Prospekt HC "Krisen-Gewinner II" - Fondsvermittlung24.de
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H C<br />
HANSE CAPITAL GRUPPE<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Tradition hat Zukunft
02 |<br />
Investieren Sie antizyklisch<br />
mit Weitblick!
INHALT<br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 04<br />
Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 05<br />
Hinweise und Erklärung der Anbieterin . . . . . . . 06<br />
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 07<br />
Die Hanse Capital Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 08<br />
Die Beteiligung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . 09<br />
Investitionsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung . . . . . . . . . . 18<br />
Der Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />
Schiffstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Flottenstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />
Anlagestrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
Investitionsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
(Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
Kapitalfluss (Prognose) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Dynamische Ertragsprognose . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Emittentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />
Wesentliche steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . 63<br />
Wesentliche rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . 70<br />
Vertragspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
Die wichtigsten Verträge im Überblick . . . . . . . . 82<br />
Gesellschaftsvertrag Beteiligungsgesellschaft . . . . 83<br />
Treuhandvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />
Gesellschaftsvertrag Schifffahrtsgesellschaften . . . 94<br />
Muster-Dienstleistungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Muster-Bereederungsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
Schiedsgerichtsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103<br />
Informationen zu Fernabsatzverträgen . . . . . . . 105<br />
Weitere Angaben nach VermVerkProspV . . . . . 107<br />
Hinweise zum Beitritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />
Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109<br />
Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong><br />
gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) .<br />
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04 |<br />
VoRWoRT<br />
Liebe Investoren,<br />
in Europa wird über die Insolvenzgefahr der PIGS-Staaten (Portugal, Italien, Griechenland und Spanien) gesprochen .<br />
Amerikas Schulden erhöhen sich ungebremst . Die Banken haben wahrscheinlich erst die Hälfte ihrer „Schrottpapiere“<br />
abgeschrieben und dennoch glauben viele, sie könnten weitermachen wie bisher . Noch nie war es so schwer, Geld gut<br />
und möglichst sicher anzulegen. Die Masse flüchtet wie immer in Trendprodukte - meistens, so hat die Vergangenheit<br />
gezeigt, ein verhängnisvoller Weg .<br />
Vorausschauende Investoren hingegen orientieren sich an den Strategien des erfolgreichsten Investors aller Zeiten, Warren<br />
Buffett, und investieren ebenfalls in Sachwerte . Die Maxime dabei lautet: „Kaufe im Wert eines Dollars, zahle dafür 50 Cent“ .<br />
Das Platzierungsergebnis des <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“ aus 2009 dokumentiert eindrucksvoll das große Anlegervertrauen in das<br />
Konzept „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“ . Mit dem <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ ergibt sich nun noch einmal die Chance, antizyklisch in Schiffe<br />
zu investieren .<br />
Wir sind nach wie vor überzeugt, dass zu <strong>Krisen</strong>preisen erworbene Schiffe einen hervorragenden Baustein in jedem Sachwertportfolio<br />
darstellen. Der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ hat außerdem den Vorteil, dass er auch schon mit wenig Kapital im<br />
Schulterschluss mit dem ersten <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“-Fonds schnell handlungsfähig sein wird .<br />
Unsere Überzeugung untermauern wir dadurch, dass wir uns erneut privat, gemeinsam mit der Hanse Capital, eng<br />
verbundenen Personen und den beteiligten Reedern, in siebenstelliger Höhe gleichberechtigt mit Ihnen beteiligen .<br />
Wir freuen uns sehr darauf, gemeinsam mit Ihnen zu investieren .<br />
Burkhard Tesdorpf Dr . Martin Süß<br />
Geschäftsführer der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG
BEISPIELE<br />
BeISpIel füR eInen SCHIffSKAuf AuS eIneR InSolVenZ<br />
Die „<strong>HC</strong> Gesa“ ist einer von vier Bulkern aus dem von<br />
der Hanse Capital Gruppe aufgelegten <strong>HC</strong> „Euro-<br />
Bulker-Flottenfonds“ (Partnerreeder Hermann Lohmann)<br />
. Diese Schiffe wurden - vergleichbar mit dem<br />
Ziel des <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ - im Jahr 2004 von<br />
„<strong>HC</strong> GESA“ (3 .800 tdw Mini-Bulker)<br />
einem in der Insolvenz befindlichen Reeder unter<br />
Aufsicht der damals finanzierenden Bank zu einem<br />
sehr günstigen Preis erworben . Nach nur ca . zweieinhalb<br />
Jahren Kapitalbindung wurden die Schiffe mit einem<br />
Gesamtrückfluss von 163 % für die Anleger verkauft .<br />
BEISPIEL FÜR EINEN SCHIFFSKAUF DES ERSTEN <strong>HC</strong> „KRISEN-GEWINNER“-FoNDS<br />
Im Dezember 2009 wurde das erste Schiff für den ersten <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“-Fonds mit nachfolgenden Daten erworben:<br />
Kaufpreis: EUR 3 .360 .000<br />
Schätzwert: EUR 6 .600 .000 des von der finanzierenden Bank beauftragten Sachverständigen am 3.12.2009;<br />
Partnerreederei: Hermann Lohmann Bereederungen (Durchschnittsergebnis aller Beteiligungen gemäß Leistungsbilanz<br />
ca . 25 % p .a . nach Steuern) .<br />
„<strong>HC</strong> NATALIA“ (7500 tdw Mehrzweckbulker)<br />
<strong>HC</strong> NATALIA<br />
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06 |<br />
HINWEISE UNd ERKLäRUNG dER ANBIETERIN<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Kapitalanleger<br />
mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />
Grundkenntnissen . Darüber hinaus wird empfohlen, ggf .<br />
die Beratung eines kompetenten steuerlichen Beraters in<br />
Anspruch zu nehmen .<br />
Sämtliche <strong>Prospekt</strong>angaben wurden mit Sorgfalt nach<br />
bestem Wissen und Gewissen erstellt . Für den <strong>Prospekt</strong>inhalt<br />
sind ausschließlich die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich<br />
. Die Angaben und Berechnungen resultieren aus<br />
dem gegenwärtigen Stand der Planung, den zugrunde<br />
liegenden Verträgen und den derzeit geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen . Eine Haftung für Abweichungen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen, für Maßnahmen der<br />
Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung<br />
sowie für das Eintreten der mit der Beteiligung verbundenen<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele kann<br />
nicht übernommen werden . Im Rechtsverhältnis zwischen<br />
den Zeichnern und den Gesellschaften sind allein<br />
die Angaben dieses Verkaufsprospektes gültig. Angaben<br />
oder Zusagen, die vom prospekt abweichen, bedürfen<br />
der schriftlichen Zustimmung der Anbieterin. Auf von diesen<br />
Quellen abweichende Angaben kann sich der Zeichner<br />
nur dann und insoweit berufen, wenn diese vor der<br />
Zeichnung von der Anbieterin schriftlich bestätigt worden<br />
Abendstimmung im Hamburger Hafen<br />
sind . Ersatzansprüche gegen die Anbieterin oder einen<br />
anderen in diesem Verkaufsprospekt genannten Ver-<br />
tragspartner sowie gegen Vertriebsbeauftragte wegen<br />
unrichtiger und unvollständiger Angaben verjähren nach<br />
Ablauf von sechs Monaten nach Kenntniserlangung des<br />
Investors von einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe<br />
im Verkaufsprospekt, spätestens jedoch drei Jahre<br />
nach Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft .<br />
Die Anbieterin Hanse Capital Emissionshaus GmbH,<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek / Hamburg,<br />
übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses<br />
Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die<br />
Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen<br />
sind .<br />
Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung: 22 . Februar 2010<br />
Burkhard Tesdorpf, Geschäftsführer<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
Sitz/Geschäftsadresse:<br />
Georg-Sasse-Straße 5,<br />
22949 Ammersbek/Hamburg
EINLEITUNG<br />
eIne unTeRneHMeRISCHe InVeSTITIon<br />
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Schiffsbeteili-<br />
gung um eine unternehmerische Investition .<br />
Schiffsbeteiligungen als Kapitalanlage spielen in dem<br />
Schifffahrtsland Deutschland seit Jahrzehnten eine<br />
wichtige Rolle . Diese hat durch die Suche nach alternativen<br />
Investments und den Wunsch von Anlegern,<br />
ihr Vermögen zu diversifizieren, in den letzten Jahren<br />
noch an Bedeutung gewonnen .<br />
In den Jahren 2007 und 2008 haben die Schiffsbeteiligungsbranche<br />
sowie die Reedereien einen extremen<br />
Boom erlebt, der jedoch durch die weltweite<br />
Wirtschafts- und Finanzkrise ein abruptes Ende fand .<br />
Schiffe haben je nach Typ 30 % - 70 % gegenüber<br />
den Höchstpreisen an Wert verloren und auch die<br />
Charterraten sind in fast allen Segmenten massiv<br />
eingebrochen. Diese Tatsache hat zu einer Jahrhundertkrise<br />
in der Schifffahrt geführt . Durch den hiermit verbundenen<br />
stark gestiegenen Kapitalbedarf und die<br />
aktuell extreme Zurückhaltung der Banken bei der<br />
Finanzierung von Schiffen sind immer weniger Reedereien<br />
in der Lage, ihre Schiffe aus eigenen Mitteln<br />
zu finanzieren . Aus diesem Grund bieten sich dem<br />
Anleger hier gute Möglichkeiten, an den Chancen der<br />
Schifffahrt zu partizipieren .<br />
Neben attraktiven Auszahlungen während der Betriebsphase<br />
und dem Verkaufserlös eines Schiffes tragen<br />
steuerliche Vergünstigungen für die Seeschifffahrt bei<br />
Ausnutzung der Zyklen zu überdurchschnittlichen nettorenditen<br />
bei .<br />
Bei der Erstellung dieses Angebotes standen der<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH erfahrene Mitarbeiter<br />
verschiedener Reedereien, Analysten sowie<br />
sachverständige Rechtsanwälte und Steuerberater<br />
zur Seite .<br />
Mit dem <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ bietet die Hanse<br />
Capital Emissionshaus GmbH dem Kapitalanleger<br />
die Möglichkeit, durch antizyklisches Investieren in<br />
Schiffe zu krisenbedingt günstigen Preisen überproportional<br />
an einer Erholung des Welthandels<br />
zu partizipieren . Dabei werden die Interessen der<br />
Anleger durch die hohe Eigenbeteiligung der handelnden<br />
Personen bzw . der Hanse Capital Gruppe<br />
an diesem Fonds sowie die Hinzuziehung eines unabhängigen<br />
Investitionsausschusses hervorragend<br />
gewahrt .<br />
Blick über den Hamburger Hafen<br />
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08 |<br />
dIE HANSE CAPITAL GRUPPE<br />
KuRZpoRTRAIT HAnSe CApITAl GRuppe<br />
Die Hanse Capital, gegründet 1987, ist seit über 20<br />
Jahren erfolgreich im finanzdienstleistungssektor tätig<br />
. Der geschäftsführende Gesellschafter Burkhard<br />
Tesdorpf verfügt über langjährige Erfahrung in der<br />
Konzeption und der Platzierung von erfolgreichen<br />
Beteiligungsmodellen vom Investmentfonds bis zur<br />
Immobilienbeteiligung. In der Vergangenheit wurden<br />
exklusiv eine Investmentfondsfamilie mit der ältesten<br />
deutschen Privatbank, der Berenberg Bank, sowie<br />
ein weltweit anlegender Aktienfonds mit einem der<br />
erfolgreichsten Fondsmanager Europas, Dr . Hendrik<br />
Leber (Acatis Champions Global Fonds), initiiert . Ein<br />
weiteres Exklusivprodukt wurde mit dem AXA-Konzern<br />
konzipiert . Als Mitglied einer der ältesten hanseatischen<br />
Kaufmannsfamilien verfügt Burkhard Tesdorpf<br />
über hervorragende Kontakte in die Hamburger<br />
Schifffahrt . Diese Erfahrungen führten nach eingehender<br />
Analyse zu dem Entschluss, die Angebotspalette<br />
der Hanse Capital mit eigenen Schiffsprojekten<br />
zu vervollständigen . So wurden in den vergangenen<br />
acht Jahren Schiffsbeteiligungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />
von fast einer halben Milliarde<br />
EUR am Kapitalmarkt platziert . Die Hanse Capital<br />
Emissionshaus GmbH konzipiert seit 2003 anhand<br />
von nachvollziehbaren wirtschaftlichen Qualitätskriterien<br />
KG-Beteiligungen . 2009 gehörte die Hanse<br />
Capital Emissionshaus GmbH zu den erfolgreichsten<br />
deutschen Schiffsemissionshäusern .<br />
Hanse Capital setzt in der Kooperation nur auf erstklassige<br />
Partner!<br />
So konnten für den Beirat der Hanse Capital Emissions-<br />
haus GmbH folgende Experten gewonnen werden:<br />
Professor Dr . Rolf W . Thiel, Rechtsanwalt (Experte für<br />
juristische Fragen im Finanzdienstleistungssektor) und<br />
früherer Geschäftsführer des Finanzdienstleistungsverbandes<br />
VoTuM e.V. (juristische Beratung).<br />
Mathias Pahl, Reedereikaufmann und geschäftsführen-<br />
der Gesellschafter der MarLink Gruppe (Konzeption und<br />
Betreuung von Schifffahrtsprojekten im In- und Ausland) .<br />
Mark Lünstroth, Steuerberater / vereidigter Buchprüfer,<br />
Partner der Steuerberatersozietät Maurin, Lünstroth<br />
und Schittek, Hamburg .<br />
2008 wurde das Know-how nochmals durch den Beitritt<br />
von Herrn Dr . Martin Süß als geschäftsführender Gesellschafter<br />
deutlich erweitert . Er bringt umfangreiche<br />
Erfahrungen aus der Geschäftsführung diverser Tochterunternehmen<br />
eines ehemaligen Dax-Unternehmens<br />
sowie aus seiner leitenden Tätigkeit im family-office<br />
der Eignerfamilie mit .<br />
Ziel der Hanse Capital ist es, diese gebündelte Kompe-<br />
tenz zur Konzeption erstklassiger Projekte für den an-<br />
spruchsvollen Kapitalanleger zu nutzen .
dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />
BETEILIGUNGSANGEBoT<br />
Erwerb von Kommanditanteilen an der Emittentin <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />
Co . KG als unternehmerische Beteiligung<br />
Anlageziel ist der Kauf, der Bau, der Betrieb und der<br />
Verkauf (möglichst innerhalb von drei bis fünf Jahren)<br />
von Schiffen über jeweils eine GmbH & Co . KG als<br />
Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter . Der Bau von<br />
Schiffen beinhaltet sowohl den Eintritt in lukrative Bauverträge<br />
als auch den Neuabschluss von lukrativen Bauverträgen<br />
. Die letzten fünf Prozent des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals können auch in Zweitmarktanteile<br />
von Schifffahrtsgesellschaften investiert werden . Hierbei<br />
soll vor allem die weltweite Wirtschaftskrise genutzt<br />
werden . Nahezu alle Schiffssegmente sind so stark unter<br />
Druck geraten, dass viele Schiffe zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung beschäftigungslos sind . Diverse In-<br />
solvenzen sind die Folge, was wiederum zu Einbrüchen<br />
bei den Schiffspreisen von bis zu 50 % und mehr geführt<br />
hat . Mit ausreichend Eigenkapital ausgestatteten Käufern<br />
bieten sich in diesem Umfeld hervorragende Kaufgelegenheiten<br />
. Bei Erholung der Weltwirtschaft ist wieder<br />
mit deutlichen Steigerungen bei den Schiffspreisen<br />
zu rechnen . Diese Preissteigerungen sollen dann durch<br />
einen Verkauf realisiert werden. Mit dieser Strategie soll<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ zu den wenigen großen <strong>Gewinner</strong>n,<br />
die es in jeder Krise gibt, gehören .<br />
Die Einlagen der Anleger sind für die Beteiligung an der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />
Co . KG vorgesehen . Diese beteiligt sich an Schifffahrtsgesellschaften,<br />
die ihrerseits jeweils Schiffe erwerben<br />
bzw . erworben haben oder bauen . Die erste dieser Gesellschaften<br />
wird wie folgt bezeichnet: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“<br />
Schifffahrts GmbH & Co . KG . Die weiteren Schifffahrtsgesellschaften<br />
sollen ebenfalls Doppelnamen erhalten .<br />
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10 |<br />
dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />
InVeSTITIonSAuSSCHuSS<br />
Die zu tätigenden Investitionen werden grundsätzlich<br />
durch einen Investitionsausschuss beschlossen . Der Investitionsausschuss<br />
dient der freiwilligen Selbstkontrolle<br />
zur Sicherung von erstklassigen Schiffsinvestitionen .<br />
Er besteht aus 9 Mitgliedern . Kaufbeschlüsse müssen<br />
einstimmig gefasst werden .<br />
Keines der Mitglieder ist gesellschaftsrechtlich mit<br />
der Hanse Capital Gruppe verbunden!<br />
plATZIeRunGSGARAnTIen<br />
Bereits zum Zeitpunkt der prospektaufstellung liegen<br />
Platzierungsgarantien für EUR 20 Mio . vor .<br />
ANLAGESTRATEGIE/SCHIFFE<br />
Diverse statistische Auswertungen, wie z .B . die auf<br />
den Seiten 42 f . abgebildeten Flottenstrukturen, der<br />
Marktbericht von Schifffahrtsanalyst Dipl .-Wirtsch .-Ing .<br />
Michael Niefünd sowie Gespräche mit von der Hanse<br />
Capital Gruppe herangezogenen erfahrenen und erfolgreichen<br />
Marktteilnehmern haben übereinstimmend<br />
zu einem klaren Ergebnis geführt . Danach erscheint<br />
die Investition in kleine und mittlere Schiffe am erfolgversprechendsten<br />
. Die Investitionen sollen zeitlich<br />
versetzt vorgenommen werden, um insgesamt einen<br />
möglichst niedrigen Durchschnittpreis zu erzielen .<br />
Die Geschäftsführung und der Investitionsausschuss werden<br />
jede Investition genau auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis<br />
und ihre Zukunftsaussichten prüfen. Insgesamt wird eine<br />
Risikominimierung durch die Investition in verschiedene<br />
Schiffe angestrebt .<br />
BESCHÄFTIGUNG<br />
Über die bestmögliche Beschäftigung (Poolbeschäf-<br />
tigung oder Festcharter) wird abhängig von der jewei-<br />
ligen Marktsituation erst zum Zeitpunkt der Investition<br />
entschieden . Es sollen jedoch überwiegend keine langfristigen<br />
Charterverträge (länger als 24 Monate) geschlossen<br />
werden, um möglichst uneingeschränkt an<br />
einem wieder steigenden Markt partizipieren zu können<br />
und einen frühen Verkauf zu ermöglichen.<br />
In der Vergangenheit standen der Hanse Capital Gruppe<br />
für die Beschäftigung so renommierte Partner zur<br />
Verfügung, wie z.B.:
dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />
BEREEDERUNG<br />
Die kommerzielle Bereederung wird durch die zur Hanse<br />
Capital Gruppe gehörende IMM International Maritime<br />
Management GmbH & Co . KG vorgenommen . Diese<br />
kann zum Zeitpunkt der Investition auch Bereederungsverträge<br />
für das nautisch-technische Management für<br />
die jeweiligen Einschiffsgesellschaften mit für den jeweiligen<br />
Schiffstyp geeigneten Bereederern schließen .<br />
pRoGnoSe DeS InVeSTITIonSplAnS<br />
Angestrebt wird ein Fondskapital in Höhe von EUR 30 Mio .<br />
Das angestrebte Mindestkapital beträgt EUR 20 Mio .<br />
Es folgt eine Prognose für ein Fondskapital in Höhe des<br />
angestrebten Mindest-Eigenkapitals des Fonds von EUR<br />
20 Mio ., welches für den Kauf von Schiffen gemäß Investitions-<br />
und Finanzierungsplan auf Seite 47 ausreicht .<br />
EUR<br />
Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften 20 .000 .000,00<br />
Gesamtinvestition* 20 .000 .000,00<br />
* zzgl . 3 % Agio<br />
Prognostizierte Auszahlungen bezogen<br />
auf eine EUR 100 .000 Beteiligung<br />
zzgl . Agio für Szenario 1 (Good-Case)<br />
2010<br />
EUR<br />
0,00<br />
2011 10 .000,00<br />
2012 20 .000,00<br />
2013 25 .000,00<br />
2014 40 .000,00<br />
Aus Verkauf 132 .565,00<br />
Summe Rückfluss 227.565,00<br />
pRoGnoSe DeS fInAnZIeRunGSplAnS<br />
EUR<br />
Fondskapital “<strong>HC</strong> <strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II”<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG 20 .000 .000,00<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH 1 .000,00<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG 50 .000,00<br />
Einzuwerbendes Kommanditkapital 19 .949 .000,00<br />
Gesamteinlagen* 20 .000 .000,00<br />
* zzgl . 3 % Agio<br />
Prognostizierte Auszahlungen bezogen<br />
auf eine EUR 100 .000 Beteiligung<br />
zzgl . Agio für Szenario 2 (Mid-Case)<br />
2010<br />
EUR<br />
0,00<br />
2011 0,00<br />
2012 10 .000,00<br />
2013 10 .000,00<br />
2014 10 .000,00<br />
Aus Verkauf 123 .905,00<br />
Summe Rückfluss 153.905,00<br />
Auf Ebene der Dachgesellschaft ist die Aufnahme von<br />
fremdkapital, Zwischen- und endfinanzierungsmitteln<br />
nicht vorgesehen .<br />
HINWEIS:<br />
Die hohe Beteiligung der Hanse Capital Gruppe bzw .<br />
ihrer handelnden Personen wird auch auf Ebene der<br />
Schifffahrtsgesellschaften vorgenommen, weshalb in<br />
der Dachgesellschaft nur EUR 51 .000 ausgewiesen<br />
sind .<br />
pRoGnoSTIZIeRTe AuSZAHlunGen BeZoGen Auf eIne BeTeIlIGunG In HöHe Von euR 100.000 ZZGl. AGIo<br />
füR eInen BeISpIelHAfTen VeRKAuf nACH VIeR JAHRen (DReI SZenARIen)<br />
Kalkulierter Kurs USD/EUR 1,40<br />
Prognostizierte Auszahlungen bezogen<br />
auf eine EUR 100 .000 Beteiligung<br />
zzgl . Agio für Szenario 3 (Bad-Case)<br />
2010<br />
EUR<br />
0,00<br />
2011 0,00<br />
2012 0,00<br />
2013 0,00<br />
2014 0,00<br />
Aus Verkauf 99 .369,00<br />
Summe Rückfluss 99.369,00<br />
| 11
12 |<br />
dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />
pRoGnoSe DeS InVeSTITIonSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />
Der Investitionsplan bezieht sich beispielhaft auf einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter.<br />
EUR EUR in %<br />
1 . Anlagevermögen<br />
Kaufpreis 12 .000 .000,00<br />
Kommission 180 .000,00<br />
Anschaffungsnebenkosten 180 .000,00<br />
12 .360 .000,00 89,36<br />
2 . Vorlaufkosten<br />
Gründungskosten 80 .000,00<br />
Einrichtung der Treuhand 33 .000,00<br />
Steuerberatung, Rechtsberatung, Notarkosten 16 .000,00<br />
<strong>Prospekt</strong>kosten 40 .000,00<br />
Platzierungsgarantie 70 .000,00<br />
Projektierung 120 .000,00<br />
Finanzierungsvermittlung 72 .000,00<br />
Kapitalbeschaffung 730 .000,00 1 .161 .000,00 8,39 %<br />
3 . Liquiditätsreserve 310 .000,00 2,24 %<br />
Gesamtinvestition*<br />
* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />
13.831.000,00 100,00 %<br />
Die prozentualen Angaben des Anlagevermögens und der Vorlaufkosten können von dem Beispiel abweichen, da die einzelpositionen<br />
unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben . Die Kommission ist abhängig vom Kaufpreis . Die Anschaffungsnebenkosten sind Fixkosten<br />
je Schiff. Die Vorlaufkosten sind im wesentlichen von der Höhe des Kommanditkapitals abhängig. Die Höhe der liquiditätsreserve<br />
wird je nach Einnahmesituation der Schiffsgesellschaft festgelegt . Sie kann im Einzelfall deutlich höher sein .<br />
pRoGnoSe DeS fInAnZIeRunGSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />
Der finanzierungsplan bezieht beispielhaft auf einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter.<br />
EUR EUR in %<br />
1 . Darlehen<br />
Schiffshypothekendarlehen I 7 .200 .000,00 52,06 %<br />
2 . Gesellschaftskapital<br />
Bereederer/Emissionshaus/Treuhand 100 .000,00<br />
Kommanditkapital 6 .531 .000,00 6 .631 .000,00 47,94 %<br />
Gesamtfinanzierung*<br />
* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />
13.831.000,00 100,00 %<br />
Zu den erläuterungen vgl. Seite 46 ff. des prospektes
dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />
pRoGnoSe DeR An- unD VeRKAufSpReISe SoWIe DeR eInnAHMen pRo TAG In euR<br />
Die Schiffspreise haben sich bisher in nahezu allen Segmenten um bis zu 50 % und mehr gegenüber den Höchstständen reduziert .<br />
Im Ankauf wurde in allen Szenarien mit euR 12 Mio. für einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter kalkuliert.<br />
Prognostizierte Verkaufspreise in EUR:<br />
Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />
17 .000 .000 14 .500 .000 11 .500 .00<br />
Prognostizierte Einnahmen in EUR pro Tag:<br />
Jahr Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />
2010 6 .500 6 .000 5 .000<br />
2011 8 .000 6 .500 5 .500<br />
2012 9 .500 7 .500 6 .000<br />
2013 11 .000 8 .500 6 .500<br />
2014 12 .500 9 .000 6 .500<br />
eInKunfTSART unD STeueRlICHe KonZepTIon<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot beruht die<br />
steuerliche Konzeption darauf, dass die Anleger der<br />
Beteiligungsgesellschaft nach steuerlichen Vorschriften<br />
Mitunternehmer sind, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
gemäß § 15 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 EStG erzielen . Die hierzu<br />
erforderlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Konzeptionell<br />
vorgesehen ist die <strong>Gewinner</strong>mittlung gemäß § 5a<br />
Einkommensteuergesetz (sog . Tonnagebesteuerung)<br />
auf Basis der Nettoraumzahl des Schiffes . Gewinne aus<br />
der späteren Veräußerung des Schiffes sind durch die<br />
Tonnagebesteuerung abgegolten .<br />
BeTeIlIGunGSHöHe<br />
Die Mindestzeichnungssumme sollte EUR 15 .000 zzgl .<br />
Agio betragen, höhere Beträge müssen durch EUR 1 .000<br />
teilbar sein . 10 % der Beteiligungshöhe werden als Haftsumme<br />
in das Handelsregister eingetragen .<br />
VeRMöGenSART<br />
Beteiligung an einem geschlossenen Fonds (Schiffsbeteili-<br />
gung) als Dachgesellschaft, mind . Laufzeit bis 31 .12 .2020 .<br />
eInZAHlunG DeS ZeICHnunGSBeTRAGeS<br />
• 50 % des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio unmittelbar<br />
nach Annahme des Beitritts;<br />
• 50 % des Beteiligungsbetrags nach Abruf, jedoch voraussichtlich<br />
nicht vor dem 1. oktober 2010;<br />
• Summe 100 % zzgl. 3 % Agio<br />
fRüHZeICHneRBonuS<br />
Gesellschafter, die bis zum 15 .07 .2010 bzw . 15 .10 .2010<br />
der Gesellschaft wirksam beitreten, erhalten eine einmalige<br />
Auszahlung in Höhe von 5 % bzw . 3 % auf das<br />
zum o.g. Zeitpunkt abgeforderte und eingezahlte Kommanditkapital<br />
(ohne Agio). Diese einmalige Zusatzentnahme<br />
wird nach erstmaligem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
über eine Gewinnausschüttung<br />
zur Zahlung fällig.<br />
| 13
14 |<br />
dIE BETEILIGUNG Im ÜBERBLICK<br />
BeTeIlIGunGSSTRuKTuR (VeReInfACHT)<br />
Anleger / Kommanditisten<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Schifffahrtsgesellschaft 1<br />
Beitrittserklärung Handelsregister<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Schifffahrtsgesellschaft 2<br />
Schifffahrtsgesellschaften
INVESTITIoNSAUSSCHUSS<br />
Die zu tätigenden Investitionen werden grundsätzlich<br />
durch einen Investitionsausschuss beschlossen . Der<br />
Investitionsausschuss dient der freiwilligen Selbstkontrolle<br />
zur Sicherung von erstklassigen Schiffsinvestitionen<br />
. Er besteht aus neun Mitgliedern . Keines<br />
der Mitglieder ist gesellschaftsrechtlich mit der<br />
Hanse Capital Gruppe verbunden!<br />
Vorsitzender des Investitionsausschusses ist Herr<br />
Dieter ostendorf als externer Berater der Fondsge-<br />
sellschaft auf Honorarbasis, der über ein jahrzehntelanges<br />
Schifffahrts-Know-how verfügt . Alle Mitglieder<br />
weisen umfangreiche Erfahrungen mit Schiffen bzw .<br />
Schiffsbeteiligungen auf . Ein Schiffserwerb ist nur<br />
mit einstimmigem Beschluss des Investitionsausschusses<br />
möglich . Herr Burkhard Tesdorpf und Herr<br />
Dr. Martin Süß haben grundsätzlich ein Vetorecht,<br />
da sie als Geschäfstführer der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin letztlich die Verantwortung für die<br />
Investition tragen .<br />
Vorsitzender: Dieter Ostendorf, Jahrgang 1943<br />
• Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann bei der Reederei Aug. Bolten in Hamburg<br />
• 20 Jahre bis 2003 Geschäftsführer der Reederei Aug. Bolten Wm. Miller’s<br />
Nachfolger (GmbH & Co .) KG<br />
• bis ende 2007 Geschäftsführer der Condock Befrachtungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG, Hamburg<br />
• bis ende 2007 Geschäftsführer der französischen Schifffahrtsgesellschaft SIMA france<br />
• bis 2008 Vorstandsmitglied des Schutzvereins Deutscher Rheder V. a. G.<br />
Stv . Vorsitzender: Dipl .-Kfm . Alexander Haindorff, Jahrgang 1955<br />
• Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann bei Hapag-lloyd AG<br />
• BWl-Studium an der universität Göttingen<br />
• seit 24 Jahren finanz- und Wirtschaftsberater mit dem Schwerpunkt im Bereich der<br />
Analyse, Auswahl und Vermittlung von Schiffsbeteiligungen<br />
• permanente Begleitung von ca. 200 Schiffsgesellschaften sowie eigene Beteiligungen<br />
an ca. 80 Schiffen - dadurch bestehen sehr gute einblicke in eine Vielzahl<br />
von Schiffsgesellschaften; profunde Kenntnis der Schifffahrtsmärkte, starke Vernetzung<br />
innerhalb der Branche, viele Direktkontakte zu Reedereien und langjährige Ausübung<br />
diverser Beiratsmandate (u .a . auch als Beiratsvorsitzender)<br />
.<br />
| 15
16 |<br />
Joachim Mühleck, Jahrgang 1964<br />
• 1979 Ausbildung zum Maschinenbauer, anschließend Südzucker AG<br />
• 1988 einstieg in die finanzbranche, Ausbildung zum finanzkaufmann<br />
• 1993 Gründung der perspectiv GmbH in München, Gesellschafter und Geschäftsführer<br />
• Schwerpunkt im Bereich der prüfung, Auswahl und Vermittlung von Schiffsbeteiligungen<br />
• Ständige Begleitung von ca. 80 Schiffsgesellschaften sowie 20 eigene Schiffsbeteili-<br />
gungen - dadurch gute einblicke in eine Vielzahl von Schiffsgesellschaften<br />
• umfangreiche Kenntnis der Schifffahrtsmärkte, starke Vernetzung innerhalb der<br />
Branche und Ausübung mehrerer Beiratsmandate - dadurch ständig mit der wirtschaftlichen<br />
optimierung von Schiffsbeteiligungen befasst .<br />
Nico Benkhofer, Jahrgang 1980<br />
• Jurastudium an der universität Konstanz und Valencia (Spanien)<br />
• bis 2006 Vertriebsdirektor bei einem führenden Vertriebsunternehmen für Schiffsbeteiligungen<br />
in Hamburg<br />
• seit 2006 geschäftsführender Gesellschafter Kapital Kontor GmbH Hamburg. Die<br />
Kapital Kontor GmbH ist spezialisiert auf die individuelle Konzeption und Begleitung<br />
von Schiffsbeteiligungen, vor allem im Rahmen von Privat-Platzierungen<br />
• Beiratstätigkeit bei mehreren Schifffahrtsgesellschaften<br />
• Beteiligter bei ca. 30 Schiffsbeteiligungen und natürlich auch am <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“<br />
Wolfgang Glückselig, Jahrgang 1963<br />
• freier finanzplaner, hat seit 1981 als Bankkaufmann erfahrungen in der Branche<br />
gesammelt<br />
• Bisherige Tätigkeiten als filialleiter und prokurist bei der Commerzbank, Seniorberater<br />
bei der Dresdner Vermögensberatung<br />
• seit Mai 2003 als finanzplaner u.a. für hochwertige geschlossene fonds/Schiffs-<br />
fonds . Er vertritt seine Kunden bei ihren Anlagen mehrfach als Beirat und Beiratsvorsitzender<br />
. Seine Tätigkeit umfasst die Betreuung (Finanzplanung) seiner Kunden in<br />
den Themen Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Geldanlagen, Immobilien, finanzierung,<br />
Steuern und Vorsorge<br />
Karl-Heinz Schlachter, Jahrgang 1951<br />
• Ausbildung zum Bankkaufmann<br />
• 10 Jahre bis 1982 Bankenprüfer<br />
• bis 1998 Bankvorstand<br />
• seit 1998 freier finanzberater in allen Vermögensfragen und mit eigenem netzwerk<br />
in sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung<br />
• Analyse und Auswahl von geschlossenen Fonds mit Schwerpunkt Schiffsbeteiligungen<br />
• Durch zahlreiche Eigenbeteiligungen umfangreiche Erfahrungen und Einblicke in die<br />
verschiedenen Gesellschaften
Dipl .-Kfm . Dirk Porath, Jahrgang 1965<br />
• seit 1994 Investmentberater im familienunternehmen „porath finanz GmbH“,Wiehl<br />
• seit 1995 Inhaber der „pCI - poRATH ConSulT Investments GmbH & Co. KG“ bzw.<br />
des „PCI Handelshauses“ in Neuwied<br />
• 2002 Gründung des Maklerpools „BIT Treuhand AG“; Mehrheitsaktionär und Vorstandsvorsitzender<br />
eines der bundesweit größten Maklerpools für geschlossene<br />
fonds; Verkauf seiner Aktienanteile 2006 an die börsennotierte „ARAGon AG“<br />
• Zahlreiche Beiratsmandate, auch als Vorsitzender; eigene Beteiligung an über 50<br />
Schiffsbeteiligungen; Gründungskommanditist und Mit-Konzeptionär einiger Schiffe<br />
und Sachwert-Beteiligungen (Exklusivprodukte) .<br />
Joachim Schöchle, Jahrgang 1969<br />
• 1985 Technische Ausbildung<br />
• 1988 Grundlehrgänge in der Ausbildung zum Vermögensberater<br />
• seit 1989 Händlertätigkeit im Derivatehandel bei Melos GmbH, Karlsruhe<br />
• seit 1993 geschäftsführender Gesellschafter der Schöchle, Schulz & Schmitt GmbH, Mann-<br />
heim: fonds- und Assetmanagement für privatkunden, Vermittlung und eigenbeteiligung von<br />
selektiven Unternehmensbeteiligungen in den Bereichen Schiffsbeteiligung (davon teilweise<br />
mit Beiratsmandat), Immobilienfonds und alternative Energien<br />
• seit 2001 Geschäftsführer von JSI, Joachim Schöchle Investmentberatung, neuhofen<br />
• in 2008 fondsberater für einen intern., offenen Investmentfonds mit uCITS III- Zulassung<br />
Andreas Kaus, Jahrgang 1960<br />
• Ausbildung zum finanzkaufmann<br />
• seit 25 Jahren finanz- und Wirtschaftsberater mit Schwerpunkten in der Analyse,<br />
Auswahl und Vermittlung von Beteiligungen im Bereich Schiff und Immobilie für eigene<br />
Mandanten und externe Finanzdienstleister<br />
• seit 1999 Gesellschafter und Geschäftsführer der Kaus & Cie. Wirtschaftsberatung GmbH<br />
• eigenes Beteiligungsportfolio<br />
• starke Vernetzung innerhalb der Branche, erfahrung im <strong>Krisen</strong>management und<br />
Ausübung mehrerer Beiratsmandate<br />
| 17
18 |<br />
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
ALLGEMEINES<br />
Mit einer unternehmerischen Kommanditbeteiligung an<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />
Co . KG gehen entsprechende Risiken einher . Die Entwicklung<br />
der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen kann nicht vorhergesehen<br />
werden und kann somit von den Ausgangsdaten dieses<br />
Beteiligungskonzepts und seinen Prognosen abweichen .<br />
Für das tatsächliche Eintreten der mit dieser Beteiligung<br />
verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG kann daher keine Haftung übernommen werden . Die<br />
nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen,<br />
tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Beteiligung<br />
aus Sicht der Anbieterin und können eventuelle zusätzliche<br />
Risiken, die sich aus der individuellen Situation<br />
des Anlegers ergeben, nicht darstellen .<br />
Die mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Risiken<br />
werden nach drei Risikoarten unterschieden: Prognosegefährdende<br />
Risiken können zu schwächeren Ergebnissen<br />
führen als in den Prognosen dargestellt, im Endeffekt also<br />
zu geringeren Auszahlungen . Darüber hinaus können<br />
anlagegefährdende Risiken zu einem teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen, die<br />
Eigenkapitalrückzahlung könnte ggf . teilweise oder ganz<br />
ausfallen . Anlegergefährdende Risiken können über den<br />
Verlust der gesamten Zeichnungssumme hinaus auch das<br />
weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger mit<br />
wirtschaftlichen, steuerrechtlichen und rechtlichen Grundkenntnissen<br />
. Darüber hinaus empfehlen wir jedem Interessenten,<br />
sich mit Hilfe einer kompetenten Beratung (z .B .<br />
Steuerberater) ein Bild von der Vermögensanlage unter individuellen<br />
Vermögens- und Steueraspekten zu machen.<br />
PROGNOSEGEFäHRDENDE RISIKEN<br />
InVeSTITIonS- unD fInAnZIeRunGSpHASe<br />
Die in der Investitionsrechnung genannten Aufwandspo-<br />
sitionen basieren mit Ausnahme der kalkulierten Anschaf-<br />
fungskosten für die noch zu erwerbenden Schiffe bzw .<br />
Anteile an Schiffsgesellschaften im Wesentlichen auf abge-<br />
schlossenen Verträgen. Sollten Schiffe gebaut werden, be-<br />
steht das Risiko, dass sich die Baukosten aufgrund unvor-<br />
hergesehener Mehrausgaben oder vertraglicher Verände-<br />
rungen für Erstausrüstung oder Bauaufsicht oder aufgrund<br />
geänderter rechtlicher Vorgaben über das kalkulierte Maß<br />
hinausgehen, was die liquidität und damit das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der Schiffsgesellschaft belastet . Sofern die<br />
kalkulierten Kosten in der Investitionsphase überschritten<br />
werden, würde sich eine etwaige liquiditätsreserve entsprechend<br />
verringern . Sollte das von den Anlegern eingeworbene<br />
Eigenkapital nicht zu den Fälligkeitszeitpunkten<br />
vollständig eingezahlt werden, müssten die Schiffsgesellschaften<br />
gegebenenfalls im Rahmen eines Schiffserwerbs<br />
die nötigen Eigenmittel anteilig aus noch abzuschließenden<br />
eigenkapitalzwischenfinanzierungen zur Verfügung stellen.<br />
Hieraus resultierende Zwischenfinanzierungszinsen würden<br />
das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft belasten .<br />
Die Auszahlungen an die Anleger würden sich vermindern .<br />
eInZAHlunGSVeRZuG<br />
Werden Eigenkapitalraten von Kommanditisten nicht<br />
termingerecht eingezahlt, können dadurch höhere Zwischenfinanzierungskosten<br />
als geplant entstehen. Auch<br />
die nicht vollständige oder die verzögerte Platzierung<br />
des eigenkapitals kann zu höheren Zwischenfinanzierungskosten<br />
führen . Dies wirkt sich negativ auf das Ergebnis<br />
der Beteiligung aus mit der Folge von Auszahlungsverminderungen<br />
an die Anleger .<br />
AuSZAHlunGen unD lIQuIDITäT<br />
Auszahlungen an den Anleger können erst erfolgen,<br />
wenn den Schiffsgesellschaften ausreichend liquide<br />
Mittel zur Verfügung stehen. Diese liquiden Mittel sind<br />
wiederum von den Betriebsergebnissen der zu erwerbenden<br />
Schiffe bzw . Anteile an Schiffsgesellschaften<br />
und damit von deren wirtschaftlichem Erfolg abhängig .<br />
Kommt es bei dem Erwerb eines der Schiffe zu Schwierigkeiten<br />
oder Verzögerungen, kann dies negativen
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
einfluss auf die geplanten Auszahlungen auf ebene<br />
der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft haben . Auch die<br />
ergebnisse aus der Betriebs- und Veräußerungsphase<br />
der Schiffe können nicht genau vorhergesagt werden,<br />
weil keine verlässliche Aussage darüber getroffen<br />
werden kann, welche Ergebnisse die zu erwerbenden<br />
Schiffe erwirtschaften, bis zu welchem Zeitpunkt dieses<br />
Schiff im Bestand gehalten wird und welches Ergebnis<br />
