffes bestehenden oder nach Erwerb<br />

abgeschlossenen Chartervertrages ist möglicherweise<br />

nur zu einer niedrigeren Charterrate oder überhaupt<br />

nicht zu finden. Gegebenenfalls bestehen Sonderkündigungsrechte<br />

des Charterers, sofern die betreffende<br />

Schiffsgesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem<br />

Chartervertrag nicht nachkommt bzw . dieser - z .B . aufgrund<br />

einer längerfristigen Betriebsunterbrechung – undurchführbar<br />

wird . Längere Ausfallzeiten (off-Hire) der<br />

zu erwerbenden Schiffe führen zu niedrigeren Einnahmen,<br />

die das Ergebnis der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />

belasten können . Umgekehrt kann das Ergebnis<br />

einer Beteiligungsgesellschaft auch durch höhere Befrachtungskommissionen<br />

nach Ablauf einer etwaigen<br />

Festcharter eines Schiffes belastet werden, sofern die<br />

dann kalkulierten Bruttocharterraten nicht vereinbart<br />

werden können .<br />

Bei einem gemeinsamen Erlöspool mit Schiffen anderer<br />

Gesellschaften sind die tatsächlichen Einnahmen<br />

der Gesellschaft vom Gesamtergebnis des Erlöspools<br />

abhängig . Bleiben die Ergebnisse von Poolschiffen hinter<br />

den Erwartungen zurück, kann dies zu geringeren<br />

Betriebsergebnissen und damit zu verringerten Auszahlungen<br />

an die Anleger führen .<br />

SCHIFFSBETRIEBSKoSTEN<br />

Die Schiffsbetriebskosten werden auf Erfahrungs-<br />

werten der Vertragspartner kalkuliert. Insoweit besteht<br />

das Risiko, dass es zu Überschreitungen der Kostenansätze<br />

– beispielsweise im Bereich der Personalaufwendungen<br />

oder der Dockungskosten – kommt, die<br />

das Ergebnis der Schiffsgesellschaften belasten und<br />

die Auszahlungen an die Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

verringern können .<br />

TeCHnISCHeR ZuSTAnD<br />

Es ist möglich, dass höhere Instandhaltungskosten,<br />

längere off-Hire-Zeiten oder höhere Kosten durch an-<br />

fallende Dockungs- und Klassearbeiten entstehen<br />

als angenommen . Hierdurch würde das Ergebnis der<br />

Schiffsgesellschaften belastet, was sich negativ auf die<br />

Auszahlungen an die Anleger auswirken kann .<br />

VeRäuSSeRunGSeRlöSe<br />

Die Höhe des Mittelrückflusses an die Anleger wird<br />

auch von etwaigen Veräußerungserlösen bzw. Schrottwerten<br />

der zu erwerbenden oder zu bauenden Schiffe<br />

bestimmt. Die Höhe der erzielbaren Veräußerungserlöse<br />

hängt im Wesentlichen von der Marktsituation zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung sowie dem tatsächlichen<br />

Zustand der Schiffe ab. es besteht insoweit das Risiko,<br />

dass ein Veräußerungserlös geringer oder ganz ausfällt<br />

. Dies verringert die Auszahlungen an die Anleger .<br />

STEUERGESETZGEBUNG UND<br />

RECHTSPRECHUNG<br />

STEUERLICHE RISIKEN<br />

Änderungen des Steuerrechts sowie der Rechtsprechung<br />

während der Laufzeit des Betriebskonzepts können<br />

nicht ausgeschlossen werden . Eine grundsätzlich<br />

geänderte Handhabung der Finanzverwaltung ist in ihren<br />

Folgen nicht zu bewerten .<br />

ToNNAGEGEWINNERMITTLUNG<br />

Die Schiffsgesellschaften optieren i .S .d . § 5a EStG<br />

jeweils in dem Jahr zur Tonnagegewinnermittlung, in<br />

welchem sie die Schiffe übernehmen . Daran sind sie<br />

zehn Jahre gebunden. Das Konzept unterstellt die Anwendung<br />

des § 5a EStG über die gesamte Laufzeit .<br />

Sollten die Regelungen zur Tonnagebesteuerung geändert<br />

werden oder nicht mehr sinnvoll erscheinen, würde<br />

eine Rückkehr zur herkömmlichen Besteuerung zu<br />

einer deutlich höheren Steuerbelastung führen . Sollte<br />

die finanzverwaltung als Voraussetzung für die Tonnagebesteuerung<br />

z .B . das Führen der deutschen Flagge


WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

fordern, können hieraus zusätzliche Kosten entstehen .<br />

Über die endgültige Höhe der steuerlichen Einkünfte<br />

entscheidet erst die steuerliche Außenprüfung, die in<br />

der Regel nach den ersten drei bis vier Geschäftsjahren<br />

durchgeführt wird . Sollten sich durch Feststellungen<br />

der Außenprüfung die Einkünfte des Anlegers erhöhen,<br />

kann es zu Steuernachforderungen kommen, die gemäß<br />

§ 233a Ao grundsätzlich mit 0,5 % pro Monat zu<br />

verzinsen sind. Diese Zinsen sind seit dem 1. Januar<br />

1999 steuerlich nicht mehr abzugsfähig .<br />

uMSATZSTeueRlICHe RISIKen<br />

Die Kalkulation unterstellt, dass die Umsatzsteuer der<br />

Investitionsaufwendungen auf Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />

im Wesentlichen abzugsfähig ist . Sollte<br />

der Vorsteuerabzug für einen Teil dieser Aufwendungen<br />

von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, würde<br />

dies die liquidität der Gesellschaften entsprechend<br />

belasten . Geringere Auszahlungen an die Anleger wären<br />

die Folge .<br />

GEWERBESTEUERLICHE RISIKEN<br />

Die Kalkulation nimmt weiter an, dass unter Berücksichtigung<br />

von Freibeträgen und Kürzungsvorschriften<br />

Gewerbesteuerzahlungen anfallen . Sollte die Finanzverwaltung<br />

insbesondere hinsichtlich der Anwendung<br />

von Kürzungsvorschriften und Freibeträgen anderer<br />

Auffassung sein, ergeben sich höhere Gewerbesteuerbelastungen,<br />

die die liquidität der Gesellschaften mindern<br />

mit der Folge von geringeren Auszahlungen an die<br />

Anleger .<br />

SCHlüSSelpeRSonen / VeRfleCHTunGen<br />

Der Erfolg der Dachgesellschaft hängt in hohem Maß<br />

von den persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der<br />

handelnden Personen, den sogenannten Schlüsselpersonen,<br />

ab . Sollten solche Personen durch einen teilweisen<br />

oder vollständigen Ausfall (Kündigung, Krankheit,<br />

Berufsverbot etc .) ausfallen, kann sich dies negativ auf<br />

die entwicklung der Vermögensanlage auswirken. Die<br />

Geschäftsführung der Dachgesellschaft und der Schiffsgesellschaften<br />

unterliegt keinem Wettbewerbsverbot .<br />

Neben dieser Tätigkeit sind die jeweiligen Geschäftsführer<br />

in gleicher Funktion auch in anderen Beteiligungsgesellschaften<br />

tätig . Dies und auch kapitalmäßige oder<br />

personelle Verflechtungen der an der Gesellschaft Beteiligten<br />

sowie deren Vertragspartner können Interessenkonflikte<br />

bei den handelnden parteien verursachen. Dies<br />

kann die Auszahlungen an die Anleger vermindern .<br />

ANLAGEGEFäHRDENDE RISIKEN<br />

AuSMASS unD KuMulATIon eInZelneR RISIKen<br />

Risikofaktoren können grundsätzlich sowohl einzeln<br />

als auch kumuliert auftreten, wodurch negative Auswirkungen<br />

auf die Rendite und den Kapitalerhalt entstehen<br />

können . Starke Ausprägungen eines prognosegefährdenden<br />

Risikos oder das Zusammentreffen mehrerer<br />

prognosegefährdender Risiken können zu einem anlagegefährdenden<br />

Risiko führen .<br />

MARKT- UND ANLAGERISIKEN<br />

ALLGEMEINES<br />

Eine Investition in die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbe-<br />

teiligungs GmbH & Co . KG ist ein langfristiges Engage-<br />

ment. es gibt keine feste Zusage von Auszahlungen an<br />

die Anleger vor bzw. bei liquidation der Gesellschaften.<br />

Die Investition unterliegt darüber hinaus den allgemeinen<br />

Bedingungen von Wirtschaft und Markt . Ein größerer<br />

wirtschaftlicher Abschwung oder eine widrige Entwicklung<br />

am Schiffsmarkt (Charterraten) könnte sich daher<br />

nachteilig auf die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG auswirken . Die Rückzahlung des<br />

Kapitals der Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

foKuSSIeRTe InVeSTITIonSSTRATeGIe<br />

Jede Schifffahrtsgesellschaft fokussiert sich auf eine In-<br />

| 21


22 |<br />

WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

vestition in ein einzelnes Schiff . Sollten die Erträge des<br />

Schiffes geringer oder die Aufwendungen des Betriebes<br />

des Schiffes höher als prognostiziert ausfallen, hat dies<br />

unmittelbaren einfluss auf den wirtschaftlichen erfolg der<br />

jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft und damit mittelbar<br />

auf die Beteiligungsgesellschaft. ein spezifischer Investitionsfokus<br />

kann daher risikoreicher sein und setzt im<br />

Vergleich zu einem breiter diversifizierten Investitionsfokus<br />

oder einem breiter angelegten Investitionsansatz<br />

die Investition in verstärktem Maße wirtschaftlichen, politischen,<br />

behördlichen und marktinhärenten Bedingungen<br />

und Ereignissen aus . Die Rückzahlung des Kapitals der<br />

Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

BLINDPooL-RISIKo<br />

Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung stehen die zu<br />

erwerbenden oder zu bauenden Schiffe noch nicht fest .<br />

Ebenso wenig sind die jeweiligen Kosten des Erwerbs<br />

der Schiffe oder deren Betriebsergebnisse im Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vertraglich fest vereinbart . Für<br />

die Anleger besteht damit zum Zeitpunkt der unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung nicht die Möglichkeit, sich<br />

ein abschließendes Bild über die endgültige Zusammensetzung<br />

des Investitionsportfolios zu machen . Hieraus<br />

resultiert ein Risiko hinsichtlich der Erwirtschaftung<br />

der prognostizierten Erträge sowie der Rückzahlung der<br />

erbrachten Einlage . Die Rückzahlung des Kapitals der<br />

Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

MAJoRISIeRunG<br />

Bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung besteht<br />

grundsätzlich die Gefahr, dass Minderheiten ihre<br />

Interessen nicht durchsetzen können . Dies ist insbesondere<br />

dann gegeben, wenn bedingt durch die Höhe ihrer<br />

Kommanditeinlagen die Mehrheit der Stimmrechte auf<br />

einen oder wenige Einzelgesellschafter entfällt . Dies gilt<br />

auch für die Beteiliungsgesellschaft, wenn sie sich als<br />

Minderheitsgesellschafter an Schiffsgesellschaften beteiligt<br />

. Die Rückzahlung des Kapitals der Anleger kann<br />

teilweise oder ganz ausfallen .<br />

DARLEHENSAUFNAHME<br />

Der Erwerb oder der Bau der Schiffe durch die jeweilige<br />

Schiffsgesellschaft soll teilweise durch die Aufnahme von<br />

Darlehen finanziert werden. Insoweit besteht das Risiko,<br />

dass sich keine Bank bereit findet, eine Schiffsfinanzierung<br />

in der notwendigen Höhe zur Verfügung zu stellen<br />

. Dies kann gegebenenfalls zur Rückabwicklung des<br />

Beteiligungsangebotes führen (vgl . Abschnitt “Kapitalplatzierung<br />

und Rückabwicklung”) . Sollten die erzielten<br />

Erträge nicht ausreichen, um die Tilgung bzw . die Darlehenszinsen<br />

zu bedienen, sind die finanzierenden Banken<br />

in der Regel berechtigt, die gewährten Sicherheiten zu<br />

verwerten . Dies kann die Insolvenz der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />

verursachen und damit auch zum vollständigen<br />

Verlust der einlage der Anleger führen.<br />

SCHIFFSÜBERNAHME<br />

Es besteht das Risiko, dass die zu erwerbenden oder zu<br />

bauenden Schiffe nicht vereinbarungsgemäß abgeliefert<br />

werden bzw . bauliche Mängel auftreten können . Hierdurch<br />

würden sich die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb<br />

gegebenenfalls verringern . Dies wiederum hätte ein geringeres<br />

Betriebsergebnis der Schifffahrtsgesellschaften<br />

zur Folge . Die Rückzahlung der erbrachten Einlage des<br />

Anlegers kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

VeRTRAGSpARTneR<br />

Der Ausfall wichtiger Vertragspartner kann dazu führen,<br />

dass vereinbarte Leistungen nur zu höheren Kosten oder<br />

gar nicht mehr erbracht werden können . Entsprechende<br />

Auswirkungen hat der Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />

für die Wirtschaft lichkeit der Beteiligung bzw. auf die Ver-<br />

mögensanlage selbst . Die Rückzahlung des Kapitals der<br />

Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

VeRSICHeRunGen<br />

für die zu erwerbenden Schiffe sollen vom Vertragsreeder<br />

die üblichen Versicherungen im branchenüblichen um-


WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

fang abgeschlossen werden (z .B . Kasko- und Nebeninte-<br />

ressenversicherungen gegen Marine- oder Kriegsrisiken,<br />

loss-of-Hire-Versicherungen (erlösausfallversicherungen),<br />

Haftpflichtversicherungen (p & I-Versicherungen)). Diese<br />

Versicherungsverträge sind zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

noch nicht abgeschlossen . Insoweit<br />

besteht zunächst das Risiko, dass kein Versicherer<br />

bereit ist, entsprechende Verträge mit den Schifffahrtsgesellschaften<br />

abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen<br />

werden voraussichtlich marktübliche Regelungen<br />

enthalten, wonach unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Auszahlung der Versicherungssumme von<br />

der Versicherung verweigert werden kann. ferner können<br />

branchenübliche Selbstbehalte bestehen . Darüber<br />

hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne<br />

Risiken aus dem Betrieb eines Schiffes, wie z .B . Folgeschäden<br />

aus Piraterie, nicht versicherbar sind oder<br />

der Versicherungsschutz entstandene Schäden nicht<br />

vollständig abdeckt . Die Rückzahlung der erbrachten<br />

Einlage des Anlegers kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

KApITAlplATZIeRunG unD RüCKABWICKlunG<br />

Die Platzierung für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbe-<br />

teiligungs GmbH & Co . KG soll zum 31 . Dezember 2010<br />

geschlossen werden . Dies hat zur Folge, dass die Treu-<br />

händerin ihre Beteiligung an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG nicht über die ihr zu<br />

diesem Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungen hinaus erhöhen<br />

kann. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt das angestrebte<br />

Mindesteigenkapital noch nicht eingeworben sein, kann<br />

die Komplementärin die Beteiligungsgesellschaft auch mit<br />

einem geringeren Kommanditkapital als dem angestrebten<br />

Mindestkapital von EUR 20 Mio . schließen und nur in eine<br />

oder einen Teil der Schifffahrtsgesellschaften investieren .<br />

Dies kann zu einer Verschlechterung der Investitionsquote<br />

und oder der Erträge führen . Werden bis zum Ablauf der<br />

Platzierungsfrist nicht Mittel in einer Höhe eingeworben,<br />

die eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit einzelner oder<br />

aller Schiffsgesellschaften sicherstellen oder kann die zum<br />

Erwerb eines Schiffes vorgesehene Darlehensaufnahme<br />

nicht erfolgen, kann die Treuhänderin den Beitritt des Treu-<br />

gebers zum Treuhand- und Verwaltungsvertrag ganz oder<br />

teilweise für nicht wirksam erklären und bereits geleistete<br />

Zeichnungsbeträge ganz oder teilweise an die Anleger<br />

zurückerstatten . Eine ganze oder teilweise Rückabwicklung<br />

einer Beteiligung kann erfolgen, ohne dass es eines<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf, wenn sich herausstellt,<br />

dass ein von einer Schifffahrtsgesellschaft zum Erwerb<br />

vorgesehenes Schiff nicht oder nicht fristgerecht abgeliefert<br />

wird und ein anderes Schiff nicht zur Verfügung steht.<br />

In einem solchen Fall würde der Anleger nur eine geringe<br />

oder keine Rendite erzielen . Im Falle einer nicht vollständigen<br />

Einwerbung des angestrebten Eigenkapitals wirken<br />

sich Aufwandspositionen, welche nicht von der Höhe des<br />

platzierten Eigenkapitals abhängen (z .B . steuerliche und<br />

sonstige Beratungskosten), verhältnismäßig stärker aus<br />

als dies nach planmäßiger Eigenkapitaleinwerbung der<br />

fall gewesen wäre. Dies hätte eine Verschlechterung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft und damit<br />

eine Verminderung der Rentabilität zur folge. eine Verlängerung<br />

der Platzierungsfrist kann darüber hinaus dazu führen,<br />

dass sich die Investition der Schifffahrtsgesellschaften<br />

in die zu erwerbenden Schiffe verzögert . Dies hätte ebenfalls<br />

einfluss auf den Mittelrückfluss aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

. Die Rückzahlung des Kapitals der Anleger<br />

kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />

RECHTLICHE RISIKEN<br />

Für den Schiffsbetrieb gilt möglicherweise ausländisches<br />

Recht und damit auch die Zuständigkeit ausländischer<br />

Gerichte bzw . Schiedsgremien für etwaige Prozesse . Dies<br />

kann dazu führen, dass sich die Durchsetzung von<br />

Rechten im Vergleich zur innerstaatlichen Durchsetzung<br />

von Rechten als komplexer und / oder kostenintensiver<br />

darstellt . Durch die Berührung verschiedener Rechtskreise<br />

im Rahmen des Betriebs des zu erwerbenden<br />

Schiffes entstehen gegebenenfalls Auslandsrisiken, z .B .<br />

im Zusammenhang mit der Vornahme von Rechtshandlungen<br />

und Rechtsbehelfen im Ausland . Insbesondere<br />

besteht das Risiko, dass in ausländischen Rechtsordnungen<br />

ausländische Unternehmen gegenüber inländischen<br />

Unternehmen benachteiligt werden und dadurch<br />

| 23


24 |<br />

WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

bestehende Ansprüche möglicherweise nicht durch-<br />

gesetzt werden können . Es kann auch nicht garantiert<br />

werden, dass sämtliche Rechtsordnungen das gleiche<br />

rechtsstaatliche Verständnis wie Deutschland haben,<br />

so dass unter Umständen nicht nachvollziehbare Entscheidungen<br />

getroffen werden . Künftige Gesetzesänderungen,<br />

aber auch Änderungen der Auslegung, Anwendung<br />

oder Handhabung bestehender Gesetze – insbesondere<br />

Änderungen, die die Konzeption oder das<br />

Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft betreffen<br />

– können für die Beteiligungsgesellschaft und<br />

die Anleger negative Auswirkungen rechtlicher oder<br />

steuerlicher Art haben und damit die planmäßigen Erträge<br />

oder die Rückzahlung der Einlage der Anleger<br />

nachteilig beeinflussen.<br />

INTERESSENKoNFLIKTE<br />

Soweit kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

der an diesem Beteiligungsangebot beteiligten Parteien<br />

bestehen, können Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen<br />

werden . Auch der Gewinnvorab, der der<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG zusteht,<br />

kann einfluss auf deren Verhalten haben und somit die<br />

Rückzahlung der Einlage der Anleger vermindern .<br />

ANLEGERGEFäHRDENDE RISIKEN<br />

AnTeIlSfInAnZIeRunG<br />

eine persönliche Anteilsfinanzierung für den Anleger ist<br />

nach dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht<br />

vorgesehen . Anleger, die ihre Beteiligung durch Aufnahme<br />

eines persönlichen Darlehens finanzieren wollen, sollten<br />

beachten, dass Verbindlichkeiten aus einer persönlichen<br />

fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückzuführen<br />

sind, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung<br />

bestritten werden können. Die persönliche Anteilsfinanzierung<br />

der Beteiligung erhöht die wirtschaftlichen Risiken<br />

des Anlegers . Im schlimmsten Fall müsste der Anleger<br />

seine persönliche Anteilsfinanzierung in voller Höhe nebst<br />

Zinsen zurückzahlen, obwohl zuvor ein Totalverlust der<br />

Beteiligung eingetreten ist und er keinerlei Rückflüsse<br />

aus seiner Beteiligung erhält . Dies kann unter Umständen<br />

zur (Verbraucher-) Insolvenz des Anlegers führen. Das<br />

Angebot der Beteiligung an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG beinhaltet kein Finanzierungsangebot<br />

der Kommanditeinlage .<br />

HAFTUNG DES KoMMANDITISTEN,<br />

AuSZAHlunGen<br />

Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommanditist<br />

für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft<br />

in Höhe der für ihn im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme . Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

entspricht die Haftsumme 10,0 % der übernommenen<br />

Kommanditeinlage . Diese persönliche Haftung im Außenverhältnis<br />

erlischt, sofern und soweit ein Betrag in<br />

Höhe der Haftsumme geleistet worden ist . Kommt es<br />

jedoch zu Auszahlungen (Entnahmen) an den Anleger,<br />

durch die sein Kapitalkonto bei einer Beteiligungsgesellschaft<br />

unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt, lebt die<br />

persönliche Haftung des Anlegers gegenüber Dritten<br />

gemäß § 172 Abs . 4 HGB in der Höhe wieder auf, in der<br />

die Haftsumme nicht mehr von der darauf erbrachten<br />

Einlageleistung gedeckt ist . Auch nach seinem Ausscheiden<br />

haftet ein Kommanditist maximal in Höhe der<br />

Haftsumme fünf weitere Jahre für solche Verbindlichkeiten<br />

einer Beteiligungsgesellschaft, die zum Zeitpunkt<br />

seines Ausscheidens gegenüber der Gesellschaft, aus<br />

der er ausgeschieden ist, begründet waren . Eine noch<br />

weiter gehende Haftung in entsprechender Anwendung<br />

von §§ 30 f . GmbHG kommt in Betracht, wenn Auszahlungen<br />

an den Anleger erfolgen, obwohl dies die Finanzlage<br />

der Beteiligungsgesellschaft nicht zulässt und<br />

mittelbar das Stammkapital der Komplementärin beeinträchtigt<br />

wird . Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass<br />

im Falle einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

ein Insolvenzverwalter über nicht gewinngedeckte Auszahlungen<br />

hinaus alle jemals erhaltenen Auszahlungen<br />

zurückfordert . Im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter<br />

vorgenommene liquiditätsausschüttungen (vgl. § 18


WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />

des Gesellschaftsvertrages) auf der Grundlage des § 134<br />

Inso als unentgeltliche leistung anficht und die Rückzahlung<br />

dieser Ausschüttungen von den Gesellschaftern<br />

verlangt . Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

auf die Haftsumme beschränkte Kommanditistenhaftung<br />

nach deutschem Recht von etwaig zuständigen ausländischen<br />

Gerichten nicht anerkannt wird . Dies könnte<br />

zu einer erweiterten Haftung für die Anleger führen . Die<br />

vorstehend beschriebenen Haftungsrisiken bestehen für<br />

rein treugeberisch über die Treuhänderin beteiligte Anleger<br />

entsprechend . Die beschriebenen Haftungsrisiken<br />

gelten entsprechend auf ebene der Zielfonds, soweit diese<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft nach<br />

deutschem Recht gestaltet sind, in Bezug auf die von der<br />

Beteiligungsgesellschaft gehaltene Einlage .<br />

lAufZeIT unD funGIBIlITäT<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag kann die Beteiligung erstmals<br />

zum 31 .12 .2020 gekündigt werden, jedoch bleibt<br />

dem Anleger die Möglichkeit des vorzeitigen Verkaufs<br />

der Vermögensanlage, beispielsweise über einen Zweitmarkt<br />

. Dazu benötigt der Kommanditist die Einwilligung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin . obwohl sich<br />

ein Zweitmarkt für Vermögensanlagen entwickelt, z.B.<br />

in form der fondsbörse Deutschland, ist eine Veräußerung<br />

der Schiffsbeteiligung nicht sichergestellt . Weiterhin<br />

besteht die Möglichkeit, dass der Anleger seine<br />

Beteiligung nur mit Verlust veräußern kann und somit<br />

die Einlage nicht zurückerhält .<br />

MAXIMALRISIKo<br />

Die Vermögensanlage ist eine unternehmerische Betei-<br />

ligung. Bei einem unerwarteten Verlauf können die ein-<br />

tretenden Verluste der Gesellschaft zum Totalverlust des<br />

eingesetzten Kommanditkapitals führen . Schließlich kann<br />

sich eine Gefährdung des Privatvermögens bis hin zur<br />

Privatinsolvenz des Anlegers über den Totalverlust des<br />

Zeichnungsbetrages nebst Agio hinaus – und damit das<br />

maximale Risiko – auch aus einer Haftung für empfangene<br />

Auszahlungen sowie über eine Inanspruchnahme aus der<br />

Nichtanerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />

im Ausland ergeben . Weitere wesentliche Risiken<br />

sind der Anbieterin nicht bekannt und nicht erkennbar .<br />

Mit Yachten beladener Mehzweckfrachter<br />

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26 |<br />

dER mARKT<br />

MARKTEINSCHäTZUNG DES SCHIFFFAHRTSANA-<br />

LYSTEN DIPL .-WIRTSCH .-ING . MICHAEL NIEFÜND<br />

AKTUELLE WELTWIRTSCHAFTLICHE<br />

ENTWICKLUNG<br />

Die Wachstumsprognosen des Seeverkehrs basieren<br />

auf dem anhaltenden Wachstum der Weltbevölkerung,<br />

weiteren Produktionsverlagerungen in Entwicklungs-<br />

und Niedriglohnländer sowie der Wandlung<br />

von bisherigen Entwicklungs- und Schwellenländern<br />

zu Industrienationen mit den entsprechenden Veränderungen<br />

in den jeweiligen Außenhandelsstrukturen .<br />

Hier ist vor allem Südostasien zu nennen . Durch die<br />

immer intensivere ökonomische Verflechtung und<br />

internationale Arbeitsteilung der Länder kommt es<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Prognosen in der Übersicht:<br />

BIP- Wachstum in % gegenüber den Vorjahren und Prognose für 2010 und 2011<br />

zu einem permanent steigenden Güteraustausch im<br />

Zuge sich ändernder produktionsprozesse. Außerdem<br />

spiegelt sich hier der Kostenvorteil des Seetransports<br />

wider .<br />

Nach dem aktuell veröffentlichten, halbjährlich erscheinenden<br />

Ausblick des IWF1 wird damit gerechnet, dass<br />

sich das Wachstum der Weltwirtschaft auch in den kommenden<br />

Jahren weiter fortsetzt, wenn auch, bedingt<br />

durch die von der Krise des Finanzsektors ausgelöste<br />

Weltwirtschaftskrise, in einem langsameren Tempo .<br />

nach 5,2 % und 3,0 % Wachstum in den Jahren 2007<br />

und 2008 war das Wachstum im Jahre 2009 um 0,8%<br />

rückläufig. So erwartet der IWf in seiner aktuellen prognose<br />

für die Jahre 2010 und 2011 ein Wachstum von<br />

3,9 % bzw . 4,3% .<br />

USA Euro- Japan Mittel-/ Latein- China Indien Welt,<br />

Länder Osteuropa amerika gesamt<br />

2004 3,6 % 2,2 % 2,7 % 7,3 % 6,0 % 10,1 % 7,9 % 4,9 %<br />

2005 3,1 % 1,7 % 1,9 % 6,0 % 4,7 % 10,4 % 9,2 % 4,5 %<br />

2006 2,7 % 2,9 % 2,0 % 6,6 % 5,7 % 11,6 % 9,8 % 5,1 %<br />

2007 2,1 % 2,7 % 2,3 % 5,5 % 5,7 % 13,0 % 9,4 % 5,2 %<br />

2008 0,4 % 0,6 % -1,2 % 3,1 % 4,2 % 9,6 % 7,3 % 3,0 %<br />

2009 -2,5 % -3,9 % -5,3 % -4,3 % -2,3 % 8,7 % 5,6 % -0,8 %<br />

2010 (Prognose) 2,7 % 1,0 % 1,7 % 2,0 % 3,7 % 10,0 % 7,7 % 3,9 %<br />

2011 (Prognose) 2,4 % 1,6 % 2,2 % 3,7 % 3,8 % 9,7 % 7,8 % 4,3 %<br />

Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWf), World economic outlook, new York, oktober 2008 (für 2004-2007); World economic outlook update, new York,<br />

26. Januar 2010 (für 2008-2011).<br />

1 Internationaler Währungsfonds (IWf), World economic outlook update, new York, 26. Januar 2010.


dER mARKT<br />

WelTHAnDel / SeeVeRKeHRe<br />

Der Welthandel wird nach den Boomjahren 2000 und<br />

2004 auch in den kommenden Jahren weiter wachsen.<br />

Nach dem aktuell veröffentlichten, wirtschaftlichen<br />

Ausblick des IWF2 wird damit gerechnet, dass die weltwirtschaftliche<br />

Verfassung im Jahr 2010 bereits wieder<br />

Fahrt aufnehmen wird . Die Aussichten für den Welthandel<br />

sind entsprechend . Nach einem Wachstum des<br />

Welthandels in den Jahren 2006 und 2007 von 9,3 %<br />

und 7,3 % lag das Wachstum 2008 nur bei 2,8 % und<br />

reduzierte sich 2009 um –12,3 % gegenüber dem Vorjahr.<br />

laut prognose soll die entwicklung für die Jahre<br />

2010 und 2011 5,8 % bzw . 6,3 % betragen .<br />

Durch die zunehmend intensivere ökonomische Verflechtung<br />

und internationale Arbeitsteilung der länder<br />

kommt es auf Grund geänderter Produktionsprozesse<br />

zu einem permanent steigenden Güteraustausch . So<br />

wurden im Jahr 2008 weltweit über 8,1 Milliarden Tonnen<br />

Güter über See befördert . Das Seetransportvolu-<br />

SeeHAnDelSVoluMen 1993-2008 unD pRoGnoSe 2009/2010 In MIo. Tonnen<br />

Quelle: Clarkson Research Services: Shipping Review & outlook, Herbst 2009; eigene Darstellung; *2009 und 2010 als prognose<br />

2 Internationaler Währungsfonds (IWf), World economic outlook update, new York, 26. Januar 2010 (für 2008-2011)<br />

men für alle Güter stieg 2008 nach vorläufigen Zahlen<br />

um weitere 2,3 % .<br />

Auf einzelne produktgruppen entfallen folgende Volumina:<br />

● Rohöl nimmt mit fast 2 Milliarden Tonnen den größ-<br />

ten Teil in Anspruch. Zusammen mit ölprodukten<br />

aus den Raffinerien entfielen über 2,73 Milliarden<br />

Tonnen auf in Tankern befördertes Rohöl und ölprodukte<br />

.<br />

● eisenerze, Kohlen und Getreide sind die drei bedeutendsten<br />

trockenen Massengüter . 2008 wurden<br />

davon über 1,96 Milliarden Tonnen über See transportiert<br />

. Hinzu kamen weitere 1,1 Milliarden Tonnen<br />

an sonstigen Massengütern, die zumeist in kleineren<br />

Bulkern befördert wurden .<br />

● Containerisiertes und nicht containerisiertes Stückgut<br />

(inklusive „NeoBulk“) bilden mit insgesamt über<br />

2,03 Milliarden Tonnen die dritte große Gütergruppe .<br />

Sie werden in Containerschiffen und Mehrzweckfrachtern<br />

aller Art befördert .<br />

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28 |<br />

dER mARKT<br />

CoNTAINERMARKT<br />

Noch deutlich stärker als der Welthandel und der<br />

Welt-Seehandel wuchs in den vergangenen Jahren<br />

der internationale Containerverkehr . Seit Beginn der<br />

kommerziellen, internationalen Containerschifffahrt<br />

im Jahr 1966 hat dieses System einen ungebrochenen<br />

und sehr dynamischen Aufschwung erlebt .<br />

Für diese Entwicklung gibt es verschiedene Gründe .<br />

Die Hauptursache für den Erfolg des Systems Container<br />

im Seeverkehr ist, dass es die breite Vielfalt<br />

von Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen Gewichten,<br />

Abmessungen und Verpackungen mittels<br />

Container vereinheitlicht und so die vergleichsweise<br />

schnelle und kostengünstige Be- und Entladung von<br />

Schiffen ermöglicht und über die damit verbundene<br />

Verkürzung der Hafenliegezeiten die effizienz des<br />

Seeverkehrs deutlich gesteigert hat .<br />

WELTCoNTAINERUMSCHLAG NACH REGIoNEN 1996-2008, PRoGNoSE BIS 2010:<br />

Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich anhand<br />

der Umschlagmengen der Containerhäfen weltweit<br />

nachvollziehen . Nachdem der Weltcontainerumschlag<br />

im Jahre 2007 mit ca. 11,0 % zum sechsten Male<br />

hintereinander zweistellig gewachsen war3 , gab es<br />

2008 infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

und deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft nur ein<br />

Wachstum von 5,4 % auf ca . 498 Mio . TEU . Die aktuellen<br />

Schätzungen von Clarkson Research nehmen<br />

- mit einem bedingt durch die bereits erwähnten Auswirkungen<br />

der Finanzmarktkrise gebremsten Wachstum<br />

- für das Jahr 2009 einen Rückgang von 10,2 %<br />

auf 448 Mio . TEU an . Das entspricht 50 Mio . TEU, die<br />

in den Häfen weniger umgeschlagen werden . Für 2010<br />

rechnet Clarkson mit einem Wachstum im Containerumschlag<br />

von 4,6 % . Das entspricht 20 Mio . TEU . Für<br />

eine langfristige Abschwächung des Wachstums gibt<br />

es derzeit keinerlei Hinweise .<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd . „Container Intelligence Monthly 12/2009“, London, sowie verschiedene<br />

frühere Jahrgänge; * = prognose<br />

3 So hat sich der weltweite umschlag seit 2001 von schätzungsweise 238 Mio. Teu auf ca. 498 Mio. Teu im Jahre 2008 mehr als verdoppelt.


dER mARKT<br />

MASSenGuTVeRKeHRe<br />

Gütertransport ist als Dienstleistung des Handels -<br />

wie alle Märkte - von Angebot und Nachfrage abhängig<br />

. Der Anstieg der Weltproduktion bedingt immer<br />

eine steigende Nachfrage nach Rohstoffen, insbesondere<br />

Eisenerz und Kokskohle für die Stahlproduktion.<br />

Zusammen mit Getreide und Kesselkohle<br />

sind dies die wichtigsten Ladungsgüter für Bulker .<br />

Ihre ausschlaggebenden Bestimmungsfaktoren sind<br />

Folgende: Entwicklung der Eisen verarbeitenden Industrie,<br />

die Stellung der Steinkohle in der Energie-<br />

wirtschaft sowie die landwirtschaftliche Produktion<br />

nach umfang und geographischer Verteilung. Die<br />

für 2009 vom bekannten maritimen Research-Institut<br />

Clarkson Research Services, England, geschätzten<br />

benötigten Mengen der fünf Gütergruppen 4 lagen<br />

bei 2 .105 Millionen Tonnen, was ein Wachstum von<br />

1,3 % gegenüber 20085 bedeutet . Für 2010 wird mit<br />

einem Wachstum von weiteren 6,2 % gerechnet . Hinzu<br />

kamen weitere 965 Millionen Tonnen an sonstigen<br />

Massengütern oder massenhaften Stückgütern, die<br />

zumeist in kleineren Bulkern oder Mehrzweckfrachtern<br />

befördert werden .<br />

Containerterminal<br />

SeeHAnDelSVoluMen „BulK“ 1993-2008 unD pRoGnoSe 2009/2010 In MIo. Tonnen:<br />

Quelle: Clarkson Research Services ltd.: Dry Bulk Trade & outlook 01/2010; eigene Berechnungen und Darstellung; * 2009<br />

(Schätzung), ** 2010 (Prognose)<br />

4 Neben Eisenerzen, Kohle, Getreide zählen auch noch Bauxit und Phosphatgestein zu den sogenannten „Major Bulks“<br />

5 2008 lag das Wachstum bei insgesamt 5,3%<br />

| 29


30 |<br />

dER mARKT<br />

MASSENHAFTE STÜCKGÜTER UND<br />

SoNSTIGE SCHÜTTGÜTER<br />

Trotz enormer Ladungsmengen, die heute im Contai-<br />

ner transportiert werden, gibt es viele Stückgüter, die<br />

nicht containerisierbar sind oder die unregelmäßig aus<br />

Regionen mit unzureichender Hafeninfrastruktur (langsame<br />

Abfertigung von Lieferungen oder Knappheit an<br />

Lagerkapazitäten) verschifft werden, so dass sie für<br />

den Transport mit regulären Liniendiensten nicht geeignet<br />

sind . Sie werden überwiegend in der Trampschifffahrt,<br />

aber auch für den Transport von Breakbulk-<br />

Besonders Stahl- und Forstprodukte stellen mengenmäßig<br />

einen großen Markt für Multipurpose-Schiffe aller<br />

Größen dar. Im Jahre 2007 wuchsen die Verladungen<br />

von Stahlprodukten von 253 auf 271 Mio . Tonnen (+7,1 %),<br />

die von Forstprodukten jedoch nur von 174 auf 175 Mio .<br />

Mengenkontrakten (z .B . Stahl- oder Forstprodukte)<br />

eingesetzt . Dadurch sind Mehrzweckfrachtschiffe gegenüber<br />

“Spezialschiffen“ wie Vollcontainerschiffen<br />

und Massengutschiffen unabhängiger von einzelnen<br />

Güterarten und deren marktzyklischen Schwankungen .<br />

Die nachfolgende Abbildung stellt die mengenmäßige<br />

Entwicklung von sonstigen Schütt- und massenhaften<br />

Stückgütern (sog . NeoBulk) von 2000 bis<br />

2009 mit einer Prognose für 2010 dar . Das sonstige<br />

Schütt- und massenhafte Stückgut wuchs im Zeitraum<br />

(2000-2009) insgesamt um ca . 2,2 % p .a .<br />

enTWICKlunG Von SonSTIGen SCHüTT- unD MASSenHAfTen SCHüTTGüTeRn 2000-2009, pRoGnoSe 2010<br />

Handysize-Bulker (25 .000 tdw) im Kanal<br />

Quelle: Clarkson Research Services ltd.: Dry Bulk Trade & outlook 01/2010; eigene Berechnungen und Darstellung * 2009 (Schätzung), ** 2010 (prognose)<br />

Tonnen (+0,6 %) . 2008 und 2009 gab es bei beiden Güterarten<br />

Rückgänge auf 160 bzw . 239 Mio . Tonnen . Für<br />

2010 wird jedoch wieder mit einer Erholung und Ladungszuwächsen<br />

um 4,4 % bei den Forstprodukten und<br />

um 10,9% bei den Stahlverladungen gerechnet .


Typische Projektladung<br />

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32 |<br />

dER mARKT<br />

DeR ölMARKT<br />

öl und ölprodukte sind mengenmäßig die größte Güter-<br />

gruppe des Weltseeverkehrs 6 . Eine Welt ohne Rohöl und<br />

seine daraus gewonnenen und weiterverarbeiteten Pro-<br />

dukte ist schwer vorstellbar . Während Rohöl aus Kosten-<br />

gründen in den jeweils größtmöglichen Tankern von<br />

den förderquellen zu den Häfen der Verbraucherländer<br />

oder zu den Raffinerien befördert wird - sofern es keine<br />

anderen Restriktionen gibt -, sind die Anforderungen<br />

der vielfältigen, weiterverarbeiteten ölprodukte an die<br />

Ausstattung von Produktentankern höher und die Ladungspartien<br />

zunehmend kleiner .<br />

Das durchschnittliche Nachfragewachstum lag in den<br />

vergangenen 15 Jahren bei Rohöltankern bei ca. 2,0 %<br />

p.a., bei produktentankern bei ca. 5,3 % p.a. Im Jahr<br />

TRAnSpoRTMenGen RoHöl unD ölpRoDuKTe 1993-2009, pRoGnoSe füR 2010<br />

2009 gab es jedoch mengenmäßige Rückgänge beim<br />

Rohöl von ca. –4,1 % und bei den ölprodukten von ca.<br />

–3,7 % zu verzeichnen .<br />

2009 wurden weltweit jeden Tag ca . 37,9 Mio . bpd Rohöl<br />

über See befördert. Zusammen mit täglich 15,7 Mio. bpd 7<br />

ölprodukten aus den Raffinerien entfallen heute täglich<br />

ca . 53,6 Mio . bpd auf diese beiden Güterarten, die in Tan-<br />

kern transportiert werden. für 2010 wird eine Zunahme<br />

bei den über See verschifften Rohölmengen um 2,4 %<br />

auf 38,8 Mio . bpd erwartet . Bei den Rohölprodukten wird<br />

mit einem Wachstum von 1,9 % auf 16,0 Mio . bpd gerechnet<br />

.<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der<br />

Rohöl- und ölprodukte-Transportmengen in den letzten<br />

Jahren:<br />

Quelle: Clarkson Research Services ltd.: „oil & Tanker Trades outlook 01/2010“ und Ausgaben der Vorjahre; london, eigene Darstellung und Berechnung;<br />

2010 als Schätzung<br />

6 Mengenmäßig mit ca . 34,2 % der 2007 über See transportierten Güter<br />

7 Barrel pro Tag . Ein Barrel entspricht 159 Litern


„<strong>HC</strong> ELIDA“ nach Eisfahrt<br />

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34 |<br />

dER mARKT<br />

enTWICKlunG DeR neuBAu- unD VeRKAufS-<br />

pReISe Von SeeSCHIffen<br />

Sowohl die neubaupreise als auch die Verkaufspreise<br />

von Seeschiffen werden aus dem Spannungsverhältnis<br />

von Angebot und Nachfrage gebildet und sind dadurch<br />

zyklischen Schwankungen unterworfen .<br />

NEUBAUPREISE<br />

Auf der Angebotsseite stehen die Werften, die in der Lage<br />

sind, das gewünschte Schiff mit den gewünschten<br />

Spezifikationen zur gewünschten Zeit zu bauen. neben<br />

freien Baukapazitäten haben die Entwicklung bei den<br />

Stahlpreisen, die Zulieferungen sowie die lohnentwicklung<br />

der Werftarbeiter einfluss auf den Kontraktpreis.<br />

Außerdem hat die jeweilige Wettbewerbssituation<br />

zwischen den Werften einen einfluss auf die preisgestaltung<br />

.<br />

Auf der Nachfrageseite steht der Reeder . Seine Motivation<br />

ein Schiff bauen zu lassen, kann aus einem Tonnageersatzbedarf,<br />

einer lukrativen Charter oder einer allgemeinen<br />

positiven Bedarfsentwicklung entspringen .<br />

Zur finanzierung hat der Reeder neben eigenkapital das<br />

notwendige Fremdkapital, z .B . über Schiffsbanken, zu<br />

besorgen . Hierfür ist ein überzeugendes langfristiges Betriebskonzept<br />

notwendig, welches neben dem Zins und<br />

der Tilgung des Fremdkapitals auch eine befriedigende<br />

Rendite auf das Eigenkapital ermöglichen sollte .<br />

VeRKAufSpReISe<br />

Die Wiederverkaufswerte für Schiffe allgemein sind ab-<br />

hängig von der Erwartung der zukünftigen Charterraten .<br />

Diese wiederum setzen sich aus den weltwirtschaftlichen<br />

Prognosen und den Erwartungen zu den Entwicklungen<br />

der Teilmärkte zusammen . Auch die anstehenden Ablieferungen<br />

von Neutonnage und die Abwrackerwartungen<br />

beeinflussen die Marktstimmung mit. Dies ist ein sehr dy-<br />

namischer Prozess, so dass es bei der Preisbewertung<br />

zu einer zyklischen Wertentwicklung kommt .<br />

Der wirtschaftliche Wert eines gebrauchten, in Fahrt<br />

befindlichen Schiffes setzt sich aus dem erwarteten, zukünftigen<br />

Cashflow (nettoeinnahmen - Betriebskosten<br />

- Zinsen) für die verbleibende Betriebszeit zzgl. Schrottwert<br />

zusammen. Da zwischen Käufer und Verkäufer unterschiedliche<br />

erwartungen über die Höhe und den Zeitraum<br />

der zukünftigen Cashflows bestehen, kommt es zu<br />

einem Verkauf, wenn der Käufer nach Diskontierung zu<br />

einem höheren Wert als dem Kaufpreis kommt .<br />

Seit dem vierten Quartal 2008 sind die Charterraten in<br />

allen Bulker- und Containerschiffssegmenten sowie seit<br />

dem ersten Quartal 2009 auch bei den Tankern stark<br />

rückläufig gewesen. Diese Situation hat zu sinkenden<br />

neubaupreisen (für Ablieferungen im Jahre 2011 und<br />

später) und aufgrund der aktuellen Chartermarktverfassung<br />

zu fallenden Wiederverkaufswerten für “gebrauchte<br />

Tonnage“ geführt und wird auch im Jahre 2010<br />

marktbestimmend sein .<br />

Die Secondhandpreise sind in den meisten Segmenten<br />

von September 2008 bis Dezember 2009 um mehr als<br />

die Hälfte gefallen, bei Tankern zwischen 46 % und<br />

52 %, bei Bulkern zwischen 56 % und 61 % sowie bei<br />

<strong>HC</strong> „Dalia“ (37 .000 tdw Produktentanker) auf der Elbe<br />

Containerschiffen zwischen 47 % und 61 % .<br />

BEISPIELE<br />

Die vier nachfolgenden Diagramme bilden die lang-<br />

fristigen Entwicklungen der Neubau- und Wiederver-<br />

kaufspreise sowie der Zeitcharterraten bei Handysize-<br />

Bulkern, 1 .700 TEU Containerschiffen und bei Multipurposeschiffen<br />

ab .<br />

Bei den Neubaupreisen ist zu beachten, dass die hier<br />

genannten Preise Bestellpreise bei der Werft sind und<br />

dass weitere Nebenkosten, wie z .B . Bauaufsicht, Erstausrüstung<br />

und Bauzeitzwischenfinanzierungen dazu<br />

kommen . Erfahrungsgemäß können hierfür 8 % -10 %


dER mARKT<br />

des Bestellpreises angesetzt werden .<br />

Aus den gewählten Beispielen wird deutlich, dass <strong>Krisen</strong><br />

niedrige/fallende Zeitcharterraten und niedrige/<br />

fallende Wiederverkaufswerte zur Folge haben . Außerdem<br />

sind diese Tiefphasen zeitlich begrenzt . Hier günstig<br />

eingekaufte Tonnage partizipiert stets durch Wertsteigerungen<br />

in der nachfolgenden Aufschwungphase .<br />

pReIS-/CHARTeRenTWICKlunGen HAnDYSIZe BulKeR<br />

Im Juni/Juli 2008 wurden abgelieferte 32.000 tdw Handysize-Neubauten<br />

und Resales mit Ablieferung 2010<br />

zwischen USD 50 Mio . und USD 55 Mio . verkauft . Dafür<br />

konnte man im ersten Halbjahr 2009 bereits zwei<br />

Schiffe bekommen . Mit den sich in den letzten Monaten<br />

leicht erholenden Charterraten sind auch die Verkaufs-<br />

Aktuell befinden sich die Bulker-, Tanker-, Mehrzweckund<br />

Containerschiffsmärkte wieder in einer derart günstigen<br />

„Einkaufsphase“ . Wie lange sie dauern wird,<br />

kann jedoch nicht prognostiziert werden . Es ist davon<br />

auszugehen, dass von den Käufern, sowohl aufgrund<br />

der Marktlage als auch aufgrund einer Zurückhaltung<br />

bei der Kreditvergabe der Banken, ein höherer Eigenkapitalanteil<br />

bei der Finanzierung aufzubringen ist .<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services ltd. Da Clarkson seit oktober 2008 keine Zahlen mehr für 5 Jahre alte Schiffe veröffentlicht,<br />

wurden fearnleys Zahlen für 5 Jahre alte Handymax-Bulker in ihrer entwicklung herangezogen und von oktober 2008 analog als Schätzwerte eingesetzt.<br />

preise für Handysize-Bulker leicht angestiegen . Die im<br />

letzten Quartal 2009 verkauften Neubauten in dieser<br />

Größe wechselten für USD 24,5 Mio . bis USD 25,5 Mio .<br />

den Eigner . Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit diese<br />

neuerliche Entwicklung angesichts der kommenden<br />

Ablieferungen Bestand haben wird .<br />

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36 |<br />

dER mARKT<br />

PREIS-/CHARTERENTWICKLUNGEN 1 .700 TEU CoNTAINERSCHIFF<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services ltd. Da Clarkson zur Zeit keine Zahlen mehr für 5 Jahre alte Schiffe veröffentlicht, wurden ab 2004<br />

fearnleys Zahlen für 5 Jahre alte 1700 Teu Containerschiffe eingesetzt.<br />

Im november 2009 wurde ein im Jahre 2006 abgelie-<br />

fertes 1 .740 TEU Containerschiff (Typ Wenchong) für<br />

15,5 Mio . USD an Griechen verkauft8 .<br />

Zum Vergleich: Im zweiten und dritten Quartal 2007<br />

wurden mehrere Wenchong Neubau-Resales (Ablieferung<br />

in 2007/2008) für jeweils ungefähr USD 40 Mio .<br />

gemeldet9 . D.h. innerhalb von zweieinhalb Jahren ist<br />

der Preis um über 60% gefallen .<br />

Im Januar 2010 wurden vier Verkäufe von 2006 auf chinesischen<br />

Werften gebauten 1 .118 TEU Containerschiffen<br />

vom Typ CV 1.100 an deutsche Interessenten zum<br />

Preis von USD 13-13,25 Mio . pro Schiff gemeldet10 .<br />

Dagegen wurden diese Schiffe in der ersten Jahreshälfte<br />

2008 noch mit über USD 28 Mio . gehandelt .<br />

8 Clarkson Research Services ltd.: SIn; Zum Vergleich: Im Dezember 2008 wurden zwei ebenfalls im Jahre 2006 abgelieferte Wenchong-Schwesterschiffe, MS “Viking osprey“<br />

und MS “Viking Merlin“, für jeweils uSD 18,5 Mio. an deutsche Interessenten verkauft, die beide Schiffe im 1. Quartal 2009 charterfrei in Hongkong übernommen haben.<br />