bei der Veräußerung erzielt wird. Sowohl die laufenden<br />
ergebnisse als auch die ergebnisse bei Veräußerungen<br />
können daher geringer als geplant ausfallen . Die Auszahlungen<br />
an die Anleger vermindern sich .<br />
WECHSELKURSE<br />
Wechselkursrisiken liegen in verschiedenen Bereichen<br />
der Fondskonzeption, etwa in den Kosten der Investitionsphase,<br />
dem Schiffshypothekendarlehen sowie laufenden<br />
Kosten, Charter- bzw . Pooleinnahmen und im<br />
geplanten Verkaufserlös. ungünstige entwicklungen<br />
der Wechselkurse verschlechtern das Gesamtergebnis<br />
der Gesellschaft maßgeblich und wirken sich negativ<br />
auf die Wirtschaftlichkeit einer Beteiligung aus . Die Auszahlungen<br />
an die Anleger vermindern sich .<br />
ZInSänDeRunGSRISIKo<br />
Im Hinblick auf die geplante Aufnahme von Darlehen<br />
wurden wurden bisher keine Zinsfestschreibungen vorgenommen<br />
. Es besteht daher das Risiko, dass Darlehen<br />
nicht zu geplanten Zinssätzen aufgenommen werden<br />
können . Dies kann zu negativen Auswirkungen auf<br />
die Auszahlungen an die Anleger führen .<br />
WETTBEWERB<br />
Die Schifffahrtsgesellschaften werden mit einer großen<br />
Anzahl von Firmen konkurrieren, von denen viele über<br />
erheblich größere finanzielle Ressourcen verfügen.<br />
Dies kann die Gewinne der Schifffahrtsgesellschaften<br />
verringern, weil die Schifffahrtsgesellschaften mit Wettbewerbern<br />
um verfügbare Schiffe konkurrieren, was<br />
deren Erwerbspreis erhöhen kann . Außerdem können<br />
Wettbewerber die am Markt erzielbaren Margen beeinflussen.<br />
Hierdurch kann die finanz-, Vermögens- und<br />
Ertragslage der Schifffahrtsgesellschaften beeinträchtigt<br />
werden . Bei der Beteiligungsgesellschaft verringern<br />
sich die Auszahlungen an die Anleger .<br />
BeHöRDlICHe GeneHMIGunGen<br />
Für den ordnungsgemäßen Betrieb der zu erwerbenden<br />
oder zu bauenden Schiffe sind zahlreiche in- bzw . ausländische<br />
behördliche Genehmigungen erforderlich<br />
(Schiffsbesatzungszeugnis, Registrierung etc .) . Insofern<br />
besteht das Risiko, dass der Betrieb eines Schiffes<br />
untersagt oder eingeschränkt werden kann, wenn die<br />
Genehmigungen nicht vorliegen bzw . widerrufen werden.<br />
Sollte ein Schiff keine Genehmigung zur Ausflaggung<br />
nach § 7 Flaggenrechtsgesetz erhalten und deshalb<br />
unter deutscher Flagge fahren, würden sich darüber<br />
hinaus die Schiffsbetriebskosten im Bereich der<br />
Personalaufwendungen erhöhen . Die Auszahlungen an<br />
die Anleger würden sich verringern .<br />
EINNAHMERISIKo<br />
Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit der Schifffahrtsgesellschaften<br />
ist davon abhängig, dass Charter- bzw .<br />
Pooleinnahmen erzielt werden können . Da Charterbzw<br />
. Poolverträge aufgrund des Blindpool-Charakters<br />
des Beteiligungsangebotes noch nicht geschlossen<br />
sind, steht die Höhe der Charter- bzw . Pooleinnahmen<br />
zum Zeitpunkt der prospektaufstellung noch nicht fest.<br />
Sofern ein Schiff erworben oder gebaut wird, für das<br />
noch kein Chartervertrag abgeschlossen wurde, besteht<br />
das Risiko, dass ein Charter- bzw . Poolvertrag<br />
nicht oder nur später als geplant abgeschlossen werden<br />
kann bzw . nur Charter- bzw . Poolraten vereinbart werden<br />
können, die unterhalb der angestrebten Charterbzw<br />
. Poolraten liegen . Hierdurch können die geplanten<br />
Einnahmen nicht, nur teilweise oder auch erst zu einem<br />
späteren Zeitpunkt als geplant realisiert werden.<br />
Ferner besteht das Risiko, dass ein Charterer seine<br />
| 19
20 |<br />
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
Zahlungsverpflichtungen verzögert, teilweise oder gar<br />
nicht erfüllt . Eine neue Beschäftigung des Schiffes im<br />
Anschluss an eine etwaige Kündigung eines bei Erwerb<br />
eines Schiffes bestehenden oder nach Erwerb<br />
abgeschlossenen Chartervertrages ist möglicherweise<br />
nur zu einer niedrigeren Charterrate oder überhaupt<br />
nicht zu finden. Gegebenenfalls bestehen Sonderkündigungsrechte<br />
des Charterers, sofern die betreffende<br />
Schiffsgesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem<br />
Chartervertrag nicht nachkommt bzw . dieser - z .B . aufgrund<br />
einer längerfristigen Betriebsunterbrechung – undurchführbar<br />
wird . Längere Ausfallzeiten (off-Hire) der<br />
zu erwerbenden Schiffe führen zu niedrigeren Einnahmen,<br />
die das Ergebnis der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />
belasten können . Umgekehrt kann das Ergebnis<br />
einer Beteiligungsgesellschaft auch durch höhere Befrachtungskommissionen<br />
nach Ablauf einer etwaigen<br />
Festcharter eines Schiffes belastet werden, sofern die<br />
dann kalkulierten Bruttocharterraten nicht vereinbart<br />
werden können .<br />
Bei einem gemeinsamen Erlöspool mit Schiffen anderer<br />
Gesellschaften sind die tatsächlichen Einnahmen<br />
der Gesellschaft vom Gesamtergebnis des Erlöspools<br />
abhängig . Bleiben die Ergebnisse von Poolschiffen hinter<br />
den Erwartungen zurück, kann dies zu geringeren<br />
Betriebsergebnissen und damit zu verringerten Auszahlungen<br />
an die Anleger führen .<br />
SCHIFFSBETRIEBSKoSTEN<br />
Die Schiffsbetriebskosten werden auf Erfahrungs-<br />
werten der Vertragspartner kalkuliert. Insoweit besteht<br />
das Risiko, dass es zu Überschreitungen der Kostenansätze<br />
– beispielsweise im Bereich der Personalaufwendungen<br />
oder der Dockungskosten – kommt, die<br />
das Ergebnis der Schiffsgesellschaften belasten und<br />
die Auszahlungen an die Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />
verringern können .<br />
TeCHnISCHeR ZuSTAnD<br />
Es ist möglich, dass höhere Instandhaltungskosten,<br />
längere off-Hire-Zeiten oder höhere Kosten durch an-<br />
fallende Dockungs- und Klassearbeiten entstehen<br />
als angenommen . Hierdurch würde das Ergebnis der<br />
Schiffsgesellschaften belastet, was sich negativ auf die<br />
Auszahlungen an die Anleger auswirken kann .<br />
VeRäuSSeRunGSeRlöSe<br />
Die Höhe des Mittelrückflusses an die Anleger wird<br />
auch von etwaigen Veräußerungserlösen bzw. Schrottwerten<br />
der zu erwerbenden oder zu bauenden Schiffe<br />
bestimmt. Die Höhe der erzielbaren Veräußerungserlöse<br />
hängt im Wesentlichen von der Marktsituation zum<br />
Zeitpunkt der Veräußerung sowie dem tatsächlichen<br />
Zustand der Schiffe ab. es besteht insoweit das Risiko,<br />
dass ein Veräußerungserlös geringer oder ganz ausfällt<br />
. Dies verringert die Auszahlungen an die Anleger .<br />
STEUERGESETZGEBUNG UND<br />
RECHTSPRECHUNG<br />
STEUERLICHE RISIKEN<br />
Änderungen des Steuerrechts sowie der Rechtsprechung<br />
während der Laufzeit des Betriebskonzepts können<br />
nicht ausgeschlossen werden . Eine grundsätzlich<br />
geänderte Handhabung der Finanzverwaltung ist in ihren<br />
Folgen nicht zu bewerten .<br />
ToNNAGEGEWINNERMITTLUNG<br />
Die Schiffsgesellschaften optieren i .S .d . § 5a EStG<br />
jeweils in dem Jahr zur Tonnagegewinnermittlung, in<br />
welchem sie die Schiffe übernehmen . Daran sind sie<br />
zehn Jahre gebunden. Das Konzept unterstellt die Anwendung<br />
des § 5a EStG über die gesamte Laufzeit .<br />
Sollten die Regelungen zur Tonnagebesteuerung geändert<br />
werden oder nicht mehr sinnvoll erscheinen, würde<br />
eine Rückkehr zur herkömmlichen Besteuerung zu<br />
einer deutlich höheren Steuerbelastung führen . Sollte<br />
die finanzverwaltung als Voraussetzung für die Tonnagebesteuerung<br />
z .B . das Führen der deutschen Flagge
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
fordern, können hieraus zusätzliche Kosten entstehen .<br />
Über die endgültige Höhe der steuerlichen Einkünfte<br />
entscheidet erst die steuerliche Außenprüfung, die in<br />
der Regel nach den ersten drei bis vier Geschäftsjahren<br />
durchgeführt wird . Sollten sich durch Feststellungen<br />
der Außenprüfung die Einkünfte des Anlegers erhöhen,<br />
kann es zu Steuernachforderungen kommen, die gemäß<br />
§ 233a Ao grundsätzlich mit 0,5 % pro Monat zu<br />
verzinsen sind. Diese Zinsen sind seit dem 1. Januar<br />
1999 steuerlich nicht mehr abzugsfähig .<br />
uMSATZSTeueRlICHe RISIKen<br />
Die Kalkulation unterstellt, dass die Umsatzsteuer der<br />
Investitionsaufwendungen auf Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />
im Wesentlichen abzugsfähig ist . Sollte<br />
der Vorsteuerabzug für einen Teil dieser Aufwendungen<br />
von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden, würde<br />
dies die liquidität der Gesellschaften entsprechend<br />
belasten . Geringere Auszahlungen an die Anleger wären<br />
die Folge .<br />
GEWERBESTEUERLICHE RISIKEN<br />
Die Kalkulation nimmt weiter an, dass unter Berücksichtigung<br />
von Freibeträgen und Kürzungsvorschriften<br />
Gewerbesteuerzahlungen anfallen . Sollte die Finanzverwaltung<br />
insbesondere hinsichtlich der Anwendung<br />
von Kürzungsvorschriften und Freibeträgen anderer<br />
Auffassung sein, ergeben sich höhere Gewerbesteuerbelastungen,<br />
die die liquidität der Gesellschaften mindern<br />
mit der Folge von geringeren Auszahlungen an die<br />
Anleger .<br />
SCHlüSSelpeRSonen / VeRfleCHTunGen<br />
Der Erfolg der Dachgesellschaft hängt in hohem Maß<br />
von den persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der<br />
handelnden Personen, den sogenannten Schlüsselpersonen,<br />
ab . Sollten solche Personen durch einen teilweisen<br />
oder vollständigen Ausfall (Kündigung, Krankheit,<br />
Berufsverbot etc .) ausfallen, kann sich dies negativ auf<br />
die entwicklung der Vermögensanlage auswirken. Die<br />
Geschäftsführung der Dachgesellschaft und der Schiffsgesellschaften<br />
unterliegt keinem Wettbewerbsverbot .<br />
Neben dieser Tätigkeit sind die jeweiligen Geschäftsführer<br />
in gleicher Funktion auch in anderen Beteiligungsgesellschaften<br />
tätig . Dies und auch kapitalmäßige oder<br />
personelle Verflechtungen der an der Gesellschaft Beteiligten<br />
sowie deren Vertragspartner können Interessenkonflikte<br />
bei den handelnden parteien verursachen. Dies<br />
kann die Auszahlungen an die Anleger vermindern .<br />
ANLAGEGEFäHRDENDE RISIKEN<br />
AuSMASS unD KuMulATIon eInZelneR RISIKen<br />
Risikofaktoren können grundsätzlich sowohl einzeln<br />
als auch kumuliert auftreten, wodurch negative Auswirkungen<br />
auf die Rendite und den Kapitalerhalt entstehen<br />
können . Starke Ausprägungen eines prognosegefährdenden<br />
Risikos oder das Zusammentreffen mehrerer<br />
prognosegefährdender Risiken können zu einem anlagegefährdenden<br />
Risiko führen .<br />
MARKT- UND ANLAGERISIKEN<br />
ALLGEMEINES<br />
Eine Investition in die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbe-<br />
teiligungs GmbH & Co . KG ist ein langfristiges Engage-<br />
ment. es gibt keine feste Zusage von Auszahlungen an<br />
die Anleger vor bzw. bei liquidation der Gesellschaften.<br />
Die Investition unterliegt darüber hinaus den allgemeinen<br />
Bedingungen von Wirtschaft und Markt . Ein größerer<br />
wirtschaftlicher Abschwung oder eine widrige Entwicklung<br />
am Schiffsmarkt (Charterraten) könnte sich daher<br />
nachteilig auf die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG auswirken . Die Rückzahlung des<br />
Kapitals der Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
foKuSSIeRTe InVeSTITIonSSTRATeGIe<br />
Jede Schifffahrtsgesellschaft fokussiert sich auf eine In-<br />
| 21
22 |<br />
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
vestition in ein einzelnes Schiff . Sollten die Erträge des<br />
Schiffes geringer oder die Aufwendungen des Betriebes<br />
des Schiffes höher als prognostiziert ausfallen, hat dies<br />
unmittelbaren einfluss auf den wirtschaftlichen erfolg der<br />
jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft und damit mittelbar<br />
auf die Beteiligungsgesellschaft. ein spezifischer Investitionsfokus<br />
kann daher risikoreicher sein und setzt im<br />
Vergleich zu einem breiter diversifizierten Investitionsfokus<br />
oder einem breiter angelegten Investitionsansatz<br />
die Investition in verstärktem Maße wirtschaftlichen, politischen,<br />
behördlichen und marktinhärenten Bedingungen<br />
und Ereignissen aus . Die Rückzahlung des Kapitals der<br />
Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
BLINDPooL-RISIKo<br />
Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung stehen die zu<br />
erwerbenden oder zu bauenden Schiffe noch nicht fest .<br />
Ebenso wenig sind die jeweiligen Kosten des Erwerbs<br />
der Schiffe oder deren Betriebsergebnisse im Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vertraglich fest vereinbart . Für<br />
die Anleger besteht damit zum Zeitpunkt der unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung nicht die Möglichkeit, sich<br />
ein abschließendes Bild über die endgültige Zusammensetzung<br />
des Investitionsportfolios zu machen . Hieraus<br />
resultiert ein Risiko hinsichtlich der Erwirtschaftung<br />
der prognostizierten Erträge sowie der Rückzahlung der<br />
erbrachten Einlage . Die Rückzahlung des Kapitals der<br />
Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
MAJoRISIeRunG<br />
Bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung besteht<br />
grundsätzlich die Gefahr, dass Minderheiten ihre<br />
Interessen nicht durchsetzen können . Dies ist insbesondere<br />
dann gegeben, wenn bedingt durch die Höhe ihrer<br />
Kommanditeinlagen die Mehrheit der Stimmrechte auf<br />
einen oder wenige Einzelgesellschafter entfällt . Dies gilt<br />
auch für die Beteiliungsgesellschaft, wenn sie sich als<br />
Minderheitsgesellschafter an Schiffsgesellschaften beteiligt<br />
. Die Rückzahlung des Kapitals der Anleger kann<br />
teilweise oder ganz ausfallen .<br />
DARLEHENSAUFNAHME<br />
Der Erwerb oder der Bau der Schiffe durch die jeweilige<br />
Schiffsgesellschaft soll teilweise durch die Aufnahme von<br />
Darlehen finanziert werden. Insoweit besteht das Risiko,<br />
dass sich keine Bank bereit findet, eine Schiffsfinanzierung<br />
in der notwendigen Höhe zur Verfügung zu stellen<br />
. Dies kann gegebenenfalls zur Rückabwicklung des<br />
Beteiligungsangebotes führen (vgl . Abschnitt “Kapitalplatzierung<br />
und Rückabwicklung”) . Sollten die erzielten<br />
Erträge nicht ausreichen, um die Tilgung bzw . die Darlehenszinsen<br />
zu bedienen, sind die finanzierenden Banken<br />
in der Regel berechtigt, die gewährten Sicherheiten zu<br />
verwerten . Dies kann die Insolvenz der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />
verursachen und damit auch zum vollständigen<br />
Verlust der einlage der Anleger führen.<br />
SCHIFFSÜBERNAHME<br />
Es besteht das Risiko, dass die zu erwerbenden oder zu<br />
bauenden Schiffe nicht vereinbarungsgemäß abgeliefert<br />
werden bzw . bauliche Mängel auftreten können . Hierdurch<br />
würden sich die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb<br />
gegebenenfalls verringern . Dies wiederum hätte ein geringeres<br />
Betriebsergebnis der Schifffahrtsgesellschaften<br />
zur Folge . Die Rückzahlung der erbrachten Einlage des<br />
Anlegers kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
VeRTRAGSpARTneR<br />
Der Ausfall wichtiger Vertragspartner kann dazu führen,<br />
dass vereinbarte Leistungen nur zu höheren Kosten oder<br />
gar nicht mehr erbracht werden können . Entsprechende<br />
Auswirkungen hat der Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />
für die Wirtschaft lichkeit der Beteiligung bzw. auf die Ver-<br />
mögensanlage selbst . Die Rückzahlung des Kapitals der<br />
Anleger kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
VeRSICHeRunGen<br />
für die zu erwerbenden Schiffe sollen vom Vertragsreeder<br />
die üblichen Versicherungen im branchenüblichen um-
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
fang abgeschlossen werden (z .B . Kasko- und Nebeninte-<br />
ressenversicherungen gegen Marine- oder Kriegsrisiken,<br />
loss-of-Hire-Versicherungen (erlösausfallversicherungen),<br />
Haftpflichtversicherungen (p & I-Versicherungen)). Diese<br />
Versicherungsverträge sind zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
noch nicht abgeschlossen . Insoweit<br />
besteht zunächst das Risiko, dass kein Versicherer<br />
bereit ist, entsprechende Verträge mit den Schifffahrtsgesellschaften<br />
abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen<br />
werden voraussichtlich marktübliche Regelungen<br />
enthalten, wonach unter bestimmten Voraussetzungen<br />
eine Auszahlung der Versicherungssumme von<br />
der Versicherung verweigert werden kann. ferner können<br />
branchenübliche Selbstbehalte bestehen . Darüber<br />
hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne<br />
Risiken aus dem Betrieb eines Schiffes, wie z .B . Folgeschäden<br />
aus Piraterie, nicht versicherbar sind oder<br />
der Versicherungsschutz entstandene Schäden nicht<br />
vollständig abdeckt . Die Rückzahlung der erbrachten<br />
Einlage des Anlegers kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
KApITAlplATZIeRunG unD RüCKABWICKlunG<br />
Die Platzierung für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbe-<br />
teiligungs GmbH & Co . KG soll zum 31 . Dezember 2010<br />
geschlossen werden . Dies hat zur Folge, dass die Treu-<br />
händerin ihre Beteiligung an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG nicht über die ihr zu<br />
diesem Zeitpunkt zugegangenen Zeichnungen hinaus erhöhen<br />
kann. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt das angestrebte<br />
Mindesteigenkapital noch nicht eingeworben sein, kann<br />
die Komplementärin die Beteiligungsgesellschaft auch mit<br />
einem geringeren Kommanditkapital als dem angestrebten<br />
Mindestkapital von EUR 20 Mio . schließen und nur in eine<br />
oder einen Teil der Schifffahrtsgesellschaften investieren .<br />
Dies kann zu einer Verschlechterung der Investitionsquote<br />
und oder der Erträge führen . Werden bis zum Ablauf der<br />
Platzierungsfrist nicht Mittel in einer Höhe eingeworben,<br />
die eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit einzelner oder<br />
aller Schiffsgesellschaften sicherstellen oder kann die zum<br />
Erwerb eines Schiffes vorgesehene Darlehensaufnahme<br />
nicht erfolgen, kann die Treuhänderin den Beitritt des Treu-<br />
gebers zum Treuhand- und Verwaltungsvertrag ganz oder<br />
teilweise für nicht wirksam erklären und bereits geleistete<br />
Zeichnungsbeträge ganz oder teilweise an die Anleger<br />
zurückerstatten . Eine ganze oder teilweise Rückabwicklung<br />
einer Beteiligung kann erfolgen, ohne dass es eines<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf, wenn sich herausstellt,<br />
dass ein von einer Schifffahrtsgesellschaft zum Erwerb<br />
vorgesehenes Schiff nicht oder nicht fristgerecht abgeliefert<br />
wird und ein anderes Schiff nicht zur Verfügung steht.<br />
In einem solchen Fall würde der Anleger nur eine geringe<br />
oder keine Rendite erzielen . Im Falle einer nicht vollständigen<br />
Einwerbung des angestrebten Eigenkapitals wirken<br />
sich Aufwandspositionen, welche nicht von der Höhe des<br />
platzierten Eigenkapitals abhängen (z .B . steuerliche und<br />
sonstige Beratungskosten), verhältnismäßig stärker aus<br />
als dies nach planmäßiger Eigenkapitaleinwerbung der<br />
fall gewesen wäre. Dies hätte eine Verschlechterung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaft und damit<br />
eine Verminderung der Rentabilität zur folge. eine Verlängerung<br />
der Platzierungsfrist kann darüber hinaus dazu führen,<br />
dass sich die Investition der Schifffahrtsgesellschaften<br />
in die zu erwerbenden Schiffe verzögert . Dies hätte ebenfalls<br />
einfluss auf den Mittelrückfluss aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
. Die Rückzahlung des Kapitals der Anleger<br />
kann teilweise oder ganz ausfallen .<br />
RECHTLICHE RISIKEN<br />
Für den Schiffsbetrieb gilt möglicherweise ausländisches<br />
Recht und damit auch die Zuständigkeit ausländischer<br />
Gerichte bzw . Schiedsgremien für etwaige Prozesse . Dies<br />
kann dazu führen, dass sich die Durchsetzung von<br />
Rechten im Vergleich zur innerstaatlichen Durchsetzung<br />
von Rechten als komplexer und / oder kostenintensiver<br />
darstellt . Durch die Berührung verschiedener Rechtskreise<br />
im Rahmen des Betriebs des zu erwerbenden<br />
Schiffes entstehen gegebenenfalls Auslandsrisiken, z .B .<br />
im Zusammenhang mit der Vornahme von Rechtshandlungen<br />
und Rechtsbehelfen im Ausland . Insbesondere<br />
besteht das Risiko, dass in ausländischen Rechtsordnungen<br />
ausländische Unternehmen gegenüber inländischen<br />
Unternehmen benachteiligt werden und dadurch<br />
| 23
24 |<br />
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
bestehende Ansprüche möglicherweise nicht durch-<br />
gesetzt werden können . Es kann auch nicht garantiert<br />
werden, dass sämtliche Rechtsordnungen das gleiche<br />
rechtsstaatliche Verständnis wie Deutschland haben,<br />
so dass unter Umständen nicht nachvollziehbare Entscheidungen<br />
getroffen werden . Künftige Gesetzesänderungen,<br />
aber auch Änderungen der Auslegung, Anwendung<br />
oder Handhabung bestehender Gesetze – insbesondere<br />
Änderungen, die die Konzeption oder das<br />
Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft betreffen<br />
– können für die Beteiligungsgesellschaft und<br />
die Anleger negative Auswirkungen rechtlicher oder<br />
steuerlicher Art haben und damit die planmäßigen Erträge<br />
oder die Rückzahlung der Einlage der Anleger<br />
nachteilig beeinflussen.<br />
INTERESSENKoNFLIKTE<br />
Soweit kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
der an diesem Beteiligungsangebot beteiligten Parteien<br />
bestehen, können Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen<br />
werden . Auch der Gewinnvorab, der der<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG zusteht,<br />
kann einfluss auf deren Verhalten haben und somit die<br />
Rückzahlung der Einlage der Anleger vermindern .<br />
ANLEGERGEFäHRDENDE RISIKEN<br />
AnTeIlSfInAnZIeRunG<br />
eine persönliche Anteilsfinanzierung für den Anleger ist<br />
nach dem Konzept dieses Beteiligungsangebotes nicht<br />
vorgesehen . Anleger, die ihre Beteiligung durch Aufnahme<br />
eines persönlichen Darlehens finanzieren wollen, sollten<br />
beachten, dass Verbindlichkeiten aus einer persönlichen<br />
fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückzuführen<br />
sind, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung<br />
bestritten werden können. Die persönliche Anteilsfinanzierung<br />
der Beteiligung erhöht die wirtschaftlichen Risiken<br />
des Anlegers . Im schlimmsten Fall müsste der Anleger<br />
seine persönliche Anteilsfinanzierung in voller Höhe nebst<br />
Zinsen zurückzahlen, obwohl zuvor ein Totalverlust der<br />
Beteiligung eingetreten ist und er keinerlei Rückflüsse<br />
aus seiner Beteiligung erhält . Dies kann unter Umständen<br />
zur (Verbraucher-) Insolvenz des Anlegers führen. Das<br />
Angebot der Beteiligung an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG beinhaltet kein Finanzierungsangebot<br />
der Kommanditeinlage .<br />
HAFTUNG DES KoMMANDITISTEN,<br />
AuSZAHlunGen<br />
Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommanditist<br />
für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft<br />
in Höhe der für ihn im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme . Nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
entspricht die Haftsumme 10,0 % der übernommenen<br />
Kommanditeinlage . Diese persönliche Haftung im Außenverhältnis<br />
erlischt, sofern und soweit ein Betrag in<br />
Höhe der Haftsumme geleistet worden ist . Kommt es<br />
jedoch zu Auszahlungen (Entnahmen) an den Anleger,<br />
durch die sein Kapitalkonto bei einer Beteiligungsgesellschaft<br />
unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt, lebt die<br />
persönliche Haftung des Anlegers gegenüber Dritten<br />
gemäß § 172 Abs . 4 HGB in der Höhe wieder auf, in der<br />
die Haftsumme nicht mehr von der darauf erbrachten<br />
Einlageleistung gedeckt ist . Auch nach seinem Ausscheiden<br />
haftet ein Kommanditist maximal in Höhe der<br />
Haftsumme fünf weitere Jahre für solche Verbindlichkeiten<br />
einer Beteiligungsgesellschaft, die zum Zeitpunkt<br />
seines Ausscheidens gegenüber der Gesellschaft, aus<br />
der er ausgeschieden ist, begründet waren . Eine noch<br />
weiter gehende Haftung in entsprechender Anwendung<br />
von §§ 30 f . GmbHG kommt in Betracht, wenn Auszahlungen<br />
an den Anleger erfolgen, obwohl dies die Finanzlage<br />
der Beteiligungsgesellschaft nicht zulässt und<br />
mittelbar das Stammkapital der Komplementärin beeinträchtigt<br />
wird . Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass<br />
im Falle einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />
ein Insolvenzverwalter über nicht gewinngedeckte Auszahlungen<br />
hinaus alle jemals erhaltenen Auszahlungen<br />
zurückfordert . Im Fall der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />
besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter<br />
vorgenommene liquiditätsausschüttungen (vgl. § 18
WESENTLICHE RISIKEN dER BETEILIGUNG<br />
des Gesellschaftsvertrages) auf der Grundlage des § 134<br />
Inso als unentgeltliche leistung anficht und die Rückzahlung<br />
dieser Ausschüttungen von den Gesellschaftern<br />
verlangt . Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
auf die Haftsumme beschränkte Kommanditistenhaftung<br />
nach deutschem Recht von etwaig zuständigen ausländischen<br />
Gerichten nicht anerkannt wird . Dies könnte<br />
zu einer erweiterten Haftung für die Anleger führen . Die<br />
vorstehend beschriebenen Haftungsrisiken bestehen für<br />
rein treugeberisch über die Treuhänderin beteiligte Anleger<br />
entsprechend . Die beschriebenen Haftungsrisiken<br />
gelten entsprechend auf ebene der Zielfonds, soweit diese<br />
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft nach<br />
deutschem Recht gestaltet sind, in Bezug auf die von der<br />
Beteiligungsgesellschaft gehaltene Einlage .<br />
lAufZeIT unD funGIBIlITäT<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag kann die Beteiligung erstmals<br />
zum 31 .12 .2020 gekündigt werden, jedoch bleibt<br />
dem Anleger die Möglichkeit des vorzeitigen Verkaufs<br />
der Vermögensanlage, beispielsweise über einen Zweitmarkt<br />
. Dazu benötigt der Kommanditist die Einwilligung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin . obwohl sich<br />
ein Zweitmarkt für Vermögensanlagen entwickelt, z.B.<br />
in form der fondsbörse Deutschland, ist eine Veräußerung<br />
der Schiffsbeteiligung nicht sichergestellt . Weiterhin<br />
besteht die Möglichkeit, dass der Anleger seine<br />
Beteiligung nur mit Verlust veräußern kann und somit<br />
die Einlage nicht zurückerhält .<br />
MAXIMALRISIKo<br />
Die Vermögensanlage ist eine unternehmerische Betei-<br />
ligung. Bei einem unerwarteten Verlauf können die ein-<br />
tretenden Verluste der Gesellschaft zum Totalverlust des<br />
eingesetzten Kommanditkapitals führen . Schließlich kann<br />
sich eine Gefährdung des Privatvermögens bis hin zur<br />
Privatinsolvenz des Anlegers über den Totalverlust des<br />
Zeichnungsbetrages nebst Agio hinaus – und damit das<br />
maximale Risiko – auch aus einer Haftung für empfangene<br />
Auszahlungen sowie über eine Inanspruchnahme aus der<br />
Nichtanerkennung der beschränkten Kommanditistenhaftung<br />
im Ausland ergeben . Weitere wesentliche Risiken<br />
sind der Anbieterin nicht bekannt und nicht erkennbar .<br />
Mit Yachten beladener Mehzweckfrachter<br />
| 25
26 |<br />
dER mARKT<br />
MARKTEINSCHäTZUNG DES SCHIFFFAHRTSANA-<br />
LYSTEN DIPL .-WIRTSCH .-ING . MICHAEL NIEFÜND<br />
AKTUELLE WELTWIRTSCHAFTLICHE<br />
ENTWICKLUNG<br />
Die Wachstumsprognosen des Seeverkehrs basieren<br />
auf dem anhaltenden Wachstum der Weltbevölkerung,<br />
weiteren Produktionsverlagerungen in Entwicklungs-<br />
und Niedriglohnländer sowie der Wandlung<br />
von bisherigen Entwicklungs- und Schwellenländern<br />
zu Industrienationen mit den entsprechenden Veränderungen<br />
in den jeweiligen Außenhandelsstrukturen .<br />
Hier ist vor allem Südostasien zu nennen . Durch die<br />
immer intensivere ökonomische Verflechtung und<br />
internationale Arbeitsteilung der Länder kommt es<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Prognosen in der Übersicht:<br />
BIP- Wachstum in % gegenüber den Vorjahren und Prognose für 2010 und 2011<br />
zu einem permanent steigenden Güteraustausch im<br />
Zuge sich ändernder produktionsprozesse. Außerdem<br />
spiegelt sich hier der Kostenvorteil des Seetransports<br />
wider .<br />
Nach dem aktuell veröffentlichten, halbjährlich erscheinenden<br />
Ausblick des IWF1 wird damit gerechnet, dass<br />
sich das Wachstum der Weltwirtschaft auch in den kommenden<br />
Jahren weiter fortsetzt, wenn auch, bedingt<br />
durch die von der Krise des Finanzsektors ausgelöste<br />
Weltwirtschaftskrise, in einem langsameren Tempo .<br />
nach 5,2 % und 3,0 % Wachstum in den Jahren 2007<br />
und 2008 war das Wachstum im Jahre 2009 um 0,8%<br />
rückläufig. So erwartet der IWf in seiner aktuellen prognose<br />
für die Jahre 2010 und 2011 ein Wachstum von<br />
3,9 % bzw . 4,3% .<br />
USA Euro- Japan Mittel-/ Latein- China Indien Welt,<br />
Länder Osteuropa amerika gesamt<br />
2004 3,6 % 2,2 % 2,7 % 7,3 % 6,0 % 10,1 % 7,9 % 4,9 %<br />
2005 3,1 % 1,7 % 1,9 % 6,0 % 4,7 % 10,4 % 9,2 % 4,5 %<br />
2006 2,7 % 2,9 % 2,0 % 6,6 % 5,7 % 11,6 % 9,8 % 5,1 %<br />
2007 2,1 % 2,7 % 2,3 % 5,5 % 5,7 % 13,0 % 9,4 % 5,2 %<br />
2008 0,4 % 0,6 % -1,2 % 3,1 % 4,2 % 9,6 % 7,3 % 3,0 %<br />
2009 -2,5 % -3,9 % -5,3 % -4,3 % -2,3 % 8,7 % 5,6 % -0,8 %<br />
2010 (Prognose) 2,7 % 1,0 % 1,7 % 2,0 % 3,7 % 10,0 % 7,7 % 3,9 %<br />
2011 (Prognose) 2,4 % 1,6 % 2,2 % 3,7 % 3,8 % 9,7 % 7,8 % 4,3 %<br />
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWf), World economic outlook, new York, oktober 2008 (für 2004-2007); World economic outlook update, new York,<br />
26. Januar 2010 (für 2008-2011).<br />
1 Internationaler Währungsfonds (IWf), World economic outlook update, new York, 26. Januar 2010.
dER mARKT<br />
WelTHAnDel / SeeVeRKeHRe<br />
Der Welthandel wird nach den Boomjahren 2000 und<br />
2004 auch in den kommenden Jahren weiter wachsen.<br />
Nach dem aktuell veröffentlichten, wirtschaftlichen<br />
Ausblick des IWF2 wird damit gerechnet, dass die weltwirtschaftliche<br />
Verfassung im Jahr 2010 bereits wieder<br />
Fahrt aufnehmen wird . Die Aussichten für den Welthandel<br />
sind entsprechend . Nach einem Wachstum des<br />
Welthandels in den Jahren 2006 und 2007 von 9,3 %<br />
und 7,3 % lag das Wachstum 2008 nur bei 2,8 % und<br />
reduzierte sich 2009 um –12,3 % gegenüber dem Vorjahr.<br />
laut prognose soll die entwicklung für die Jahre<br />
2010 und 2011 5,8 % bzw . 6,3 % betragen .<br />
Durch die zunehmend intensivere ökonomische Verflechtung<br />
und internationale Arbeitsteilung der länder<br />
kommt es auf Grund geänderter Produktionsprozesse<br />
zu einem permanent steigenden Güteraustausch . So<br />
wurden im Jahr 2008 weltweit über 8,1 Milliarden Tonnen<br />
Güter über See befördert . Das Seetransportvolu-<br />
SeeHAnDelSVoluMen 1993-2008 unD pRoGnoSe 2009/2010 In MIo. Tonnen<br />
Quelle: Clarkson Research Services: Shipping Review & outlook, Herbst 2009; eigene Darstellung; *2009 und 2010 als prognose<br />
2 Internationaler Währungsfonds (IWf), World economic outlook update, new York, 26. Januar 2010 (für 2008-2011)<br />
men für alle Güter stieg 2008 nach vorläufigen Zahlen<br />
um weitere 2,3 % .<br />
Auf einzelne produktgruppen entfallen folgende Volumina:<br />
● Rohöl nimmt mit fast 2 Milliarden Tonnen den größ-<br />
ten Teil in Anspruch. Zusammen mit ölprodukten<br />
aus den Raffinerien entfielen über 2,73 Milliarden<br />
Tonnen auf in Tankern befördertes Rohöl und ölprodukte<br />
.<br />
● eisenerze, Kohlen und Getreide sind die drei bedeutendsten<br />
trockenen Massengüter . 2008 wurden<br />
davon über 1,96 Milliarden Tonnen über See transportiert<br />
. Hinzu kamen weitere 1,1 Milliarden Tonnen<br />
an sonstigen Massengütern, die zumeist in kleineren<br />
Bulkern befördert wurden .<br />
● Containerisiertes und nicht containerisiertes Stückgut<br />
(inklusive „NeoBulk“) bilden mit insgesamt über<br />
2,03 Milliarden Tonnen die dritte große Gütergruppe .<br />
Sie werden in Containerschiffen und Mehrzweckfrachtern<br />
aller Art befördert .<br />
| 27
28 |<br />
dER mARKT<br />
CoNTAINERMARKT<br />
Noch deutlich stärker als der Welthandel und der<br />
Welt-Seehandel wuchs in den vergangenen Jahren<br />
der internationale Containerverkehr . Seit Beginn der<br />
kommerziellen, internationalen Containerschifffahrt<br />
im Jahr 1966 hat dieses System einen ungebrochenen<br />
und sehr dynamischen Aufschwung erlebt .<br />
Für diese Entwicklung gibt es verschiedene Gründe .<br />
Die Hauptursache für den Erfolg des Systems Container<br />
im Seeverkehr ist, dass es die breite Vielfalt<br />
von Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen Gewichten,<br />
Abmessungen und Verpackungen mittels<br />
Container vereinheitlicht und so die vergleichsweise<br />
schnelle und kostengünstige Be- und Entladung von<br />
Schiffen ermöglicht und über die damit verbundene<br />
Verkürzung der Hafenliegezeiten die effizienz des<br />
Seeverkehrs deutlich gesteigert hat .<br />
WELTCoNTAINERUMSCHLAG NACH REGIoNEN 1996-2008, PRoGNoSE BIS 2010:<br />
Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich anhand<br />
der Umschlagmengen der Containerhäfen weltweit<br />
nachvollziehen . Nachdem der Weltcontainerumschlag<br />
im Jahre 2007 mit ca. 11,0 % zum sechsten Male<br />
hintereinander zweistellig gewachsen war3 , gab es<br />
2008 infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
und deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft nur ein<br />
Wachstum von 5,4 % auf ca . 498 Mio . TEU . Die aktuellen<br />
Schätzungen von Clarkson Research nehmen<br />
- mit einem bedingt durch die bereits erwähnten Auswirkungen<br />
der Finanzmarktkrise gebremsten Wachstum<br />
- für das Jahr 2009 einen Rückgang von 10,2 %<br />
auf 448 Mio . TEU an . Das entspricht 50 Mio . TEU, die<br />
in den Häfen weniger umgeschlagen werden . Für 2010<br />
rechnet Clarkson mit einem Wachstum im Containerumschlag<br />
von 4,6 % . Das entspricht 20 Mio . TEU . Für<br />
eine langfristige Abschwächung des Wachstums gibt<br />
es derzeit keinerlei Hinweise .<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd . „Container Intelligence Monthly 12/2009“, London, sowie verschiedene<br />
frühere Jahrgänge; * = prognose<br />
3 So hat sich der weltweite umschlag seit 2001 von schätzungsweise 238 Mio. Teu auf ca. 498 Mio. Teu im Jahre 2008 mehr als verdoppelt.
dER mARKT<br />
MASSenGuTVeRKeHRe<br />
Gütertransport ist als Dienstleistung des Handels -<br />
wie alle Märkte - von Angebot und Nachfrage abhängig<br />
. Der Anstieg der Weltproduktion bedingt immer<br />
eine steigende Nachfrage nach Rohstoffen, insbesondere<br />
Eisenerz und Kokskohle für die Stahlproduktion.<br />
Zusammen mit Getreide und Kesselkohle<br />
sind dies die wichtigsten Ladungsgüter für Bulker .<br />
Ihre ausschlaggebenden Bestimmungsfaktoren sind<br />
Folgende: Entwicklung der Eisen verarbeitenden Industrie,<br />
die Stellung der Steinkohle in der Energie-<br />
wirtschaft sowie die landwirtschaftliche Produktion<br />
nach umfang und geographischer Verteilung. Die<br />
für 2009 vom bekannten maritimen Research-Institut<br />
Clarkson Research Services, England, geschätzten<br />
benötigten Mengen der fünf Gütergruppen 4 lagen<br />
bei 2 .105 Millionen Tonnen, was ein Wachstum von<br />
1,3 % gegenüber 20085 bedeutet . Für 2010 wird mit<br />
einem Wachstum von weiteren 6,2 % gerechnet . Hinzu<br />
kamen weitere 965 Millionen Tonnen an sonstigen<br />
Massengütern oder massenhaften Stückgütern, die<br />
zumeist in kleineren Bulkern oder Mehrzweckfrachtern<br />
befördert werden .<br />
Containerterminal<br />
SeeHAnDelSVoluMen „BulK“ 1993-2008 unD pRoGnoSe 2009/2010 In MIo. Tonnen:<br />
Quelle: Clarkson Research Services ltd.: Dry Bulk Trade & outlook 01/2010; eigene Berechnungen und Darstellung; * 2009<br />
(Schätzung), ** 2010 (Prognose)<br />
4 Neben Eisenerzen, Kohle, Getreide zählen auch noch Bauxit und Phosphatgestein zu den sogenannten „Major Bulks“<br />
5 2008 lag das Wachstum bei insgesamt 5,3%<br />
| 29
30 |<br />
dER mARKT<br />
MASSENHAFTE STÜCKGÜTER UND<br />
SoNSTIGE SCHÜTTGÜTER<br />
Trotz enormer Ladungsmengen, die heute im Contai-<br />
ner transportiert werden, gibt es viele Stückgüter, die<br />
nicht containerisierbar sind oder die unregelmäßig aus<br />
Regionen mit unzureichender Hafeninfrastruktur (langsame<br />
Abfertigung von Lieferungen oder Knappheit an<br />
Lagerkapazitäten) verschifft werden, so dass sie für<br />
den Transport mit regulären Liniendiensten nicht geeignet<br />
sind . Sie werden überwiegend in der Trampschifffahrt,<br />
aber auch für den Transport von Breakbulk-<br />
Besonders Stahl- und Forstprodukte stellen mengenmäßig<br />
einen großen Markt für Multipurpose-Schiffe aller<br />
Größen dar. Im Jahre 2007 wuchsen die Verladungen<br />
von Stahlprodukten von 253 auf 271 Mio . Tonnen (+7,1 %),<br />
die von Forstprodukten jedoch nur von 174 auf 175 Mio .<br />
Mengenkontrakten (z .B . Stahl- oder Forstprodukte)<br />
eingesetzt . Dadurch sind Mehrzweckfrachtschiffe gegenüber<br />
“Spezialschiffen“ wie Vollcontainerschiffen<br />
und Massengutschiffen unabhängiger von einzelnen<br />
Güterarten und deren marktzyklischen Schwankungen .<br />
Die nachfolgende Abbildung stellt die mengenmäßige<br />
Entwicklung von sonstigen Schütt- und massenhaften<br />
Stückgütern (sog . NeoBulk) von 2000 bis<br />
2009 mit einer Prognose für 2010 dar . Das sonstige<br />
Schütt- und massenhafte Stückgut wuchs im Zeitraum<br />
(2000-2009) insgesamt um ca . 2,2 % p .a .<br />
enTWICKlunG Von SonSTIGen SCHüTT- unD MASSenHAfTen SCHüTTGüTeRn 2000-2009, pRoGnoSe 2010<br />
Handysize-Bulker (25 .000 tdw) im Kanal<br />
Quelle: Clarkson Research Services ltd.: Dry Bulk Trade & outlook 01/2010; eigene Berechnungen und Darstellung * 2009 (Schätzung), ** 2010 (prognose)<br />
Tonnen (+0,6 %) . 2008 und 2009 gab es bei beiden Güterarten<br />
Rückgänge auf 160 bzw . 239 Mio . Tonnen . Für<br />
2010 wird jedoch wieder mit einer Erholung und Ladungszuwächsen<br />
um 4,4 % bei den Forstprodukten und<br />
um 10,9% bei den Stahlverladungen gerechnet .
Typische Projektladung<br />
| 31
32 |<br />
dER mARKT<br />
DeR ölMARKT<br />
öl und ölprodukte sind mengenmäßig die größte Güter-<br />
gruppe des Weltseeverkehrs 6 . Eine Welt ohne Rohöl und<br />
seine daraus gewonnenen und weiterverarbeiteten Pro-<br />
dukte ist schwer vorstellbar . Während Rohöl aus Kosten-<br />
gründen in den jeweils größtmöglichen Tankern von<br />
den förderquellen zu den Häfen der Verbraucherländer<br />
oder zu den Raffinerien befördert wird - sofern es keine<br />
anderen Restriktionen gibt -, sind die Anforderungen<br />
der vielfältigen, weiterverarbeiteten ölprodukte an die<br />
Ausstattung von Produktentankern höher und die Ladungspartien<br />
zunehmend kleiner .<br />
Das durchschnittliche Nachfragewachstum lag in den<br />
vergangenen 15 Jahren bei Rohöltankern bei ca. 2,0 %<br />
p.a., bei produktentankern bei ca. 5,3 % p.a. Im Jahr<br />
TRAnSpoRTMenGen RoHöl unD ölpRoDuKTe 1993-2009, pRoGnoSe füR 2010<br />
2009 gab es jedoch mengenmäßige Rückgänge beim<br />
Rohöl von ca. –4,1 % und bei den ölprodukten von ca.<br />
–3,7 % zu verzeichnen .<br />
2009 wurden weltweit jeden Tag ca . 37,9 Mio . bpd Rohöl<br />
über See befördert. Zusammen mit täglich 15,7 Mio. bpd 7<br />
ölprodukten aus den Raffinerien entfallen heute täglich<br />
ca . 53,6 Mio . bpd auf diese beiden Güterarten, die in Tan-<br />
kern transportiert werden. für 2010 wird eine Zunahme<br />
bei den über See verschifften Rohölmengen um 2,4 %<br />
auf 38,8 Mio . bpd erwartet . Bei den Rohölprodukten wird<br />
mit einem Wachstum von 1,9 % auf 16,0 Mio . bpd gerechnet<br />
.<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der<br />
Rohöl- und ölprodukte-Transportmengen in den letzten<br />
Jahren:<br />
Quelle: Clarkson Research Services ltd.: „oil & Tanker Trades outlook 01/2010“ und Ausgaben der Vorjahre; london, eigene Darstellung und Berechnung;<br />
2010 als Schätzung<br />
6 Mengenmäßig mit ca . 34,2 % der 2007 über See transportierten Güter<br />
7 Barrel pro Tag . Ein Barrel entspricht 159 Litern
„<strong>HC</strong> ELIDA“ nach Eisfahrt<br />
| 33
34 |<br />
dER mARKT<br />
enTWICKlunG DeR neuBAu- unD VeRKAufS-<br />
pReISe Von SeeSCHIffen<br />
Sowohl die neubaupreise als auch die Verkaufspreise<br />
von Seeschiffen werden aus dem Spannungsverhältnis<br />
von Angebot und Nachfrage gebildet und sind dadurch<br />
zyklischen Schwankungen unterworfen .<br />
NEUBAUPREISE<br />
Auf der Angebotsseite stehen die Werften, die in der Lage<br />
sind, das gewünschte Schiff mit den gewünschten<br />
Spezifikationen zur gewünschten Zeit zu bauen. neben<br />
freien Baukapazitäten haben die Entwicklung bei den<br />
Stahlpreisen, die Zulieferungen sowie die lohnentwicklung<br />
der Werftarbeiter einfluss auf den Kontraktpreis.<br />
Außerdem hat die jeweilige Wettbewerbssituation<br />
zwischen den Werften einen einfluss auf die preisgestaltung<br />
.<br />
Auf der Nachfrageseite steht der Reeder . Seine Motivation<br />
ein Schiff bauen zu lassen, kann aus einem Tonnageersatzbedarf,<br />
einer lukrativen Charter oder einer allgemeinen<br />
positiven Bedarfsentwicklung entspringen .<br />
Zur finanzierung hat der Reeder neben eigenkapital das<br />
notwendige Fremdkapital, z .B . über Schiffsbanken, zu<br />
besorgen . Hierfür ist ein überzeugendes langfristiges Betriebskonzept<br />
notwendig, welches neben dem Zins und<br />
der Tilgung des Fremdkapitals auch eine befriedigende<br />
Rendite auf das Eigenkapital ermöglichen sollte .<br />
VeRKAufSpReISe<br />
Die Wiederverkaufswerte für Schiffe allgemein sind ab-<br />
hängig von der Erwartung der zukünftigen Charterraten .<br />
Diese wiederum setzen sich aus den weltwirtschaftlichen<br />
Prognosen und den Erwartungen zu den Entwicklungen<br />
der Teilmärkte zusammen . Auch die anstehenden Ablieferungen<br />
von Neutonnage und die Abwrackerwartungen<br />
beeinflussen die Marktstimmung mit. Dies ist ein sehr dy-<br />
namischer Prozess, so dass es bei der Preisbewertung<br />
zu einer zyklischen Wertentwicklung kommt .<br />
Der wirtschaftliche Wert eines gebrauchten, in Fahrt<br />
befindlichen Schiffes setzt sich aus dem erwarteten, zukünftigen<br />
Cashflow (nettoeinnahmen - Betriebskosten<br />
- Zinsen) für die verbleibende Betriebszeit zzgl. Schrottwert<br />
zusammen. Da zwischen Käufer und Verkäufer unterschiedliche<br />
erwartungen über die Höhe und den Zeitraum<br />
der zukünftigen Cashflows bestehen, kommt es zu<br />
einem Verkauf, wenn der Käufer nach Diskontierung zu<br />
einem höheren Wert als dem Kaufpreis kommt .<br />
Seit dem vierten Quartal 2008 sind die Charterraten in<br />
allen Bulker- und Containerschiffssegmenten sowie seit<br />
dem ersten Quartal 2009 auch bei den Tankern stark<br />
rückläufig gewesen. Diese Situation hat zu sinkenden<br />
neubaupreisen (für Ablieferungen im Jahre 2011 und<br />
später) und aufgrund der aktuellen Chartermarktverfassung<br />
zu fallenden Wiederverkaufswerten für “gebrauchte<br />
Tonnage“ geführt und wird auch im Jahre 2010<br />
marktbestimmend sein .<br />
Die Secondhandpreise sind in den meisten Segmenten<br />
von September 2008 bis Dezember 2009 um mehr als<br />
die Hälfte gefallen, bei Tankern zwischen 46 % und<br />
52 %, bei Bulkern zwischen 56 % und 61 % sowie bei<br />
<strong>HC</strong> „Dalia“ (37 .000 tdw Produktentanker) auf der Elbe<br />
Containerschiffen zwischen 47 % und 61 % .<br />
BEISPIELE<br />
Die vier nachfolgenden Diagramme bilden die lang-<br />
fristigen Entwicklungen der Neubau- und Wiederver-<br />
kaufspreise sowie der Zeitcharterraten bei Handysize-<br />
Bulkern, 1 .700 TEU Containerschiffen und bei Multipurposeschiffen<br />
ab .<br />
Bei den Neubaupreisen ist zu beachten, dass die hier<br />
genannten Preise Bestellpreise bei der Werft sind und<br />
dass weitere Nebenkosten, wie z .B . Bauaufsicht, Erstausrüstung<br />
und Bauzeitzwischenfinanzierungen dazu<br />
kommen . Erfahrungsgemäß können hierfür 8 % -10 %
dER mARKT<br />
des Bestellpreises angesetzt werden .<br />
Aus den gewählten Beispielen wird deutlich, dass <strong>Krisen</strong><br />
niedrige/fallende Zeitcharterraten und niedrige/<br />
fallende Wiederverkaufswerte zur Folge haben . Außerdem<br />
sind diese Tiefphasen zeitlich begrenzt . Hier günstig<br />
eingekaufte Tonnage partizipiert stets durch Wertsteigerungen<br />
in der nachfolgenden Aufschwungphase .<br />
pReIS-/CHARTeRenTWICKlunGen HAnDYSIZe BulKeR<br />
Im Juni/Juli 2008 wurden abgelieferte 32.000 tdw Handysize-Neubauten<br />
und Resales mit Ablieferung 2010<br />
zwischen USD 50 Mio . und USD 55 Mio . verkauft . Dafür<br />
konnte man im ersten Halbjahr 2009 bereits zwei<br />
Schiffe bekommen . Mit den sich in den letzten Monaten<br />
leicht erholenden Charterraten sind auch die Verkaufs-<br />
Aktuell befinden sich die Bulker-, Tanker-, Mehrzweckund<br />
Containerschiffsmärkte wieder in einer derart günstigen<br />
„Einkaufsphase“ . Wie lange sie dauern wird,<br />
kann jedoch nicht prognostiziert werden . Es ist davon<br />
auszugehen, dass von den Käufern, sowohl aufgrund<br />
der Marktlage als auch aufgrund einer Zurückhaltung<br />
bei der Kreditvergabe der Banken, ein höherer Eigenkapitalanteil<br />
bei der Finanzierung aufzubringen ist .<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services ltd. Da Clarkson seit oktober 2008 keine Zahlen mehr für 5 Jahre alte Schiffe veröffentlicht,<br />
wurden fearnleys Zahlen für 5 Jahre alte Handymax-Bulker in ihrer entwicklung herangezogen und von oktober 2008 analog als Schätzwerte eingesetzt.<br />
preise für Handysize-Bulker leicht angestiegen . Die im<br />
letzten Quartal 2009 verkauften Neubauten in dieser<br />
Größe wechselten für USD 24,5 Mio . bis USD 25,5 Mio .<br />
den Eigner . Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit diese<br />
neuerliche Entwicklung angesichts der kommenden<br />
Ablieferungen Bestand haben wird .<br />
| 35
36 |<br />
dER mARKT<br />
PREIS-/CHARTERENTWICKLUNGEN 1 .700 TEU CoNTAINERSCHIFF<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services ltd. Da Clarkson zur Zeit keine Zahlen mehr für 5 Jahre alte Schiffe veröffentlicht, wurden ab 2004<br />
fearnleys Zahlen für 5 Jahre alte 1700 Teu Containerschiffe eingesetzt.<br />
Im november 2009 wurde ein im Jahre 2006 abgelie-<br />
fertes 1 .740 TEU Containerschiff (Typ Wenchong) für<br />
15,5 Mio . USD an Griechen verkauft8 .<br />
Zum Vergleich: Im zweiten und dritten Quartal 2007<br />
wurden mehrere Wenchong Neubau-Resales (Ablieferung<br />
in 2007/2008) für jeweils ungefähr USD 40 Mio .<br />
gemeldet9 . D.h. innerhalb von zweieinhalb Jahren ist<br />
der Preis um über 60% gefallen .<br />
Im Januar 2010 wurden vier Verkäufe von 2006 auf chinesischen<br />
Werften gebauten 1 .118 TEU Containerschiffen<br />
vom Typ CV 1.100 an deutsche Interessenten zum<br />
Preis von USD 13-13,25 Mio . pro Schiff gemeldet10 .<br />
Dagegen wurden diese Schiffe in der ersten Jahreshälfte<br />
2008 noch mit über USD 28 Mio . gehandelt .<br />
8 Clarkson Research Services ltd.: SIn; Zum Vergleich: Im Dezember 2008 wurden zwei ebenfalls im Jahre 2006 abgelieferte Wenchong-Schwesterschiffe, MS “Viking osprey“<br />
und MS “Viking Merlin“, für jeweils uSD 18,5 Mio. an deutsche Interessenten verkauft, die beide Schiffe im 1. Quartal 2009 charterfrei in Hongkong übernommen haben.<br />
9 Clarkson Research Services Ltd ., Shipping Intelligence Network (SIN)<br />
10 Clarkson Research Services Ltd .: SIN
dER mARKT<br />
pReIS-/CHARTeRenTWICKlunGen MeHRZWeCKfRACHTeR<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd .<br />
Die Hamburger Reederei Aug . Bolten wird ihren 2001<br />
in China entstandenen Mehrzweckbulker „Elisabeth<br />
Bolten“ (13 .000 Tonnen) Ende Februar 2010 für elf<br />
Millionen Dollar an spanische Käufer liefern . (THB<br />
25 .01 .2010) Ein Schwesterschiff wechselte dagegen<br />
im August 2008 noch für USD 21 Mio . den Besitzer .<br />
11 SIN, Maklerberichte<br />
ende Juni 2009 hat die indische Jindal Gruppe<br />
den 2009 im China gebauten Mehrzweckfrachter<br />
“Kind Faith“ (9 .000 Tonnen) für ca . 13,2 Mio . USD<br />
übernommen 11 . Der geschätzte Kontraktpreis im<br />
Jahr 2007 dürfte dagegen um uSD 20 Mio. gelegen<br />
haben .<br />
| 37
38 |<br />
dER mARKT<br />
PREIS-/CHARTERENTWICKLUNGEN MR-PRoDUKTENTANKER<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services ltd. Da Clarkson zur Zeit keine Zahlen mehr für 5 Jahre alte Schiffe veröffentlicht, wurden ab 2004<br />
fearnleys Zahlen für 5 Jahre alte 40k MR produktentanker eingesetzt.<br />
Im November und Dezember 2009 wurden drei von Hyundai<br />
in den Jahren 2006 und 2007 abgelieferte 47.000<br />
tdw Produktentanker für jeweils 26,5 Mio . USD verkauft .<br />
Zur Jahresmitte 2008 wurden in Größe und Alter vergleichbare<br />
Schiffe um 50 Mio . USD bewertet, mit guten<br />
Chartern zum Teil darüber .<br />
Zwischen September und november 2009 wurden<br />
sechs 51 .000 tdw Neubau-Resales zwischen 33,0<br />
und 33,8 Mio. uSD gemeldet. Zum Vergleich: Tanker-Resales<br />
dieser Größe wurden im zweiten und<br />
dritten Quartal 2008 zwischen 50 und 55 Mio . USD<br />
abgeschlossen .
dER mARKT<br />
AllGeMeIne AnMeRKunGen ZuR<br />
FLoTTENSTRUKTUR<br />
Das Container-Segment, Tanker-Segment und die größeren<br />
Bulker sind tendenziell überbaut . Die abzuliefernde<br />
neutonnage, geordert in den boomenden Jahren<br />
2006 bis 2008, trifft auf Märkte, die sich einem durch<br />
die Weltwirtschaftskrise bedingten Ladungsrückgang<br />
ausgesetzt sehen .<br />
Vor allem in den größeren Schiffssegmenten wurden<br />
überproportional viele Schiffe bestellt, die demnächst<br />
noch abgeliefert werden . Gleichzeitig weisen die größeren<br />
Segmente das geringere Verschrottungspotenzial<br />
auf . (Ausnahme: Bei größeren MPP-Schiffen liegt das<br />
Verschrottungspotenzial zwar am höchsten, hier handelt<br />
es sich jedoch überwiegend um Semi-Containerschiffe<br />
mit fixen Zwischendecks, schmalen lukenöffnungen<br />
und veraltetem Ladegeschirr . Dieser veraltete Schiffstyp<br />
wird durch neu konzipierte MPP-Schiffe ersetzt .)<br />
Insgesamt zeigen insbesondere Handysize-Bulker,<br />
dann kleinere Tanker, kleinere Containerfeederschiffe<br />
(bis 1 .000 TEU) und das gesamte MPP-Segment das<br />
vergleichsweise beste Verhältnis zwischen geringem<br />
orderbuch und hohem Verschrottungspotenzial.<br />
Investitionen in andere Segmente dürften nur bei extrem<br />
günstigen Preis-Leistungsverhältnissen wirtschaftlich<br />
sinnvoll sein .<br />
FAZIT DES SCHIFFFAHRTSANALYSTEN DIPL .-<br />
WIRTSCH .-ING . MICHAEL NIEFÜND<br />
<strong>Krisen</strong>, wie die aktuelle, bieten historisch gese-<br />
hen die besten Chancen für einen günstigen Ein-<br />
kauf von gebrauchter Tonnage bzw . von soge-<br />
nannter Resale-Tonnage (Neubauten kurz vor Ab-<br />
lieferung) . Außerdem gibt es auch in Einzelfällen<br />
die Möglichkeit, äußerst günstig in Bauverträge<br />
einzusteigen .<br />
37 .000 tdw-Produktentanker mit Eisklasse<br />
| 39
40 |<br />
SCHIffSTyPEN<br />
Standardschiffe werden nach den folgenden vier<br />
Schiffssegmenten unterschieden .<br />
BULKER (MASSENGUTFRACHTER)<br />
Der zweitgrößte Teil der weltweiten Schiffsflotte, ge-<br />
messen an der Tragfähigkeit in tdw (tons deadweight),<br />
findet sich mit gut 36 % der Gesamtkapazität im Segment<br />
der Bulker oder auch Massengutfrachter . Bulker<br />
transportieren sogenannte trockene Massen- oder<br />
Schüttgüter, wie zum Beispiel Aluminium, Bauxit, Eisenerz,<br />
Getreide, Kohle und Phosphat . Diese Rohstoffe<br />
stehen am Anfang der Wertschöpfungskette<br />
und sind somit die Grundlage für die Industrieproduktion<br />
in vielen Ländern . Bulker verfügen durchschnittlich<br />
über vier bis neun Laderäume mit großen Luken,<br />
die ein schnelles Be- und Entladen ermöglichen . Kleine<br />
Schiffe sind in der Regel mit einem Ladegeschirr<br />
ausgerüstet, damit sie auch Häfen anlaufen können,<br />
die über keine eigenen Krananlagen verfügen .<br />
CoNTAINERSCHIFFE<br />
Die Containerschifffahrt konnte, wie kein anderes Seg-<br />
ment der Weltwirtschaft, in den letzten Jahren eine sehr<br />
hohe Wachstumsdynamik verzeichnen . Der Container<br />
hat den Welthandel revolutioniert und ist maßgebliche<br />
Komponente der Globalisierung . Durch die „Containerisierung“<br />
des Welthandels wurden die Transporte<br />
von Gütern standardisiert und können damit erheblich<br />
kostengünstiger durchgeführt werden . Üblicherweise<br />
wird die Größe von Containerschiffen mit der Stellplatzkapazität<br />
für 20-Fuß-Standardcontainer in sogenannten<br />
Teu (Twenty feet equivalent unit) angegeben<br />
. Große Containerschiffe über 3 .000 TEU werden<br />
meist in großen Häfen mit Hilfe von Containerkranbrücken<br />
geladen und gelöscht . Containerschiffe bis<br />
3 .000 TEU besitzen meist eigene Kräne und eigenes<br />
Ladegeschirr, so dass die Be- und Entladung auch in<br />
Häfen ohne Containerbrücken erfolgen kann . Für einen<br />
Vergleich und die Bewertung von Containerschiffen<br />
sind auch insbesondere die Differenzen in der<br />
Geschwindigkeit in Verbindung mit dem Brennstoffverbrauch<br />
für die jeweiligen Dienstgeschwindigkeiten,<br />
die zueinander im wirtschaftlichen Verhältnis stehen<br />
müssen, wichtig . Weitere Kriterien für die Beurteilung<br />
von Containerschiffen sind technische Faktoren wie<br />
eisklasse, die Ausrüstung mit Kränen, die Konfiguration<br />
der Lukendeckel sowie die Anzahl der Kühlcontaineranschlüsse<br />
.<br />
TANKER<br />
Tanker sind durch die stark steigende Nachfrage nach<br />
öl, insbesondere nach ölprodukten und chemischen<br />
Grundstoffen auf der einen Seite und die laufende<br />
zwangsweise Aussonderung der Einhüllentanker auf<br />
der anderen Seite als Investitionsobjekte interessant<br />
geworden. ein Tanker dient zum Transport von flüssiger<br />
und gasförmiger Ladung . Grundsätzlich wird hier<br />
zwischen Rohöl-, Produkten-, Chemikalien- und Gastankern<br />
unterschieden . Gemessen am Anteil an der<br />
verfügbaren Gesamttonnage stellen die Rohöl- und<br />
Produktentanker die beiden größten Anteile an der<br />
globalen Tankerflotte. neubauten im Segment der Tanker<br />
werden heute aus Sicherheitsgründen ausschließlich<br />
mit Doppelhülle gefertigt . Das bedeutet, dass die<br />
Laderäume des Schiffes mit einer Doppelwand ausgestattet<br />
sind, welche im Notfall den Ladungsverlust<br />
minimieren und Umweltschäden vermeiden sollen .<br />
Rohöltanker sind ausschließlich für den Transport von<br />
Rohöl geeignet . Im Gegensatz dazu transportieren<br />
produktentanker verschiedene ölprodukte wie z.B.<br />
Benzin, Diesel oder Kerosin, und haben grundsätzlich<br />
beschichtete Tanks .<br />
MeHRZWeCKfRACHTeR<br />
Mehrzweckfrachter können bis auf flüssige ladung<br />
je nach Typ und Ausstattung so gut wie alles trans-<br />
portieren . Typische Ladungen sind Massengüter wie<br />
Getreide, Futtermittel und Stahlprodukte . Auf der Pro-<br />
jektladungsseite werden unter anderem Maschinen-<br />
teile, Eisenbahnwaggons, Lokomotiven und andere
SCHIffSTyPEN<br />
Fahrzeuge transportiert . Das breite Spektrum bietet<br />
die Möglichkeit einer breiteren Auslastung als bei<br />
Schiffen, die auf eine Ladungsart ausgerichtet sind .<br />
Die Vorteile dieser Vielseitigkeit zeigen sich gerade<br />
in der jetzigen Krise durch stabilere Charterraten . Die<br />
extrem großen Unterschiede bei Größe, Technik und<br />
Ausstattung machen jedoch den Vergleich und die<br />
statistische Erfassung von Mehrzweckfrachtern ausgesprochen<br />
schwierig .<br />
SCHIffSGRöSSen<br />
Die Übersichten auf den nächsten Seiten zeigen die unter-<br />
schiedlichen Schiffsgrößen in den jeweiligen Segmenten .<br />
Da die Einteilung nicht nach einem festen Schlüssel vor-<br />
gegeben ist, können Tabellen anderer Analysten von der<br />
hier abgebildeten abweichen . In der Übersicht werden darüber<br />
hinaus das orderbuch und die Altersstruktur nach<br />
den einzelnen Schiffstypen und Schiffsgrößen aufgeführt .<br />
Mehrzweckfrachter beim Beladungsvorgang<br />
| 41
fLoTTENSTRUKTUR<br />
42 |<br />
Flotte %<br />
Flotte Orderbuch Ablieferung Orderbuch Prognose Flotte<br />
Größe Größe Flotte % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 über 15 über 20 über 25 über 15 über 20 über 25<br />
Capesize (100k+) 169,9 139,8 82 % 10,3 8,6 21,2 62,8 42,2 25,7 9,0 55,7 26,3 9,2 33 % 15 % 5 %<br />
P-max (60-100k) 121,1 58,7 49 % 6,7 6,3 7,0 23,8 22,4 9,7 2,9 37,0 25,7 16,5 31 % 21 % 14 %<br />
H-max (40-60 k) 91,9 47,0 51 % 5,3 6,5 9,9 26,0 15,5 5,0 0,5 24,3 17,8 8,8 26 % 19 % 10 %<br />
Handysize (20-40k) 66,6 26,1 39 % 1,8 2,6 4,3 12,6 9,0 4,2 0,3 38,8 35,4 25,3 58 % 53 % 38 %<br />
Summe 449,5 271,7 60 % 24,2 24,0 42,3 125,3 89,0 44,6 12,8 155,8 105,1 59,8 35 % 23 % 13 %<br />
m .tdw<br />
BULKER<br />
Capesize (100k+) 955 733 77 % 55 44 112 354 220 117 42 319 153 62 33 % 16 % 6 %<br />
P-max (60-100k) 1.631 723 44 % 83 81 86 291 273 122 37 534 377 247 33 % 23 % 15 %<br />
H-max (40-60 k) 1.865 835 45 % 99 119 177 464 274 88 9 545 401 195 29 % 22 % 10 %<br />
Handysize (20-40k) 2.228 799 36 % 62 87 140 395 271 123 10 1.282 1.163 839 58 % 52 % 38 %<br />
Summe 6.679 3.090 46 % 299 331 515 1.504 1.038 450 98 2.680 2.094 1.343 40 % 31 % 20 %<br />
Anzahl<br />
20k+ 5.871 3.287 56 % 48 62 325 2.289 851 147 0 2.966 2.508 1.947 51 % 43 % 33 %<br />
15-20k 6.895 1.461 21 % 139 161 269 1.018 319 124 0 5.587 5.152 3.828 81 % 75 % 56 %<br />
10-15k 7.582 1.763 23 % 691 682 572 1.210 517 36 0 3.504 3.120 2.777 46 % 41 % 37 %<br />
5-10k 12.327 2.064 17 % 741 766 526 1.490 505 68 0 5.503 4.355 3.129 45 % 35 % 25 %<br />
1-5k 4.020 679 17 % 186 168 157 481 183 15 0 1.826 1.123 762 45 % 28 % 19 %<br />
Summe 36.695 9.254 25 % 1.805 1.839 1.848 6.488 2.375 391 0 19.387 16.258 12.443 53 % 44 % 34 %<br />
20k+ 239 112 47 % 2 3 12 75 31 6 0 125 105 79 52 % 44 % 33 %<br />
15-20k 408 82 20 % 8 9 15 57 18 7 0 334 309 232 82 % 76 % 57 %<br />
10-15k 612 149 24 % 56 55 47 102 44 3 0 271 239 214 44 % 39 % 35 %<br />
5-10k 1.712 277 16 % 103 105 71 202 66 9 0 775 614 445 45 % 36 % 26 %<br />
1-5k 1.041 173 17 % 45 42 40 124 45 4 0 492 306 205 47 % 29 % 20 %<br />
Summe 4.012 793 20 % 214 214 185 560 204 29 0 1.997 1.573 1.175 50 % 39 % 29 %<br />
Anzahl 1 .000 tdw<br />
MulTipurpose + General CarGo<br />
Quelle: Dipl .-Wirtsch .-Ing . Michael Niefünd, auf Basis Clarkson Research Services Ltd .:SIN
fLoTTENSTRUKTUR<br />
Flotte Orderbuch Ablieferung Orderbuch Prognose<br />
Flotte Flotte %<br />
Größe Größe Flotte % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 über 15 über 20 über 25 über 15 über 20 über 25<br />
Post-P-max 4.995 3.608 72 % 587 689 539 1.496 1.435 647 30 58 22 0 1 % 0 % 0 %<br />
3000-5100 TEU 3.603 640 18 % 402 414 372 459 93 88 0 632 233 35 18 % 6 % 1 %<br />
2000-2999 TEU 1.789 167 9 % 113 161 77 106 32 24 6 347 218 125 19 % 12 % 7 %<br />
1000-1999 TEU 1.778 175 10 % 167 174 91 123 36 16 0 466 196 95 26 % 11 % 5 %<br />
100-999 TEU 746 64 9 % 55 50 20 59 5 0 0 229 154 109 31 % 21 % 15 %<br />
Summe 12.911 4.654 36 % 1.324 1.488 1.100 2.242 1.600 775 36 1.731 822 364 13 % 6 % 3 %<br />
1 .000 TEU<br />
Post-P-max 712 383 54 % 72 86 66 159 149 72 3 13 5 0 2 % 1 % 0 %<br />
3000-5100 TEU 885 153 17 % 94 98 87 109 23 21 0 176 68 10 20 % 8 % 1 %<br />
2000-2999 TEU 704 64 9 % 43 62 30 41 12 9 2 137 86 51 19 % 12 % 7 %<br />
1000-1999 TEU 1.256 124 10 % 118 122 62 85 28 11 0 330 137 67 26 % 11 % 5 %<br />
100-999 TEU 1.257 79 6 % 71 62 26 74 5 0 0 494 356 275 39 % 28 % 22 %<br />
Summe 4.814 803 17 % 398 430 271 468 217 113 5 1.150 652 403 24 % 14 % 8 %<br />
Anzahl<br />
CoNTAINER<br />
VLCC (200k+) 161,8 60,3 37 % 9,0 12,1 16,7 25,3 28,1 6,3 0,6 29,0 6,9 0,9 18 % 4 % 1 %<br />
Suezmax (120-200k) 60,3 23,4 39 % 4,0 2,2 7,1 9,6 10,4 2,0 1,4 11,9 3,8 1,5 20 % 6 % 3 %<br />
Aframax (80-120k) 87,7 17,6 20 % 6,2 7,4 10,6 10,5 5,6 0,5 1,0 16,4 5,1 0,5 19 % 6 % 1 %<br />
Panamax (60-80k) 27,7 6,1 22 % 3,1 3,1 2,9 2,6 3,1 0,2 0,2 4,9 2,9 1,3 18 % 11 % 5 %<br />
Handy (30-60k) 74,1 19,3 26 % 6,6 8,4 8,2 12,3 5,8 1,0 0,1 14,3 9,6 5,0 19 % 13 % 7 %<br />
Summe 411,6 126,6 31 % 28,8 33,2 45,5 60,3 53,0 10,1 3,2 76,4 28,2 9,2 19 % 7 % 2 %<br />
Anzahl m .tdw<br />
TANKER<br />
VLCC (200k+) 540 194 36 % 29 39 54 82 90 20 2 104 26 3 19 % 5 % 1 %<br />
Suezmax (120-200k) 394 150 38 % 25 14 45 61 67 13 9 82 27 11 21 % 7 % 3 %<br />
Aframax (80-120k) 836 160 19 % 56 68 96 95 51 5 9 171 55 6 20 % 7 % 1 %<br />
Panamax (60-80k) 389 83 21 % 42 42 39 36 43 2 2 73 44 20 19 % 11 % 5 %<br />
Handy (30-60k) 1.731 421 24 % 147 183 180 269 129 21 2 351 235 123 20 % 14 % 7 %<br />
Summe 3.890 1.008 26 % 299 346 414 543 380 61 24 781 387 163 20 % 10 % 4 %<br />
Quelle: Dipl .-Wirtsch .-Ing . Michael Niefünd, auf Basis Clarkson Research Services Ltd .:SIN<br />
| 43
44 |<br />
ANLAGESTRATEGIE<br />
InVeSTITIonSSCHWeRpunKT<br />
Diverse statistische Auswertungen, wie z .B . die auf den<br />
Seiten 42 f . abgebildeten Flottenstrukturen, der Marktbe-<br />
richt von Schifffahrtsanalyst Dipl .-Wirtsch .-Ing . Michael<br />
Niefünd sowie Gespräche mit von der Hanse Capital Grup-<br />
pe herangezogenen erfahrenen und äußerst erfolgreichen<br />
Marktteilnehmern haben übereinstimmend zu einem klaren<br />
Ergebnis geführt . Danach erscheint die Investition in<br />
kleine und mittlere Schiffe am erfolgversprechendsten .<br />
Die Geschäftsführung und der Investitionsausschuss<br />
werden jede Investition genau auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis<br />
und Zukunftsaussichten prüfen. Insgesamt<br />
wird eine möglichst gute Risikostreuung durch die Investition<br />
in verschiedene Schiffe angestrebt . Die Investitionen<br />
sollen zeitlich versetzt vorgenommen werden, um<br />
insgesamt einen möglichst niedrigen Durchschnittspreis<br />
zu erzielen .<br />
Im Ankauf wird mit vielen verschiedenen Maklern koo-<br />
Ankerkette<br />
periert . Es wird auf die Expertise von so renommierten<br />
Adressen, wie z .B . den folgenden zurückgegriffen:
INVESTITIoNSPRozESS<br />
Investitionsprozess<br />
Suche nach möglichen Investitionsobjekten durch Nutzung des Netzwerkes vieler Makler<br />
(keine Exklusivität!), des Investitionsausschusses, der Hanse Capital Gruppe und diverser Banken<br />
(KfW Bankengruppe, nord/lB, HSH nordbank, DVB Bank etc.)<br />
es wird in möglichst vielen Gewässern gefischt!<br />
frühes Vorstellen von möglichen Investitionsobjekten beim Investitionsausschuss;<br />
dadurch finale entscheidung sehr schnell!<br />
Wirtschaftlichkeitsanalyse, technische Prüfung durch Sachverständige,<br />
gleichzeitige Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten<br />
Entscheidung zum Kauf durch Investitionsausschuss und<br />
Geschäftsführung<br />
Schneller Kauf (ggf . auch nur aus EK bereits<br />
vor finanzierungszusage; dauert sonst<br />
eventuell zu lange) um nicht anderen<br />
Cash-Käufern die besten<br />
Geschäfte zu<br />
überlassen .<br />
Preiswert erworbenes Schiff<br />
| 45
46 |<br />
INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
Die Bruttoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot, al-<br />
so das Kommanditkapital der Emittentin, sollen für Kom-<br />
manditbeteiligungen als Mehrheits- oder Minderheitsge-<br />
sellschafter an gegründeten oder noch zu gründenden<br />
Schifffahrtsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH &<br />
Co . KG verwendet werden . Die letzten fünf Prozent des<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals können auch in Zweitmarktanteile<br />
von Schiffsgesellschaften investiert werden .<br />
Die Bruttoeinnahmen, die den Schiffsgesellschaften durch<br />
die Beteiligung der emittentin zufließen und die gegebenenfalls<br />
von weiteren Kommanditisten der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />
übernommenen Kommanditeinlagen sollen nach<br />
Abzug der auf Ebene der Schiffsgesellschaften anfallenden<br />
Gründungs- und Anlaufkosten für den Aufbau einer liquiditätsreserve,<br />
die Anschaffung oder den Bau von Seeschiffen<br />
sowie die für die Inbetriebnahme dieser Schiffe notwendigen<br />
nebenkosten verwendet werden. Zu anderen Zwecken<br />
sollen die Bruttoeinnahmen nicht verwendet werden .<br />
Es ist geplant, dass die jeweiligen Einschiffsgesellschaften<br />
zur Finanzierung der Schiffe Darlehen aufnehmen .<br />
Die Anlageobjekte sind derzeit noch nicht bekannt, so<br />
dass es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsobjekt<br />
um ein sogenanntes „Blindpool“-Konzept handelt . Die<br />
Investitionen in die Seeschiffe sollen erst im Laufe<br />
oder nach Abschluss der Platzierung des Emissionskapitals<br />
erfolgen . Es wird angenommen, dass den<br />
Schifffahrtsgesellschaften Darlehen im marktüblichen<br />
Umfang durch Banken gewährt werden . Für den Fall,<br />
dass ein geeignetes Schiff als Investitionsobjekt identifiziert<br />
wird, kann die emittentin zunächst das Schiff<br />
voll durch Kommanditkapital finanzieren und anschließend<br />
eine fremdfinanzierung aufnehmen. Abweichungen<br />
von den Annahmen haben einfluss auf<br />
die kalkulierten Kosten .<br />
Die Darstellung des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
wird entsprechend der Beteiligungsstruktur unterteilt<br />
für die Emittentin und die Schiffsgesellschaften<br />
dargestellt . Es ist geplant, mehrere Seeschiffe zu erwerben<br />
. Im folgenden Beispiel wird modellhaft der Investitions-<br />
und Finanzierungsplan für den Erwerb eines<br />
Mehrzweckfrachters dargestellt .<br />
Mehrzweckfrachter mit Schwergutladung
INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />
pRoGnoSe DeS InVeSTITIonSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />
Der Investitionsplan bezieht sich beispielhaft auf einen bis zu drei Jahre alten 10.000 tdw-Mehrzweckfrachter.<br />
EUR EUR in %<br />
1 . Anlagevermögen<br />
Kaufpreis 12 .000 .000,00<br />
Kommission 180 .000,00<br />
Anschaffungsnebenkosten 180 .000,00<br />
12 .360 .000,00 89,36<br />
2 . Vorlaufkosten<br />
Gründungskosten 80 .000,00<br />
Einrichtung der Treuhand 33 .000,00<br />
Steuerberatung, Rechtsberatung, Notarkosten 16 .000,00<br />
<strong>Prospekt</strong>kosten 40 .000,00<br />
Platzierungsgarantie 70 .000,00<br />
Projektierung 120 .000,00<br />
Finanzierungsvermittlung 72 .000,00<br />
Kapitalbeschaffung 730 .000,00 1 .161 .000,00 8,39 %<br />
3 . Liquiditätsreserve 310 .000,00 2,24 %<br />
Gesamtinvestition*<br />
* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />
13 .831 .000,00 100,00 %<br />
Die prozentualen Angaben des Anlagevermögens und der Vorlaufkosten können von dem Beispiel abweichen, da die einzelpositionen<br />
unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben . Die Kommission ist abhängig vom Kaufpreis . Die Anschaffungsnebenkosten sind Fixkosten<br />
je Schiff. Die Vorlaufkosten sind im wesentlichen von der Höhe des Kommanditkapitals abhängig. Die Höhe der liquiditätsreserve<br />
wird je nach Einnahmesituation der Schiffsgesellschaft festgelegt . Sie kann im Einzelfall deutlich höher sein .<br />
pRoGnoSe DeS fInAnZIeRunGSplAnS eIneR SCHIfffAHRTSGeSellSCHAfT<br />
Der Finanzierungsplan bezieht sich beispielhaft auf einen 10 .000 tdw-Mehrzweckfrachter .<br />
EUR EUR in %<br />
1 . Darlehen<br />
Schiffshypothekendarlehen I 7 .200 .000,00 52,06 %<br />
2 . Gesellschaftskapital<br />
Bereederer/Emissionshaus/Treuhand 100 .000,00<br />
Kommanditkapital 6 .531 .000,00 6 .631 .000,00 47,94 %<br />
Gesamtfinanzierung*<br />
* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />
13.831.000,00 100,00 %<br />
Zu den erläuterungen vgl. Seite 46 ff des prospektes<br />
| 47
48 |<br />
INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />
Prognose des Investitions- und Finanzierungsplans der Beteiligungsgesellschaft bei einem Erwerb eines z .B . bis<br />
zu drei Jahre alten 10.000 tdw Mehrzweckfrachters<br />
gig vom Schiffstyp, dem Alter und der Marktsituation<br />
Blick über den Hamburger Hafen<br />
können sich Abweichungen beim Kaufpreis ergeben .<br />
In den Anschaffungsnebenkosten sind die Kosten<br />
der vorbereitenden Bereederung in Höhe von EUR<br />
120 .000 für die Hanse Capital Select GmbH und in<br />
Höhe von EUR 50 .000 für die IMM International Maritime<br />
Management GmbH & Co . KG enthalten . Aus<br />
Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass der<br />
Multipurpose-Carrier zum 1 . September 2010 von<br />
der Schiffsgesellschaft übernommen und betrieben<br />
wird .<br />
EUR %<br />
Investitionsplan<br />
Beteiligungen<br />
<strong>HC</strong> „Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />
6 .531 .000,00 100 %<br />
Gesamtinvestition * 6 .531 .000,00 100 %<br />
* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />
Finanzierungsplan<br />
Fondskapital <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG 6 .531 .000,00 100 %<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH 1 .000,00<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG 50 .000,00<br />
einzuwerbendes Kommanditkapital 6 .480 .000,00<br />
Gesamteinlagen *<br />
* zzgl . 3 % Agio auf das Kommanditkapital<br />
6 .531 .000,00 100 %<br />
KAufpReIS InKluSIVe neBenKoSTen<br />
Die angenommenen Anschaffungskosten beziehen<br />
sich auf den Erwerb im Mehrzweckfrachter-Segment .<br />
Für das Schiff wurde ein Kaufpreis in Höhe von EUR<br />
12 Mio . inklusive aller Nebenkosten angesetzt, zuzüglich<br />
einer Maklerkommission in Höhe von 1,5 %<br />
zugunsten der Hanse Capital Select GmbH . Abhän-<br />
GRÜNDUNGSKoSTEN<br />
Hier sind im Wesentlichen Bankgebühren, die Auf-<br />
wendungen für die Beratung und Erstellung des Be-<br />
teiligungskonzeptes in rechtlicher und steuerlicher<br />
Hinsicht, insbesondere für die Erstellung der zum<br />
Beteiligungskonzept gehörenden Verträge sowie die<br />
Notar-, Gerichts- und Registerkosten erfasst . Der für<br />
diese Position angenommene Gesamtbetrag ist variabel<br />
und basiert auf Schätzungen und Erfahrungswerten<br />
aus vergleichbaren Schiffsbeteiligungen .<br />
Abweichungen vom unterstellten Investitions- und<br />
Finanzierungsplan können die Höhe der Gründungskosten<br />
beeinflussen.<br />
pRoJeKTIeRunG, fInAnZIeRunGSVeRMITTlunG,<br />
VeRGüTunG füR DIe plATZIeRunGSGARAn-<br />
TIe, VeRGüTunG füR DIe VoRBeReITenDe Ge-<br />
SCHÄFTSFÜHRUNG, PRoSPEKTERSTELLUNG UND<br />
MARKETING UND KAPITALBESCHAFFUNG<br />
Die entsprechenden leistungen und Vergütungen ba-<br />
sieren auf § 13 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
und § 11 der Schiffsgesellschaften<br />
und sind im Kapitel „Wesentliche rechtliche Grundlagen“<br />
dieses <strong>Prospekt</strong>es weiter beschrieben .