9 Clarkson Research Services Ltd ., Shipping Intelligence Network (SIN)<br />

10 Clarkson Research Services Ltd .: SIN


dER mARKT<br />

pReIS-/CHARTeRenTWICKlunGen MeHRZWeCKfRACHTeR<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd .<br />

Die Hamburger Reederei Aug . Bolten wird ihren 2001<br />

in China entstandenen Mehrzweckbulker „Elisabeth<br />

Bolten“ (13 .000 Tonnen) Ende Februar 2010 für elf<br />

Millionen Dollar an spanische Käufer liefern . (THB<br />

25 .01 .2010) Ein Schwesterschiff wechselte dagegen<br />

im August 2008 noch für USD 21 Mio . den Besitzer .<br />

11 SIN, Maklerberichte<br />

ende Juni 2009 hat die indische Jindal Gruppe<br />

den 2009 im China gebauten Mehrzweckfrachter<br />

“Kind Faith“ (9 .000 Tonnen) für ca . 13,2 Mio . USD<br />

übernommen 11 . Der geschätzte Kontraktpreis im<br />

Jahr 2007 dürfte dagegen um uSD 20 Mio. gelegen<br />

haben .<br />

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38 |<br />

dER mARKT<br />

PREIS-/CHARTERENTWICKLUNGEN MR-PRoDUKTENTANKER<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services ltd. Da Clarkson zur Zeit keine Zahlen mehr für 5 Jahre alte Schiffe veröffentlicht, wurden ab 2004<br />

fearnleys Zahlen für 5 Jahre alte 40k MR produktentanker eingesetzt.<br />

Im November und Dezember 2009 wurden drei von Hyundai<br />

in den Jahren 2006 und 2007 abgelieferte 47.000<br />

tdw Produktentanker für jeweils 26,5 Mio . USD verkauft .<br />

Zur Jahresmitte 2008 wurden in Größe und Alter vergleichbare<br />

Schiffe um 50 Mio . USD bewertet, mit guten<br />

Chartern zum Teil darüber .<br />

Zwischen September und november 2009 wurden<br />

sechs 51 .000 tdw Neubau-Resales zwischen 33,0<br />

und 33,8 Mio. uSD gemeldet. Zum Vergleich: Tanker-Resales<br />

dieser Größe wurden im zweiten und<br />

dritten Quartal 2008 zwischen 50 und 55 Mio . USD<br />

abgeschlossen .


dER mARKT<br />

AllGeMeIne AnMeRKunGen ZuR<br />

FLoTTENSTRUKTUR<br />

Das Container-Segment, Tanker-Segment und die größeren<br />

Bulker sind tendenziell überbaut . Die abzuliefernde<br />

neutonnage, geordert in den boomenden Jahren<br />

2006 bis 2008, trifft auf Märkte, die sich einem durch<br />

die Weltwirtschaftskrise bedingten Ladungsrückgang<br />

ausgesetzt sehen .<br />

Vor allem in den größeren Schiffssegmenten wurden<br />

überproportional viele Schiffe bestellt, die demnächst<br />

noch abgeliefert werden . Gleichzeitig weisen die größeren<br />

Segmente das geringere Verschrottungspotenzial<br />

auf . (Ausnahme: Bei größeren MPP-Schiffen liegt das<br />

Verschrottungspotenzial zwar am höchsten, hier handelt<br />

es sich jedoch überwiegend um Semi-Containerschiffe<br />

mit fixen Zwischendecks, schmalen lukenöffnungen<br />

und veraltetem Ladegeschirr . Dieser veraltete Schiffstyp<br />

wird durch neu konzipierte MPP-Schiffe ersetzt .)<br />

Insgesamt zeigen insbesondere Handysize-Bulker,<br />

dann kleinere Tanker, kleinere Containerfeederschiffe<br />

(bis 1 .000 TEU) und das gesamte MPP-Segment das<br />

vergleichsweise beste Verhältnis zwischen geringem<br />

orderbuch und hohem Verschrottungspotenzial.<br />

Investitionen in andere Segmente dürften nur bei extrem<br />

günstigen Preis-Leistungsverhältnissen wirtschaftlich<br />

sinnvoll sein .<br />

FAZIT DES SCHIFFFAHRTSANALYSTEN DIPL .-<br />

WIRTSCH .-ING . MICHAEL NIEFÜND<br />

<strong>Krisen</strong>, wie die aktuelle, bieten historisch gese-<br />

hen die besten Chancen für einen günstigen Ein-<br />

kauf von gebrauchter Tonnage bzw . von soge-<br />

nannter Resale-Tonnage (Neubauten kurz vor Ab-<br />

lieferung) . Außerdem gibt es auch in Einzelfällen<br />

die Möglichkeit, äußerst günstig in Bauverträge<br />

einzusteigen .<br />

37 .000 tdw-Produktentanker mit Eisklasse<br />

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40 |<br />

SCHIffSTyPEN<br />

Standardschiffe werden nach den folgenden vier<br />

Schiffssegmenten unterschieden .<br />

BULKER (MASSENGUTFRACHTER)<br />

Der zweitgrößte Teil der weltweiten Schiffsflotte, ge-<br />

messen an der Tragfähigkeit in tdw (tons deadweight),<br />

findet sich mit gut 36 % der Gesamtkapazität im Segment<br />

der Bulker oder auch Massengutfrachter . Bulker<br />

transportieren sogenannte trockene Massen- oder<br />

Schüttgüter, wie zum Beispiel Aluminium, Bauxit, Eisenerz,<br />

Getreide, Kohle und Phosphat . Diese Rohstoffe<br />

stehen am Anfang der Wertschöpfungskette<br />

und sind somit die Grundlage für die Industrieproduktion<br />

in vielen Ländern . Bulker verfügen durchschnittlich<br />

über vier bis neun Laderäume mit großen Luken,<br />

die ein schnelles Be- und Entladen ermöglichen . Kleine<br />

Schiffe sind in der Regel mit einem Ladegeschirr<br />

ausgerüstet, damit sie auch Häfen anlaufen können,<br />

die über keine eigenen Krananlagen verfügen .<br />

CoNTAINERSCHIFFE<br />

Die Containerschifffahrt konnte, wie kein anderes Seg-<br />

ment der Weltwirtschaft, in den letzten Jahren eine sehr<br />

hohe Wachstumsdynamik verzeichnen . Der Container<br />

hat den Welthandel revolutioniert und ist maßgebliche<br />

Komponente der Globalisierung . Durch die „Containerisierung“<br />

des Welthandels wurden die Transporte<br />

von Gütern standardisiert und können damit erheblich<br />

kostengünstiger durchgeführt werden . Üblicherweise<br />

wird die Größe von Containerschiffen mit der Stellplatzkapazität<br />

für 20-Fuß-Standardcontainer in sogenannten<br />

Teu (Twenty feet equivalent unit) angegeben<br />

. Große Containerschiffe über 3 .000 TEU werden<br />

meist in großen Häfen mit Hilfe von Containerkranbrücken<br />

geladen und gelöscht . Containerschiffe bis<br />

3 .000 TEU besitzen meist eigene Kräne und eigenes<br />

Ladegeschirr, so dass die Be- und Entladung auch in<br />

Häfen ohne Containerbrücken erfolgen kann . Für einen<br />

Vergleich und die Bewertung von Containerschiffen<br />

sind auch insbesondere die Differenzen in der<br />

Geschwindigkeit in Verbindung mit dem Brennstoffverbrauch<br />

für die jeweiligen Dienstgeschwindigkeiten,<br />

die zueinander im wirtschaftlichen Verhältnis stehen<br />

müssen, wichtig . Weitere Kriterien für die Beurteilung<br />

von Containerschiffen sind technische Faktoren wie<br />

eisklasse, die Ausrüstung mit Kränen, die Konfiguration<br />

der Lukendeckel sowie die Anzahl der Kühlcontaineranschlüsse<br />

.<br />

TANKER<br />

Tanker sind durch die stark steigende Nachfrage nach<br />

öl, insbesondere nach ölprodukten und chemischen<br />

Grundstoffen auf der einen Seite und die laufende<br />

zwangsweise Aussonderung der Einhüllentanker auf<br />

der anderen Seite als Investitionsobjekte interessant<br />

geworden. ein Tanker dient zum Transport von flüssiger<br />

und gasförmiger Ladung . Grundsätzlich wird hier<br />

zwischen Rohöl-, Produkten-, Chemikalien- und Gastankern<br />

unterschieden . Gemessen am Anteil an der<br />

verfügbaren Gesamttonnage stellen die Rohöl- und<br />

Produktentanker die beiden größten Anteile an der<br />

globalen Tankerflotte. neubauten im Segment der Tanker<br />

werden heute aus Sicherheitsgründen ausschließlich<br />

mit Doppelhülle gefertigt . Das bedeutet, dass die<br />

Laderäume des Schiffes mit einer Doppelwand ausgestattet<br />

sind, welche im Notfall den Ladungsverlust<br />

minimieren und Umweltschäden vermeiden sollen .<br />

Rohöltanker sind ausschließlich für den Transport von<br />

Rohöl geeignet . Im Gegensatz dazu transportieren<br />

produktentanker verschiedene ölprodukte wie z.B.<br />

Benzin, Diesel oder Kerosin, und haben grundsätzlich<br />

beschichtete Tanks .<br />

MeHRZWeCKfRACHTeR<br />

Mehrzweckfrachter können bis auf flüssige ladung<br />

je nach Typ und Ausstattung so gut wie alles trans-<br />

portieren . Typische Ladungen sind Massengüter wie<br />

Getreide, Futtermittel und Stahlprodukte . Auf der Pro-<br />

jektladungsseite werden unter anderem Maschinen-<br />

teile, Eisenbahnwaggons, Lokomotiven und andere


SCHIffSTyPEN<br />

Fahrzeuge transportiert . Das breite Spektrum bietet<br />

die Möglichkeit einer breiteren Auslastung als bei<br />

Schiffen, die auf eine Ladungsart ausgerichtet sind .<br />

Die Vorteile dieser Vielseitigkeit zeigen sich gerade<br />

in der jetzigen Krise durch stabilere Charterraten . Die<br />

extrem großen Unterschiede bei Größe, Technik und<br />

Ausstattung machen jedoch den Vergleich und die<br />

statistische Erfassung von Mehrzweckfrachtern ausgesprochen<br />

schwierig .<br />

SCHIffSGRöSSen<br />

Die Übersichten auf den nächsten Seiten zeigen die unter-<br />

schiedlichen Schiffsgrößen in den jeweiligen Segmenten .<br />

Da die Einteilung nicht nach einem festen Schlüssel vor-<br />

gegeben ist, können Tabellen anderer Analysten von der<br />

hier abgebildeten abweichen . In der Übersicht werden darüber<br />

hinaus das orderbuch und die Altersstruktur nach<br />

den einzelnen Schiffstypen und Schiffsgrößen aufgeführt .<br />

Mehrzweckfrachter beim Beladungsvorgang<br />

| 41


fLoTTENSTRUKTUR<br />

42 |<br />

Flotte %<br />

Flotte Orderbuch Ablieferung Orderbuch Prognose Flotte<br />

Größe Größe Flotte % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 über 15 über 20 über 25 über 15 über 20 über 25<br />

Capesize (100k+) 169,9 139,8 82 % 10,3 8,6 21,2 62,8 42,2 25,7 9,0 55,7 26,3 9,2 33 % 15 % 5 %<br />

P-max (60-100k) 121,1 58,7 49 % 6,7 6,3 7,0 23,8 22,4 9,7 2,9 37,0 25,7 16,5 31 % 21 % 14 %<br />

H-max (40-60 k) 91,9 47,0 51 % 5,3 6,5 9,9 26,0 15,5 5,0 0,5 24,3 17,8 8,8 26 % 19 % 10 %<br />

Handysize (20-40k) 66,6 26,1 39 % 1,8 2,6 4,3 12,6 9,0 4,2 0,3 38,8 35,4 25,3 58 % 53 % 38 %<br />

Summe 449,5 271,7 60 % 24,2 24,0 42,3 125,3 89,0 44,6 12,8 155,8 105,1 59,8 35 % 23 % 13 %<br />

m .tdw<br />

BULKER<br />

Capesize (100k+) 955 733 77 % 55 44 112 354 220 117 42 319 153 62 33 % 16 % 6 %<br />

P-max (60-100k) 1.631 723 44 % 83 81 86 291 273 122 37 534 377 247 33 % 23 % 15 %<br />

H-max (40-60 k) 1.865 835 45 % 99 119 177 464 274 88 9 545 401 195 29 % 22 % 10 %<br />

Handysize (20-40k) 2.228 799 36 % 62 87 140 395 271 123 10 1.282 1.163 839 58 % 52 % 38 %<br />

Summe 6.679 3.090 46 % 299 331 515 1.504 1.038 450 98 2.680 2.094 1.343 40 % 31 % 20 %<br />

Anzahl<br />

20k+ 5.871 3.287 56 % 48 62 325 2.289 851 147 0 2.966 2.508 1.947 51 % 43 % 33 %<br />

15-20k 6.895 1.461 21 % 139 161 269 1.018 319 124 0 5.587 5.152 3.828 81 % 75 % 56 %<br />

10-15k 7.582 1.763 23 % 691 682 572 1.210 517 36 0 3.504 3.120 2.777 46 % 41 % 37 %<br />

5-10k 12.327 2.064 17 % 741 766 526 1.490 505 68 0 5.503 4.355 3.129 45 % 35 % 25 %<br />

1-5k 4.020 679 17 % 186 168 157 481 183 15 0 1.826 1.123 762 45 % 28 % 19 %<br />

Summe 36.695 9.254 25 % 1.805 1.839 1.848 6.488 2.375 391 0 19.387 16.258 12.443 53 % 44 % 34 %<br />

20k+ 239 112 47 % 2 3 12 75 31 6 0 125 105 79 52 % 44 % 33 %<br />

15-20k 408 82 20 % 8 9 15 57 18 7 0 334 309 232 82 % 76 % 57 %<br />

10-15k 612 149 24 % 56 55 47 102 44 3 0 271 239 214 44 % 39 % 35 %<br />

5-10k 1.712 277 16 % 103 105 71 202 66 9 0 775 614 445 45 % 36 % 26 %<br />

1-5k 1.041 173 17 % 45 42 40 124 45 4 0 492 306 205 47 % 29 % 20 %<br />

Summe 4.012 793 20 % 214 214 185 560 204 29 0 1.997 1.573 1.175 50 % 39 % 29 %<br />

Anzahl 1 .000 tdw<br />

MulTipurpose + General CarGo<br />

Quelle: Dipl .-Wirtsch .-Ing . Michael Niefünd, auf Basis Clarkson Research Services Ltd .:SIN


fLoTTENSTRUKTUR<br />

Flotte Orderbuch Ablieferung Orderbuch Prognose<br />

Flotte Flotte %<br />

Größe Größe Flotte % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 über 15 über 20 über 25 über 15 über 20 über 25<br />

Post-P-max 4.995 3.608 72 % 587 689 539 1.496 1.435 647 30 58 22 0 1 % 0 % 0 %<br />

3000-5100 TEU 3.603 640 18 % 402 414 372 459 93 88 0 632 233 35 18 % 6 % 1 %<br />

2000-2999 TEU 1.789 167 9 % 113 161 77 106 32 24 6 347 218 125 19 % 12 % 7 %<br />

1000-1999 TEU 1.778 175 10 % 167 174 91 123 36 16 0 466 196 95 26 % 11 % 5 %<br />

100-999 TEU 746 64 9 % 55 50 20 59 5 0 0 229 154 109 31 % 21 % 15 %<br />

Summe 12.911 4.654 36 % 1.324 1.488 1.100 2.242 1.600 775 36 1.731 822 364 13 % 6 % 3 %<br />

1 .000 TEU<br />

Post-P-max 712 383 54 % 72 86 66 159 149 72 3 13 5 0 2 % 1 % 0 %<br />

3000-5100 TEU 885 153 17 % 94 98 87 109 23 21 0 176 68 10 20 % 8 % 1 %<br />

2000-2999 TEU 704 64 9 % 43 62 30 41 12 9 2 137 86 51 19 % 12 % 7 %<br />

1000-1999 TEU 1.256 124 10 % 118 122 62 85 28 11 0 330 137 67 26 % 11 % 5 %<br />

100-999 TEU 1.257 79 6 % 71 62 26 74 5 0 0 494 356 275 39 % 28 % 22 %<br />

Summe 4.814 803 17 % 398 430 271 468 217 113 5 1.150 652 403 24 % 14 % 8 %<br />

Anzahl<br />

CoNTAINER<br />

VLCC (200k+) 161,8 60,3 37 % 9,0 12,1 16,7 25,3 28,1 6,3 0,6 29,0 6,9 0,9 18 % 4 % 1 %<br />

Suezmax (120-200k) 60,3 23,4 39 % 4,0 2,2 7,1 9,6 10,4 2,0 1,4 11,9 3,8 1,5 20 % 6 % 3 %<br />

Aframax (80-120k) 87,7 17,6 20 % 6,2 7,4 10,6 10,5 5,6 0,5 1,0 16,4 5,1 0,5 19 % 6 % 1 %<br />

Panamax (60-80k) 27,7 6,1 22 % 3,1 3,1 2,9 2,6 3,1 0,2 0,2 4,9 2,9 1,3 18 % 11 % 5 %<br />

Handy (30-60k) 74,1 19,3 26 % 6,6 8,4 8,2 12,3 5,8 1,0 0,1 14,3 9,6 5,0 19 % 13 % 7 %<br />

Summe 411,6 126,6 31 % 28,8 33,2 45,5 60,3 53,0 10,1 3,2 76,4 28,2 9,2 19 % 7 % 2 %<br />

Anzahl m .tdw<br />

TANKER<br />

VLCC (200k+) 540 194 36 % 29 39 54 82 90 20 2 104 26 3 19 % 5 % 1 %<br />

Suezmax (120-200k) 394 150 38 % 25 14 45 61 67 13 9 82 27 11 21 % 7 % 3 %<br />

Aframax (80-120k) 836 160 19 % 56 68 96 95 51 5 9 171 55 6 20 % 7 % 1 %<br />

Panamax (60-80k) 389 83 21 % 42 42 39 36 43 2 2 73 44 20 19 % 11 % 5 %<br />

Handy (30-60k) 1.731 421 24 % 147 183 180 269 129 21 2 351 235 123 20 % 14 % 7 %<br />

Summe 3.890 1.008 26 % 299 346 414 543 380 61 24 781 387 163 20 % 10 % 4 %<br />

Quelle: Dipl .-Wirtsch .-Ing . Michael Niefünd, auf Basis Clarkson Research Services Ltd .:SIN<br />

| 43


44 |<br />

ANLAGESTRATEGIE<br />

InVeSTITIonSSCHWeRpunKT<br />

Diverse statistische Auswertungen, wie z .B . die auf den<br />

Seiten 42 f . abgebildeten Flottenstrukturen, der Marktbe-<br />

richt von Schifffahrtsanalyst Dipl .-Wirtsch .-Ing . Michael<br />

Niefünd sowie Gespräche mit von der Hanse Capital Grup-<br />

pe herangezogenen erfahrenen und äußerst erfolgreichen<br />

Marktteilnehmern haben übereinstimmend zu einem klaren<br />

Ergebnis geführt . Danach erscheint die Investition in<br />

kleine und mittlere Schiffe am erfolgversprechendsten .<br />

Die Geschäftsführung und der Investitionsausschuss<br />

werden jede Investition genau auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis<br />

und Zukunftsaussichten prüfen. Insgesamt<br />

wird eine möglichst gute Risikostreuung durch die Investition<br />

in verschiedene Schiffe angestrebt . Die Investitionen<br />

sollen zeitlich versetzt vorgenommen werden, um<br />

insgesamt einen möglichst niedrigen Durchschnittspreis<br />

zu erzielen .<br />

Im Ankauf wird mit vielen verschiedenen Maklern koo-<br />

Ankerkette<br />

periert . Es wird auf die Expertise von so renommierten<br />

Adressen, wie z .B . den folgenden zurückgegriffen:


INVESTITIoNSPRozESS<br />

Investitionsprozess<br />

Suche nach möglichen Investitionsobjekten durch Nutzung des Netzwerkes vieler Makler<br />

(keine Exklusivität!), des Investitionsausschusses, der Hanse Capital Gruppe und diverser Banken<br />

(KfW Bankengruppe, nord/lB, HSH nordbank, DVB Bank etc.)<br />

es wird in möglichst vielen Gewässern gefischt!<br />

frühes Vorstellen von möglichen Investitionsobjekten beim Investitionsausschuss;<br />

dadurch finale entscheidung sehr schnell!<br />

Wirtschaftlichkeitsanalyse, technische Prüfung durch Sachverständige,<br />

gleichzeitige Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten<br />

Entscheidung zum Kauf durch Investitionsausschuss und<br />

Geschäftsführung<br />

Schneller Kauf (ggf . auch nur aus EK bereits<br />

vor finanzierungszusage; dauert sonst<br />

eventuell zu lange) um nicht anderen<br />

Cash-Käufern die besten<br />

Geschäfte zu<br />

überlassen .<br />

Preiswert erworbenes Schiff<br />

| 45


46 |<br />

INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Bruttoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot, al-<br />

so das Kommanditkapital der Emittentin, sollen für Kom-<br />

manditbeteiligungen als Mehrheits- oder Minderheitsge-<br />

sellschafter an gegründeten oder noch zu gründenden<br />

Schifffahrtsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH &<br />

Co . KG verwendet werden . Die letzten fünf Prozent des<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals können auch in Zweitmarktanteile<br />

von Schiffsgesellschaften investiert werden .<br />

Die Bruttoeinnahmen, die den Schiffsgesellschaften durch<br />

die Beteiligung der emittentin zufließen und die gegebenenfalls<br />

von weiteren Kommanditisten der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />

übernommenen Kommanditeinlagen sollen nach<br />

Abzug der auf Ebene der Schiffsgesellschaften anfallenden<br />

Gründungs- und Anlaufkosten für den Aufbau einer liquiditätsreserve,<br />

die Anschaffung oder den Bau von Seeschiffen<br />

sowie die für die Inbetriebnahme dieser Schiffe notwendigen<br />

nebenkosten verwendet werden. Zu anderen Zwecken<br />

sollen die Bruttoeinnahmen nicht verwendet werden .<br />

Es ist geplant, dass die jeweiligen Einschiffsgesellschaften<br />

zur Finanzierung der Schiffe Darlehen aufnehmen .<br />

Die Anlageobjekte sind derzeit noch nicht bekannt, so<br />

dass es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsobjekt<br />

um ein sogenanntes „Blindpool“-Konzept handelt . Die<br />

Investitionen in die Seeschiffe sollen erst im Laufe<br />

oder nach Abschluss der Platzierung des Emissionskapitals<br />

erfolgen . Es wird angenommen, dass den<br />

Schifffahrtsgesellschaften Darlehen im marktüblichen<br />

Umfang durch Banken gewährt werden . Für den Fall,<br />

dass ein geeignetes Schiff als Investitionsobjekt identifiziert<br />

wird, kann die emittentin zunächst das Schiff<br />

voll durch Kommanditkapital finanzieren und anschließend<br />

eine fremdfinanzierung aufnehmen. Abweichungen<br />

von den Annahmen haben einfluss auf<br />

die kalkulierten Kosten .<br />

Die Darstellung des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

wird entsprechend der Beteiligungsstruktur unterteilt<br />

für die Emittentin und die Schiffsgesellschaften<br />

dargestellt . Es ist geplant, mehrere Seeschiffe zu erwerben<br />

. Im folgenden Beispiel wird modellhaft der Investitions-<br />

und Finanzierungsplan für den Erwerb eines<br />

Mehrzweckfrachters dargestellt .<br />

Mehrzweckfrachter mit Schwergutladung


INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />

pRoGnoSe DeS InVeSTITIonSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />

Der Investitionsplan bezieht sich beispielhaft auf einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter.<br />

EUR EUR in %<br />

1 . Anlagevermögen<br />

Kaufpreis 12 .000 .000,00<br />

Kommission 180 .000,00<br />

Anschaffungsnebenkosten 180 .000,00<br />

12 .360 .000,00 89,36<br />

2 . Vorlaufkosten<br />

Gründungskosten 80 .000,00<br />

Einrichtung der Treuhand 33 .000,00<br />

Steuerberatung, Rechtsberatung, Notarkosten 16 .000,00<br />

<strong>Prospekt</strong>kosten 40 .000,00<br />

Platzierungsgarantie 70 .000,00<br />

Projektierung 120 .000,00<br />

Finanzierungsvermittlung 72 .000,00<br />

Kapitalbeschaffung 730 .000,00 1 .161 .000,00 8,39 %<br />

3 . Liquiditätsreserve 310 .000,00 2,24 %<br />

Gesamtinvestition*<br />

* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />

13 .831 .000,00 100,00 %<br />

Die prozentualen Angaben des Anlagevermögens und der Vorlaufkosten können von dem Beispiel abweichen, da die einzelpositionen<br />

unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben . Die Kommission ist abhängig vom Kaufpreis . Die Anschaffungsnebenkosten sind Fixkosten<br />

je Schiff. Die Vorlaufkosten sind im wesentlichen von der Höhe des Kommanditkapitals abhängig. Die Höhe der liquiditätsreserve<br />

wird je nach Einnahmesituation der Schiffsgesellschaft festgelegt . Sie kann im Einzelfall deutlich höher sein .<br />

pRoGnoSe DeS fInAnZIeRunGSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />

Der Finanzierungsplan bezieht sich beispielhaft auf einen 10 .000 tdw-Mehrzweckfrachter .<br />

EUR EUR in %<br />

1 . Darlehen<br />

Schiffshypothekendarlehen I 7 .200 .000,00 52,06 %<br />

2 . Gesellschaftskapital<br />

Bereederer/Emissionshaus/Treuhand 100 .000,00<br />

Kommanditkapital 6 .531 .000,00 6 .631 .000,00 47,94 %<br />

Gesamtfinanzierung*<br />

* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />

13.831.000,00 100,00 %<br />

Zu den erläuterungen vgl. Seite 46 ff des prospektes<br />

| 47


48 |<br />

INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />

Prognose des Investitions- und Finanzierungsplans der Beteiligungsgesellschaft bei einem Erwerb eines z .B . bis<br />

zu drei Jahre alten 10.000 tdw Mehrzweckfrachters<br />

gig vom Schiffstyp, dem Alter und der Marktsituation<br />

Blick über den Hamburger Hafen<br />

können sich Abweichungen beim Kaufpreis ergeben .<br />

In den Anschaffungsnebenkosten sind die Kosten<br />

der vorbereitenden Bereederung in Höhe von EUR<br />

120 .000 für die Hanse Capital Select GmbH und in<br />

Höhe von EUR 50 .000 für die IMM International Maritime<br />

Management GmbH & Co . KG enthalten . Aus<br />

Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass der<br />

Multipurpose-Carrier zum 1 . September 2010 von<br />

der Schiffsgesellschaft übernommen und betrieben<br />

wird .<br />

EUR %<br />

Investitionsplan<br />

Beteiligungen<br />

<strong>HC</strong> „Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />

6 .531 .000,00 100 %<br />

Gesamtinvestition * 6 .531 .000,00 100 %<br />

* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />

Finanzierungsplan<br />

Fondskapital <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG 6 .531 .000,00 100 %<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH 1 .000,00<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG 50 .000,00<br />

einzuwerbendes Kommanditkapital 6 .480 .000,00<br />

Gesamteinlagen *<br />

* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />

6 .531 .000,00 100 %<br />

KAufpReIS InKluSIVe neBenKoSTen<br />

Die angenommenen Anschaffungskosten beziehen<br />

sich auf den Erwerb im Mehrzweckfrachter-Segment .<br />

Für das Schiff wurde ein Kaufpreis in Höhe von EUR<br />

12 Mio . inklusive aller Nebenkosten angesetzt, zuzüglich<br />

einer Maklerkommission in Höhe von 1,5 %<br />

zugunsten der Hanse Capital Select GmbH . Abhän-<br />

GRÜNDUNGSKoSTEN<br />

Hier sind im Wesentlichen Bankgebühren, die Auf-<br />

wendungen für die Beratung und Erstellung des Be-<br />

teiligungskonzeptes in rechtlicher und steuerlicher<br />

Hinsicht, insbesondere für die Erstellung der zum<br />

Beteiligungskonzept gehörenden Verträge sowie die<br />

Notar-, Gerichts- und Registerkosten erfasst . Der für<br />

diese Position angenommene Gesamtbetrag ist variabel<br />

und basiert auf Schätzungen und Erfahrungswerten<br />

aus vergleichbaren Schiffsbeteiligungen .<br />

Abweichungen vom unterstellten Investitions- und<br />

Finanzierungsplan können die Höhe der Gründungskosten<br />

beeinflussen.<br />

pRoJeKTIeRunG, fInAnZIeRunGSVeRMITTlunG,<br />

VeRGüTunG füR DIe plATZIeRunGSGARAn-<br />

TIe, VeRGüTunG füR DIe VoRBeReITenDe Ge-<br />

SCHÄFTSFÜHRUNG, PRoSPEKTERSTELLUNG UND<br />

MARKETING UND KAPITALBESCHAFFUNG<br />

Die entsprechenden leistungen und Vergütungen ba-<br />

sieren auf § 13 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

und § 11 der Schiffsgesellschaften<br />

und sind im Kapitel „Wesentliche rechtliche Grundlagen“<br />

dieses <strong>Prospekt</strong>es weiter beschrieben .


INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />

lIQuIDITäTSReSeRVe<br />

Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wird eine<br />

liquiditätsreserve gebildet, um unvorhergesehene Kosten<br />

auffangen zu können. Die endgültige Höhe der liquiditätsreserve<br />

steht noch nicht fest und ist abhängig<br />

von der Beschäftigungssituation des zu erwerbenden<br />

Schiffes. Die liquiditätsreserve der Investitionsphase<br />

fließt in die Berechnung der liquiditätsreserve der Betriebsphase<br />

mit ein .<br />

AGIo<br />

Gemäß den Gesellschaftsverträgen wird auf das Kommanditkapital<br />

der Beteiligungsgesellschaft ein Agio in<br />

Höhe von 3 % auf das Kommanditkapital erhoben .<br />

SCHIFFSHYPoTHEK<br />

Es ist beabsichtigt, für den geplanten Erwerb des<br />

Schiffes Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt<br />

EUR 7 .200 .000,00 aufzunehmen, die prognosegemäß<br />

jeweils zum 1 . September 2010 ausgezahlt<br />

werden . Finanzierungszusagen für die Schiffshypothekendarlehen<br />

liegen zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

noch nicht vor .<br />

GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

Auf Dachebene beträgt das geplante Kapital beim Er-<br />

werb zum Beispiel eines Multipurpose-Carriers EUR<br />

6 .531 .000 . EUR 51 .000 hält davon die Hanse Capital-Gruppe<br />

. Das geplante einzuwerbende Kommanditkapital<br />

beträgt somit mindestens EUR 6 .480 .000 .<br />

Die Dachgesellschaft beteiligt sich an den Schiffsgesellschaften<br />

. Die Inanspruchnahme der gemäß §<br />

4 der Gesellschaftsverträge möglichen Erhöhungsreserve<br />

ist nicht vorgesehen . Die Geschäftsführer der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH,<br />

gemeinsam mit der Hanse Capital, eng verbundenen<br />

Personen und den beteiligten Reedern beteiligen sich<br />

insgesamt in siebenstelliger Höhe an den Schiffs-<br />

investitionen (entweder indirekt über die Beteiligungsgesellschaft<br />

oder direkt über die Schiffsgesellschaften)<br />

.<br />

SICHeRunG DeR InVeSTITIon<br />

Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung lagen bereits<br />

Platzierungsgarantien gegenüber der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />

II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in Höhe<br />

von insgesamt EUR 20 Mio . vor . Diese verteilen sich<br />

wie folgt:<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH EUR 3,0 Mio .<br />

Kapital Kontor GmbH EUR 2,5 Mio .<br />

perspectiv Vermögensmanagement GmbH euR 2,5 Mio.<br />

Joachim Schöchle, JSI Investmentberatung euR 2,0 Mio<br />

PCI GmbH & Co . KG EUR 2,0 Mio .<br />

Secunia FinanzContor GmbH EUR 2,0 Mio<br />

Blenk und Schlachter GmbH EUR 1,5 Mio .<br />

Wolfgang Glückselig, objektive Finanzberatung EUR 1,5 Mio .<br />

Kaus & Cie . Wirtschaftsberatung GmbH EUR 1,5 Mio .<br />

Alster-Finanz GmbH EUR 0,5 Mio<br />

Kühn & Pahl GmbH EUR 0,5 Mio<br />

DIM Hansequartier e.K. frank Hildebrand und VCI Value<br />

Consult und Investmentvermittlung GmbH & Co . KG<br />

EUR 0,5 Mio<br />

Platzierungsgarantien gesamt EUR 20 Mio .<br />

GESELLSCHAFTER AUF SCHIFFSEBENE<br />

Der Anleger beteiligt sich über den Dachfonds – <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG – als Kommanditist . Die Dachfondsgesellschaft ist<br />

bzw . wird neben den Gründungsgesellschaftern Kommanditistin<br />

der zuvor genannten Schiffsgesellschaften .<br />

| 49


50 |<br />

KAPITALfLUSS (PRoGNoSE)<br />

Szenario 1 (Good-Case)<br />

Ergebnisprognose für den Anleger, Beteiligungssumme € 100 .000,00 zzgl . Agio (3 %)<br />

Jahr Einzahlung Auszahlung Zu- und Abflüsse Anrechnung Cash-Flow nach kumuliert<br />

der Raten steuerl. Ergebnisse (§ 35 EStG) Steuern jährl.<br />

2010 -103 .000,00 0,00 -34,00 83,00 -102 .951,00 -102 .951,00<br />

2011 10 .000,00 -102,00 117,00 10 .015,00 -92 .936,00<br />

2012 20 .000,00 -102,00 121,00 20 .019,00 -72 .917,00<br />

2013 25 .000,00 -102,00 123,00 25 .021,00 -47 .896,00<br />

2014 40 .000,00 -102,00 104,00 40 .002,00 -7 .894,00<br />

Summe -103 .000,00 95 .000,00 -442,00 548,00 -7 .894,00<br />

Veräußerung 132 .565,00 0,00 0,00 132 .565,00<br />

Gesamt -103 .000,00 227 .565,00 -442,00 548,00 124 .671,00<br />

Szenario 2 (Mid-Case)<br />

Ergebnisprognose für den Anleger, Beteiligungssumme € 100 .000,00 zzgl . Agio (3 %)<br />

Jahr Einzahlung Auszahlung Zu- und Abflüsse Anrechnung Cash-Flow nach kumuliert<br />

der Raten steuerl. Ergebnisse (§ 35 EStG) Steuern jährl.<br />

2010 -103 .000,00 0,00 -34,00 81,00 -102 .953,00 -102 .953,00<br />

2011 0,00 -102,00 113,00 11,00 -102 .942,00<br />

2012 10 .000,00 -102,00 111,00 10 .009,00 -92 .933,00<br />

2013 10 .000,00 -102,00 123,00 10 .021,00 -82 .912,00<br />

2014 10 .000,00 -102,00 126,00 10 .024,00 -72 .888,00<br />

Summe -103 .000,00 30 .000,00 -442,00 554,00 -72 .888,00<br />

Veräußerung 123 .905,00 0,00 0,00 123 .905,00<br />

Gesamt -103 .000,00 153 .905,00 -442,00 554,00 51 .017,00<br />

Szenario 3 (Bad-Case)<br />

Ergebnisprognose für den Anleger, Beteiligungssumme € 100 .000,00 zzgl . Agio (3 %)<br />

Jahr Einzahlung Auszahlung Zu- und Abflüsse Anrechnung Cash-Flow nach kumuliert<br />

der Raten steuerl. Ergebnisse (§ 35 EStG) Steuern jährl.<br />

2010 -103 .000,00 0,00 -34,00 79,00 -102 .955,00 -102 .955,00<br />

2011 0,00 -102,00 108,00 6,00 -102 .949,00<br />

2012 0,00 -102,00 113,00 11,00 -102 .938,00<br />

2013 0,00 -102,00 119,00 17,00 -102 .921,00<br />

2014 0,00 -102,00 123,00 21,00 -102 .900,00<br />

Summe -103 .000,00 0,00 -442,00 542,00 -102 .900,00<br />

Veräußerung 99 .369,00 0,00 0,00 99 .369,00<br />

Gesamt -103 .000,00 99 .369,00 -442,00 542,00 -3 .531,00<br />

Ergebnisprognose für den Anleger<br />

Die o .a . Tabellen prognostizieren den Kapitalrückfluss<br />

bzw. die kalkulierten Zahlungsströme für den<br />

Anleger . Die aufgeführten Auszahlungen beinhalten<br />

zugleich die Rückführung des eingesetzten Kapitals .<br />

Das Kommanditkapital wird folglich nicht zusätzlich<br />

zurückgeführt .<br />

Betrachtungsprämissen<br />

• euR 100.000,00 Beteiligungssumme zzgl. 3 % Agio<br />

• 45 % Spitzensteuersatz zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

plus Anrechnung der Gewerbesteuer<br />

• Tonnagegewinnermittlung ab übernahme der Schiffe<br />

Die Ergebnisse beruhen auf den nachfolgend darge-<br />

stellten Prognoseberechnungen . Abweichungen davon<br />

wirken sich demzufolge auch auf die hier dargestellten<br />

Zahlungen aus. Die Auswirkungen von möglichen Abweichungen<br />

sind im Abschnitt „Wesentliche Risiken“ ab<br />

Seite 18 des Beteiligungsprospektes dargestellt .


dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

Auf den nachfolgenden Seiten wird beispielhaft der wirtschaftliche Verlauf eines Multipurpose-Carriers dargestellt.<br />

Szenario 1 unterstellt eine schnelle erholung der Weltwirtschaft. Das zweite Szenario nimmt einen mittleren Verlauf<br />

der Erholung der Wirtschaft an . Das dritte Szenario geht von einer langsamen Erholung der Weltwirtschaft aus und<br />

einem anschließenden Verbleiben auf einem nur leicht erholten niveau. Variiert wurden die Chartereinnahmen und die<br />

Verkaufserlöse je nach weiterem Verlauf der Weltwirtschaft. es wurden die nachfolgenden Annahmen unterstellt. Als<br />

weitere Folgeannahme variiert die Höhe der Bereederungsgebühr, die übrigen Kalkulationsgrundlagen bleiben gleich .<br />

pRoGnoSe DeR An- BZW. DeR VeRKAufSpReISe SoWIe DeR eInnAHMen pRo TAG In uSD<br />

Die Schiffspreise haben sich bisher um bis zu 50 % reduziert . Im Ankauf wurde in allen Szenarien mit EUR 12 Mio . für<br />

einen bis zu drei Jahre alten Multipurpose-Carrier kalkuliert. Derzeit liegen die preise noch höher. Die Geschäftsführung<br />

und eine Vielzahl von Schifffahrtsexperten gehen jedoch davon aus, dass durch die Verschärfung der Weltwirtschaftskrise<br />

die preise zunächst weiter fallen werden. nach einer Markterholung wird mit folgenden Verkaufspreisen beispielhaft für<br />

einen dann vier bis sieben Jahre alten Multipurpose-Carrier gerechnet.<br />

Prognostizierte Verkaufspreise in EUR:<br />

Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />

17 .000 .000 14 .500 .000 11 .500 .00<br />

Prognostizierte Einnahmen in EUR pro Tag:<br />

Jahr Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />

2010 6 .500 6 .000 5 .000<br />

2011 8 .000 6 .500 5 .500<br />

2012 9 .500 7 .500 6 .000<br />

2013 11 .000 8 .500 6 .500<br />

2014 12 .500 9 .000 6 .500<br />

| 51


52 |<br />

dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

Szenario 1 (Good Case)<br />

Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Verkauf<br />

Einnahmen pro Tag (EUR) 6 .500,00 8 .000,00 9 .500,00 11 .000,00 12 .500,00<br />

Wechselkurs (USD/EUR) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4<br />

Schiffsbetriebskosten in USD pro Tag 3 .800 3 .800 3 .895 3 .992 4 .092<br />

Einsatztage 121,00 360 360 350 360<br />

Kalendertage 121,00 365 365 365 365<br />

Bruttoerlös (EUR) 786 .500,00 2 .880 .000,00 3 .420 .000,00 3 .850 .000,00 4 .500 .000,00<br />

Bereederung (EUR) 39 .325,00 140 .914,00 162 .514,00 178 .000,00 199 .286,00<br />

Veräußerungserlös (euR) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.415.000,00<br />

Nettoerlös (EUR) 747 .175,00 2 .739 .086,00 3 .257 .486,00 3 .672 .000,00 4 .300 .714,00 16 .415 .000,00<br />

Ausgaben<br />

Schiffsbetriebskosten (EUR) 328 .429,00 990 .714,00 1 .015 .482,00 1 .040 .869,00 1 .066 .891,00<br />

Klassebesichtigung (EUR) 0,00 0,00 0,00 130 .000,00 0,00<br />

Sonstige Aufwendungen (EUR) 80 .032,50 82 .033,00 84 .084,00 86 .186,00 88 .341,00<br />

Gesamtbetriebskosten (EUR) 488 .494,00 1 .072 .747,00 1 .099 .566,00 1 .257 .055,00 1 .155 .232,00<br />

Reedereiüberschuss (EUR) 258 .681,00 1 .666 .339,00 2 .157 .920,00 2 .414 .945,00 3 .145 .482,00 16 .415 .000,00<br />

Zinserträge (1 v.H.) (euR) 1.167,00 1.167,00 2.761,00 2.880,00 2.598,00<br />

Zinsaufwendungen (euR) 96.000,00 310.500,00 321.000,00 326.700,00 327.600,00<br />

Ergebnis vor Tilgung 163 .848,00 1 .357 .006,00 1 .839 .681,00 2 .091 .125,00 2 .820 .480,00 16 .415 .000,00<br />

Tilgung 120 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 5 .160 .000,00<br />

Gewinnvorab 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 .662 .909,95<br />

GewSt 6 .064,00 9 .494,00 9 .739,00 9 .739,00 9 .371,00<br />

Nettoergebnis 37 .784,00 867 .512,00 1 .349 .942,00 1 .601 .386,00 2 .331 .109,00 8 .592 .090,05<br />

Auszahlung in v.H. der KG-Einlage 0,00 % 10,00 % 20,00 % 25,00 % 40,00 % 132,56 %<br />

Auszahlung 0,00 663 .100,00 1 .326 .200,00 1 .657 .750,00 2 .652 .400,00 8 .790 .373,05<br />

liquiditätsreserve 310.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Restliquidität 347.784,00 204.412,00 23.742,00 -56.364,00 -321.291,00 -198.283,00<br />

Restliquidität kumuliert 347 .784,00 552 .196,00 575 .938,00 519 .574,00 198 .283,00 0,00<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

Anlaufkosten 1 .533 .930,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Abschreibung Schiff 298 .583,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 8 .298 .417,00<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -1 .674 .729,00 451 .762,00 934 .192,00 1 .185 .636,00 1 .915 .359,00 8 .116 .583,00<br />

Steuerliches Ergebnis 4 .703,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00<br />

vom KG-Kapital 0,07 % 0,21 % 0,21 % 0,21 % 0,21 %<br />

Die dargestellten Betriebskosten basieren auf den Annahmen für einen direkt abgelieferten Neubau .


dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

Szenario 2 (Mid Case)<br />

Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Verkauf<br />

Einnahmen pro Tag (EUR) 6 .000,00 6 .500,00 7 .500,00 8 .500,00 9 .000,00<br />

Wechselkurs (USD/EUR) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4<br />

Schiffsbetriebskosten in USD pro Tag 3 .800 3 .800 3 .895 3 .992 4 .092<br />

Einsatztage 121,00 360 360 350 360<br />

Kalendertage 121,00 365 365 365 365<br />

Bruttoerlös (EUR) 726 .000,00 2 .340 .000,00 2 .700 .000,00 2 .975 .000,00 3 .240 .000,00<br />

Bereederung (EUR) 36 .300,00 117 .000,00 133 .714,00 144 .000,00 155 .314,00<br />