INVESTITIoNS- UNd fINANzIERUNGSPLAN (PRoGNoSE)<br />
lIQuIDITäTSReSeRVe<br />
Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wird eine<br />
liquiditätsreserve gebildet, um unvorhergesehene Kosten<br />
auffangen zu können. Die endgültige Höhe der liquiditätsreserve<br />
steht noch nicht fest und ist abhängig<br />
von der Beschäftigungssituation des zu erwerbenden<br />
Schiffes. Die liquiditätsreserve der Investitionsphase<br />
fließt in die Berechnung der liquiditätsreserve der Betriebsphase<br />
mit ein .<br />
AGIo<br />
Gemäß den Gesellschaftsverträgen wird auf das Kommanditkapital<br />
der Beteiligungsgesellschaft ein Agio in<br />
Höhe von 3 % auf das Kommanditkapital erhoben .<br />
SCHIFFSHYPoTHEK<br />
Es ist beabsichtigt, für den geplanten Erwerb des<br />
Schiffes Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt<br />
EUR 7 .200 .000,00 aufzunehmen, die prognosegemäß<br />
jeweils zum 1 . September 2010 ausgezahlt<br />
werden . Finanzierungszusagen für die Schiffshypothekendarlehen<br />
liegen zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
noch nicht vor .<br />
GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />
Auf Dachebene beträgt das geplante Kapital beim Er-<br />
werb zum Beispiel eines Multipurpose-Carriers EUR<br />
6 .531 .000 . EUR 51 .000 hält davon die Hanse Capital-Gruppe<br />
. Das geplante einzuwerbende Kommanditkapital<br />
beträgt somit mindestens EUR 6 .480 .000 .<br />
Die Dachgesellschaft beteiligt sich an den Schiffsgesellschaften<br />
. Die Inanspruchnahme der gemäß §<br />
4 der Gesellschaftsverträge möglichen Erhöhungsreserve<br />
ist nicht vorgesehen . Die Geschäftsführer der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH,<br />
gemeinsam mit der Hanse Capital, eng verbundenen<br />
Personen und den beteiligten Reedern beteiligen sich<br />
insgesamt in siebenstelliger Höhe an den Schiffs-<br />
investitionen (entweder indirekt über die Beteiligungsgesellschaft<br />
oder direkt über die Schiffsgesellschaften)<br />
.<br />
SICHeRunG DeR InVeSTITIon<br />
Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung lagen bereits<br />
Platzierungsgarantien gegenüber der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />
II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in Höhe<br />
von insgesamt EUR 20 Mio . vor . Diese verteilen sich<br />
wie folgt:<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH EUR 3,0 Mio .<br />
Kapital Kontor GmbH EUR 2,5 Mio .<br />
perspectiv Vermögensmanagement GmbH euR 2,5 Mio.<br />
Joachim Schöchle, JSI Investmentberatung euR 2,0 Mio<br />
PCI GmbH & Co . KG EUR 2,0 Mio .<br />
Secunia FinanzContor GmbH EUR 2,0 Mio<br />
Blenk und Schlachter GmbH EUR 1,5 Mio .<br />
Wolfgang Glückselig, objektive Finanzberatung EUR 1,5 Mio .<br />
Kaus & Cie . Wirtschaftsberatung GmbH EUR 1,5 Mio .<br />
Alster-Finanz GmbH EUR 0,5 Mio<br />
Kühn & Pahl GmbH EUR 0,5 Mio<br />
DIM Hansequartier e.K. frank Hildebrand und VCI Value<br />
Consult und Investmentvermittlung GmbH & Co . KG<br />
EUR 0,5 Mio<br />
Platzierungsgarantien gesamt EUR 20 Mio .<br />
GESELLSCHAFTER AUF SCHIFFSEBENE<br />
Der Anleger beteiligt sich über den Dachfonds – <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG – als Kommanditist . Die Dachfondsgesellschaft ist<br />
bzw . wird neben den Gründungsgesellschaftern Kommanditistin<br />
der zuvor genannten Schiffsgesellschaften .<br />
| 49
50 |<br />
KAPITALfLUSS (PRoGNoSE)<br />
Szenario 1 (Good-Case)<br />
Ergebnisprognose für den Anleger, Beteiligungssumme € 100 .000,00 zzgl . Agio (3 %)<br />
Jahr Einzahlung Auszahlung Zu- und Abflüsse Anrechnung Cash-Flow nach kumuliert<br />
der Raten steuerl. Ergebnisse (§ 35 EStG) Steuern jährl.<br />
2010 -103 .000,00 0,00 -34,00 83,00 -102 .951,00 -102 .951,00<br />
2011 10 .000,00 -102,00 117,00 10 .015,00 -92 .936,00<br />
2012 20 .000,00 -102,00 121,00 20 .019,00 -72 .917,00<br />
2013 25 .000,00 -102,00 123,00 25 .021,00 -47 .896,00<br />
2014 40 .000,00 -102,00 104,00 40 .002,00 -7 .894,00<br />
Summe -103 .000,00 95 .000,00 -442,00 548,00 -7 .894,00<br />
Veräußerung 132 .565,00 0,00 0,00 132 .565,00<br />
Gesamt -103 .000,00 227 .565,00 -442,00 548,00 124 .671,00<br />
Szenario 2 (Mid-Case)<br />
Ergebnisprognose für den Anleger, Beteiligungssumme € 100 .000,00 zzgl . Agio (3 %)<br />
Jahr Einzahlung Auszahlung Zu- und Abflüsse Anrechnung Cash-Flow nach kumuliert<br />
der Raten steuerl. Ergebnisse (§ 35 EStG) Steuern jährl.<br />
2010 -103 .000,00 0,00 -34,00 81,00 -102 .953,00 -102 .953,00<br />
2011 0,00 -102,00 113,00 11,00 -102 .942,00<br />
2012 10 .000,00 -102,00 111,00 10 .009,00 -92 .933,00<br />
2013 10 .000,00 -102,00 123,00 10 .021,00 -82 .912,00<br />
2014 10 .000,00 -102,00 126,00 10 .024,00 -72 .888,00<br />
Summe -103 .000,00 30 .000,00 -442,00 554,00 -72 .888,00<br />
Veräußerung 123 .905,00 0,00 0,00 123 .905,00<br />
Gesamt -103 .000,00 153 .905,00 -442,00 554,00 51 .017,00<br />
Szenario 3 (Bad-Case)<br />
Ergebnisprognose für den Anleger, Beteiligungssumme € 100 .000,00 zzgl . Agio (3 %)<br />
Jahr Einzahlung Auszahlung Zu- und Abflüsse Anrechnung Cash-Flow nach kumuliert<br />
der Raten steuerl. Ergebnisse (§ 35 EStG) Steuern jährl.<br />
2010 -103 .000,00 0,00 -34,00 79,00 -102 .955,00 -102 .955,00<br />
2011 0,00 -102,00 108,00 6,00 -102 .949,00<br />
2012 0,00 -102,00 113,00 11,00 -102 .938,00<br />
2013 0,00 -102,00 119,00 17,00 -102 .921,00<br />
2014 0,00 -102,00 123,00 21,00 -102 .900,00<br />
Summe -103 .000,00 0,00 -442,00 542,00 -102 .900,00<br />
Veräußerung 99 .369,00 0,00 0,00 99 .369,00<br />
Gesamt -103 .000,00 99 .369,00 -442,00 542,00 -3 .531,00<br />
Ergebnisprognose für den Anleger<br />
Die o .a . Tabellen prognostizieren den Kapitalrückfluss<br />
bzw. die kalkulierten Zahlungsströme für den<br />
Anleger . Die aufgeführten Auszahlungen beinhalten<br />
zugleich die Rückführung des eingesetzten Kapitals .<br />
Das Kommanditkapital wird folglich nicht zusätzlich<br />
zurückgeführt .<br />
Betrachtungsprämissen<br />
• euR 100.000,00 Beteiligungssumme zzgl. 3 % Agio<br />
• 45 % Spitzensteuersatz zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
plus Anrechnung der Gewerbesteuer<br />
• Tonnagegewinnermittlung ab übernahme der Schiffe<br />
Die Ergebnisse beruhen auf den nachfolgend darge-<br />
stellten Prognoseberechnungen . Abweichungen davon<br />
wirken sich demzufolge auch auf die hier dargestellten<br />
Zahlungen aus. Die Auswirkungen von möglichen Abweichungen<br />
sind im Abschnitt „Wesentliche Risiken“ ab<br />
Seite 18 des Beteiligungsprospektes dargestellt .
dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
Auf den nachfolgenden Seiten wird beispielhaft der wirtschaftliche Verlauf eines Multipurpose-Carriers dargestellt.<br />
Szenario 1 unterstellt eine schnelle erholung der Weltwirtschaft. Das zweite Szenario nimmt einen mittleren Verlauf<br />
der Erholung der Wirtschaft an . Das dritte Szenario geht von einer langsamen Erholung der Weltwirtschaft aus und<br />
einem anschließenden Verbleiben auf einem nur leicht erholten niveau. Variiert wurden die Chartereinnahmen und die<br />
Verkaufserlöse je nach weiterem Verlauf der Weltwirtschaft. es wurden die nachfolgenden Annahmen unterstellt. Als<br />
weitere Folgeannahme variiert die Höhe der Bereederungsgebühr, die übrigen Kalkulationsgrundlagen bleiben gleich .<br />
pRoGnoSe DeR An- BZW. DeR VeRKAufSpReISe SoWIe DeR eInnAHMen pRo TAG In uSD<br />
Die Schiffspreise haben sich bisher um bis zu 50 % reduziert . Im Ankauf wurde in allen Szenarien mit EUR 12 Mio . für<br />
einen bis zu drei Jahre alten Multipurpose-Carrier kalkuliert. Derzeit liegen die preise noch höher. Die Geschäftsführung<br />
und eine Vielzahl von Schifffahrtsexperten gehen jedoch davon aus, dass durch die Verschärfung der Weltwirtschaftskrise<br />
die preise zunächst weiter fallen werden. nach einer Markterholung wird mit folgenden Verkaufspreisen beispielhaft für<br />
einen dann vier bis sieben Jahre alten Multipurpose-Carrier gerechnet.<br />
Prognostizierte Verkaufspreise in EUR:<br />
Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />
17 .000 .000 14 .500 .000 11 .500 .00<br />
Prognostizierte Einnahmen in EUR pro Tag:<br />
Jahr Szenario 1 (Good-Case) Szenario 2 (Mid-Case) Szenario 3 (Bad-Case)<br />
2010 6 .500 6 .000 5 .000<br />
2011 8 .000 6 .500 5 .500<br />
2012 9 .500 7 .500 6 .000<br />
2013 11 .000 8 .500 6 .500<br />
2014 12 .500 9 .000 6 .500<br />
| 51
52 |<br />
dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
Szenario 1 (Good Case)<br />
Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Verkauf<br />
Einnahmen pro Tag (EUR) 6 .500,00 8 .000,00 9 .500,00 11 .000,00 12 .500,00<br />
Wechselkurs (USD/EUR) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4<br />
Schiffsbetriebskosten in USD pro Tag 3 .800 3 .800 3 .895 3 .992 4 .092<br />
Einsatztage 121,00 360 360 350 360<br />
Kalendertage 121,00 365 365 365 365<br />
Bruttoerlös (EUR) 786 .500,00 2 .880 .000,00 3 .420 .000,00 3 .850 .000,00 4 .500 .000,00<br />
Bereederung (EUR) 39 .325,00 140 .914,00 162 .514,00 178 .000,00 199 .286,00<br />
Veräußerungserlös (euR) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.415.000,00<br />
Nettoerlös (EUR) 747 .175,00 2 .739 .086,00 3 .257 .486,00 3 .672 .000,00 4 .300 .714,00 16 .415 .000,00<br />
Ausgaben<br />
Schiffsbetriebskosten (EUR) 328 .429,00 990 .714,00 1 .015 .482,00 1 .040 .869,00 1 .066 .891,00<br />
Klassebesichtigung (EUR) 0,00 0,00 0,00 130 .000,00 0,00<br />
Sonstige Aufwendungen (EUR) 80 .032,50 82 .033,00 84 .084,00 86 .186,00 88 .341,00<br />
Gesamtbetriebskosten (EUR) 488 .494,00 1 .072 .747,00 1 .099 .566,00 1 .257 .055,00 1 .155 .232,00<br />
Reedereiüberschuss (EUR) 258 .681,00 1 .666 .339,00 2 .157 .920,00 2 .414 .945,00 3 .145 .482,00 16 .415 .000,00<br />
Zinserträge (1 v.H.) (euR) 1.167,00 1.167,00 2.761,00 2.880,00 2.598,00<br />
Zinsaufwendungen (euR) 96.000,00 310.500,00 321.000,00 326.700,00 327.600,00<br />
Ergebnis vor Tilgung 163 .848,00 1 .357 .006,00 1 .839 .681,00 2 .091 .125,00 2 .820 .480,00 16 .415 .000,00<br />
Tilgung 120 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 5 .160 .000,00<br />
Gewinnvorab 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 .662 .909,95<br />
GewSt 6 .064,00 9 .494,00 9 .739,00 9 .739,00 9 .371,00<br />
Nettoergebnis 37 .784,00 867 .512,00 1 .349 .942,00 1 .601 .386,00 2 .331 .109,00 8 .592 .090,05<br />
Auszahlung in v.H. der KG-Einlage 0,00 % 10,00 % 20,00 % 25,00 % 40,00 % 132,56 %<br />
Auszahlung 0,00 663 .100,00 1 .326 .200,00 1 .657 .750,00 2 .652 .400,00 8 .790 .373,05<br />
liquiditätsreserve 310.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Restliquidität 347.784,00 204.412,00 23.742,00 -56.364,00 -321.291,00 -198.283,00<br />
Restliquidität kumuliert 347 .784,00 552 .196,00 575 .938,00 519 .574,00 198 .283,00 0,00<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
Anlaufkosten 1 .533 .930,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Abschreibung Schiff 298 .583,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 8 .298 .417,00<br />
Handelsrechtliches Ergebnis -1 .674 .729,00 451 .762,00 934 .192,00 1 .185 .636,00 1 .915 .359,00 8 .116 .583,00<br />
Steuerliches Ergebnis 4 .703,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00<br />
vom KG-Kapital 0,07 % 0,21 % 0,21 % 0,21 % 0,21 %<br />
Die dargestellten Betriebskosten basieren auf den Annahmen für einen direkt abgelieferten Neubau .
dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
Szenario 2 (Mid Case)<br />
Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Verkauf<br />
Einnahmen pro Tag (EUR) 6 .000,00 6 .500,00 7 .500,00 8 .500,00 9 .000,00<br />
Wechselkurs (USD/EUR) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4<br />
Schiffsbetriebskosten in USD pro Tag 3 .800 3 .800 3 .895 3 .992 4 .092<br />
Einsatztage 121,00 360 360 350 360<br />
Kalendertage 121,00 365 365 365 365<br />
Bruttoerlös (EUR) 726 .000,00 2 .340 .000,00 2 .700 .000,00 2 .975 .000,00 3 .240 .000,00<br />
Bereederung (EUR) 36 .300,00 117 .000,00 133 .714,00 144 .000,00 155 .314,00<br />
Veräußerungserlös (uSD) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.990.000,00<br />
Nettoerlös (EUR) 689 .700,00 2 .223 .000,00 2 .566 .286,00 2 .831 .000,00 3 .084 .686,00 13 .990 .000,00<br />
Ausgaben<br />
Schiffsbetriebskosten (EUR) 328 .429,00 990 .714,00 1 .015 .482,00 1 .040 .869,00 1 .066 .891,00<br />
Klassebesichtigung (EUR) 0,00 0,00 0,00 130 .000,00 0,00<br />
Sonstige Aufwendungen (EUR) 80 .132,50 82 .136,00 84 .189,00 86 .294,00 88 .451,00 0,00<br />
Gesamtbetriebskosten (EUR) 488 .694,00 1 .072 .850,00 1 .099 .671,00 1 .257 .163,00 1 .155 .342,00 0,00<br />
Reedereiüberschuss (EUR) 201 .006,00 1 .150 .150,00 1 .466 .615,00 1 .573 .837,00 1 .929 .344,00 13 .990 .000,00<br />
Zinserträge (1 v.H.) (euR) 1.023,00 1.023,00 3.208,00 3.187,00 3.674,00<br />
Zinsaufwendungen (euR) 96.000,00 310.500,00 321.000,00 326.700,00 327.600,00<br />
Ergebnis vor Tilgung 106 .029,00 840 .673,00 1 .148 .823,00 1 .250 .324,00 1 .605 .418,00 13 .990 .000,00<br />
Tilgung 120 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 5 .160 .000,00<br />
Gewinnvorab 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1 .800 .955,60<br />
GewSt 5 .941,00 9 .249,00 9 .739,00 9 .861,00 10 .106,00 0,00<br />
Nettoergebnis -19 .912,00 351 .424,00 659 .084,00 760 .463,00 1 .115 .312,00 7 .029 .044,35<br />
Auszahlung in v.H. der KG-Einlage 0,00% 0,00% 10,00% 10,00% 10,00% 123,90%<br />
Auszahlung 0,00 0,00 663 .100,00 663 .100,00 663 .100,00 8 .216 .115,35<br />
liquiditätsreserve 310.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Restliquidität 290.088,00 351.424,00 -4.016,00 97.363,00 452.212,00 -1.187.071,00<br />
Restliquidität kumuliert 290 .088,00 641 .512,00 637 .496,00 734 .859,00 1 .187 .071,00 0,00<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
Anlaufkosten 1 .536 .930,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Abschreibung Schiff 298 .583,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 8 .298 .417,00<br />
Handelsrechtliches Ergebnis -1 .735 .425,00 -64 .326,00 243 .334,00 344 .713,00 699 .562,00 5 .691 .583,00<br />
Steuerliches Ergebnis 4 .703,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00<br />
vom KG-Kapital 0,07 % 0,21 % 0,21 % 0,21 % 0,21 %<br />
Die dargestellten Betriebskosten basieren auf den Annahmen für einen direkt abgelieferten Neubau .<br />
| 53
54 |<br />
dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
Szenario 3 (Bad Case)<br />
Einnahmen 2010 2011 2012 2013 2014 Verkauf<br />
Einnahmen pro Tag (EUR) 5 .000,00 5 .500,00 6 .000,00 6 .500,00 6 .500,00<br />
Wechselkurs (USD/EUR) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4<br />
Schiffsbetriebskosten in USD pro Tag 3 .800 3 .800 3 .895 3 .992 4 .092<br />
Einsatztage 121,00 360 360 350 360<br />
Kalendertage 121,00 365 365 365 365<br />
Bruttoerlös (EUR) 605 .000,00 1 .980 .000,00 2 .160 .000,00 2 .275 .000,00 2 .340 .000,00<br />
Bereederung (EUR) 30 .250,00 99 .000,00 108 .000,00 113 .750,00 117 .000,00<br />
Veräußerungserlös (euR) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.080.000,00<br />
Nettoerlös (EUR) 574 .750,00 1 .881 .000,00 2 .052 .000,00 2 .161 .250,00 2 .223 .000,00 11 .080 .000,00<br />
Ausgaben<br />
Schiffsbetriebskosten (EUR) 328 .429,00 990 .714,00 1 .015 .482,00 1 .040 .869,00 1 .066 .981,00<br />
Klassebesichtigung (EUR) 0,00 0,00 0,00 130 .000,00 0,00<br />
Sonstige Aufwendungen (EUR) 80 .132,50 82 .136,00 84 .189,00 86 .294,00 88 .451,00 0,00<br />
Gesamtbetriebskosten (EUR) 488 .694,00 1 .072 .850,00 1 .099 .671,00 1 .257 .163,00 1 .155 .342,00 0,00<br />
Reedereiüberschuss (EUR) 86 .056,00 808 .150,00 952 .329,00 904 .087,00 1 .067 .658,00 11 .080 .000,00<br />
Zinserträge (1 v.H.) (euR) 736,00 736,00 922,00 1.637,00 2.084,00<br />
Zinsaufwendungen (euR) 96.000,00 310.500,00 321.000,00 326.700,00 327.600,00<br />
Ergebnis vor Tilgung -9 .208,00 498 .386,00 632 .251,00 579 .024,00 742 .142,00 11 .080 .000,00<br />
Tilgung 120 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 480 .000,00 5 .160 .000,00<br />
Gewinnvorab 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
GewSt 5 .819,00 8 .881,00 9 .249,00 9 .616,00 9 .861,00 0,00<br />
Nettoergebnis -135 .027,00 9 .505,00 143 .002,00 89 .408,00 252 .281,00 5 .920 .000,00<br />
Auszahlung in v.H. der KG-Einlage 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 99,88%<br />
Auszahlung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 .589 .169,00<br />
liquiditätsreserve 310.000 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Restliquidität 174.973,00 9.505,00 143.002,00 89.408,00 252.281,00 -669 .169,00<br />
Restliquidität kumuliert<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
174 .973,00 184 .478,00 327 .480,00 416 .888,00 669 .169,00 0,00<br />
Anlaufkosten 1 .516 .930,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Abschreibung Schiff 298 .583,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 895 .750,00 8 .298 .417,00<br />
Handelsrechtliches Ergebnis -1 .850,00 -406 .245,00 -272 .748,00 -326 .342,00 -136 .469,00 2 .781 .583,00<br />
Steuerliches Ergebnis 4 .703,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00 14 .188,00<br />
vom KG-Kapital 0,07 % 0,21 % 0,21 % 0,21 % 0,21 %<br />
Die dargestellten Betriebskosten basieren auf den Annahmen für einen direkt abgelieferten Neubau .<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
DYNAMISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
Auf den vorangegangen Seiten wurden drei unterschiedliche<br />
Szenarien in Abhängigkeit vom weiteren<br />
wirtschaftlichen Verlauf dargestellt. Im nachfolgenden<br />
werden die einzelnen Parameter erläutert .<br />
neTToeRlöSe<br />
Bei den dargestellten Nettoerlösen handelt es sich um<br />
die prognostizierten Einnahmen aus dem Betrieb von<br />
einem Multipurpose-Carrier . Diese sind abhängig von der<br />
aktuellen Marktsituation . Die jeweilig erzielbaren Frachterlöse<br />
schwanken je nach Marktlage . Die Planrechnung<br />
geht von den in den Tabellen genannten EUR-Raten pro<br />
Tag und Schiff aus. Zum Risiko im einzelnen wird auf
dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
das Risikokapitel ab Seite 18 verwiesen .<br />
BEREEDERUNGSGEBÜHR<br />
Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung<br />
von 5 % der Chartereinnahmen, Bruttofrachten,<br />
Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen<br />
Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb einschließlich der<br />
einnahmen aus einer loss-of-Hire-Versicherung oder<br />
eines Einnahmeausfallpools . Diese Regelung gilt für<br />
Einnahmen bis zu einer Höhe von USD 10 .000,- pro<br />
Tag . Bei Einnahmen über USD 10 .000,- pro Tag erhält<br />
der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag bis<br />
zu einer Höhe von uSD 15.000,- pro Tag eine Vergütung<br />
in Höhe von 4 % . Übersteigen die Einnahmen USD<br />
15.000,- pro Tag, so erhält der Vertragsreeder auf den<br />
überschießenden Betrag bis zu einer Höhe von USD<br />
20.000,- pro Tag eine Vergütung in Höhe von 3 %. übersteigen<br />
die Einnahmen USD 20 .000,- pro Tag, so erhält<br />
der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag<br />
eine Vergütung in Höhe von 2 % des überschießenden<br />
Betrags. Mit dieser Vergütungsstruktur wurde kalkuliert.<br />
Diese Vergütung bezieht sich auf die ersten 3 Jahre der<br />
Anstellung und wird vor dem 4. Jahr neu verhandelt, um<br />
der Teuerung gerecht zu werden . Nimmt das Schiff an<br />
einem pool teil, wird die Vergütung nach der Adjusted<br />
Pool Rate (T/C Rate) berechnet . Für Auf- und Stillliegezeiten,<br />
Werftaufenthalt oder eine Havarie des Schiffes<br />
erhält der Vertragsreeder zusätzlich den ersatz seiner<br />
Auslagen sowie eine Vergütung von uSD 500,- pro Tag.<br />
KoSTEN DES SCHIFFSBETRIEBS<br />
Die Kosten des Schiffsbetriebs enthalten die Kosten der<br />
Besatzung, die üblichen technischen Unterhaltskosten für<br />
Verbrauchsmaterialien, ersatzteile, Instandhaltung und<br />
Reparaturen sowie Versicherungskosten. Die prognostizierten<br />
Kosten basieren auf aktuellen Werten eines<br />
Bulkers . Die Kosten des Schiffsbetriebs wurden anfänglich<br />
mit USD 3 .800,- je Tag kalkuliert . Beginnend ab dem<br />
Jahr 2012 werden die geplanten Kosten um 2,5 % pro<br />
Jahr gesteigert. Zusätzlich ist im Jahr 2013 eine Zwisch-<br />
endockung mit Kosten in Höhe von EUR 130 .000 geplant<br />
. In Abhängigkeit von Schiffsgröße, Fahrtgebiet,<br />
Zustand und Alter des Schiffes können die tatsächlich<br />
anfallenden Kosten abweichen .<br />
VeRSICHeRunGen<br />
Die Seeschiffe sollen bei Übernahme durch ihre<br />
Schiffsgesellschaften gegen alle spezifischen Risiken<br />
in der Schifffahrt versichert werden . Die Kaskoversicherung<br />
deckt das Risiko bis zum Totalverlust des<br />
Schiffes ab . Sollten durch den Schiffsbetrieb Dritte<br />
geschädigt werden, tritt eine umfassende Haftpflichtversicherung<br />
ein, die so genannte Protection & Indemnity<br />
(P&I) . Für den Fall eines kaskobedingten<br />
Schadens übernimmt die loss-of-hire-Versicherung<br />
die Einnahmeausfälle nach einer Karenzzeit für die<br />
vertraglich festgelegte Dauer .<br />
STEUERLICHES ERGEBNIS<br />
Es wird unterstellt, dass die jeweilige Schiffsgesellschaft<br />
im Jahr der Schiffsübernahme zur Tonnagegewinnermittlung<br />
gemäß § 5a EStG optiert . Auf Grundlage der maßgeblichen<br />
Nettoraumzahl der Schiffe ergibt sich ein den<br />
Gesellschaftern zuzuweisendes steuerliches Ergebnis .<br />
fReMDfInAnZIeRunG<br />
pRoGnoSTIZIeRTe ZInSSäTZe unD lAufZeITen So-<br />
WIE RATEN DER SCHIFFSHYPoTHEKENDARLEHEN<br />
Es wird angenommen, dass die Banken 60 v .H . von den<br />
Kaufpreisen der Schiffe währungskongruent in euR fi-<br />
nanzieren. es wird mit folgenden Zinssätzen gerechnet:<br />
prognose der Zinssätze<br />
Jahr Zinssatz<br />
2010 4,00%<br />
2011 4,50%<br />
2012 5,00%<br />
2013 5,50%<br />
2014 6,00%<br />
| 55
56 |<br />
dyNAmISCHE ERTRAGSPRoGNoSE<br />
Gleichzeitig wird unterstellt, dass die Laufzeit der Darlehen<br />
15 Jahre beträgt. eine Veränderung der Determinanten<br />
verändert den Kapitaldienst .<br />
ZInSeRTRäGe<br />
Es wird unterstellt, dass sich der nach Auszahlungen an<br />
die Anleger verbleibende liquiditätsvortrag mit 1,0 % p.a.<br />
verzinst .<br />
WECHSELKURS<br />
Der gesamten Konzeption liegt ein Wechselkurs von USD<br />
1,40 pro Euro zugrunde .<br />
SoNSTIGE AUFWENDUNGEN (PRoGNoSE)<br />
Diese position umfasst nachstehende Verwaltungsko-<br />
sten für ein volles Wirtschaftsjahr in 2010. Zusätzlich<br />
wurde in 2010 mit einer Kostenreserve in Höhe der<br />
Verwaltungskosten kalkuliert. Ab 2011 wird eine Steigerung<br />
von 2,5 % p .a . unterstellt . Die Treuhand- und<br />
Dienstleistungsgebühr ist abhängig vom verwalteten<br />
Kapital . Sollte sich das verwaltete Kapital aufgrund<br />
einer anderen Investitions- und Finanzierungsstruktur<br />
verändern, ändert sich auch die Treuhand- und Dienstleistungsgebühr<br />
.<br />
EUR<br />
Treuhand 6 .531,00<br />
Dienstleistungsvertrag 43 .101,00<br />
Steuerberatung 9 .000,00<br />
Beirat 4 .000,00<br />
Haftungsvergütung 7 .500,00<br />
Sonstige Verwaltungskosten 10.000,00<br />
Insgesamt 80 .132,00<br />
GEWERBESTEUER<br />
Über die Laufzeit des Fonds werden Gewerbesteuerzah-<br />
lungen von insgesamt 44 .896 EUR angenommen . Diese<br />
ergeben sich jährlich auf der Grundlage des Tonnagege-<br />
winns auf der Ebene der Schiffsgesellschaften zuzüglich<br />
der kalkulierten hinzuzurechnenden Vergütungen und<br />
abzüglich der damit zusammenhängenden abziehbaren<br />
Aufwendungen unter Berücksichtigung von Freibeträgen<br />
und des Hebesatzes der hebeberechtigten Gemeinde .<br />
neTToVeRäuSSeRunGSeRlöS<br />
Der Veräußerungserlös der Schiffe wurde je nach Marktlage<br />
abzüglich von Veräußerungsnebenkosten kalkuliert.<br />
Der tatsächliche Wert der Schiffe zum Ende der Planlaufzeit<br />
ist aus heutiger Sicht nicht einschätzbar .<br />
ReSeRVe AuS DeR InVeSTITIon<br />
Die im geplanten Investitions- und Finanzierungsplan aus-<br />
gewiesene liquiditätsreserve fließt in voller Höhe in die<br />
Betriebsphase ein .<br />
AuSZAHlunGen<br />
Die prozentuale Angabe der Auszahlungen bezieht sich<br />
auf das gesamte Kommanditkapital des Dachfonds plus<br />
der Beteiligung der Gründungskommanditisten bei den<br />
Schiffsgesellschaften . Es handelt sich um geplante und<br />
nach der prognostizierten liquiditätshöhe mögliche Auszahlungen<br />
(Gewinnanteilentnahmen), über deren Höhe<br />
die Gesellschafter beschließen . Dabei ist vorgesehen,<br />
die prospektierte Auszahlung bereits unterjährig, also<br />
am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zu leisten .
EmITTENTIN<br />
ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN<br />
(§ 5 VeRMVeRKpRoSpV)<br />
DIE EMITTENTIN<br />
Firma <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG<br />
Eingetragen beim Amtsgericht Lübeck unter HRA 6250 HL<br />
Sitz – Geschäftsanschrift<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Rechtsform/-ordnung – Rechtsgrundlagen<br />
Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft und unterliegt<br />
dem deutschen Recht . Rechtsgrundlagen sind<br />
das HGB sowie der Gesellschaftsvertrag .<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin –<br />
Komplementärin<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
Eingetragen beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 9912 HL<br />
Sitz – Geschäftsanschrift<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Gründung 5 . Februar 2009<br />
Sitz, Anschrift Georg-Sasse-Straße 5,<br />
22949 Ammersbek<br />
Stammkapital 25 .000 EUR (eingezahlt)<br />
Gesellschafter Hanse Capital Finanzservice<br />
GmbH & Co . KG<br />
Geschäftsführer Herr Burkhard Tesdorpf<br />
Georg-Sasse-Straße 5<br />
22949 Ammersbek<br />
Herr Dr . Martin Süß<br />
Wirthstraße 94<br />
95028 Hof<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />
unbeschränkt. Vorliegend ist die<br />
Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und haftet daher<br />
nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen .<br />
GRÜNDUNGSDATUM UND DAUER<br />
Die Gesellschaft wurde am 8 . Februar 2010 gegründet .<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt und somit<br />
nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt.<br />
GELTENDE RECHTSoRDNUNG UND RECHTS-<br />
FoRM, STRUKTUR<br />
Die Emittentin wird in der Rechtsform einer GmbH & Co .<br />
KG geführt . Sie hat ihren Sitz in Ammersbek . Für sie gilt<br />
die deutsche Rechtsordnung . Der am 8 . Februar 2010<br />
zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin, ver-<br />
treten durch ihre Geschäftsführer und den Gründungs-<br />
kommanditisten verabschiedete Gesellschaftsvertrag<br />
unterliegt den Anwendungen des deutschen Rechts .<br />
Die emittentin ist eine so genannte „publikums-KG“;<br />
die Rechtsprechung des BGH berücksichtigt die damit<br />
verbundenen, besonderen Interessen der Vielzahl von<br />
Anlegern einer solchen Gesellschaft . Dieses von der<br />
Rechtsprechung entwickelte Sondergesellschaftsrecht<br />
liegt dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag zugrunde<br />
und weicht in einigen Punkten von den dispositiven Regelungen<br />
des HGB und BGB ab .<br />
Abweichungen bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
• Die Kommanditisten haben auf den nominalbetrag der<br />
Kommanditeinlage ein 3%-iges Agio zu zahlen (§ 4 Ge-<br />
sellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft)<br />
• Rückständige einlagen auf den nominalbetrag der<br />
Kommanditeinlage werden mit 1 % pro Monat verzinst<br />
(§ 6 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft) .<br />
• Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfolgen<br />
nach dem Verhältnis der nominellen Kommanditeinlagen<br />
(§ 10 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft)<br />
.<br />
• Die Gewinn- und Verlustverteilung sowie die entnah-<br />
men und Auszahlungen erfolgen nicht nach der Anzahl<br />
der Gesellschafter, sondern nach dem in § 13 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft festgelegten<br />
Verhältnis.<br />
• ein etwaiger überschuss aus der liquidation der Gesellschaft<br />
wird grundsätzlich auf die Gesellschafter im<br />
Verhältnis ihrer pflichteinlagen verteilt (§ 19 Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft) .<br />
| 57
58 |<br />
EmITTENTIN<br />
• Die Gesellschafterversammlung beschließt über die<br />
Vornahme von entnahmen (§ 10 Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft) .<br />
• es wird ein Beirat gebildet.<br />
• Die übertragung von Kommanditanteilen ist mit Zu-<br />
stimmung der Komplementärin möglich, wobei diese<br />
zunächst grundsätzlich ein Vorkaufsrecht besitzt (§ 14<br />
Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft) .<br />
• Die Gesellschafter können das Gesellschaftsverhältnis<br />
kündigen; frühestens jedoch zum 31. Dezember 2020<br />
(§ 2 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft) .<br />
• Im fall von Streitigkeiten untereinander oder mit der<br />
Gesellschaft ist das im Gesellschaftsvertrag benannte<br />
Schiedsgericht einzuschalten (§ 20 Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft) .<br />
Weitere Abweichungen der Gesellschaftsverträge der<br />
Beteiligungsgesellschaft und der Schiffsgesellschaften<br />
von der gesetzlichen Regelung existieren nicht .<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin unterliegt<br />
den Anwendungen des deutschen Rechts und weicht<br />
von diesen gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung in keinem Punkt ab .<br />
Angaben zu den Rechtspersonen:<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
Die Emittentin wird rechtlich von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin vertreten .<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin trägt die Bezeichnung:<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH mit Sitz:<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
und Dr . Martin Süß<br />
Alleinige Gesellschafterin der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin mit einer Bareinlage von EUR<br />
25 .000 ist die Hanse Capital Finanzservice GmbH &<br />
Co . KG mit Sitz in Ammersbek/Hamburg, vertreten<br />
durch ihre Komplementärin, der Hanse Capital Management<br />
GmbH, diese wiederum vertreten durch<br />
ihren alleinigen Geschäftsführer Herrn Burkhard<br />
Tesdorpf .<br />
Die Geschäftsführer vertreten die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />
II“ Schiffsverwaltungs GmbH in Einzelvertretungsbefugnis<br />
. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit . Sie tritt bei weiteren<br />
Gesellschaften als Vollhafterin auf.<br />
Die Gründungsgesellschafter der Gesellschaft (Emitten-<br />
tin) sind:<br />
• Die persönlich haftende Gesellschafterin ist der <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beteiligungs GmbH & Co . KG am<br />
8 . Februar 2010 beigetreten (ohne Einlage), Georg-<br />
Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
• Hanse Capital finanzservice GmbH & Co. KG, Georg-<br />
Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek mit EUR 50 .000<br />
Gründungskommanditeinlage (zum Zeitpunkt der pros-<br />
pektaufstellung: ausstehend)<br />
• Hanse Capital emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-<br />
Straße 5, 22949 Ammersbek mit EUR 1 .000 Grün-<br />
dungskommanditeinlage (zum Zeitpunkt der prospekt-<br />
aufstellung: ausstehend)<br />
GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an<br />
den Schifffahrtsgesellschaften als Kommanditistin sowie<br />
das Halten und Verwalten von Beteiligungen, mit<br />
allen damit verbundenen Rechten und damit in Zusammenhang<br />
stehenden Geschäften und die Entgegennahme<br />
von Auszahlungen sowie liquidationserlösen und<br />
der Abschluss sowie die Durchfürrung von Poolvereinbarungen<br />
mit und für die Schifffahrtsgesellschaften .<br />
EINWERBUNG<br />
Die gesamten Beteiligungen der Beteiligungsgesell-<br />
schaft werden auf mindestens EUR 20 Mio . taxiert .<br />
Zusätzlich ist es möglich, weitere euR 80 Mio. ein-<br />
werbbares Kommanditkapital zu erhalten . Das Maxi-<br />
mum der Beteiligungen ist somit auf EUR 100 Mio .<br />
begrenzt . Die Beteiligung erfolgt durch Aufnahme von<br />
Kommanditanteilen fremder Dritter . Dazu hat die per-
EmITTENTIN<br />
sönlich haftende Gesellschafterin einen Treuhand-<br />
auftrag mit der Hanse Capital Finanzservice GmbH &<br />
Co . KG geschlossen, die im Auftrage den Beitritt neuer<br />
Kommanditisten (Treugeber) vornimmt und deren<br />
Beteiligung treuhänderisch für die Gesellschaft hält .<br />
Zweck des unternehmens ist daher die Aufnahme von<br />
Treugeber-Kommanditisten, die mittelbar über die <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
zu entsprechenden Anteilen eine Beteiligung an den oben<br />
bezeichneten Schiffsgesellschaften erwerben . Gegenstand<br />
der Schifffahrtsgesellschaften ist der Erwerb oder<br />
Bau, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen.<br />
Die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG als<br />
Treuhandkommanditistin regelt den treuhänderischen<br />
Beitritt der aufzunehmenden Kommanditisten .<br />
ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER EMITTENTIN<br />
(§ 6 VeRMVeRKpRoSpV)<br />
Komplementärin<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH:<br />
EUR 0,00<br />
Kommanditistin<br />
• emissionshaus: Hanse Capital emissionshaus GmbH:<br />
EUR 1 .000<br />
• Treuhänderin: Hanse Capital finanzservice GmbH &<br />
Co . KG: EUR 50 .000<br />
Das gezeichnete Kommanditkapital zum Zeitpunkt der<br />
prospektaufstellung beträgt euR 51.000. Von den oben<br />
aufgeführten Kommanditeinlagen sind EUR 51 .000<br />
ausstehende Einlagen . Es ist vorgesehen, das Kapital<br />
durch Aufnahme weiterer Kommanditisten (Anlegerkapital)<br />
um mindestens EUR 19 .949 .000 aufzustocken .<br />
Bisher hat es jedoch keine Beitritte gegeben . Die Rechte<br />
der bereits beigetretenen Kommanditisten weichen<br />
nicht von den Rechten der noch beizutretenden Kommanditisten<br />
ab. Zu den Rechten der noch beizutretenden<br />
Kommanditisten wird auf Seite 71 f . verwiesen .<br />
BISHERIGE GESCHÄFTE<br />
Die Gesellschaft hat bisher keine weiteren Geschäfte<br />
getätigt, so dass vor der angegebenen, beabsichtigten<br />
emission keine weiteren Wertpapiere oder andere Vermögensanlagen<br />
emittiert wurden . Eine Emission von<br />
Wertpapieren ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen.<br />
Bei der geplanten Emission handelt es sich um unverbriefte<br />
Vermögensrechte, deren Wirksamkeit durch eintragung<br />
eines Kommanditverhältnisses im Handelsregister<br />
kenntlich gemacht wird . Es sind bisher keine Wertpapiere<br />
und/oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f<br />
Abs. 1 des Vermögensprospektgesetzes in Bezug auf die<br />
Emittentin ausgegeben worden .<br />
MITTelVeRWenDunGSKonTRolleuRIn<br />
Firma: W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />
Sitz: Bremen<br />
Geschäftsanschrift: Hermann-Hollerith-Str . 10,<br />
28355 Bremen<br />
Handelsregister: HR 25466 HB, AG Bremen<br />
Stammkapital: EUR 25 .000,00<br />
Geschäftsführer: Dipl.-Vw. frank Weitze,<br />
Steuerberater<br />
VeRWAlTunGSTReuHänDeRIn<br />
Dipl .-oec . Ralf Unbescheid,<br />
Steuerberater<br />
Firma: Hanse Capital Finanzservice<br />
GmbH & Co . KG<br />
funktion: Verwaltungstreuhänderin und al-<br />
leinige Gesellschafterin der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 7 .4 .2006 – zuvor <strong>HC</strong> Finanzservice<br />
GmbH (23 .08 .2005)<br />
Handelsregister: HRA 4407 HL, AG Lübeck<br />
| 59
60 |<br />
EmITTENTIN<br />
Kommanditkapital: 25 .800 EUR<br />
Kommanditist: Burkhard Tesdorpf<br />
(Geschäftsführer)<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5<br />
22949 Ammersbek<br />
Rechtsgrundlage: Treuhand- und Dienstleistungs-<br />
vertrag vom 8 . Februar 2010<br />
Aufgaben, Pflichten, Rechte<br />
• Beteiligung an der emittentin als Treuhandkommanditistin<br />
für Dritte im eigenen Namen mit einer Kommanditeinlage<br />
bis zu EUR 99 .949 .000<br />
• Wahrnehmung der Rechte und pflichten der Treugeber<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />
• Ausübung der Rechte, insbesondere Stimmrechte,<br />
ausschließ lich im Interesse und nach Weisung der<br />
Treugeber nach Maß gabe des Gesellschaftsvertrags<br />
• Betreuung und Information der Treugeber über die<br />
Verhält nisse und den Verlauf der Gesellschaft und des<br />
VeRMöGenS-, fInAnZ- unD eRTRAGSlAGe<br />
treuhände risch gehaltenen Treuguts<br />
• Abwicklung der formalitäten nach Beitritt des Mitgesellschafters/Treugebers<br />
(z. B. Vollmachten, eintragung<br />
ins Han delsregister etc .)<br />
• einzahlungskontrolle und Zinsabrechnung<br />
• Schriftwechsel mit Steuerberater und Abschlussprüfer<br />
• Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversamm<br />
lungen inkl . Protokollführung<br />
• Koordination mit dem Beirat<br />
Die Emittentin – <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG – prospektiert i .S .d . § 15 Abs . 1 Satz 1<br />
VermVerkprospV, da die Gesellschaft am 8. februar 2010, also vor weniger als 18 Monaten gegründet wurde. Daher<br />
liegen weder ein Jahresabschluss noch ein lagebericht vor. ebenso wurde aufgrund der kurzen Geschäftszeit keine<br />
Zwischenübersicht veröffentlicht.<br />
Eröffnungsbilanz zum 08 .02 .2010 der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
in EUR<br />
Aktiva Passiva<br />
Eigenkapital 51 .000<br />
Ausstehende Einlagen - 51 .000<br />
0 0<br />
Auf die Abbildung einer Zwischenübersicht wurde verzichtet, da seit Aufstellung der eröffnungsbilanz keine bilanzund<br />
erfolgswirksamen Veränderungen und / oder Geschäftsvorfälle stattgefunden haben .
EmITTENTIN<br />
pRoGnoSe DeR VeRMöGenS-, fInAnZ- unD eR TRAGSlAGe DeR <strong>HC</strong> „KRISen-GeWInneR II“ SCHIffSBe-<br />
TeIlIGunGS GMBH & Co. KG füR DIe JAHRe 2010/2011/2012 In euR<br />
Planbilanz Planbilanz Planbilanz<br />
Vermögenslage der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in EUR 31 .12 .2010 31 .12 .2011 31 .12 .2012<br />
kurzfristige Vermögensgegenstände 0 0 0<br />
langfristige Vermögensgegenstände 20.000.000 20.000.000 20.000.000<br />
Aktiva 20 .000 .000 20 .000 .000 20 .000 .000<br />
kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0 0<br />
Eigenkapital 20 .000 .000 20 .000 .000 20 .000 .000<br />
Passiva 20 .000 .000 20 .000 .000 20 .000 .000<br />
Prognose Prognose Prognose<br />
Finanzlage der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ 2010 2011 2012<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in EUR<br />
liquide Mittel am Anfang der periode 0 0 0<br />
Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit 0 0 653.100<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 0 0 653.100<br />
Investitionen in Beteiligungen -20 .000 .000 0 0<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -20.000.000 0 0<br />
Einzahlungen Gesellschafter 20 .000 .000 0 0<br />
Auszahlungen Gesellschafter 0 0 -653 .100<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 20.000.000 0 -653.100<br />
liquide Mittel zum 31. Dezember 0 0 0<br />
Prognose Prognose Prognose<br />
Ertragslage der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ 2010 2011 2012<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG in EUR<br />
Umsatzerlöse 0 0 0<br />
Materialaufwand 0 0 0<br />
Personalaufwand 0 0 0<br />
Sonstige betriebliche Erträge 20 .000 20 .500 21 .013<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -20 .000 -20 .500 -21 .013<br />
Erträge aus Beteiligungen 0 0 653 .100<br />
Abschreibungen 0 0 0<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche erträge 0 0 0<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit 0 0 653 .100<br />
Jahresüberschuss 0 0 653.100<br />
Darstellung ohne Agio<br />
| 61
62 |<br />
EmITTENTIN<br />
pRoGnoSe DeR VeRMöGenSlAGe<br />
für die Darstellung der Vermögenslage der emittentin<br />
der folgenden zwei Geschäftsjahre wird auf Planbilanzen<br />
zum 31 . Dezember 2010 bis 31 . Dezember 2012<br />
zurückgegriffen . Es wird davon ausgegangen, dass<br />
das Eigenkapital planmäßig eingezahlt wird . Geringere<br />
Quoten im Jahr 2010 würden den Bestand des eigenkapitals<br />
absenken und in das Jahr 2011 verschieben. Bei<br />
den „langfristigen Vermögensgegenständen“ handelt es<br />
sich um die Beteiligungen an den Schiffsgesellschaften .<br />
Die kurzfristigen Vermögensgegenstände umfassen<br />
die eingeforderten Einlagen der Kommanditisten . Die<br />
„kurzfristigen Verbindlichkeiten“ beinhalten die ausstehenden<br />
Einlagen bei den Schiffsgesellschaften .<br />
pRoGnoSe DeR fInAnZlAGe<br />
Die position „Mittelzu-/abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit“<br />
umfasst die Auszahlungen der Schiffsgesellschaften<br />
an die Emittentin . Die Position „Auszahlungen<br />
Gesellschafter“ beinhaltet die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter der Emittentin .<br />
PRoGNoSE DER ERTRAGSLAGE<br />
Bei den Erträgen aus Beteiligungen handelt es sich um<br />
die geplanten Auszahlungen der Schiffsgesellschaft<br />
für die jeweiligen Geschäftsjahre . Aufgrund des Blindpoolkonzeptes<br />
wird im Folgenden unterstellt, dass die<br />
Schiffsgesellschaft einen Multipurpose-Carrier erwirbt<br />
und das mittlere wirtschaftliche Szenario eintrifft . Die<br />
zuvor angegebenen Prognosewerte der Ertragslage<br />
unterliegen kalkulierten Annahmen . Eine Darstellung im<br />
Hinblick auf Prognoseabweichungen ist auf den Seiten<br />
51ff in diesem Verkaufsprospekt zu entnehmen.<br />
Prognose der Investition, der Produktion, des Umsatzes<br />
und der liquidität vor Tilgung für die Jahre 2010 bis<br />
2013 zu entnehmen .<br />
in EUR<br />
2010 2011 2012 2013<br />
Investitionsprognose 20 .000 .000 0 0 0<br />
Umsatzprognose:<br />
Bruttoerlös 726 .000 2 .340 .000 2 .520 .000 2 .800 .000<br />
Nettoerlöse 689 .700 2 .223 .000 2 .394 .000 2 .663 .000<br />
Ergebnisprognose -1 .735 .425 -64 .326 243 .334 344 .713<br />
WeSenTlICHe AnnAHMen unD WIRKunGSZu-<br />
SAMMENHÄNGE<br />
Gegenstand der Emittentin ist ausschließlich die Beteiligung<br />
an Schiffsgesellschaften . Da es sich beim Emittenten<br />
nicht um ein produzierendes Unternehmen<br />
handelt, können keine Planzahlen zur Produktion<br />
dargestellt werden . Demzufolge werden die Angaben<br />
über Investitions- und Umsatzprognosen aus den<br />
entsprechenden Prognosen der Schiffsgesellschaften<br />
hergeleitet . Die Ergebnisprognose ist das handelsrechtliche<br />
Ergebnis der Schiffsgesellschaft . Der geplante<br />
Emissionsverlauf sieht vor, dass das Kommanditkapital<br />
bis Ende 2010 platziert ist . Es ist vorgesehen,<br />
dass der Anleger 50 % nach Annahme des<br />
Beitritts zzgl . 3 % Agio und 50 % zu einem späteren<br />
Zeitpunkt einzahlt. Die Auszahlungen an die Anleger<br />
generieren sich aus dem geplanten wirtschaftlichen<br />
Verlauf der einschiffsgesellschaften, wobei aufgrund<br />
des Blindpoolkonzeptes die Auszahlungen in den einzelnen<br />
Jahren nicht planbar sind.
WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
Nachfolgende Ausführungen dienen dazu, den in<br />
Deutschland ansässigen und unbeschränkt steuerpflichtigen<br />
Anlegern einen Überblick über die<br />
wesentlichen steuerlichen Grundlagen ihrer Beteiligung<br />
zu vermitteln . Es handelt sich um allgemeine<br />
Darstellungen, die den Einzelfall des Anlegers nicht<br />
berücksichtigen . Die persönlichen steuerlichen Auswirkungen<br />
einer Beteiligung an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />
II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG sollten<br />
Anleger mit ihrem steuerlichen Berater abstimmen .<br />
STeueRlICHeS KonZepT – GRunDAnnAHMen<br />
Alle steuerlichen Angaben beziehen sich auf den Fall,<br />
dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft<br />
gehalten wird . Der Anbieter übernimmt<br />
nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. nach dem<br />
vorliegenden Konzept nehmen die Schiffsgesellschaften<br />
ab dem Jahr der jeweiligen Schiffsübergabe die Tonnagegewinnermittlung<br />
i .S .d . § 5a EStG über die gesamte<br />
<strong>Prospekt</strong>laufzeit in Anspruch . Im Rahmen der Ergebnisprognose<br />
wurde durchgehend der Spitzensteuersatz<br />
von 45 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt .<br />
Kirchensteuer wurde nicht kalkuliert .<br />
Der Solidaritätszuschlag in Höhe von zurzeit 5,5 % bemisst<br />
sich nach der festgesetzten Einkommensteuer des<br />
Steuerpflichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags<br />
war Gegenstand eines Verfahrens vor dem<br />
FG Münster (Urteil vom 27 . September 2005, EFG 2006,<br />
S. 371 f.), welches die Verfassungsmäßigkeit bestätigt<br />
hat. Mit Beschluss vom 28. Juni 2006 hat der BfH (BStBl<br />
II 2006, S . 692 f .) entschieden, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz<br />
von 1995 verfassungsgemäß ist . Gegen<br />
diesen Beschluss wurde Verfassungsbeschwerde bei<br />
dem Bundesverfassungsgericht eingelegt (BVerfG Verfahren<br />
2 BvR 1708/06 eingegangen am 21 . September<br />
2006) . Eine Entscheidung steht noch aus .<br />
Die <strong>Prospekt</strong>angaben über die steuerliche Konzeption und<br />
die sich daraus ergebenden Auswirkungen entsprechen<br />
dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung und der<br />
Rechtsprechung . Auf mögliche Änderungen und noch<br />
nicht abschließend geklärte Fragen wird im Folgenden<br />
hingewiesen .<br />
EINKoMMENSTEUER / EINKUNFTSART /<br />
MITUNTERNEHMERSCHAFT<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot beruht die<br />
steuerliche Konzeption darauf, dass die Anleger der<br />
Beteiligungsgesellschaft nach steuerlichen Vorschriften<br />
Mitunternehmer sind, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
gem . § 15 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 EStG erzielen . Die hierzu erforderlichen<br />
nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen<br />
sind bei dieser Gesellschaft erfüllt . Die Anleger sind am<br />
Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaft<br />
in vollem Umfang beteiligt (Mitunternehmerrisiko)<br />
. Ihre in den Gesellschaftsverträgen der<br />
Beteiligungsgesellschaft und der Schiffsgesellschaften<br />
dokumentierten Mitspracherechte entsprechen denen für<br />
Kommanditisten geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
(Mitunternehmerinitiative) . Die Beteiligungsgesellschaft<br />
und die Schiffsgesellschaften haben die Rechtsform der<br />
Kommanditgesellschaft gewählt . Die Beteiligungsgesellschaft<br />
wird, da die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft<br />
ist, als gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />
behandelt, so dass die Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
erzielen (§ 15 Abs . 3 Nr . 1 EStG) .<br />
Durch die Kommanditistenstellung der Beteiligungsgesellschaft<br />
bei den Schiffsgesellschaften ergibt sich eine<br />
mittelbare Mitunternehmerschaft des Anlegers . Nach<br />
§ 15 Abs . 1 S . 1 Nr . 2 S . 2 EStG ist der mittelbare Gesellschafter<br />
dem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt<br />
. Demzufolge werden dem Anleger als Mitunternehmer<br />
der Beteiligungsgesellschaft die entsprechenden<br />
Ergebnisse der Schiffsgesellschaften zugewiesen, die<br />
sich durch die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung<br />
auf der Ebene der Schiffsgesellschaften ergeben .<br />
Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von<br />
Einkünften aus Gewerbebetrieb ist in Anwendung der<br />
umfangreichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes,<br />
dass auf der Ebene der Gesellschaft und des<br />
Gesellschafters die Absicht besteht, einen Totalgewinn<br />
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64 |<br />
WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
zu erzielen . Die <strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht auf der Ebene<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist auf Grundlage der<br />
Steuerbilanz (<strong>Gewinner</strong>mittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />
§§ 4 f . EStG) zu prüfen . Der auf der Ebene<br />
der Schiffsgesellschaften ermittelte Tonnagegewinn<br />
wird für die Prüfung der <strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht nicht<br />
berücksichtigt . Die Emittentin geht unter Berücksichtigung<br />
der Beispielrechnungen von einem nicht unerheblichen<br />
Totalgewinn aus .<br />
eine Anteilsfinanzierung der Beteiligung ist nach dem<br />
Konzept nicht vorgesehen . Sie wird weder von der<br />
emittentin noch von den Vertriebspartnern angeboten.<br />
Gleichwohl steht es jedem Anleger frei, eine individuelle<br />
Finanzierung vorzunehmen . Dabei ist unbedingt zu<br />
beachten, dass die <strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht auf der<br />
Ebene des Gesellschafters nicht durch individuelle Finanzierungsaufwendungen<br />
gefährdet wird . Da von Beginn<br />
an zur Tonnagegewinnermittlung optiert wird, sind<br />
etwaig anfallende Zinsen nicht abzugsfähig.<br />
Die Ergebnisse für den einzelnen Anleger als Mitunternehmer<br />
der Beteiligungsgesellschaft werden in einem<br />
zweistufigen Verfahren ermittelt. Auf der ersten Stufe<br />
werden zunächst die steuerlichen Ergebnisse der jeweiligen<br />
Schiffsgesellschaften gesondert festgestellt .<br />
Diese Ergebnisse werden sodann auf der zweiten Stufe<br />
der Beteiligungsgesellschaft zugewiesen und in einem<br />
gesonderten Feststellungsverfahren auf den Anleger<br />
als Mitunternehmer entsprechend seiner Beteiligungsquote<br />
verteilt. Die <strong>Gewinner</strong>mittlung der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich<br />
(herkömmliche <strong>Gewinner</strong>mittlung gem . §§ 4 f . EStG) .<br />
Die Schiffsgesellschaften optieren jeweils im Jahr der<br />
Anschaffung zur Tonnagegewinnermittlung .<br />
ToNNAGEGEWINNERMITTLUNG, § 5 a ESTG<br />
Für die jeweilige Schiffsgesellschaft besteht grundsätz-<br />
lich ein Wahlrecht, den Gewinn statt durch Betriebsver-<br />
mögensvergleich nach der im Betrieb geführten Tonna-<br />
ge zu ermitteln .<br />
Für die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung gemäß<br />
§ 5a eStG müssen jedoch folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sein:<br />
• das Schiff muss im inländischen Seeschiffsregister<br />
eingetragen sein,<br />
• das Schiff muss überwiegend zur Beförderung von<br />
Personen oder Gütern in internationalen Gewässern<br />
eingesetzt werden,<br />
• die Bereederung des Schiffes muss im Inland erfolgen,<br />
• das Schiff muss vom Vercharterer ausgerüstet<br />
werden .<br />
Die Voraussetzungen sollen ab übernahme der Schiffe<br />
erfüllt werden und ein entsprechender – unwiderruflicher –<br />
Antrag ist beim zuständigen Betriebsfinanzamt bis zum<br />
ende des Jahres der Infahrtsetzung zu stellen. Die vorgesehene<br />
option der Schifffahrtsgesellschaften hat zur<br />
folge, dass diese über einen Zeitraum von zehn Jahren<br />
an die Tonnagegewinnermittlung gebunden sind . Die<br />
Anwendung des § 5a EStG wird im BMF-Schreiben vom<br />
12. Juni 2002 bzw. 31.10.2008 geregelt.<br />
Bei Anwendung der Tonnagegewinnermittlung wird der<br />
Gewinn pauschal auf Grundlage der Tonnage (Nettoraumzahl)<br />
ermittelt . Dieser Gewinn ist statt des durch<br />
Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnden Gewinns<br />
von den Gesellschaftern zu versteuern .<br />
Durch den Tonnagegewinn sind grundsätzlich alle Gewinne<br />
einschließlich des Veräußerungsgewinns abgegolten<br />
(§ 5a Abs . 5 S . 1 EStG) . Allerdings kann die Beteiligungsgesellschaft<br />
nach derzeitiger Auffassung der<br />
finanzverwaltung keine Ausgaben, die im Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an der jeweiligen Schiffsgesellschaft<br />
stehen, geltend machen .<br />
Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn<br />
sind hinzuzurechnende Vergütungen (z.B. Beiratsvergütungen)<br />
bei der <strong>Gewinner</strong>mittlung zu berücksichtigen<br />
und von den betroffenen Mitunternehmern zu<br />
versteuern. Ausgaben im Zusammenhang mit diesen<br />
Vergütungen sind abziehbar. Durch Vergütungen abzüglich<br />
der damit zusammenhängenden Ausgaben, die<br />
den Tonnagegewinn erhöhen, werden auf der Ebene
WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
der Ein-Schiffsgesellschaften Gewerbesteuerzahlungen<br />
ausgelöst .<br />
Dem gegenüber sind Sonderbetriebsausgaben (z .B .<br />
Zinsen für eine fremdfinanzierung der Beteiligung)<br />
grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig . Sie sind vielmehr<br />
mit dem Anteil an dem sich nach den Tonnagesteuervorschriften<br />
ergebenden Gewinn abgegolten . Auch ein<br />
negativer wirtschaftlicher Verlauf des Schiffsbetriebes<br />
ist steuerlich nicht zu berücksichtigen. ebenso findet<br />
eine gesonderte Anrechnung ausländischer Einkünfte<br />
sowie eine begünstigte Besteuerung außerordentlicher<br />
einkünfte während des Zeitraumes der pauschalen <strong>Gewinner</strong>mittlung<br />
nicht statt .<br />
ERGEBNISANTEILE<br />
AUS DEN SCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Die Anwendung der Tonnagegewinnermittlung ab der<br />
planmäßigen Übernahme der Schiffe durch die jeweilige<br />
Schiffsgesellschaft hat zur Folge, dass der Beteiligungsgesellschaft<br />
steuerliche Ergebnisse der Schiffsgesellschaften<br />
aus dem Betrieb von Handelsschiffen im<br />
internationalen Verkehr vor der übernahme der Schiffe<br />
nicht zugerechnet werden (§ 5a Abs . 3 S . 2 EStG) . Etwaige<br />
Sonderbetriebsausgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />
wirken sich nicht aus .<br />
SCHATTenBIlAnZ<br />
obschon die Schiffsgesellschaften über den gesam-<br />
ten Planungshorizont die Tonnagegewinnermittlung<br />
anwenden, sind sie zusätzlich verpflichtet, jährlich<br />
eine aus der Handelsbilanz abgeleitete steuerliche<br />
<strong>Gewinner</strong>mittlung zu erstellen (herkömmliche <strong>Gewinner</strong>mittlung<br />
§§ 4 f . EStG) . Die herkömmliche <strong>Gewinner</strong>mittlung<br />
dient unter anderem der Prüfung der<br />
<strong>Gewinner</strong>zielungsabsicht und der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen<br />
Werte . Die so genannte „Schattenbilanz“<br />
wird durch die angewendete Abschreibungsmethode<br />
und die Behandlung der anschaffungsnahen<br />
Aufwendungen beeinflusst.<br />
ABSCHREIBUNGSMETHoDE<br />
Die jeweiligen Anschaffungskosten der Schiffsgesell-<br />
schaften als Abschreibungsbemessungsgrundlage<br />
setzen sich aus dem Kaufpreis für das Schiff und den<br />
aktivierungspflichtigen anschaffungsnahen Aufwendungen<br />
zusammen . Die jährliche Abschreibung des Investitionsobjektes<br />
der jeweiligen Schiffsgesellschaft wird<br />
nach der linearen Methode mit 8,33 % der um den Schrottwert<br />
verminderten Anschaffungskosten vorgenommen .<br />
Dieser Prozentsatz ergibt sich in Anwendung von § 7<br />
Abs . 1 EStG . Die Nutzungsdauer der Schiffe beträgt unter<br />
Berücksichtigung der noch gültigen AfA-Tabellen für<br />
neue Seeschiffe zwölf Jahre. für das jeweilige Jahr der<br />
Übernahme wurde die Abschreibung in Anwendung von<br />
§ 7 Abs . 1 S . 4 EStG zeitanteilig vorgenommen . Gemäß<br />
dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen<br />
des Maßnahmenpakets‚ Beschäftigungssicherung<br />
durch Wachstumsstärkung vom 21 .12 .2008 wurde<br />
die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des<br />
Anlagevermögens, die nach dem 31 . Dezember 2008<br />
und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt<br />
worden sind, wieder eingeführt . Die degressive AfA von<br />
25 % betrifft Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und<br />
darf das zweieinhalbfache der linearen Abschreibung<br />
nicht überschreiten . Die Schiffsgesellschaften wenden<br />
die degressive AfA nicht an .<br />
ANSCHAFFUNGSNAHE AUFWENDUNGEN<br />
Das Bundesfinanzministerium hat mit erlass vom 20.<br />
oktober 2003 (Fondskostenerlass) umfangreich zu der<br />
Thematik Stellung genommen, welche Anlaufkosten<br />
bei geschlossenen Fonds den Anschaffungskosten hinzuzurechnen<br />
und welche sofort abziehbar sind . Laut<br />
Erlass sind die Anlaufkosten den Anschaffungskosten<br />
des Investitionsobjektes hinzuzurechnen und demzufolge<br />
zu aktivieren, soweit der Gesellschafter keinen<br />
einfluss auf die Investitionsentscheidung hat. Die<br />
Zwischenfinanzierungszinsen für das Kommanditkapital<br />
sind laut fondskostenerlass im Jahr der entstehung abziehbar<br />
. Die nach der Auffassung der Finanzverwaltung<br />
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WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
aktivierungspflichtigen Anlaufkosten werden für Zwecke<br />
der Schattenbilanz als Anschaffungskosten des Schiffes<br />
im Jahr der wirtschaftlichen entstehung aktiviert.<br />
VeRluSTABZuGSBeSCHRänKunGen<br />
Die gesetzlich fixierten Verlustabzugsbeschränkungen,<br />
die unter bestimmten Voraussetzungen eine einschrän-<br />
kung des horizontalen bzw. vertikalen Verlustaus-<br />
gleiches und Verlustvortrages bzw. Verlustrücktrages<br />
bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die<br />
Einkommensteuer des Anlegers vorsehen, sind bei der<br />
vorliegenden Konzeption nicht anzuwenden .<br />
BeHAnDlunG DeR AuSZAHlunG<br />
Von lIQuIDITäTSüBeRSCHüSSen<br />
Bei der im <strong>Prospekt</strong> angegebenen Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen<br />
handelt es sich um geplante<br />
und nach der prognostizierten liquiditätslage mögliche<br />
Barauszahlungen . Die im Rahmen der einheitlichen<br />
und gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft<br />
festgestellten anteiligen steuerlichen Gewinne des Anlegers<br />
sind einkommensteuerpflichtig. Diese ergeben<br />
sich aus den anteilig zugewiesenen Tonnagegewinnen .<br />
STEUERERMÄSSIGUNG BEI EINKÜNFTEN<br />
AUS GEWERBEBETRIEB (§ 35 ESTG)<br />
Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebe-<br />
trieb, wonach Mitunternehmer unter bestimmten Voraus-<br />
setzungen das 3,8-fache des auf sie entfallenden Ge-<br />
werbesteuermessbetrages von ihrer Einkommensteuer<br />
abziehen können, ist bei der Tonnagegewinnermittlung<br />
grundsätzlich anzuwenden (§ 5a Abs . 5 S . 2 EStG) .<br />
GEWERBESTEUER<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und die Schiffsgesell-<br />
schaften sind gewerbesteuerpflichtig. Durch die Anwen-<br />
dung der Tonnagegewinnermittlung wird der Gewerbeer-<br />
trag der Schiffsgesellschaften auf der Grundlage des<br />
pauschal ermittelten Gewinns ohne Berücksichtigung<br />
von Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8 f . GewStG)<br />
ermittelt. Vergütungen an die Gesellschafter der Schiffsgesellschaften<br />
abzüglich der damit zusammenhängenden<br />
Betriebsausgaben werden dem Tonnagegewinn<br />
hinzugerechnet (§ 5a Abs . 4a EStG) und unterliegen<br />
der Gewerbesteuer . Für jede Schiffsgesellschaft und die<br />
Beteiligungsgesellschaft wird jeweils ein Freibetrag von<br />
EUR 24 .500 gewährt (§ 11 Abs . 1 GewStG) . Das gewerbesteuerliche<br />
Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist aufgrund der Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften<br />
des § 8 nr. 8 i. V. m. § 9 nr. 2 GewStG bei den<br />
Schiffsgesellschaften zu erfassen . Das Ausscheiden von<br />
Gesellschaftern durch Verkäufe, erbschaft oder Schenkung<br />
hat keine gewerbesteuerlichen Auswirkungen, da<br />
in der vorliegenden Konzeption keine vortragsfähigen<br />
Gewerbeverluste (§ 10a GewStG) anfallen . Bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist aufgrund der Hinzurechnungsund<br />
Kürzungsvorschriften des § 8 nr. 8 i. V. m. § 9 nr.<br />
2 GewStG keine Gewerbesteuerbelastung zu erwarten .<br />
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit der übernahme<br />
des jeweiligen Schiffes . Bei der Berechnung der Gewerbesteuer<br />
ist von einem Steuermessbetrag auszugehen,<br />
der durch Anwendung der Steuermesszahl, die einheitlich<br />
3,5 % beträgt, auf den Gewerbeertrag zu ermitteln<br />
ist . Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der für<br />
die Gesellschaft zuständigen Gemeinde multipliziert . Die<br />
sich daraus ergebende Gewerbesteuer ist von der Gesellschaft<br />
nicht als Betriebsausgabe abziehbar .<br />
Nach Maßgabe des Unternehmenssteuerreformgesetzes<br />
2008 sieht § 35 Abs . 1 Nr . 2 EStG eine (Teil-) Anrechnung<br />
der anfallenden Gewerbesteuer mit dem 3,8-fachen des<br />
Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld<br />
des Anlegers vor . Die Gewerbesteueranrechnung<br />
ist allerdings nur auf die im zu versteuernden Einkommen<br />
des einzelnen Anlegers enthaltenen Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb und die darauf entfallende Einkommensteuer<br />
möglich . Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags<br />
ist dabei auf die tatsächlich zu zahlende und auf<br />
die Gesellschafter anteilig entfallende Gewerbesteuer<br />
beschränkt. Bei der Zurechnung auf die Gesellschafter<br />
ist zu beachten, dass keine gesonderte Zuweisung von
WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
(gesellschafts-) vertraglichen Vergütungen oder Sonder-<br />
betriebseinnahmen und -ausgaben erfolgt .<br />
uMSATZSTeueR<br />
Die Schiffsgesellschaften sind Unternehmer im Sinne<br />
von § 2 Abs . 1 UStG . Sie tätigen Umsätze für die Seeschifffahrt,<br />
die nach § 4 nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 nr. 1 uStG<br />
von der Umsatzsteuer befreit sind . Dennoch sind sie<br />
nach § 15 Abs. 3 nr. 1a uStG grundsätzlich zum Vorsteuerabzug<br />
aus dem laufenden Geschäftsbetrieb berechtigt .<br />
Sofern Vorsteuerbeträge auf leistungen entfallen, die<br />
ausschließlich im Interesse der Gesellschafter erfolgen,<br />
können diese nicht geltend gemacht werden . Mit Urteil<br />
vom 1. Juli 2004 (BStBI. II 2004, S. 1022) hat der BfH<br />
entschieden, dass die Anlaufkosten einer Fondsgesellschaft<br />
mit der künftigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft<br />
zusammenhängen und die damit verbundene<br />
Vorsteuer abzugsfähig ist. Die finanzverwaltung hat mit<br />
Schreiben vom 4. oktober 2006 zum Vorsteuerabzug<br />
aus Aufwendungen Stellung genommen, die mit der Ausgabe<br />
von gesellschaftsrechtlichen Anteilen gegen Bareinlage<br />
oder gegen Sacheinlage zusammenhängen, und<br />
darin die Auffassung vertreten, dass Leistungen, die der<br />
Gesellschaft gegenüber erbracht werden und die im Zusammenhang<br />
mit der Ausgabe von Kommanditanteilen<br />
stehen, zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn und soweit<br />
diese leistungen nicht mit umsätzen in Zusammenhang<br />
stehen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2<br />
UStG ausschließen (BMF-Schreiben v . 4 . oktober 2006,<br />
BStBl . I 2006,614) . Auf der Grundlage dieses Urteils<br />
und dem zitierten Schreiben der Finanzverwaltung wurden<br />
die entsprechenden Aufwendungen im Rahmen der<br />
<strong>Prospekt</strong>rechnung netto auf Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />
kalkuliert . Da die Dachgesellschaft lediglich<br />
Beteiligungen an Kommanditgesellschaften verwaltet, ist<br />
sie i .S .d . Umsatzsteuergesetzes nicht unternehmerisch<br />
tätig. Die unternehmereigenschaft ist Voraussetzung für<br />
den Vorsteuerabzug. Demzufolge werden die in Rechnung<br />
gestellten Vorsteuern nicht vom finanzamt als abziehbare<br />
Vorsteuerbeträge erstattet und sind in der Kalkulation<br />
als Ausgaben erfasst .<br />
VeRfAHRenSReCHTlICHe fRAGen<br />
Die anteiligen Ergebnisse des Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft<br />
werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />
der Gesellschafter im Rahmen der Amtshilfe vom<br />
Betriebsfinanzamt mitgeteilt. Aufwendungen, die<br />
einem Gesellschafter im Zusammenhang mit der Beteiligungsgesellschaft<br />
entstanden sind, können ausschließlich<br />
über diese steuerlich geltend gemacht<br />
werden .<br />
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />
Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der<br />
Dachgesellschaft durch den Anleger unterliegt im Fall<br />
einer Erbschaft oder Schenkung auf Rechtsnachfolger<br />
der Erbschaftsteuer . Das Gesetzgebungsverfahren zur<br />
Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts<br />
wurde im Dezember 2008 abgeschlossen . Im Folgenden<br />
wird auf die ab 1. Januar 2010 anzuwendenden<br />
Regelungen eingegangen .<br />
Bei der steuerlichen Beurteilung von unentgeltlichen<br />
Übertragungen ist grundsätzlich zwischen direkt und<br />
treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen zu<br />
differenzieren .<br />
DIREKT IM HANDELSREGISTER EINGETRAGENE<br />
KoMMANDITISTEN<br />
Die Beteiligung an der Dachgesellschaft gilt als steu-<br />
erbegünstigtes Unternehmensvermögen, wenn der<br />
Gesellschafter, der seine Anteile unentgeltlich auf einen<br />
Rechtsnachfolger überträgt, im Handelsregister<br />
eingetragen ist . Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer<br />
ist der Marktwert der Beteiligung (sog .<br />
„Steuerwert“) im Zeitpunkt der übertragung. Das neue<br />
Erbschaftsteuergesetz sieht zwei Befreiungstatbestände<br />
(Grund- oder optionsmodell) vor, die wahlweise<br />
in Anspruch genommen werden können und unter<br />
bestimmten Voraussetzungen die Bemessungsgrundlage<br />
in voller Höhe von der Besteuerung freistellen .<br />
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68 |<br />
WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
GRUNDMoDELL<br />
Die Bemessungsgrundlage unterliegt nur in Höhe<br />
von 15 % der Besteuerung, wenn die Beteiligung<br />
durch den Rechtsnachfolger mindestens fünf Jahre<br />
fortgeführt wird und das Verwaltungsvermögen z.B.<br />
in Form von Grundstücken und Aktien nicht mehr als<br />
50 % beträgt. pro Jahr kommt es zu einem Wegfall<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von<br />
20,00 % . Der Steuerwert unterliegt nur mit 15 % der<br />
Besteuerung, sofern er die gleitende Freigrenze von<br />
EUR 150 .000 übersteigt .<br />
oPTIoNSMoDELL<br />
Die Bemessungsgrundlage wird vollständig von der<br />
Besteuerung freigestellt, wenn die Beteiligung durch<br />
den Rechtsnachfolger mindestens sieben Jahre fortgeführt<br />
wird und das Verwaltungsvermögen nicht<br />
mehr als 10 % beträgt. pro Jahr kommt es zu einem<br />
Wegfall der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe<br />
von 14,28 % .<br />
ReInVeSTITIon<br />
Der Verkauf eines Schiffes oder der Beteiligung inner-<br />
halb der frist von fünf bzw. sieben Jahren nach der<br />
unentgeltlichen Übertragung führt demzufolge im entsprechenden<br />
Umfang zum Wegfall der Begünstigung .<br />
Das gilt bei einem Verkauf aber nicht, wenn der Veräußerungserlös<br />
innerhalb von sechs Monaten in gleichartiges<br />
Vermögen wie mittel- oder unmittelbare Schiffsbeteiligungen<br />
reinvestiert wird .<br />
VeRWAlTunGSVeRMöGen<br />
Nach Auffassung der Anbieterin hat die Dachgesell-<br />
schaft kein Verwaltungsvermögen. Die in der planungs-<br />
rechnung vorgesehene liquiditätsreserve wird nicht als<br />
Verwaltungsvermögen qualifiziert. Demzufolge kann<br />
das Grundmodell oder wahlweise das optionsmodell in<br />
Anspruch genommen werden .<br />
WeITeRe VoRAuSSeTZunGen<br />
Soweit der Rechtsnachfolger innerhalb der Fünf- bzw .<br />
Siebenjahresfrist um EUR 150 .000 höhere Auszahlungen<br />
erhält als Gewinne erwirtschaftet werden, entfallen<br />
die Begünstigungen durch das Grund- bzw . optionsmodell<br />
. Für die Inanspruchnahme der Befreiungstatbestände<br />
(Grund- oder optionsmodell) wird vorausgesetzt,<br />
dass die Anzahl der Arbeitsplätze bei Betrieben<br />
mit mehr als zehn Mitarbeitern nach der unentgeltlichen<br />
übertragung erhalten bleibt. Diese Voraussetzung gilt<br />
als erfüllt, wenn über einen Zeitraum von fünf bzw. sieben<br />
Jahren bestimmte lohnsummen eingehalten werden<br />
. In der Konzeption wird unterstellt, dass weder der<br />
Dachfonds noch die Ein-Schiffsgesellschaften Arbeitnehmer<br />
beschäftigen, so dass das einhalten dieser Voraussetzung<br />
nicht zu prüfen ist .<br />
TREUHÄNDERISCH GEHALTENE<br />
KoMMANDITBETEILIGUNGEN<br />
Während die Anteile der direkt beteiligten Kommandi-<br />
tisten als steuerliches Unternehmensvermögen behan-<br />
delt werden, stellen treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligungen<br />
nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
(koordinierter Erlass des Finanzministeriums Baden-<br />
Württemberg vom 27 .06 .2005, DB 2005, S . 1493) kein<br />
Unternehmensvermögen dar . Gegenstand der Übertragung<br />
in solchen Fällen ist demnach nicht die Kommanditbeteiligung,<br />
sondern der Herausgabeanspruch gegen<br />
den Treuhänder . Für diesen Anspruch wird der gemeine<br />
Wert als Steuerwert angesetzt . Dieser entspricht dem<br />
Marktwert der Beteiligung zum Zeitpunkt der übertragung<br />
. Die zuvor beschriebenen Befreiungstatbestände<br />
für Unternehmensvermögen durch die wahlweise Anwendung<br />
des Grund- oder optionsmodells sind nicht<br />
anzuwenden .<br />
Jeder Treugeber hat jedoch die Möglichkeit, sein Treuhandverhältnis<br />
aufzulösen und in die Stellung eines unmittelbar<br />
beteiligten Kommanditisten zu wechseln . Dabei<br />
ist zu beachten, dass die Bewertungsregeln für Di-
WESENTLICHE STEUERLICHE GRUNdLAGEN<br />
rektkommanditisten bei unentgeltlichen Übertragungen<br />
erst ab dem Zeitpunkt der Begründung einer unmittelbaren<br />
Beteiligung gelten .<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Bewertungsregeln für<br />
Direktkommanditisten bei unentgeltlichen Übertragungen<br />
erst ab dem Zeitpunkt der Begründung einer<br />
unmittelbaren Beteiligung gelten .<br />
peRSönlICHe fReIBeTRäGe<br />
Das ab dem 1. Januar 2009 anzuwendende erbschaft-<br />
steuergesetz sieht für Ehegatten und eingetragene Leben-<br />
spartner einen Freibetrag in Höhe von EUR 500 .000 und<br />
für Kinder einen Freibetrag in Höhe von EUR 400 .000 vor .<br />
Massengutfrachter bei Salzentladung<br />
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70 |<br />
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
GESELLSCHAFT<br />
Die Anleger beteiligen sich an der Beteiligungskommanditgesellschaft<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG, Ammersbek . Die Gesellschaft<br />
wurde am 8 . Februar 2010 beim Handelsregister<br />
Lübeck angemeldet . Geschäftszweck der<br />
Gesellschaft ist der Erwerb oder der Bau und der Betrieb<br />
von Schiffen, insbesondere in mittelbarer Form<br />
über neu gegründete oder erworbene Tochtergesellschaften,<br />
die Beteiligung an diesen Schifffahrtsgesellschaften<br />
als Kommanditistin, die Übernahme<br />
von Geschäftsführungsaufgaben bei diesen Tochtergesellschaften<br />
sowie das Halten und Verwalten von<br />
Beteiligungen, mit allen damit verbundenen Rechten<br />
und damit im Zusammenhang stehenden Geschäften<br />
und die Entgegennahme von Auszahlungen sowie<br />
liquidationserlösen und der Abschluss sowie die<br />
Durchführung von Poolvereinbarungen mit und für die<br />
Schifffahrtsgesellschaften .<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, Ammersbek<br />
. Sie leistet keine Kapitaleinlage und hat die<br />
Geschäftsführung des Beteiligungsfonds inne .<br />
GeSCHäfTSZWeCK<br />
Der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ soll Beteiligungen an<br />
diesen Schifffahrtsgesellschaften halten, deren Geschäftszweck<br />
der Erwerb oder der Bau und Betrieb<br />
von Seeschiffen sein wird . Die letzten fünf Prozent des<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals können auch in<br />
Zweitmarktanteile von Schiffsgesellschaften investiert<br />
werden . Die Schifffahrtsgesellschaften werden das<br />
wirtschaftliche Ergebnis aus dem Einsatz der Schiffe<br />
tragen . Durch regelmäßige Gesellschafterversammlungen<br />
wird die Mitwirkung der Anleger gesichert .<br />
Über die Beteiligungen an den Schifffahrtsgesellschaften<br />
ist der mittelbare einfluss des Anlegers auf<br />
Entscheidungsprozesse innerhalb der Schifffahrtsgesellschaften<br />
sichergestellt . Gesellschafterbeschlüsse<br />
können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst<br />
werden .<br />
RECHTSFoRM UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG<br />
Als Rechtsform wurde die Kommanditgesellschaft gewählt<br />
. Die Haftung der Anleger ist insofern auf die Höhe<br />
ihrer jeweils geleisteten Einlage beschränkt . Darüber hinaus<br />
besteht keine nachschusspflicht. Die Anleger werden<br />
als Kommanditisten mit einer Hafteinlage in Höhe<br />
von 10 % ihrer pflichteinlage in das Handelsregister<br />
eingetragen . Sofern das Kapitalkonto die Haftsumme<br />
unterschreitet und Auszahlungen an den Anleger erfolgen,<br />
lebt die Haftung in Höhe der erfolgten Auszahlung<br />
gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Zur wiederauflebenden<br />
Außenhaftung wird auf das Risikokapitel ab<br />
Seite 18 verwiesen .<br />
GeSCHäfTSfüHRunG unD VeRTReTunG<br />
Die Schifffahrtsgesellschaften werden gesetzlich jeweils<br />
durch ihre Komplementäre vertreten . Als Komplementärin<br />
und persönlich haftende Gesellschafterin tritt die <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, die zur<br />
Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft<br />
berechtigt und verpflichtet ist, oder eine noch zu<br />
gründende GmbH auf . Die Funktion der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin ist es, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Geschäftsmannes zu führen . Bei der Ausübung dieser Tätigkeit<br />
hat sie die gleiche Sorgfalt anzuwenden, die sie anderen<br />
ihrer Disposition unterliegenden Schiffen, seien es<br />
eigene oder fremde, widmet . Sie darf zur Ausübung ihres<br />
Geschäftsführungsauftrags dritte Personen heranziehen<br />
und entsprechende Entgeltvereinbarungen treffen . Die<br />
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Vermögen<br />
und Ertrag der Gesellschaft nicht beteiligt . Sie erhält für<br />
die Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen<br />
Haftung eine jährliche Vergü tung von euR 5.000 mit ei-<br />
ner Steigerung um 2,5 % p .a . ab 2011 . Das Stammkapital<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt EUR<br />
25.000 und ist zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
komplett eingezahlt . Die Haftung der Komplementärin ist<br />
auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt .
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
BeTeIlIGunGSVeRWAlTunG<br />
Die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG,<br />
Ammersbek, ist mit der Verwaltung der Anteile der Ge-<br />
sellschaft beauftragt . Sie hat sich als Treuhänderin an<br />
der Gesellschaft beteiligt und wird die Anleger bei der<br />
Wahrung ihrer Interessen unterstützen . Die Rechtsbeziehungen<br />
zwischen Anlegern und Treuhänderin richten<br />
sich ausschließlich nach den Bestimmungen des<br />
Treuhandvertrages (im <strong>Prospekt</strong> enthalten) .<br />
GeWInnVoRAB<br />
(§ 12 Abs . 1 Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaften)<br />
Im falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />
des im Eigentum der Schiffsgesellschaft stehenden<br />
Schiffes erhält die IMM International Maritime<br />
Management GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in<br />
Höhe von 2 % des Bruttoerlöses (aus Verkauf oder<br />
Versicherungsentschädigung) und die Hanse Capital<br />
finanzservice GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in<br />
Höhe von 1 % des Bruttoerlöses (aus Verkauf oder<br />
Versicherungsentschädigung). eine Zuweisung des<br />
Vorabgewinns erfolgt nur insoweit, als der handelsrechtliche<br />
Gewinn (Jahres-überschuss) des Jahres<br />
des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes<br />
hierfür ausreicht. Die Vorabgewinne gemäß § 12 Abs.<br />
2 Ziff. 2 bleiben hiervon unberührt.<br />
(§ 12 Abs . 2 Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaften)<br />
Alle Rückflüsse werden im Verhältnis<br />
85 % (Treugeber bzw . Kommanditisten der Schifffahrtsgesellschaft)<br />
zu 15 % (<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Beratungs KG) verteilt . Die 15 % werden allerdings<br />
nur dann ausgezahlt, wenn die Anleger für jedes<br />
volle Betriebsjahr des Schiffes eine Auszahlung von<br />
mindestens 10 % p .a . erhalten haben oder erhalten<br />
werden und nur soweit der handelsrechtliche Gewinn<br />
(Jahresüberschuss) des Jahres des Verkaufs oder<br />
des Totalverlustes des Schiffes hierfür ausreicht . Berechnungsgrundlage<br />
für das Maß von mindestens 10<br />
% ist die Höhe der Auszahlung an die Gesellschafter,<br />
denen nach § 13 Abs . 4 S . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbetei-<br />
ligungs GmbH & Co. KG eine Zusatzentnahme von<br />
5 % zusteht .<br />
MITBESTIMMUNGS- UND MITWIRKUNGSRECHTE<br />
DER GESELLSCHAFTER<br />
Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale organ<br />
der Beteiligungsgesellschaft . Für besondere Rechtsgeschäfte<br />
(siehe Gesellschaftsvertrag) benötigt die Geschäftsführung<br />
die Zustimmung des zu wählenden Beirates<br />
und/oder der Gesellschafterversammlung .<br />
InVeSTITIonSAuSSCHuSS<br />
Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG besteht<br />
der Investitionsausschuss aus neun natürlichen<br />
Personen . Die Bestellung der Mitglieder des Investitionsausschusses<br />
erfolgt durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin . Die Mitglieder des Investitionsausschusses<br />
müssen über eine besondere fachliche Eignung<br />
für die Aufgaben und somit insbesondere über eingehende<br />
Erfahrungen in der Schifffahrtsbranche oder<br />
mit Investitionen in der Schifffahrtsbranche verfügen .<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmt aus<br />
dem Kreis der Mitglieder des Investitionsausschusses<br />
bis spätestens 1. Juli 2010 einen Vorsitzenden. Der Investitionsausschuss<br />
hat die Aufgabe der Prüfung aller<br />
Investitionsentscheidungen der Gesellschaft und der<br />
Schifffahrtsgesellschaften in Schiffe . ohne Beschlussfassung<br />
des Investitionsausschusses darf die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin keine Investition tätigen .<br />
Allerdings hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
gegenüber den Investitionsbeschlüssen des Investitionsausschusses<br />
ein Vetorecht. Der Investitionsausschuss<br />
wurde bereits gebildet .<br />
BEIRAT<br />
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG und<br />
§ 7 des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaften<br />
wird ein Beirat aus drei Mitgliedern bestellt . Ein<br />
| 71
72 |<br />
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
Mitglied kann von der Komplementärin benannt werden,<br />
zwei weitere werden von der Gesellschafterversammlung<br />
gewählt . Im Interesse der Gesellschaft unterstützt<br />
und überwacht der Beirat die Geschäftsführung in allen<br />
wichtigen Geschäftsangelegenheiten .<br />
FLAGGE / REGISTER<br />
Die Schiffe werden im deutschen Schiffsregister eingetragen<br />
und gem. § 7 Abs. 2 flRG ausgeflaggt.<br />
MITTelVeRWenDunGSKonTRolle<br />
Eine durchgängige Mittelverwendungskontrolle während<br />
der Investitionsphase wird durch eine entsprechende<br />
Vereinbarung zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />
mit Firmensitz in der Hermann-<br />
Hollerith-Str . 10 in 28355 Bremen sichergestellt . Die<br />
Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die<br />
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrolle auf<br />
Basis formaler Kriterien und die zweckgerechte Verwendung<br />
der Einlagen der Anleger . Rechtsgrundlage<br />
ist der Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />
vom 8 . Februar 2010 . Das Emissionskapital wird auf<br />
ein eingerichtetes Mittelverwendungskonto eingezahlt,<br />
über das nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügt werden kann . Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
prüft die betragsmäßige Übereinstimmung<br />
der von der Beteiligungsgesellschaft<br />
veranlassten Verfügungen über das einzuwerbende<br />
Kapital mit den Angaben des Emissionsprospekts<br />
sowie den entsprechenden Verträgen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
ist zur Freigabe berechtigt und<br />
verpflichtet, wenn und sobald die Gesellschaft in das<br />
Handelsregister eingetragen ist bzw . die Anmeldung<br />
zur Eintragung erfolgt ist, der Investitionsausschuss<br />
die Investition beschlossen und die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin nicht widersprochen hat, die<br />
Kommanditbeteiligungen der Kommanditisten eingezahlt<br />
wurden und nachgewiesen ist, dass weiteres<br />
Kommanditkapital von EUR 19 .949 .000,00 gezeichnet<br />
bzw. die Zeichnung sichergestellt ist. Der Mittel-<br />
verwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von euR 10.000 zzgl.<br />
gesetzlicher umsatzsteuer. Die Vergütung ist spätestens<br />
am 31 . Dezember 2010 oder bei vollständiger<br />
Platzierung des Kommanditkapitals fällig . Die Mittelverwendungskontrolle<br />
erstreckt sich nur auf die Investitionsphase<br />
und ist mit vollständiger Abwicklung<br />
des Investitionsplans abgeschlossen . Umstände oder<br />
Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
begründen können, sind nicht<br />
gegeben. Weitere wesentliche Rechte und pflichten<br />
der Vertragsparteien aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
bestehen nicht .<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Die Beitrittserklärung zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG liegt diesem Verkaufsprospekt<br />
als Anlage bei .<br />
EINTRAGUNG INS HANDELSREGISTER<br />
Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist ist<br />
verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2011 seine<br />
unmittelbare Eintragung mit einer Hafteinlage in Höhe<br />
von 10 % seiner pflichteinlage im Handelsregister zu<br />
bewirken. Hat der Kommanditist bis zu diesem Zeitpunkt<br />
seine Eintragung im Handelsregister nicht vorgenommen,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, auf den säumigen<br />
Kommanditisten entfallende Auszahlungen bis<br />
zur Vornahme der eintragung zurückzuhalten und sie<br />
anstatt an den Kommanditisten auszuzahlen lediglich<br />
seinem Ergebnissonderkonto gutzuschreiben . Bewirkt<br />
der Kommanditist die Eintragung nicht bis 31 . Dezember<br />
2011, so verpflichtet er sich, die Kosten der eintragung<br />
selbst zu übernehmen .<br />
AuSZAHlunGen / enTnAHMen<br />
Der Anleger nimmt entsprechend seiner pflicht-<br />
einlage mittelbar am Gewinn und Verlust der je-<br />
weiligen Schifffahrtsgesellschaften teil . Über die<br />
Auszahlungen entscheidet die einmal pro Jahr
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
stattfindende ordentliche Gesellschafterversamm-<br />
lung, die von der persönlich haftenden Gesellschaf-<br />
terin mit einer Frist von 3 Wochen einberufen wird .<br />
(siehe § 10 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsge-<br />
sellschaft) . Gesellschafter, die bis zum 15 .07 .2010<br />
bzw . 15 .10 .2010 der Gesellschaft wirksam beitreten,<br />
erhalten eine einmalige Auszahlung von 5 % bzw . 3<br />
% auf das zum o.g. Zeitpunkt abgeforderte und ein-<br />
gezahlte Kommanditkapital (ohne Agio) . Diese ein-<br />
malige Zusatzentnahme wird nach erstmaligen Be-<br />
schluss der Gesellschafterversammlung über eine<br />
Gewinnausschüttung zur Zahlung fällig.<br />
üBeRTRAGBARKeIT DeR VeRMöGenS-<br />
ANLAGE UND EINSCHRÄNKUNG DER<br />
FREIEN HANDELBARKEIT<br />
Für den Gesellschafter der Dachgesellschaft bestehen<br />
folgende Möglichkeiten, seine Anteile im Wege der Abtretung<br />
zu übertragen:<br />
• unentgeltliche/entgeltliche übertragung<br />
• übertragung auf die Gesellschaft durch Ausscheiden<br />
Für die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung<br />
müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
a) die auf den Dritten zu übertragende Beteiligung sollen<br />
mindestens auf euR 15.000 lauten; bei teilweiser<br />
Übertragung soll beim Übertragenden mindestens<br />
eine Beteiligung von euR 15.000 verbleiben;<br />
b) die Komplementärin stimmt der übertragung zu; die<br />
Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund inner-<br />
halb einer Frist von vier Wochen nach Anzeige der<br />
Übertragung versagt werden . Bei Übertragung der<br />
Beteiligung auf den Ehegatten des Kommanditisten,<br />
seine Abkömmlinge oder den Treugeber erteilt die<br />
Komplementärin bereits jetzt die Zustimmung. Die<br />
Übertragung kann in jedem Fall nur zum Wechsel<br />
des Kalenderjahres erfolgen . Die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung<br />
und die Eintragungskosten in<br />
das Handelsregister trägt im Schenkungsfall oder<br />
im Falle der entgeltlichen Übertragung nicht die Gesellschaft,<br />
sondern diese sind vom Gesellschafter zu<br />
tragen . In diesen Fällen kann zusätzlich eine Kostenpauschale<br />
in Höhe von EUR 150,00 zzgl . der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer von die Treuhänderin<br />
erhoben werden .<br />
Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht ein<br />
Vorkaufsrecht zu, sofern die übertragung nicht auf<br />
ehegatten und Abkömmlinge erfolgen soll. Das Vorkaufsrecht<br />
kann nur innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang der vollständigen Anzeige (einschreiben an<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin unter Angabe<br />
des mit dem Dritten vereinbarten Preises und der<br />
sonstigen Bedingungen) ausgeübt werden .<br />
EINSCHRÄNKUNG DER FREIEN HANDELBARKEIT<br />
Der Gesellschafter kann seine Gesellschafterstellung<br />
erstmals mit Wirkung zum 31 . Dezember 2020<br />
kündigen (vgl . § 2 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Dachgesellschaft) . In diesem Fall ist ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu ermitteln (vgl . § 16 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Dachgesellschaft) . Bei<br />
der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
sind die stillen Reserven aufzudecken, das Ergebnis<br />
schwebender Geschäfte und ein etwaiger Firmenwert<br />
werden nicht berücksichtigt . Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist grundsätzlich in drei Jahresraten<br />
auszuzahlen und wird mit 1,375% über dem jeweiligen<br />
Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der<br />
europäischen Zentralbank p.a. verzinst.<br />
Wenn der Anleger vor diesem Datum seine Beteiligung<br />
verkaufen möchte, bleibt ihm die Möglichkeit,<br />
die Beteiligung über den Zweitmarkt zu veräußern<br />
oder einen selbstorganisierten Verkauf vorzunehmen.<br />
Das o.g. Vorkaufsrecht der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
bleibt hiervon unberührt. In diesem Zusammenhang<br />
ist darauf hinzuweisen, dass derzeit für<br />
den Handel von Kommanditbeteiligungen kein geregelter<br />
Zweitmarkt, wie etwa die Börse für börsennotierte<br />
Aktien, existiert . Erstmals zum 31 . Dezember<br />
2020 kann jeder Gesellschafter mit Ausnahme der<br />
Komplementärin den Gesellschaftsvertrag mit einer<br />
Frist von neun Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
kündigen . Förmlichkeit und Rechtsfolge der<br />
Kündigung ergeben sich aus §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Dachgesellschaft .<br />
| 73
74 |<br />
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
eRWeRBSpReIS DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />
Der Kommanditist erwirbt eine Beteiligung in Höhe seiner<br />
Zeichnungssumme. Diese sollte als Mindestbeteiligung<br />
euR 15.000 betragen. Zeichnungen darüber hinaus können<br />
nur in Schritten von jeweils EUR 1 .000 erfolgen .<br />
WEITERE LEISTUNGEN<br />
Bis zur vollständigen Eintragung in das Handelsregister<br />
haftet der Kommanditist wie ein persönlich haftender<br />
Gesellschafter, es sei denn, dem Gläubiger ist bekannt,<br />
dass seine Beteiligung eine Kommandit-einlage ist (§<br />
176 Abs . 1 HGB) . Die Haftung eines Kommanditisten erstreckt<br />
sich auf auch auf die vor seinem Eintritt begründeten<br />
Verbindlichkeiten (§ 173 Abs. 1 HGB).<br />
Bei vorzeitigen Auszahlungen von Gewinnanteilen<br />
lebt die Haftung in der Außenwirkung wieder auf<br />
nachschusspflicht – § 172 Abs. 4 HGB). Danach gilt den<br />
Gläubigern gegenüber eine Rückzahlung von Anteilen<br />
als nicht geleistet . Gleiches gilt, soweit der Kommanditist<br />
Gewinnanteile entnimmt, während der Kapitalanteil<br />
durch Verlust unter den Betrag der geleisteten einlage<br />
herabgemindert wird oder durch die Entnahme der Kapitalanteile<br />
unter den bezeichneten Betrag herabgemindert<br />
wird (auf das Risikokapitel Seite 24 wird verwiesen) .<br />
Strebt der Anleger eine vorzeitige Übertragung seines<br />
Kommanditanteils an, so kann er sich an die Emittentin<br />
wenden, die aber aufgrund der bis 31 . Dezember<br />
2020 vorgesehenen Kündigungssperrfrist keine Auszahlung<br />
vornehmen muss . Ausnahmen sind wichtige<br />
Gründe nach § 140 HGB . Entspricht die Emittentin<br />
dem Antrag, weil etwa ein Gründungsgesellschafter<br />
oder ein anderer Kommanditist sich zur Übernahme<br />
des Anteils bereiterklärt, so wird eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
erstellt . Gleiches gilt für Austritte nach<br />
der Kündigungssperrfrist . Darüber hinaus hat der Erwerber<br />
keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
keine Zahlungen zu leisten.<br />
GeSAMTHöHe AuSZuKeHRenDeR pRoVISIonen<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt minde-<br />
stens bei einem einzuwerbenden Kommanditkapi-<br />
tal in Höhe von EUR 19 .949 .000 EUR 2 .242 .268<br />
zzgl . EUR 598 .470 EUR (3 % Agio) zusammen EUR<br />
2 .840 .738 und höchstens bei einem einzuwerbenden<br />
Kommanditkapital in Höhe von EUR 99 .949 .000 EUR<br />
11 .234 .268 zzgl . EUR 2 .998 .470 (3 % Agio) zusam-<br />
men EUR 14 .232 .738 . Weitere Provisionen sind nicht<br />
vorgesehen, zusätzliche Zahlungen (keine provisi-<br />
onen) für Gründungsleistungen sind deklariert .<br />
ART, AnZAHl unD GeSAMTBeTRAG<br />
DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />
Die angebotene Vermögensanlage ist eine Schiffsbeteiligung<br />
. Sie erfolgt in Form einer Kommanditbeteiligung<br />
über eine zu diesem Zweck neu gegründete Beteiligungsgesellschaft<br />
(im Folgenden „Emittentin“ genannt) .<br />
Die Emittentin hat dafür Kapital in Höhe von EUR 20<br />
Mio . (inkl . EUR 51 .000 Initiatorenkapital) vorgesehen .<br />
Der Anleger beteiligt sich als unmittelbar im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist . Die Treuhänderin<br />
wird dementsprechend ihre Einlage erhöhen . Darüber hinaus<br />
ist die Treuhänderin berechtigt, das Kapital um EUR<br />
80 Mio des kalkulierten eigenkapitals zur Verstärkung der<br />
eigenmittel zu erhöhen; vorgesehen ist dies bis zum 31.<br />
Dezember 2010 . Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlagen beträgt euR 19.949.000. Aufgrund<br />
einer Mindestzeichnungssumme von EUR 15 .000 können<br />
daher maximal 1 .330 Anteile ausgegeben werden .<br />
ReCHTe DeS KoMMAnDITISTen IM ZuSAMMen-<br />
HAnG MIT DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />
WIDERRUFSRECHT<br />
Die Beitrittserklärung zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG kann ohne Angaben<br />
von Gründen von Kommanditisten innerhalb von 14<br />
Tagen nach Annahme durch die Treuhänderin in Textform<br />
(z .B . Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden .<br />
JAHReSABSCHluSS<br />
Der Kommanditist hat Anspruch auf abschriftliche Mitteilung<br />
des Jahresabschlusses und kann auf die prüfung<br />
von dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
Papiere (§ 166 Abs . 1 HGB) bestehen . Die der persön-<br />
lich haftenden Gesellschafterin nach § 118 HGB einge-<br />
räumten Rechte der Einsichtnahme in die Unterlagen der<br />
Gesellschaft sind dem Kommanditisten in dieser weitreichenden<br />
Form jedoch nicht gestattet . Auf Antrag kann<br />
das Gericht aus wichtigem Grund die Vorlegung von<br />
Büchern und Papieren jederzeit anordnen (§ 166 Abs .<br />
3 HGB), wenn der Kommanditist einen entsprechenden<br />
Antrag beim Amtsgericht gestellt hat .<br />
WIDERSPRUCHSRECHTE<br />
Kommanditisten haben Widerspruchsrechte, sofern<br />
Handlungen seitens der Geschäftsführung vorgenommen<br />
werden, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen (§ 164 HGB) und diese nicht ausdrücklich<br />
im Gesellschaftsvertrag deklariert sind . Einige<br />
Geschäfte werden durch Anhörung oder Zustimmung<br />
einer gesonderten Kommanditistenvertretung (Beirat)<br />
genehmigt . (§ 7 Abs . 3 des Gesellschaftsvertrages)<br />
eRGeBnISVeRTeIlunG<br />
Am Gewinn sowie am Verlust nehmen die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer pflichteinlagen teil. für die Jahre<br />
2010 bis 2013 ist eine Ergebnisgleichstellung vorgesehen,<br />
so dass die Gesellschafter unabhängig vom Zeitpunkt<br />
ihres Beitritts in gleicher Höhe an den kumulierten<br />
Ergebnissen bis zum 31 . Dezember 2013 partizipieren .<br />
AuSZAHlunG Von lIQuIDITäTSüBeRSCHüSSen<br />
über die Auszahlung der Dachgesellschaft von liquiditätsüberschüssen<br />
entscheiden die Gesellschafter durch<br />
Beschluss der Dachfondsgesellschaft .<br />
EINFLUSSNAHME DER KoMMANDITISTEN AUF DIE<br />
SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFTEN<br />
Die Zustimmung zur Veräußerung von Seeschiffen<br />
durch eine der Schifffahrtsgesellschaften bedarf einer<br />
Zustimmung von zwei Drittel der Gesellschafter der<br />
Dachgesellschaft . Daneben bedürfen Änderungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaften<br />
sowie die Auflösung der Schifffahrtsgesellschaften einer<br />
Zustimmung von zwei Drittel der Gesellschafter der<br />
Dachgesellschaft . Dies gilt nur, wenn die Beteiligungs-<br />
gesellschaft Mehrheitsgesellschafter ist .<br />
STIMMRECHT<br />
Auf je EUR 1 .000 eines Kapitalanteils entfällt eine Stimme .<br />
KÜNDIGUNGSRECHT<br />
Mit einer frist von neun Monaten zum Jahresende steht<br />
einem Kommanditisten das Recht zu, das Gesellschafterverhältnis<br />
zu kündigen, frühestens jedoch zum 31 . Dezember<br />
2020 . Das Recht einer außerordentlichen Kündigung<br />
aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt . Der Kommanditist<br />
hat Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben,<br />
welches durch eine Auseinandersetzungsbilanz unter Berücksichtigung<br />
der stillen Reserven und Lasten, nicht aber<br />
eines Geschäfts- oder Firmenwertes ermittelt wird .<br />
GEWÄHRLEISTUNG<br />
für das Angebot der Vermögensanlage, für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung hat keine juristische Person<br />
oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen .<br />
eInZAHlunG DeR ZeICHnunGSSuMMe<br />
Zahlstelle für Zahlungen an den Anleger ist die emittentin<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH<br />
& Co . KG . Die Adresse lautet: Georg-Sasse-Str . 5,<br />
22949 Ammersbek .<br />
ZAHlunGSADReSSe<br />
einen Zeichnungs- oder erwerbspreis im Sinne einer<br />
Wertpapieremission gibt es nicht . Die Beteiligungshöhe<br />
wählt der beitretende Kommanditist selbst, einzige<br />
Beschränkung ist die Mindestbeteiligung. Die Zahlung<br />
der Kommanditbeteiligung erfolgt in Raten gemäß Beitrittserklärung<br />
und ist jeweils durch Überweisung auf<br />
ein gesondertes Konto der Emittentin zu entrichten . Die<br />
Bankverbindung lautet:<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH &<br />
Co. KG Kto.: 2001097088, BlZ: 290 500 00, Bremer<br />
Landesbank<br />
Die Zahlstelle <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co. KG führt bestimmungsgemäß Zah-<br />
| 75
76 |<br />
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
lungen an die Anleger aus. Die Zahlstelle Hanse Ca-<br />
pital emissionshaus GmbH hält den Verkaufspropekt<br />
zur kostenlosen Ausgabe bereit . Die Adressen lauten:<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek .<br />
eInZAHlunG / eInZAHlunGSRATen<br />
50 % zzgl . Agio nach Annahme des Beitritts<br />
50 % auf Abruf, aber voraussichtlich nicht vor dem 1 .10 .2010<br />
Summe 100 % zzgl . 3 % Agio<br />
ENTGEGENNEHMENDE STELLE<br />
Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den erwerb von Anteilen<br />
oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen<br />
der Anleger entgegennimmt, ist die Treuhänderin: Hanse<br />
Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
Sie ist durch die Dachgesellschaft im Rahmen eines Treuhandvertrages<br />
ermächtigt, die Zeichnung und den Beitritt<br />
eines Kommanditisten in ihrem Auftrag anzunehmen .<br />
Die Adresse der Treuhänderin lautet:<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek/Hamburg<br />
ZeICHnunGSfRISTen<br />
Das Angebot der Vermögensanlage beginnt einen<br />
Werktag nach der Veröffentlichung des vorliegenden<br />
<strong>Prospekt</strong>es . Es ist vorgesehen, dass das Kommanditkapital<br />
bis zum 31 . Dezember 2010 platziert ist .<br />
Das emissionsangebot wird vor diesem Zeitpunkt geschlossen,<br />
wenn das vorgesehene Kommanditkapital<br />
vollständig gezeichnet ist . Ebenso ist es denkbar,<br />
dass die Platzierung des Eigenkapitals länger als bis<br />
zum 31 . Dezember 2010 dauert . In diesem Fall garantiert<br />
die Platzierungsgarantie die Einzahlung des<br />
noch offenen eigenkapitals. eine Kürzung von Zeichnungen,<br />
Anteilen oder Beteiligungen ist nicht vorgesehen<br />
. Eine vorzeitige Schließung des Angebotes ist<br />
nicht möglich .<br />
EMISSIoNEN IM AUSLAND<br />
Das Angebot der Beteiligung erfolgt nur in Deutschland .<br />
Die Zeichnung steht sowohl In- als auch Ausländern offen.<br />
DIe MIT DeM eRWeRB, DeR VeRWAlTunG<br />
unD VeRäuSSeRunG DeR VeRMöGenSAnlAGe<br />
VeRBunDenen KoSTen<br />
Auf die Beteiligung ist ein Agio in Höhe von 3 % auf<br />
die Zeichnungssumme zu zahlen. Die Kosten der eintragung<br />
in das Handelsregister werden von der Gesellschaft<br />
übernommen, wenn der Gesellschafter eine<br />
rechtzeitige Eintragung bis zum 31 . Dezember 2011 bewirkt<br />
. Die durch die Beglaubigung der Unterschrift auf<br />
der Registervollmacht entstehenden Kosten sind vom<br />
Kommanditisten selbst zu tragen. Zusätzlich fallen porto-,<br />
Telefon- und Überweisungsgebühren an . Ausstehende<br />
pflichteinlagen sind mit 1% v.H. pro Monat ab<br />
Fälligkeit zu verzinsen . Im Falle einer Kündigung des<br />
Gesellschaftsverhältnisses durch den Anleger sind die<br />
Kosten für die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz,<br />
um das Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln,<br />
vom Anleger und der Gesellschaft je zur Hälfte zu<br />
tragen, nur in den übrigen Fällen vom Kommanditisten<br />
allein . Die Höhe der hier entstehenden Kosten hängt im<br />
Einzelnen von der Beteiligungshöhe ab und richtet sich<br />
jeweils nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen<br />
für Notare und Angehörige der steuerberatenden Berufe<br />
oder Wirtschaftprüfer . Darüber hinaus entstehen keine<br />
weiteren mit dem erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlagen verbundenen Kosten.<br />
AnlAGenZIele unD AnlAGenpolITIK<br />
ALLGEMEINES<br />
Anlageziel der Emittentin (Dachgesellschaft) ist die Beteiligung<br />
an den Anlageobjekten (Zielgesellschaften).<br />
Die Anzahl der Beteiligungen an den Anlageobjekten<br />
steht aufgrund des Blindpoolkonzeptes noch nicht fest .<br />
unternehmensgegenstand der Zielobjekte ist jeweils<br />
der erwerb oder Bau, der Betrieb, das Verchartern<br />
und die Veräußerung von Seeschiffen. Die Zielobjekte<br />
sollen profitabel betrieben werden und demgemäß für<br />
die Anleger eine entsprechende Rendite erzielen . Die<br />
für den erwerb oder Bau und Betrieb der Zielobjekte
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
notwendigen Verträge wurden noch nicht von den<br />
Schifffahrtsgesellschaften abgeschlossen. Zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Emittentin keine<br />
Anteile an den Zielfonds erworben. es bestehen somit<br />
keine laufenden Investitionen. Vorverträge wurden<br />
zum Zeitpunkt der prospektaufstellung von der emittentin<br />
nicht abgeschlossen .<br />
Rechte der Emittentin aus den übernommenen Kommanditeinlagen:<br />
Der Emittentin werden aus den übernommenen Kommanditeinlagen<br />
an den Einschiffsgesellschaften nach<br />
den Regelungen der Gesellschaftsverträge nachstehende<br />
Rechte eingeräumt:<br />
• Am ergebnis der einschiffsgesellschaften ist die emit-<br />
tentin im Verhältnis der übernommenen Kommandit-<br />
einlagen beteiligt .<br />
• Die emittentin beschließt über die entnahme von liqui-<br />
ditätsüberschüssen .<br />
• Wichtige Rechtsgeschäfte wie Veräußerung des<br />
Schiffes, Belastung oder Beleihung des Schiffes bedürfen<br />
der Zustimmung der emittentin.<br />
• Der Beirat der emittentin ist gleichzeitig Beirat der ein-<br />
schiffsgesellschaften .<br />
• Die emittentin kann ihre Gesellschaftsanteile mit Zu-<br />
stimmung der Komplementärin übertragen .<br />
VeRWenDunG DeR neTToeInnAHMen<br />
Die von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu leistenden Kommanditeinlagen dienen der Einzahlung<br />
der übernommenen Kommanditeinlagen an<br />
den Anlageobjekten und werden darüber hinaus nicht<br />
für sonstige Zwecke genutzt. Die nettoeinnahmen<br />
aus der Einzahlung der eingeforderten Kommanditeinlagen<br />
dienen ausschließlich der Einzahlung der<br />
übernommenen einzahlungsverpflichtungen aus den<br />
Anlageobjekten der Beteiligungen . Da die Nettoeinnahmen<br />
zur Realisierung der Beteiligungen ausreichen,<br />
ist auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
keine Kreditaufnahme geplant . Die Nettoeinnahmen<br />
werden nicht für sonstige Zwecke genutzt. Auf ebene<br />
der Zielobjekte dienen die nettoeinnahmen der<br />
Teilfinanzierung der Schiffe und der Vorlaufkosten.<br />
Darüber hinaus werden die Nettoeinnahmen nicht für<br />
sonstige Zwecke bei den Zielobjekten genutzt. Da<br />
die nettoeinnahmen nicht zur Realisierung der Zielobjekte<br />
ausreichen, sollen auf der Ebene der Schifffahrtsgesellschaften<br />
Schiffshypothekendarlehen aufgenommen<br />
werden . Die Höhe der Schiffshypothekendarlehen<br />
steht aufgrund des Blindpoolkonzeptes<br />
noch nicht fest .<br />
EIGENTUM DER ANBIETERIN,<br />
DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER oDER DER<br />
GeSCHäfTSfüHRunG An Den AnlAGeoBJeKTen<br />
Weder den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungs-gesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, der Treuhänderin und<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin stand oder steht<br />
das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen<br />
Teilen an den Anlageobjekten zu . Weder den<br />
<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
steht aus anderen Gründen<br />
eine nicht nur unerhebliche dingliche Berechtigung<br />
an den Anlageobjekten zu . Weder den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />
den Gründungsgesellschaftern, den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin, der<br />
Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
stand oder steht das eigentum an den Zielobjekten<br />
oder wesentlichen Teilen an den Zielobjekten zu. Weder<br />
den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
steht aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung an den Zielobjekten zu.<br />
BeHöRDlICHe GeneHMIGunGen<br />
Die Emittentin selbst ist nicht abhängig von behördlichen<br />
Genehmigungen. Zur erreichung des Anlagezieles und<br />
zur Umsetzung der Anlagepolitik sind behördliche Genehmigungen<br />
erforderlich .<br />
| 77
78 |<br />
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
Alle für den Einsatz der Schiffe notwendigen behörd-<br />
lichen Genehmigungen liegen zum Zeitpunkt der pros-<br />
pektaufstellung noch nicht vor . Sie werden beantragt<br />
und bei Übergabe der Schiffe an die Schifffahrtsge-<br />
sellschaften vorliegen . Für einen ordnungsgemäßen<br />
Verlauf des Betriebs der Schiffe sind diverse in- und<br />
ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich<br />
. Hierzu gehört insbesondere die Registrierung<br />
der Schiffe . Es ist vorgesehen, dass die Schiffe im<br />
deutschen Seeschiffsregister sowie parallel in einem<br />
Bareboat-Register eingetragen werden und unter<br />
ausländischer flagge fahren. für die Ausflaggung der<br />
Schiffe muss beim Bundesamt für Seeschifffahrt und<br />
Hydrographie eine Ausflaggungsgenehmigung beantragt<br />
werden . Dies erfolgt erst kurz vor Übernahme<br />
der Schiffe. Die Genehmigung zur Ausflaggung wird<br />
für zwei Jahre gewährt. Die Anbieterin geht davon<br />
aus, dass die notwendigen Genehmigungen bei der<br />
geplanten Ablieferung der Schiffe vorliegen werden<br />
(auf das Risikokapitel Seite 19 wird verwiesen) .<br />
BEWERTUNGSGUTACHTEN<br />
Nach Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewertungsgutachten<br />
für die Anlageobjekte .<br />
ANGABEN ÜBER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER<br />
DER EMITTENTIN<br />
Gründungsgesellschafter der Emittentin sind die <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH als<br />
Komplementärin mit Sitz und Geschäftsadresse im<br />
Georg-Sasse-Straße 5 in 22949 Ammersbek und als<br />
Kommanditistin die Hanse Capital Emissionshaus<br />
GmbH mit einer Einlage von EUR 1 .000,00 und die<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG mit einer<br />
Einlage von EUR 50 .000,00, beide mit Sitz und<br />
Geschäftsadresse in der Georg-Sasse-Straße 5 in<br />
22949 Ammersbek . Die Geschäftsadresse der Komplementärin<br />
lautet Georg-Sasse-Straße 5 in 22949<br />
Ammersbek. Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
beträgt die als Kommanditeinlage gehaltene Beteiligung<br />
der Gründungsgesellschafter an der Emitten-<br />
tin euR 51.000; die einzahlung der einlage steht<br />
zum Zeitpunkt der prospektaufstellung noch in voller<br />
Höhe aus . Komplementärin der Gründungskommanditistin<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
ist die Hanse Capital Management GmbH . Diese hat<br />
ihren Sitz in der Georg Sasse Straße 5 in 22949 Ammersbek<br />
. Die Geschäftsführer der Komplementärin<br />
(<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH)<br />
der Emittentin sind<br />
Herr Burkhard Tesdorpf, Georg-Sasse-Straße 5, 22949<br />
Ammersbek und<br />
Herr Dr . Martin Süß, Wirthstraße 94, 95028 Hof .<br />
Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt<br />
und sind jeweils von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit .<br />
GeWInnBeTeIlIGunG unD BeZüGe DeR GRün-<br />
DUNGSGESELLSCHAFTER UND DER MIT IHNEN<br />
VeRBunDenen unTeRneHMen<br />
Die diesem <strong>Prospekt</strong> eingefügten Gesellschaftsverträge<br />
weisen sämtliche Bezüge auf, die den Gründungsgesellschaftern<br />
und den mit ihnen verbundenen<br />
Unternehmen aufgrund der vertraglichen Regelungen<br />
zustehen .<br />
Gründungsgesellschafter sind die Hanse Capital Emissionshaus<br />
GmbH, die Hanse Capital Finanzservice GmbH &<br />
Co . KG und die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH. Als Vergütungen erhalten sie:<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH:<br />
• platzierungsgarantie: 1,06 % des nach übernahme<br />
des Schiffes verwalteten Kapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />
(zzgl . Umsatzsteuer)<br />
• projektierung: 1,81 % des nach übernahme des<br />
Schiffes verwalteten Kapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft<br />
(zzgl . Umsatzsteuer)<br />
• prospekterstellung, Marketing: 0,60 % des nach übernahme<br />
des Schiffes verwalteten Kapitals der jeweiligen<br />
Schifffahrtsgesellschaft (zzgl . Umsatzsteuer)<br />
• provisionen: 11,24 % des verwalteten Kapitals zzgl.<br />
3 % Agio (soweit gezahlt) der Schiffsgesellschaft
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG:<br />
• Treuhandgebühr: einmalig für die einrichtung der Treu-<br />
hand 0,5 % des endgültigen Kapitals; lfd. 0,1 % des<br />
endgültig verwalteten Kapitals der Dachgesellschaft<br />
• finanzierungsvermittlung: einmalig 1,00 % der Schiffshypothekendarlehen<br />
.<br />
• zu den Vorabgewinnen vergleiche Seite 71<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
(Komplementärin):<br />
• Haftungsvergütung jährlich in Höhe von je euR 5.000<br />
aus den Schifffahrtsgesellschaften und EUR 5 .000<br />
aus der Dachgesellschaft .<br />
Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige<br />
Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
stehen den Gründungsgesellschaftern nicht<br />
zu . Die Mitglieder der Geschäftsführung erhalten und<br />
erhielten keine Gehälter im klassischen Sinne. Zum<br />
Zeitpunkt der prospektaufstellung besteht kein Beirat<br />
und auch kein Aufsichtsgremium . Die Dachgesellschaft<br />
plant, einen Beirat einzusetzen, der nach den<br />
Regeln des Gesellschaftsvertrages zu wählen ist . Der<br />
Beirat wird im Jahr der Vollinvestition gewählt. Die Vergütung<br />
beträgt EUR 4 .000 p .a . pro erworbenes Schiff,<br />
maximal EUR 9 .000 p .a . bei drei oder mehr erworbenen<br />
Schiffen für den gesamten Beirat. Im Jahr der Wahl werden<br />
die vorstehenden Vergütungen zeitanteilig gezahlt.<br />
Der Vorsitzende des Investitionsausschusses erhält ein<br />
Honorar von EUR 7 .500 p .a . . Die übrigen Mitglieder des<br />
Investitionsausschusses erhalten keine Vergütungen.<br />
BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAF-<br />
TeR oDeR GeSCHäfTSfüHReR An VeRTRIeB,<br />
FREMD-KA PITALGEBERN UND HERSTELLERFIRMEN<br />
Es existieren keine unmittelbaren oder mittelbaren Betei-<br />
ligungen der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />
beauftragt sind, bis auf die genannte Beteiligung des Geschäftsführers,<br />
Herrn Burkhard Tesdorpf, an der mit dem<br />
Vertrieb der Vermögensanlage betrauten Gesellschaft<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH . Es bestehen keine<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
an Unternehmen, die dem Emittenten<br />
fremdkapital zur Verfügung stellen, bis auf die Beteiligung<br />
des Geschäftsführers, Herrn Burkhard Tesdorpf, an der<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH, die der Emittentin<br />
eventuell eine eigenkapitalvorfinanzierung gewährt. eine<br />
mittelbare oder unmittelbare Beteiligung der Gründungsgesellschafter<br />
an unternehmen, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen, liegt nicht vor .<br />
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DURCH DEN<br />
pRoSpeKTVeRAnTWoRTlICHen, DIe GRün-<br />
DUNGSGESELLSCHAFTER, DIE TREUHÄNDERIN,<br />
DIe DIenSTleISTeRIn unD DIe MITTelVeRWen-<br />
DUNGSKoNTRoLLEURIN<br />
Leistungen der Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
(Gründungsgesellschafter):<br />
• Stellung einer platzierungsgarantie<br />
• einwerbung des eigenkapitals<br />
• projektierung<br />
• prospekterstellung und Marketing<br />
Die vollständige Leistungsbilanz 2008, der die Ent-<br />
wicklung der Vermögensanlagen der Hanse Capital<br />
Emissionshaus GmbH zu entnehmen ist, ist auf der Internetseite<br />
http://www .hanse-capital .de verfügbar oder<br />
kann bei Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-<br />
Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek/Hamburg, angefordert<br />
werden . Ein vergleichbarer Fonds, der „<strong>HC</strong><br />
<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong>“, wurde in 2009 aufgelegt . Es wurden<br />
über EUR 40 Mio . Kommanditkapital eingeworben . Die<br />
Platzierungsgarantien mussten nicht in Anspruch genommen<br />
werden, da die garantierten Volumina erheblich<br />
übertroffen wurden . In 2009 wurde die erste Investition<br />
getätigt . Der weitere Ankauf von Schiffen kann<br />
unter http://www .hanse-capital .de eingesehen werden .<br />
Leistungen der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
(Gründungsgesellschafter und Treuhänderin):<br />
• finanzierungsvermittlung<br />
| 79
80 |<br />
WESENTLICHE RECHTLICHE GRUNdLAGEN<br />
• übernahme der Treuhandaufgaben in der Investi-<br />
tions-, Betriebs- und Veräußerungsphase der Anlageobjekte<br />
.<br />
Weitere nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />
Leistungen werden von der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />
den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung, der Treuhänderin und der<br />
Mittelverwendungskontrolleurin nicht erbracht .<br />
AnGABen üBeR DIe HAnSe CApITAl fInAnZ-SeR-<br />
VICe GMBH & Co. KG AlS TReuHänDeRIn<br />
Treuhänderin ist die Hanse Capital Finanzservice GmbH<br />
& Co . KG mit Geschäftssitz in der Georg-Sasse-Str . 5 in<br />
22949 Ammersbek . Das Treuhandverhältnis ist begründet<br />
durch die vom jeweiligen Treugeber unterzeichnete<br />
Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss des Treuhandvertrages<br />
. Rechtliche Grundlage des Treuhandverhältnisses<br />
ist der Treuhandvertrag, der in diesem <strong>Prospekt</strong><br />
abgedruckt ist . Die Treuhänderin vertritt die Interessen der<br />
Treugeber und verwaltet die erworbenen Rechte gemäß<br />
den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
Die pflichten und Aufgaben der Treuhänderin umfassen<br />
die Annahme der Beitrittsgesuche, die organisation<br />
der Eintragung der Kommanditisten in das Handelsregister,<br />
die führung des Treuhandkontos, die Verwaltung<br />
des Treuhandvermögens, die Kontrolle und ggf . Mahnung<br />
der Einzahlungen, die Koordination mit steuerlichen Beratern,<br />
die Einladung, die Durchführung und organisation<br />
der jährlichen Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Schifffahrtsgesellschaften, die<br />
Weiterleitung der jährlichen Auszahlungen sowie die Anfertigung<br />
von regelmäßigen Berichten über die laufende<br />
Geschäftsentwicklung . Die Treuhänderin hat alle ihr aufgetragenen<br />
pflichten verschwiegen gegenüber Dritten und<br />
im Interesse der Treugeber auszuüben . Die Treuhänderin<br />
hat das Recht, auch in anderen Unternehmen die Funktion<br />
der Treuhänderin auszufüllen . Die Treuhänderin kann mit<br />
einer Frist von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung mit<br />
Wirkung zum Ende eines jeden Monats das Treuhandverhältnis<br />
kündigen . Die Treuhänderin ist auch bei anderen<br />
Schifffahrtsgesellschaften Treuhänderin . Es ist nicht aus-<br />
geschlossen, dass es hier zu Interessenkonflikten kommen<br />
kann . Durch die Mehrfachfunktion von Herrn Burkhard<br />
Tesdorpf als Geschäftsführer der Treuhänderin, Emittentin<br />
und der Anbieterin kann es zu Interessenkonflikten<br />
kommen. Die Vergütung der Treuhänderin beträgt in 2010<br />
pauschal 0,1 % des verwalteten Kapitals und einmalig 0,5 %<br />
des endgültigen Kapitals der Dachgesellschaft .<br />
BETEILIGTE BEI DER PRoSPEKTERSTELLUNG<br />
neben den nach der VermVerkprospV angabepflichtigen<br />
Personen haben keine sonstigen Personen die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des <strong>Prospekt</strong>es oder die Abgabe<br />
oder den Inhalt des Angebotes der Vermö gensanlage<br />
wesentlich beeinflusst. Demzufolge entfallen Angaben<br />
über Namen und Geschäftsanschrift sowie die diesen<br />
Personen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
gewährten Gesamtbezüge (§ 12 Abs. 2 VermVerkprospV).<br />
ebenso entfallen Angaben, in welcher Art und<br />
Weise diese Personen für Unternehmen tätig sind, die<br />
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital geben<br />
und die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />
Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder<br />
leistungen erbringen (§ 12 Abs. 2 VermVerkprosV).<br />
KAPITALMÄSSIGE UND PERSoNELLE<br />
VeRfleCHTunGen, InTeReSSenKonflIKTe<br />
Geschäftsführer der Hanse Capital Emissionshaus<br />
GmbH ist Herr Burkhard Tesdorpf . Die Hanse Capital<br />
Emissionshaus GmbH ist Gründungskommanditistin<br />
der Emittentin und Herausgeberin dieses <strong>Prospekt</strong>es .<br />
Herr Tesdorpf ist zudem Geschäftsführer der Treuhänderin,<br />
der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co .<br />
KG . Gleichzeitig ist Herr Tesdorpf Geschäftsführer des<br />
Bereederers IMM International Maritime Management<br />
GmbH & Co . KG und der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft<br />
. Herr Tesdorpf ist gleichzeitig Gesellschafter<br />
der vorgenannten Gesellschaften . Es besteht<br />
daher die Möglichkeit von Interessenkonflikten (auf das<br />
Risikokapitel Seite 24 wird verwiesen) .