Veräußerungserlös (uSD) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.990.000,00<br />

Nettoerlös (EUR) 689 .700,00 2 .223 .000,00 2 .566 .286,00 2 .831 .000,00 3 .084 .686,00 13 .990 .000,00<br />

Ausgaben<br />

Schiffsbetriebskosten (EUR) 328 .429,00 990 .714,00 1 .015 .482,00 1 .040 .869,00 1 .066 .891,00<br />

Klassebesichtigung (EUR) 0,00 0,00 0,00 130 .000,00 0,00<br />

Sonstige Aufwendungen (EUR) 80 .132,50 82 .136,00 84 .189,00 86 .294,00 88 .451,00 0,00<br />

Gesamtbetriebskosten (EUR) 488 .694,00 1 .072 .850,00 1 .099 .671,00 1 .257 .163,00 1 .155 .342,00 0,00<br />

Reedereiüberschuss (EUR) 201 .006,00 1 .150 .150,00 1 .466 .615,00 1 .573 .837,00 1 .929 .344,00 13 .990 .000,00<br />

Zinserträge (1 v.H.) (euR) 1.023,00 1.023,00 3.208,00 3.187,00 3.674,00<br />

Zinsaufwendungen (euR) 96.000,00 310.500,00 321.000,00 326.700,00 327.600,00<br />

Ergebnis vor Tilgung 106 .029,00 840 .673,00 1 .148 .823,00 1 .250 .324,00 1 .605 .418,00 13 .990 .000,00<br />

Tilgung 120 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 5 .160 .000,00<br />

Gewinnvorab 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .800 .955,60<br />

GewSt 5 .941,00 9 .249,00 9 .739,00 9 .861,00 10 .106,00 0,00<br />

Nettoergebnis -19 .912,00 351 .424,00 659 .084,00 760 .463,00 1 .115 .312,00 7 .029 .044,35<br />

Auszahlung in v.H. der KG-Einlage 0,00% 0,00% 10,00% 10,00% 10,00% 123,90%<br />

Auszahlung 0,00 0,00 663 .100,00 663 .100,00 663 .100,00 8 .216 .115,35<br />

liquiditätsreserve 310.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Restliquidität 290.088,00 351.424,00 -4.016,00 97.363,00 452.212,00 -1.187.071,00<br />

Restliquidität kumuliert 290 .088,00 641 .512,00 637 .496,00 734 .859,00 1 .187 .071,00 0,00<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

Anlaufkosten 1 .536 .930,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Abschreibung Schiff 298 .583,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 8 .298 .417,00<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -1 .735 .425,00 -64 .326,00 243 .334,00 344 .713,00 699 .562,00 5 .691 .583,00<br />

Steuerliches Ergebnis 4 .703,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00<br />

vom KG-Kapital 0,07 % 0,21 % 0,21 % 0,21 % 0,21 %<br />

Die dargestellten Betriebskosten basieren auf den Annahmen für einen direkt abgelieferten Neubau .<br />

| 53


54 |<br />

dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

Szenario 3 (Bad Case)<br />

Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Verkauf<br />

Einnahmen pro Tag (EUR) 5 .000,00 5 .500,00 6 .000,00 6 .500,00 6 .500,00<br />

Wechselkurs (USD/EUR) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4<br />

Schiffsbetriebskosten in USD pro Tag 3 .800 3 .800 3 .895 3 .992 4 .092<br />

Einsatztage 121,00 360 360 350 360<br />

Kalendertage 121,00 365 365 365 365<br />

Bruttoerlös (EUR) 605 .000,00 1 .980 .000,00 2 .160 .000,00 2 .275 .000,00 2 .340 .000,00<br />

Bereederung (EUR) 30 .250,00 99 .000,00 108 .000,00 113 .750,00 117 .000,00<br />

Veräußerungserlös (euR) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.080.000,00<br />

Nettoerlös (EUR) 574 .750,00 1 .881 .000,00 2 .052 .000,00 2 .161 .250,00 2 .223 .000,00 11 .080 .000,00<br />

Ausgaben<br />

Schiffsbetriebskosten (EUR) 328 .429,00 990 .714,00 1 .015 .482,00 1 .040 .869,00 1 .066 .981,00<br />

Klassebesichtigung (EUR) 0,00 0,00 0,00 130 .000,00 0,00<br />

Sonstige Aufwendungen (EUR) 80 .132,50 82 .136,00 84 .189,00 86 .294,00 88 .451,00 0,00<br />

Gesamtbetriebskosten (EUR) 488 .694,00 1 .072 .850,00 1 .099 .671,00 1 .257 .163,00 1 .155 .342,00 0,00<br />

Reedereiüberschuss (EUR) 86 .056,00 808 .150,00 952 .329,00 904 .087,00 1 .067 .658,00 11 .080 .000,00<br />

Zinserträge (1 v.H.) (euR) 736,00 736,00 922,00 1.637,00 2.084,00<br />

Zinsaufwendungen (euR) 96.000,00 310.500,00 321.000,00 326.700,00 327.600,00<br />

Ergebnis vor Tilgung -9 .208,00 498 .386,00 632 .251,00 579 .024,00 742 .142,00 11 .080 .000,00<br />

Tilgung 120 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 5 .160 .000,00<br />

Gewinnvorab 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

GewSt 5 .819,00 8 .881,00 9 .249,00 9 .616,00 9 .861,00 0,00<br />

Nettoergebnis -135 .027,00 9 .505,00 143 .002,00 89 .408,00 252 .281,00 5 .920 .000,00<br />

Auszahlung in v.H. der KG-Einlage 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 99,88%<br />

Auszahlung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 .589 .169,00<br />

liquiditätsreserve 310.000 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Restliquidität 174.973,00 9.505,00 143.002,00 89.408,00 252.281,00 -669 .169,00<br />

Restliquidität kumuliert<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

174 .973,00 184 .478,00 327 .480,00 416 .888,00 669 .169,00 0,00<br />

Anlaufkosten 1 .516 .930,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Abschreibung Schiff 298 .583,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 8 .298 .417,00<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -1 .850,00 -406 .245,00 -272 .748,00 -326 .342,00 -136 .469,00 2 .781 .583,00<br />

Steuerliches Ergebnis 4 .703,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00<br />

vom KG-Kapital 0,07 % 0,21 % 0,21 % 0,21 % 0,21 %<br />

Die dargestellten Betriebskosten basieren auf den Annahmen für einen direkt abgelieferten Neubau .<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

DYNAMISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

Auf den vorangegangen Seiten wurden drei unterschiedliche<br />

Szenarien in Abhängigkeit vom weiteren<br />

wirtschaftlichen Verlauf dargestellt. Im nachfolgenden<br />

werden die einzelnen Parameter erläutert .<br />

neTToeRlöSe<br />

Bei den dargestellten Nettoerlösen handelt es sich um<br />

die prognostizierten Einnahmen aus dem Betrieb von<br />

einem Multipurpose-Carrier . Diese sind abhängig von der<br />

aktuellen Marktsituation . Die jeweilig erzielbaren Frachterlöse<br />

schwanken je nach Marktlage . Die Planrechnung<br />

geht von den in den Tabellen genannten EUR-Raten pro<br />

Tag und Schiff aus. Zum Risiko im einzelnen wird auf


dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

das Risikokapitel ab Seite 18 verwiesen .<br />

BEREEDERUNGSGEBÜHR<br />

Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung<br />

von 5 % der Chartereinnahmen, Bruttofrachten,<br />

Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen<br />

Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb einschließlich der<br />

einnahmen aus einer loss-of-Hire-Versicherung oder<br />

eines Einnahmeausfallpools . Diese Regelung gilt für<br />

Einnahmen bis zu einer Höhe von USD 10 .000,- pro<br />

Tag . Bei Einnahmen über USD 10 .000,- pro Tag erhält<br />

der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag bis<br />

zu einer Höhe von uSD 15.000,- pro Tag eine Vergütung<br />

in Höhe von 4 % . Übersteigen die Einnahmen USD<br />

15.000,- pro Tag, so erhält der Vertragsreeder auf den<br />

überschießenden Betrag bis zu einer Höhe von USD<br />

20.000,- pro Tag eine Vergütung in Höhe von 3 %. übersteigen<br />

die Einnahmen USD 20 .000,- pro Tag, so erhält<br />

der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag<br />

eine Vergütung in Höhe von 2 % des überschießenden<br />

Betrags. Mit dieser Vergütungsstruktur wurde kalkuliert.<br />

Diese Vergütung bezieht sich auf die ersten 3 Jahre der<br />

Anstellung und wird vor dem 4. Jahr neu verhandelt, um<br />

der Teuerung gerecht zu werden . Nimmt das Schiff an<br />

einem pool teil, wird die Vergütung nach der Adjusted<br />

Pool Rate (T/C Rate) berechnet . Für Auf- und Stillliegezeiten,<br />

Werftaufenthalt oder eine Havarie des Schiffes<br />

erhält der Vertragsreeder zusätzlich den ersatz seiner<br />

Auslagen sowie eine Vergütung von uSD 500,- pro Tag.<br />

KoSTEN DES SCHIFFSBETRIEBS<br />

Die Kosten des Schiffsbetriebs enthalten die Kosten der<br />

Besatzung, die üblichen technischen Unterhaltskosten für<br />

Verbrauchsmaterialien, ersatzteile, Instandhaltung und<br />

Reparaturen sowie Versicherungskosten. Die prognostizierten<br />

Kosten basieren auf aktuellen Werten eines<br />

Bulkers . Die Kosten des Schiffsbetriebs wurden anfänglich<br />

mit USD 3 .800,- je Tag kalkuliert . Beginnend ab dem<br />

Jahr 2012 werden die geplanten Kosten um 2,5 % pro<br />

Jahr gesteigert. Zusätzlich ist im Jahr 2013 eine Zwisch-<br />

endockung mit Kosten in Höhe von EUR 130 .000 geplant<br />

. In Abhängigkeit von Schiffsgröße, Fahrtgebiet,<br />

Zustand und Alter des Schiffes können die tatsächlich<br />

anfallenden Kosten abweichen .<br />

VeRSICHeRunGen<br />

Die Seeschiffe sollen bei Übernahme durch ihre<br />

Schiffsgesellschaften gegen alle spezifischen Risiken<br />

in der Schifffahrt versichert werden . Die Kaskoversicherung<br />

deckt das Risiko bis zum Totalverlust des<br />

Schiffes ab . Sollten durch den Schiffsbetrieb Dritte<br />

geschädigt werden, tritt eine umfassende Haftpflichtversicherung<br />

ein, die so genannte Protection & Indemnity<br />

(P&I) . Für den Fall eines kaskobedingten<br />

Schadens übernimmt die loss-of-hire-Versicherung<br />

die Einnahmeausfälle nach einer Karenzzeit für die<br />

vertraglich festgelegte Dauer .<br />

STEUERLICHES ERGEBNIS<br />

Es wird unterstellt, dass die jeweilige Schiffsgesellschaft<br />

im Jahr der Schiffsübernahme zur Tonnagegewinnermittlung<br />

gemäß § 5a EStG optiert . Auf Grundlage der maßgeblichen<br />

Nettoraumzahl der Schiffe ergibt sich ein den<br />

Gesellschaftern zuzuweisendes steuerliches Ergebnis .<br />

fReMDfInAnZIeRunG<br />

pRoGnoSTIZIeRTe ZInSSäTZe unD lAufZeITen So-<br />

WIE RATEN DER SCHIFFSHYPoTHEKENDARLEHEN<br />

Es wird angenommen, dass die Banken 60 v .H . von den<br />

Kaufpreisen der Schiffe währungskongruent in euR fi-<br />

nanzieren. es wird mit folgenden Zinssätzen gerechnet:<br />

prognose der Zinssätze<br />

Jahr Zinssatz<br />

2010 4,00%<br />

2011 4,50%<br />

2012 5,00%<br />

2013 5,50%<br />

2014 6,00%<br />

| 55


56 |<br />

dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />

Gleichzeitig wird unterstellt, dass die Laufzeit der Darlehen<br />

15 Jahre beträgt. eine Veränderung der Determinanten<br />

verändert den Kapitaldienst .<br />

ZInSeRTRäGe<br />

Es wird unterstellt, dass sich der nach Auszahlungen an<br />

die Anleger verbleibende liquiditätsvortrag mit 1,0 % p.a.<br />

verzinst .<br />

WECHSELKURS<br />

Der gesamten Konzeption liegt ein Wechselkurs von USD<br />

1,40 pro Euro zugrunde .<br />

SoNSTIGE AUFWENDUNGEN (PRoGNoSE)<br />

Diese position umfasst nachstehende Verwaltungsko-<br />

sten für ein volles Wirtschaftsjahr in 2010. Zusätzlich<br />

wurde in 2010 mit einer Kostenreserve in Höhe der<br />

Verwaltungskosten kalkuliert. Ab 2011 wird eine Steigerung<br />

von 2,5 % p .a . unterstellt . Die Treuhand- und<br />

Dienstleistungsgebühr ist abhängig vom verwalteten<br />

Kapital . Sollte sich das verwaltete Kapital aufgrund<br />

einer anderen Investitions- und Finanzierungsstruktur<br />

verändern, ändert sich auch die Treuhand- und Dienstleistungsgebühr<br />

.<br />

EUR<br />

Treuhand 6 .531,00<br />

Dienstleistungsvertrag 43 .101,00<br />

Steuerberatung 9 .000,00<br />

Beirat 4 .000,00<br />

Haftungsvergütung 7 .500,00<br />

Sonstige Verwaltungskosten 10.000,00<br />

Insgesamt 80 .132,00<br />

GEWERBESTEUER<br />

Über die Laufzeit des Fonds werden Gewerbesteuerzah-<br />

lungen von insgesamt 44 .896 EUR angenommen . Diese<br />

ergeben sich jährlich auf der Grundlage des Tonnagege-<br />

winns auf der Ebene der Schiffsgesellschaften zuzüglich<br />

der kalkulierten hinzuzurechnenden Vergütungen und<br />

abzüglich der damit zusammenhängenden abziehbaren<br />

Aufwendungen unter Berücksichtigung von Freibeträgen<br />

und des Hebesatzes der hebeberechtigten Gemeinde .<br />

neTToVeRäuSSeRunGSeRlöS<br />

Der Veräußerungserlös der Schiffe wurde je nach Marktlage<br />

abzüglich von Veräußerungsnebenkosten kalkuliert.<br />

Der tatsächliche Wert der Schiffe zum Ende der Planlaufzeit<br />

ist aus heutiger Sicht nicht einschätzbar .<br />

ReSeRVe AuS DeR InVeSTITIon<br />

Die im geplanten Investitions- und Finanzierungsplan aus-<br />

gewiesene liquiditätsreserve fließt in voller Höhe in die<br />

Betriebsphase ein .<br />

AuSZAHlunGen<br />

Die prozentuale Angabe der Auszahlungen bezieht sich<br />

auf das gesamte Kommanditkapital des Dachfonds plus<br />

der Beteiligung der Gründungskommanditisten bei den<br />

Schiffsgesellschaften . Es handelt sich um geplante und<br />

nach der prognostizierten liquiditätshöhe mögliche Auszahlungen<br />

(Gewinnanteilentnahmen), über deren Höhe<br />

die Gesellschafter beschließen . Dabei ist vorgesehen,<br />

die prospektierte Auszahlung bereits unterjährig, also<br />

am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zu leisten .


EmITTENTIN<br />

ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />

(§ 5 VeRMVeRKpRoSpV)<br />

DIE EMITTENTIN<br />

Firma <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG<br />

Eingetragen beim Amtsgericht Lübeck unter HRA 6250 HL<br />

Sitz – Geschäftsanschrift<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Rechtsform/-ordnung – Rechtsgrundlagen<br />

Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft und unterliegt<br />

dem deutschen Recht . Rechtsgrundlagen sind<br />

das HGB sowie der Gesellschaftsvertrag .<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin –<br />

Komplementärin<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

Eingetragen beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 9912 HL<br />

Sitz – Geschäftsanschrift<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Gründung 5 . Februar 2009<br />

Sitz, Anschrift Georg-Sasse-Straße 5,<br />

22949 Ammersbek<br />

Stammkapital 25 .000 EUR (eingezahlt)<br />

Gesellschafter Hanse Capital Finanzservice<br />

GmbH & Co . KG<br />

Geschäftsführer Herr Burkhard Tesdorpf<br />

Georg-Sasse-Straße 5<br />

22949 Ammersbek<br />

Herr Dr . Martin Süß<br />

Wirthstraße 94<br />

95028 Hof<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Vorliegend ist die<br />

Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und haftet daher<br />

nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen .<br />

GRÜNDUNGSDATUM UND DAUER<br />

Die Gesellschaft wurde am 8 . Februar 2010 gegründet .<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt und somit<br />

nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt.<br />

GELTENDE RECHTSoRDNUNG UND RECHTS-<br />

FoRM, STRUKTUR<br />

Die Emittentin wird in der Rechtsform einer GmbH & Co .<br />

KG geführt . Sie hat ihren Sitz in Ammersbek . Für sie gilt<br />

die deutsche Rechtsordnung . Der am 8 . Februar 2010<br />

zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin, ver-<br />

treten durch ihre Geschäftsführer und den Gründungs-<br />

kommanditisten verabschiedete Gesellschaftsvertrag<br />

unterliegt den Anwendungen des deutschen Rechts .<br />

Die emittentin ist eine so genannte „publikums-KG“;<br />

die Rechtsprechung des BGH berücksichtigt die damit<br />

verbundenen, besonderen Interessen der Vielzahl von<br />

Anlegern einer solchen Gesellschaft . Dieses von der<br />

Rechtsprechung entwickelte Sondergesellschaftsrecht<br />

liegt dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag zugrunde<br />

und weicht in einigen Punkten von den dispositiven Regelungen<br />

des HGB und BGB ab .<br />

Abweichungen bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

• Die Kommanditisten haben auf den nominalbetrag der<br />

Kommanditeinlage ein 3%-iges Agio zu zahlen (§ 4 Ge-<br />

sellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft)<br />

• Rückständige einlagen auf den nominalbetrag der<br />

Kommanditeinlage werden mit 1 % pro Monat verzinst<br />

(§ 6 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft) .<br />

• Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfolgen<br />

nach dem Verhältnis der nominellen Kommanditeinlagen<br />

(§ 10 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft)<br />

.<br />

• Die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die entnah-<br />

men und Auszahlungen erfolgen nicht nach der Anzahl<br />

der Gesellschafter, sondern nach dem in § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft festgelegten<br />

Verhältnis.<br />

• ein etwaiger überschuss aus der liquidation der Gesellschaft<br />

wird grundsätzlich auf die Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer pflichteinlagen verteilt (§ 19 Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft) .<br />

| 57


58 |<br />

EmITTENTIN<br />

• Die Gesellschafterversammlung beschließt über die<br />

Vornahme von entnahmen (§ 10 Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft) .<br />

• es wird ein Beirat gebildet.<br />

• Die übertragung von Kommanditanteilen ist mit Zu-<br />

stimmung der Komplementärin möglich, wobei diese<br />

zunächst grundsätzlich ein Vorkaufsrecht besitzt (§ 14<br />

Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft) .<br />

• Die Gesellschafter können das Gesellschaftsverhältnis<br />

kündigen; frühestens jedoch zum 31. Dezember 2020<br />

(§ 2 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft) .<br />

• Im fall von Streitigkeiten untereinander oder mit der<br />

Gesellschaft ist das im Gesellschaftsvertrag benannte<br />

Schiedsgericht einzuschalten (§ 20 Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft) .<br />

Weitere Abweichungen der Gesellschaftsverträge der<br />

Beteiligungsgesellschaft und der Schiffsgesellschaften<br />

von der gesetzlichen Regelung existieren nicht .<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin unterliegt<br />

den Anwendungen des deutschen Rechts und weicht<br />

von diesen gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung in keinem Punkt ab .<br />

Angaben zu den Rechtspersonen:<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

Die Emittentin wird rechtlich von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin vertreten .<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin trägt die Bezeichnung:<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH mit Sitz:<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

und Dr . Martin Süß<br />

Alleinige Gesellschafterin der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin mit einer Bareinlage von EUR<br />

25 .000 ist die Hanse Capital Finanzservice GmbH &<br />

Co . KG mit Sitz in Ammersbek/Hamburg, vertreten<br />

durch ihre Komplementärin, der Hanse Capital Management<br />

GmbH, diese wiederum vertreten durch<br />

ihren alleinigen Geschäftsführer Herrn Burkhard<br />

Tesdorpf .<br />

Die Geschäftsführer vertreten die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />

II“ Schiffsverwaltungs GmbH in Einzelvertretungsbefugnis<br />

. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit . Sie tritt bei weiteren<br />

Gesellschaften als Vollhafterin auf.<br />

Die Gründungsgesellschafter der Gesellschaft (Emitten-<br />

tin) sind:<br />

• Die persönlich haftende Gesellschafterin ist der <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beteiligungs GmbH & Co . KG am<br />

8 . Februar 2010 beigetreten (ohne Einlage), Georg-<br />

Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

• Hanse Capital finanzservice GmbH & Co. KG, Georg-<br />

Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek mit EUR 50 .000<br />

Gründungskommanditeinlage (zum Zeitpunkt der pros-<br />

pektaufstellung: ausstehend)<br />

• Hanse Capital emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-<br />

Straße 5, 22949 Ammersbek mit EUR 1 .000 Grün-<br />

dungskommanditeinlage (zum Zeitpunkt der prospekt-<br />

aufstellung: ausstehend)<br />

GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an<br />

den Schifffahrtsgesellschaften als Kommanditistin sowie<br />

das Halten und Verwalten von Beteiligungen, mit<br />

allen damit verbundenen Rechten und damit in Zusammenhang<br />

stehenden Geschäften und die Entgegennahme<br />

von Auszahlungen sowie liquidationserlösen und<br />

der Abschluss sowie die Durchfürrung von Poolvereinbarungen<br />

mit und für die Schifffahrtsgesellschaften .<br />

EINWERBUNG<br />

Die gesamten Beteiligungen der Beteiligungsgesell-<br />

schaft werden auf mindestens EUR 20 Mio . taxiert .<br />

Zusätzlich ist es möglich, weitere euR 80 Mio. ein-<br />

werbbares Kommanditkapital zu erhalten . Das Maxi-<br />

mum der Beteiligungen ist somit auf EUR 100 Mio .<br />

begrenzt . Die Beteiligung erfolgt durch Aufnahme von<br />

Kommanditanteilen fremder Dritter . Dazu hat die per-


EmITTENTIN<br />

sönlich haftende Gesellschafterin einen Treuhand-<br />

auftrag mit der Hanse Capital Finanzservice GmbH &<br />

Co . KG geschlossen, die im Auftrage den Beitritt neuer<br />

Kommanditisten (Treugeber) vornimmt und deren<br />

Beteiligung treuhänderisch für die Gesellschaft hält .<br />

Zweck des unternehmens ist daher die Aufnahme von<br />

Treugeber-Kommanditisten, die mittelbar über die <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

zu entsprechenden Anteilen eine Beteiligung an den oben<br />

bezeichneten Schiffsgesellschaften erwerben . Gegenstand<br />

der Schifffahrtsgesellschaften ist der Erwerb oder<br />

Bau, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen.<br />

Die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG als<br />

Treuhandkommanditistin regelt den treuhänderischen<br />

Beitritt der aufzunehmenden Kommanditisten .<br />

ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER EMITTENTIN<br />

(§ 6 VeRMVeRKpRoSpV)<br />

Komplementärin<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH:<br />

EUR 0,00<br />

Kommanditistin<br />

• emissionshaus: Hanse Capital emissionshaus GmbH:<br />

EUR 1 .000<br />

• Treuhänderin: Hanse Capital finanzservice GmbH &<br />

Co . KG: EUR 50 .000<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital zum Zeitpunkt der<br />

prospektaufstellung beträgt euR 51.000. Von den oben<br />

aufgeführten Kommanditeinlagen sind EUR 51 .000<br />

ausstehende Einlagen . Es ist vorgesehen, das Kapital<br />

durch Aufnahme weiterer Kommanditisten (Anlegerkapital)<br />

um mindestens EUR 19 .949 .000 aufzustocken .<br />

Bisher hat es jedoch keine Beitritte gegeben . Die Rechte<br />

der bereits beigetretenen Kommanditisten weichen<br />

nicht von den Rechten der noch beizutretenden Kommanditisten<br />

ab. Zu den Rechten der noch beizutretenden<br />

Kommanditisten wird auf Seite 71 f . verwiesen .<br />

BISHERIGE GESCHÄFTE<br />

Die Gesellschaft hat bisher keine weiteren Geschäfte<br />

getätigt, so dass vor der angegebenen, beabsichtigten<br />

emission keine weiteren Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen<br />

emittiert wurden . Eine Emission von<br />

Wertpapieren ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen.<br />

Bei der geplanten Emission handelt es sich um unverbriefte<br />

Vermögensrechte, deren Wirksamkeit durch eintragung<br />

eines Kommanditverhältnisses im Handelsregister<br />

kenntlich gemacht wird . Es sind bisher keine Wertpapiere<br />

und/oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f<br />

Abs. 1 des Vermögensprospektgesetzes in Bezug auf die<br />

Emittentin ausgegeben worden .<br />

MITTelVeRWenDunGSKonTRolleuRIn<br />

Firma: W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

Sitz: Bremen<br />

Geschäftsanschrift: Hermann-Hollerith-Str . 10,<br />

28355 Bremen<br />

Handelsregister: HR 25466 HB, AG Bremen<br />

Stammkapital: EUR 25 .000,00<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Vw. frank Weitze,<br />

Steuerberater<br />

VeRWAlTunGSTReuHänDeRIn<br />

Dipl .-oec . Ralf Unbescheid,<br />

Steuerberater<br />

Firma: Hanse Capital Finanzservice<br />

GmbH & Co . KG<br />

funktion: Verwaltungstreuhänderin und al-<br />

leinige Gesellschafterin der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 7 .4 .2006 – zuvor <strong>HC</strong> Finanzservice<br />

GmbH (23 .08 .2005)<br />

Handelsregister: HRA 4407 HL, AG Lübeck<br />

| 59


60 |<br />

EmITTENTIN<br />

Kommanditkapital: 25 .800 EUR<br />

Kommanditist: Burkhard Tesdorpf<br />

(Geschäftsführer)<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5<br />

22949 Ammersbek<br />

Rechtsgrundlage: Treuhand- und Dienstleistungs-<br />

vertrag vom 8 . Februar 2010<br />

Aufgaben, Pflichten, Rechte<br />

• Beteiligung an der emittentin als Treuhandkommanditistin<br />

für Dritte im eigenen Namen mit einer Kommanditeinlage<br />

bis zu EUR 99 .949 .000<br />

• Wahrnehmung der Rechte und pflichten der Treugeber<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />

• Ausübung der Rechte, insbesondere Stimmrechte,<br />

ausschließ lich im Interesse und nach Weisung der<br />

Treugeber nach Maß gabe des Gesellschaftsvertrags<br />

• Betreuung und Information der Treugeber über die<br />

Verhält nisse und den Verlauf der Gesellschaft und des<br />

VeRMöGenS-, fInAnZ- unD eRTRAGSlAGe<br />

treuhände risch gehaltenen Treuguts<br />

• Abwicklung der formalitäten nach Beitritt des Mitgesellschafters/Treugebers<br />

(z. B. Vollmachten, eintragung<br />

ins Han delsregister etc .)<br />

• einzahlungskontrolle und Zinsabrechnung<br />

• Schriftwechsel mit Steuerberater und Abschlussprüfer<br />

• Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversamm<br />

lungen inkl . Protokollführung<br />

• Koordination mit dem Beirat<br />

Die Emittentin – <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG – prospektiert i .S .d . § 15 Abs . 1 Satz 1<br />

VermVerkprospV, da die Gesellschaft am 8. februar 2010, also vor weniger als 18 Monaten gegründet wurde. Daher<br />

liegen weder ein Jahresabschluss noch ein lagebericht vor. ebenso wurde aufgrund der kurzen Geschäftszeit keine<br />

Zwischenübersicht veröffentlicht.<br />

Eröffnungsbilanz zum 08 .02 .2010 der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

in EUR<br />

Aktiva Passiva<br />

Eigenkapital 51 .000<br />

Ausstehende Einlagen - 51 .000<br />

0 0<br />

Auf die Abbildung einer Zwischenübersicht wurde verzichtet, da seit Aufstellung der eröffnungsbilanz keine bilanzund<br />

erfolgswirksamen Veränderungen und / oder Geschäftsvorfälle stattgefunden haben .


EmITTENTIN<br />

pRoGnoSe DeR VeRMöGenS-, fInAnZ- unD eR TRAGSlAGe DeR <strong>HC</strong> „KRISen-GeWInneR II“ SCHIffSBe-<br />

TeIlIGunGS GMBH & Co. KG füR DIe JAHRe 2010/2011/2012 In euR<br />

Planbilanz Planbilanz Planbilanz<br />

Vermögenslage der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in EUR 31 .12 .2010 31 .12 .2011 31 .12 .2012<br />

kurzfristige Vermögensgegenstände 0 0 0<br />

langfristige Vermögensgegenstände 20.000.000 20.000.000 20.000.000<br />

Aktiva 20 .000 .000 20 .000 .000 20 .000 .000<br />

kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0 0<br />

Eigenkapital 20 .000 .000 20 .000 .000 20 .000 .000<br />

Passiva 20 .000 .000 20 .000 .000 20 .000 .000<br />

Prognose Prognose Prognose<br />

Finanzlage der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ 2010 2011 2012<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in EUR<br />

liquide Mittel am Anfang der periode 0 0 0<br />

Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit 0 0 653.100<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 0 0 653.100<br />

Investitionen in Beteiligungen -20 .000 .000 0 0<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit -20.000.000 0 0<br />

Einzahlungen Gesellschafter 20 .000 .000 0 0<br />

Auszahlungen Gesellschafter 0 0 -653 .100<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 20.000.000 0 -653.100<br />

liquide Mittel zum 31. Dezember 0 0 0<br />

Prognose Prognose Prognose<br />

Ertragslage der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ 2010 2011 2012<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in EUR<br />

Umsatzerlöse 0 0 0<br />

Materialaufwand 0 0 0<br />

Personalaufwand 0 0 0<br />

Sonstige betriebliche Erträge 20 .000 20 .500 21 .013<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -20 .000 -20 .500 -21 .013<br />

Erträge aus Beteiligungen 0 0 653 .100<br />

Abschreibungen 0 0 0<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche erträge 0 0 0<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit 0 0 653 .100<br />

Jahresüberschuss 0 0 653.100<br />

Darstellung ohne Agio<br />

| 61


62 |<br />

EmITTENTIN<br />

pRoGnoSe DeR VeRMöGenSlAGe<br />

für die Darstellung der Vermögenslage der emittentin<br />

der folgenden zwei Geschäftsjahre wird auf Planbilanzen<br />

zum 31 . Dezember 2010 bis 31 . Dezember 2012<br />

zurückgegriffen . Es wird davon ausgegangen, dass<br />

das Eigenkapital planmäßig eingezahlt wird . Geringere<br />

Quoten im Jahr 2010 würden den Bestand des eigenkapitals<br />

absenken und in das Jahr 2011 verschieben. Bei<br />

den „langfristigen Vermögensgegenständen“ handelt es<br />

sich um die Beteiligungen an den Schiffsgesellschaften .<br />

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände umfassen<br />

die eingeforderten Einlagen der Kommanditisten . Die<br />

„kurzfristigen Verbindlichkeiten“ beinhalten die ausstehenden<br />

Einlagen bei den Schiffsgesellschaften .<br />

pRoGnoSe DeR fInAnZlAGe<br />

Die position „Mittelzu-/abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“<br />

umfasst die Auszahlungen der Schiffsgesellschaften<br />

an die Emittentin . Die Position „Auszahlungen<br />

Gesellschafter“ beinhaltet die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter der Emittentin .<br />

PRoGNoSE DER ERTRAGSLAGE<br />

Bei den Erträgen aus Beteiligungen handelt es sich um<br />

die geplanten Auszahlungen der Schiffsgesellschaft<br />

für die jeweiligen Geschäftsjahre . Aufgrund des Blindpoolkonzeptes<br />

wird im Folgenden unterstellt, dass die<br />

Schiffsgesellschaft einen Multipurpose-Carrier erwirbt<br />

und das mittlere wirtschaftliche Szenario eintrifft . Die<br />

zuvor angegebenen Prognosewerte der Ertragslage<br />

unterliegen kalkulierten Annahmen . Eine Darstellung im<br />

Hinblick auf Prognoseabweichungen ist auf den Seiten<br />

51ff in diesem Verkaufsprospekt zu entnehmen.<br />

Prognose der Investition, der Produktion, des Umsatzes<br />

und der liquidität vor Tilgung für die Jahre 2010 bis<br />

2013 zu entnehmen .<br />

in EUR<br />

2010 2011 2012 2013<br />

Investitionsprognose 20 .000 .000 0 0 0<br />

Umsatzprognose:<br />

Bruttoerlös 726 .000 2 .340 .000 2 .520 .000 2 .800 .000<br />

Nettoerlöse 689 .700 2 .223 .000 2 .394 .000 2 .663 .000<br />

Ergebnisprognose -1 .735 .425 -64 .326 243 .334 344 .713<br />

WeSenTlICHe AnnAHMen unD WIRKunGSZu-<br />

SAMMENHÄNGE<br />

Gegenstand der Emittentin ist ausschließlich die Beteiligung<br />

an Schiffsgesellschaften . Da es sich beim Emittenten<br />

nicht um ein produzierendes Unternehmen<br />

handelt, können keine Planzahlen zur Produktion<br />

dargestellt werden . Demzufolge werden die Angaben<br />

über Investitions- und Umsatzprognosen aus den<br />

entsprechenden Prognosen der Schiffsgesellschaften<br />

hergeleitet . Die Ergebnisprognose ist das handelsrechtliche<br />

Ergebnis der Schiffsgesellschaft . Der geplante<br />

Emissionsverlauf sieht vor, dass das Kommanditkapital<br />

bis Ende 2010 platziert ist . Es ist vorgesehen,<br />

dass der Anleger 50 % nach Annahme des<br />

Beitritts zzgl . 3 % Agio und 50 % zu einem späteren<br />

Zeitpunkt einzahlt. Die Auszahlungen an die Anleger<br />

generieren sich aus dem geplanten wirtschaftlichen<br />

Verlauf der einschiffsgesellschaften, wobei aufgrund<br />

des Blindpoolkonzeptes die Auszahlungen in den einzelnen<br />

Jahren nicht planbar sind.


WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

Nachfolgende Ausführungen dienen dazu, den in<br />

Deutschland ansässigen und unbeschränkt steuerpflichtigen<br />

Anlegern einen Überblick über die<br />

wesentlichen steuerlichen Grundlagen ihrer Beteiligung<br />

zu vermitteln . Es handelt sich um allgemeine<br />

Darstellungen, die den Einzelfall des Anlegers nicht<br />

berücksichtigen . Die persönlichen steuerlichen Auswirkungen<br />

einer Beteiligung an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />

II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG sollten<br />

Anleger mit ihrem steuerlichen Berater abstimmen .<br />

STeueRlICHeS KonZepT – GRunDAnnAHMen<br />

Alle steuerlichen Angaben beziehen sich auf den Fall,<br />

dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft<br />

gehalten wird . Der Anbieter übernimmt<br />

nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. nach dem<br />

vorliegenden Konzept nehmen die Schiffsgesellschaften<br />

ab dem Jahr der jeweiligen Schiffsübergabe die Tonnagegewinnermittlung<br />

i .S .d . § 5a EStG über die gesamte<br />

<strong>Prospekt</strong>laufzeit in Anspruch . Im Rahmen der Ergebnisprognose<br />

wurde durchgehend der Spitzensteuersatz<br />

von 45 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt .<br />

Kirchensteuer wurde nicht kalkuliert .<br />

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5 % bemisst<br />

sich nach der festgesetzten Einkommensteuer des<br />

Steuerpflichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags<br />

war Gegenstand eines Verfahrens vor dem<br />

FG Münster (Urteil vom 27 . September 2005, EFG 2006,<br />

S. 371 f.), welches die Verfassungsmäßigkeit bestätigt<br />

hat. Mit Beschluss vom 28. Juni 2006 hat der BfH (BStBl<br />

II 2006, S . 692 f .) entschieden, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz<br />

von 1995 verfassungsgemäß ist . Gegen<br />

diesen Beschluss wurde Verfassungsbeschwerde bei<br />

dem Bundesverfassungsgericht eingelegt (BVerfG Verfahren<br />

2 BvR 1708/06 eingegangen am 21 . September<br />

2006) . Eine Entscheidung steht noch aus .<br />

Die <strong>Prospekt</strong>angaben über die steuerliche Konzeption und<br />

die sich daraus ergebenden Auswirkungen entsprechen<br />

dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung und der<br />

Rechtsprechung . Auf mögliche Änderungen und noch<br />

nicht abschließend geklärte Fragen wird im Folgenden<br />

hingewiesen .<br />

EINKoMMENSTEUER / EINKUNFTSART /<br />

MITUNTERNEHMERSCHAFT<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot beruht die<br />

steuerliche Konzeption darauf, dass die Anleger der<br />

Beteiligungsgesellschaft nach steuerlichen Vorschriften<br />

Mitunternehmer sind, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

gem . § 15 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 EStG erzielen . Die hierzu erforderlichen<br />

nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen<br />

sind bei dieser Gesellschaft erfüllt . Die Anleger sind am<br />

Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaft<br />

in vollem Umfang beteiligt (Mitunternehmerrisiko)<br />

. Ihre in den Gesellschaftsverträgen der<br />

Beteiligungsgesellschaft und der Schiffsgesellschaften<br />

dokumentierten Mitspracherechte entsprechen denen für<br />

Kommanditisten geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

(Mitunternehmerinitiative) . Die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Schiffsgesellschaften haben die Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft gewählt . Die Beteiligungsgesellschaft<br />

wird, da die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />

ist, als gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />

behandelt, so dass die Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

erzielen (§ 15 Abs . 3 Nr . 1 EStG) .<br />

Durch die Kommanditistenstellung der Beteiligungsgesellschaft<br />

bei den Schiffsgesellschaften ergibt sich eine<br />

mittelbare Mitunternehmerschaft des Anlegers . Nach<br />

§ 15 Abs . 1 S . 1 Nr . 2 S . 2 EStG ist der mittelbare Gesellschafter<br />

dem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt<br />

. Demzufolge werden dem Anleger als Mitunternehmer<br />

der Beteiligungsgesellschaft die entsprechenden<br />

Ergebnisse der Schiffsgesellschaften zugewiesen, die<br />

sich durch die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung<br />

auf der Ebene der Schiffsgesellschaften ergeben .<br />

Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von<br />

Einkünften aus Gewerbebetrieb ist in Anwendung der<br />

umfangreichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes,<br />

dass auf der Ebene der Gesellschaft und des<br />

Gesellschafters die Absicht besteht, einen Totalgewinn<br />

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64 |<br />

WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

zu erzielen . Die <strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht auf der Ebene<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist auf Grundlage der<br />

Steuerbilanz (<strong>Gewinner</strong>mittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />

§§ 4 f . EStG) zu prüfen . Der auf der Ebene<br />

der Schiffsgesellschaften ermittelte Tonnagegewinn<br />

wird für die Prüfung der <strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht nicht<br />

berücksichtigt . Die Emittentin geht unter Berücksichtigung<br />

der Beispielrechnungen von einem nicht unerheblichen<br />

Totalgewinn aus .<br />

eine Anteilsfinanzierung der Beteiligung ist nach dem<br />

Konzept nicht vorgesehen . Sie wird weder von der<br />

emittentin noch von den Vertriebspartnern angeboten.<br />

Gleichwohl steht es jedem Anleger frei, eine individuelle<br />

Finanzierung vorzunehmen . Dabei ist unbedingt zu<br />

beachten, dass die <strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht auf der<br />

Ebene des Gesellschafters nicht durch individuelle Finanzierungsaufwendungen<br />

gefährdet wird . Da von Beginn<br />

an zur Tonnagegewinnermittlung optiert wird, sind<br />

etwaig anfallende Zinsen nicht abzugsfähig.<br />

Die Ergebnisse für den einzelnen Anleger als Mitunternehmer<br />

der Beteiligungsgesellschaft werden in einem<br />

zweistufigen Verfahren ermittelt. Auf der ersten Stufe<br />

werden zunächst die steuerlichen Ergebnisse der jeweiligen<br />

Schiffsgesellschaften gesondert festgestellt .<br />

Diese Ergebnisse werden sodann auf der zweiten Stufe<br />

der Beteiligungsgesellschaft zugewiesen und in einem<br />

gesonderten Feststellungsverfahren auf den Anleger<br />

als Mitunternehmer entsprechend seiner Beteiligungsquote<br />

verteilt. Die <strong>Gewinner</strong>mittlung der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich<br />

(herkömmliche <strong>Gewinner</strong>mittlung gem . §§ 4 f . EStG) .<br />

Die Schiffsgesellschaften optieren jeweils im Jahr der<br />

Anschaffung zur Tonnagegewinnermittlung .<br />

ToNNAGEGEWINNERMITTLUNG, § 5 a ESTG<br />

Für die jeweilige Schiffsgesellschaft besteht grundsätz-<br />

lich ein Wahlrecht, den Gewinn statt durch Betriebsver-<br />

mögensvergleich nach der im Betrieb geführten Tonna-<br />

ge zu ermitteln .<br />

Für die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung gemäß<br />

§ 5a eStG müssen jedoch folgende Voraussetzungen<br />

erfüllt sein:<br />

• das Schiff muss im inländischen Seeschiffsregister<br />

eingetragen sein,<br />

• das Schiff muss überwiegend zur Beförderung von<br />

Personen oder Gütern in internationalen Gewässern<br />

eingesetzt werden,<br />

• die Bereederung des Schiffes muss im Inland erfolgen,<br />

• das Schiff muss vom Vercharterer ausgerüstet<br />

werden .<br />

Die Voraussetzungen sollen ab übernahme der Schiffe<br />

erfüllt werden und ein entsprechender – unwiderruflicher –<br />

Antrag ist beim zuständigen Betriebsfinanzamt bis zum<br />

ende des Jahres der Infahrtsetzung zu stellen. Die vorgesehene<br />

option der Schifffahrtsgesellschaften hat zur<br />

folge, dass diese über einen Zeitraum von zehn Jahren<br />

an die Tonnagegewinnermittlung gebunden sind . Die<br />

Anwendung des § 5a EStG wird im BMF-Schreiben vom<br />

12. Juni 2002 bzw. 31.10.2008 geregelt.<br />

Bei Anwendung der Tonnagegewinnermittlung wird der<br />

Gewinn pauschal auf Grundlage der Tonnage (Nettoraumzahl)<br />

ermittelt . Dieser Gewinn ist statt des durch<br />

Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnden Gewinns<br />

von den Gesellschaftern zu versteuern .<br />

Durch den Tonnagegewinn sind grundsätzlich alle Gewinne<br />

einschließlich des Veräußerungsgewinns abgegolten<br />

(§ 5a Abs . 5 S . 1 EStG) . Allerdings kann die Beteiligungsgesellschaft<br />

nach derzeitiger Auffassung der<br />

finanzverwaltung keine Ausgaben, die im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />

stehen, geltend machen .<br />

Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn<br />

sind hinzuzurechnende Vergütungen (z.B. Beiratsvergütungen)<br />

bei der <strong>Gewinner</strong>mittlung zu berücksichtigen<br />

und von den betroffenen Mitunternehmern zu<br />

versteuern. Ausgaben im Zusammenhang mit diesen<br />

Vergütungen sind abziehbar. Durch Vergütungen abzüglich<br />

der damit zusammenhängenden Ausgaben, die<br />

den Tonnagegewinn erhöhen, werden auf der Ebene


WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

der Ein-Schiffsgesellschaften Gewerbesteuerzahlungen<br />

ausgelöst .<br />

Dem gegenüber sind Sonderbetriebsausgaben (z .B .<br />

Zinsen für eine fremdfinanzierung der Beteiligung)<br />

grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig . Sie sind vielmehr<br />

mit dem Anteil an dem sich nach den Tonnagesteuervorschriften<br />

ergebenden Gewinn abgegolten . Auch ein<br />

negativer wirtschaftlicher Verlauf des Schiffsbetriebes<br />

ist steuerlich nicht zu berücksichtigen. ebenso findet<br />

eine gesonderte Anrechnung ausländischer Einkünfte<br />

sowie eine begünstigte Besteuerung außerordentlicher<br />

einkünfte während des Zeitraumes der pauschalen <strong>Gewinner</strong>mittlung<br />

nicht statt .<br />

ERGEBNISANTEILE<br />

AUS DEN SCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung ab der<br />

planmäßigen Übernahme der Schiffe durch die jeweilige<br />

Schiffsgesellschaft hat zur Folge, dass der Beteiligungsgesellschaft<br />

steuerliche Ergebnisse der Schiffsgesellschaften<br />

aus dem Betrieb von Handelsschiffen im<br />

internationalen Verkehr vor der übernahme der Schiffe<br />

nicht zugerechnet werden (§ 5a Abs . 3 S . 2 EStG) . Etwaige<br />

Sonderbetriebsausgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

wirken sich nicht aus .<br />

SCHATTenBIlAnZ<br />

obschon die Schiffsgesellschaften über den gesam-<br />

ten Planungshorizont die Tonnagegewinnermittlung<br />

anwenden, sind sie zusätzlich verpflichtet, jährlich<br />

eine aus der Handelsbilanz abgeleitete steuerliche<br />

<strong>Gewinner</strong>mittlung zu erstellen (herkömmliche <strong>Gewinner</strong>mittlung<br />

§§ 4 f . EStG) . Die herkömmliche <strong>Gewinner</strong>mittlung<br />

dient unter anderem der Prüfung der<br />

<strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht und der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen<br />

Werte . Die so genannte „Schattenbilanz“<br />

wird durch die angewendete Abschreibungsmethode<br />

und die Behandlung der anschaffungsnahen<br />

Aufwendungen beeinflusst.<br />

ABSCHREIBUNGSMETHoDE<br />

Die jeweiligen Anschaffungskosten der Schiffsgesell-<br />

schaften als Abschreibungsbemessungsgrundlage<br />

setzen sich aus dem Kaufpreis für das Schiff und den<br />

aktivierungspflichtigen anschaffungsnahen Aufwendungen<br />

zusammen . Die jährliche Abschreibung des Investitionsobjektes<br />

der jeweiligen Schiffsgesellschaft wird<br />

nach der linearen Methode mit 8,33 % der um den Schrottwert<br />

verminderten Anschaffungskosten vorgenommen .<br />

Dieser Prozentsatz ergibt sich in Anwendung von § 7<br />

Abs . 1 EStG . Die Nutzungsdauer der Schiffe beträgt unter<br />

Berücksichtigung der noch gültigen AfA-Tabellen für<br />

neue Seeschiffe zwölf Jahre. für das jeweilige Jahr der<br />

Übernahme wurde die Abschreibung in Anwendung von<br />

§ 7 Abs . 1 S . 4 EStG zeitanteilig vorgenommen . Gemäß<br />

dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen<br />

des Maßnahmenpakets‚ Beschäftigungssicherung<br />

durch Wachstumsstärkung vom 21 .12 .2008 wurde<br />

die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des<br />

Anlagevermögens, die nach dem 31 . Dezember 2008<br />

und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt<br />

worden sind, wieder eingeführt . Die degressive AfA von<br />

25 % betrifft Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und<br />

darf das zweieinhalbfache der linearen Abschreibung<br />

nicht überschreiten . Die Schiffsgesellschaften wenden<br />

die degressive AfA nicht an .<br />

ANSCHAFFUNGSNAHE AUFWENDUNGEN<br />

Das Bundesfinanzministerium hat mit erlass vom 20.<br />

oktober 2003 (Fondskostenerlass) umfangreich zu der<br />

Thematik Stellung genommen, welche Anlaufkosten<br />

bei geschlossenen Fonds den Anschaffungskosten hinzuzurechnen<br />

und welche sofort abziehbar sind . Laut<br />

Erlass sind die Anlaufkosten den Anschaffungskosten<br />

des Investitionsobjektes hinzuzurechnen und demzufolge<br />

zu aktivieren, soweit der Gesellschafter keinen<br />

einfluss auf die Investitionsentscheidung hat. Die<br />

Zwischenfinanzierungszinsen für das Kommanditkapital<br />

sind laut fondskostenerlass im Jahr der entstehung abziehbar<br />

. Die nach der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

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66 |<br />

WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

aktivierungspflichtigen Anlaufkosten werden für Zwecke<br />

der Schattenbilanz als Anschaffungskosten des Schiffes<br />

im Jahr der wirtschaftlichen entstehung aktiviert.<br />

VeRluSTABZuGSBeSCHRänKunGen<br />

Die gesetzlich fixierten Verlustabzugsbeschränkungen,<br />

die unter bestimmten Voraussetzungen eine einschrän-<br />

kung des horizontalen bzw. vertikalen Verlustaus-<br />

gleiches und Verlustvortrages bzw. Verlustrücktrages<br />

bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die<br />

Einkommensteuer des Anlegers vorsehen, sind bei der<br />

vorliegenden Konzeption nicht anzuwenden .<br />

BeHAnDlunG DeR AuSZAHlunG<br />

Von lIQuIDITäTSüBeRSCHüSSen<br />

Bei der im <strong>Prospekt</strong> angegebenen Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />

handelt es sich um geplante<br />

und nach der prognostizierten liquiditätslage mögliche<br />

Barauszahlungen . Die im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft<br />

festgestellten anteiligen steuerlichen Gewinne des Anlegers<br />

sind einkommensteuerpflichtig. Diese ergeben<br />

sich aus den anteilig zugewiesenen Tonnagegewinnen .<br />

STEUERERMÄSSIGUNG BEI EINKÜNFTEN<br />

AUS GEWERBEBETRIEB (§ 35 ESTG)<br />

Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebe-<br />

trieb, wonach Mitunternehmer unter bestimmten Voraus-<br />

setzungen das 3,8-fache des auf sie entfallenden Ge-<br />

werbesteuermessbetrages von ihrer Einkommensteuer<br />

abziehen können, ist bei der Tonnagegewinnermittlung<br />

grundsätzlich anzuwenden (§ 5a Abs . 5 S . 2 EStG) .<br />

GEWERBESTEUER<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und die Schiffsgesell-<br />

schaften sind gewerbesteuerpflichtig. Durch die Anwen-<br />

dung der Tonnagegewinnermittlung wird der Gewerbeer-<br />

trag der Schiffsgesellschaften auf der Grundlage des<br />

pauschal ermittelten Gewinns ohne Berücksichtigung<br />

von Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8 f . GewStG)<br />

ermittelt. Vergütungen an die Gesellschafter der Schiffsgesellschaften<br />

abzüglich der damit zusammenhängenden<br />

Betriebsausgaben werden dem Tonnagegewinn<br />

hinzugerechnet (§ 5a Abs . 4a EStG) und unterliegen<br />

der Gewerbesteuer . Für jede Schiffsgesellschaft und die<br />

Beteiligungsgesellschaft wird jeweils ein Freibetrag von<br />

EUR 24 .500 gewährt (§ 11 Abs . 1 GewStG) . Das gewerbesteuerliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist aufgrund der Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften<br />

des § 8 nr. 8 i. V. m. § 9 nr. 2 GewStG bei den<br />

Schiffsgesellschaften zu erfassen . Das Ausscheiden von<br />

Gesellschaftern durch Verkäufe, erbschaft oder Schenkung<br />

hat keine gewerbesteuerlichen Auswirkungen, da<br />

in der vorliegenden Konzeption keine vortragsfähigen<br />

Gewerbeverluste (§ 10a GewStG) anfallen . Bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist aufgrund der Hinzurechnungsund<br />

Kürzungsvorschriften des § 8 nr. 8 i. V. m. § 9 nr.<br />

2 GewStG keine Gewerbesteuerbelastung zu erwarten .<br />

Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der übernahme<br />

des jeweiligen Schiffes . Bei der Berechnung der Gewerbesteuer<br />

ist von einem Steuermessbetrag auszugehen,<br />

der durch Anwendung der Steuermesszahl, die einheitlich<br />

3,5 % beträgt, auf den Gewerbeertrag zu ermitteln<br />

ist . Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der für<br />

die Gesellschaft zuständigen Gemeinde multipliziert . Die<br />

sich daraus ergebende Gewerbesteuer ist von der Gesellschaft<br />

nicht als Betriebsausgabe abziehbar .<br />

Nach Maßgabe des Unternehmenssteuerreformgesetzes<br />

2008 sieht § 35 Abs . 1 Nr . 2 EStG eine (Teil-) Anrechnung<br />

der anfallenden Gewerbesteuer mit dem 3,8-fachen des<br />

Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld<br />

des Anlegers vor . Die Gewerbesteueranrechnung<br />

ist allerdings nur auf die im zu versteuernden Einkommen<br />

des einzelnen Anlegers enthaltenen Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb und die darauf entfallende Einkommensteuer<br />

möglich . Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags<br />

ist dabei auf die tatsächlich zu zahlende und auf<br />

die Gesellschafter anteilig entfallende Gewerbesteuer<br />

beschränkt. Bei der Zurechnung auf die Gesellschafter<br />

ist zu beachten, dass keine gesonderte Zuweisung von


WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

(gesellschafts-) vertraglichen Vergütungen oder Sonder-<br />

betriebseinnahmen und -ausgaben erfolgt .<br />

uMSATZSTeueR<br />

Die Schiffsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne<br />

von § 2 Abs . 1 UStG . Sie tätigen Umsätze für die Seeschifffahrt,<br />

die nach § 4 nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 nr. 1 uStG<br />

von der Umsatzsteuer befreit sind . Dennoch sind sie<br />

nach § 15 Abs. 3 nr. 1a uStG grundsätzlich zum Vorsteuerabzug<br />

aus dem laufenden Geschäftsbetrieb berechtigt .<br />

Sofern Vorsteuerbeträge auf leistungen entfallen, die<br />

ausschließlich im Interesse der Gesellschafter erfolgen,<br />

können diese nicht geltend gemacht werden . Mit Urteil<br />

vom 1. Juli 2004 (BStBI. II 2004, S. 1022) hat der BfH<br />

entschieden, dass die Anlaufkosten einer Fondsgesellschaft<br />

mit der künftigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft<br />

zusammenhängen und die damit verbundene<br />

Vorsteuer abzugsfähig ist. Die finanzverwaltung hat mit<br />

Schreiben vom 4. oktober 2006 zum Vorsteuerabzug<br />

aus Aufwendungen Stellung genommen, die mit der Ausgabe<br />

von gesellschaftsrechtlichen Anteilen gegen Bareinlage<br />

oder gegen Sacheinlage zusammenhängen, und<br />

darin die Auffassung vertreten, dass Leistungen, die der<br />

Gesellschaft gegenüber erbracht werden und die im Zusammenhang<br />

mit der Ausgabe von Kommanditanteilen<br />

stehen, zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn und soweit<br />

diese leistungen nicht mit umsätzen in Zusammenhang<br />

stehen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2<br />

UStG ausschließen (BMF-Schreiben v . 4 . oktober 2006,<br />

BStBl . I 2006,614) . Auf der Grundlage dieses Urteils<br />

und dem zitierten Schreiben der Finanzverwaltung wurden<br />

die entsprechenden Aufwendungen im Rahmen der<br />

<strong>Prospekt</strong>rechnung netto auf Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />

kalkuliert . Da die Dachgesellschaft lediglich<br />

Beteiligungen an Kommanditgesellschaften verwaltet, ist<br />

sie i .S .d . Umsatzsteuergesetzes nicht unternehmerisch<br />

tätig. Die unternehmereigenschaft ist Voraussetzung für<br />

den Vorsteuerabzug. Demzufolge werden die in Rechnung<br />

gestellten Vorsteuern nicht vom finanzamt als abziehbare<br />

Vorsteuerbeträge erstattet und sind in der Kalkulation<br />

als Ausgaben erfasst .<br />

VeRfAHRenSReCHTlICHe fRAGen<br />

Die anteiligen Ergebnisse des Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft<br />

werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der Gesellschafter im Rahmen der Amtshilfe vom<br />

Betriebsfinanzamt mitgeteilt. Aufwendungen, die<br />

einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Beteiligungsgesellschaft<br />

entstanden sind, können ausschließlich<br />

über diese steuerlich geltend gemacht<br />

werden .<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der<br />

Dachgesellschaft durch den Anleger unterliegt im Fall<br />

einer Erbschaft oder Schenkung auf Rechtsnachfolger<br />

der Erbschaftsteuer . Das Gesetzgebungsverfahren zur<br />

Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts<br />

wurde im Dezember 2008 abgeschlossen . Im Folgenden<br />

wird auf die ab 1. Januar 2010 anzuwendenden<br />

Regelungen eingegangen .<br />

Bei der steuerlichen Beurteilung von unentgeltlichen<br />

Übertragungen ist grundsätzlich zwischen direkt und<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen zu<br />

differenzieren .<br />

DIREKT IM HANDELSREGISTER EINGETRAGENE<br />

KoMMANDITISTEN<br />

Die Beteiligung an der Dachgesellschaft gilt als steu-<br />

erbegünstigtes Unternehmensvermögen, wenn der<br />

Gesellschafter, der seine Anteile unentgeltlich auf einen<br />

Rechtsnachfolger überträgt, im Handelsregister<br />

eingetragen ist . Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer<br />

ist der Marktwert der Beteiligung (sog .<br />

„Steuerwert“) im Zeitpunkt der übertragung. Das neue<br />

Erbschaftsteuergesetz sieht zwei Befreiungstatbestände<br />

(Grund- oder optionsmodell) vor, die wahlweise<br />

in Anspruch genommen werden können und unter<br />

bestimmten Voraussetzungen die Bemessungsgrundlage<br />

in voller Höhe von der Besteuerung freistellen .<br />

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68 |<br />

WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

GRUNDMoDELL<br />

Die Bemessungsgrundlage unterliegt nur in Höhe<br />

von 15 % der Besteuerung, wenn die Beteiligung<br />

durch den Rechtsnachfolger mindestens fünf Jahre<br />

fortgeführt wird und das Verwaltungsvermögen z.B.<br />

in Form von Grundstücken und Aktien nicht mehr als<br />

50 % beträgt. pro Jahr kommt es zu einem Wegfall<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von<br />

20,00 % . Der Steuerwert unterliegt nur mit 15 % der<br />

Besteuerung, sofern er die gleitende Freigrenze von<br />

EUR 150 .000 übersteigt .<br />

oPTIoNSMoDELL<br />

Die Bemessungsgrundlage wird vollständig von der<br />

Besteuerung freigestellt, wenn die Beteiligung durch<br />

den Rechtsnachfolger mindestens sieben Jahre fortgeführt<br />

wird und das Verwaltungsvermögen nicht<br />

mehr als 10 % beträgt. pro Jahr kommt es zu einem<br />

Wegfall der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe<br />

von 14,28 % .<br />

ReInVeSTITIon<br />

Der Verkauf eines Schiffes oder der Beteiligung inner-<br />

halb der frist von fünf bzw. sieben Jahren nach der<br />

unentgeltlichen Übertragung führt demzufolge im entsprechenden<br />

Umfang zum Wegfall der Begünstigung .<br />

Das gilt bei einem Verkauf aber nicht, wenn der Veräußerungserlös<br />

innerhalb von sechs Monaten in gleichartiges<br />

Vermögen wie mittel- oder unmittelbare Schiffsbeteiligungen<br />

reinvestiert wird .<br />

VeRWAlTunGSVeRMöGen<br />

Nach Auffassung der Anbieterin hat die Dachgesell-<br />

schaft kein Verwaltungsvermögen. Die in der planungs-<br />

rechnung vorgesehene liquiditätsreserve wird nicht als<br />

Verwaltungsvermögen qualifiziert. Demzufolge kann<br />

das Grundmodell oder wahlweise das optionsmodell in<br />

Anspruch genommen werden .<br />

WeITeRe VoRAuSSeTZunGen<br />

Soweit der Rechtsnachfolger innerhalb der Fünf- bzw .<br />

Siebenjahresfrist um EUR 150 .000 höhere Auszahlungen<br />

erhält als Gewinne erwirtschaftet werden, entfallen<br />

die Begünstigungen durch das Grund- bzw . optionsmodell<br />

. Für die Inanspruchnahme der Befreiungstatbestände<br />

(Grund- oder optionsmodell) wird vorausgesetzt,<br />

dass die Anzahl der Arbeitsplätze bei Betrieben<br />

mit mehr als zehn Mitarbeitern nach der unentgeltlichen<br />

übertragung erhalten bleibt. Diese Voraussetzung gilt<br />

als erfüllt, wenn über einen Zeitraum von fünf bzw. sieben<br />

Jahren bestimmte lohnsummen eingehalten werden<br />

. In der Konzeption wird unterstellt, dass weder der<br />

Dachfonds noch die Ein-Schiffsgesellschaften Arbeitnehmer<br />

beschäftigen, so dass das einhalten dieser Voraussetzung<br />

nicht zu prüfen ist .<br />

TREUHÄNDERISCH GEHALTENE<br />

KoMMANDITBETEILIGUNGEN<br />

Während die Anteile der direkt beteiligten Kommandi-<br />

tisten als steuerliches Unternehmensvermögen behan-<br />

delt werden, stellen treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />

nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

(koordinierter Erlass des Finanzministeriums Baden-<br />

Württemberg vom 27 .06 .2005, DB 2005, S . 1493) kein<br />

Unternehmensvermögen dar . Gegenstand der Übertragung<br />

in solchen Fällen ist demnach nicht die Kommanditbeteiligung,<br />

sondern der Herausgabeanspruch gegen<br />

den Treuhänder . Für diesen Anspruch wird der gemeine<br />

Wert als Steuerwert angesetzt . Dieser entspricht dem<br />

Marktwert der Beteiligung zum Zeitpunkt der übertragung<br />

. Die zuvor beschriebenen Befreiungstatbestände<br />

für Unternehmensvermögen durch die wahlweise Anwendung<br />

des Grund- oder optionsmodells sind nicht<br />

anzuwenden .<br />

Jeder Treugeber hat jedoch die Möglichkeit, sein Treuhandverhältnis<br />

aufzulösen und in die Stellung eines unmittelbar<br />

beteiligten Kommanditisten zu wechseln . Dabei<br />

ist zu beachten, dass die Bewertungsregeln für Di-


WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />

rektkommanditisten bei unentgeltlichen Übertragungen<br />

erst ab dem Zeitpunkt der Begründung einer unmittelbaren<br />

Beteiligung gelten .<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Bewertungsregeln für<br />

Direktkommanditisten bei unentgeltlichen Übertragungen<br />

erst ab dem Zeitpunkt der Begründung einer<br />

unmittelbaren Beteiligung gelten .<br />

peRSönlICHe fReIBeTRäGe<br />

Das ab dem 1. Januar 2009 anzuwendende erbschaft-<br />

steuergesetz sieht für Ehegatten und eingetragene Leben-<br />

spartner einen Freibetrag in Höhe von EUR 500 .000 und<br />

für Kinder einen Freibetrag in Höhe von EUR 400 .000 vor .<br />

Massengutfrachter bei Salzentladung<br />

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70 |<br />

WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

GESELLSCHAFT<br />

Die Anleger beteiligen sich an der Beteiligungskommanditgesellschaft<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG, Ammersbek . Die Gesellschaft<br />

wurde am 8 . Februar 2010 beim Handelsregister<br />

Lübeck angemeldet . Geschäftszweck der<br />

Gesellschaft ist der Erwerb oder der Bau und der Betrieb<br />

von Schiffen, insbesondere in mittelbarer Form<br />

über neu gegründete oder erworbene Tochtergesellschaften,<br />

die Beteiligung an diesen Schifffahrtsgesellschaften<br />

als Kommanditistin, die Übernahme<br />

von Geschäftsführungsaufgaben bei diesen Tochtergesellschaften<br />

sowie das Halten und Verwalten von<br />

Beteiligungen, mit allen damit verbundenen Rechten<br />

und damit im Zusammenhang stehenden Geschäften<br />

und die Entgegennahme von Auszahlungen sowie<br />

liquidationserlösen und der Abschluss sowie die<br />

Durchführung von Poolvereinbarungen mit und für die<br />

Schifffahrtsgesellschaften .<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, Ammersbek<br />

. Sie leistet keine Kapitaleinlage und hat die<br />

Geschäftsführung des Beteiligungsfonds inne .<br />

GeSCHäfTSZWeCK<br />

Der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ soll Beteiligungen an<br />

diesen Schifffahrtsgesellschaften halten, deren Geschäftszweck<br />

der Erwerb oder der Bau und Betrieb<br />

von Seeschiffen sein wird . Die letzten fünf Prozent des<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals können auch in<br />

Zweitmarktanteile von Schiffsgesellschaften investiert<br />

werden . Die Schifffahrtsgesellschaften werden das<br />

wirtschaftliche Ergebnis aus dem Einsatz der Schiffe<br />

tragen . Durch regelmäßige Gesellschafterversammlungen<br />

wird die Mitwirkung der Anleger gesichert .<br />

Über die Beteiligungen an den Schifffahrtsgesellschaften<br />

ist der mittelbare einfluss des Anlegers auf<br />

Entscheidungsprozesse innerhalb der Schifffahrtsgesellschaften<br />

sichergestellt . Gesellschafterbeschlüsse<br />

können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst<br />

werden .<br />

RECHTSFoRM UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />

Als Rechtsform wurde die Kommanditgesellschaft gewählt<br />

. Die Haftung der Anleger ist insofern auf die Höhe<br />

ihrer jeweils geleisteten Einlage beschränkt . Darüber hinaus<br />

besteht keine nachschusspflicht. Die Anleger werden<br />

als Kommanditisten mit einer Hafteinlage in Höhe<br />

von 10 % ihrer pflichteinlage in das Handelsregister<br />

eingetragen . Sofern das Kapitalkonto die Haftsumme<br />

unterschreitet und Auszahlungen an den Anleger erfolgen,<br />

lebt die Haftung in Höhe der erfolgten Auszahlung<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Zur wiederauflebenden<br />

Außenhaftung wird auf das Risikokapitel ab<br />

Seite 18 verwiesen .<br />

GeSCHäfTSfüHRunG unD VeRTReTunG<br />

Die Schifffahrtsgesellschaften werden gesetzlich jeweils<br />

durch ihre Komplementäre vertreten . Als Komplementärin<br />

und persönlich haftende Gesellschafterin tritt die <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, die zur<br />

Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />

berechtigt und verpflichtet ist, oder eine noch zu<br />

gründende GmbH auf . Die Funktion der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ist es, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Geschäftsmannes zu führen . Bei der Ausübung dieser Tätigkeit<br />

hat sie die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die sie anderen<br />

ihrer Disposition unterliegenden Schiffen, seien es<br />

eigene oder fremde, widmet . Sie darf zur Ausübung ihres<br />

Geschäftsführungsauftrags dritte Personen heranziehen<br />

und entsprechende Entgeltvereinbarungen treffen . Die<br />

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Vermögen<br />

und Ertrag der Gesellschaft nicht beteiligt . Sie erhält für<br />

die Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen<br />

Haftung eine jährliche Vergü tung von euR 5.000 mit ei-<br />

ner Steigerung um 2,5 % p .a . ab 2011 . Das Stammkapital<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt EUR<br />

25.000 und ist zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

komplett eingezahlt . Die Haftung der Komplementärin ist<br />

auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt .


WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

BeTeIlIGunGSVeRWAlTunG<br />

Die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG,<br />

Ammersbek, ist mit der Verwaltung der Anteile der Ge-<br />

sellschaft beauftragt . Sie hat sich als Treuhänderin an<br />

der Gesellschaft beteiligt und wird die Anleger bei der<br />

Wahrung ihrer Interessen unterstützen . Die Rechtsbeziehungen<br />

zwischen Anlegern und Treuhänderin richten<br />

sich ausschließlich nach den Bestimmungen des<br />

Treuhandvertrages (im <strong>Prospekt</strong> enthalten) .<br />

GeWInnVoRAB<br />

(§ 12 Abs . 1 Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaften)<br />

Im falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

des im Eigentum der Schiffsgesellschaft stehenden<br />

Schiffes erhält die IMM International Maritime<br />

Management GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in<br />

Höhe von 2 % des Bruttoerlöses (aus Verkauf oder<br />

Versicherungsentschädigung) und die Hanse Capital<br />

finanzservice GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in<br />

Höhe von 1 % des Bruttoerlöses (aus Verkauf oder<br />

Versicherungsentschädigung). eine Zuweisung des<br />

Vorabgewinns erfolgt nur insoweit, als der handelsrechtliche<br />

Gewinn (Jahres-überschuss) des Jahres<br />

des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes<br />

hierfür ausreicht. Die Vorabgewinne gemäß § 12 Abs.<br />

2 Ziff. 2 bleiben hiervon unberührt.<br />

(§ 12 Abs . 2 Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaften)<br />

Alle Rückflüsse werden im Verhältnis<br />

85 % (Treugeber bzw . Kommanditisten der Schifffahrtsgesellschaft)<br />

zu 15 % (<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Beratungs KG) verteilt . Die 15 % werden allerdings<br />

nur dann ausgezahlt, wenn die Anleger für jedes<br />

volle Betriebsjahr des Schiffes eine Auszahlung von<br />

mindestens 10 % p .a . erhalten haben oder erhalten<br />

werden und nur soweit der handelsrechtliche Gewinn<br />

(Jahresüberschuss) des Jahres des Verkaufs oder<br />

des Totalverlustes des Schiffes hierfür ausreicht . Berechnungsgrundlage<br />

für das Maß von mindestens 10<br />

% ist die Höhe der Auszahlung an die Gesellschafter,<br />

denen nach § 13 Abs . 4 S . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbetei-<br />

ligungs GmbH & Co. KG eine Zusatzentnahme von<br />

5 % zusteht .<br />

MITBESTIMMUNGS- UND MITWIRKUNGSRECHTE<br />

DER GESELLSCHAFTER<br />

Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale organ<br />

der Beteiligungsgesellschaft . Für besondere Rechtsgeschäfte<br />

(siehe Gesellschaftsvertrag) benötigt die Geschäftsführung<br />

die Zustimmung des zu wählenden Beirates<br />

und/oder der Gesellschafterversammlung .<br />

InVeSTITIonSAuSSCHuSS<br />

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG besteht<br />

der Investitionsausschuss aus neun natürlichen<br />

Personen . Die Bestellung der Mitglieder des Investitionsausschusses<br />

erfolgt durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin . Die Mitglieder des Investitionsausschusses<br />

müssen über eine besondere fachliche Eignung<br />

für die Aufgaben und somit insbesondere über eingehende<br />

Erfahrungen in der Schifffahrtsbranche oder<br />

mit Investitionen in der Schifffahrtsbranche verfügen .<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmt aus<br />

dem Kreis der Mitglieder des Investitionsausschusses<br />

bis spätestens 1. Juli 2010 einen Vorsitzenden. Der Investitionsausschuss<br />

hat die Aufgabe der Prüfung aller<br />

Investitionsentscheidungen der Gesellschaft und der<br />

Schifffahrtsgesellschaften in Schiffe . ohne Beschlussfassung<br />

des Investitionsausschusses darf die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin keine Investition tätigen .<br />

Allerdings hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

gegenüber den Investitionsbeschlüssen des Investitionsausschusses<br />

ein Vetorecht. Der Investitionsausschuss<br />

wurde bereits gebildet .<br />

BEIRAT<br />

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG und<br />

§ 7 des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaften<br />

wird ein Beirat aus drei Mitgliedern bestellt . Ein<br />

| 71


72 |<br />

WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

Mitglied kann von der Komplementärin benannt werden,<br />

zwei weitere werden von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählt . Im Interesse der Gesellschaft unterstützt<br />

und überwacht der Beirat die Geschäftsführung in allen<br />

wichtigen Geschäftsangelegenheiten .<br />

FLAGGE / REGISTER<br />

Die Schiffe werden im deutschen Schiffsregister eingetragen<br />

und gem. § 7 Abs. 2 flRG ausgeflaggt.<br />

MITTelVeRWenDunGSKonTRolle<br />

Eine durchgängige Mittelverwendungskontrolle während<br />

der Investitionsphase wird durch eine entsprechende<br />

Vereinbarung zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit Firmensitz in der Hermann-<br />

Hollerith-Str . 10 in 28355 Bremen sichergestellt . Die<br />

Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die<br />

Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrolle auf<br />

Basis formaler Kriterien und die zweckgerechte Verwendung<br />

der Einlagen der Anleger . Rechtsgrundlage<br />

ist der Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

vom 8 . Februar 2010 . Das Emissionskapital wird auf<br />

ein eingerichtetes Mittelverwendungskonto eingezahlt,<br />

über das nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügt werden kann . Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

prüft die betragsmäßige Übereinstimmung<br />

der von der Beteiligungsgesellschaft<br />

veranlassten Verfügungen über das einzuwerbende<br />

Kapital mit den Angaben des Emissionsprospekts<br />

sowie den entsprechenden Verträgen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

ist zur Freigabe berechtigt und<br />

verpflichtet, wenn und sobald die Gesellschaft in das<br />

Handelsregister eingetragen ist bzw . die Anmeldung<br />

zur Eintragung erfolgt ist, der Investitionsausschuss<br />

die Investition beschlossen und die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin nicht widersprochen hat, die<br />

Kommanditbeteiligungen der Kommanditisten eingezahlt<br />

wurden und nachgewiesen ist, dass weiteres<br />

Kommanditkapital von EUR 19 .949 .000,00 gezeichnet<br />

bzw. die Zeichnung sichergestellt ist. Der Mittel-<br />

verwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von euR 10.000 zzgl.<br />

gesetzlicher umsatzsteuer. Die Vergütung ist spätestens<br />

am 31 . Dezember 2010 oder bei vollständiger<br />

Platzierung des Kommanditkapitals fällig . Die Mittelverwendungskontrolle<br />

erstreckt sich nur auf die Investitionsphase<br />

und ist mit vollständiger Abwicklung<br />

des Investitionsplans abgeschlossen . Umstände oder<br />

Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begründen können, sind nicht<br />

gegeben. Weitere wesentliche Rechte und pflichten<br />

der Vertragsparteien aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

bestehen nicht .<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Die Beitrittserklärung zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG liegt diesem Verkaufsprospekt<br />

als Anlage bei .<br />

EINTRAGUNG INS HANDELSREGISTER<br />

Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist ist<br />

verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2011 seine<br />

unmittelbare Eintragung mit einer Hafteinlage in Höhe<br />

von 10 % seiner pflichteinlage im Handelsregister zu<br />

bewirken. Hat der Kommanditist bis zu diesem Zeitpunkt<br />

seine Eintragung im Handelsregister nicht vorgenommen,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, auf den säumigen<br />

Kommanditisten entfallende Auszahlungen bis<br />

zur Vornahme der eintragung zurückzuhalten und sie<br />

anstatt an den Kommanditisten auszuzahlen lediglich<br />

seinem Ergebnissonderkonto gutzuschreiben . Bewirkt<br />

der Kommanditist die Eintragung nicht bis 31 . Dezember<br />

2011, so verpflichtet er sich, die Kosten der eintragung<br />

selbst zu übernehmen .<br />

AuSZAHlunGen / enTnAHMen<br />

Der Anleger nimmt entsprechend seiner pflicht-<br />

einlage mittelbar am Gewinn und Verlust der je-<br />

weiligen Schifffahrtsgesellschaften teil . Über die<br />

Auszahlungen entscheidet die einmal pro Jahr


WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

stattfindende ordentliche Gesellschafterversamm-<br />

lung, die von der persönlich haftenden Gesellschaf-<br />

terin mit einer Frist von 3 Wochen einberufen wird .<br />

(siehe § 10 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsge-<br />

sellschaft) . Gesellschafter, die bis zum 15 .07 .2010<br />

bzw . 15 .10 .2010 der Gesellschaft wirksam beitreten,<br />

erhalten eine einmalige Auszahlung von 5 % bzw . 3<br />

% auf das zum o.g. Zeitpunkt abgeforderte und ein-<br />

gezahlte Kommanditkapital (ohne Agio) . Diese ein-<br />

malige Zusatzentnahme wird nach erstmaligen Be-<br />

schluss der Gesellschafterversammlung über eine<br />

Gewinnausschüttung zur Zahlung fällig.<br />

üBeRTRAGBARKeIT DeR VeRMöGenS-<br />

ANLAGE UND EINSCHRÄNKUNG DER<br />

FREIEN HANDELBARKEIT<br />

Für den Gesellschafter der Dachgesellschaft bestehen<br />

folgende Möglichkeiten, seine Anteile im Wege der Abtretung<br />

zu übertragen:<br />

• unentgeltliche/entgeltliche übertragung<br />

• übertragung auf die Gesellschaft durch Ausscheiden<br />

Für die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung<br />

müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

a) die auf den Dritten zu übertragende Beteiligung sollen<br />

mindestens auf euR 15.000 lauten; bei teilweiser<br />

Übertragung soll beim Übertragenden mindestens<br />

eine Beteiligung von euR 15.000 verbleiben;<br />

b) die Komplementärin stimmt der übertragung zu; die<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund inner-<br />

halb einer Frist von vier Wochen nach Anzeige der<br />

Übertragung versagt werden . Bei Übertragung der<br />

Beteiligung auf den Ehegatten des Kommanditisten,<br />

seine Abkömmlinge oder den Treugeber erteilt die<br />

Komplementärin bereits jetzt die Zustimmung. Die<br />

Übertragung kann in jedem Fall nur zum Wechsel<br />

des Kalenderjahres erfolgen . Die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung<br />

und die Eintragungskosten in<br />

das Handelsregister trägt im Schenkungsfall oder<br />

im Falle der entgeltlichen Übertragung nicht die Gesellschaft,<br />

sondern diese sind vom Gesellschafter zu<br />

tragen . In diesen Fällen kann zusätzlich eine Kostenpauschale<br />

in Höhe von EUR 150,00 zzgl . der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer von die Treuhänderin<br />

erhoben werden .<br />

Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht ein<br />

Vorkaufsrecht zu, sofern die übertragung nicht auf<br />

ehegatten und Abkömmlinge erfolgen soll. Das Vorkaufsrecht<br />

kann nur innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang der vollständigen Anzeige (einschreiben an<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin unter Angabe<br />

des mit dem Dritten vereinbarten Preises und der<br />

sonstigen Bedingungen) ausgeübt werden .<br />

EINSCHRÄNKUNG DER FREIEN HANDELBARKEIT<br />

Der Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung<br />

erstmals mit Wirkung zum 31 . Dezember 2020<br />

kündigen (vgl . § 2 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Dachgesellschaft) . In diesem Fall ist ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu ermitteln (vgl . § 16 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Dachgesellschaft) . Bei<br />

der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

sind die stillen Reserven aufzudecken, das Ergebnis<br />

schwebender Geschäfte und ein etwaiger Firmenwert<br />

werden nicht berücksichtigt . Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist grundsätzlich in drei Jahresraten<br />

auszuzahlen und wird mit 1,375% über dem jeweiligen<br />

Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der<br />

europäischen Zentralbank p.a. verzinst.<br />

Wenn der Anleger vor diesem Datum seine Beteiligung<br />

verkaufen möchte, bleibt ihm die Möglichkeit,<br />

die Beteiligung über den Zweitmarkt zu veräußern<br />

oder einen selbstorganisierten Verkauf vorzunehmen.<br />

Das o.g. Vorkaufsrecht der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bleibt hiervon unberührt. In diesem Zusammenhang<br />

ist darauf hinzuweisen, dass derzeit für<br />

den Handel von Kommanditbeteiligungen kein geregelter<br />

Zweitmarkt, wie etwa die Börse für börsennotierte<br />

Aktien, existiert . Erstmals zum 31 . Dezember<br />

2020 kann jeder Gesellschafter mit Ausnahme der<br />

Komplementärin den Gesellschaftsvertrag mit einer<br />

Frist von neun Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

kündigen . Förmlichkeit und Rechtsfolge der<br />

Kündigung ergeben sich aus §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Dachgesellschaft .<br />

| 73


74 |<br />

WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

eRWeRBSpReIS DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />

Der Kommanditist erwirbt eine Beteiligung in Höhe seiner<br />

Zeichnungssumme. Diese sollte als Mindestbeteiligung<br />

euR 15.000 betragen. Zeichnungen darüber hinaus können<br />

nur in Schritten von jeweils EUR 1 .000 erfolgen .<br />

WEITERE LEISTUNGEN<br />

Bis zur vollständigen Eintragung in das Handelsregister<br />

haftet der Kommanditist wie ein persönlich haftender<br />

Gesellschafter, es sei denn, dem Gläubiger ist bekannt,<br />

dass seine Beteiligung eine Kommandit-einlage ist (§<br />

176 Abs . 1 HGB) . Die Haftung eines Kommanditisten erstreckt<br />

sich auf auch auf die vor seinem Eintritt begründeten<br />

Verbindlichkeiten (§ 173 Abs. 1 HGB).<br />

Bei vorzeitigen Auszahlungen von Gewinnanteilen<br />

lebt die Haftung in der Außenwirkung wieder auf<br />

nachschusspflicht – § 172 Abs. 4 HGB). Danach gilt den<br />

Gläubigern gegenüber eine Rückzahlung von Anteilen<br />

als nicht geleistet . Gleiches gilt, soweit der Kommanditist<br />

Gewinnanteile entnimmt, während der Kapitalanteil<br />

durch Verlust unter den Betrag der geleisteten einlage<br />

herabgemindert wird oder durch die Entnahme der Kapitalanteile<br />

unter den bezeichneten Betrag herabgemindert<br />

wird (auf das Risikokapitel Seite 24 wird verwiesen) .<br />

Strebt der Anleger eine vorzeitige Übertragung seines<br />

Kommanditanteils an, so kann er sich an die Emittentin<br />

wenden, die aber aufgrund der bis 31 . Dezember<br />

2020 vorgesehenen Kündigungssperrfrist keine Auszahlung<br />

vornehmen muss . Ausnahmen sind wichtige<br />

Gründe nach § 140 HGB . Entspricht die Emittentin<br />

dem Antrag, weil etwa ein Gründungsgesellschafter<br />

oder ein anderer Kommanditist sich zur Übernahme<br />

des Anteils bereiterklärt, so wird eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

erstellt . Gleiches gilt für Austritte nach<br />

der Kündigungssperrfrist . Darüber hinaus hat der Erwerber<br />

keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

keine Zahlungen zu leisten.<br />

GeSAMTHöHe AuSZuKeHRenDeR pRoVISIonen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt minde-<br />

stens bei einem einzuwerbenden Kommanditkapi-<br />

tal in Höhe von EUR 19 .949 .000 EUR 2 .242 .268<br />

zzgl . EUR 598 .470 EUR (3 % Agio) zusammen EUR<br />

2 .840 .738 und höchstens bei einem einzuwerbenden<br />

Kommanditkapital in Höhe von EUR 99 .949 .000 EUR<br />

11 .234 .268 zzgl . EUR 2 .998 .470 (3 % Agio) zusam-<br />

men EUR 14 .232 .738 . Weitere Provisionen sind nicht<br />

vorgesehen, zusätzliche Zahlungen (keine provisi-<br />

onen) für Gründungsleistungen sind deklariert .<br />

ART, AnZAHl unD GeSAMTBeTRAG<br />

DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />

Die angebotene Vermögensanlage ist eine Schiffsbeteiligung<br />

. Sie erfolgt in Form einer Kommanditbeteiligung<br />

über eine zu diesem Zweck neu gegründete Beteiligungsgesellschaft<br />

(im Folgenden „Emittentin“ genannt) .<br />

Die Emittentin hat dafür Kapital in Höhe von EUR 20<br />

Mio . (inkl . EUR 51 .000 Initiatorenkapital) vorgesehen .<br />

Der Anleger beteiligt sich als unmittelbar im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist . Die Treuhänderin<br />

wird dementsprechend ihre Einlage erhöhen . Darüber hinaus<br />

ist die Treuhänderin berechtigt, das Kapital um EUR<br />

80 Mio des kalkulierten eigenkapitals zur Verstärkung der<br />

eigenmittel zu erhöhen; vorgesehen ist dies bis zum 31.<br />

Dezember 2010 . Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlagen beträgt euR 19.949.000. Aufgrund<br />

einer Mindestzeichnungssumme von EUR 15 .000 können<br />

daher maximal 1 .330 Anteile ausgegeben werden .<br />

ReCHTe DeS KoMMAnDITISTen IM ZuSAMMen-<br />

HAnG MIT DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />

WIDERRUFSRECHT<br />

Die Beitrittserklärung zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG kann ohne Angaben<br />

von Gründen von Kommanditisten innerhalb von 14<br />

Tagen nach Annahme durch die Treuhänderin in Textform<br />

(z .B . Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden .<br />

JAHReSABSCHluSS<br />

Der Kommanditist hat Anspruch auf abschriftliche Mitteilung<br />

des Jahresabschlusses und kann auf die prüfung<br />

von dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und


WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

Papiere (§ 166 Abs . 1 HGB) bestehen . Die der persön-<br />

lich haftenden Gesellschafterin nach § 118 HGB einge-<br />

räumten Rechte der Einsichtnahme in die Unterlagen der<br />

Gesellschaft sind dem Kommanditisten in dieser weitreichenden<br />

Form jedoch nicht gestattet . Auf Antrag kann<br />

das Gericht aus wichtigem Grund die Vorlegung von<br />

Büchern und Papieren jederzeit anordnen (§ 166 Abs .<br />

3 HGB), wenn der Kommanditist einen entsprechenden<br />

Antrag beim Amtsgericht gestellt hat .<br />

WIDERSPRUCHSRECHTE<br />

Kommanditisten haben Widerspruchsrechte, sofern<br />

Handlungen seitens der Geschäftsführung vorgenommen<br />

werden, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen (§ 164 HGB) und diese nicht ausdrücklich<br />

im Gesellschaftsvertrag deklariert sind . Einige<br />

Geschäfte werden durch Anhörung oder Zustimmung<br />

einer gesonderten Kommanditistenvertretung (Beirat)<br />

genehmigt . (§ 7 Abs . 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />

eRGeBnISVeRTeIlunG<br />

Am Gewinn sowie am Verlust nehmen die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer pflichteinlagen teil. für die Jahre<br />

2010 bis 2013 ist eine Ergebnisgleichstellung vorgesehen,<br />

so dass die Gesellschafter unabhängig vom Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts in gleicher Höhe an den kumulierten<br />

Ergebnissen bis zum 31 . Dezember 2013 partizipieren .<br />

AuSZAHlunG Von lIQuIDITäTSüBeRSCHüSSen<br />

über die Auszahlung der Dachgesellschaft von liquiditätsüberschüssen<br />

entscheiden die Gesellschafter durch<br />

Beschluss der Dachfondsgesellschaft .<br />

EINFLUSSNAHME DER KoMMANDITISTEN AUF DIE<br />

SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFTEN<br />

Die Zustimmung zur Veräußerung von Seeschiffen<br />

durch eine der Schifffahrtsgesellschaften bedarf einer<br />

Zustimmung von zwei Drittel der Gesellschafter der<br />

Dachgesellschaft . Daneben bedürfen Änderungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaften<br />

sowie die Auflösung der Schifffahrtsgesellschaften einer<br />

Zustimmung von zwei Drittel der Gesellschafter der<br />

Dachgesellschaft . Dies gilt nur, wenn die Beteiligungs-<br />

gesellschaft Mehrheitsgesellschafter ist .<br />

STIMMRECHT<br />

Auf je EUR 1 .000 eines Kapitalanteils entfällt eine Stimme .<br />

KÜNDIGUNGSRECHT<br />

Mit einer frist von neun Monaten zum Jahresende steht<br />

einem Kommanditisten das Recht zu, das Gesellschafterverhältnis<br />

zu kündigen, frühestens jedoch zum 31 . Dezember<br />

2020 . Das Recht einer außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt . Der Kommanditist<br />

hat Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben,<br />

welches durch eine Auseinandersetzungsbilanz unter Berücksichtigung<br />

der stillen Reserven und Lasten, nicht aber<br />

eines Geschäfts- oder Firmenwertes ermittelt wird .<br />

GEWÄHRLEISTUNG<br />

für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung hat keine juristische Person<br />

oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen .<br />

eInZAHlunG DeR ZeICHnunGSSuMMe<br />

Zahlstelle für Zahlungen an den Anleger ist die emittentin<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH<br />

& Co . KG . Die Adresse lautet: Georg-Sasse-Str . 5,<br />

22949 Ammersbek .<br />

ZAHlunGSADReSSe<br />

einen Zeichnungs- oder erwerbspreis im Sinne einer<br />

Wertpapieremission gibt es nicht . Die Beteiligungshöhe<br />

wählt der beitretende Kommanditist selbst, einzige<br />

Beschränkung ist die Mindestbeteiligung. Die Zahlung<br />

der Kommanditbeteiligung erfolgt in Raten gemäß Beitrittserklärung<br />

und ist jeweils durch Überweisung auf<br />

ein gesondertes Konto der Emittentin zu entrichten . Die<br />

Bankverbindung lautet:<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />

Co. KG Kto.: 2001097088, BlZ: 290 500 00, Bremer<br />

Landesbank<br />

Die Zahlstelle <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co. KG führt bestimmungsgemäß Zah-<br />

| 75


76 |<br />

WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

lungen an die Anleger aus. Die Zahlstelle Hanse Ca-<br />

pital emissionshaus GmbH hält den Verkaufspropekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereit . Die Adressen lauten:<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek .<br />

eInZAHlunG / eInZAHlunGSRATen<br />

50 % zzgl . Agio nach Annahme des Beitritts<br />

50 % auf Abruf, aber voraussichtlich nicht vor dem 1 .10 .2010<br />

Summe 100 % zzgl . 3 % Agio<br />

ENTGEGENNEHMENDE STELLE<br />

Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den erwerb von Anteilen<br />

oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen<br />

der Anleger entgegennimmt, ist die Treuhänderin: Hanse<br />

Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

Sie ist durch die Dachgesellschaft im Rahmen eines Treuhandvertrages<br />

ermächtigt, die Zeichnung und den Beitritt<br />

eines Kommanditisten in ihrem Auftrag anzunehmen .<br />

Die Adresse der Treuhänderin lautet:<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek/Hamburg<br />

ZeICHnunGSfRISTen<br />

Das Angebot der Vermögensanlage beginnt einen<br />

Werktag nach der Veröffentlichung des vorliegenden<br />

<strong>Prospekt</strong>es . Es ist vorgesehen, dass das Kommanditkapital<br />

bis zum 31 . Dezember 2010 platziert ist .<br />

Das emissionsangebot wird vor diesem Zeitpunkt geschlossen,<br />

wenn das vorgesehene Kommanditkapital<br />

vollständig gezeichnet ist . Ebenso ist es denkbar,<br />

dass die Platzierung des Eigenkapitals länger als bis<br />

zum 31 . Dezember 2010 dauert . In diesem Fall garantiert<br />

die Platzierungsgarantie die Einzahlung des<br />

noch offenen eigenkapitals. eine Kürzung von Zeichnungen,<br />

Anteilen oder Beteiligungen ist nicht vorgesehen<br />

. Eine vorzeitige Schließung des Angebotes ist<br />

nicht möglich .<br />

EMISSIoNEN IM AUSLAND<br />

Das Angebot der Beteiligung erfolgt nur in Deutschland .<br />

Die Zeichnung steht sowohl In- als auch Ausländern offen.<br />

DIe MIT DeM eRWeRB, DeR VeRWAlTunG<br />

unD VeRäuSSeRunG DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />

VeRBunDenen KoSTen<br />

Auf die Beteiligung ist ein Agio in Höhe von 3 % auf<br />

die Zeichnungssumme zu zahlen. Die Kosten der eintragung<br />

in das Handelsregister werden von der Gesellschaft<br />

übernommen, wenn der Gesellschafter eine<br />

rechtzeitige Eintragung bis zum 31 . Dezember 2011 bewirkt<br />

. Die durch die Beglaubigung der Unterschrift auf<br />

der Registervollmacht entstehenden Kosten sind vom<br />

Kommanditisten selbst zu tragen. Zusätzlich fallen porto-,<br />

Telefon- und Überweisungsgebühren an . Ausstehende<br />

pflichteinlagen sind mit 1% v.H. pro Monat ab<br />

Fälligkeit zu verzinsen . Im Falle einer Kündigung des<br />

Gesellschaftsverhältnisses durch den Anleger sind die<br />

Kosten für die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz,<br />

um das Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln,<br />

vom Anleger und der Gesellschaft je zur Hälfte zu<br />

tragen, nur in den übrigen Fällen vom Kommanditisten<br />

allein . Die Höhe der hier entstehenden Kosten hängt im<br />

Einzelnen von der Beteiligungshöhe ab und richtet sich<br />

jeweils nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen<br />

für Notare und Angehörige der steuerberatenden Berufe<br />

oder Wirtschaftprüfer . Darüber hinaus entstehen keine<br />

weiteren mit dem erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlagen verbundenen Kosten.<br />

AnlAGenZIele unD AnlAGenpolITIK<br />

ALLGEMEINES<br />

Anlageziel der Emittentin (Dachgesellschaft) ist die Beteiligung<br />

an den Anlageobjekten (Zielgesellschaften).<br />

Die Anzahl der Beteiligungen an den Anlageobjekten<br />

steht aufgrund des Blindpoolkonzeptes noch nicht fest .<br />

unternehmensgegenstand der Zielobjekte ist jeweils<br />

der erwerb oder Bau, der Betrieb, das Verchartern<br />

und die Veräußerung von Seeschiffen. Die Zielobjekte<br />

sollen profitabel betrieben werden und demgemäß für<br />

die Anleger eine entsprechende Rendite erzielen . Die<br />

für den erwerb oder Bau und Betrieb der Zielobjekte


WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

notwendigen Verträge wurden noch nicht von den<br />

Schifffahrtsgesellschaften abgeschlossen. Zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Emittentin keine<br />