VERTRAGSPARTNER<br />
Vertragspartner<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Funktion: Beteiligungsgesellschaft und Emittentin<br />
Sitz der Gesellschaft: Ammersbek<br />
Gründung: 8 .2 .2010<br />
Handelsregister: HRA 6250 HL, AG Lübeck<br />
Kommanditkapital: 1 .000 EUR Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
50 .000 EUR Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
Funktion: Komplementärin der Kommanditgesellschaften<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 8 .2 .2010<br />
Handelsregister: HRB 9912 HL, AG Lübeck<br />
Stammkapital: 25 .000 EUR<br />
Gesellschafter: Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
Geschäftsführer: Burkhard Tesdorpf<br />
Dr . Martin Süß<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
funktion: Verwaltungstreuhänderin und alleinige Gesellschafterin der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 7 .4 .2006 – zuvor <strong>HC</strong> Finanzservice GmbH (23 .8 .2005)<br />
Handelsregister: HRA 4407 HL, AG Lübeck<br />
Kommanditkapital: 25 .800 EUR<br />
Kommanditist: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />
Hanse Capital Management GmbH<br />
Funktion: Komplementärin der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG und der<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 15 .5 .2005<br />
Handelsregister: HRB 6163 HL, AG Lübeck<br />
Stammkapital: 25 .000 EUR<br />
Gesellschafter: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
funktion: Initiator, Vertrieb, Verkaufsprospektherausgeber<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 10 .2 .2003<br />
Handelsregister: HRB 4720 AH, AG Lübeck<br />
Stammkapital: 25 .000 EUR<br />
Gesellschafter: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />
Hanse Capital Select GmbH<br />
Funktion: Gründungsgesellschafterin der Schifffahrtsgesellschaften<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 10 .2 .2003<br />
Handelsregister: HRB 4720 AH, AG Lübeck<br />
Stammkapital: 25 .000 EUR<br />
Gesellschafter: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Str . 5, 22949 Ammersbek<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
funktion: Vertragsreeder der Schifffahrtsgesellschaften<br />
Sitz: Ammersbek<br />
Gründung: 21 .1 .2009<br />
Handelsregister: HRA 5865 HL, AG Lübeck<br />
Kommanditkapital: 100 .000 EUR<br />
Kommanditist: Burkhard Tesdorpf (Geschäftsführer)<br />
Anschrift: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
PLATZIERUNGSGARANTEN:<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Kapital Kontor GmbH, Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg<br />
perspectiv Vermögensmanagement GmbH, Maximiliansplatz 9, 80333 München<br />
Joachim Schöchle, JSI Investmentberatung, Industriestraße, 67141 neuhofen<br />
PCI GmbH & Co ., Schillerstraße 12-14, 56567 Neuwied<br />
Secunia FinanzContor GmbH, Höhenweg 20, 37297 Berkatal<br />
Blenk und Schlachter GmbH, Marienstraße 1, 88239 Wangen<br />
Wolfgang Glückselig, objektive Finanzberatung, Richard-Wagner-Straße 7, 63452 Hanau<br />
Kaus & Cie Wirtschaftsberatung GmbH, Schierhorner Straße 28, 21266 Jesteburg<br />
Alster-Finanz GmbH, Große Bleichen 35, 20354 Hamburg<br />
Kühn & Pahl GmbH, Straßenbahnring 15, 20251 Hamburg<br />
DIM Hansequartier e.K., frank Hildebrand, Hauptstraße 38 h, 22885 Barsbüttel<br />
VCI Value Consult und Investmentvermittlung GmbH & Co. KG, Baggesenstieg 26 a,<br />
22393 Hamburg<br />
Die Platzierungsgarantien entsprechen einer Höhe von EUR 20 Mio .<br />
| 81
82 |<br />
dIE WICHTIGSTEN VERTRäGE Im ÜBERBLICK<br />
Die wichtigsten Verträge im Überblick<br />
Muster-Bereederungsvertrag:<br />
Partner: IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG, Ammersbek<br />
Für die „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG, Ammersbek, wird mit der IMM International<br />
Maritime Management GmbH & Co . KG ein Bereederungsvertrag abgeschlossen<br />
. Für weitere noch hinzukommende Schifffahrtsgesellschaften werden gleichlautende<br />
Bereederungsverträge mit der IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
abgeschlossen werden . Die IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
über nimmt das kommerzielle Management der Schiffe und die Vergabe des nautisch-tech-<br />
nischen Managements und damit auch die Vergabe des technischen Betriebs der Schiffe.<br />
Die IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG ist hierbei berechtigt, die<br />
Vergabe des nautisch-technischen Managements auch im Wege direkter Verträge des nautisch-technischen<br />
Bereederers mit den Schifffahrtsgesellschaften vorzunehmen. Die Vergütung<br />
der IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG reduziert sich in diesem<br />
fall um die durch die direkt abgeschlossenen Verträge entstehenden Aufwendungen .<br />
Muster-Dienstleistungsvertrag<br />
Partner: Hanse Capital Select GmbH, Ammersbek<br />
Regelt die Aufgaben des Dienstleisters .<br />
Treuhandvertrag<br />
Partner: Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
Regelt die Aufgaben als Ver waltungstreuhänderin.<br />
Vermittlung/Vertriebsvertrag<br />
Partner: Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
Regelt sämtliche mit der Eigenkapitaleinwerbung verbundenen Aufgaben .<br />
Gesellschaftsverträge<br />
Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG, Ammersbek<br />
Muster-Gesellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaften<br />
Schiedsgerichtverträge vom 8 .2 .2010<br />
Schiedsgerichtsvertrag für <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Musterschiedsgerichtsvertrag für <strong>HC</strong> „Anna-Lena“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Partner: W & P Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bremen<br />
Platzierungsgarantieverträge<br />
Partner: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Kapital Kontor GmbH, Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg<br />
perspectiv Vermögensmanagement GmbH, Maximiliansplatz 9, 80333 München<br />
Joachim Schöchle, JSI Investmentberatung, Industriestraße, 67141 neuhofen<br />
PCI GmbH & Co ., Schillerstraße 12-14, 56567 Neuwied<br />
Secunia FinanzContor GmbH, Höhenweg 20, 37297 Berkatal<br />
Blenk und Schlachter GmbH, Marienstraße 1, 88239 Wangen<br />
Wolfgang Glückselig, objektive Finanzberatung, Richard-Wagner-Straße 7, 63452 Hanau<br />
Kaus & Cie Wirtschaftsberatung GmbH, Schierhorner Straße 28, 21266 Jesteburg<br />
Alster-Finanz GmbH, Große Bleichen 35, 20354 Hamburg<br />
Kühn & Pahl GmbH, Straßenbahnring 15, 20251 Hamburg<br />
DIM Hansequartier e.K., frank Hildebrand, Hauptstraße 38 h, 22885 Barsbüttel<br />
VCI Value Consult und Investmentvermittlung GmbH & Co. KG, Baggesenstieg 26 a,<br />
22393 Hamburg
GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
gesellschaftsVertrag<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Ammersbek, vom<br />
8 . Februar 2010<br />
Präambel<br />
Die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG (im Folgenden<br />
„Gesellschaft“) beabsichtigt, ein Seeschiff oder mehrere Seeschiffe (im Folgenden<br />
„Schiffe“) in mittelbarer Form über neugegründete, noch neu zu gründende, erworbene<br />
oder noch zu erwerbende Tochtergesellschaften in der Rechtsform der GmbH &<br />
Co . KG (im Folgenden „Schifffahrtsgesellschaften“) zu erwerben oder zu bauen und<br />
zu betreiben oder Beteiligungen an Schiffen, Schiffsfonds oder Schiffsgesellschaften<br />
zu erwerben . Die letzten 5 % des eingesammelten Kommanditkapital können auch in<br />
Zweitmarktanteile von Schiffsgesellschaften investiert werden.<br />
um mittelbar den erwerb oder Bau und den Betrieb der Schiffe zu finanzieren, soll das<br />
Eigenkapital der Gesellschaft durch Einlagen von Anlegern aufgestockt werden .<br />
Daraufhin beabsichtigen die Gesellschafter der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteili-<br />
gungs GmbH & Co . KG ihren Gesellschaftsvertrag wie folgt neu zu fassen:<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
1 . Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
2 . Sitz der Gesellschaft ist Ammersbek .<br />
3 . Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr .<br />
§ 2 Dauer der Gesellschaft<br />
1 . Die Gesellschaft hat am 8 . Februar 2010 begonnen . Die Dauer der Gesellschaft ist<br />
unbestimmt .<br />
2 . Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von<br />
neun Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />
2020 . Bei Kündigung eines Gesellschafters oder mehrerer Ge sellschafter<br />
wird die Gesellschaft fortgeführt .<br />
Die Kündigung seitens eines Kommanditisten hatschriftlich per Übergabeeinschreiben<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin, die Kün digung<br />
seitens der persönlich haftenden Gesellschafterin hat schriftlich per Übergabe-<br />
einschreiben an sämtliche Kommanditisten zu erfolgen . Für die Rechtzeitigkeit<br />
der Kündigung ist der Tag des Eingangs des Kün digungsschreibens maßgeblich .<br />
§ 3 Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb oder der Bau und der Betrieb von<br />
Schiffen, in mittelbarer Form über neu gegründete oder erworbene Tochtergesellschaften,<br />
die Beteiligung an diesen Schifffahrtsgesellschaften als Kommanditistin,<br />
die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben bei diesen Tochtergesellschaften<br />
sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an sonstigen Schiffen, Schiffsfonds<br />
und Schiffsgesellschaften, mit allen damit verbun denen Rechten und damit<br />
im Zusammenhang stehenden Geschäften und die entgegennahme von Auszahlungen<br />
sowie liquidationserlöse und der Abschluss sowie Durchführung von poolvereinbarungen<br />
mit und für die Schifffahrtsgesellschaften .<br />
§ 4 Gesellschafter/Pflichteinlagen<br />
1 . Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH . Die persönlich haftende Gesell schafterin leistet keine Kapitaleinlage<br />
und ist am Vermögen der Gesell schaft nicht beteiligt.<br />
2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auch bei den in der Präambel<br />
benannten Kommanditgesellschaften als Komplemen tärin aufzutreten . Sie<br />
stellt die Geschäftsführung der Gesellschaft . Sie und ihre organe, sowie alle üb-<br />
rigen Gesellschafter sind vom Wettbe werbsverbot des § 112 HGB befreit .<br />
3 . Kommanditisten der Gesellschaft sind:<br />
3 .1 Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, Treuhandkommandi tistin der Ge-<br />
sellschaft, mit einer Einlage von EUR 50 .000,-<br />
3 .2 Hanse Capital Emissionshaus GmbH, mit einer Einlage von EUR 1 .000,- .<br />
4. Zur Verstärkung des eigenkapitals ist die Treuhandkommanditistin beauftragt,<br />
das Kommanditkapital durch erhöhung der pflichteinlagen und/oder die Aufnah-<br />
me weiterer Treugeber/Kommanditisten um bis zu EUR 19 .949 .00,00 auf EUR<br />
20.000.000,00 zu erhöhen. Zur Verstärkung des eigenkapitals ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin weiterhin berechtigt, das Kommanditkapital um weitere<br />
bis zu EUR 80 .000 .000,00 auf bis zu max . EUR 100 .000 .000,00 zu erhöhen . Es ist<br />
vorgesehen, dass das Kommanditkapital im Wesentlichen zum Erwerb von Kommanditbeteiligungen<br />
von Schifffahrtsgesellschaften verwendet wird .<br />
Die Erhöhung erfolgt durch Erhöhung der Kommanditeinlagen aller oder einzelner<br />
Kommanditisten gemäß Abs . 3 und/oder durch Aufnahme neuer Kommanditisten.<br />
Die Kommanditisten beteiligen sich am wirtschaftlichen Vermögen der Gesellschaft,<br />
damit auch an den Schifffahrtsgesellschaften .<br />
Die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, Ammersbek, hält als Treuhandkommanditistin<br />
die von ihr gezeichnete, erhöhte Einlage treuhänderisch für dritte<br />
Treugeber mit denen Sie Treuhandverträge ab schließt .<br />
Die Treugeber der Treuhandkommanditistin sind berechtigt, jederzeit ihre unmittelbare<br />
Eintragung als Kommanditisten im Handelsregister in Höhe von 10 % der<br />
pflichteinlage zu verlangen. Die Treuhandkommanditistin nimmt die Rechte der<br />
Treugeber sodann nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. einzelheiten regeln<br />
der beigefügte Treuhand- und Verwaltungsvertrag und § 5 dieses Vertrages. Die<br />
für einen unmittelbar im Handelsregister eingetrage nen Kommanditisten geltenden<br />
Regelungen dieses Vertrages gelten – soweit dieses zweckmäßig ist – analog für<br />
jeden Treugeber der Hanse Capital Fi nanzservice GmbH & Co . KG .<br />
5. Zusätzlich zur einzahlung des Kommanditkapitals sind die Kommanditis ten verpflichtet,<br />
ein Agio von 3 % bezogen auf die jeweilige Beteiligung zu leisten, das als<br />
Rücklage zu buchen ist .<br />
6 . Die Kommanditisten sind mit ihrer Einlage unternehmerisch beteiligt . Die Haftung<br />
eines jeden Kommanditisten ist auf den Betrag der jeweiligen pflichteinlage beschränkt,<br />
d.h. die Kommanditisten sind nicht zum nach schuss verpflichtet.<br />
§ 5 Beitritt zur Gesellschaft<br />
1 . Die Kommanditeinlage und das Agio eines beitretenden Kommanditisten sind nach<br />
Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung fällig . Die zu leistende Einlage des Kommanditisten<br />
ist die pflichteinlage. Die Treuhandkommandi tistin ist berechtigt, ihre einlage-<br />
verpflichtung dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber einem<br />
Treugeber mit befreiender Wir kung an Erfüllung statt an die Gesellschaft abtritt .<br />
2. Alle im Handelsregister einzutragenden Kommanditisten sind verpflich tet, der per-<br />
sönlich haftenden Gesellschafterin auf eigene Kosten eine um fassende, über den<br />
Tod hinaus wirksame, notariell (oder eine den örtlichen Landesvorschriften entsprechend)<br />
beglaubigte Registervollmacht unter Be freiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB zu erteilen, die zu allen An meldungen berechtigt, insbesondere:<br />
• zum eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmacht gebers;<br />
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GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
• zum eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern;<br />
• zur änderung von firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft;<br />
• zu allen umwand lungsvorgängen (einschließlich Verschmelzung, Spaltung,<br />
formwechsel, Auf gliederung);<br />
• zur liquidation der Gesellschaft;<br />
• zur löschung der Gesellschaft.<br />
Diese Verpflichtung trifft auch den oder die Rechtsnachfolger der Komman ditisten.<br />
3. Jeder der Gesellschaft beitretende Kommanditist ist verpflichtet, bis spätestens 31.<br />
Dezember 2011 seine unmittelbare Eintragung im Handels register - mittels rechtzeitiger<br />
erteilung und Zuleitung der unter Abs. 2 genannten Registervollmacht - zu<br />
bewirken. Die in Zusammenhang mit der erstmaligen Handelsregistereintragung<br />
stehenden Kosten, wie Bearbeitungskosten der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und der Treuhänderin, Handelsregisterkosten und Notarkosten (mit Ausnahme<br />
der unter Abs . 2 genannten Notarkosten), werden vom Fonds getragen . Hat der<br />
Kommanditist bis zum 31 . Dezember 2011 sei ne Eintragung im Handelsregister<br />
nicht vorgenommen, ist die Gesellschaft berechtigt, auf den säumigen Kommanditisten<br />
entfallende Auszahlungen bis zur Vornahme der eintragung zurückzuhalten<br />
und sie anstatt an den Kommanditisten auszuzahlen lediglich seinem Ergebnissonderkonto<br />
gutzu schreiben . Bewirkt der Kommanditist die Eintragung nicht bis<br />
31. Dezember 2011, so verpflichtet er sich, die Kosten der eintragung selbst zu<br />
überneh men . Im Falle von Übertragungen - mit Ausnahme von Erbfällen trägt der<br />
Übernehmer die entstehenden Kosten der Handelsregistereintragung .<br />
4 . Sämtliche Kommanditisten sowie die Treuhänderin werden mit einer Haftsumme in<br />
Höhe von 10 % ihrer pflichteinlage im Handelsregister eingetragen.<br />
5 . Die Eintragung eines Kommanditisten bzw . die Eintragung der Kapitaler höhung der<br />
Treuhandkommanditistin im Handelsregister ist nicht Wirksam keitsvoraussetzung für<br />
die Beteiligung an der Gesellschaft . Für unmittelbar beitretende Gesellschafter wird<br />
aus Gründen der Haftungsbeschränkung je doch vereinbart, dass sie ein atypisches<br />
Gesellschaftsverhältnis begründen, welches mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhänderin beginnt und mit der Eintragung ins Handelsregister endet .<br />
6 . Soweit die Gesellschafter als Kommanditisten im Handelsregister einge tragen wer-<br />
den, beauftragen und bevollmächtigen sie, soweit sie keine andere Person beauf-<br />
tragt und bevollmächtigt haben, die Treuhandkommanditistin mit der Wahrnehmung<br />
der Interessen im Rahmen der Gesellschafterver sammlungen und beauftragen sie<br />
insoweit, die Rechte der Gesellschafter in der Gesellschaf terversammlung wahrzu-<br />
nehmen, soweit der unmittelbare Kommanditist in der Versammlung nicht selbst ver-<br />
treten ist . Der Kommanditist hat die Möglichkeit, der Treuhandkommanditistin inso-<br />
weit Weisungen für die Ab stimmung zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen .<br />
§ 6 Einzahlung der Pflichteinlagen<br />
1. Die Kommanditisten leisten ihre pflichteinlagen und das Agio auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Konto . Die Treuhänderin ist zur Einzahlung – soweit sie<br />
ihre einlage treuhänderisch hält – im Innenverhältnis nur ver pflichtet, sofern und<br />
soweit sie ihrerseits Zahlungen von ihren Treugebern erhält und die Auszahlungsvoraussetzungen<br />
vorliegen. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, ausstehende<br />
pflichteinlagen im eigenen namen geltend zu machen und einzutreiben.<br />
2. Ausstehende pflichteinlagen sind ab fälligkeit zu verzinsen. Verspätete einzahlungen<br />
berechtigen die Gesellschaft zur Geltendmachung von Ver zugszinsen in Höhe von bis<br />
zu 1,0 % pro Monat, gerechnet vom Zeitpunkt des Verzugs beginns an. Die Treuhände-<br />
rin kann jedoch im Rahmen des kaufmännischen Mahnverfahrens auf Verzugszinsen<br />
verzichten. Sie ist zu Zinszahlungen an die Gesellschaft nur insoweit verpflichtet, als<br />
sie ihrerseits entsprechende Zahlungen von säumigen Treugebern erhält.<br />
3. Kommt ein Kommanditist seiner einzahlungsverpflichtung trotz Mah nung und<br />
Nachfristsetzung nicht oder nur teilweise nach, kann er gem . § 15 Abs . 3 aus der<br />
Gesellschaft ausgeschlossen werden .<br />
4 . Endet das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin und einem Treugeber<br />
– aus welchem Rechtsgrund auch immer -, so reduziert sich die Einlage der Treuhänderin<br />
entsprechend, es sei denn, die Hanse Capital setzt das Treuhandverhältnis<br />
mit einem oder mehreren anderen Treugeber(n) fort . Die Treuhänderin hat die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin über die Beendigung eines jeden Treuhandverhältnisses<br />
unverzüglich schriftlich zu informieren .<br />
5. über die Verpflichtung eines Gesellschafters hinaus, seine einlage zu leisten, übernehmen<br />
die Kommanditisten weder gegenüber der Komplemen tärin noch gegenüber<br />
Dritten irgendwelche Verpflichtungen, Haftungen, Mithaftungen, Ausgleichsoder<br />
nachschussverpflichtungen. Dies gilt auch für den fall der liquidation. es<br />
verbleibt bei der beschränkten Haftung nach den §§ 171 ff . HGB .<br />
6. Die etwaige Verpflichtung eines Gesellschafters, bilanzielle Gewinnantei le zu versteuern,<br />
bleibt hiervon unberührt .<br />
7 . Für vorzeitige Einzahlungen ab der 2 . Rate gegenüber den vertraglichen, im<br />
Zeichnungs schein aufgeführten einzahlungskonditionen erfolgt eine Verzinsung in<br />
Höhe von 2,0 % p .a . bezogen auf den vorzeitig eingezahlten Betrag ohne Berück-<br />
sichtigung des Agios. Zinsen werden gutgeschrieben, wenn die ein zahlung vorzeitiger<br />
Beträge früher als einen Monat vor dem gesellschaftsver traglichen Termin erfolgt .<br />
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte der Ge sellschaft mit<br />
kaufmännischer Sorgfalt in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag, den<br />
Beschlüssen des Beirats und der Gesellschaf terversammlung zu führen . Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist von allen Beschränkungen des § 181 BGB<br />
sowie des § 112 HGB befreit . Sie ist berechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />
dritter Perso nen/Unternehmen zu bedienen .<br />
2 . Der Erwerb von Schiffen durch die Schifffahrtsgesellschaften sowie die hiermit<br />
zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />
per sönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen des vorherigen Investitionsbeschlusses<br />
durch den Investitionsausschuss .<br />
3 . Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der per sönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirats so-<br />
weit gewählt:<br />
3 .1 die Übertragung von Kommanditanteilen, die die Gesellschaft an einer Schifffahrtsgesellschaften<br />
hält<br />
3 .2 die Hingabe von Darlehen, sofern es sich nicht um die Hingabe von Darlehen an<br />
die Schifffahrtsgesellschaften handelt<br />
3 .3 das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften und Garan tien, sofern<br />
es sich nicht um das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften und<br />
Garan tien für die Schifffahrtsgesellschaften handelt .<br />
4 . Die persönlich haftende Gesellschafterin kann folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
und Maßnahmen eigenständig vornehmen:<br />
4.1 die zur Zwischen- und endfinanzierung der Anschaffung der Komman ditanteile erforder-<br />
lichen Verträge. Als genehmigt gelten Darlehensverträge zwischen der Gesellschaft und<br />
den Schifffahrtsgesellschaften zur Zwischenfinanzierung des erwerbs von Schiffen.<br />
4 .2 Gewährung von Darlehen an und Aufnahme von Darlehen von den in der Präambel<br />
genannten Tochtergesellschaften zum Ausgleich von liquiditätsüberschüssen und
GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
unterdeckungen; auch ohne Vereinbarung drittüblicher Konditionen, insbesondere<br />
Zinsen und Sicherheiten.<br />
4.3 Verträge zur einwerbung von Kommanditkapital<br />
4 .4 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin über die Betreuung<br />
der im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten sowie der mittelbar<br />
beteiligten Treugeber<br />
4.5 Die Anlage der freien liquidität in Termingeld sowie in deutschen inflationsindexierten<br />
Bundeswertpapieren .<br />
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Zusammenwirken mit der Treuhandkommanditistin<br />
ermächtigt, einen Kommanditisten, der seine fäl lige Einlage<br />
trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise<br />
nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />
oder teilweise auszuschließen und ggf . an seiner Stelle einen oder mehrere neue<br />
Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf. Der ausscheidende Komman ditist trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen<br />
bleibt davon unberührt . Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.<br />
Die persönlich haftende Ge sellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />
Rückzahlungsansprüchen berechtigt . Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />
Kommanditist nicht. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung für die<br />
nicht rechtzeiti ge Erbringung der Einlage des Treugebers an die Treuhandkommanditistin<br />
. Endet das Treuhandverhältnis zur Treuhandkommanditistin, gleich aus<br />
welchem Rechtsgrund, so ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Herabsetzung<br />
ihrer Kommanditeinlage in Höhe des Nennbetrages der Kom manditeinlage zu<br />
verlangen .<br />
6 . Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der persön lich haf-<br />
tenden Gesellschafterin zu vertretendem Grund berechtigt, durch einen Be-<br />
schluss, der einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen be darf, der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin die Vertretungsmacht und Geschäftsfüh-<br />
rungsbefugnis zu entziehen und eine oder mehrere natürliche oder juristische<br />
Personen als persönlich haftende(n) Gesellschafter zusätz lich in die Gesellschaft<br />
aufzunehmen . Die persönlich haftende Gesellschaf terin hat dabei kein Stimm-<br />
recht . Ein solcher Beschluss wird erst wirksam, wenn die abberufene persönlich<br />
haftende Gesellschafterin von der persönli chen Haftung für die hypothekarisch<br />
gesicherten Darlehen durch die jewei ligen Gläubiger und aus sämtlichen im Zu-<br />
sammenhang mit dem Einsatz und der Finanzierung des Schiffes übernommenen<br />
Verpflichtungen freigestellt ist. Dazu genügt es, dass ein von den hypothekarisch<br />
gesicherten Gläubigern akzeptierter Dritter sich zur Übernahme der Haftung bereit<br />
erklärt .<br />
§ 8 Investitionsausschuss<br />
1 . Die Gesellschaft richtet einen Investitionsausschuss ein . Dies geschieht, da im<br />
Interesse der Wahrnehmung günstiger Investitionsgelegenheiten die Zeit für eine<br />
Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses im Regelfall nicht ausreichend<br />
sein dürfte. Gleichzeitig soll die angesichts der zu fondsauflegung noch nicht feststehenden<br />
Investitionsobjekte („Blindpool“) erforderliche möglichst hohe objektivität<br />
der Investitionsentscheidungen gewährleisten werden .<br />
2 . Der Investitionsausschuss besteht aus mindestens drei natürlichen Personen, maximal<br />
aus 9 natürlichen Personen .<br />
3 . Die Bestellung der Mitglieder des Investitionsausschusses erfolgt durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin . Geschäftsführer und Angestellte der Hanse Capital<br />
Gruppe können dem Investitionsausschuss nicht angehören, ebenso nicht die unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
sowie mit diesen verwandte und verschwägerte Personen . Der Investitions-<br />
ausschuss muss über eine besondere fachliche Eignung für die Aufgaben gemäß<br />
Absatz 4 verfügen . Die Mitglieder müssen insbesondere über eingehende Erfahrungen<br />
in der Schifffahrtsbranche oder mit Investitionen in der Schifffahrtsbranche<br />
verfügen . Die persönlich haftende Gesellschafterin bestimmt aus dem Kreis der<br />
Mitglieder des Investitionsausschusses bis spätestens 1. Juli 2010 einen Vorsitzenden<br />
sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist nur aus<br />
wichtigem Grund und mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
austauschbar. Der Vorsitzende gibt dem Investitionsausschuss eine Geschäftsordnung.<br />
Der Vorsitzende, bei Ver hinderung sein Stellvertreter, vertritt den Investitionsausschuss<br />
gegenüber Dritten .<br />
4 . Der Investitionsausschuss hat die Aufgabe der Prüfung aller Investitionsentscheidungen<br />
der Gesellschaft und der Schifffahrtsgesellschaften . Hierzu gehören im<br />
Wesentlichen folgende Aufgaben:<br />
4 .1 Beurteilung der eingegangenen Angebote für potenzielle Investitionsobjekte anhand<br />
geeigneter Kriterien<br />
4 .2 Beschlussfassung über das vom Investitionsausschuss festgelegte Investitionsobjekt<br />
mit einem Kaufpreislimit<br />
4 .3 Weiterleitung des Beschlusses an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
5. Die Arbeit im Investitionsausschuss soll bei Vorliegen entsprechender Angebote<br />
sehr zeitnah erfolgen, um die Wahrnehmung günstiger Kaufgelegenheiten nicht zu<br />
gefährden. Die Geschäftsordnung bzw. in Zweifelsfällen der Vorsitzende des Investitionsausschusses<br />
legt den Zeitraum fest, der für eine Investitionsentscheidung<br />
nicht überschritten werden darf .<br />
6 . Der Investitionsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder<br />
an der Abstimmung teilnimmt . Die Abstimmung kann in physischer Präsenz der<br />
Mitglieder, aber auch schriftlich, per Fax, per e-Mail oder auch fernmündlich erfolgen<br />
. Im Falle fernmündlicher Abstimmungen ist unverzüglich ein Gesprächsprotokoll<br />
anzufertigen. Vertretung durch ein anderes Investitionsausschussmitglied mit<br />
schriftlicher Vollmacht ist zulässig. Jedes Investitionsausschussmitglied kann nur<br />
ein weiteres Mitglied vertreten . Beschlüsse über Investitionen sind vom Investitionsausschuss<br />
einstimmig zu treffen .<br />
7. über die Verhandlungen und Beschlüsse des Investitionsausschusses soll ein<br />
von dem Vor sitzenden des Investitionsausschusses oder dessen Stellvertreter zu<br />
unterzeichnendes Protokoll gefertigt werden, das den Investitionsausschussmitgliedern,<br />
der Geschäftsführung und den Gesellschaftern der per sönlich haftenden<br />
Gesellschafterin zur Verfügung gestellt werden soll.<br />
8. Ist der Investitionsausschuss über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen<br />
seit Vorliegen von aus Sicht des Vorsitzenden lohnenden Investitionsangeboten<br />
nicht zu einem Investitionsbeschluss gelangt oder wiederholt nicht zu einstimmigen<br />
Beschlüssen gelangt und steht zu befürchten, dass die Gesellschaft aus diesem<br />
Grund heraus Schaden nehmen könnte, so können auf Antrag des Vorsitzenden<br />
des Investitionsausschusses mit einfacher Mehrheit einzelne Mitglieder des Investitionsausschusses<br />
abberufen werden . Ersatzmitglieder können von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bestellt werden .<br />
9 . ohne Beschlussfassung des Investitionsausschusses darf die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin keine Investition tätigen . Allerdings hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin gegenüber den Investitionsbeschlüssen des Investitionsausschusses<br />
ein Vetorecht.<br />
10 . Die Investitionsausschussmitglieder haben bei ihrer Investitionsausschusstätigkeit<br />
ordentlich und ge wissenhaft zu handeln . Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse<br />
der Ge sellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen<br />
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GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
durch ihre Tätigkeit im Investitionsausschuss bekannt geworden sind, haben sie<br />
Stillschweigen zu bewahren .<br />
11. Der Vorsitzende des Investitionsausschusses erhält ein Honorar in Höhe von euR<br />
7.500,- p.a. beginnend im Jahr 2010. Der Vorsitzende hat darüber hinaus Anspruch<br />
auf angemessenen Ersatz seiner Auslagen . Die übrigen Mitglieder des Investitionsausschusses<br />
haben keinen Anspruch auf Vergütung oder ersatz ihrer Auslagen.<br />
12. Die Haftung der Mitglieder des Investitionsausschusses ist auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrläs sigkeit beschränkt . Die Haftung je Investitionsausschussmitglied und Haftungsfall,<br />
ausge nommen für Vorsatz, ist auf euR 10.000 beschränkt.<br />
13 . Der Investitionsausschuss besteht bis zum Abschluss der Investitionstätigkeit der<br />
Gesellschaft bzw . der Schifffahrtsgesellschaften .<br />
§ 9 Beirat<br />
1 . Die Gesellschaft wird einen Beirat bestellen, der aus drei natürlichen Per sonen<br />
besteht . Mindestens zwei Beiratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder werden<br />
von der Gesellschafterversammlung gewählt . Die Bestellung des Beirats soll spä-<br />
testens nach Abschluss der Investitionstätigkeit erfolgen . Ein Beiratsmitglied kann<br />
von der persönlich haftenden Gesellschafterin benannt werden . Bis zur Wahl des<br />
Beirats kann die persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat<br />
be rufen oder dem Investitionsausschuss kommissarisch die Beiratsfunktion über-<br />
tragen . Der nautisch-technische Bereederer der Schifffahrts gesellschaften und<br />
die Treuhandkommanditistin können je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen<br />
entsenden, der zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat . Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin und die Gesell schafter der persönlich haftenden Ge-<br />
sellschafterin sind berechtigt, an allen Sitzungen des Beirates teilzunehmen .<br />
2 . Der Beirat ist identisch mit dem Beirat der Schifffahrtsgesellschaften . Er übt die<br />
in diesem Vertrag, insbesondere in den Bestimmungen des § 7 Abs. 3, und den<br />
Gesellschaftsverträgen der Schifffahrtsgesellschaften bezeichne ten Befugnisse<br />
aus . Er ist nach den Bestimmungen der §§ 51a und 51b GmbHG berechtigt, sich<br />
jederzeit über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft(en) zu unterrichten sowie die<br />
Handelsbücher der Gesellschaft(en) einzusehen, darf aber hierdurch den ordentlichen<br />
Geschäftsbetrieb nicht maßgeblich stören .<br />
3. Die Amtszeit des Beirats beträgt drei Jahre.<br />
4. Zum Beirat kann nur gewählt werden, wer nicht direkt oder indirekt im Wettbewerb<br />
der Gesellschaft steht .<br />
5 . Geschäftsführer und Angestellte der Hanse Capital Gruppe können dem Beirat<br />
nicht angehören, ebenso nicht die unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafter<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie mit diesen verwandte und verschwägerte<br />
Personen .<br />
6. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.<br />
er gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Vorsitzende, bei Ver hinderung<br />
sein Stellvertreter, vertritt den Beirat gegenüber Dritten .<br />
7 . Die Beiratsmitglieder können jederzeit abberufen werden . Die Abberu fung des<br />
von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmten Bei ratsmitgliedes kann<br />
allein durch diese erfolgen . Die Abberufung weiterer Beiratsmitglieder kann im<br />
schriftlichen Beschlussverfahren oder in der Ge sellschafterversammlung mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen .<br />
8 . Scheidet während der Amtsdauer ein gewähltes Beiratsmitglied aus, so ist<br />
im schriftlichen Beschlussverfahren, bzw . auf der nächsten Gesellschafter-<br />
versammlung, bis zur Beendigung der Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen .<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt nimmt das ersatzmitglied diese position wahr.<br />
9 . Der Beirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an wesend ist .<br />
Vertretung durch ein anderes Beiratsmitglied mit schriftlicher Vollmacht ist zulässig.<br />
über die Verhandlungen und Beschlüsse des Beirates ist ein von dem Vorsitzenden<br />
des Beirates zu unterzeichnendes Protokoll zu fertigen, das den Beiratsmitgliedern,<br />
der Geschäftsführung und den Gesellschaftern der per sönlich<br />
haftenden Gesellschafterin zur Verfügung zu stellen ist. Jedes Beiratsmitglied kann<br />
nur ein weiteres Mitglied vertreten . Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen; schriftliche oder fernmündliche Abstimmung ist zulässig.<br />
Kommt es im Beirat nicht zu einer Beschlussfassung, so kann die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin eine Gesellschafterversammlung einberufen, welche über<br />
die vom Beirat nicht entschiedenen Fragen beschließt .<br />
10 . Die Beiratsmitglieder haben bei ihrer Beiratstätigkeit ordentlich und ge wissenhaft<br />
zu handeln . Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Ge sellschaft, namentlich<br />
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit im<br />
Beirat bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren .<br />
11 . Die gewählten bzw . benannten Mitglieder des Beirates haben Anspruch auf angemessenen<br />
ersatz ihrer Auslagen und auf eine Vergütung. Die Vergütung beträgt<br />
4 .000 EUR p .a . pro erworbenes Schiff bzw . max . 9 .000 EUR p .a . bei drei und mehr<br />
erworbenen Schiffen für den gesamten Beirat. Im Jahr der Bestellung erhält der<br />
Beirat die Vergütung zeitanteilig. Die Aufteilung des Gesamtbetrages p.a. auf den<br />
Vorsitzenden sowie die weiteren Beiratsmitglieder obliegt dem Beirat selbst. Die<br />
Vergütung ist fällig, sobald der Jahresabschluss des betreffenden Kalen derjahres<br />
festgestellt ist. Der ersatz von Auslagen ist sofort fällig. Vertreter des Bereederers,<br />
der Treuhandkommanditistin bzw. der Verwaltungstreuhän derin sowie der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin, die an Beiratssitzun gen teilnehmen, haben<br />
Anspruch auf angemessenen Ersatz ihrer Auslagen, jedoch keinen Anspruch auf<br />
eine darüber hinausgehende Vergütung.<br />
12. Die Haftung der Mitglieder des Beirates ist auf Vorsatz und grobe fahrläs sigkeit<br />
beschränkt. Die Haftung je Beiratsmitglied und Haftungsfall, ausge nommen für Vorsatz,<br />
ist auf 10 .000 EUR beschränkt .<br />
§ 10 Gesellschafterversammlung<br />
1. Spätestens Abschluss der Investitionstätigkeit findet eine präsenz-Gesellschafterversammlung<br />
statt . Dort soll über das Ergebnis der Investitions- und Finanzierungsphase<br />
berichtet und der Beirat der Gesellschaft gewählt werden .<br />
2. ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich inner halb von<br />
zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt, es sei denn die Gesell-<br />
schafterversammlung wird gemäß Abs . 17 nach dem Umlaufverfahren abgehal-<br />
ten . Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzube rufen, wenn<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin dies für zweckmäßig hält oder der Beirat<br />
oder Gesellschafter, deren Kapitalanteile mindestens 25 % des gesamten Gesellschaftskapitals<br />
betragen, die einberufung unter Angabe des Zweckes und der<br />
Tagesordnung gegenüber der persönlich haften den Gesellschafterin schriftlich<br />
verlangen . Eine außerordentliche Gesell schafterversammlung kann auch mit<br />
einer verkürzten, den jeweiligen Umständen angemessenen Ladungsfrist einbe-<br />
rufen werden . Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin der Aufforderung<br />
nicht binnen zwei Wochen nach, sind der Beirat oder die Gesellschafter, die das<br />
Verlangen ordnungsgemäß erklärt haben, selbst zur einberufung berechtigt. Im<br />
Regelfall soll die Gesellschafterversammlung zusammen mit der Treugeberversammlung<br />
der Treuhänderin abgehalten werden . Nachfol gende Regelungen gel-<br />
ten insoweit auch für die Treugeberversammlungen .
GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
3 . Ladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen durch die persön lich haftende<br />
Gesellschafterin unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen,<br />
gerechnet vom Tage der Absendung . Die Ladung hat schriftlich an die letzte der<br />
Gesellschaft bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu erfolgen . Sofern<br />
der jeweilige Gesellschafter zugestimmt hat, kann die Ladung dem Gesellschafter<br />
auch per E-Mail zugesandt werden . Ist der Gesellschaft bekannt, dass ein Gesellschafter<br />
abwesend ist, so kann die Ladung wirksam nur an einen vom ab wesenden<br />
Gesellschafter zu benennenden Bevollmächtigten erfolgen . Dies gilt jedoch nur,<br />
soweit eine solche Bevollmächtigung der Gesellschaft vorher mitgeteilt wurde .<br />
4 . Die persönlich haftende Gesellschafterin legt die Tagesordnung fest . Hierbei kann<br />
sie auch, wenn dies rechtlich oder wirtschaftlich sinnvoll erscheint, auf die Aufnahme<br />
einzelner der in Abs . 11 genannten Themen in die Tagesordnung verzichten .<br />
Änderungswünsche zur Tagesordnung sind der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
innerhalb von 10 Tagen nach Datum des Poststempels der Einladung zur<br />
Versammlung anzumelden. Rechtzeitige änderungen kön nen von der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin in die Tagesordnung aufgenommen werden . Sofern<br />
rechtzeitig angemeldete änderungen nicht aufgenommen wurden, stimmt die Versammlung<br />
über die Erweiterung der Tagesordnung ab .<br />
5. Die Gesellschafterversammlungen finden grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft<br />
oder in einer Stadt in Deutschland statt .<br />
6 . Der persönlich haftenden Gesellschafterin ist es gestattet, ihre Gesellschafterversammlungen<br />
zusammen mit den Gesellschafterversammlungen der Schifffahrtsgesellschaften<br />
abzuhalten. Beschlussfassungen finden getrennt nach den<br />
einzelnen Gesellschaften statt, so dass die Stimmverhältnisse gewahrt bleiben .<br />
Verschiedene erörterun gen, wie zur lage der Gesellschaft, werden dabei aber gemeinsam<br />
abgehalten .<br />
7. Jeder Kommanditist ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversamm lung durch<br />
eine mit schriftlicher Vollmacht versehene person vertreten zu lassen. eine solche<br />
Vollmacht kann jedoch nur wirksam Verwandten ersten Grades und in häuslicher,<br />
eheähnlicher Gemeinschaft lebenden personen, einem zur beruflichen Schweigepflicht<br />
verpflichteten Angehörigen eines rechtswirtschafts-, oder steuerberatenden<br />
Berufes oder einem Vermittler der Kommanditeinlage an der Gesellschaft erteilt<br />
werden. Die Vollmacht ist jederzeit auch gegenüber der Gesellschaft widerruflich.<br />
Neben den Kom manditisten nimmt der Beirat an der Gesellschafterversammlung<br />
teil .<br />
8 . Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin geleitet. Der Versammlungsleiter bestimmt den protokollführer.<br />
Der Versammlungsleiter kann den Vorsitz der Gesellschaf terversammlung<br />
einem Mitglied des Beirates oder dem Vertreter der Treu handkommanditistin übertragen.<br />
ein ergebnisprotokoll ist ausreichend und vom Versammlungsleiter und<br />
dem Protokollanten zu unterzeichnen . Es ist allen Stimmberechtigten zu übersenden<br />
. Sofern der jeweilige Gesellschafter zugestimmt hat, kann das Protokoll dem<br />
Gesellschafter auch per E-Mail zugesandt werden . Sein Inhalt gilt als genehmigt,<br />
wenn der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht innerhalb von vier Wochen<br />
nach Abgabe des Protokolls zur Post ein schriftlicher Widerspruch zugegangen<br />
ist . Über einen etwaigen Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung<br />
.<br />
9 . Die Treuhandkommanditistin darf von ihrem Stimmrecht unter Berück sichtigung<br />
der ihr aufgrund des Treuhandvertrages von dem Treugeber er teilten Weisungen<br />
unterschiedlich Gebrauch machen, so dass auf diese Wei se dem Willen aller Treugeber<br />
entsprochen wird (gespaltene Stimmabgabe) .<br />
10 . Soweit Weisungen von den Treugebern nicht erteilt werden oder nicht rechtzeitig<br />
eingeholt werden können, ist die Treuhänderin berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen selbstständig zu entscheiden und abzustimmen . Sie hat dabei die berechtigten<br />
Interessen der Treugeber sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Schifffahrtsgesellschaft ergebenden Rechte und Verpflichtungen zu beachten<br />
und ggf . gegeneinander abzuwägen . In Fällen, in denen die Treuhänderin nicht<br />
mehr rechtzeitig Weisungen einho len konnte, hat sie die Treugeber über ihre Entscheidungen<br />
und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten .<br />
11 . Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag<br />
oder Gesellschafterbeschluss sonstige Gegenstände zur Beschlussfassung<br />
überwiesen sind, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />
zu beschließen über:<br />
11.1 feststellung des Jahresabschlusses;<br />
11.2 Wahl des Abschlussprüfers;<br />
11.3 Verwendung des Jahresergebnisses und den Auszahlungsvorschlag der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin<br />
11.4 entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Treuhän derin;<br />
11.5 Wahl und entlastung des Beirates;<br />
12 . Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />
des stimmberechtigten Kapitals vertreten ist. fehlt es an dieser Voraussetzung,<br />
so ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften nach Abs . 3 mit derselben<br />
Tagesordnung eine neue Gesellschafterversamm lung einzuberufen, die ohne<br />
Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kapitals beschlussfähig ist . Auf diesen<br />
Sachstand ist in der Einladung hinzuweisen .<br />
13 . Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Ausübung des Stimmrechts<br />
der Gesellschaft in den ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
der Schifffahrtsgesellschaften, soweit die Beschlussgegenstände in<br />
den Schifffahrtsgesellschaften bekannt sind . Die Ausübung des Stimmrechts der<br />
Gesellschaft erfolgt in den Schifffahrtsgesell schaften durch die Stimmberechtigten .<br />
Stimmberechtigt ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die ihr Stimmrecht<br />
auch auf die Treuhandkom manditistin übertragen kann . Die Stimmberechtigte<br />
hat ihr Stimmrecht in der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft entsprechend dem<br />
Gesellschafterbe schluss auszuüben, sofern die Abstimmung Beschlussgegenstand<br />
einer Gesellschafterversammlung in der Beteiligungsgesellschaft gewesen<br />
ist . Andernfalls übt die persönlich haftende Gesellschafterin das Stimmrecht für die<br />
Beteiligungsgesellschaft nach pflichtgemäßen ermessen aus. Sie hat dabei die berechtigen<br />
Interessen der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft zu beachten .<br />
14. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die Gesellschaft ihre Beschlüsse<br />
mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen . Auf je volle EUR 1 .000<br />
Kommanditkapital entfällt eine Stimme . Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />
ein Beschluss über die folgenden Angelegenheiten bedarf einer Zwei-<br />
Drittel-Mehrheit aller ab gegebenen Stimmen und der Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesell schafterin:<br />
14.1 die Veräußerung von Seeschiffen durch eine der Schiff fahrtsgesellschaften, auch<br />
die abstrakte Übertragung des Eigentums<br />
14 .2 jede Änderung des Gesellschaftsvertrages einer der Schifffahrtsgesell schaften und<br />
der Dachgesellschaft;<br />
14.3 die Auflösung der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaften und der Dach gesellschaft;<br />
15 . Treugeber dürfen das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin anteilig, d . h . ent-<br />
sprechend der Stimmkraft ihrer wirtschaftlichen Beteiligung an der Gesellschaft,<br />
unmittelbar selbst ausüben, soweit sie nach den Bestim mungen des Treuhand-<br />
vertrages hierzu bevollmächtigt sind . Machen sie davon nicht Gebrauch, so kann<br />
die Treuhandkommanditistin unter Berück sichtigung des Treuhandvertrages unter-<br />
schiedlich Gebrauch machen, um damit dem Willen aller Treugeber zu entsprechen .<br />
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GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
16 . Eine Anfechtung, bzw . ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Gesell-<br />
schafterbeschlusses, ist durch die Kommanditisten innerhalb von sechs Wochen<br />
nach Absendung des Protokolls (Datum des Poststempels) an die Gesellschaft zu<br />
richten . Hilft die Gesellschaft nicht ab, so ist eine An fechtung bzw . Feststellung der<br />
Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses nur innerhalb von sechs Wochen nach<br />
Ablehnung durch die Gesellschaft (Datum des Poststempels) durch eine gegen die<br />
Gesellschaft gerichtete Klage zulässig . Nach Ablauf der jeweiligen Fristen gilt ein<br />
etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt .<br />
17 . Gesellschafterbeschlüsse/Gesellschafterversammlungen können grund sätzlich<br />
auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt bzw. gefasst werden. Im falle der<br />
schriftlichen Ab stimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschafter<br />
schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandes dazu aufzufordern<br />
. Die Aufforderung zur Stimmabgabe erfolgt mit einer Frist von drei Wochen,<br />
gerechnet vom Tage der Absendung bis zum Eingang der schriftlichen Stimmabgabe<br />
bei der persönlich haftenden Gesellschafterin . Die Ergebnisse ei ner schriftlichen<br />
Abstimmung können vom Beirat geprüft werden . Sie werden in einem Proto koll<br />
festgehalten und den Gesellschaftern durch Übersendung einer Kopie des Protokolls<br />
mitgeteilt . Sofern der jeweilige Gesellschafter zugestimmt hat, kann das Protokoll<br />
dem Gesellschafter auch per E-Mail zugesandt werden .<br />
§ 11 Gesellschafterkonten<br />
1 . Für jeden Kommanditisten werden ein Festkapitalkonto (1), ein variables Kapitalkonto<br />
(2) und ein Ergebnissonderkonto (3) geführt .<br />
2. Die pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 3 und 4 werden auf den<br />
Festkapitalkonten gebucht . Das Agio gemäß § 4 Abs . 5 wird auf dem Kapitalkonto<br />
2 gebucht .<br />
3 . Auf weiteren separaten, variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem<br />
Festkapital zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht .<br />
4. Auf den ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Ver luste gebucht.<br />
Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen der Kommanditisten<br />
übersteigen .<br />
5 . Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen .<br />
§ 12 Jahresabschluss<br />
1. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin innerhalb<br />
der gesetzlichen Frist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen . Bei<br />
der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die steuerrecht lichen Vorschriften zu<br />
beachten, soweit dies handelsrechtlich zulässig oder maßgeblich ist .<br />
2. Die Jahresabschlüsse derjenigen Geschäftsjahre, die sich mit der Investi tionsphase<br />
befassen, sind in jedem Fall von einem von den Gesellschaftern zu wählenden Steu-<br />
erberater oder Wirtschaftsprüfer zu prüfen . Die Prüfung hat nach den Grundsätzen<br />
handelsrechtlicher pflichtprüfungen analog § 316 ff. HGB zu erfolgen. Auch die fol-<br />
genden Jahresabschlüsse sind von einem von den Kommanditisten zu wählenden<br />
Steuerberater zu prüfen, sofern die Gesell schafterversammlung dies beschließt .<br />