Anteile an den Zielfonds erworben. es bestehen somit<br />

keine laufenden Investitionen. Vorverträge wurden<br />

zum Zeitpunkt der prospektaufstellung von der emittentin<br />

nicht abgeschlossen .<br />

Rechte der Emittentin aus den übernommenen Kommanditeinlagen:<br />

Der Emittentin werden aus den übernommenen Kommanditeinlagen<br />

an den Einschiffsgesellschaften nach<br />

den Regelungen der Gesellschaftsverträge nachstehende<br />

Rechte eingeräumt:<br />

• Am ergebnis der einschiffsgesellschaften ist die emit-<br />

tentin im Verhältnis der übernommenen Kommandit-<br />

einlagen beteiligt .<br />

• Die emittentin beschließt über die entnahme von liqui-<br />

ditätsüberschüssen .<br />

• Wichtige Rechtsgeschäfte wie Veräußerung des<br />

Schiffes, Belastung oder Beleihung des Schiffes bedürfen<br />

der Zustimmung der emittentin.<br />

• Der Beirat der emittentin ist gleichzeitig Beirat der ein-<br />

schiffsgesellschaften .<br />

• Die emittentin kann ihre Gesellschaftsanteile mit Zu-<br />

stimmung der Komplementärin übertragen .<br />

VeRWenDunG DeR neTToeInnAHMen<br />

Die von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu leistenden Kommanditeinlagen dienen der Einzahlung<br />

der übernommenen Kommanditeinlagen an<br />

den Anlageobjekten und werden darüber hinaus nicht<br />

für sonstige Zwecke genutzt. Die nettoeinnahmen<br />

aus der Einzahlung der eingeforderten Kommanditeinlagen<br />

dienen ausschließlich der Einzahlung der<br />

übernommenen einzahlungsverpflichtungen aus den<br />

Anlageobjekten der Beteiligungen . Da die Nettoeinnahmen<br />

zur Realisierung der Beteiligungen ausreichen,<br />

ist auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

keine Kreditaufnahme geplant . Die Nettoeinnahmen<br />

werden nicht für sonstige Zwecke genutzt. Auf ebene<br />

der Zielobjekte dienen die nettoeinnahmen der<br />

Teilfinanzierung der Schiffe und der Vorlaufkosten.<br />

Darüber hinaus werden die Nettoeinnahmen nicht für<br />

sonstige Zwecke bei den Zielobjekten genutzt. Da<br />

die nettoeinnahmen nicht zur Realisierung der Zielobjekte<br />

ausreichen, sollen auf der Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />

Schiffshypothekendarlehen aufgenommen<br />

werden . Die Höhe der Schiffshypothekendarlehen<br />

steht aufgrund des Blindpoolkonzeptes<br />

noch nicht fest .<br />

EIGENTUM DER ANBIETERIN,<br />

DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER oDER DER<br />

GeSCHäfTSfüHRunG An Den AnlAGeoBJeKTen<br />

Weder den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungs-gesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, der Treuhänderin und<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin stand oder steht<br />

das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen<br />

Teilen an den Anlageobjekten zu . Weder den<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

steht aus anderen Gründen<br />

eine nicht nur unerhebliche dingliche Berechtigung<br />

an den Anlageobjekten zu . Weder den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern, den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der<br />

Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

stand oder steht das eigentum an den Zielobjekten<br />

oder wesentlichen Teilen an den Zielobjekten zu. Weder<br />

den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

steht aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung an den Zielobjekten zu.<br />

BeHöRDlICHe GeneHMIGunGen<br />

Die Emittentin selbst ist nicht abhängig von behördlichen<br />

Genehmigungen. Zur erreichung des Anlagezieles und<br />

zur Umsetzung der Anlagepolitik sind behördliche Genehmigungen<br />

erforderlich .<br />

| 77


78 |<br />

WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

Alle für den Einsatz der Schiffe notwendigen behörd-<br />

lichen Genehmigungen liegen zum Zeitpunkt der pros-<br />

pektaufstellung noch nicht vor . Sie werden beantragt<br />

und bei Übergabe der Schiffe an die Schifffahrtsge-<br />

sellschaften vorliegen . Für einen ordnungsgemäßen<br />

Verlauf des Betriebs der Schiffe sind diverse in- und<br />

ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich<br />

. Hierzu gehört insbesondere die Registrierung<br />

der Schiffe . Es ist vorgesehen, dass die Schiffe im<br />

deutschen Seeschiffsregister sowie parallel in einem<br />

Bareboat-Register eingetragen werden und unter<br />

ausländischer flagge fahren. für die Ausflaggung der<br />

Schiffe muss beim Bundesamt für Seeschifffahrt und<br />

Hydrographie eine Ausflaggungsgenehmigung beantragt<br />

werden . Dies erfolgt erst kurz vor Übernahme<br />

der Schiffe. Die Genehmigung zur Ausflaggung wird<br />

für zwei Jahre gewährt. Die Anbieterin geht davon<br />

aus, dass die notwendigen Genehmigungen bei der<br />

geplanten Ablieferung der Schiffe vorliegen werden<br />

(auf das Risikokapitel Seite 19 wird verwiesen) .<br />

BEWERTUNGSGUTACHTEN<br />

Nach Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewertungsgutachten<br />

für die Anlageobjekte .<br />

ANGABEN ÜBER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />

DER EMITTENTIN<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin sind die <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH als<br />

Komplementärin mit Sitz und Geschäftsadresse im<br />

Georg-Sasse-Straße 5 in 22949 Ammersbek und als<br />

Kommanditistin die Hanse Capital Emissionshaus<br />

GmbH mit einer Einlage von EUR 1 .000,00 und die<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG mit einer<br />

Einlage von EUR 50 .000,00, beide mit Sitz und<br />

Geschäftsadresse in der Georg-Sasse-Straße 5 in<br />

22949 Ammersbek . Die Geschäftsadresse der Komplementärin<br />

lautet Georg-Sasse-Straße 5 in 22949<br />

Ammersbek. Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

beträgt die als Kommanditeinlage gehaltene Beteiligung<br />

der Gründungsgesellschafter an der Emitten-<br />

tin euR 51.000; die einzahlung der einlage steht<br />

zum Zeitpunkt der prospektaufstellung noch in voller<br />

Höhe aus . Komplementärin der Gründungskommanditistin<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

ist die Hanse Capital Management GmbH . Diese hat<br />

ihren Sitz in der Georg Sasse Straße 5 in 22949 Ammersbek<br />

. Die Geschäftsführer der Komplementärin<br />

(<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH)<br />

der Emittentin sind<br />

Herr Burkhard Tesdorpf, Georg-Sasse-Straße 5, 22949<br />

Ammersbek und<br />

Herr Dr . Martin Süß, Wirthstraße 94, 95028 Hof .<br />

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt<br />

und sind jeweils von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit .<br />

GeWInnBeTeIlIGunG unD BeZüGe DeR GRün-<br />

DUNGSGESELLSCHAFTER UND DER MIT IHNEN<br />

VeRBunDenen unTeRneHMen<br />

Die diesem <strong>Prospekt</strong> eingefügten Gesellschaftsverträge<br />

weisen sämtliche Bezüge auf, die den Gründungsgesellschaftern<br />

und den mit ihnen verbundenen<br />

Unternehmen aufgrund der vertraglichen Regelungen<br />

zustehen .<br />

Gründungsgesellschafter sind die Hanse Capital Emissionshaus<br />

GmbH, die Hanse Capital Finanzservice GmbH &<br />

Co . KG und die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH. Als Vergütungen erhalten sie:<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH:<br />

• platzierungsgarantie: 1,06 % des nach übernahme<br />

des Schiffes verwalteten Kapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />

(zzgl . Umsatzsteuer)<br />

• projektierung: 1,81 % des nach übernahme des<br />

Schiffes verwalteten Kapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />

(zzgl . Umsatzsteuer)<br />

• prospekterstellung, Marketing: 0,60 % des nach übernahme<br />

des Schiffes verwalteten Kapitals der jeweiligen<br />

Schifffahrtsgesellschaft (zzgl . Umsatzsteuer)<br />

• provisionen: 11,24 % des verwalteten Kapitals zzgl.<br />

3 % Agio (soweit gezahlt) der Schiffsgesellschaft


WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG:<br />

• Treuhandgebühr: einmalig für die einrichtung der Treu-<br />

hand 0,5 % des endgültigen Kapitals; lfd. 0,1 % des<br />

endgültig verwalteten Kapitals der Dachgesellschaft<br />

• finanzierungsvermittlung: einmalig 1,00 % der Schiffshypothekendarlehen<br />

.<br />

• zu den Vorabgewinnen vergleiche Seite 71<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

(Komplementärin):<br />

• Haftungsvergütung jährlich in Höhe von je euR 5.000<br />

aus den Schifffahrtsgesellschaften und EUR 5 .000<br />

aus der Dachgesellschaft .<br />

Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern nicht<br />

zu . Die Mitglieder der Geschäftsführung erhalten und<br />

erhielten keine Gehälter im klassischen Sinne. Zum<br />

Zeitpunkt der prospektaufstellung besteht kein Beirat<br />

und auch kein Aufsichtsgremium . Die Dachgesellschaft<br />

plant, einen Beirat einzusetzen, der nach den<br />

Regeln des Gesellschaftsvertrages zu wählen ist . Der<br />

Beirat wird im Jahr der Vollinvestition gewählt. Die Vergütung<br />

beträgt EUR 4 .000 p .a . pro erworbenes Schiff,<br />

maximal EUR 9 .000 p .a . bei drei oder mehr erworbenen<br />

Schiffen für den gesamten Beirat. Im Jahr der Wahl werden<br />

die vorstehenden Vergütungen zeitanteilig gezahlt.<br />

Der Vorsitzende des Investitionsausschusses erhält ein<br />

Honorar von EUR 7 .500 p .a . . Die übrigen Mitglieder des<br />

Investitionsausschusses erhalten keine Vergütungen.<br />

BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAF-<br />

TeR oDeR GeSCHäfTSfüHReR An VeRTRIeB,<br />

FREMD-KA PITALGEBERN UND HERSTELLERFIRMEN<br />

Es existieren keine unmittelbaren oder mittelbaren Betei-<br />

ligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />

beauftragt sind, bis auf die genannte Beteiligung des Geschäftsführers,<br />

Herrn Burkhard Tesdorpf, an der mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage betrauten Gesellschaft<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH . Es bestehen keine<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

an Unternehmen, die dem Emittenten<br />

fremdkapital zur Verfügung stellen, bis auf die Beteiligung<br />

des Geschäftsführers, Herrn Burkhard Tesdorpf, an der<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH, die der Emittentin<br />

eventuell eine eigenkapitalvorfinanzierung gewährt. eine<br />

mittelbare oder unmittelbare Beteiligung der Gründungsgesellschafter<br />

an unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen erbringen, liegt nicht vor .<br />

LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DURCH DEN<br />

pRoSpeKTVeRAnTWoRTlICHen, DIe GRün-<br />

DUNGSGESELLSCHAFTER, DIE TREUHÄNDERIN,<br />

DIe DIenSTleISTeRIn unD DIe MITTelVeRWen-<br />

DUNGSKoNTRoLLEURIN<br />

Leistungen der Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

(Gründungsgesellschafter):<br />

• Stellung einer platzierungsgarantie<br />

• einwerbung des eigenkapitals<br />

• projektierung<br />

• prospekterstellung und Marketing<br />

Die vollständige Leistungsbilanz 2008, der die Ent-<br />

wicklung der Vermögensanlagen der Hanse Capital<br />

Emissionshaus GmbH zu entnehmen ist, ist auf der Internetseite<br />

http://www .hanse-capital .de verfügbar oder<br />

kann bei Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-<br />

Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek/Hamburg, angefordert<br />

werden . Ein vergleichbarer Fonds, der „<strong>HC</strong><br />

<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“, wurde in 2009 aufgelegt . Es wurden<br />

über EUR 40 Mio . Kommanditkapital eingeworben . Die<br />

Platzierungsgarantien mussten nicht in Anspruch genommen<br />

werden, da die garantierten Volumina erheblich<br />

übertroffen wurden . In 2009 wurde die erste Investition<br />

getätigt . Der weitere Ankauf von Schiffen kann<br />

unter http://www .hanse-capital .de eingesehen werden .<br />

Leistungen der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

(Gründungsgesellschafter und Treuhänderin):<br />

• finanzierungsvermittlung<br />

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80 |<br />

WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />

• übernahme der Treuhandaufgaben in der Investi-<br />

tions-, Betriebs- und Veräußerungsphase der Anlageobjekte<br />

.<br />

Weitere nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />

Leistungen werden von der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung, der Treuhänderin und der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin nicht erbracht .<br />

AnGABen üBeR DIe HAnSe CApITAl fInAnZ-SeR-<br />

VICe GMBH & Co. KG AlS TReuHänDeRIn<br />

Treuhänderin ist die Hanse Capital Finanzservice GmbH<br />

& Co . KG mit Geschäftssitz in der Georg-Sasse-Str . 5 in<br />

22949 Ammersbek . Das Treuhandverhältnis ist begründet<br />

durch die vom jeweiligen Treugeber unterzeichnete<br />

Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages<br />

. Rechtliche Grundlage des Treuhandverhältnisses<br />

ist der Treuhandvertrag, der in diesem <strong>Prospekt</strong><br />

abgedruckt ist . Die Treuhänderin vertritt die Interessen der<br />

Treugeber und verwaltet die erworbenen Rechte gemäß<br />

den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

Die pflichten und Aufgaben der Treuhänderin umfassen<br />

die Annahme der Beitrittsgesuche, die organisation<br />

der Eintragung der Kommanditisten in das Handelsregister,<br />

die führung des Treuhandkontos, die Verwaltung<br />

des Treuhandvermögens, die Kontrolle und ggf . Mahnung<br />

der Einzahlungen, die Koordination mit steuerlichen Beratern,<br />

die Einladung, die Durchführung und organisation<br />

der jährlichen Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Schifffahrtsgesellschaften, die<br />

Weiterleitung der jährlichen Auszahlungen sowie die Anfertigung<br />

von regelmäßigen Berichten über die laufende<br />

Geschäftsentwicklung . Die Treuhänderin hat alle ihr aufgetragenen<br />

pflichten verschwiegen gegenüber Dritten und<br />

im Interesse der Treugeber auszuüben . Die Treuhänderin<br />

hat das Recht, auch in anderen Unternehmen die Funktion<br />

der Treuhänderin auszufüllen . Die Treuhänderin kann mit<br />

einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung mit<br />

Wirkung zum Ende eines jeden Monats das Treuhandverhältnis<br />

kündigen . Die Treuhänderin ist auch bei anderen<br />

Schifffahrtsgesellschaften Treuhänderin . Es ist nicht aus-<br />

geschlossen, dass es hier zu Interessenkonflikten kommen<br />

kann . Durch die Mehrfachfunktion von Herrn Burkhard<br />

Tesdorpf als Geschäftsführer der Treuhänderin, Emittentin<br />

und der Anbieterin kann es zu Interessenkonflikten<br />

kommen. Die Vergütung der Treuhänderin beträgt in 2010<br />

pauschal 0,1 % des verwalteten Kapitals und einmalig 0,5 %<br />

des endgültigen Kapitals der Dachgesellschaft .<br />

BETEILIGTE BEI DER PRoSPEKTERSTELLUNG<br />

neben den nach der VermVerkprospV angabepflichtigen<br />

Personen haben keine sonstigen Personen die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des <strong>Prospekt</strong>es oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebotes der Vermö gensanlage<br />

wesentlich beeinflusst. Demzufolge entfallen Angaben<br />

über Namen und Geschäftsanschrift sowie die diesen<br />

Personen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

gewährten Gesamtbezüge (§ 12 Abs. 2 VermVerkprospV).<br />

ebenso entfallen Angaben, in welcher Art und<br />

Weise diese Personen für Unternehmen tätig sind, die<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital geben<br />

und die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />

leistungen erbringen (§ 12 Abs. 2 VermVerkprosV).<br />

KAPITALMÄSSIGE UND PERSoNELLE<br />

VeRfleCHTunGen, InTeReSSenKonflIKTe<br />

Geschäftsführer der Hanse Capital Emissionshaus<br />

GmbH ist Herr Burkhard Tesdorpf . Die Hanse Capital<br />

Emissionshaus GmbH ist Gründungskommanditistin<br />

der Emittentin und Herausgeberin dieses <strong>Prospekt</strong>es .<br />

Herr Tesdorpf ist zudem Geschäftsführer der Treuhänderin,<br />

der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co .<br />

KG . Gleichzeitig ist Herr Tesdorpf Geschäftsführer des<br />

Bereederers IMM International Maritime Management<br />

GmbH & Co . KG und der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />

. Herr Tesdorpf ist gleichzeitig Gesellschafter<br />

der vorgenannten Gesellschaften . Es besteht<br />

daher die Möglichkeit von Interessenkonflikten (auf das<br />

Risikokapitel Seite 24 wird verwiesen) .


VERTRAGSPARTNER<br />

Vertragspartner<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Funktion: Beteiligungsgesellschaft und Emittentin<br />

Sitz der Gesellschaft: Ammersbek<br />

Gründung: 8 .2 .2010<br />

Handelsregister: HRA 6250 HL, AG Lübeck<br />

Kommanditkapital: 1 .000 EUR Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

50 .000 EUR Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

Funktion: Komplementärin der Kommanditgesellschaften<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 8 .2 .2010<br />

Handelsregister: HRB 9912 HL, AG Lübeck<br />

Stammkapital: 25 .000 EUR<br />

Gesellschafter: Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

Geschäftsführer: Burkhard Tesdorpf<br />

Dr . Martin Süß<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

funktion: Verwaltungstreuhänderin und alleinige Gesellschafterin der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 7 .4 .2006 – zuvor <strong>HC</strong> Finanzservice GmbH (23 .8 .2005)<br />

Handelsregister: HRA 4407 HL, AG Lübeck<br />

Kommanditkapital: 25 .800 EUR<br />

Kommanditist: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />

Hanse Capital Management GmbH<br />

Funktion: Komplementärin der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG und der<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 15 .5 .2005<br />

Handelsregister: HRB 6163 HL, AG Lübeck<br />

Stammkapital: 25 .000 EUR<br />

Gesellschafter: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

funktion: Initiator, Vertrieb, Verkaufsprospektherausgeber<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 10 .2 .2003<br />

Handelsregister: HRB 4720 AH, AG Lübeck<br />

Stammkapital: 25 .000 EUR<br />

Gesellschafter: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />

Hanse Capital Select GmbH<br />

Funktion: Gründungsgesellschafterin der Schifffahrtsgesellschaften<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 10 .2 .2003<br />

Handelsregister: HRB 4720 AH, AG Lübeck<br />

Stammkapital: 25 .000 EUR<br />

Gesellschafter: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

funktion: Vertragsreeder der Schifffahrtsgesellschaften<br />

Sitz: Ammersbek<br />

Gründung: 21 .1 .2009<br />

Handelsregister: HRA 5865 HL, AG Lübeck<br />

Kommanditkapital: 100 .000 EUR<br />

Kommanditist: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />

Anschrift: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

PLATZIERUNGSGARANTEN:<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Kapital Kontor GmbH, Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg<br />

perspectiv Vermögensmanagement GmbH, Maximiliansplatz 9, 80333 München<br />

Joachim Schöchle, JSI Investmentberatung, Industriestraße, 67141 neuhofen<br />

PCI GmbH & Co ., Schillerstraße 12-14, 56567 Neuwied<br />

Secunia FinanzContor GmbH, Höhenweg 20, 37297 Berkatal<br />

Blenk und Schlachter GmbH, Marienstraße 1, 88239 Wangen<br />

Wolfgang Glückselig, objektive Finanzberatung, Richard-Wagner-Straße 7, 63452 Hanau<br />

Kaus & Cie Wirtschaftsberatung GmbH, Schierhorner Straße 28, 21266 Jesteburg<br />

Alster-Finanz GmbH, Große Bleichen 35, 20354 Hamburg<br />

Kühn & Pahl GmbH, Straßenbahnring 15, 20251 Hamburg<br />

DIM Hansequartier e.K., frank Hildebrand, Hauptstraße 38 h, 22885 Barsbüttel<br />

VCI Value Consult und Investmentvermittlung GmbH & Co. KG, Baggesenstieg 26 a,<br />

22393 Hamburg<br />

Die Platzierungsgarantien entsprechen einer Höhe von EUR 20 Mio .<br />

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82 |<br />

dIE WICHTIGSTEN VERTRäGE Im ÜBERBLICK<br />

Die wichtigsten Verträge im Überblick<br />

Muster-Bereederungsvertrag:<br />

Partner: IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG, Ammersbek<br />

Für die „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG, Ammersbek, wird mit der IMM International<br />

Maritime Management GmbH & Co . KG ein Bereederungsvertrag abgeschlossen<br />

. Für weitere noch hinzukommende Schifffahrtsgesellschaften werden gleichlautende<br />

Bereederungsverträge mit der IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

abgeschlossen werden . Die IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

über nimmt das kommerzielle Management der Schiffe und die Vergabe des nautisch-tech-<br />

nischen Managements und damit auch die Vergabe des technischen Betriebs der Schiffe.<br />

Die IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG ist hierbei berechtigt, die<br />

Vergabe des nautisch-technischen Managements auch im Wege direkter Verträge des nautisch-technischen<br />

Bereederers mit den Schifffahrtsgesellschaften vorzunehmen. Die Vergütung<br />

der IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG reduziert sich in diesem<br />

fall um die durch die direkt abgeschlossenen Verträge entstehenden Aufwendungen .<br />

Muster-Dienstleistungsvertrag<br />

Partner: Hanse Capital Select GmbH, Ammersbek<br />

Regelt die Aufgaben des Dienstleisters .<br />

Treuhandvertrag<br />

Partner: Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

Regelt die Aufgaben als Ver waltungstreuhänderin.<br />

Vermittlung/Vertriebsvertrag<br />

Partner: Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

Regelt sämtliche mit der Eigenkapitaleinwerbung verbundenen Aufgaben .<br />

Gesellschaftsverträge<br />

Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG, Ammersbek<br />

Muster-Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaften<br />

Schiedsgerichtverträge vom 8 .2 .2010<br />

Schiedsgerichtsvertrag für <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Musterschiedsgerichtsvertrag für <strong>HC</strong> „Anna-Lena“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Partner: W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen<br />

Platzierungsgarantieverträge<br />

Partner: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Kapital Kontor GmbH, Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg<br />

perspectiv Vermögensmanagement GmbH, Maximiliansplatz 9, 80333 München<br />

Joachim Schöchle, JSI Investmentberatung, Industriestraße, 67141 neuhofen<br />

PCI GmbH & Co ., Schillerstraße 12-14, 56567 Neuwied<br />

Secunia FinanzContor GmbH, Höhenweg 20, 37297 Berkatal<br />

Blenk und Schlachter GmbH, Marienstraße 1, 88239 Wangen<br />

Wolfgang Glückselig, objektive Finanzberatung, Richard-Wagner-Straße 7, 63452 Hanau<br />

Kaus & Cie Wirtschaftsberatung GmbH, Schierhorner Straße 28, 21266 Jesteburg<br />

Alster-Finanz GmbH, Große Bleichen 35, 20354 Hamburg<br />

Kühn & Pahl GmbH, Straßenbahnring 15, 20251 Hamburg<br />

DIM Hansequartier e.K., frank Hildebrand, Hauptstraße 38 h, 22885 Barsbüttel<br />

VCI Value Consult und Investmentvermittlung GmbH & Co. KG, Baggesenstieg 26 a,<br />

22393 Hamburg


GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

gesellschaftsVertrag<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Ammersbek, vom<br />

8 . Februar 2010<br />

Präambel<br />

Die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG (im Folgenden<br />

„Gesellschaft“) beabsichtigt, ein Seeschiff oder mehrere Seeschiffe (im Folgenden<br />

„Schiffe“) in mittelbarer Form über neugegründete, noch neu zu gründende, erworbene<br />

oder noch zu erwerbende Tochtergesellschaften in der Rechtsform der GmbH &<br />

Co . KG (im Folgenden „Schifffahrtsgesellschaften“) zu erwerben oder zu bauen und<br />

zu betreiben oder Beteiligungen an Schiffen, Schiffsfonds oder Schiffsgesellschaften<br />

zu erwerben . Die letzten 5 % des eingesammelten Kommanditkapital können auch in<br />

Zweitmarktanteile von Schiffsgesellschaften investiert werden.<br />

um mittelbar den erwerb oder Bau und den Betrieb der Schiffe zu finanzieren, soll das<br />

Eigenkapital der Gesellschaft durch Einlagen von Anlegern aufgestockt werden .<br />

Daraufhin beabsichtigen die Gesellschafter der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteili-<br />

gungs GmbH & Co . KG ihren Gesellschaftsvertrag wie folgt neu zu fassen:<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

1 . Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

2 . Sitz der Gesellschaft ist Ammersbek .<br />

3 . Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr .<br />

§ 2 Dauer der Gesellschaft<br />

1 . Die Gesellschaft hat am 8 . Februar 2010 begonnen . Die Dauer der Gesellschaft ist<br />

unbestimmt .<br />

2 . Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von<br />

neun Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />

2020 . Bei Kündigung eines Gesellschafters oder mehrerer Ge sellschafter<br />

wird die Gesellschaft fortgeführt .<br />

Die Kündigung seitens eines Kommanditisten hatschriftlich per Übergabeeinschreiben<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin, die Kün digung<br />

seitens der persönlich haftenden Gesellschafterin hat schriftlich per Übergabe-<br />

einschreiben an sämtliche Kommanditisten zu erfolgen . Für die Rechtzeitigkeit<br />

der Kündigung ist der Tag des Eingangs des Kün digungsschreibens maßgeblich .<br />

§ 3 Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb oder der Bau und der Betrieb von<br />

Schiffen, in mittelbarer Form über neu gegründete oder erworbene Tochtergesellschaften,<br />

die Beteiligung an diesen Schifffahrtsgesellschaften als Kommanditistin,<br />

die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben bei diesen Tochtergesellschaften<br />

sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an sonstigen Schiffen, Schiffsfonds<br />

und Schiffsgesellschaften, mit allen damit verbun denen Rechten und damit<br />

im Zusammenhang stehenden Geschäften und die entgegennahme von Auszahlungen<br />

sowie liquidationserlöse und der Abschluss sowie Durchführung von poolvereinbarungen<br />

mit und für die Schifffahrtsgesellschaften .<br />

§ 4 Gesellschafter/Pflichteinlagen<br />

1 . Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH . Die persönlich haftende Gesell schafterin leistet keine Kapitaleinlage<br />

und ist am Vermögen der Gesell schaft nicht beteiligt.<br />

2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auch bei den in der Präambel<br />

benannten Kommanditgesellschaften als Komplemen tärin aufzutreten . Sie<br />

stellt die Geschäftsführung der Gesellschaft . Sie und ihre organe, sowie alle üb-<br />

rigen Gesellschafter sind vom Wettbe werbsverbot des § 112 HGB befreit .<br />

3 . Kommanditisten der Gesellschaft sind:<br />

3 .1 Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, Treuhandkommandi tistin der Ge-<br />

sellschaft, mit einer Einlage von EUR 50 .000,-<br />

3 .2 Hanse Capital Emissionshaus GmbH, mit einer Einlage von EUR 1 .000,- .<br />

4. Zur Verstärkung des eigenkapitals ist die Treuhandkommanditistin beauftragt,<br />

das Kommanditkapital durch erhöhung der pflichteinlagen und/oder die Aufnah-<br />

me weiterer Treugeber/Kommanditisten um bis zu EUR 19 .949 .00,00 auf EUR<br />

20.000.000,00 zu erhöhen. Zur Verstärkung des eigenkapitals ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin weiterhin berechtigt, das Kommanditkapital um weitere<br />

bis zu EUR 80 .000 .000,00 auf bis zu max . EUR 100 .000 .000,00 zu erhöhen . Es ist<br />

vorgesehen, dass das Kommanditkapital im Wesentlichen zum Erwerb von Kommanditbeteiligungen<br />

von Schifffahrtsgesellschaften verwendet wird .<br />

Die Erhöhung erfolgt durch Erhöhung der Kommanditeinlagen aller oder einzelner<br />

Kommanditisten gemäß Abs . 3 und/oder durch Aufnahme neuer Kommanditisten.<br />

Die Kommanditisten beteiligen sich am wirtschaftlichen Vermögen der Gesellschaft,<br />

damit auch an den Schifffahrtsgesellschaften .<br />

Die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, Ammersbek, hält als Treuhandkommanditistin<br />

die von ihr gezeichnete, erhöhte Einlage treuhänderisch für dritte<br />

Treugeber mit denen Sie Treuhandverträge ab schließt .<br />

Die Treugeber der Treuhandkommanditistin sind berechtigt, jederzeit ihre unmittelbare<br />

Eintragung als Kommanditisten im Handelsregister in Höhe von 10 % der<br />

pflichteinlage zu verlangen. Die Treuhandkommanditistin nimmt die Rechte der<br />

Treugeber sodann nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. einzelheiten regeln<br />

der beigefügte Treuhand- und Verwaltungsvertrag und § 5 dieses Vertrages. Die<br />

für einen unmittelbar im Handelsregister eingetrage nen Kommanditisten geltenden<br />

Regelungen dieses Vertrages gelten – soweit dieses zweckmäßig ist – analog für<br />

jeden Treugeber der Hanse Capital Fi nanzservice GmbH & Co . KG .<br />

5. Zusätzlich zur einzahlung des Kommanditkapitals sind die Kommanditis ten verpflichtet,<br />

ein Agio von 3 % bezogen auf die jeweilige Beteiligung zu leisten, das als<br />

Rücklage zu buchen ist .<br />

6 . Die Kommanditisten sind mit ihrer Einlage unternehmerisch beteiligt . Die Haftung<br />

eines jeden Kommanditisten ist auf den Betrag der jeweiligen pflichteinlage beschränkt,<br />

d.h. die Kommanditisten sind nicht zum nach schuss verpflichtet.<br />

§ 5 Beitritt zur Gesellschaft<br />

1 . Die Kommanditeinlage und das Agio eines beitretenden Kommanditisten sind nach<br />

Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung fällig . Die zu leistende Einlage des Kommanditisten<br />

ist die pflichteinlage. Die Treuhandkommandi tistin ist berechtigt, ihre einlage-<br />

verpflichtung dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber einem<br />

Treugeber mit befreiender Wir kung an Erfüllung statt an die Gesellschaft abtritt .<br />

2. Alle im Handelsregister einzutragenden Kommanditisten sind verpflich tet, der per-<br />

sönlich haftenden Gesellschafterin auf eigene Kosten eine um fassende, über den<br />

Tod hinaus wirksame, notariell (oder eine den örtlichen Landesvorschriften entsprechend)<br />

beglaubigte Registervollmacht unter Be freiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB zu erteilen, die zu allen An meldungen berechtigt, insbesondere:<br />

• zum eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmacht gebers;<br />

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84 |<br />

GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

• zum eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern;<br />

• zur änderung von firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft;<br />

• zu allen umwand lungsvorgängen (einschließlich Verschmelzung, Spaltung,<br />

formwechsel, Auf gliederung);<br />

• zur liquidation der Gesellschaft;<br />

• zur löschung der Gesellschaft.<br />

Diese Verpflichtung trifft auch den oder die Rechtsnachfolger der Komman ditisten.<br />

3. Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist ist verpflichtet, bis spätestens 31.<br />

Dezember 2011 seine unmittelbare Eintragung im Handels register - mittels rechtzeitiger<br />

erteilung und Zuleitung der unter Abs. 2 genannten Registervollmacht - zu<br />

bewirken. Die in Zusammenhang mit der erstmaligen Handelsregistereintragung<br />

stehenden Kosten, wie Bearbeitungskosten der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und der Treuhänderin, Handelsregisterkosten und Notarkosten (mit Ausnahme<br />

der unter Abs . 2 genannten Notarkosten), werden vom Fonds getragen . Hat der<br />

Kommanditist bis zum 31 . Dezember 2011 sei ne Eintragung im Handelsregister<br />

nicht vorgenommen, ist die Gesellschaft berechtigt, auf den säumigen Kommanditisten<br />

entfallende Auszahlungen bis zur Vornahme der eintragung zurückzuhalten<br />

und sie anstatt an den Kommanditisten auszuzahlen lediglich seinem Ergebnissonderkonto<br />

gutzu schreiben . Bewirkt der Kommanditist die Eintragung nicht bis<br />

31. Dezember 2011, so verpflichtet er sich, die Kosten der eintragung selbst zu<br />

überneh men . Im Falle von Übertragungen - mit Ausnahme von Erbfällen trägt der<br />

Übernehmer die entstehenden Kosten der Handelsregistereintragung .<br />

4 . Sämtliche Kommanditisten sowie die Treuhänderin werden mit einer Haftsumme in<br />

Höhe von 10 % ihrer pflichteinlage im Handelsregister eingetragen.<br />

5 . Die Eintragung eines Kommanditisten bzw . die Eintragung der Kapitaler höhung der<br />

Treuhandkommanditistin im Handelsregister ist nicht Wirksam keitsvoraussetzung für<br />

die Beteiligung an der Gesellschaft . Für unmittelbar beitretende Gesellschafter wird<br />

aus Gründen der Haftungsbeschränkung je doch vereinbart, dass sie ein atypisches<br />

Gesellschaftsverhältnis begründen, welches mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin beginnt und mit der Eintragung ins Handelsregister endet .<br />

6 . Soweit die Gesellschafter als Kommanditisten im Handelsregister einge tragen wer-<br />

den, beauftragen und bevollmächtigen sie, soweit sie keine andere Person beauf-<br />

tragt und bevollmächtigt haben, die Treuhandkommanditistin mit der Wahrnehmung<br />

der Interessen im Rahmen der Gesellschafterver sammlungen und beauftragen sie<br />

insoweit, die Rechte der Gesellschafter in der Gesellschaf terversammlung wahrzu-<br />

nehmen, soweit der unmittelbare Kommanditist in der Versammlung nicht selbst ver-<br />

treten ist . Der Kommanditist hat die Möglichkeit, der Treuhandkommanditistin inso-<br />

weit Weisungen für die Ab stimmung zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen .<br />

§ 6 Einzahlung der Pflichteinlagen<br />

1. Die Kommanditisten leisten ihre pflichteinlagen und das Agio auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Konto . Die Treuhänderin ist zur Einzahlung – soweit sie<br />

ihre einlage treuhänderisch hält – im Innenverhältnis nur ver pflichtet, sofern und<br />

soweit sie ihrerseits Zahlungen von ihren Treugebern erhält und die Auszahlungsvoraussetzungen<br />

vorliegen. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, ausstehende<br />

pflichteinlagen im eigenen namen geltend zu machen und einzutreiben.<br />

2. Ausstehende pflichteinlagen sind ab fälligkeit zu verzinsen. Verspätete einzahlungen<br />

berechtigen die Gesellschaft zur Geltendmachung von Ver zugszinsen in Höhe von bis<br />

zu 1,0 % pro Monat, gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugs beginns an. Die Treuhände-<br />

rin kann jedoch im Rahmen des kaufmännischen Mahnverfahrens auf Verzugszinsen<br />

verzichten. Sie ist zu Zinszahlungen an die Gesellschaft nur insoweit verpflichtet, als<br />

sie ihrerseits entsprechende Zahlungen von säumigen Treugebern erhält.<br />

3. Kommt ein Kommanditist seiner einzahlungsverpflichtung trotz Mah nung und<br />

Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise nach, kann er gem . § 15 Abs . 3 aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen werden .<br />

4 . Endet das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin und einem Treugeber<br />

– aus welchem Rechtsgrund auch immer -, so reduziert sich die Einlage der Treuhänderin<br />

entsprechend, es sei denn, die Hanse Capital setzt das Treuhandverhältnis<br />

mit einem oder mehreren anderen Treugeber(n) fort . Die Treuhänderin hat die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin über die Beendigung eines jeden Treuhandverhältnisses<br />

unverzüglich schriftlich zu informieren .<br />

5. über die Verpflichtung eines Gesellschafters hinaus, seine einlage zu leisten, übernehmen<br />

die Kommanditisten weder gegenüber der Komplemen tärin noch gegenüber<br />

Dritten irgendwelche Verpflichtungen, Haftungen, Mithaftungen, Ausgleichsoder<br />

nachschussverpflichtungen. Dies gilt auch für den fall der liquidation. es<br />

verbleibt bei der beschränkten Haftung nach den §§ 171 ff . HGB .<br />

6. Die etwaige Verpflichtung eines Gesellschafters, bilanzielle Gewinnantei le zu versteuern,<br />

bleibt hiervon unberührt .<br />

7 . Für vorzeitige Einzahlungen ab der 2 . Rate gegenüber den vertraglichen, im<br />

Zeichnungs schein aufgeführten einzahlungskonditionen erfolgt eine Verzinsung in<br />

Höhe von 2,0 % p .a . bezogen auf den vorzeitig eingezahlten Betrag ohne Berück-<br />

sichtigung des Agios. Zinsen werden gutgeschrieben, wenn die ein zahlung vorzeitiger<br />

Beträge früher als einen Monat vor dem gesellschaftsver traglichen Termin erfolgt .<br />

§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte der Ge sellschaft mit<br />

kaufmännischer Sorgfalt in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag, den<br />

Beschlüssen des Beirats und der Gesellschaf terversammlung zu führen . Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist von allen Beschränkungen des § 181 BGB<br />

sowie des § 112 HGB befreit . Sie ist berechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />

dritter Perso nen/Unternehmen zu bedienen .<br />

2 . Der Erwerb von Schiffen durch die Schifffahrtsgesellschaften sowie die hiermit<br />

zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />

per sönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen des vorherigen Investitionsbeschlusses<br />

durch den Investitionsausschuss .<br />

3 . Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der per sönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirats so-<br />

weit gewählt:<br />

3 .1 die Übertragung von Kommanditanteilen, die die Gesellschaft an einer Schifffahrtsgesellschaften<br />

hält<br />

3 .2 die Hingabe von Darlehen, sofern es sich nicht um die Hingabe von Darlehen an<br />

die Schifffahrtsgesellschaften handelt<br />

3 .3 das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften und Garan tien, sofern<br />

es sich nicht um das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften und<br />

Garan tien für die Schifffahrtsgesellschaften handelt .<br />

4 . Die persönlich haftende Gesellschafterin kann folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />

und Maßnahmen eigenständig vornehmen:<br />

4.1 die zur Zwischen- und endfinanzierung der Anschaffung der Komman ditanteile erforder-<br />

lichen Verträge. Als genehmigt gelten Darlehensverträge zwischen der Gesellschaft und<br />

den Schifffahrtsgesellschaften zur Zwischenfinanzierung des erwerbs von Schiffen.<br />

4 .2 Gewährung von Darlehen an und Aufnahme von Darlehen von den in der Präambel<br />

genannten Tochtergesellschaften zum Ausgleich von liquiditätsüberschüssen und


GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

unterdeckungen; auch ohne Vereinbarung drittüblicher Konditionen, insbesondere<br />

Zinsen und Sicherheiten.<br />

4.3 Verträge zur einwerbung von Kommanditkapital<br />

4 .4 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin über die Betreuung<br />

der im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten sowie der mittelbar<br />

beteiligten Treugeber<br />

4.5 Die Anlage der freien liquidität in Termingeld sowie in deutschen inflationsindexierten<br />

Bundeswertpapieren .<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Zusammenwirken mit der Treuhandkommanditistin<br />

ermächtigt, einen Kommanditisten, der seine fäl lige Einlage<br />

trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />

nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />

oder teilweise auszuschließen und ggf . an seiner Stelle einen oder mehrere neue<br />

Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf. Der ausscheidende Komman ditist trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen<br />

bleibt davon unberührt . Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.<br />

Die persönlich haftende Ge sellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />

Rückzahlungsansprüchen berechtigt . Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />

Kommanditist nicht. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung für die<br />

nicht rechtzeiti ge Erbringung der Einlage des Treugebers an die Treuhandkommanditistin<br />

. Endet das Treuhandverhältnis zur Treuhandkommanditistin, gleich aus<br />

welchem Rechtsgrund, so ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Herabsetzung<br />

ihrer Kommanditeinlage in Höhe des Nennbetrages der Kom manditeinlage zu<br />

verlangen .<br />

6 . Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der persön lich haf-<br />

tenden Gesellschafterin zu vertretendem Grund berechtigt, durch einen Be-<br />

schluss, der einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen be darf, der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin die Vertretungsmacht und Geschäftsfüh-<br />

rungsbefugnis zu entziehen und eine oder mehrere natürliche oder juristische<br />

Personen als persönlich haftende(n) Gesellschafter zusätz lich in die Gesellschaft<br />

aufzunehmen . Die persönlich haftende Gesellschaf terin hat dabei kein Stimm-<br />

recht . Ein solcher Beschluss wird erst wirksam, wenn die abberufene persönlich<br />

haftende Gesellschafterin von der persönli chen Haftung für die hypothekarisch<br />

gesicherten Darlehen durch die jewei ligen Gläubiger und aus sämtlichen im Zu-<br />

sammenhang mit dem Einsatz und der Finanzierung des Schiffes übernommenen<br />

Verpflichtungen freigestellt ist. Dazu genügt es, dass ein von den hypothekarisch<br />

gesicherten Gläubigern akzeptierter Dritter sich zur Übernahme der Haftung bereit<br />

erklärt .<br />

§ 8 Investitionsausschuss<br />

1 . Die Gesellschaft richtet einen Investitionsausschuss ein . Dies geschieht, da im<br />

Interesse der Wahrnehmung günstiger Investitionsgelegenheiten die Zeit für eine<br />

Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses im Regelfall nicht ausreichend<br />

sein dürfte. Gleichzeitig soll die angesichts der zu fondsauflegung noch nicht feststehenden<br />

Investitionsobjekte („Blindpool“) erforderliche möglichst hohe objektivität<br />

der Investitionsentscheidungen gewährleisten werden .<br />

2 . Der Investitionsausschuss besteht aus mindestens drei natürlichen Personen, maximal<br />

aus 9 natürlichen Personen .<br />

3 . Die Bestellung der Mitglieder des Investitionsausschusses erfolgt durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin . Geschäftsführer und Angestellte der Hanse Capital<br />

Gruppe können dem Investitionsausschuss nicht angehören, ebenso nicht die unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sowie mit diesen verwandte und verschwägerte Personen . Der Investitions-<br />

ausschuss muss über eine besondere fachliche Eignung für die Aufgaben gemäß<br />

Absatz 4 verfügen . Die Mitglieder müssen insbesondere über eingehende Erfahrungen<br />

in der Schifffahrtsbranche oder mit Investitionen in der Schifffahrtsbranche<br />

verfügen . Die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmt aus dem Kreis der<br />

Mitglieder des Investitionsausschusses bis spätestens 1. Juli 2010 einen Vorsitzenden<br />

sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist nur aus<br />

wichtigem Grund und mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

austauschbar. Der Vorsitzende gibt dem Investitionsausschuss eine Geschäftsordnung.<br />

Der Vorsitzende, bei Ver hinderung sein Stellvertreter, vertritt den Investitionsausschuss<br />

gegenüber Dritten .<br />

4 . Der Investitionsausschuss hat die Aufgabe der Prüfung aller Investitionsentscheidungen<br />

der Gesellschaft und der Schifffahrtsgesellschaften . Hierzu gehören im<br />

Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />

4 .1 Beurteilung der eingegangenen Angebote für potenzielle Investitionsobjekte anhand<br />

geeigneter Kriterien<br />

4 .2 Beschlussfassung über das vom Investitionsausschuss festgelegte Investitionsobjekt<br />

mit einem Kaufpreislimit<br />

4 .3 Weiterleitung des Beschlusses an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

5. Die Arbeit im Investitionsausschuss soll bei Vorliegen entsprechender Angebote<br />

sehr zeitnah erfolgen, um die Wahrnehmung günstiger Kaufgelegenheiten nicht zu<br />

gefährden. Die Geschäftsordnung bzw. in Zweifelsfällen der Vorsitzende des Investitionsausschusses<br />

legt den Zeitraum fest, der für eine Investitionsentscheidung<br />

nicht überschritten werden darf .<br />

6 . Der Investitionsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder<br />

an der Abstimmung teilnimmt . Die Abstimmung kann in physischer Präsenz der<br />

Mitglieder, aber auch schriftlich, per Fax, per e-Mail oder auch fernmündlich erfolgen<br />

. Im Falle fernmündlicher Abstimmungen ist unverzüglich ein Gesprächsprotokoll<br />

anzufertigen. Vertretung durch ein anderes Investitionsausschussmitglied mit<br />

schriftlicher Vollmacht ist zulässig. Jedes Investitionsausschussmitglied kann nur<br />

ein weiteres Mitglied vertreten . Beschlüsse über Investitionen sind vom Investitionsausschuss<br />

einstimmig zu treffen .<br />

7. über die Verhandlungen und Beschlüsse des Investitionsausschusses soll ein<br />

von dem Vor sitzenden des Investitionsausschusses oder dessen Stellvertreter zu<br />

unterzeichnendes Protokoll gefertigt werden, das den Investitionsausschussmitgliedern,<br />

der Geschäftsführung und den Gesellschaftern der per sönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zur Verfügung gestellt werden soll.<br />

8. Ist der Investitionsausschuss über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen<br />

seit Vorliegen von aus Sicht des Vorsitzenden lohnenden Investitionsangeboten<br />

nicht zu einem Investitionsbeschluss gelangt oder wiederholt nicht zu einstimmigen<br />

Beschlüssen gelangt und steht zu befürchten, dass die Gesellschaft aus diesem<br />

Grund heraus Schaden nehmen könnte, so können auf Antrag des Vorsitzenden<br />

des Investitionsausschusses mit einfacher Mehrheit einzelne Mitglieder des Investitionsausschusses<br />

abberufen werden . Ersatzmitglieder können von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bestellt werden .<br />

9 . ohne Beschlussfassung des Investitionsausschusses darf die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin keine Investition tätigen . Allerdings hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin gegenüber den Investitionsbeschlüssen des Investitionsausschusses<br />

ein Vetorecht.<br />

10 . Die Investitionsausschussmitglieder haben bei ihrer Investitionsausschusstätigkeit<br />

ordentlich und ge wissenhaft zu handeln . Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse<br />

der Ge sellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen<br />

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86 |<br />

GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

durch ihre Tätigkeit im Investitionsausschuss bekannt geworden sind, haben sie<br />

Stillschweigen zu bewahren .<br />

11. Der Vorsitzende des Investitionsausschusses erhält ein Honorar in Höhe von euR<br />

7.500,- p.a. beginnend im Jahr 2010. Der Vorsitzende hat darüber hinaus Anspruch<br />

auf angemessenen Ersatz seiner Auslagen . Die übrigen Mitglieder des Investitionsausschusses<br />

haben keinen Anspruch auf Vergütung oder ersatz ihrer Auslagen.<br />

12. Die Haftung der Mitglieder des Investitionsausschusses ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrläs sigkeit beschränkt . Die Haftung je Investitionsausschussmitglied und Haftungsfall,<br />

ausge nommen für Vorsatz, ist auf euR 10.000 beschränkt.<br />

13 . Der Investitionsausschuss besteht bis zum Abschluss der Investitionstätigkeit der<br />

Gesellschaft bzw . der Schifffahrtsgesellschaften .<br />

§ 9 Beirat<br />

1 . Die Gesellschaft wird einen Beirat bestellen, der aus drei natürlichen Per sonen<br />

besteht . Mindestens zwei Beiratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder werden<br />

von der Gesellschafterversammlung gewählt . Die Bestellung des Beirats soll spä-<br />

testens nach Abschluss der Investitionstätigkeit erfolgen . Ein Beiratsmitglied kann<br />

von der persönlich haftenden Gesellschafterin benannt werden . Bis zur Wahl des<br />

Beirats kann die persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat<br />

be rufen oder dem Investitionsausschuss kommissarisch die Beiratsfunktion über-<br />

tragen . Der nautisch-technische Bereederer der Schifffahrts gesellschaften und<br />

die Treuhandkommanditistin können je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen<br />

entsenden, der zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat . Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin und die Gesell schafter der persönlich haftenden Ge-<br />

sellschafterin sind berechtigt, an allen Sitzungen des Beirates teilzunehmen .<br />

2 . Der Beirat ist identisch mit dem Beirat der Schifffahrtsgesellschaften . Er übt die<br />

in diesem Vertrag, insbesondere in den Bestimmungen des § 7 Abs. 3, und den<br />

Gesellschaftsverträgen der Schifffahrtsgesellschaften bezeichne ten Befugnisse<br />

aus . Er ist nach den Bestimmungen der §§ 51a und 51b GmbHG berechtigt, sich<br />

jederzeit über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft(en) zu unterrichten sowie die<br />

Handelsbücher der Gesellschaft(en) einzusehen, darf aber hierdurch den ordentlichen<br />

Geschäftsbetrieb nicht maßgeblich stören .<br />

3. Die Amtszeit des Beirats beträgt drei Jahre.<br />

4. Zum Beirat kann nur gewählt werden, wer nicht direkt oder indirekt im Wettbewerb<br />

der Gesellschaft steht .<br />

5 . Geschäftsführer und Angestellte der Hanse Capital Gruppe können dem Beirat<br />

nicht angehören, ebenso nicht die unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie mit diesen verwandte und verschwägerte<br />

Personen .<br />

6. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

er gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Vorsitzende, bei Ver hinderung<br />

sein Stellvertreter, vertritt den Beirat gegenüber Dritten .<br />

7 . Die Beiratsmitglieder können jederzeit abberufen werden . Die Abberu fung des<br />

von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmten Bei ratsmitgliedes kann<br />

allein durch diese erfolgen . Die Abberufung weiterer Beiratsmitglieder kann im<br />

schriftlichen Beschlussverfahren oder in der Ge sellschafterversammlung mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen .<br />

8 . Scheidet während der Amtsdauer ein gewähltes Beiratsmitglied aus, so ist<br />

im schriftlichen Beschlussverfahren, bzw . auf der nächsten Gesellschafter-<br />

versammlung, bis zur Beendigung der Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen .<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt nimmt das ersatzmitglied diese position wahr.<br />

9 . Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an wesend ist .<br />

Vertretung durch ein anderes Beiratsmitglied mit schriftlicher Vollmacht ist zulässig.<br />

über die Verhandlungen und Beschlüsse des Beirates ist ein von dem Vorsitzenden<br />

des Beirates zu unterzeichnendes Protokoll zu fertigen, das den Beiratsmitgliedern,<br />

der Geschäftsführung und den Gesellschaftern der per sönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zur Verfügung zu stellen ist. Jedes Beiratsmitglied kann<br />

nur ein weiteres Mitglied vertreten . Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen; schriftliche oder fernmündliche Abstimmung ist zulässig.<br />

Kommt es im Beirat nicht zu einer Beschlussfassung, so kann die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin eine Gesellschafterversammlung einberufen, welche über<br />

die vom Beirat nicht entschiedenen Fragen beschließt .<br />

10 . Die Beiratsmitglieder haben bei ihrer Beiratstätigkeit ordentlich und ge wissenhaft<br />

zu handeln . Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Ge sellschaft, namentlich<br />

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im<br />

Beirat bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren .<br />

11 . Die gewählten bzw . benannten Mitglieder des Beirates haben Anspruch auf angemessenen<br />

ersatz ihrer Auslagen und auf eine Vergütung. Die Vergütung beträgt<br />

4 .000 EUR p .a . pro erworbenes Schiff bzw . max . 9 .000 EUR p .a . bei drei und mehr<br />

erworbenen Schiffen für den gesamten Beirat. Im Jahr der Bestellung erhält der<br />

Beirat die Vergütung zeitanteilig. Die Aufteilung des Gesamtbetrages p.a. auf den<br />

Vorsitzenden sowie die weiteren Beiratsmitglieder obliegt dem Beirat selbst. Die<br />

Vergütung ist fällig, sobald der Jahresabschluss des betreffenden Kalen derjahres<br />

festgestellt ist. Der ersatz von Auslagen ist sofort fällig. Vertreter des Bereederers,<br />

der Treuhandkommanditistin bzw. der Verwaltungstreuhän derin sowie der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, die an Beiratssitzun gen teilnehmen, haben<br />

Anspruch auf angemessenen Ersatz ihrer Auslagen, jedoch keinen Anspruch auf<br />

eine darüber hinausgehende Vergütung.<br />

12. Die Haftung der Mitglieder des Beirates ist auf Vorsatz und grobe fahrläs sigkeit<br />

beschränkt. Die Haftung je Beiratsmitglied und Haftungsfall, ausge nommen für Vorsatz,<br />

ist auf 10 .000 EUR beschränkt .<br />

§ 10 Gesellschafterversammlung<br />

1. Spätestens Abschluss der Investitionstätigkeit findet eine präsenz-Gesellschafterversammlung<br />

statt . Dort soll über das Ergebnis der Investitions- und Finanzierungsphase<br />

berichtet und der Beirat der Gesellschaft gewählt werden .<br />

2. ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich inner halb von<br />

zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt, es sei denn die Gesell-<br />

schafterversammlung wird gemäß Abs . 17 nach dem Umlaufverfahren abgehal-<br />

ten . Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzube rufen, wenn<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin dies für zweckmäßig hält oder der Beirat<br />

oder Gesellschafter, deren Kapitalanteile mindestens 25 % des gesamten Gesellschaftskapitals<br />

betragen, die einberufung unter Angabe des Zweckes und der<br />

Tagesordnung gegenüber der persönlich haften den Gesellschafterin schriftlich<br />

verlangen . Eine außerordentliche Gesell schafterversammlung kann auch mit<br />

einer verkürzten, den jeweiligen Umständen angemessenen Ladungsfrist einbe-<br />

rufen werden . Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin der Aufforderung<br />

nicht binnen zwei Wochen nach, sind der Beirat oder die Gesellschafter, die das<br />

Verlangen ordnungsgemäß erklärt haben, selbst zur einberufung berechtigt. Im<br />

Regelfall soll die Gesellschafterversammlung zusammen mit der Treugeberversammlung<br />

der Treuhänderin abgehalten werden . Nachfol gende Regelungen gel-<br />

ten insoweit auch für die Treugeberversammlungen .


GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

3 . Ladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen durch die persön lich haftende<br />

Gesellschafterin unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen,<br />

gerechnet vom Tage der Absendung . Die Ladung hat schriftlich an die letzte der<br />

Gesellschaft bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu erfolgen . Sofern<br />

der jeweilige Gesellschafter zugestimmt hat, kann die Ladung dem Gesellschafter<br />

auch per E-Mail zugesandt werden . Ist der Gesellschaft bekannt, dass ein Gesellschafter<br />

abwesend ist, so kann die Ladung wirksam nur an einen vom ab wesenden<br />

Gesellschafter zu benennenden Bevollmächtigten erfolgen . Dies gilt jedoch nur,<br />

soweit eine solche Bevollmächtigung der Gesellschaft vorher mitgeteilt wurde .<br />

4 . Die persönlich haftende Gesellschafterin legt die Tagesordnung fest . Hierbei kann<br />

sie auch, wenn dies rechtlich oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint, auf die Aufnahme<br />

einzelner der in Abs . 11 genannten Themen in die Tagesordnung verzichten .<br />

Änderungswünsche zur Tagesordnung sind der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

innerhalb von 10 Tagen nach Datum des Poststempels der Einladung zur<br />

Versammlung anzumelden. Rechtzeitige änderungen kön nen von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin in die Tagesordnung aufgenommen werden . Sofern<br />

rechtzeitig angemeldete änderungen nicht aufgenommen wurden, stimmt die Versammlung<br />

über die Erweiterung der Tagesordnung ab .<br />

5. Die Gesellschafterversammlungen finden grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft<br />

oder in einer Stadt in Deutschland statt .<br />

6 . Der persönlich haftenden Gesellschafterin ist es gestattet, ihre Gesellschafterversammlungen<br />

zusammen mit den Gesellschafterversammlungen der Schifffahrtsgesellschaften<br />

abzuhalten. Beschlussfassungen finden getrennt nach den<br />

einzelnen Gesellschaften statt, so dass die Stimmverhältnisse gewahrt bleiben .<br />

Verschiedene erörterun gen, wie zur lage der Gesellschaft, werden dabei aber gemeinsam<br />

abgehalten .<br />

7. Jeder Kommanditist ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversamm lung durch<br />

eine mit schriftlicher Vollmacht versehene person vertreten zu lassen. eine solche<br />

Vollmacht kann jedoch nur wirksam Verwandten ersten Grades und in häuslicher,<br />

eheähnlicher Gemeinschaft lebenden personen, einem zur beruflichen Schweigepflicht<br />

verpflichteten Angehörigen eines rechtswirtschafts-, oder steuerberatenden<br />

Berufes oder einem Vermittler der Kommanditeinlage an der Gesellschaft erteilt<br />

werden. Die Vollmacht ist jederzeit auch gegenüber der Gesellschaft widerruflich.<br />

Neben den Kom manditisten nimmt der Beirat an der Gesellschafterversammlung<br />

teil .<br />

8 . Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin geleitet. Der Versammlungsleiter bestimmt den protokollführer.<br />

Der Versammlungsleiter kann den Vorsitz der Gesellschaf terversammlung<br />

einem Mitglied des Beirates oder dem Vertreter der Treu handkommanditistin übertragen.<br />

ein ergebnisprotokoll ist ausreichend und vom Versammlungsleiter und<br />

dem Protokollanten zu unterzeichnen . Es ist allen Stimmberechtigten zu übersenden<br />

. Sofern der jeweilige Gesellschafter zugestimmt hat, kann das Protokoll dem<br />

Gesellschafter auch per E-Mail zugesandt werden . Sein Inhalt gilt als genehmigt,<br />

wenn der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht innerhalb von vier Wochen<br />

nach Abgabe des Protokolls zur Post ein schriftlicher Widerspruch zugegangen<br />

ist . Über einen etwaigen Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung<br />

.<br />

9 . Die Treuhandkommanditistin darf von ihrem Stimmrecht unter Berück sichtigung<br />

der ihr aufgrund des Treuhandvertrages von dem Treugeber er teilten Weisungen<br />

unterschiedlich Gebrauch machen, so dass auf diese Wei se dem Willen aller Treugeber<br />

entsprochen wird (gespaltene Stimmabgabe) .<br />

10 . Soweit Weisungen von den Treugebern nicht erteilt werden oder nicht rechtzeitig<br />

eingeholt werden können, ist die Treuhänderin berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen selbstständig zu entscheiden und abzustimmen . Sie hat dabei die berechtigten<br />

Interessen der Treugeber sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Schifffahrtsgesellschaft ergebenden Rechte und Verpflichtungen zu beachten<br />

und ggf . gegeneinander abzuwägen . In Fällen, in denen die Treuhänderin nicht<br />

mehr rechtzeitig Weisungen einho len konnte, hat sie die Treugeber über ihre Entscheidungen<br />

und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten .<br />

11 . Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag<br />

oder Gesellschafterbeschluss sonstige Gegenstände zur Beschlussfassung<br />

überwiesen sind, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

zu beschließen über:<br />

11.1 feststellung des Jahresabschlusses;<br />

11.2 Wahl des Abschlussprüfers;<br />

11.3 Verwendung des Jahresergebnisses und den Auszahlungsvorschlag der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin<br />

11.4 entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Treuhän derin;<br />

11.5 Wahl und entlastung des Beirates;<br />

12 . Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />

des stimmberechtigten Kapitals vertreten ist. fehlt es an dieser Voraussetzung,<br />

so ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften nach Abs . 3 mit derselben<br />

Tagesordnung eine neue Gesellschafterversamm lung einzuberufen, die ohne<br />

Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kapitals beschlussfähig ist . Auf diesen<br />

Sachstand ist in der Einladung hinzuweisen .<br />

13 . Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Ausübung des Stimmrechts<br />

der Gesellschaft in den ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

der Schifffahrtsgesellschaften, soweit die Beschlussgegenstände in<br />

den Schifffahrtsgesellschaften bekannt sind . Die Ausübung des Stimmrechts der<br />

Gesellschaft erfolgt in den Schifffahrtsgesell schaften durch die Stimmberechtigten .<br />

Stimmberechtigt ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die ihr Stimmrecht<br />

auch auf die Treuhandkom manditistin übertragen kann . Die Stimmberechtigte<br />

hat ihr Stimmrecht in der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft entsprechend dem<br />

Gesellschafterbe schluss auszuüben, sofern die Abstimmung Beschlussgegenstand<br />

einer Gesellschafterversammlung in der Beteiligungsgesellschaft gewesen<br />

ist . Andernfalls übt die persönlich haftende Gesellschafterin das Stimmrecht für die<br />

Beteiligungsgesellschaft nach pflichtgemäßen ermessen aus. Sie hat dabei die berechtigen<br />

Interessen der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft zu beachten .<br />

14. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die Gesellschaft ihre Beschlüsse<br />

mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen . Auf je volle EUR 1 .000<br />

Kommanditkapital entfällt eine Stimme . Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

ein Beschluss über die folgenden Angelegenheiten bedarf einer Zwei-<br />

Drittel-Mehrheit aller ab gegebenen Stimmen und der Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesell schafterin:<br />

14.1 die Veräußerung von Seeschiffen durch eine der Schiff fahrtsgesellschaften, auch<br />

die abstrakte Übertragung des Eigentums<br />

14 .2 jede Änderung des Gesellschaftsvertrages einer der Schifffahrtsgesell schaften und<br />

der Dachgesellschaft;<br />

14.3 die Auflösung der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaften und der Dach gesellschaft;<br />

15 . Treugeber dürfen das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin anteilig, d . h . ent-<br />

sprechend der Stimmkraft ihrer wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft,<br />

unmittelbar selbst ausüben, soweit sie nach den Bestim mungen des Treuhand-<br />

vertrages hierzu bevollmächtigt sind . Machen sie davon nicht Gebrauch, so kann<br />

die Treuhandkommanditistin unter Berück sichtigung des Treuhandvertrages unter-<br />

schiedlich Gebrauch machen, um damit dem Willen aller Treugeber zu entsprechen .<br />

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GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

16 . Eine Anfechtung, bzw . ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesell-<br />

schafterbeschlusses, ist durch die Kommanditisten innerhalb von sechs Wochen<br />

nach Absendung des Protokolls (Datum des Poststempels) an die Gesellschaft zu<br />

richten . Hilft die Gesellschaft nicht ab, so ist eine An fechtung bzw . Feststellung der<br />

Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses nur innerhalb von sechs Wochen nach<br />

Ablehnung durch die Gesellschaft (Datum des Poststempels) durch eine gegen die<br />

Gesellschaft gerichtete Klage zulässig . Nach Ablauf der jeweiligen Fristen gilt ein<br />

etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt .<br />

17 . Gesellschafterbeschlüsse/Gesellschafterversammlungen können grund sätzlich<br />

auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt bzw. gefasst werden. Im falle der<br />

schriftlichen Ab stimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschafter<br />

schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandes dazu aufzufordern<br />

. Die Aufforderung zur Stimmabgabe erfolgt mit einer Frist von drei Wochen,<br />

gerechnet vom Tage der Absendung bis zum Eingang der schriftlichen Stimmabgabe<br />

bei der persönlich haftenden Gesellschafterin . Die Ergebnisse ei ner schriftlichen<br />

Abstimmung können vom Beirat geprüft werden . Sie werden in einem Proto koll<br />

festgehalten und den Gesellschaftern durch Übersendung einer Kopie des Protokolls<br />

mitgeteilt . Sofern der jeweilige Gesellschafter zugestimmt hat, kann das Protokoll<br />

dem Gesellschafter auch per E-Mail zugesandt werden .<br />

§ 11 Gesellschafterkonten<br />

1 . Für jeden Kommanditisten werden ein Festkapitalkonto (1), ein variables Kapitalkonto<br />

(2) und ein Ergebnissonderkonto (3) geführt .<br />

2. Die pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 3 und 4 werden auf den<br />

Festkapitalkonten gebucht . Das Agio gemäß § 4 Abs . 5 wird auf dem Kapitalkonto<br />

2 gebucht .<br />

3 . Auf weiteren separaten, variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem<br />

Festkapital zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht .<br />

4. Auf den ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Ver luste gebucht.<br />

Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen der Kommanditisten<br />

übersteigen .<br />

5 . Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen .<br />

§ 12 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin innerhalb<br />

der gesetzlichen Frist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen . Bei<br />

der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die steuerrecht lichen Vorschriften zu<br />

beachten, soweit dies handelsrechtlich zulässig oder maßgeblich ist .<br />

2. Die Jahresabschlüsse derjenigen Geschäftsjahre, die sich mit der Investi tionsphase<br />

befassen, sind in jedem Fall von einem von den Gesellschaftern zu wählenden Steu-<br />

erberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen . Die Prüfung hat nach den Grundsätzen<br />

handelsrechtlicher pflichtprüfungen analog § 316 ff. HGB zu erfolgen. Auch die fol-<br />

genden Jahresabschlüsse sind von einem von den Kommanditisten zu wählenden<br />

Steuerberater zu prüfen, sofern die Gesell schafterversammlung dies beschließt .<br />

3. Der gemäß Abs. 1 aufgestellte und nach Abs. 2 geprüfte Jahresabschluss ist dem<br />

Beirat vorzulegen<br />

4. Der mit Bestätigungsvermerk eines Steuerberaters versehene Jahresab schluss der<br />

Gesellschaft (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang so wie ggf. lagebericht)<br />

ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin den Kommanditisten mit der Auf-<br />

forderung zur Abstimmung im schriftlichen Beschlussverfahren bzw . mit der Einberu-<br />

fung zur Gesellschafterversamm lung vorzulegen . Mit der Einladung zur Gesellschaf-<br />

terversammlung, die über feststellung des Jahresabschlusses beschließt, sind den<br />

Kommanditisten die Abschriften des Jahresabschlusses zu übersenden.<br />

5 . Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofern nicht zwingende<br />

gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig machen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen<br />

auf das Anlagevermögen vorzunehmen . Nachträgliche Änderungen<br />

der Steuerbilanz sind in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen<br />

. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes<br />

Änderungen vorzunehmen sind, ha ben diese bindende Wirkung für alle Gesellschafter<br />

.<br />

6 . Die persönlich haftende Gesellschafterin wird einen Antrag zur Besteuerung gemäß<br />

§ 5a EStG (Tonnagegewinnermittlung) stellen .<br />

§ 13 Leistungen der Gesellschafter, Vergütungen und Ergebnisverteilung<br />

Die nachfolgend genannten Gesellschaften übernehmen die im Folgenden jeweils<br />

dargestellten besonderen entgeltlichen leistungen, damit der Zweck der Gesellschaft<br />

bestmöglich erreicht wird .<br />

1 . Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden alle Kosten, die ihr für die Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Gesellschaft entstehen, sowie alle von ihr im Interesse der<br />

Gesellschaft verauslagten Aufwendun gen von der Gesellschaft ersetzt. Zusätzlich er-<br />

hält die persönlich haf tende Gesellschafterin zum Ausgleich für ihr Haftungsrisiko und<br />

für Geschäftsführungstätigkeiten eine feste Vergütung von pauschal euR 5.000,00 pro<br />

Kalenderjahr. für das Kalen derjahr 2010 erhält sie eine feste Vergütung von pauschal<br />

euR 5.000,00. Ab 2011 erhöht sich die Vergütung um 2,5 % p.a..<br />

2 . Die Treuhänderin erhält für die Einrichtung der Treuhand eine einmalige Treuhandge-<br />

bühr in Höhe von 0,5 % des endgültigen Kommanditkapitals der Beteiligungsgesell-<br />

schaft. Bis spätestens 30. Juni 2010 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von euR<br />

80 .000,00 fällig . Am Ende des 1 . Quartals 2011 soll die exakte Abrechnung der einma-<br />

ligen Treuhandgebühr vorgenommen werden . Aufwendungen Dritter z .B . Rechtsbe-<br />

ratung, Kosten des Jahresabschlus ses und der Steuerberatung, Anwaltskosten beim<br />

Inkasso sowie Kosten der Handelsregistereintragung sind gesondert zu entgelten .<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre treuhänderisch verwalteten und betreuten Komman-<br />

diteinlagen und mittelbaren Beteiligungen der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbe-<br />

teiligungs GmbH & Co . KG ab 2010 von der Gesellschaft eine pauschale jährliche<br />

Treuhandprovision in Höhe von 0,1 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

verwalteten Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft, zahlbar in vierteljährlichen<br />

Teilbeträgen am ende eines Quartals. Der Vertrag endet mit der liquidation<br />

der Gesellschaft. Im Jahr der Beendigung der Gesellschaft bzw. bei Vertragsbeeendigung<br />

erhält die Treuhänderin die Vergütung zeitanteilig. Die jährliche Treuhandprovision<br />

kann durch die Treuhänderin ab 2011 jährlich um 2,5 % erhöht werden . Ist der<br />

lebenshaltungskostenindex des abgelaufenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr stärker<br />

gestiegen, kann die Treuhandprovision durch die Treuhänderin auch statt dessen<br />

um die prozentuale Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden .<br />

3 . Die unter Abs . 1 und 2 genannten Positionen sind Aufwand der Gesell schaft . Die<br />

vorgenannten Vergütungen verstehen sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher umsatzsteuer<br />

.<br />

4. Das verbleibende ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer getätigten<br />

pflichteinlagen verteilt.<br />

Soweit ein Kommanditist der Gesellschaft wirksam beigetreten ist und die erste<br />

Rate von 50 % (zzgl. Agio) bis zum 15. Juli 2010 eingezahlt hat, erhält er eine


GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

einmalige Auszahlung von 5 % auf die erste eingezahlte Rate (ohne Agio) seines<br />

Kommanditkapitals . Diese Regelung gilt analog für einen wirksamen Gesellschaftsbeitritt<br />

und eine Einzahlung der ersten Rate von 50 % (ohne Agio) bis zum<br />

15 . oktober 2010 mit einer Auszahlung in Höhe von 3 % . Maßgebend ist der Tag<br />

der Gutschrift auf dem eigenkapital-Sammelkonto. Diese einmalige Zusatzentnahme<br />

wird nach einmaligem Beschluss der Gesellschafterversammlung über<br />

eine Gewinnausschüttung zur Zahlung fällig.<br />

Für das Geschäftsjahr 2010 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die<br />

Verlustsonderkonten – soweit steuerrechtlich zulässig – im selben Verhältnis zueinander<br />

stehen wie die übernommenen Kommanditeinlagen. Die Vertei lung erfolgt<br />

dabei grundsätzlich in der Weise, dass den in 2010 eintretenden Gesellschaftern<br />

das ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis ihrer pflichtein lagen bis zur Gleichstellung<br />

der Verlustsonderkonten zunächst allein zuge wiesen wird. erhöhungen<br />

der Kommanditeinlagen werden wie Beitritte be handelt . Das nach Abzug dieser<br />

Vorabverteilung verbleibende ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer pflichteinlagen verteilt.<br />

Für das Geschäftsjahr 2011 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – un abhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die Verlustsonderkon-<br />

ten – soweit steuerrechtlich zulässig – im selben Ver hältnis zueinander stehen wie<br />

die übernommenen Kommanditeinlagen. Die Verteilung erfolgt dabei grundsätzlich<br />

in der Weise, dass einzelnen Gesell schaftern das ergebnis der Gesellschaft im Ver-<br />

hältnis ihrer pflichteinlagen bis zur Gleichstellung der Verlustsonderkonten zunächst<br />

allein zugewiesen wird . Erhöhungen der Kommanditeinlagen werden wie Beitritte<br />

behandelt. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende ergebnis wird auf<br />

alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer pflichteinlagen verteilt.<br />

Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 ist – falls erforderlich – entsprechend zu<br />

verfahren. Zum 31.12.2014 werden Verlustsonderkonten, sofern sie nicht im selben<br />

Verhältnis stehen wie die übernommenen Kommanditeinlagen, durch umbuchungen<br />

entsprechend angepasst .<br />

5 . Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im Übrigen einheitlich wie folgt geregelt:<br />

5.1 entnahmen sind nur in form von Auszahlungen nach feststellung des Jahresabschlusses<br />

und Beschlussfassung durch die ordentliche Gesellschaf terversammlung<br />

zulässig;<br />

5.2 entnahmen dürfen nur insoweit getätigt werden, als etwaige Auflagen von Kreditinstituten<br />

nicht entgegenstehen;<br />

5 .3 Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst mit etwaigen Forde rungen der<br />

Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter zu verrech nen;<br />

5.4 Sofern es die liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, wird die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin die im Emissionsprospekt vorgesehenen Auszah lungen an die<br />

Kommanditisten bereits im laufenden Geschäftsjahr, jeweils zum 15 . Dezember –<br />

und insofern abweichend von 5.1 – vornehmen;<br />

5 .5 Die persönlich haftende Gesellschafterin kann Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

ganz widersprechen oder diese angemessen reduzieren, soweit die Vermögens-<br />

und liquiditätslage der Gesellschaft diese Auszahlun gen nicht oder nicht in<br />

voller Höhe zulässt .<br />

§ 14 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1 . Die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Kommanditanteilen und Rechten<br />

an solchen sowie Teilen, bedarf zur Wirksamkeit der Zustim mung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin und ist nur zum Wech sel eines Geschäftsjahres<br />

möglich . Die persönlich haftende Gesellschafterin erteilt bereits jetzt ihre<br />

Zustimmung zur übertragung von Gesellschaftsan teilen auf den Treugeber, auf<br />

Ehegatten und Kinder des Kommanditisten oder Treugebers .<br />

2 . Für die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Anteilen wird auf den Treu-<br />

handvertrag verwiesen .<br />

3 . Beabsichtigt ein Treugeber oder ein Kommanditist, seine Treugeberstel lung bzw .<br />

seinen Gesellschaftsanteil an einen Dritten zu veräußern, so steht der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe der folgenden Be stimmungen ein Vorkaufsrecht<br />

zu:<br />

3 .1 der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist hat der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin unter Angabe des mit dem Dritten vereinbarten Preises<br />

und der sonstigen Bedingungen auf dem Briefwege die beabsichtigte Veräußerung<br />

anzuzeigen;<br />

3.2 die persönlich haftende Gesellschafterin kann das ihr zustehende Vor kaufsrecht<br />

nur binnen vier Wochen nach Zugang der vollständigen Anzeige gemäß 3.1 ausüben.<br />

übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vor kaufsrecht aus, so ist<br />

der Treugeber oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen<br />

Gesellschaftsanteil Zug um Zug gegen Zah lung des Kaufpreises auf die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin zu über tragen;<br />

3.3 macht die persönlich haftende Gesellschafterin von ihrem Vorkaufs recht keinen<br />

Gebrauch, so kann der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist seinen<br />

Gesellschaftsanteil zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin nach den<br />

vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Ver tragsbedingungen an den Dritten<br />

veräußern .<br />

4 . Übertragungen von Gesellschaftsanteilen und Treugeberpositionen kön nen nur<br />

zum Wechsel eines Geschäftsjahres erfolgen . Die zu übertragenden Anteile, wie<br />

auch die im Fall von Teilübertragungen verbleibenden Anteile, sollen mindestens<br />

EUR 15 .000,- betragen und durch EUR 1 .000,- teilbar sein .<br />

5 . Bei Übertragungen - mit Ausnahme von Erbfällen - kann die Treuhänderin eine<br />

Dienstleistungspauschale in Höhe von EUR 150,- zzgl . USt vom Erwerber erheben .<br />

§ 15 Ausscheiden, Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1 . Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht auf gelöst,<br />

sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt . Ein Ausscheiden<br />

eines Gesellschafters ist nur zum Wechsel des Kalenderjahres möglich .<br />

2 . Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

2.1 er die Gesellschaft gekündigt hat;<br />

2.2 ein Gläubiger des Kommanditisten der Gesellschaft wirksam gekündigt hat;<br />

2 .3 er gemäß nachfolgendem Abs . 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wor den ist .<br />

3 . Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn er/sie<br />

3.1 gegen Gesellschafterpflichten, den Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse<br />

schuldhaft grob verstoßen hat;<br />

3 .2 seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb<br />

eines Monats wieder aufgehoben worden ist;<br />

3.3 über sein Vermögen ein rechtskräftiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder<br />

die er öffnung mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />

3.4 mit der einzahlung seiner einlage ganz oder teilweise in Verzug kommt und sie<br />

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet .<br />

Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberech tigt .<br />

4 . Die Ausschlussgründe gelten entsprechend, wenn sie in der Person eines Treugebers<br />

der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG eintreten . In diesem Falle<br />

scheidet die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG mit der entsprechenden<br />

Beteiligung anteilig aus . Sie ist jedoch berechtigt, den Kommanditanteil durch<br />

Eingehung neuer Treuhandvereinbarungen auf rechtzuerhalten . Geschieht dieses<br />

nicht binnen drei Monaten, kann die per sönlich haftende Gesellschafterin in Höhe<br />

der ausgeschlossenen Komman ditanteile neue Kommanditisten aufnehmen .<br />

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GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

5 . Die Kosten der Auseinandersetzung trägt der ausgeschlossene Gesellschaf ter .<br />

6 . Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich durch die<br />

Gesellschafterversammlung eine neue persönlich haftende Gesell schafterin zu wählen .<br />

§ 16 Abfindung bei Ausscheiden/Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1 . Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, so ist an den aus scheidenden<br />

Kommanditisten eine Abfindung zu zahlen, die sich aus der Bewertung der Gesellschaft<br />

zum Zeitpunkt des Ausscheidens ergibt. für diesen Zeitpunkt ist eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu erstellen, für die grundsätzlich die handelsrechtlichen<br />

Bewertungsgrundsätze gelten . Stille Reserven sind zu berücksichtigen, nicht aber<br />

ein eventueller Geschäfts- oder Firmenwert .<br />

2 . Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

aus, tragen die Gesellschaft und der kündigende Kommandi tist die<br />

Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz je zur Hälfte . In den übrigen<br />

Fällen hat der ausscheidende Kommanditist diese Kosten al lein zu tragen . Auf die<br />

insofern mutmaßlich von dem ausscheidenden Kom manditisten zu tragenden Kosten<br />

hat dieser einen angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />

3. für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt folgendes:<br />

3 .1 Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den Tag des Aus scheidens<br />

nach den Grundsätzen zu ermitteln ist, die für die Auseinander setzungsbilanz gelten .<br />

Die Abfindung beträgt 100 % von dem so ermittelten Wert. Scheidet der Komman-<br />

ditist aufgrund eines Beschlusses nach § 15 Abs . 3 aus wichtigem Grund aus der<br />

Gesellschaft aus, beträgt die Abfindung 60 % des nach Satz 1 ermittelten Wertes;<br />

3.2 Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zahlen. Die erste Rate ist am<br />

Ende des Monats fällig, der der Feststellung der Auseinandersetzungs bilanz folgt .<br />

Die Abfindung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit 1,375 % über dem jeweiligen<br />

Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der europäi schen Zentralbank zu verzinsen.<br />

Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu zahlen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, die Abfindung vor fälligkeit zu zahlen.<br />

4 . Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesell schaft keine<br />

einigung über den Verkehrswert der Schiffe in den Schiff fahrtsgesellschaften ohne<br />

Berücksichtigung eines eventuell bestehenden Chartervertrages erzielt werden,<br />

wird dieser verbindlich durch zwei un abhängige, in der internationalen Schifffahrt<br />

erfahrene An- und Verkaufs makler als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das Mit-<br />

tel der Bewertungen maßgeblich ist . Sollte keine Einigung über die Ernennung der<br />

Schiedsgut achter erreicht werden, bestimmt die Handelskammer Hamburg selbige .<br />

Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft nur, wenn ein höherer als<br />

der von der Gesellschaft selbst geschätzte Schiffswert von den Sachver ständigen<br />

festgestellt wird . Andernfalls trägt der ausscheidende Komman ditist die Kosten .<br />

5. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens schwebenden<br />

Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht teil, soweit diese<br />

Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungs bilanz berücksichtigt sind .<br />

6 . Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungs guthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen . Hat er jedoch Entnahmen getätigt,<br />

sind diese an die Gesellschaft unverzüglich zurückzu zahlen, soweit sie die<br />

Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen .<br />

7 . Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung für Schul den der<br />

Gesellschaft nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit, als er von den Gläubigern<br />

in Anspruch genommen wird .<br />

8 . Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch Been digung eines<br />

Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden Bestimmun gen entsprechend, soweit<br />

die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf den Treugeber übertragen wird .<br />

9. ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge einer steu-<br />

erlichen Außenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen<br />

der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbi lanz entsprechend zu<br />

ändern und die Abfindung der änderung anzupassen.<br />

§ 17 Erbfolge<br />

1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt .<br />

2. Sind mehrere erben und/oder Vermächtnisnehmer vorhanden, können diese ihre<br />

Rechte als Kommanditisten nur einheitlich durch einen gemein samen Bevollmächtigten<br />

ausüben, der die Gesellschafterrechte wahrnimmt . Bis zur Benennung eines<br />

solchen Bevollmächtigten ruhen die Stimmrechte des von der Erbfolge betroffenen<br />

Gesellschaftsanteils .<br />

3. es ist zulässig, dass Kommanditisten für die Verwaltung ihrer Anteile nach ihrem<br />

Tode Testamentsvollstreckung anordnen .<br />

4 . Sofern eine Auseinandersetzung des Kommanditanteils unter den Erben erfolgt,<br />

sollen die einzelnen Anteile mindestens EUR 15 .000 erreichen und durch EUR<br />

1 .000 teilbar sein . Ansonsten kann eine Auseinandersetzung ge genüber der Gesellschaft<br />

nicht erfolgen .<br />

§ 18 Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter<br />

1 . Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesellschafte rin Auskünfte<br />

über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen . Sofern die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin einem begründeten Auskunftsver langen eines Kommanditisten<br />

in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige wichtige Gründe<br />

vorliegen, sind die Kommanditisten berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und<br />

Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete person einsehen zu lassen.<br />

2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Beirat dürfen dann ge genüber<br />

einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die Ein sichtnahme in die<br />

Bücher und Schriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass<br />

der Kommanditist diese Rechte zu gesellschaftsfrem den Zwecken ausübt oder dadurch<br />

der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht .<br />

3 . Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung<br />

einer Sonderprüfung in entsprechender Anwendung der Be stimmungen der §§ 142<br />

ff . des AktG beschließen . Hierzu sind 75 % der abge gebenen Stimmen erforderlich .<br />

4. Die Rechte der Kommanditisten nach den Vorschriften der §§ 164 und 166 HGB<br />

bleiben unberührt .<br />

§ 19 Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Gesellschaf terin liquidatorin.<br />

2. Die liquidatorin hat die Beteiligungen bestmöglich zu verwerten, sämtli che for-<br />

derungen der Gesellschaft einzuziehen und den Veräußerungserlös nach Beglei-<br />

chung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschaf ter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitaleinlagen unter Berücksichtigung von § 11 zu verteilen .<br />

§ 20 Schiedsgericht<br />

Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft und einzelnen<br />

oder mehreren Gesellschaftern untereinander über den Inhalt und die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages werden unter Ausschluss des ordentli chen Rechtsweges<br />

durch ein Schiedsgericht entschieden . Die Bestimmungen über das Schiedsgericht<br />

regelt ein gesonderter Schiedsgerichtsvertrag .


GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />

§ 21 Schlussbestimmungen<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, und alleiniger Gerichtsstand<br />

ist Hamburg .<br />

2. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durch führung<br />

sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />

3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergän zungen dieses<br />

Vertrages können nur durch einen entsprechenden Gesell schafterbeschluss erfolgen.<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />

der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />

5. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderun gen unverzüglich<br />

mitzuteilen . Mitteilungen an die Kommanditisten erfol gen an die letzte der<br />

Gesellschaft bekannt gegebene Adresse . Sie gelten mit Absendung nach Ablauf<br />

der üblichen Postlaufzeit als zugegangen .<br />

6. ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge einer steuerlichen<br />

Außenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen<br />

der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbi lanz entsprechend zu<br />

ändern und die Abfindung der änderung anzupassen.<br />

7 . Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft .<br />

Ammersbek, 8 . Februar 2010<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

- Gründungskommanditistin der Beteiligungsgesellschaft -<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

- Gründungskommanditistin der Beteiligungsgesellschaft -<br />

vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

__________________________________________________________________<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

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92 |<br />

TREUHANdVERTRAG<br />

treuhanDVertrag<br />

zwischen den der Beteiligungsgesellschaft beitretenden Kapitalanle gern (Treugeber),<br />

der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, Ammersbek (Treuhänderin), vertreten<br />

durch ihren Geschäftsführer, sowie der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH<br />

& Co . KG, Ammersbek (Gesellschaft) vertreten durch die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH als Komplementärin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />

Präambel<br />

Die Treuhänderin ist an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG als Treuhandkommanditistin beteiligt und berechtigt, die Betei ligung im eigenen Namen<br />

für Rechnung der Zeichner zu erhöhen, die der Gesellschaft mittelbar beitreten.<br />

Daneben verwaltet die Treuhänderin die Beteiligungen derjenigen Kommanditisten, die<br />

der Gesellschaft unmittel bar beitreten. unmittelbar und mittelbar beitretende Zeichner<br />

werden im Innenverhältnis gleich behandelt, jeder Treugeber trägt das wirtschaftliche<br />

Risiko entsprechend einem unmittelbar beitretenden Kommanditisten .<br />

§ 1 Leistungen der Treuhänderin<br />

1 . Übernahme der Funktion der Treuhandkommanditistin (Annahme der Beitrittserklärung,<br />

Anmeldungen zum Handelsregister)<br />

2 . Steuerliche Bearbeitung für die Fondsgesellschafter (Führung der steu erlichen<br />

Beteiligungskonten inkl. Sonder- und ergänzungsbilanzen, individuelle Zuweisung<br />

der steuerlichen ergebnisse, Vorbereitung von Steuererklärungsdaten und<br />

finanzamtsinternen Mitteilungen)<br />

3 . Weiterleitung der jährlichen Auszahlungen<br />

4 . organisation und Durchführung der jährlichen Treugeberversammlung<br />

5 . Unterrichtung der Treugeber über die laufende Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft<br />

§ 2 Treuhandverhältnis<br />

1. Tritt ein Zeichner der Gesellschaft mittelbar über die Treuhandkom manditistin bei<br />

(Treugeber), so beauftragt er diese mit unterzeichnung des Zeichnungsscheines,<br />

ihre Beteiligung in eigenem namen für seine Rechnung um den im Zeichnungsschein<br />

genannten Betrag zu erhöhen .<br />

2. Tritt ein Zeichner der Gesellschaft unmittelbar bei (Treugeber-Kom manditist), so<br />

beauftragt er die Treuhänderin nach Maßgabe des Ge sellschaftsvertrages und<br />

dieses Vertrages, einen Beitrittsvertrag mit der Komplementärin zu schließen, die<br />

Eintragung der Beteiligung im Handelsregister zu betreiben und die Beteiligung zu<br />

verwalten .<br />

3. Der unmittelbare oder mittelbare Beitritt eines Zeichners kann auch durch die übernahme<br />

der von der Treuhänderin gehaltenen Komman ditbeteiligung im Wege der<br />

Sonderrechtsnachfolge erfolgen .<br />

4 . Die Treuhänderin ist berechtigt, die ihr von dem Treugeber übertrage nen Aufgaben<br />

auch für andere Treugeber, die sie mit der Übernahme von Kommanditanteilen<br />

beauftragt haben oder beauftragen werden, zu übernehmen .<br />

§ 3 Treugeber- und Gesellschafterversammlungen, Weisungen<br />

1 . Die Ausübung von Treugeber- und Gesellschafterrechten erfolgt in ein heitlichen<br />

Gesellschafterversammlungen. Die Abhaltung der Versamm lung richtet sich<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG .<br />

2 . Soweit Weisungen von den Treugebern nicht erteilt werden oder nicht rechtzeitig<br />

eingeholt werden können, ist die Treuhänderin berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen selbständig zu entscheiden und abzu stimmen . Sie hat dabei die berechtigten<br />

Interessen der Treugeber so wie die sich aus den Gesellschaftsverträgen<br />

der Gesellschaft und der Schifffahrtsgesellschaften ergebenden Rechte und<br />

Verpflichtungen zu beachten und ggf. gegen einander abzuwägen. In fällen, in denen<br />

die Treuhänderin nicht mehr rechtzeitig Weisungen einholen konnte, hat sie die<br />

Treugeber über ihre Entscheidungen und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten .<br />

§ 4 Dauer des Vertrages<br />

1. Dieser Vertrag beginnt mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Hanse Capital<br />

Finanzservice GmbH & Co . KG und ist für die Dauer des Bestehens der <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG geschlossen . Die Möglichkeit<br />

zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt .<br />

2. Im falle der Kündigung ist die Treuhänderin verpflichtet, die anteilig auf den Treugeber<br />

entfallende Beteiligung auf diesen zu übertragen . Die Übertragung, mit der<br />

der Treugeber unmittelbar Kommanditist wird, bedarf nicht der Zustimmung durch<br />

die Geschäftsführung und ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />

im Han delsregister. Zu diesem Zweck hat der Treugeber der Treuhänderin<br />

auf eigene Kosten eine beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen .<br />

3 . Das Treuhandverhältnis kann ferner von der Treuhänderin oder dem Treugeber<br />

entsprechend den Regelungen über die ordentliche Kündi gung des Gesellschaftsvertrages<br />

gekündigt werden .<br />

4 . Das Treuhandverhältnis endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kün digung be-<br />

darf, wenn über das Vermögen des Treugebers das Insolvenz verfahren eröffnet wird.<br />

§ 5 Übergang des Treuhandverhältnisses<br />

1 . Überträgt ein Treugeber-Kommanditist oder Treugeber seine Beteili gung im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge auf einen Dritten, so über nimmt der Rechtsnachfolger<br />

alle Rechte und pflichten aus diesem Vertrag. Der übergang ist der Treuhänderin<br />

durch Vorlage geeigneter unterlagen anzuzeigen bzw. nachzuweisen.<br />

2 . Geht die Beteiligung auf mehrere über, so haben diese einen gemein samen Bevollmächtigten<br />

zu benennen . Bis zur Benennung des Bevoll mächtigten ruhen die<br />

Rechte aus der mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung mit Ausnahme des<br />

Rechtes auf Ausschüttungen .<br />

3 . Stirbt ein Treugeber bzw . Treugeber-Kommanditist, so geht der Anteil auf seine<br />

erben über, die sich gegenüber der Treuhänderin durch Vor lage eines erbscheins,<br />

notariellen Auseinandersetzungsvertrages oder durch entsprechende Erklärung<br />

des Testamentsvollstreckers zu legiti mieren haben .<br />

§ 6 Vergütung<br />

1 . Die Treuhänderin erhält für ihre treuhänderisch verwalteten und betreuten Kommanditeinlagen<br />

und mittelbaren Beteiligungen der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG ab 2010 von der Gesellschaft eine pauschale<br />

jährliche Treuhandprovision in Höhe von 0,1 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

verwalteten Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft zahlbar<br />

in vierteljährlichen Teilbeträgen am ende eines Quartals. Der Vertrag endet mit der<br />

liquidation der Gesellschaft. Im Jahr der Beendigung der Gesellschaft bzw. bei<br />

Vertragsbeeendigung erhält die Treuhänderin die Vergütung zeitanteilig.<br />

2 . Die Treuhänderin erhält für die Einrichtung der Treuhand eine einmalige Treuhandgebühr<br />

in Höhe von 0,5% des endgültigen Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Bis spätestens 30. Juni 2010 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von


TREUHANdVERTRAG<br />

EUR 80 .000,- zzgl . gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer fällig . Am<br />

Ende des 1 . Quartals 2011 soll die exakte Abrechnung der einmaligen Treuhandge-<br />

bühr vorgenommen werden .<br />

3. Aufwendungen Dritter z.B. Rechtsberatung, Kosten des Jahresabschlus ses und<br />

der Steuerberatung, Anwaltskosten beim Inkasso sowie Kosten der Handelsregi-<br />

stereintragung sind gesondert zu entgelten .<br />

4 . Die jährliche Treuhandprovision gemäß § 6 Nr . 1 kann durch die Treuhänderin ab<br />

2011 jährlich um 2,5% erhöht werden . Ist der Lebenshaltungskostenindex des abgelaufenen<br />

Jahres im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen, kann die Treuhandprovision<br />

durch die Treuhänderin auch statt dessen um die prozentuale Steigerung<br />

des Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden .<br />

5 . Bei Übertragungen von Anteilen - mit Ausnahme von Erbfällen - kann die Treuhand<br />

eine Diestleistungspauschale in Höhe von EUR 150,- vom Erwerber erheben<br />

6. Die vorgenannten Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer .<br />

§ 7 Haftung, Verjährung<br />

1. Die Treuhänderin nimmt die von ihr übernommenen Rechte und pflich ten mit Sorgfalt<br />

des ordentlichen Kaufmanns wahr .<br />

2. Der umfang der Haftung ist auf den im Zeichnungsschein genannten Betrag begrenzt.<br />

Ansprüche können nur geltend gemacht werden, so weit die Zeichner nicht<br />

auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermögen .<br />

3. Die Treuhänderin hat nicht einzustehen für den von den Zeichnern beabsichtigten<br />

wirtschaftlichen erfolg der Beteiligung oder die Vermö gens-, finanz- oder ertragslage<br />

der Gesellschaft. Die Treuhänderin hat nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsprospektes zu prüfen . Ihr obliegt auch nicht die Überwachung der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft .<br />

4. Die Treuhänderin darf davon ausgehen, dass der Zeichner den Beteiligungsprospekt<br />

erhalten und sich anhand des Beteiligungsprospektes über die<br />

Gesellschaft und alle sonstigen für die Beteiligungsentschei dung des Zeichners<br />

maßgebenden Umstände unterrichtet hat .<br />

5 . Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin verjähren sechs Mo nate<br />

nach Kenntnis des Schaden stiftenden ereignisses, spätestens drei Jahre nach-<br />

dem der Anspruch entstanden ist, soweit nicht gesetz lich eine kürzere Verjährung<br />

vorgesehen ist .<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, und alleiniger Gerichtsstand<br />

ist Hamburg .<br />

2. Alle Verpflichtungen aus diesem Treuhandvertrag und seiner Durchführung sind<br />

am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />

3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergänzun gen<br />

dieses Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine<br />

Änderung dieser Klausel .<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />

der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />

Ammersbek, 8 . Februar 2010<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

___________________________________________________________________<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

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94 |<br />

GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />

muster-gesellschaftsVertrag Der schifffahrtsgesellschaften<br />

Der nachfolgend abgedruckte Muster-Gesellschaftsvertrag gilt für alle Schifffahrtsgesellschaften<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG ., wenn<br />

sie Mehrheitsgesellschafterin ist und die Schiffsgesellschaften von ihr gegründet werden<br />

oder worden sind .<br />

Muster-Gesellschaftsvertrag für „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsverwaltungs GmbH<br />

– nachstehend „Gesellschaft“ genannt –<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

1 . Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />

2 . Sitz der Gesellschaft ist Ammersbek . Ggf . kann es auch - im Regelfall auf Wunsch<br />

der finanzierenden Bank, die eine Sitzverlegung der Gesellschaft an den Sitz der<br />

Bank wünscht - zu einem anderen Sitz der Gesellschaft kommen .<br />

3 . Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr .<br />

§ 2 Dauer der Gesellschaft<br />

1 . Die Gesellschaft hat am 8 . Februar 2010 begonnen . Die Dauer der Gesell schaft ist<br />

unbestimmt .<br />

2 . Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von<br />

neun Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />

2020 . Bei Kündigung eines Gesellschafters oder mehrerer Ge sellschafter<br />

wird die Gesellschaft fortgeführt .<br />

3 . Die Gesellschaft wird spätestens mit Eintreten der nachfolgenden Er eignisse aufgelöst:<br />

untergang, Totalverlust und Verkauf des Schiffes, soweit dies nicht zum<br />

Zwecke der Ausflaggung erfolgt.<br />

§ 3 Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des unternehmens ist der erwerb oder Bau, der Betrieb und die Veräußerung<br />

eines Seeschiffes, ggf . auch über die Beteiligung an anderen Schiffsgesellschaften<br />

. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Ge sellschaftszwecks<br />

alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu betreiben.<br />

§ 4 Gesellschafter/Einlagen<br />

1 . Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH . Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Kapitaleinlage<br />

und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Ggf. kann es auch - im Regelfall<br />

auf Wunsch der finanzierenden Bank, die eine persönlich haftende Gesellschafterin<br />

am Sitz der Bank wünscht - zur Benennung einer anderen persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin kommen .<br />

2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auch bei der Dachgesellschaft<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG als Komplementärin aufzutreten<br />

. Sie stellt die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft . Ihre organe sowie<br />

alle übrigen Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit .<br />

3 . Kommanditisten sind:<br />

3 .1 Hanse Capital Emissionshaus GmbH mit einer Einlage von EUR 5 .000,-<br />

3 .2 Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />

genannt, mit einer Einlage von EUR 15 .000,-<br />

3 .3 Hanse Capital Select GmbH, mit einer Einlage von EUR 5 .000,-<br />

3 .4 IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG mit einer Einlage von<br />

EUR 10 .000,-<br />

3 .5 <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG mit einer Einlage von EUR 5 .000,-<br />

3 .6 Dr . Martin Süß mit einer Einlage von EUR 10 .000,-<br />

3 .7 <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG mit einer Einlage in<br />

noch unbestimmter Höhe, das dem einzuwerbenden Kapital entstammt .<br />

3 .8 Die Liste der Kommanditisten kann erweitert werden, im Regelfall durch den nautischtechnischen<br />

Bereederer mit einer Einlage von EUR 50 .000,-, aber grundsätzlich auch<br />

durch sonstige Gesellschafter mit geringeren oder höheren Einlagen .<br />

4 . Die Kommanditisten sind mit ihrer Einlage unternehmerisch beteiligt . Die Haftung<br />

eines jeden Kommanditisten ist auf den Betrag der jeweili gen Einlage beschränkt,<br />

d. h. die Kommanditisten sind nicht zum nach schuss verpflichtet.<br />

5. Zusätzlich zur einzahlung des Kommanditkapitals ist die Komman ditistin nach Abs. 3.7<br />

verpflichtet, ein Agio von 3 % bezogen auf die jeweilige Beteili gung zu bezahlen, das<br />

als Rücklage zu buchen ist . Ausgenommen sind die übrigen Kommanditisten .<br />

§ 5 Beitritt zur Gesellschaft<br />

1 . Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt unmittelbar durch Eintritt als<br />

Kommanditist . Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen sind ihre<br />

pflichteinlagen. Diese und das Agio sind spätestens bei übernahme des Schiffes<br />

fällig . Einlagen und Agio beitretender oder erhöhender Gesellschaf ter sind nach<br />

Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung fällig .<br />

2 . Die Erhöhung der Einlagen bzw . Kommanditanteile erfolgt durch Einwer bung<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG sukzessi ve mit<br />

Beitritt oder Erhöhung eines Gesellschafters .<br />

3. Die Kommanditisten sind am Vermögen und den stillen Reserven im Ver hältnis<br />

ihrer Einlagen beteiligt .<br />

4 . Die Eintragung eines Kommanditisten im Handelsregister ist nicht Wirksamkeitsvo-<br />

raussetzung für die Beteiligung an der Gesellschaft . Für unmittelbar beitretende Ge-<br />

sellschafter wird aus Gründen der Haftungsbeschrän kung jedoch vereinbart, dass<br />

sie ein atypisches Gesellschaftsverhältnis begründen, welches mit der Annahme<br />

der Beitrittserklärung beginnt und mit der Eintragung ins Handelsregister endet .<br />

5 . Sämtliche Kommanditisten sowie ggf . die Treuhänderin werden mit einer Haftungssumme<br />

in Höhe von 10 % ihrer pflichteinlage im Handelregister eingetragen.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Reeders zu führen . Ihr wird eingeräumt, diesen Gesellschaftsvertrag, sämtliche Gesellschaftsbeschlüsse,<br />

den Abschluss der Vertragsreederverträge sowie Verträge nach<br />

§ 6 Abs . 6 abzuschließen . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von allen Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie des § 112 HGB befreit . Sie ist berechtigt, sich zur<br />

Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter Personen/Unternehmen zu bedienen .<br />

2 . Sofern aus Abs . 3, Abs . 4 und Abs . 5 nichts anderes hervorgeht, ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen befugt, die<br />

für den Gegenstand des Unternehmens erforderlich und zweckmäßig sind .<br />

3 . Der Erwerb von Schiffen sowie die hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte,<br />

Rechtshandlungen und Maßnahmen der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen<br />

des vorherigen Investitionsbeschlusses durch den Investitionsausschuss .<br />

4 . Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der per-


GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />

sönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

4.1 die Veräußerung oder der umbau des Schiffes der Gesellschaft und dessen Belastung<br />

mit Hypotheken, soweit diese Belastung den Rahmen des Üblichen, d .h . bis<br />

max. 70 % fremdkapital-Anteil, übersteigt;<br />

4 .2 die Errichtung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unterneh men sowie die<br />

errichtung von Zweigniederlassungen, soweit sie nicht zur erreichung des unternehmenszwecks<br />

nach § 3 notwendig sind;<br />

4.3 Vertragsänderungen aus steuerlichen Gründen, um zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen<br />

oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Inte resse der Gesellschaft<br />

Rechnung zu tragen oder Änderungen zur Erlangung von staatlichen<br />

förderungsmitteln;<br />

4.4 die Verwendung von liquiditätsüberschüssen zu Auszahlungszwe cken;<br />

4 .5 sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen des üblichen Reederei- und Schifffahrtsbetriebes<br />

hinausgehende Rechtsgeschäfte, soweit für solche die Zustimmung<br />

des Beirats nicht ausreicht .<br />

5 . Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der per sönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirats, soweit<br />

bestehend:<br />

5 .1 Abschluss von Charterverträgen mit mehr als sechs Monaten Laufzeit oder die sub-<br />

stantielle änderung von Charterverträgen sowie die Aufhebung von Charterverträgen;<br />

5.2 Abschluss, Veränderung und Beendigung von einnahmen- /Ausgaben- oder er-<br />

gebnispoolverträgen;<br />

5.3 der flaggenwechsel des Schiffes auf der Grundlage des flaggenrechts gesetzes;<br />

5 .4 Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der Er satzbeschaffung<br />

von Ausrüstungsgegenständen sowie Umbau des Schiffes, soweit damit wesentliche<br />

Beschäftigungsmerkmale beeinflusst werden, de ren Gegenwert im einzelfall<br />

400 .000 EUR für die in § 1 Abs . 1 benannte Schifffahrtsgesellschaft übersteigt,<br />

soweit nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />

handelt, die durch Versicherungen gedeckt sind;<br />

5.5 Aufnahme von weiteren Darlehen über den Rahmen der Gründungsfi nanzierung hi-<br />

naus, soweit sie über einen Betrag von 150 .000 EUR bei der in § 1 Abs . 1 benannten<br />

Schifffahrtsgesellschaft hinausgehen sowie die Gewäh rung von Darlehen, die Übernah-<br />

me von Bürgschaften und Garantien, ausge nommen die Gewährung an das fahrende<br />

personal und die Gewährung/Auf nahme üblicher lieferanten- und leistungskredite;<br />

5 .6 Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaf ten, Schuld-<br />

beitritt, Übernahme von Garantien und Gewährleistung von Sicherheiten mit Ausnahme<br />

derjenigen Garantien und Bürgschaften, die üb licherweise mit dem normalen<br />

Geschäftsablauf verbunden sind oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />

gegen das Schiff erforderlich sind, sofern es sich nicht um das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten,<br />

Übernahme von Bürgschaf ten, Schuldbeitritt, Übernahme<br />

von Garantien und Gewährleistungen für bestehende oder noch hinzukommende<br />

Schifffahrtsgesellschaften des „<strong>HC</strong>-<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ oder an die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG handelt;<br />

5.7 Vereinbarungen über Zinsbindungen der Schiffshypothekendarlehen mit einer laufzeit<br />

von mehr als 12 Monaten;<br />

5 .8 Alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und Risiko er kennbar über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen .<br />

6 . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter anderem berechtigt, folgende<br />

Verträge ohne Zustimmung des Beirats und der Gesellschafterversammlung abzuschließen<br />

und Rechtsgeschäfte vorzunehmen:<br />

6.1 Die Zwischen- und endfinanzierung der zur Anschaffung des in § 1 Abs. 1 benannten<br />

Schiffes erforderlichen Darlehensverträge mit den finanzieren den Banken sowie<br />

die zur Sicherstellung der Darlehensansprüche erforderli chen Bestellungen von<br />

Schiffshypotheken; des Weiteren Gewährung von Darlehen an und Aufnahme von<br />

Darlehen von Schifffahrtsgesellschaften des „<strong>HC</strong> <strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ oder an die<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG zum Ausgleich von Liquiditätsüberschüssen<br />

und -unterdeckungen, auch ohne Vereinbarung drittüblicher<br />

Konditionen, insbesondere Zinsen und Sicherheiten.<br />

6 .2 Abschluss des Bereederungsvertrages mit IMM International Maritime Management<br />

GmbH & Co . KG für die Dauer der Gesellschaft . Eine Kündigung kann nur aus<br />

wichtigem Grund erfolgen;<br />

6 .3 Abschluss von Unterverträgen des Bereederungsvertrages mit IMM International<br />

Maritime Management GmbH & Co. KG, wie z.B. Verträge über das nautisch-technische<br />

Management, mit der Maßgabe, dass die hierfür anfallenden Aufwendungen<br />

die Bereederungsgebühr laut Bereederungsvertrag mit der IMM International Maritime<br />

Management GmbH & Co. KG mindern;<br />

6 .4 Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der Hanse Capital Select GmbH .<br />

6 .5 Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der IMM International Maritime Management<br />

GmbH & Co . KG .<br />

6.6 Sonstige Verträge im Rahmen der im prospekt vorgesehenen Investiti on.<br />

6 .7 In Not- und Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin das Recht und die<br />

pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechts handlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hi nausgehen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung des Beirats vorzunehmen<br />

. Hat die persönlich haftende Gesell schafterin hiervon Gebrauch gemacht,<br />

so hat sie den Beirat unverzüglich zu unterrichten .<br />

7 . Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der persön lich haftenden<br />

Gesellschafterin zu vertretendem Grund berechtigt, durch einen Beschluss,<br />

der einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen be darf, der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis<br />

zu entziehen und eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als persönlich<br />

haftende(n) Gesellschafter zusätz lich in die Gesellschaft aufzunehmen . Die<br />

persönlich haftende Gesellschaf terin hat dabei kein Stimmrecht . Ein solcher Beschluss<br />

wird erst wirksam, wenn die abberufene persönlich haftende Gesellschafterin<br />

von der persönli chen Haftung für die hypothekarisch gesicherten Darlehen<br />

durch die jewei ligen Gläubiger und aus sämtlichen im Zusammenhang mit dem<br />

einsatz und der finanzierung des Schiffes übernommenen Verpflichtungen freigestellt<br />

ist . Dazu genügt es, dass ein von den hypothekarisch gesicherten Gläubigern<br />

akzeptierter Dritter sich zur Übernahme der Haftung bereiterklärt .<br />

§ 7 Beirat<br />

1 . Die Beiratsmitglieder und etwaige Ersatzbeiratsmitglieder sind identisch mit den<br />

Beiratsmitgliedern der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG . Entsprechende Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH finden auch hier Anwendung.<br />

2. Der Beirat übt die ihm in diesem Vertrag zusätzlich einberaumten Befug nisse aus.<br />

Insbesondere findet § 6 Abs. 5 Anwendung. Der Beirat kann sich jederzeit über alle<br />

Angelegenheiten der Gesellschaft informieren, Handels bücher auf Anfrage einsehen<br />

sowie Auskünfte von der persönlich haftenden Gesellschafterin einholen .<br />

3. Die Vergütung der Beiratsmitglieder wird durch die Bestimmungen des Gesellschafts-<br />

vertrages zum <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ geregelt . Es handelt sich dabei um eine Ge-<br />

samtvergütung; Zusatzvergütungen für Beiratsarbeit der Schifffahrtsgesellschaften,<br />

wie sie in diesem Vertrag explizit geregelt ist, sind daher nicht vorgesehen.<br />

§ 8 Gesellschafterversammlung<br />

1. Spätestens nach Abschluss der Investitionstätigkeit findet eine Gesellschafterversammlung<br />

statt .<br />

2. ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich inner halb von 12<br />

Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt und werden von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin einberufen . Sie lädt mit Drei-Wochen-Frist, gerechnet vom<br />

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GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />

Datum der Absendung, und unter Angabe der Tagesordnungspunkte zur Versammlung<br />

ein . Die Ladung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen .<br />

3 . Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin dies für zweckmäßig hält oder Gesellschafter, deren<br />

Kapitalanteile mind . 25 % des gesamten Gesell schaftskapitals betragen, die Einberu-<br />

fung unter Angabe des Zweckes und der Tagesordnung gegenüber der persönlich haf-<br />

tenden Gesellschafterin schriftlich verlangen . Eine außerordentliche Gesellschafterver-<br />

sammlung kann auch mit einer verkürzten, den jeweiligen Umständen angemessenen<br />

Ladungsfrist einberufen werden . Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Gesellschafter, die das Verlangen<br />

ordnungsgemäß er klärt haben, selbst zur Einberufung berechtigt .<br />

4 . Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der per sönlich haf-<br />

tenden Gesellschafterin geleitet, der die Leitung einem Beirats mitglied übertragen<br />

kann. Der Versammlungsleiter bestimmt eine person, die ein protokoll zur Versamm-<br />

lung schreibt. ein ergebnisprotokoll ist aus reichend und vom Versammlungsleiter so-<br />

wie dem Protokollanten zu unterzeich nen . Es ist allen Stimmberechtigten schriftlich,<br />

per Fax oder per E-Mail zu übersenden . Sein Inhalt gilt als ge nehmigt, wenn der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin nicht innerhalb von vier Wochen nach Abgabe<br />

des Protokolls zur Post ein schriftlicher Wi derspruch zugegangen ist . Über einen et-<br />

waigen Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung .<br />

5 . Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschaft berichtet über das abge-<br />

laufene und das laufende Geschäftsjahr . Die Berichterstattung konzentriert sich auf den<br />

Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und die beabsichtigte Geschäftspolitik .<br />

6 . Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />

des stimmberechtigten Kapitals vertreten ist. fehlt es an dieser Voraussetzung,<br />

so ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften nach Abs . 2 mit derselben<br />

Tagesordnung eine neue Gesellschafterversamm lung einzuberufen, die ohne<br />

Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in<br />

der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde . Auf je volle EUR 1 .000,- Kommanditkapital<br />

entfällt eine Stimme . Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben .<br />

7 . Die Gesellschafterversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der ab gegebenen<br />

Stimmen über die ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Aufgaben und<br />

7.1 über die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 4;<br />

7.2 über die feststellung des Jahresabschlusses;<br />

7.3 über die Wahl des Abschluss prüfers;<br />

7.4 über die Verwendung des Jahresergebnisses und über den Auszahlungsvorschlag<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />

7.5 über die entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin (Ge schäftsführung);<br />

7 .6 über die Entlastung des Beirats .<br />

8. Die Gesellschafterversammlung beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen und mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesell schafterin über:<br />

8.1 die Veräußerung des Schiffes bzw. des gesamten Gesellschaftsvermö gens;<br />

8.2 über die änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

8.3 den Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 14 Abs. 3;<br />

8.4 die Auflösung der Gesellschaft;<br />

8.5 über Anordnung von Sonderprüfungen;<br />

8.6 über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen;<br />

8 .7 über die Kündigung der Bereederungsverträge<br />

9 . Gesellschafterversammlungen/Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich auch<br />

im schriftlichem Verfahren durchgeführt bzw. gefasst werden. Im falle der schriftlichen<br />

Abstimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschafter<br />

schriftlich unter Mitteilung des Abstim mungsgegenstandes dazu aufzufordern . Die<br />

Aufforderung zur Stimmabgabe erfolgt mit einer Frist von drei Wochen vom Tage<br />

der Absendung bis zum Eingang der schriftlichen Stimmabgabe bei der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin . Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung können<br />

vom Beirat geprüft werden . Sie werden in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschaftern<br />

durch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt .<br />

10 . Beschlüsse können binnen sechs Wochen nach Absendung (Datum des Poststempels)<br />

des Protokolls angefochten werden . Hilft die Gesellschaft nicht ab, so ist eine<br />

Anfechtung nur innerhalb von sechs Wochen nach Ab lehnung durch die Gesellschaft<br />

durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage zulässig .<br />

11 . Die Gesellschafterversammlungen der Schifffahrtsgesellschaften dürfen zusammen<br />

abgehalten werden, auch mit der Gesellschafterversammlung der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />

II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG .<br />

§ 9 Gesellschafterkonten<br />

1 . Für jeden Kommanditisten werden ein Festkapitalkonto (1), ein variables Kapitalkonto<br />

(2) und ein Ergebnissonderkonto (3) geführt .<br />

2. Die pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 3 werden auf den festkapitalkonten<br />

gebucht . Das Agio gemäß § 4 Abs . 5 wird auf dem Kapital konto 2 gebucht .<br />

3 . Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem Festka pital zuzu-<br />

ordnen sind, und Entnahmen gebucht .<br />

4. Auf den ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Ver luste ge-<br />

bucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen der Kommanditisten<br />

übersteigen .<br />

5 . Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen .<br />

§ 10 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin in nerhalb<br />

von fünf Monaten nach Beendigung des Wirtschaftsjahres nach den handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen aufzustellen. Bei der Aufstellung des Jah resabschlusses sind<br />

die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten, soweit dies handelsrechtlich zulässig<br />

oder maßgeblich ist .<br />

2 . Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofern nicht zwingende<br />

gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig machen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen<br />

auf das Anlagevermögen vorzunehmen . Nachträgliche Änderungen der<br />

Steuerbilanz sind in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen<br />

. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes Änderungen<br />

vorzunehmen sind, ha ben diese bindende Wirkung für alle Gesellschafter .<br />

3. Der Jahresabschluss ist zu prüfen. Mit der prüfung kann ein Steuerberater beauftragt<br />

werden . Die Prüfung hat nach den Grundsätzen handelsrechtli cher<br />

pflichtprüfung analog §§ 316 ff. HGB zu erfolgen.<br />

4 . Die persönlich haftende Gesellschafterin wird einen Antrag zur Besteue rung gemäß<br />

§ 5a EStG (Tonnagegewinnermittlung) stellen .<br />

§ 11 Leistungen der Gesellschafter und deren Vergütungen<br />

1 . Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden alle Kosten, die ihr für die Geschäftsführung<br />

und Vertretung der Gesellschaft entstehen, sowie alle von ihr im Interesse der<br />

Gesellschaft verauslagten Aufwendungen von der Gesellschaft ersetzt. Zusätzlich er-


GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />

hält die persönlich haftende Gesellschafterin zum Ausgleich für ihr Haftungsrisiko und<br />

für ihre Geschäftsführungstätigkeit eine feste Vergütung von pauschal euR 5.000,- pro<br />

Kalenderjahr. für das Kalenderjahr 2010 erhält sie eine feste Vergütung in Höhe von<br />

euR 5.000,-. Ab 2011 erhöht sich die Vergütung um 2,5 % p.a.<br />

2 . Für die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Tätigkeiten erhält die Hanse Capital<br />

Select GmbH in 2010 eine pauschale Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR<br />

45 .000,- und ab 2011 0,65 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres verwalteten<br />

Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft . Die jährliche Dienstleistungsgebühr<br />

kann durch die Hanse Capital Select GmbH ab 2011 jährlich um 2,5 % erhöht werden .<br />

Ist der lebenshaltungskostenindex des abgelaufenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr<br />

stärker gestiegen, kann die Dienstleistungsgebühr durch die Hanse Capital Select<br />

GmbH auch statt dessen um die prozentuale Steigerung des Lebenshaltungskostenindex<br />

erhöht werden. Bei Beendigung des Vertrags bzw. der Gesellschaft erhält<br />

die Hanse Capital Select GmbH für Abwicklungsarbeiten einmalig pauschal eine Jahresdienstleistungsgebühr<br />

. Für die im Dienstleistungsvertrag genannten Gründungsarbeiten<br />

und betriebswirtschaftlichen Gründungsberatungen im Rahmen vorbereitender<br />

Bereederungstätigkeiten erhalten die Hanse Capital Select GmbH bzw . die IMM<br />

International Maritime Management GmbH & Co . KG pro erworbenem Schiff eine<br />

einmalige Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR 120 .000,- bzw . EUR 50 .000,- .<br />

3 . Für die Platzierungsga rantie erhält die Hanse Capital Emissionshaus GmbH einmalig<br />

eine Vergütung in Höhe von 1,06 % des nach übernahme des Schiffes verwalteten<br />

Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft .<br />

4 . Für die <strong>Prospekt</strong>erstellung und das Marketing erhält die Hanse Capital Emissionshaus<br />

GmbH einmalig eine Vergütung in Höhe von 0,6 % des nach übernahme<br />

des Schiffes verwalteten Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft . Darüber<br />

hinaus erhält die Hanse Capital Emissionshaus GmbH für die Beschaffung des<br />

Kommanditkapitals 11,24 % des nach Übernahme des Schiffes verwalteten Kommanditkapitals<br />

der Schifffahrtsgesellschaft zuzüglich 3 % Agio (soweit gezahlt) auf<br />

das endgültige Kommanditkapital .<br />

5 . Für die Projektierung erhält die Hanse Capital Emissionshaus GmbH einmalig<br />

eine Vergütung in Höhe von 1,81 % des nach übernahme des Schiffes verwalteten<br />

Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft .<br />

6 . Für die Finanzierungsvermittlung erhält die Hanse Capital Finanzservice GmbH<br />

& Co. KG einmalig eine Vergütung in Höhe von 1 % des zum erwerb des Schiffes<br />

aufgenommenen Schiffshypothekendarlehens der Schifffahrtsgesellschaft .<br />

7 . Für den Kauf des Schiffes erhält die Hanse Capital Select GmbH einmalig eine<br />

Vergütung in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises.<br />

8 . Als für die kommerzielle und technische Bereede rung des Schiffes berechtigter und<br />

verpflichteter Bereederer erhält die IMM International Maritime Management GmbH<br />

& Co . KG eine Bereederungsgebühr gemäß Bereederungsvertrag .<br />

9 . Die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG erhält antei lig die<br />

Kosten für den Treuhandvertrag erstattet .<br />

10. Die vorgenannten Vergütungen sind unbeschadet der steuerlichen Regelung als Aufwand<br />

der Gesellschaft zu verbuchen. Wenn sich die Berechnung einer Vergütung auf<br />

das Kommanditkapital der Schifffahrtsgesellschaft bezieht, umfasst dies stets auch<br />

das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten. Die Vergütungen verstehen<br />

sich jeweils zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer mit<br />

Ausnahme der Vergütung nach Abs. 4 Satz 2 sowie Abs. 6. Auf die laufenden Vergütungen<br />

können monatlich angemessene Vorschüsse entnommen werden.<br />

§ 12 Gewinn- und Verlustverteilung, Ausschüttungen<br />

1. Im falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im eigentum der Schiffsgesellschaft<br />

stehenden Schiffes erhält die IMM International Maritime Management<br />

GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in Höhe von 2 % des Bruttoerlöses (aus<br />

Verkauf oder Versicherungsentschädigung) und die Hanse Capital finanzservice<br />

GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in Höhe von 1 % des Bruttoerlöses (aus<br />

Verkauf oder Versicherungsentschädigung). eine Zuweisung des Vorabgewinns<br />

erfolgt nur insoweit, als der handelsrechtliche Gewinn (Jahresüberschuss) des<br />

Jahres des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes hierfür ausreicht. Die<br />

Vorabgewinne gemäß Ziff. 2 bleiben hiervon unberührt.<br />

2. ferner erhält die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG einen variablen Vorabgewinn<br />

nach Maßgabe der folgenden Regelung: Im falle des Verkaufs oder des<br />

Totalverlustes des im Eigentum der Schiffsgesellschaft stehenden Schiffes erhalten<br />

die Treugeber bzw . Kommanditisten der Schifffahrtsgesellschaft ihre Einlage (ohne<br />

Agio) zurück. Alle Rückflüsse werden im Verhältnis 85 % (Treugeber bzw. Kommanditisten<br />

der Schifffahrtsgesellschaft zu 15 % (<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs<br />

KG) verteilt . Die 15 % werden allerdings nur dann ausgezahlt, wenn die Anleger für<br />

jedes volle Betriebsjahr des Schiffes eine Auszahlung von mindestens 10 % p .a .<br />

erhalten haben oder erhalten werden und nur soweit der handelsrechtliche Gewinn<br />

(Jahresüberschuss) des Jahres des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes<br />

hierfür ausreicht . Berechnungsgrundlage für das Maß von mindestens 10 % ist die<br />

Höhe der Auszahlung an die Gesellschafter, denen nach § 13 Abs . 4 S . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG eine Zusatzentnahme von 5 % zusteht.<br />

3. Das verbleibende ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer getätigten<br />

Einlagen verteilt . Für das Geschäftsjahr 2010 wird das Er gebnis auf die Kommandi-<br />

tisten – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass<br />

die Verlustsonderkonten – soweit steuer rechtlich zulässig – im selben Verhältnis zu-<br />

einander stehen wie die über nommenen Kommanditeinlagen. Die Verteilung erfolgt<br />

dabei grundsätzlich in der Weise, dass den in 2010 eintretenden Gesellschaftern<br />

das ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis ihrer einlagen bis zur Gleichstellung<br />

der Ver lustsonderkonten zunächst allein zugewiesen wird. erhöhungen der Kom-<br />

manditeinlagen werden wie Beitritte behandelt. Das nach Abzug der Vorab verteilung<br />

verbleibende ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer einlagen verteilt.<br />

Für das Geschäftsjahr 2011 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – un abhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die Verlustsonder-<br />

konten – soweit steuerrechtlich zulässig – im selben Ver hältnis zueinander stehen<br />

wie die übernommenen Kommanditeinlagen. Die Verteilung erfolgt dabei grund-<br />

sätzlich in der Weise, dass einzelnen Gesell schaftern das Ergebnis der Gesell-<br />

schaft im Verhältnis ihrer einlagen bis zur Gleichstellung der Verlustsonderkonten<br />

zunächst allein zugewiesen wird . Erhöhungen der Kommanditeinlagen werden wie<br />

Beitritte behandelt. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende ergebnis<br />

wird auf alle Ge sellschafter im Verhältnis ihrer einlagen verteilt.<br />

Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 ist – falls erforderlich – entsprechend zu<br />

verfahren. Zum 31.12.2014 werden Verlustsonderkonten, sofern sie nicht im selben<br />

Verhältnis stehen wie die übernommenen Kommanditeinlagen, durch umbuchungen<br />

entsprechend angepasst .<br />

4 . Die Erhöhung eines Nominalkommanditanteils gilt im Sinne dieser Rege lung als<br />

Eintritt eines Kommanditisten .<br />

5 . Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im Übrigen einheitlich wie folgt geregelt:<br />

5 .1 . Entnahmen sind nur in Form von Auszahlungen nach Feststellung der Bilanz und<br />

Beschlussfassung durch die ordentliche Gesellschafterversamm lung zulässig;<br />

5.2 entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige Aufl agen von<br />

Kreditinstituten nicht entgegenstehen;<br />

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GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />

5 .3 Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst mit etwaigen Forde rungen der<br />

Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter zu verrech nen;<br />

5.4 Sofern es die liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, wird die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin die im Emissionsprospekt vorgesehenen Auszah lungen an die<br />

Kommanditisten bereits im laufenden Geschäftsjahr, jeweils zum 15 . Dezember –<br />

und insofern abweichend von 5.1 – vornehmen;<br />

5 .5 Die persönlich haftende Gesellschafterin kann Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />

ganz widersprechen oder diese angemessen reduzieren, soweit die Vermögens-<br />

und liquiditätslage der Gesellschaft diese Ausschüt tungen nicht oder nicht<br />

in voller Höhe zulässt .<br />

§ 13 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf einen Dritten übertragen. Dafür<br />

benötigt er die Einwilligung der persönlich haftenden Gesellschafte rin . Dieser steht<br />

ein Vorkaufsrecht zu.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann das ihr zustehende Vor kaufsrecht nur<br />

binnen vier Wochen nach Zugang der Anzeige ausüben. übt die persönlich haftende Ge-<br />

sellschafterin ihr Vor kaufsrecht aus, so ist der Treugeber oder Kommanditist verpflichtet,<br />

seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil Zug um Zug gegen Zah lung des<br />

Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin zu über tragen .<br />

3 . Die persönlich haftende Gesellschafterin wird nicht einwilligen, wenn dadurch steuerliche<br />

Belastungen für die Gesellschaft entstehen .<br />

4. Die übertragung der Kommanditbeteiligung ist der Gesellschaft durch Vorlage des<br />

Vertrages nachzuweisen.<br />

5 . Der Fortbestand der Gesellschaft wird durch einen Wechsel der Gesell schafter<br />

nicht berührt .<br />

§ 14 Ausscheiden, Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1 . Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht auf gelöst,<br />

sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt .<br />

2 . Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

2.1 er die Gesellschaft gekündigt hat;<br />

2.2 ein Gläubiger des Kommanditisten der Gesellschaft wirksam gekündigt hat;<br />

2.3 er gemäß nachfolgendem Abs. 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wor den ist;<br />

2 .4 ein wichtiger Grund im Sinne des § 133 HGB vorliegt, wonach ein Gesell schafter auf<br />

seinen Antrag hin ausscheiden kann, wenn ein berechtigter Grund vorliegt;<br />

2 .5 ein wichtiger Grund im Sinne des § 140 HGB vorliegt, wonach ein Ge sellschafter<br />

ausgeschlossen werden kann, der nach § 133 HGB aufgrund be rechtigten Interesses<br />

die Auflösung verlangen kann. Anstatt der Auflösung kann gerichtlich der<br />

Ausschluss desjenigen Gesellschafters beschlossen werden .<br />

3 . Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />

3.1 er gegen Gesellschafterpflichten, den Gesellschaftsvertrag oder -beschlüs se<br />

schuldhaft grob verstoßen hat;<br />

3 .2 seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb<br />

eines Monats aufgehoben worden ist;<br />

3.3 über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt worden ist;<br />

3.4 er mit der einzahlung seiner einlage ganz oder teilweise in Verzug kommt und sie<br />

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet . Der betrof fene Gesell-<br />

schafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt .<br />

4 . Die Kosten der Auseinandersetzung trägt der ausgeschlossene Gesellschaf ter .<br />

5 . Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich durch die Ge-<br />

sellschafterversammlung eine neue persönlich haftende Gesell schafterin zu wählen .<br />

§ 15 Abfindung bei Ausscheiden/Ausschluss eines Gesellschafters<br />

1 . Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, so ist an den aus scheidenden<br />

Kommanditisten eine Abfindung zu zahlen, die sich aus der Be wertung der Gesellschaft<br />

zum Zeitpunkt des Ausscheidens ergibt. für diesen Zeitpunkt ist eine<br />

Auseinandersetzungsbilanz auf Basis handelsrechtlicher Grundsätze zu erstellen .<br />

Stille Reserven sind zu berücksichtigen, nicht aber ein eventueller Geschäfts- oder<br />

firmenwert. Das Schiff wird mit dem Verkehrswert abzüglich der in § 11 genannten<br />

Vergütungen der Gesellschafter für die Abwicklungsarbeiten sowie der üblichen<br />

Provisionen bzw . Kommissionen berücksichtigt .<br />

2 . Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung des Gesellschafts verhältnisses<br />

aus, tragen die Gesellschaft und der kündigende Komman ditist die Kosten der Er-<br />

stellung der Auseinandersetzungsbilanz auf Basis handelsrechtlicher Grundsätze je<br />

zur Hälfte . In den übrigen Fällen hat der ausscheidende Kommanditist diese Kosten<br />

allein zu tragen . Auf die insofern mutmaßlich von dem ausscheidenden Kommanditisten<br />

zu tragenden Kosten hat dieser einen angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />

3. für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt folgendes:<br />

3 .1 maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den Tag des Aus scheidens<br />

nach den Grundsätzen zu ermitteln ist, die für die Auseinander setzungsbilanz auf<br />

Basis handelsrechtlicher Grundsätze gelten. Die Abfin dung beträgt 100 % von dem<br />

so ermittelten Wert . Scheidet der Kommanditist aufgrund eines Beschlusses nach<br />

§ 14 Abs. 3 aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft aus, beträgt die Abfindung<br />

60 % des nach Satz 1 ermittelten Wertes;<br />

3.2 Die Abfindung ist in 3 gleichen Jahresraten zu zahlen. Die erste Rate ist am ende des<br />

Monats fällig, der der Feststellung der Auseinandersetzungs bilanz auf Basis handels-<br />

rechtlicher Grundsätze folgt. Die Abfindung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit<br />

1,375 % über dem jeweiligen Zinssatz der Spit zenrefinanzierungsfazilität der euro-<br />

päischen Zentralbank zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu<br />

zahlen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfindung vor fälligkeit zu zahlen.<br />

4 . Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesellschaft keine<br />

einigung über den Verkehrswert des Schiffes ohne Berücksichtigung eines eventuell<br />

bestehenden Chartervertrages erzielt werden, wird dieser verbindlich durch zwei<br />

unabhängige, in der internationalen Schifffahrt erfahrene An- und Verkaufsmakler<br />

als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das Mittel der Bewertungen maßgeblich ist .<br />

Sollte keine Einigung über die Ernennung der Schiedsgutachter erreicht werden,<br />

bestimmt die Handels kammer Hamburg selbige . Die Kosten der Sachverständigen<br />

trägt die Gesell schaft nur, wenn ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte<br />

Schiffswert von den Sachverständigen festgestellt wird . Andernfalls trägt<br />

der ausscheidende Kommanditist die Kosten .<br />

5. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens schwebenden<br />

Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht teil, soweit<br />

diese Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz auf Basis handelsrechtlicher<br />

Grundsätze berücksichtigt sind . Das Gleiche gilt für den Gewinn und<br />

Verlust des laufenden Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist nicht zum ende<br />

eines Geschäftsjahres ausscheidet .<br />

6 . Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungs guthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen . Hat er jedoch Entnahmen getätigt,<br />

sind diese an die Gesellschaft unverzüglich zurückzu zahlen, soweit sie die<br />

Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen .<br />

7 . Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung für Schul den der


GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />

Gesellschaft nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit, als er von den Gläubigern<br />

in Anspruch genommen wird .<br />

8. ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge einer steuerlichen<br />

Außenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen<br />

der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbi lanz auf Basis handelsrechtlicher<br />

Grundsätze entsprechend zu ändern und die Abfindung der änderung<br />

anzupassen .<br />

§ 16 Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter<br />

1 . Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesellschafte rin Auskünfte<br />

über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen . Sofern die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin einem begründeten Auskunftsver langen eines Kommanditisten<br />

in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige wichtige Gründe<br />

vorliegen, sind die Kommanditisten berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und<br />

Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete person einsehen zu lassen.<br />

2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Beirat dürfen dann ge genüber<br />

einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die Ein sichtnahme in die<br />

Bücher und Schriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass<br />

der Kommanditist diese Rechte zu gesellschaftsfrem den Zwecken ausübt oder dadurch<br />

der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht .<br />

3 . Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung<br />

einer Sonderprüfung in Anwendung der Bestimmungen der §§ 142 ff . AktG beschließen<br />

. Hierzu sind 75 % der abgegebenen Stimmen er forderlich .<br />

4. Die Rechte der Kommanditisten nach den Vorschriften der §§ 164 und 166 HGB<br />

bleiben unberührt .<br />

§ 17 Liquidation der Gesellschaft<br />

1 . Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Gesellschaf terin<br />

liquidatorin.<br />

2. Die liquidatorin hat die Beteiligungen bestmöglich zu verwerten, sämtli che forderungen<br />

der Gesellschaft einzuziehen und den Veräußerungserlös nach Begleichung<br />

der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschaf ter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitaleinlagen unter Berücksichtigung von § 12 zu verteilen .<br />

3. Die Auszahlung des liquidationserlöses für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG erfolgt an deren Treuhandkommanditis tin, die Hanse<br />

Capital finanzservice GmbH & Co. KG, die die Verteilung des liquidationserlöses<br />

an weitere Kommanditisten übernimmt .<br />

§ 18 Schiedsgericht<br />

Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft und einzelnen<br />

oder mehreren Gesellschaftern untereinander über den Inhalt und die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages werden unter Ausschluss des ordentli chen Rechtsweges durch<br />

ein Schiedsgericht entschieden . Die Bestimmungen über das Schiedsgericht regelt<br />

ein gesonderter Schiedsgerichtsvertrag .<br />

§ 19 Schlussbestimmungen<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, alleiniger Gerichtsstand<br />

ist Hamburg .<br />

2. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durch führung sind<br />

am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />

3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergän zungen dieses<br />

Vertrages können nur durch einen entsprechenden Gesell schafterbeschluss erfolgen.<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />

der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />

5. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderun gen unverzüglich<br />

mitzuteilen . Mitteilungen an die Kommanditisten erfol gen an die letzte d e r<br />

Gesellschaft bekannt gegebene Adresse . Sie gelten mit Absendung nach Ablauf<br />

der üblichen Postlaufzeit als zugegangen .<br />

6 . Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft .<br />

7 . Ergänzend gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Ammersbek,<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH,<br />

- persönlich haftende Gesellschafterin -<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

- Kommanditistin -<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

- Kommanditistin -<br />

vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Hanse Capital Select GmbH<br />

- Kommanditistin -<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

- Kommanditistin -<br />

vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG,<br />

vertreten durch deren Komplementär Burkhard Tesdorpf<br />

Dr . Martin Süß<br />

- Kommanditist -<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

- Kommanditistin -<br />

vertreten durch deren Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

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100 |<br />

mUSTER-dIENSTLEISTUNGSVERTRAG<br />

muster-DienstleistungsVertrag<br />

zwischen<br />

Hanse Capital Select GmbH<br />

– nachstehend „Hanse Capital“ genannt –<br />

und<br />

„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsverwaltungs GmbH<br />

– nachstehend „Reederei“ genannt –<br />

Der nachfolgend abgedruckte Vertrag gilt zudem für alle weiteren noch hinzukom-<br />

menden Schifffahrtsgesellschaften, wenn sie Mehrheitsgesellschafterin ist und die<br />

Schiffsgesellschaften von ihr gegründet werden oder worden sind .<br />

Präambel<br />

Die Reederei soll Eigentümerin von noch zu erwerbenden Seeschiffen (nachstehend<br />

„Schiffe“ genannt) werden . Die Schiffe werden im internationalen Seeverkehr eingesetzt .<br />

Die Hanse Capital verfügt über Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen Beratung von<br />

Reedereien im Hinblick auf den laufenden Schiffsbetrieb .<br />

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

Die Hanse Capital wird gegenüber der Reederei u . a . folgende Beratungs- und<br />

Serviceleistungen erbringen bzw . anbieten:<br />

1 . Gründungsarbeiten im Geschäft der vorbereitenden Bereederung, z .B . initiale<br />

Beurteilung des Chartermarktes, Kostenstrukturanalysen in Bezug auf den Ankauf<br />

des Schiffes und relevanter Märkte sowie be triebswirtschaftliche Gründungsberatung<br />

im Rahmen vorbereitender Bereederungstätigkeiten;<br />

2. die Beratung im Zusammenhang mit der finanzierung des laufenden Schiffsbetriebs,<br />

z.B. Währungskonvertierungen, Zinsabsprachen, Teil nahme an Besprechungen<br />

mit finanzierenden Banken;<br />

3. die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung;<br />

4. die laufende Beurteilung des relevanten, auf den Schiffstyp bezogenen Chartermarktes;<br />

5. die Analyse der Kostenstruktur der Gesellschaft und Vergleich mit der Kostenstruktur<br />

ähnlicher Schiffsbetriebe;<br />

6. zur unterstützung von Verkaufsverhandlungen; die Analyse des rele vanten, auf den<br />

Schiffstyp bezogenen An- und Verkaufmarktes;<br />

7. Mitwirkung bei der liquidation der Gesellschaft<br />

§ 2 Vergütung<br />

1 . Für die in § 1 Abs . 1 genannten Gründungsarbeiten und betriebswirt schaftlichen<br />

Gründungsberatungen im Rahmen vorbereitender Beree derungstätigkeiten erhält die<br />

Hanse Capital eine einmalige Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR 120 .000,00 .<br />

2 . Die Hanse Capital erhält von der Reederei für die gem . § 1 zu erbringen den<br />

Leistungen für 2010 eine pauschale Dienstleistungsgebühr in Höhe von<br />

EUR 45 .000,00 und ab 2011 eine pauschale jährliche Dienstleistungsgebühr<br />

in Höhe von 0,65 % bezogen auf das zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

verwalteten Kommanditkapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft .<br />

3 . Die Dienstleistungsgebühr gem . § 2 Nr . 1 ist kurz vor Abschluss der Gründungs- und<br />

Investitionsphase der Schifffahrtsgesellschaft, d .h . spätestens zwei Wochen vor dem<br />

Erwerb des Schiffes, zu entrichten . Die Dienstleistungsgebühr gemäß § 2 Nr . 2 ist<br />

für 2010 spätestens zwei Wochen vor dem Erwerb des Schiffes und ab 2011 jeweils<br />

vierteljährlich am Ende eines Quartals anteilig auf Anforderung zu entrichten . Endet<br />

der Vertrag während des Jahres, so erhält die Hanse Capital die Vergütung zeitanteilig.<br />

Bei Beendigung des Vertrags bzw. der Gesellschaft erhält die Hanse Capital für<br />

Abwicklungsarbeiten einmalig pauschal eine Jahresdienstleistungsgebühr.<br />

4 . Die jährliche Dienstleistungsgebühr gem . § 2 Nr . 2 kann durch die Hanse Capital<br />

ab 2011 jährlich um 2,5 % erhöht werden . Ist der Lebenshaltungskostenindex des<br />

abgelaufenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen, kann die Dienstleistungsgebühr<br />

durch die Hanse Capital auch stattdessen um die prozentuale<br />

Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden .<br />

5 . Die Hanse Capital ist berechtigt, Aufwendungen, welche sie außerhalb der normalen<br />

Beratungs- und Serviceleistungen gem . § 1 für die Schifffahrts gesellschaft<br />

erbringt, dieser gesondert in Rechnung zu stellen .<br />

6. Die vorgenannten Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer .<br />

§ 3 Vertragsdauer<br />

Dieser Vertrag wird fest geschlossen bis zur Vollbeendigung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig .<br />

§ 4 Haftung<br />

Die Hanse Capital und die Personen, die sie vertreten, haften nur, soweit ihnen<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt . Ein etwaiger Haftungsanspruch er lischt,<br />

wenn nicht gesetzlich abweichend geregelt, innerhalb von 6 Monaten, nachdem<br />

die Schifffahrtsgesellschaft von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />

erlangt hat .<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht und alleiniger Gerichtsstand<br />

ist Hamburg .<br />

2. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durchführung<br />

sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />

3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergänzun gen<br />

dieses Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine<br />

Änderung dieser Klausel .<br />

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />

der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />

Ammersbek,<br />

„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

Hanse Capital Select GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

_________________________________________________________________<br />

„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Select GmbH


mUSTER-BEREEdERUNGSVERTRAG<br />

muster-bereeDerungsVertrag<br />

zwischen<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

– nachstehend „Vertragsreeder“ genannt –<br />

und<br />

Vertrag: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsverwaltungs GmbH<br />

– nachstehend „Schifffahrtsgesellschaft“ genannt –<br />

Der nachfolgend abgedruckte Vertrag gilt zudem für alle weiteren noch hinzukom-<br />

menden Schifffahrtsgesellschaften, wenn sie Mehrheitsgesellschafterin ist und die<br />

Schiffsgesellschaften von ihr gegründet werden oder worden sind .<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

Ab Übernahme des Seeschiffes – nachfolgend „Schiff“ genannt – durch die Schifffahrtsgesellschaft<br />

wird die IMM International Maritime Management GmbH & Co .<br />

KG als Vertragsreeder bestellt. Die Bereederung erfolgt auf Basis des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft in der Fassung vom 8 . Februar 2010 .<br />

§ 2 Aufgaben des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpflichtet, im namen und für Rechnung der<br />

Schifffahrtsgesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die<br />

der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Der Vertragsreeder<br />

ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .<br />

2. Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für<br />

a) den einsatz des Schiffes inkl. Verhandlung und Abschluss von Seefrachtverträgen,<br />

insbesondere von Reisefrachtverträgen, Zeitfrachtverträgen, Mengenfrachtvertägen,<br />

poolverträgen und Bareboat-Charterverträgen;<br />

b) die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff geschlossenen Charterverträge,<br />

einschließlich der Bestellung von Schiffsagenten;<br />

c) die erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen Zustand;<br />

d) die Wahrnehmung der Interessen der Schifffahrtsgesellschaft gegenüber Forderungen,<br />

Strafen, pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemacht werden;<br />

e) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen proviant und Bunker und den<br />

notwendigen Ausrüstungsgegenständen;<br />

f) die Bemannung des Schiffes;<br />

g) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für einen ordnungsgemäßen<br />

und erfolgreichen einsatz des Schiffes notwendig sind;<br />

h) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />

i) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und Gefahren, gegen die vergleichbare<br />

Schiffe üblicherweise versichert sind, einschließlich einer Loss-of-Hire-<br />

Versicherung;<br />

j) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />

k) die Registrierung;<br />

l) die Buchhaltung der Schifffahrtsgesellschaft und Vorbereitung der erstellung von<br />

Jahresabschlüssen;<br />

m) die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten der Schifffahrtsgesellschaft<br />

3 . Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, hat der Vertragsreeder die Zustimmung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

einzuholen . Im Übrigen hat er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Schifffahrtsgesellschaft – insbesondere die Mitwirkungsrechte<br />

der Gesellschafterversammlung und des Beirates – zu beachten .<br />

4. In fällen der not und in eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die pflicht,<br />

unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Schifffahrtsgesellschaft<br />

vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat er<br />

die Schifffahrtsgesellschaft unverzüglich zu unterrichten .<br />

§ 3 Rechte, Pflichten und Gewährleistung des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, Teile der Geschäfte und Rechtshandlungen,<br />

die der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt, an Dritte zu<br />

vergeben. Dies betrifft insbesondere die Vergabe des nautisch-technischen Managements.<br />

Die Vergabe kann auch im Wege direkter Verträge des Dritten mit der<br />

Schifffahrtsgesellschaft erfolgen. Die Vergütung des Vertragsreeders reduziert sich<br />

in letzterem Fall um die der Schifffahrtsgesellschaft durch die direkt geschlossenen<br />

Verträge entstehenden Aufwendungen.<br />

2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung führen und unter Berücksichtigung<br />

der fristen des Gesellschaftsvertrages einen Jahresabschluss aufstellen.<br />

3. Der Vertragsreeder wird die Geldmittel der Schifffahrtsgesellschaft auf Konten<br />

verwalten, die bei den betreffenden Banken auf den Namen der Schifffahrtsgesellschaft<br />

geführt werden und über die die Eingänge an Chartereinnahmen und<br />

sämtlicher sonstiger Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb<br />

abgewickelt werden. Sofern die dem Vertragsreeder auf Verrechnungskonten zur<br />

Deckung der laufenden Ausgaben zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen,<br />

wird die Schifffahrtsgesellschaft dem Vertragsreeder die fehlenden Geldmittel auf<br />

erstes Anfordern unverzüglich zur Verfügung stellen.<br />

4. Der Vertragsreeder verpflichtet sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Schifffahrtsgesellschaft<br />

zur pauschalen <strong>Gewinner</strong>mittlung nach § 5 a EStG („Tonnagegewinnermittlung“)<br />

optiert, die Voraussetzungen zu erfüllen, die an den Begriff der „Bereederung<br />

im Inland“ gemäß § 5 a Abs. 1 eStG gestellt werden. Diese steuerlichen Voraussetzungen<br />

sind den parteien bekannt. Der Vertragsreeder hat dabei die Grundsätze zu<br />

beachten, die von der Finanzverwaltung – zuletzt in einem Anwendungsschreiben<br />

vom 12 .06 .2002 (BStBl . 2002 Teil I, Seite 614 ff .) aufgestellt wurden .<br />

5. Der Vertragsreeder wird zum ende eines jeden Geschäftsjahres der Schifffahrtsgesellschaft<br />

für das Folgejahr ein Budget für den Betrieb des Schiffes aufstellen .<br />

6. Der Vertragsreeder hat die Geschäftsführung über den laufenden Betrieb des<br />

Schiffes und den Geschäftsverlauf jeweils zum 31 .03 ., 30 .06 ., 30 .09 . und 31 .12 .<br />

eines jeden Jahres schriftlich zu informieren. über außergewöhnliche Vorkommnisse<br />

hat der Vertragsreeder unverzüglich zu berichten.<br />

7. Der Vertragsreeder hat der Geschäftsführung, dem Beirat der Schifffahrtsgesellschaft<br />

oder den schriftlich Bevollmächtigten der Schifffahrtsgesellschaft jederzeit<br />

Einsicht in Bücher und Unterlagen der Schifffahrtsgesellschaft zu gewähren .<br />

8. Im falle des Schiffsverkaufs, der Aus-/umflaggung, des Bereederungswechsels<br />

etc. wird die Schifffahrtsgesellschaft dem Vertragsreeder sämtliche, insbesondere<br />

im Zusammenhang mit der Schiffsbesatzung anfallenden Kosten wie Abfindungen<br />

und Heuerfortzahlungen unverzüglich erstatten .<br />

9. Der Vertragsreeder haftet nur für Schäden, die unter Berücksichtigung sämtlicher<br />

umstände durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen pflicht in einer<br />

das erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise und unter Missachtung<br />

der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verursacht wurden oder die auf grobe fahrlässigkeit<br />

oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung des Vertragsreeders ist dabei<br />

auf maximal USD 1 .000 .000,- be schränkt . Ein etwaiger Haftungsausschluss er-<br />

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102 |<br />

mUSTER-BEREEdERUNGSVERTRAG<br />

lischt, wenn nicht gesetzlich abweichend geregelt, nach Ablauf von sechs Monaten,<br />

nachdem die Schifffahrtsgesellschaft von den haftungsbegründenden Tatsachen<br />

Kenntnis erlangt hat . Sollte das nautisch-technische Management an Dritte vergeben<br />

sein, gelten die in dem Vertrag über die Vergabe des nautisch-technischen<br />

Managements festgelegten Haftungsregeln. Der Vertragsreeder ist in diesem fall<br />

von einer Haftung bezüglich des nautisch-technischen Managements freigestellt .<br />

10. Der kommerzielle Bereederer hat das Recht auf eintragung in allen Versicherungspolicen<br />

aus dem Bereich P & I, die von der Reederei bzw . dem technischen Bereederer<br />

für das Schiff abgeschlossen werden, als sogenannte „Co-Assured“ mit<br />

der Bezeichnung „Befrachtungsagent“ bzw . „Commercial Manager“ eingetragen zu<br />

werden und in sofern am Versicherungsschutz teilzuhaben.<br />

§ 4 Meistbegünstigungsklausel<br />

Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet, alle bereederten<br />

Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gesamtschau gleich<br />

zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche unterschiede, die aus der flagge, dem<br />

Register, dem Schiffstyp und dem fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder gewährleistet,<br />

dass er unter Berücksichtigung solcher möglicher Unterschiede die „<strong>HC</strong><br />

Anna-Lena“ nicht schlechter behandeln wird als andere von ihm bereederte Schiffe .<br />

§ 5 Vergütung<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung von 5 % der Chartereinnahmen,<br />

Bruttofrachten, Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen<br />

Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb einschließlich der Ein nahmen aus einer Lossof-Hire-Versicherung<br />

oder eines einnahmeausfallpools. Diese Regelung gilt für<br />

Einnahmen bis zu einer Höhe von USD 10 .000,- pro Tag . Bei Einnahmen über<br />

uSD 10.000,- pro Tag erhält der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag<br />

bis zu einer Höhe von uSD 15.000,00 pro Tag eine Vergütung in Höhe von 4%.<br />

übersteigen die einnahmen uSD 15.000,- pro Tag, so erhält der Vertragsreeder<br />

auf den überschießenden Betrag bis zu einer Höhe von USD 20 .000,00 pro Tag<br />

eine Vergütung in Höhe von 3%. übersteigen die einnahmen 20.000,- uSD pro<br />

Tag, so erhält der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag eine Vergütung<br />

in Höhe von 2% des überschießenden Betrags . Nimmt das Schiff an einem Pool<br />

teil, wird die Vergütung nach der Adjusted pool Rate (T/C Rate) berechnet. für<br />

Auf- und Stillliegezeiten, Werftaufenthalt oder eine Havarie des Schiffes erhält der<br />

Vertragsreeder zusätzlich den ersatz seiner Auslagen sowie eine Vergütung von<br />

500,- USD pro Tag .<br />

2. Die vorstehende Vergütung umfasst nicht die Kosten für die Buchhaltung. Diese<br />

Kosten sind von der Schifffahrtsgesellschaft selbst zu tragen. Sollte der Vertragsreeder<br />

die Buchhaltung selbst übernehemen, müssen die dabei anfallenden<br />

Kosten marktgerecht sein . Selbst tragen muss die Schifffahrtsgesellschaft auch<br />

die Kosten für den Jahresabschluss und dessen prüfung sowie die erfüllung statistischer<br />

Meldepflichten und Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten und<br />

damit verbundene Rechtsberatung der Schifffahrtsgesellschaft durch einen beauftragten<br />

Steuerberater, Kosten für Telekommunikation ins Ausland und Reisespesen<br />

für Inspektionen und Reparatur bzw . Dockaufsicht außerhalb Deutschlands .<br />

Diese Aufwendungen sind dem Vertragsreeder zu erstatten. Der Vertragsreeder ist<br />

berechtigt, anfallende Telekommunikationskosten sowie insbesondere Kosten im<br />

Zusammenhang mit eDV an Bord, Qualitätssicherung, ISM, Gefahrgutbeauftragten<br />

auf allen vom Vertragsreeder bereederten Schiffen unter Beachtung der Vereinbarung<br />

des § 4 dieses Vertrages nach einem für alle Schiffe geltenden umlagemodus<br />

umzulegen ohne gesondert Einzelkostennachweise zu führen .<br />

3. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiff betreffen, sind vom Vertragsreeder<br />

der Schifffahrtsgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der<br />

Vertragsreeder aus flottenabsprachen oder für flottenkontakte erzielt, kommen<br />

der Schifffahrtsgesellschaft insoweit zugute, als sie die Schifffahrtsgesellschaft<br />

bzw . das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft wirtschaftlich betreffen .<br />

4. Die Vergütung gemäß Abs. 1 ist jeweils monatlich im Voraus zahlbar, spätestens<br />

bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats . Sie erfolgt als Abschlagszahlung<br />

auf die jeweiligen gesicherten Einnahmen gemäß § 5 Abs .1, jedoch mindestens<br />

uSD 10.000 pro Tag. Sie ist auf ein vom Vertragsreeder zu benennendes Konto<br />

zu überweisen. etwaige über- bzw. unterzahlungen sind mit der Vergütung der<br />

Folgemonate zu verrechnen . Erst nach Ablauf des Kalenderjahres wird der Berechnungsmodus<br />

gemäß Abs . 1 auf die durchschnittliche Charterrate angewendet und<br />

die laufende Bereederungsgebühr exakt abgerechnet .<br />

5. Tritt der Vertragsreeder für die Schifffahrtsgesellschaft in Vorlage, ist er berechtigt,<br />

bankübliche Zinsen zu berechnen.<br />

6. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher umsatzsteuer<br />

.<br />

§ 6 Dauer<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit unterzeichnung in Kraft. er ist für beide Vertragspartner erstmalig<br />

zum 31.12.2020 kündbar. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner<br />

gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein<br />

Jahr. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 6 Monate vor Ablauf des<br />

Kalenderjahres schriftlich zugehen. Das Vertragsverhältnis endet ferner, ohne dass<br />

es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung der „<strong>HC</strong> Anna-Lena“<br />

Schifffahrts GmbH & Co. KG, auf der im falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

des Schiffes die Schlussbilanz der Schifffahrtsgesellschaft genehmigt wurde. Als Verkauf<br />

gilt nicht der Verkauf oder eine anders geartete übertragung des eigentums auf<br />

eine Tochter- oder Schwestergesellschaft bzw. eine Treuhandausflaggung.<br />

2 . Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt .<br />

3 . Die Kündigung bedarf der Schriftform .<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergänzung dieses<br />

Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet wer den kann.<br />

2 . Dieser Bereederungsvertrag unterliegt deutschem Recht . Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />

ist – soweit zulässig - Hamburg<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />

wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />

der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />

Ammersbek,<br />

___________________________________________________________________<br />

„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG


SCHIEdSGERICHTSVERTRAG<br />

schieDsgerichtsVertrag<br />

Schiedsgerichtsvertrag für: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsverwaltungs GmbH<br />

Muster-Schiedsgerichtsvertrag für: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsverwaltungs GmbH<br />

Der nachfolgend abgedruckte Vertrag gilt zudem für alle weiteren noch hinzukom-<br />

menden Schifffahrtsgesellschaften .<br />

Entsprechend § 20 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft und § 19 Ge-<br />

sellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaft vom 8 . Februar 2010 wird folgendes<br />

vereinbart:<br />

§ 1<br />

Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang mit diesem irgend-<br />

welche Streitigkeiten entstehen, die auf gütlichem Wege nicht mehr bereinigt<br />

werden können, so soll ein Schiedsgericht im Rahmen des recht lich Möglichen<br />

endgültig entscheiden: Der ordentliche Rechtsweg ist ausge schlossen .<br />

§ 2<br />

1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner angerufen werden, so-<br />

weit vorstehend aufgeführte Streitigkeiten entstehen oder soweit der Gesell-<br />

schaftsvertrag den Vertragspartnern das Recht oder die pflicht zur Anrufung<br />

des Schiedsgerichtes einräumt bzw . auferlegt . In diesem Fall hat die anrufende<br />

Partei einen Schiedsrichter zu bestellen und dessen Namen und den Streit-<br />

gegenstand der anderen Partei mitzuteilen . Diese muss dann innerhalb einer<br />

Frist von 14 Tagen einen eigenen Schiedsrichter bestellen . Geschieht das nicht,<br />

so soll die Handelskammer Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter<br />

benennen. Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn mehr als zwei parteien<br />

im Streit liegen .<br />

2 . Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens bedarf,<br />

neu zu berufen; die benannten Schiedsrichter können, müssen aber nicht identisch<br />

sein . Mehrere gleichzeitige Fälle sollten jedoch bei einem Schiedsgericht zusammengefasst<br />

werden .<br />

§ 3<br />

Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Schifffahrtskaufleuten nur in der<br />

Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, Wirtschafts prüfer, Steuerberater<br />

oder solche Personen in Betracht, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />

die Befähigung zum Richteramt haben .<br />

§ 4<br />

1 . Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter sich versuchen, zu einem<br />

übereinstimmenden Spruch zu kommen, nachdem den Parteien vor her in aus-<br />

reichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist .<br />

2 . Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter unverzüglich auf ei nen<br />

obmann zu einigen. Als obermann kommt entweder einer der Vorsit zenden<br />

Richter der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg oder ein<br />

Richter am oberlandesgericht Hamburg in Betracht . Erfolgt eine Einigung nicht<br />

innerhalb von drei Wochen, so ist der Präsident des oberlan desgerichtes Ham-<br />

burg zu ersuchen, einen obmann zu ernennen .<br />

$ 5<br />

1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des obmannes das Verfahren<br />

nach freiem Ermessen . Den Parteien, die sich durch Bevollmächtigte vertreten<br />

lassen können, ist jedoch in jedem Fall ausreichend rechtliches Gehör zu<br />

gewähren .<br />

2 . Die Entscheidung des Schiedsgerichts ergeht mehrheitlich und schrift lich und ist<br />

den Parteien mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen . Bei Stimmgleichheit<br />

entscheidet die Stimme des obmanns .<br />

§ 6<br />

1 . Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten nach seinem Ermessen fest . Es<br />

hat sich hierbei jedoch an die üblichen Grenzen zu halten .<br />

2 . Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung seiner Tä tigkeit von<br />

der Einzahlung von Kostenvorschüssen abhängig machen . Die Partei, die das<br />

Schiedsgericht anruft, ist jedoch in jedem fall vorschusspflichtig.<br />

3 . Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch auch über die Kosten zu entscheiden.<br />

Hierbei finden die Kostenvorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäße<br />

Anwendung . Eine Erstattung von Kosten, die durch die Hinzu ziehung von<br />

Bevollmächtigten entstehen, erfolgt jedoch nicht .<br />

§ 7<br />

§ 8<br />

Das Landgericht Hamburg ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswer tes<br />

(Streitwert) das zuständige Staatsgericht .<br />

Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur für die Vertragschließen den,<br />

sondern auch für deren Rechtsnachfolger .<br />

Ammersbek, 8 . Februar 2010<br />

Schiedsgerichtsvertrag für: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

vertreten durch die Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Muster-Schiedsgerichtsvertrag für: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />

vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

vertreten durch die Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Hanse Capital Select GmbH<br />

vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

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104 |<br />

SCHIEdSGERICHTSVERTRAG<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

vertreten durch ihren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />

Dr . Martin Süß<br />

- Kommanditist -<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG<br />

vertreten durch deren persönlich haftenden Gesellschafter Burkhard Tesdorpf<br />

Schiedsgerichtsvertrag für: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

Muster-Schiedsgerichtsvertrag für: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

Hanse Capital Select GmbH<br />

___________________________________________________________________<br />

IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />

___________________________________________________________________<br />

Dr . Martin Süß<br />

___________________________________________________________________<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG


INfoRmATIoNEN zU fERNABSATzVERTRäGEN<br />

informationen zu fernabsatzVerträgen<br />

nach § 312 c BGB i. V. m. § 1 BGB-Informationspflichten-Verord nung (BGB-InfoV) sind<br />

dem Anleger bestimmte Informationen zu erteilen, sofern sein Beitritt nicht unmittelbar<br />

über einen Anlageberater erfolgt, sondern im Wege des Fernabsatzes durch Fernkommunikationsmittel<br />

wie Brief, Telefon, Fax, E-Mail, In ternet .<br />

INFORMATIONSPFLICHTEN BEI TELEFONISCHEN KONTAKTEN<br />

Der unternehmer hat seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Telefonats zu<br />

Beginn des Gesprächs ungefragt voll ständig offen zu legen . Dem Anleger sind alle<br />

Vertragsbestim mungen vorzulegen:<br />

• Beitrittserklärung (dem prospekt beiliegend),<br />

• Gesellschaftsvertrag (siehe ab Seite 77 des prospekts),<br />

• Allgemeine Geschäftsbedingungen (entfallen hier).<br />

INFORMATIONSPFLICHTEN BEI<br />

FERNABSATZVERTRäGEN IN TEXTFORM<br />

Identität des Unternehmens und ladungsfähige Anschriften<br />

Emittentin bzw . Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Amtsgericht Lübeck, unter HRA 6250 HL eingetragen<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Herrn Burkhard Tesdorpf<br />

Herrn Dr . Martin Süß<br />

Anbieterin und Vertriebsgesellschaft<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />

Aus dem vorliegenden <strong>Prospekt</strong> zum Beteiligungsangebot <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek mit Aufstellungsdatum<br />

8 . Februar 2010 ergeben sich sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage<br />

. Mit der Annahme der Beitrittserklärung kommt eine vertragliche Beziehung<br />

zwischen dem Zeichner (Anleger) und der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co. KG zustande; der Anleger wird Kommanditist (siehe Gesell schaftsvertrag<br />

ab Seite 83 sowie Beitrittserklärung) .<br />

Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Die Mindestlaufzeit der Beteiligung endet gem . § 2 Abs . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

(siehe ab Seite 83) am 31 . Dezember 2020 .<br />

Leistungserbringung und Ersatz<br />

Angaben über einen Vorbehalt, eine in Qualität und preis gleich wertige Kapitalanlage zu<br />

erbringen, und über einen Vorbehalt, versprochene leistungen im falle ihrer nichtverfügbarkeit<br />

nicht zu erbringen: Anteile an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek, können nur erworben werden,<br />

solange die Gesellschaft noch nicht geschlossen ist. Der Vertrag kommt mit der<br />

Annahme der Beitrittserklärung durch die Beteiligungsgesellschaft, vertreten durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, zustande . Nach Annahme des Beitritts bestehen<br />

keine Leistungsvorbehalte, ebenso entfällt eine Alternativanlage .<br />

Gesamtpreis der Beteiligung<br />

Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />

muss, und sonstiger Preisbestand teile: Die Mindestzeichnung sollte 15 .000 EUR<br />

zuzüglich Agio in Höhe von 3 % auf den Zeichnungsbetrag betragen. Auf die von der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5,<br />

22949 Ammersbek, zu leistenden Steuern wird in dem Kapitel „Wesentliche steuerliche<br />

Grundlagen“ (siehe ab Seite 63) hingewiesen .<br />

Sonstige Kosten und Steuern<br />

Zusätzlich anfallende liefer- und Versandkosten sowie ein Hin weis auf mögliche weitere<br />

Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung<br />

gestellt werden: Die anfallenden Kosten für eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

trägt der Anleger (Kommanditist) . Die Kosten der Registeranmeldung und<br />

der Eintragung des Kom manditisten in das Handelsregister trägt die Gesellschaft . Die<br />

Einkommensteuer fällt direkt beim Anleger an . Einzelheiten sind dem Kapitel „Wesentliche<br />

steuerliche Grundlagen“ zu ent nehmen (siehe ab Seite 63) .<br />

einzelheiten zur Zahlung, lieferung, erfüllung<br />

Einzahlungsraten und -termine ergeben sich aus dem Gesell schaftsvertrag (siehe ab<br />

Seite 83) und der Beitrittserklärung . Nach Annahme des Beitritts und Aufforderung ist die<br />

Einlage entsprechend der Beitrittserklärung zu zahlen .<br />

Widerruf<br />

Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider rufs oder Rückgaberechts<br />

sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift<br />

desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Rechtsfolgen des Widerrufs<br />

oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher<br />

im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs . 1 BGB für die erbrachte<br />

Dienstleistung zu zahlen hat: Der Anleger kann seine Beitritts erklärung innerhalb von<br />

14 Tagen widerrufen . Der Widerrufsbe lehrung auf Seite 108 sind die Einzelheiten des<br />

Widerrufs und seiner Rechtsfolgen zu entnehmen .<br />

Kosten der Fernkommunikation<br />

Alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des fernkommunikationsmittels<br />

zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer<br />

in Rechnung gestellt werden: Derartige Kosten fallen nicht an .<br />

Gültigkeitsdauer<br />

Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, z. B. die<br />

Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises: Eine Befristung<br />

der Gül tigkeitsdauer der Informationen besteht nicht . Anteile an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek,<br />

sind jedoch nur zu erwerben, solange die Gesellschaft nicht geschlossen ist .<br />

Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit des unternehmers und die für seine Zulassung zuständige<br />

Aufsichtsbehörde:<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-<br />

Straße 5, 22949 Ammersbek, ergibt sich die Haupt geschäftstätigkeit aus dem Unternehmensgegenstand<br />

in § 3 des Gesellschaftsvertrages (siehe ab Seite 83) .<br />

Persönlich haftende Gesellschaft<br />

Die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949<br />

Ammersbek, ist die Komplementärin der Fondsgesellschaft . Ihre Aufgaben bestehen in<br />

den klassischen Tätigkeiten einer Reederei .<br />

Anbieterin und Vertriebsgesellschaft<br />

Die Tätigkeit der Vertriebsgesellschaften besteht im Vertrieb von Kommanditbeteiligungen<br />

. Die Unternehmen unterliegen keiner behördlichen Aufsicht .<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Gegebenenfalls der Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente<br />

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106 |<br />

INfoRmATIoNEN zU fERNABSATzVERTRäGEN<br />

bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge<br />

mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt<br />

unterliegen, auf die der unternehmer keinen ein fluss hat, und dass in der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind: Die Risiken der<br />

Betei ligung sind ab Seite 18 ausführlich dargestellt .<br />

Kündigungsbedingungen und Vertragsstrafen<br />

Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein schließlich etwaiger Vertragsstrafen:<br />

Ein Anleger (Komman ditist) kann seine Beteiligung an der Gesellschaft schriftlich<br />

kündigen mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende des Geschäfts jahres, erstmals<br />

jedoch zum 31 .12 .2020 . Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen an<br />

die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH .<br />

Rechtsgrundlage<br />

Hinweis auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer<br />

der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des fernabsatzvertrages<br />

zugrunde legt: Bundesrepublik Deutschland .<br />

Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf den fernabsatz vertrag anwendbare Recht<br />

oder über das zuständige Gericht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland .<br />

Kommunikation/Sprache<br />

Hinweis auf die Sprachen, in welchen die Vertragsinformatio nen und die in dieser Vorschrift<br />

genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden sowie die Sprachen, in welcher<br />

sich der un ternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />

während der laufzeit des Vertrages zu führen:<br />

Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache .<br />

Außergerichtlicher Rechtsbehelf<br />

Hinweis auf einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen<br />

Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang:<br />

für Streitigkei ten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek, sind<br />

die Zivilgerichte zuständig.<br />

Garantiefonds, Einlagensicherung<br />

Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent schädigungsregelungen,<br />

die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 30 . Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABL .EG Nr . L 135, S . 5) und die<br />

Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3 . März 1997 über<br />

Systeme für die Entschädigung der An leger (ABL .EG Nr . L 84, S . 22) fallen: Garantiefonds<br />

oder andere Entschädigungsregelungen im vorstehend genannten Sinn sind nicht<br />

vorgesehen .<br />

WIDERRUFSBELEHRUNG<br />

Innerhalb von zwei Wochen kann der Anleger die Beitrittserklä rung ohne Angabe von<br />

Gründen in Textform widerrufen, z . B . per Brief, Fax, E-Mail . Diese Frist beginnt frühestens<br />

mit Erhalt der Widerrufsbelehrung . Die Fristwahrung erfordert lediglich die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs an die Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-<br />

Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Bei Verträgen, die im ausschließlichen Wege des fernabsatzes zustande kommen –<br />

also per Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, In ternet – beginnt die Frist zum Widerruf mit dem<br />

Tag der Annah me der Beitrittserklärung und der erfüllung der Informations pflichten nach<br />

§ 312 c Abs . 2 BGB .<br />

Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers der Vertrag von beiden Seiten vollstän-<br />

dig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Wi derrufsrecht ausgeübt hat, erlischt das Wider-<br />

rufsrecht vorzeitig .<br />

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfan genen Leistungen zu-<br />

rückzugewähren und gegebenenfalls gezo gene nutzungen (z. B. Zinsen) herauszuge-<br />

ben. Können die emp fangenen leistungen seitens des Zeichners ganz oder teilweise<br />

nicht zurückgewährt werden oder nur in verschlechtertem Zu stand, muss dieser ge-<br />

gebenenfalls Wertersatz leisten. es ist da her möglich, dass der Zeichner die ver-<br />

traglichen Zahlungsver pflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllen muss.<br />

Verpflichtungen zur erstattung von Zahlungen sind durch den Zeichner innerhalb von 30<br />

Tagen nach Absenden der Widerrufs belehrung zu erfüllen .<br />

Beanstandung<br />

Beanstandungen sind wahlweise zu richten an die:<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, vertreten durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH &<br />

Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek, diese wiederum vertreten durch die<br />

einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Johann Christoph Burkhard Tesdorpf,<br />

Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek und Herrn Dr . Martin Süß, Wirthstraße<br />

94, 95028 Hof .<br />

Datenschutz<br />

Die Erfassung und Weiterverarbeitung von Daten im Rahmen des Beitritts erfolgt nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz . Die Daten werden elektronisch gespeichert<br />

und verarbeitet; sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Ge sellschaft<br />

bzw . zur Betreuung des Kommanditisten verwendet . Die Daten werden Dritten nur zugänglich<br />

gemacht, wenn dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.


WEITERE ANGABEN NACH VERmVERKPRoSPV<br />

weitere angaben nach VermVerkprospV<br />

Zu § 2 Abs . 1<br />

Das Angebot erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache .<br />

Zu § 2 Abs . 5<br />

Da die verringerten <strong>Prospekt</strong>anforderungen nach § 15 erfüllt sind, kommt § 10 Abs . 1<br />

nicht zur Anwendung .<br />

Zu § 4 Satz 1 Nr . 8 (verschieden Staaten)<br />

Das Angebot erfolgt nur in Deutschland .<br />

Zu § 5 Nr . 5<br />

Der Emittent ist kein Konzernunternehmen .<br />

Zu § 5 Nr . 5<br />

Die Anmeldung der Emittentin ist am 08 . Februar 2010 zum Handelsregister Lübeck<br />

angemeldet worden<br />

Zu § 7 Abs . 2 Nr . 3<br />

Es existieren keine mittel- oder unmittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschaf-<br />

ter an unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen .<br />

Zu § 8 Abs . 1<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich der emittentin ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen,<br />

mit allen damit verbundenen Rechten und damit im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäften und die entgegennahme von Auszahlungen sowie liquidationserlösen und<br />

der Abschluss sowie die Durchführung von Poolvereinbarungen mit und für die Schifffahrtsgesellschaften:<br />

“<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG etc .<br />

Die emittentin ist nicht abhängig von patenten, lizenzen, Verträgen oder neuen Herstel-<br />

lungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />

des Emittenten sind .<br />

es laufen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen einfluss auf die<br />

wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können .<br />

Es bestehen keine laufenden Investitionen<br />

Zu § 8 Abs . 2<br />

Die Tätigkeit der emittentin ist durch keine außergewöhnlichen ereignisse beeinflusst.<br />

Zu § 9 Abs . 2 Nr . 3<br />

Ebene Anlageobjekte<br />

Auf Ebene der Anlageobjekte bestehen keine erheblichen Belastungen des Anlageobjektes .<br />

Ebene Zielobjekte<br />

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus den noch abzuschließenden Darlehen und<br />

Kontokorrentkreditlinien, für die verbindliche Angebote bzw . Finanzierungsofferten von<br />

zwei deutschen Kreditinstituten vorliegen, sowie zur Sicherung sämtlicher Ansprüche<br />

aus den gesamten Geschäftsverbindungen der finanzierenden Banken, wird für jedes<br />

Schiff eine Schiffshypothek in das Schiffsregister eingetragen . Diese beträgt voraussichtlich<br />

120 % der durch die Bank zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Darüber<br />

hinaus ist es branchenüblich, Ansprüche aus Versicherung und Charter an die Bank<br />

abzutreten . Weitere dingliche Belastungen bestehen nicht .<br />

Zu § 9 Abs . 2 Nr . 4<br />

Ebene Anlageobjekte<br />

Auf Ebene der Anlageobjekte gibt es keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der<br />

Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Ebene Zielobjekte<br />

Es liegen für alle Schiffe tatsächliche Beschränkungen dahingehend vor, dass die Schiffe<br />

u . a . nur Häfen mit ausreichend Tiefgang anlaufen können . Eine rechtliche Beschränkung<br />

kann sich aus evtl . vorliegenden Charterverträgen für die Schiffe ergeben, wonach<br />

bestimmte Häfen ggf . nicht angelaufen werden dürfen . Weitere tatsächlichen oder rechtliche<br />

Beschränkungen liegen auf ebene der Zielobjekte nicht vor.<br />

Gemäß den noch nicht näher bestimmten Finanzierungszusagen können sich für die jeweilige<br />

Schiffsgesellschaft Beschränkungen ergeben, da z. B. ein Verkauf des Schiffes oder der<br />

Abschluss von Charterverträgen die Zustimmung der finanzierenden Bank erfordert.<br />

Zu § 9 Abs . 2 Nr . 6<br />

Verträge auf Ebene der Anlageobjekte<br />

• Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG<br />

vom 8 . Februar 2010<br />

• Treuhandvertrag zwischen der Hanse Capital finanzservice GmbH & Co. KG und der<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />

• Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle zwischen der Weitze & partner Steuerbe-<br />

ratungsgesellschaft und der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />

KG vom 8 . Februar 2010<br />

• Schiedsgerichtsvertrag für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG<br />

• Vertriebsvertrag zwischen der Hanse Capital emissionshaus GmbH und <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />

<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />

Muster-Verträge auf Ebene der Zielobjekte<br />

• Gesellschaftsvertrag der „<strong>HC</strong> Anna-lena“<br />

Schifffahrts GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />

• Muster-Schiedsgerichtsvertrag der „<strong>HC</strong> Anna-lena“<br />

Schifffahrts GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />

• Muster-Dienstleistungsvertrag zwischen der der Hanse Capital finanzservice GmbH<br />

& Co . KG und der „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />

• Muster-Bereederungsvertrag zwischen der „<strong>HC</strong> Anna-lena“ Schifffahrts GmbH & Co. KG<br />

und der IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />

• Vereinbarung zwischen der „<strong>HC</strong> Anna-lena“ Schifffahrts GmbH & Co. KG und der<br />

Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG über die übernommene Platzierungsgarantie<br />

vom 8 . Februar 2010<br />

• Vereinbarung zwischen der „<strong>HC</strong> Anna-lena“ Schifffahrts GmbH & Co. KG und Hanse<br />

Capital Emissionshaus GmbH über die übernommene Patzierungsgarantie vom 8 .<br />

Februar 2010<br />

Weitere Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts oder<br />

wesentlicher Teile davon hat die Emittentin nicht abgeschlossen .<br />

Zu § 12 Abs . 1 Nr . 1<br />

Zum Zeitpunkt der prospekterstellung wird die emittentin vertreten durch die Geschäfts-<br />

führer der Komplementärin . Komplementärin ist die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />

GmbH . Geschäftsführer sind:<br />

Herr Burkhard Tesdorpf<br />

Geschäftsansässig: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />

Herr Dr . Martin Süß<br />

Geschäftsansässig: Wirthstraße 94, 95028 Hof<br />

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung gibt es zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />

keine Funktionstrennung . Alle Mitglieder der Geschäftsleitung der Emittentin sind allein-<br />

vertretungsberechtigt .<br />

Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung bestehen keine Aufsichtsgremien und Beiräte.<br />

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WEITERE ANGABEN NACH VERmVERKPRoSPV/HINWEISE zUm BEITRITT<br />

Zu § 12 Abs . 1 Nr . 2<br />

Da noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegt, entfällt die Angabe, ob den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, provisionen und nebenleistungen<br />

jeder Art gewährt wurden .<br />

Zu § 12 Abs . 2 Nr . 1<br />

Bis auf die Tätigkeit des Geschäftsführers, Herrn Burkhard Tesdorpf, für die Hanse Capital<br />

emissionshaus GmbH, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut ist, sind keine Mitglieder der Geschäftsführung tätig für Unternehmen, die mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />

Zu § 12 Abs . 2 Nr . 2<br />

Es sind keine Mitglieder der Geschäftsführung tätig für Unternehmen, die dem Emittenten<br />

fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Zu § 12 Abs . 2 Nr . 3<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist für Unternehmen tätig,<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen .<br />

Zu § 12 Abs . 2 Nr . 4<br />

Sonstige personen sind nicht vorhanden, die in den Kreis der nach dieser Verordnung<br />

angabepflichtigen personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Angebots der<br />

Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

HInWeISe ZuM BeITRITT<br />

wiDerrufsbelehrung<br />

Innerhalb von zwei Wochen kann der Anleger die Beitrittserklärung ohne Angabe von<br />

Gründen in Textform widerrufen, z . B . per Brief, Fax, E-Mail . Diese Frist beginnt frühestens<br />

mit Erhalt der Widerrufsbelehrung . Die Fristwahrung erfordert lediglich die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs an die Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-<br />

Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek .<br />

Bei Verträgen, die im ausschließlichen Wege des fernabsatzes zustande kommen –<br />

also per Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet – beginnt die Frist zum Widerruf mit<br />

dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung und der erfüllung der Informationspflichten<br />

nach § 312 c Abs . 2 BGB .<br />

Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers der Vertrag von beiden Seiten vollstän-<br />

dig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, erlischt das Widerrufsrecht<br />

vorzeitig . Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können die empfangenen leistungen seitens des Zeichners ganz<br />

oder teilweise nicht zurückgewährt werden oder nur in verschlechtertem Zustand, muss<br />

dieser gegebenenfalls Wertersatz leisten. es ist daher möglich, dass der Zeichner die<br />

vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllen muss.<br />

Verpflichtungen zur erstattung von Zahlungen sind durch den Zeichner innerhalb von 30<br />

Tagen nach Absenden der Widerrufsbelehrung zu erfüllen .<br />

beanstanDungen<br />

Beanstandungen sind wahlweise zu richten an die: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />

GmbH & Co . KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>HC</strong><br />

„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek,<br />

diese wiederum vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer,<br />

Herrn Johann Christoph Burkhard Tesdorpf, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek;<br />

Dr . Martin Süß, Wirthstraße 94, 95028 Hof .<br />

Datenschutz<br />

Die Erfassung und Weiterverarbeitung von Daten im Rahmen des Beitritts erfolgt nach<br />

den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz . Die Daten werden elektronisch gespeichert<br />

und verarbeitet; sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Gesellschaft<br />

bzw . zur Betreuung des Kommanditisten verwendet . Die Daten werden Dritten nur zugänglich<br />

gemacht, wenn dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.


GLoSSAR<br />

Agio<br />

Aufgeld oder Aufpreis auf den Nennwert eines Kommanditanteils .<br />

Anlaufkosten<br />

Kosten, die bei der Gründung eines Unternehmens entstehen – beispielsweise die Kosten<br />

für Rechtsberatung und Handelsregistereintragungen . Weitere Kosten entstehen<br />

z . B . für die Erarbeitung des Fondskonzeptes, die <strong>Prospekt</strong>erstellung, Anfertigung von<br />

Gutachten, Geschäftsbesorgung und Fremdkapitalbeschaffung .<br />

Auszahlung<br />

entnahme von liquiditätsüberschüssen, die anteilig auf die Anleger verteilt werden.<br />

Beirat<br />

Aus den Reihen der Gesellschafter gewähltes Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger<br />

vertritt und die Arbeit der Geschäftsführung überwacht . Die Rechte und die Anzahl<br />

der Mitglieder eines Beirats ergeben sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag .<br />

Bereederung<br />

Technisches und/oder kaufmännisches Management eines Schiffes .<br />

Betriebsergebnis<br />

Saldo aus Erträgen und Aufwendungen<br />

Charterer<br />

unternehmen, dem ein Schiff für einen festgelegten Zeitraum oder eine bestimmte Reise<br />

zu einem festgelegten Preis zur Nutzung überlassen wird .<br />

Charterrate<br />

Zwischen Reederei und Charterer wird ein preis für die überlassung eines Schiffes vertraglich<br />

vereinbart . In der Regel wird die Rate in US-Dollar pro Tag angegeben .<br />

Container<br />

International standardisierte Großraumbehälter, durch die das Verladen, Befördern, lagern<br />

und Entladen von Gütern vereinfacht und beschleunigt wird . Im weltweiten Einsatz seit 1956 .<br />

Dockung<br />

In dieser Zeit wird das Schiff zu Reparatur- oder Konservierungsarbeiten oder für die<br />

Erneuerung der sog . Klasse in einem Dock überprüft .<br />

Fungibilität<br />

(Vertretbarkeit) Austauschbarkeit bzw. übertragbarkeit von Sachen, die nach Anzahl, Maß<br />

oder Gewicht bestimmt werden können, z . B . auch Anleihen, Aktien oder Gesellschaftsanteile .<br />

Geschlossener Fonds<br />

Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in feststehender Höhe, zumeist in der<br />

Rechtsform einer Personengesellschaft . Der Fonds wird geschlossen, wenn das feststehende<br />

Kapital eingeworben ist, der Anlegerkreis ist somit begrenzt .<br />

Gesellschafterversammlung<br />

organ der Gesellschaft, bestehend aus der Gesamtheit der Gesellschaft . Regelmäßige,<br />

meist jährliche Versammlung der fondsgesellschafter und forum der Anlegermitbestimmung<br />

. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist des Ablaufs sowie Kompetenzen<br />

der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte: Bericht der Geschäftsführung,<br />

feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, entlastung der Geschäftsführung<br />

und Beirat sowie Beschlüsse über Ausschüttungen .<br />

Gewinnzuweisung<br />

Anteil des Gesellschafters am handels- und steuerrechtlichen Gewinn der Gesellschaft,<br />

der ihm nach der gesellschaftsvertraglichen Regelung zusteht . Der prozentuale Gewinn/<br />

Verlust bemisst sich dabei nach der Höhe seines Anteils am Kommanditkapital.<br />

GmbH & Co . KG<br />

Eine besondere Form der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft<br />

(KG), die in der Regel für geschlossene Fonds gewählt wird . Diese Form der Kommanditgesellschaft<br />

ist eine Personengesellschaft und erfordert einen Komplementär als unbegrenzt<br />

haftenden Gesellschafter (Vollhafter), der eine juristische person ist, hier eine GmbH.<br />

Homogener Intake<br />

Die tatsächliche Tragfähigkeit eines Schiffes an Containern, wird anhand der homogenen<br />

Beladung mit Containern à 14 Tonnen Gewicht bemessen. Je höher die Anzahl<br />

der zu beladenden Container desto höher der Marktwert des Schiffes .<br />

Handelsregister (HR)<br />

öffentliches Register, in das die rechtlichen Verhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften<br />

sowie mit ihnen zusammenhängende Rechtsvorgänge (z . B . Firma, Gesellschafter,<br />

Prokura) eingetragen werden . Die Handelsregister werden von den Amtsgerichten geführt .<br />

Investitions-und Finanzierungsplan<br />

übersicht über die Herkunft und Verwendung der benötigten Mittel für die Investitionen<br />

der Vermögensanlage.<br />

Klassifikation<br />

Die Einstufung des Schiffs in einen bestimmten Schiffstyp durch eine<br />

Klassifizierungsgesellschaft, z. B. Germanischer lloyd. Die Aufgaben der<br />

Klassifikationsgesellschaften ähneln der des TüVs für den Kraftfahrtverkehr. So verlangen<br />

diese Gesellschaften u . a . regelmäßige Dockungen des Schiffes zur Begutachtung des<br />

Unterwasserschiffes in einem meist 5-jährigen Intervall .<br />

Knoten (kn)<br />

Geschwindigkeit eines Schiffes in Seemeilen pro Stunde . Ein Knoten entspricht 1,852 km/h .<br />

Kommanditgesellschaft<br />

personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem ganzen Vermögen<br />

haftet (Komplementär), während die übrigen Gesellschafter lediglich in Höhe ihrer<br />

übernommenen Einlagen haften (Kommanditisten) .<br />

Kommanditkapital<br />

Summe aller Einlagen der Gesellschafter<br />

Komplementär<br />

Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft .<br />

Mittelverwendung<br />

In der Mittelverwendung erfolgt eine detaillierte Aufstellung über den Einsatz des Eigenund<br />

Fremdkapitals der Fondsgesellschaft .<br />

MS (MV)<br />

Motorschiff (engl .: motor vessel)<br />

Platzierungsgarantie<br />

Garantie, dass das einzuwerbende Kommanditkapital bis zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

tatsächlich eingeworben, andernfalls durch den Garanten bereit gestellt wird .<br />

<strong>Prospekt</strong>prüfung<br />

Überprüfung und Beurteilung eines Beteiligungs- bzw . Emissionsprospekts durch einen<br />

unabhängigen Dritten, z . B . Wirtschaftsprüfer, Sachverständige . Reederei Unterneh-<br />

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GLoSSAR/ ABKÜRzUNGEN<br />

men, das Schiffe betreibt sowie deren technische Betreuung und Versorgung übernimmt.<br />

Reedereien können fremdfirmen mit der Befrachtung/Beschäftigung eines Schiffs beauftragen<br />

oder eigene Liniendienste unterhalten .<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

fallen während des laufenden Betriebes des Schiffes an: personalkosten, proviant, Versicherungen,<br />

Instandhaltungen, Reparaturen etc .<br />

Seeschiffsregister<br />

Beim Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes geführtes Register über die Rechtsund<br />

Besitzverhältnisse an dem Schiff .<br />

tdw<br />

Engl .: tons dead weight . Internationales Maß für die maximale Tragfähigkeit eines<br />

Schiffes inkl . Ladung . Maßeinheit ist die metrische Tonnen à 1 .000 kg .<br />

TEU<br />

engl.: twenty foot equivalent unit. Standardcontainer mit einer länge von 20 fuß = ca.<br />

6,10 m . Maßeinheit für die Ladekapazität von Containerschiffen hinsichtlich des theoretischen<br />

Ladevolumens – das tatsächliche Ladevolumen bemisst sich an der Tragfähigkeit<br />

des Schiffs (vgl . homogener Intake) .<br />

Tiefgang<br />

Höhe des Schiffsteils, der unterhalb der Wasserlinie liegt .<br />

Tonnage<br />

Bezeichnung für die Ladekapazität eines Schiffes, bis 1969 in Bruttoregistertonnen<br />

(BRT) bzw . Nettoregistertonnen (NRT) gemessen . Heute wird der Raumgehalt eines<br />

Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und nettoraumzahl (nRZ) berechnet. es wird der gesamte<br />

umbaute Raum des Schiffes gemessen, von dem Abzüge für die Mannschaftsund<br />

Maschinenräume etc . gemacht werden, die keinen Transportraum für Ladung darstellen<br />

. Es ergibt sich der Nettoraumgehalt des Schiffes bzw . die Nettotonnage . Mit dem<br />

Begriff Tonnage kann auch Ladung gemeint sein .<br />

Tonnagegewinnermittlung<br />

pauschale <strong>Gewinner</strong>mittlung beim Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr.<br />

In § 5 a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregeltes Wahlrecht, wobei die Besteuerung nicht<br />

ertragsabhängig erfolgt, sondern pauschaliert an der Größe der Tonnage bemessen wird .<br />

Treugeber<br />

Eine Person, die das Eigentum an Sachen und/oder Rechten auf einen Treuhänder<br />

überträgt, wobei diesem die volle Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen wird . Wirtschaftlicher<br />

Eigentümer der Sache bzw . des Rechts bleibt dabei der Treugeber .<br />

Treuhänder, Treuhandgesellschaft<br />

Verwaltet im Interesse von Investoren (den Treugebern) deren Kapitaleinlagen bzw. Anteile<br />

an einer Gesellschaft auf Grundlage vertraglicher Bestimmungen . Im Außenverhältnis<br />

nimmt der Treuhänder die volle Rechtsstellung eines Eigentümers wahr, während er<br />

im Innenverhältnis (zum Treugeber) mehr oder weniger Beschränkungen unterworfen ist .<br />

Zweitmarkt<br />

Markt für Gesellschafts- oder Kommanditanteile aus zweiter Hand . Ein amtlich zugelassener<br />

Markt oder eine Börse existieren nicht, wenngleich sich mittlerweile Handelsplattformen<br />

für „gebrauchte“ Beteiligungen etabliert haben .<br />

ABKüRZunGen<br />

Abs . Absatz<br />

abzgl . abzüglich<br />

BfH Bundesfinanzhof<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BMF Bundesministerium für Finanzen<br />

DIN EN Deutsches Institut für Normung, Europäische Norm<br />

EUR für Euro<br />

€ Währungszeichen für Euro<br />

EstG Einkommensteuergesetz<br />

EGH Europäischer Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg<br />

gem . gemäß<br />

GewSt Gewerbesteuer<br />

ggf . gegebenenfalls<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

HRA Handelsregister, Registerblatt A<br />

HRB Handelsregister, Registerblatt B<br />

i .d .R . in der Regel<br />

i .H .v . in Höhe von<br />

i.V.m. in Verbindung mit<br />

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />

ISo Internationale Standard-organisation<br />

KiSt Kirchensteuer<br />

KG Kommanditgesellschaft<br />

lfd . laufend<br />

ofD oberfinanzdirektion<br />

p.a. lat. pro anno, pro Jahr<br />

p .d . engl . per day, pro Tag<br />

rd . rund<br />

sog . so genannt<br />

t Tonnen<br />

tw . teilweise<br />

Tz . Textziffer<br />

u .a . unter anderem<br />

u .Ä . und Ähnliches<br />

US$ US-Dollar<br />

UStG Umsatzsteuergesetz<br />

u .U . unter Umständen<br />

vgl . vergleiche<br />

Ziff. Ziffer<br />

z .B . zum Beispiel<br />

z .T . zum Teil<br />

zz ./zzt . zurzeit<br />

zzgl . zuzüglich


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H C<br />

HANSE CAPITAL GRUPPE<br />

Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />

Georg-Sasse-Straße 5<br />

22949 Ammersbek/Hamburg<br />

Telefon: (040) 63 91 88 - 70<br />

Telefax: (040) 63 91 88 - 75<br />

E-Mail: info@hanse-capital .de<br />

Internet: www .hanse-capital .de<br />

Beteiligungsangebot<br />

<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung . Diese Beteiligung ist nur für unternehmerisch denkende<br />

Anleger geeignet, die aufgrund ihrer Vermögenssituation in der Lage sind, bei einem unerwarteten Verlauf gegebenenfalls eintretende Verluste bis<br />

zum Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals in Kauf zu nehmen .<br />

Tradition hat Zukunft

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