3. Der gemäß Abs. 1 aufgestellte und nach Abs. 2 geprüfte Jahresabschluss ist dem<br />
Beirat vorzulegen<br />
4. Der mit Bestätigungsvermerk eines Steuerberaters versehene Jahresab schluss der<br />
Gesellschaft (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang so wie ggf. lagebericht)<br />
ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin den Kommanditisten mit der Auf-<br />
forderung zur Abstimmung im schriftlichen Beschlussverfahren bzw . mit der Einberu-<br />
fung zur Gesellschafterversamm lung vorzulegen . Mit der Einladung zur Gesellschaf-<br />
terversammlung, die über feststellung des Jahresabschlusses beschließt, sind den<br />
Kommanditisten die Abschriften des Jahresabschlusses zu übersenden.<br />
5 . Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofern nicht zwingende<br />
gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig machen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen<br />
auf das Anlagevermögen vorzunehmen . Nachträgliche Änderungen<br />
der Steuerbilanz sind in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen<br />
. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes<br />
Änderungen vorzunehmen sind, ha ben diese bindende Wirkung für alle Gesellschafter<br />
.<br />
6 . Die persönlich haftende Gesellschafterin wird einen Antrag zur Besteuerung gemäß<br />
§ 5a EStG (Tonnagegewinnermittlung) stellen .<br />
§ 13 Leistungen der Gesellschafter, Vergütungen und Ergebnisverteilung<br />
Die nachfolgend genannten Gesellschaften übernehmen die im Folgenden jeweils<br />
dargestellten besonderen entgeltlichen leistungen, damit der Zweck der Gesellschaft<br />
bestmöglich erreicht wird .<br />
1 . Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden alle Kosten, die ihr für die Geschäftsführung<br />
und Vertretung der Gesellschaft entstehen, sowie alle von ihr im Interesse der<br />
Gesellschaft verauslagten Aufwendun gen von der Gesellschaft ersetzt. Zusätzlich er-<br />
hält die persönlich haf tende Gesellschafterin zum Ausgleich für ihr Haftungsrisiko und<br />
für Geschäftsführungstätigkeiten eine feste Vergütung von pauschal euR 5.000,00 pro<br />
Kalenderjahr. für das Kalen derjahr 2010 erhält sie eine feste Vergütung von pauschal<br />
euR 5.000,00. Ab 2011 erhöht sich die Vergütung um 2,5 % p.a..<br />
2 . Die Treuhänderin erhält für die Einrichtung der Treuhand eine einmalige Treuhandge-<br />
bühr in Höhe von 0,5 % des endgültigen Kommanditkapitals der Beteiligungsgesell-<br />
schaft. Bis spätestens 30. Juni 2010 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von euR<br />
80 .000,00 fällig . Am Ende des 1 . Quartals 2011 soll die exakte Abrechnung der einma-<br />
ligen Treuhandgebühr vorgenommen werden . Aufwendungen Dritter z .B . Rechtsbe-<br />
ratung, Kosten des Jahresabschlus ses und der Steuerberatung, Anwaltskosten beim<br />
Inkasso sowie Kosten der Handelsregistereintragung sind gesondert zu entgelten .<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre treuhänderisch verwalteten und betreuten Komman-<br />
diteinlagen und mittelbaren Beteiligungen der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbe-<br />
teiligungs GmbH & Co . KG ab 2010 von der Gesellschaft eine pauschale jährliche<br />
Treuhandprovision in Höhe von 0,1 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
verwalteten Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft, zahlbar in vierteljährlichen<br />
Teilbeträgen am ende eines Quartals. Der Vertrag endet mit der liquidation<br />
der Gesellschaft. Im Jahr der Beendigung der Gesellschaft bzw. bei Vertragsbeeendigung<br />
erhält die Treuhänderin die Vergütung zeitanteilig. Die jährliche Treuhandprovision<br />
kann durch die Treuhänderin ab 2011 jährlich um 2,5 % erhöht werden . Ist der<br />
lebenshaltungskostenindex des abgelaufenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr stärker<br />
gestiegen, kann die Treuhandprovision durch die Treuhänderin auch statt dessen<br />
um die prozentuale Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden .<br />
3 . Die unter Abs . 1 und 2 genannten Positionen sind Aufwand der Gesell schaft . Die<br />
vorgenannten Vergütungen verstehen sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher umsatzsteuer<br />
.<br />
4. Das verbleibende ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer getätigten<br />
pflichteinlagen verteilt.<br />
Soweit ein Kommanditist der Gesellschaft wirksam beigetreten ist und die erste<br />
Rate von 50 % (zzgl. Agio) bis zum 15. Juli 2010 eingezahlt hat, erhält er eine
GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
einmalige Auszahlung von 5 % auf die erste eingezahlte Rate (ohne Agio) seines<br />
Kommanditkapitals . Diese Regelung gilt analog für einen wirksamen Gesellschaftsbeitritt<br />
und eine Einzahlung der ersten Rate von 50 % (ohne Agio) bis zum<br />
15 . oktober 2010 mit einer Auszahlung in Höhe von 3 % . Maßgebend ist der Tag<br />
der Gutschrift auf dem eigenkapital-Sammelkonto. Diese einmalige Zusatzentnahme<br />
wird nach einmaligem Beschluss der Gesellschafterversammlung über<br />
eine Gewinnausschüttung zur Zahlung fällig.<br />
Für das Geschäftsjahr 2010 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – unabhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die<br />
Verlustsonderkonten – soweit steuerrechtlich zulässig – im selben Verhältnis zueinander<br />
stehen wie die übernommenen Kommanditeinlagen. Die Vertei lung erfolgt<br />
dabei grundsätzlich in der Weise, dass den in 2010 eintretenden Gesellschaftern<br />
das ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis ihrer pflichtein lagen bis zur Gleichstellung<br />
der Verlustsonderkonten zunächst allein zuge wiesen wird. erhöhungen<br />
der Kommanditeinlagen werden wie Beitritte be handelt . Das nach Abzug dieser<br />
Vorabverteilung verbleibende ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer pflichteinlagen verteilt.<br />
Für das Geschäftsjahr 2011 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – un abhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die Verlustsonderkon-<br />
ten – soweit steuerrechtlich zulässig – im selben Ver hältnis zueinander stehen wie<br />
die übernommenen Kommanditeinlagen. Die Verteilung erfolgt dabei grundsätzlich<br />
in der Weise, dass einzelnen Gesell schaftern das ergebnis der Gesellschaft im Ver-<br />
hältnis ihrer pflichteinlagen bis zur Gleichstellung der Verlustsonderkonten zunächst<br />
allein zugewiesen wird . Erhöhungen der Kommanditeinlagen werden wie Beitritte<br />
behandelt. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende ergebnis wird auf<br />
alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer pflichteinlagen verteilt.<br />
Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 ist – falls erforderlich – entsprechend zu<br />
verfahren. Zum 31.12.2014 werden Verlustsonderkonten, sofern sie nicht im selben<br />
Verhältnis stehen wie die übernommenen Kommanditeinlagen, durch umbuchungen<br />
entsprechend angepasst .<br />
5 . Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im Übrigen einheitlich wie folgt geregelt:<br />
5.1 entnahmen sind nur in form von Auszahlungen nach feststellung des Jahresabschlusses<br />
und Beschlussfassung durch die ordentliche Gesellschaf terversammlung<br />
zulässig;<br />
5.2 entnahmen dürfen nur insoweit getätigt werden, als etwaige Auflagen von Kreditinstituten<br />
nicht entgegenstehen;<br />
5 .3 Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst mit etwaigen Forde rungen der<br />
Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter zu verrech nen;<br />
5.4 Sofern es die liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, wird die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin die im Emissionsprospekt vorgesehenen Auszah lungen an die<br />
Kommanditisten bereits im laufenden Geschäftsjahr, jeweils zum 15 . Dezember –<br />
und insofern abweichend von 5.1 – vornehmen;<br />
5 .5 Die persönlich haftende Gesellschafterin kann Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
ganz widersprechen oder diese angemessen reduzieren, soweit die Vermögens-<br />
und liquiditätslage der Gesellschaft diese Auszahlun gen nicht oder nicht in<br />
voller Höhe zulässt .<br />
§ 14 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1 . Die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Kommanditanteilen und Rechten<br />
an solchen sowie Teilen, bedarf zur Wirksamkeit der Zustim mung durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin und ist nur zum Wech sel eines Geschäftsjahres<br />
möglich . Die persönlich haftende Gesellschafterin erteilt bereits jetzt ihre<br />
Zustimmung zur übertragung von Gesellschaftsan teilen auf den Treugeber, auf<br />
Ehegatten und Kinder des Kommanditisten oder Treugebers .<br />
2 . Für die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Anteilen wird auf den Treu-<br />
handvertrag verwiesen .<br />
3 . Beabsichtigt ein Treugeber oder ein Kommanditist, seine Treugeberstel lung bzw .<br />
seinen Gesellschaftsanteil an einen Dritten zu veräußern, so steht der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe der folgenden Be stimmungen ein Vorkaufsrecht<br />
zu:<br />
3 .1 der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist hat der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin unter Angabe des mit dem Dritten vereinbarten Preises<br />
und der sonstigen Bedingungen auf dem Briefwege die beabsichtigte Veräußerung<br />
anzuzeigen;<br />
3.2 die persönlich haftende Gesellschafterin kann das ihr zustehende Vor kaufsrecht<br />
nur binnen vier Wochen nach Zugang der vollständigen Anzeige gemäß 3.1 ausüben.<br />
übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vor kaufsrecht aus, so ist<br />
der Treugeber oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen<br />
Gesellschaftsanteil Zug um Zug gegen Zah lung des Kaufpreises auf die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin zu über tragen;<br />
3.3 macht die persönlich haftende Gesellschafterin von ihrem Vorkaufs recht keinen<br />
Gebrauch, so kann der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist seinen<br />
Gesellschaftsanteil zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin nach den<br />
vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Ver tragsbedingungen an den Dritten<br />
veräußern .<br />
4 . Übertragungen von Gesellschaftsanteilen und Treugeberpositionen kön nen nur<br />
zum Wechsel eines Geschäftsjahres erfolgen . Die zu übertragenden Anteile, wie<br />
auch die im Fall von Teilübertragungen verbleibenden Anteile, sollen mindestens<br />
EUR 15 .000,- betragen und durch EUR 1 .000,- teilbar sein .<br />
5 . Bei Übertragungen - mit Ausnahme von Erbfällen - kann die Treuhänderin eine<br />
Dienstleistungspauschale in Höhe von EUR 150,- zzgl . USt vom Erwerber erheben .<br />
§ 15 Ausscheiden, Ausschluss eines Gesellschafters<br />
1 . Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht auf gelöst,<br />
sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt . Ein Ausscheiden<br />
eines Gesellschafters ist nur zum Wechsel des Kalenderjahres möglich .<br />
2 . Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
2.1 er die Gesellschaft gekündigt hat;<br />
2.2 ein Gläubiger des Kommanditisten der Gesellschaft wirksam gekündigt hat;<br />
2 .3 er gemäß nachfolgendem Abs . 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wor den ist .<br />
3 . Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn er/sie<br />
3.1 gegen Gesellschafterpflichten, den Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse<br />
schuldhaft grob verstoßen hat;<br />
3 .2 seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb<br />
eines Monats wieder aufgehoben worden ist;<br />
3.3 über sein Vermögen ein rechtskräftiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder<br />
die er öffnung mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />
3.4 mit der einzahlung seiner einlage ganz oder teilweise in Verzug kommt und sie<br />
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet .<br />
Der betroffene Gesellschafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberech tigt .<br />
4 . Die Ausschlussgründe gelten entsprechend, wenn sie in der Person eines Treugebers<br />
der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG eintreten . In diesem Falle<br />
scheidet die Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG mit der entsprechenden<br />
Beteiligung anteilig aus . Sie ist jedoch berechtigt, den Kommanditanteil durch<br />
Eingehung neuer Treuhandvereinbarungen auf rechtzuerhalten . Geschieht dieses<br />
nicht binnen drei Monaten, kann die per sönlich haftende Gesellschafterin in Höhe<br />
der ausgeschlossenen Komman ditanteile neue Kommanditisten aufnehmen .<br />
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GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
5 . Die Kosten der Auseinandersetzung trägt der ausgeschlossene Gesellschaf ter .<br />
6 . Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich durch die<br />
Gesellschafterversammlung eine neue persönlich haftende Gesell schafterin zu wählen .<br />
§ 16 Abfindung bei Ausscheiden/Ausschluss eines Gesellschafters<br />
1 . Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, so ist an den aus scheidenden<br />
Kommanditisten eine Abfindung zu zahlen, die sich aus der Bewertung der Gesellschaft<br />
zum Zeitpunkt des Ausscheidens ergibt. für diesen Zeitpunkt ist eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
zu erstellen, für die grundsätzlich die handelsrechtlichen<br />
Bewertungsgrundsätze gelten . Stille Reserven sind zu berücksichtigen, nicht aber<br />
ein eventueller Geschäfts- oder Firmenwert .<br />
2 . Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
aus, tragen die Gesellschaft und der kündigende Kommandi tist die<br />
Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz je zur Hälfte . In den übrigen<br />
Fällen hat der ausscheidende Kommanditist diese Kosten al lein zu tragen . Auf die<br />
insofern mutmaßlich von dem ausscheidenden Kom manditisten zu tragenden Kosten<br />
hat dieser einen angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />
3. für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt folgendes:<br />
3 .1 Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den Tag des Aus scheidens<br />
nach den Grundsätzen zu ermitteln ist, die für die Auseinander setzungsbilanz gelten .<br />
Die Abfindung beträgt 100 % von dem so ermittelten Wert. Scheidet der Komman-<br />
ditist aufgrund eines Beschlusses nach § 15 Abs . 3 aus wichtigem Grund aus der<br />
Gesellschaft aus, beträgt die Abfindung 60 % des nach Satz 1 ermittelten Wertes;<br />
3.2 Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zahlen. Die erste Rate ist am<br />
Ende des Monats fällig, der der Feststellung der Auseinandersetzungs bilanz folgt .<br />
Die Abfindung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit 1,375 % über dem jeweiligen<br />
Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der europäi schen Zentralbank zu verzinsen.<br />
Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu zahlen. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, die Abfindung vor fälligkeit zu zahlen.<br />
4 . Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesell schaft keine<br />
einigung über den Verkehrswert der Schiffe in den Schiff fahrtsgesellschaften ohne<br />
Berücksichtigung eines eventuell bestehenden Chartervertrages erzielt werden,<br />
wird dieser verbindlich durch zwei un abhängige, in der internationalen Schifffahrt<br />
erfahrene An- und Verkaufs makler als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das Mit-<br />
tel der Bewertungen maßgeblich ist . Sollte keine Einigung über die Ernennung der<br />
Schiedsgut achter erreicht werden, bestimmt die Handelskammer Hamburg selbige .<br />
Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft nur, wenn ein höherer als<br />
der von der Gesellschaft selbst geschätzte Schiffswert von den Sachver ständigen<br />
festgestellt wird . Andernfalls trägt der ausscheidende Komman ditist die Kosten .<br />
5. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens schwebenden<br />
Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht teil, soweit diese<br />
Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungs bilanz berücksichtigt sind .<br />
6 . Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungs guthaben,<br />
kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen . Hat er jedoch Entnahmen getätigt,<br />
sind diese an die Gesellschaft unverzüglich zurückzu zahlen, soweit sie die<br />
Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen .<br />
7 . Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung für Schul den der<br />
Gesellschaft nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit, als er von den Gläubigern<br />
in Anspruch genommen wird .<br />
8 . Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch Been digung eines<br />
Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden Bestimmun gen entsprechend, soweit<br />
die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf den Treugeber übertragen wird .<br />
9. ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge einer steu-<br />
erlichen Außenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen<br />
der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbi lanz entsprechend zu<br />
ändern und die Abfindung der änderung anzupassen.<br />
§ 17 Erbfolge<br />
1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt .<br />
2. Sind mehrere erben und/oder Vermächtnisnehmer vorhanden, können diese ihre<br />
Rechte als Kommanditisten nur einheitlich durch einen gemein samen Bevollmächtigten<br />
ausüben, der die Gesellschafterrechte wahrnimmt . Bis zur Benennung eines<br />
solchen Bevollmächtigten ruhen die Stimmrechte des von der Erbfolge betroffenen<br />
Gesellschaftsanteils .<br />
3. es ist zulässig, dass Kommanditisten für die Verwaltung ihrer Anteile nach ihrem<br />
Tode Testamentsvollstreckung anordnen .<br />
4 . Sofern eine Auseinandersetzung des Kommanditanteils unter den Erben erfolgt,<br />
sollen die einzelnen Anteile mindestens EUR 15 .000 erreichen und durch EUR<br />
1 .000 teilbar sein . Ansonsten kann eine Auseinandersetzung ge genüber der Gesellschaft<br />
nicht erfolgen .<br />
§ 18 Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter<br />
1 . Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesellschafte rin Auskünfte<br />
über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen . Sofern die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin einem begründeten Auskunftsver langen eines Kommanditisten<br />
in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige wichtige Gründe<br />
vorliegen, sind die Kommanditisten berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und<br />
Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtete person einsehen zu lassen.<br />
2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Beirat dürfen dann ge genüber<br />
einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die Ein sichtnahme in die<br />
Bücher und Schriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass<br />
der Kommanditist diese Rechte zu gesellschaftsfrem den Zwecken ausübt oder dadurch<br />
der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht .<br />
3 . Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung<br />
einer Sonderprüfung in entsprechender Anwendung der Be stimmungen der §§ 142<br />
ff . des AktG beschließen . Hierzu sind 75 % der abge gebenen Stimmen erforderlich .<br />
4. Die Rechte der Kommanditisten nach den Vorschriften der §§ 164 und 166 HGB<br />
bleiben unberührt .<br />
§ 19 Liquidation der Gesellschaft<br />
1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Gesellschaf terin liquidatorin.<br />
2. Die liquidatorin hat die Beteiligungen bestmöglich zu verwerten, sämtli che for-<br />
derungen der Gesellschaft einzuziehen und den Veräußerungserlös nach Beglei-<br />
chung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschaf ter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitaleinlagen unter Berücksichtigung von § 11 zu verteilen .<br />
§ 20 Schiedsgericht<br />
Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft und einzelnen<br />
oder mehreren Gesellschaftern untereinander über den Inhalt und die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages werden unter Ausschluss des ordentli chen Rechtsweges<br />
durch ein Schiedsgericht entschieden . Die Bestimmungen über das Schiedsgericht<br />
regelt ein gesonderter Schiedsgerichtsvertrag .
GESELLSCHAfTSVERTRAG BETEILIGUNGSGESELLSCHAfT<br />
§ 21 Schlussbestimmungen<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, und alleiniger Gerichtsstand<br />
ist Hamburg .<br />
2. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durch führung<br />
sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />
3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergän zungen dieses<br />
Vertrages können nur durch einen entsprechenden Gesell schafterbeschluss erfolgen.<br />
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />
5. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderun gen unverzüglich<br />
mitzuteilen . Mitteilungen an die Kommanditisten erfol gen an die letzte der<br />
Gesellschaft bekannt gegebene Adresse . Sie gelten mit Absendung nach Ablauf<br />
der üblichen Postlaufzeit als zugegangen .<br />
6. ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge einer steuerlichen<br />
Außenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen<br />
der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbi lanz entsprechend zu<br />
ändern und die Abfindung der änderung anzupassen.<br />
7 . Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft .<br />
Ammersbek, 8 . Februar 2010<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
- Gründungskommanditistin der Beteiligungsgesellschaft -<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
- Gründungskommanditistin der Beteiligungsgesellschaft -<br />
vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
__________________________________________________________________<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
| 91
92 |<br />
TREUHANdVERTRAG<br />
treuhanDVertrag<br />
zwischen den der Beteiligungsgesellschaft beitretenden Kapitalanle gern (Treugeber),<br />
der Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, Ammersbek (Treuhänderin), vertreten<br />
durch ihren Geschäftsführer, sowie der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH<br />
& Co . KG, Ammersbek (Gesellschaft) vertreten durch die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH als Komplementärin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer<br />
Präambel<br />
Die Treuhänderin ist an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG als Treuhandkommanditistin beteiligt und berechtigt, die Betei ligung im eigenen Namen<br />
für Rechnung der Zeichner zu erhöhen, die der Gesellschaft mittelbar beitreten.<br />
Daneben verwaltet die Treuhänderin die Beteiligungen derjenigen Kommanditisten, die<br />
der Gesellschaft unmittel bar beitreten. unmittelbar und mittelbar beitretende Zeichner<br />
werden im Innenverhältnis gleich behandelt, jeder Treugeber trägt das wirtschaftliche<br />
Risiko entsprechend einem unmittelbar beitretenden Kommanditisten .<br />
§ 1 Leistungen der Treuhänderin<br />
1 . Übernahme der Funktion der Treuhandkommanditistin (Annahme der Beitrittserklärung,<br />
Anmeldungen zum Handelsregister)<br />
2 . Steuerliche Bearbeitung für die Fondsgesellschafter (Führung der steu erlichen<br />
Beteiligungskonten inkl. Sonder- und ergänzungsbilanzen, individuelle Zuweisung<br />
der steuerlichen ergebnisse, Vorbereitung von Steuererklärungsdaten und<br />
finanzamtsinternen Mitteilungen)<br />
3 . Weiterleitung der jährlichen Auszahlungen<br />
4 . organisation und Durchführung der jährlichen Treugeberversammlung<br />
5 . Unterrichtung der Treugeber über die laufende Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft<br />
§ 2 Treuhandverhältnis<br />
1. Tritt ein Zeichner der Gesellschaft mittelbar über die Treuhandkom manditistin bei<br />
(Treugeber), so beauftragt er diese mit unterzeichnung des Zeichnungsscheines,<br />
ihre Beteiligung in eigenem namen für seine Rechnung um den im Zeichnungsschein<br />
genannten Betrag zu erhöhen .<br />
2. Tritt ein Zeichner der Gesellschaft unmittelbar bei (Treugeber-Kom manditist), so<br />
beauftragt er die Treuhänderin nach Maßgabe des Ge sellschaftsvertrages und<br />
dieses Vertrages, einen Beitrittsvertrag mit der Komplementärin zu schließen, die<br />
Eintragung der Beteiligung im Handelsregister zu betreiben und die Beteiligung zu<br />
verwalten .<br />
3. Der unmittelbare oder mittelbare Beitritt eines Zeichners kann auch durch die übernahme<br />
der von der Treuhänderin gehaltenen Komman ditbeteiligung im Wege der<br />
Sonderrechtsnachfolge erfolgen .<br />
4 . Die Treuhänderin ist berechtigt, die ihr von dem Treugeber übertrage nen Aufgaben<br />
auch für andere Treugeber, die sie mit der Übernahme von Kommanditanteilen<br />
beauftragt haben oder beauftragen werden, zu übernehmen .<br />
§ 3 Treugeber- und Gesellschafterversammlungen, Weisungen<br />
1 . Die Ausübung von Treugeber- und Gesellschafterrechten erfolgt in ein heitlichen<br />
Gesellschafterversammlungen. Die Abhaltung der Versamm lung richtet sich<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG .<br />
2 . Soweit Weisungen von den Treugebern nicht erteilt werden oder nicht rechtzeitig<br />
eingeholt werden können, ist die Treuhänderin berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen selbständig zu entscheiden und abzu stimmen . Sie hat dabei die berechtigten<br />
Interessen der Treugeber so wie die sich aus den Gesellschaftsverträgen<br />
der Gesellschaft und der Schifffahrtsgesellschaften ergebenden Rechte und<br />
Verpflichtungen zu beachten und ggf. gegen einander abzuwägen. In fällen, in denen<br />
die Treuhänderin nicht mehr rechtzeitig Weisungen einholen konnte, hat sie die<br />
Treugeber über ihre Entscheidungen und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten .<br />
§ 4 Dauer des Vertrages<br />
1. Dieser Vertrag beginnt mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Hanse Capital<br />
Finanzservice GmbH & Co . KG und ist für die Dauer des Bestehens der <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG geschlossen . Die Möglichkeit<br />
zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt .<br />
2. Im falle der Kündigung ist die Treuhänderin verpflichtet, die anteilig auf den Treugeber<br />
entfallende Beteiligung auf diesen zu übertragen . Die Übertragung, mit der<br />
der Treugeber unmittelbar Kommanditist wird, bedarf nicht der Zustimmung durch<br />
die Geschäftsführung und ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />
im Han delsregister. Zu diesem Zweck hat der Treugeber der Treuhänderin<br />
auf eigene Kosten eine beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen .<br />
3 . Das Treuhandverhältnis kann ferner von der Treuhänderin oder dem Treugeber<br />
entsprechend den Regelungen über die ordentliche Kündi gung des Gesellschaftsvertrages<br />
gekündigt werden .<br />
4 . Das Treuhandverhältnis endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kün digung be-<br />
darf, wenn über das Vermögen des Treugebers das Insolvenz verfahren eröffnet wird.<br />
§ 5 Übergang des Treuhandverhältnisses<br />
1 . Überträgt ein Treugeber-Kommanditist oder Treugeber seine Beteili gung im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge auf einen Dritten, so über nimmt der Rechtsnachfolger<br />
alle Rechte und pflichten aus diesem Vertrag. Der übergang ist der Treuhänderin<br />
durch Vorlage geeigneter unterlagen anzuzeigen bzw. nachzuweisen.<br />
2 . Geht die Beteiligung auf mehrere über, so haben diese einen gemein samen Bevollmächtigten<br />
zu benennen . Bis zur Benennung des Bevoll mächtigten ruhen die<br />
Rechte aus der mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung mit Ausnahme des<br />
Rechtes auf Ausschüttungen .<br />
3 . Stirbt ein Treugeber bzw . Treugeber-Kommanditist, so geht der Anteil auf seine<br />
erben über, die sich gegenüber der Treuhänderin durch Vor lage eines erbscheins,<br />
notariellen Auseinandersetzungsvertrages oder durch entsprechende Erklärung<br />
des Testamentsvollstreckers zu legiti mieren haben .<br />
§ 6 Vergütung<br />
1 . Die Treuhänderin erhält für ihre treuhänderisch verwalteten und betreuten Kommanditeinlagen<br />
und mittelbaren Beteiligungen der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG ab 2010 von der Gesellschaft eine pauschale<br />
jährliche Treuhandprovision in Höhe von 0,1 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
verwalteten Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft zahlbar<br />
in vierteljährlichen Teilbeträgen am ende eines Quartals. Der Vertrag endet mit der<br />
liquidation der Gesellschaft. Im Jahr der Beendigung der Gesellschaft bzw. bei<br />
Vertragsbeeendigung erhält die Treuhänderin die Vergütung zeitanteilig.<br />
2 . Die Treuhänderin erhält für die Einrichtung der Treuhand eine einmalige Treuhandgebühr<br />
in Höhe von 0,5% des endgültigen Kommanditkapitals der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Bis spätestens 30. Juni 2010 wird eine Abschlagszahlung in Höhe von
TREUHANdVERTRAG<br />
EUR 80 .000,- zzgl . gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer fällig . Am<br />
Ende des 1 . Quartals 2011 soll die exakte Abrechnung der einmaligen Treuhandge-<br />
bühr vorgenommen werden .<br />
3. Aufwendungen Dritter z.B. Rechtsberatung, Kosten des Jahresabschlus ses und<br />
der Steuerberatung, Anwaltskosten beim Inkasso sowie Kosten der Handelsregi-<br />
stereintragung sind gesondert zu entgelten .<br />
4 . Die jährliche Treuhandprovision gemäß § 6 Nr . 1 kann durch die Treuhänderin ab<br />
2011 jährlich um 2,5% erhöht werden . Ist der Lebenshaltungskostenindex des abgelaufenen<br />
Jahres im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen, kann die Treuhandprovision<br />
durch die Treuhänderin auch statt dessen um die prozentuale Steigerung<br />
des Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden .<br />
5 . Bei Übertragungen von Anteilen - mit Ausnahme von Erbfällen - kann die Treuhand<br />
eine Diestleistungspauschale in Höhe von EUR 150,- vom Erwerber erheben<br />
6. Die vorgenannten Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer .<br />
§ 7 Haftung, Verjährung<br />
1. Die Treuhänderin nimmt die von ihr übernommenen Rechte und pflich ten mit Sorgfalt<br />
des ordentlichen Kaufmanns wahr .<br />
2. Der umfang der Haftung ist auf den im Zeichnungsschein genannten Betrag begrenzt.<br />
Ansprüche können nur geltend gemacht werden, so weit die Zeichner nicht<br />
auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermögen .<br />
3. Die Treuhänderin hat nicht einzustehen für den von den Zeichnern beabsichtigten<br />
wirtschaftlichen erfolg der Beteiligung oder die Vermö gens-, finanz- oder ertragslage<br />
der Gesellschaft. Die Treuhänderin hat nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Beteiligungsprospektes zu prüfen . Ihr obliegt auch nicht die Überwachung der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft .<br />
4. Die Treuhänderin darf davon ausgehen, dass der Zeichner den Beteiligungsprospekt<br />
erhalten und sich anhand des Beteiligungsprospektes über die<br />
Gesellschaft und alle sonstigen für die Beteiligungsentschei dung des Zeichners<br />
maßgebenden Umstände unterrichtet hat .<br />
5 . Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin verjähren sechs Mo nate<br />
nach Kenntnis des Schaden stiftenden ereignisses, spätestens drei Jahre nach-<br />
dem der Anspruch entstanden ist, soweit nicht gesetz lich eine kürzere Verjährung<br />
vorgesehen ist .<br />
§ 8 Schlussbestimmungen<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, und alleiniger Gerichtsstand<br />
ist Hamburg .<br />
2. Alle Verpflichtungen aus diesem Treuhandvertrag und seiner Durchführung sind<br />
am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />
3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergänzun gen<br />
dieses Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine<br />
Änderung dieser Klausel .<br />
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />
Ammersbek, 8 . Februar 2010<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
___________________________________________________________________<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
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94 |<br />
GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />
muster-gesellschaftsVertrag Der schifffahrtsgesellschaften<br />
Der nachfolgend abgedruckte Muster-Gesellschaftsvertrag gilt für alle Schifffahrtsgesellschaften<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG ., wenn<br />
sie Mehrheitsgesellschafterin ist und die Schiffsgesellschaften von ihr gegründet werden<br />
oder worden sind .<br />
Muster-Gesellschaftsvertrag für „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsverwaltungs GmbH<br />
– nachstehend „Gesellschaft“ genannt –<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
1 . Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />
2 . Sitz der Gesellschaft ist Ammersbek . Ggf . kann es auch - im Regelfall auf Wunsch<br />
der finanzierenden Bank, die eine Sitzverlegung der Gesellschaft an den Sitz der<br />
Bank wünscht - zu einem anderen Sitz der Gesellschaft kommen .<br />
3 . Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr .<br />
§ 2 Dauer der Gesellschaft<br />
1 . Die Gesellschaft hat am 8 . Februar 2010 begonnen . Die Dauer der Gesell schaft ist<br />
unbestimmt .<br />
2 . Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von<br />
neun Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />
2020 . Bei Kündigung eines Gesellschafters oder mehrerer Ge sellschafter<br />
wird die Gesellschaft fortgeführt .<br />
3 . Die Gesellschaft wird spätestens mit Eintreten der nachfolgenden Er eignisse aufgelöst:<br />
untergang, Totalverlust und Verkauf des Schiffes, soweit dies nicht zum<br />
Zwecke der Ausflaggung erfolgt.<br />
§ 3 Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des unternehmens ist der erwerb oder Bau, der Betrieb und die Veräußerung<br />
eines Seeschiffes, ggf . auch über die Beteiligung an anderen Schiffsgesellschaften<br />
. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Ge sellschaftszwecks<br />
alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu betreiben.<br />
§ 4 Gesellschafter/Einlagen<br />
1 . Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH . Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Kapitaleinlage<br />
und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Ggf. kann es auch - im Regelfall<br />
auf Wunsch der finanzierenden Bank, die eine persönlich haftende Gesellschafterin<br />
am Sitz der Bank wünscht - zur Benennung einer anderen persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin kommen .<br />
2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auch bei der Dachgesellschaft<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG als Komplementärin aufzutreten<br />
. Sie stellt die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft . Ihre organe sowie<br />
alle übrigen Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit .<br />
3 . Kommanditisten sind:<br />
3 .1 Hanse Capital Emissionshaus GmbH mit einer Einlage von EUR 5 .000,-<br />
3 .2 Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG, nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />
genannt, mit einer Einlage von EUR 15 .000,-<br />
3 .3 Hanse Capital Select GmbH, mit einer Einlage von EUR 5 .000,-<br />
3 .4 IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG mit einer Einlage von<br />
EUR 10 .000,-<br />
3 .5 <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG mit einer Einlage von EUR 5 .000,-<br />
3 .6 Dr . Martin Süß mit einer Einlage von EUR 10 .000,-<br />
3 .7 <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG mit einer Einlage in<br />
noch unbestimmter Höhe, das dem einzuwerbenden Kapital entstammt .<br />
3 .8 Die Liste der Kommanditisten kann erweitert werden, im Regelfall durch den nautischtechnischen<br />
Bereederer mit einer Einlage von EUR 50 .000,-, aber grundsätzlich auch<br />
durch sonstige Gesellschafter mit geringeren oder höheren Einlagen .<br />
4 . Die Kommanditisten sind mit ihrer Einlage unternehmerisch beteiligt . Die Haftung<br />
eines jeden Kommanditisten ist auf den Betrag der jeweili gen Einlage beschränkt,<br />
d. h. die Kommanditisten sind nicht zum nach schuss verpflichtet.<br />
5. Zusätzlich zur einzahlung des Kommanditkapitals ist die Komman ditistin nach Abs. 3.7<br />
verpflichtet, ein Agio von 3 % bezogen auf die jeweilige Beteili gung zu bezahlen, das<br />
als Rücklage zu buchen ist . Ausgenommen sind die übrigen Kommanditisten .<br />
§ 5 Beitritt zur Gesellschaft<br />
1 . Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt unmittelbar durch Eintritt als<br />
Kommanditist . Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen sind ihre<br />
pflichteinlagen. Diese und das Agio sind spätestens bei übernahme des Schiffes<br />
fällig . Einlagen und Agio beitretender oder erhöhender Gesellschaf ter sind nach<br />
Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung fällig .<br />
2 . Die Erhöhung der Einlagen bzw . Kommanditanteile erfolgt durch Einwer bung<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG sukzessi ve mit<br />
Beitritt oder Erhöhung eines Gesellschafters .<br />
3. Die Kommanditisten sind am Vermögen und den stillen Reserven im Ver hältnis<br />
ihrer Einlagen beteiligt .<br />
4 . Die Eintragung eines Kommanditisten im Handelsregister ist nicht Wirksamkeitsvo-<br />
raussetzung für die Beteiligung an der Gesellschaft . Für unmittelbar beitretende Ge-<br />
sellschafter wird aus Gründen der Haftungsbeschrän kung jedoch vereinbart, dass<br />
sie ein atypisches Gesellschaftsverhältnis begründen, welches mit der Annahme<br />
der Beitrittserklärung beginnt und mit der Eintragung ins Handelsregister endet .<br />
5 . Sämtliche Kommanditisten sowie ggf . die Treuhänderin werden mit einer Haftungssumme<br />
in Höhe von 10 % ihrer pflichteinlage im Handelregister eingetragen.<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Reeders zu führen . Ihr wird eingeräumt, diesen Gesellschaftsvertrag, sämtliche Gesellschaftsbeschlüsse,<br />
den Abschluss der Vertragsreederverträge sowie Verträge nach<br />
§ 6 Abs . 6 abzuschließen . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von allen Beschränkungen<br />
des § 181 BGB sowie des § 112 HGB befreit . Sie ist berechtigt, sich zur<br />
Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter Personen/Unternehmen zu bedienen .<br />
2 . Sofern aus Abs . 3, Abs . 4 und Abs . 5 nichts anderes hervorgeht, ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen befugt, die<br />
für den Gegenstand des Unternehmens erforderlich und zweckmäßig sind .<br />
3 . Der Erwerb von Schiffen sowie die hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte,<br />
Rechtshandlungen und Maßnahmen der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen<br />
des vorherigen Investitionsbeschlusses durch den Investitionsausschuss .<br />
4 . Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der per-
GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />
sönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
4.1 die Veräußerung oder der umbau des Schiffes der Gesellschaft und dessen Belastung<br />
mit Hypotheken, soweit diese Belastung den Rahmen des Üblichen, d .h . bis<br />
max. 70 % fremdkapital-Anteil, übersteigt;<br />
4 .2 die Errichtung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unterneh men sowie die<br />
errichtung von Zweigniederlassungen, soweit sie nicht zur erreichung des unternehmenszwecks<br />
nach § 3 notwendig sind;<br />
4.3 Vertragsänderungen aus steuerlichen Gründen, um zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen<br />
oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Inte resse der Gesellschaft<br />
Rechnung zu tragen oder Änderungen zur Erlangung von staatlichen<br />
förderungsmitteln;<br />
4.4 die Verwendung von liquiditätsüberschüssen zu Auszahlungszwe cken;<br />
4 .5 sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen des üblichen Reederei- und Schifffahrtsbetriebes<br />
hinausgehende Rechtsgeschäfte, soweit für solche die Zustimmung<br />
des Beirats nicht ausreicht .<br />
5 . Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der per sönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beirats, soweit<br />
bestehend:<br />
5 .1 Abschluss von Charterverträgen mit mehr als sechs Monaten Laufzeit oder die sub-<br />
stantielle änderung von Charterverträgen sowie die Aufhebung von Charterverträgen;<br />
5.2 Abschluss, Veränderung und Beendigung von einnahmen- /Ausgaben- oder er-<br />
gebnispoolverträgen;<br />
5.3 der flaggenwechsel des Schiffes auf der Grundlage des flaggenrechts gesetzes;<br />
5 .4 Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der Er satzbeschaffung<br />
von Ausrüstungsgegenständen sowie Umbau des Schiffes, soweit damit wesentliche<br />
Beschäftigungsmerkmale beeinflusst werden, de ren Gegenwert im einzelfall<br />
400 .000 EUR für die in § 1 Abs . 1 benannte Schifffahrtsgesellschaft übersteigt,<br />
soweit nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />
handelt, die durch Versicherungen gedeckt sind;<br />
5.5 Aufnahme von weiteren Darlehen über den Rahmen der Gründungsfi nanzierung hi-<br />
naus, soweit sie über einen Betrag von 150 .000 EUR bei der in § 1 Abs . 1 benannten<br />
Schifffahrtsgesellschaft hinausgehen sowie die Gewäh rung von Darlehen, die Übernah-<br />
me von Bürgschaften und Garantien, ausge nommen die Gewährung an das fahrende<br />
personal und die Gewährung/Auf nahme üblicher lieferanten- und leistungskredite;<br />
5 .6 Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaf ten, Schuld-<br />
beitritt, Übernahme von Garantien und Gewährleistung von Sicherheiten mit Ausnahme<br />
derjenigen Garantien und Bürgschaften, die üb licherweise mit dem normalen<br />
Geschäftsablauf verbunden sind oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />
gegen das Schiff erforderlich sind, sofern es sich nicht um das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten,<br />
Übernahme von Bürgschaf ten, Schuldbeitritt, Übernahme<br />
von Garantien und Gewährleistungen für bestehende oder noch hinzukommende<br />
Schifffahrtsgesellschaften des „<strong>HC</strong>-<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ oder an die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG handelt;<br />
5.7 Vereinbarungen über Zinsbindungen der Schiffshypothekendarlehen mit einer laufzeit<br />
von mehr als 12 Monaten;<br />
5 .8 Alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und Risiko er kennbar über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen .<br />
6 . Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter anderem berechtigt, folgende<br />
Verträge ohne Zustimmung des Beirats und der Gesellschafterversammlung abzuschließen<br />
und Rechtsgeschäfte vorzunehmen:<br />
6.1 Die Zwischen- und endfinanzierung der zur Anschaffung des in § 1 Abs. 1 benannten<br />
Schiffes erforderlichen Darlehensverträge mit den finanzieren den Banken sowie<br />
die zur Sicherstellung der Darlehensansprüche erforderli chen Bestellungen von<br />
Schiffshypotheken; des Weiteren Gewährung von Darlehen an und Aufnahme von<br />
Darlehen von Schifffahrtsgesellschaften des „<strong>HC</strong> <strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ oder an die<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG zum Ausgleich von Liquiditätsüberschüssen<br />
und -unterdeckungen, auch ohne Vereinbarung drittüblicher<br />
Konditionen, insbesondere Zinsen und Sicherheiten.<br />
6 .2 Abschluss des Bereederungsvertrages mit IMM International Maritime Management<br />
GmbH & Co . KG für die Dauer der Gesellschaft . Eine Kündigung kann nur aus<br />
wichtigem Grund erfolgen;<br />
6 .3 Abschluss von Unterverträgen des Bereederungsvertrages mit IMM International<br />
Maritime Management GmbH & Co. KG, wie z.B. Verträge über das nautisch-technische<br />
Management, mit der Maßgabe, dass die hierfür anfallenden Aufwendungen<br />
die Bereederungsgebühr laut Bereederungsvertrag mit der IMM International Maritime<br />
Management GmbH & Co. KG mindern;<br />
6 .4 Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der Hanse Capital Select GmbH .<br />
6 .5 Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit der IMM International Maritime Management<br />
GmbH & Co . KG .<br />
6.6 Sonstige Verträge im Rahmen der im prospekt vorgesehenen Investiti on.<br />
6 .7 In Not- und Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin das Recht und die<br />
pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechts handlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hi nausgehen, mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung des Beirats vorzunehmen<br />
. Hat die persönlich haftende Gesell schafterin hiervon Gebrauch gemacht,<br />
so hat sie den Beirat unverzüglich zu unterrichten .<br />
7 . Die Gesellschafterversammlung ist nur aus wichtigem, von der persön lich haftenden<br />
Gesellschafterin zu vertretendem Grund berechtigt, durch einen Beschluss,<br />
der einer Mehrheit von 75 % aller abgegebenen Stimmen be darf, der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin die Vertretungsmacht und Geschäftsführungsbefugnis<br />
zu entziehen und eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als persönlich<br />
haftende(n) Gesellschafter zusätz lich in die Gesellschaft aufzunehmen . Die<br />
persönlich haftende Gesellschaf terin hat dabei kein Stimmrecht . Ein solcher Beschluss<br />
wird erst wirksam, wenn die abberufene persönlich haftende Gesellschafterin<br />
von der persönli chen Haftung für die hypothekarisch gesicherten Darlehen<br />
durch die jewei ligen Gläubiger und aus sämtlichen im Zusammenhang mit dem<br />
einsatz und der finanzierung des Schiffes übernommenen Verpflichtungen freigestellt<br />
ist . Dazu genügt es, dass ein von den hypothekarisch gesicherten Gläubigern<br />
akzeptierter Dritter sich zur Übernahme der Haftung bereiterklärt .<br />
§ 7 Beirat<br />
1 . Die Beiratsmitglieder und etwaige Ersatzbeiratsmitglieder sind identisch mit den<br />
Beiratsmitgliedern der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG . Entsprechende Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH finden auch hier Anwendung.<br />
2. Der Beirat übt die ihm in diesem Vertrag zusätzlich einberaumten Befug nisse aus.<br />
Insbesondere findet § 6 Abs. 5 Anwendung. Der Beirat kann sich jederzeit über alle<br />
Angelegenheiten der Gesellschaft informieren, Handels bücher auf Anfrage einsehen<br />
sowie Auskünfte von der persönlich haftenden Gesellschafterin einholen .<br />
3. Die Vergütung der Beiratsmitglieder wird durch die Bestimmungen des Gesellschafts-<br />
vertrages zum <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ geregelt . Es handelt sich dabei um eine Ge-<br />
samtvergütung; Zusatzvergütungen für Beiratsarbeit der Schifffahrtsgesellschaften,<br />
wie sie in diesem Vertrag explizit geregelt ist, sind daher nicht vorgesehen.<br />
§ 8 Gesellschafterversammlung<br />
1. Spätestens nach Abschluss der Investitionstätigkeit findet eine Gesellschafterversammlung<br />
statt .<br />
2. ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich inner halb von 12<br />
Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt und werden von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin einberufen . Sie lädt mit Drei-Wochen-Frist, gerechnet vom<br />
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GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />
Datum der Absendung, und unter Angabe der Tagesordnungspunkte zur Versammlung<br />
ein . Die Ladung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen .<br />
3 . Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin dies für zweckmäßig hält oder Gesellschafter, deren<br />
Kapitalanteile mind . 25 % des gesamten Gesell schaftskapitals betragen, die Einberu-<br />
fung unter Angabe des Zweckes und der Tagesordnung gegenüber der persönlich haf-<br />
tenden Gesellschafterin schriftlich verlangen . Eine außerordentliche Gesellschafterver-<br />
sammlung kann auch mit einer verkürzten, den jeweiligen Umständen angemessenen<br />
Ladungsfrist einberufen werden . Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Gesellschafter, die das Verlangen<br />
ordnungsgemäß er klärt haben, selbst zur Einberufung berechtigt .<br />
4 . Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer der per sönlich haf-<br />
tenden Gesellschafterin geleitet, der die Leitung einem Beirats mitglied übertragen<br />
kann. Der Versammlungsleiter bestimmt eine person, die ein protokoll zur Versamm-<br />
lung schreibt. ein ergebnisprotokoll ist aus reichend und vom Versammlungsleiter so-<br />
wie dem Protokollanten zu unterzeich nen . Es ist allen Stimmberechtigten schriftlich,<br />
per Fax oder per E-Mail zu übersenden . Sein Inhalt gilt als ge nehmigt, wenn der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin nicht innerhalb von vier Wochen nach Abgabe<br />
des Protokolls zur Post ein schriftlicher Wi derspruch zugegangen ist . Über einen et-<br />
waigen Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung .<br />
5 . Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschaft berichtet über das abge-<br />
laufene und das laufende Geschäftsjahr . Die Berichterstattung konzentriert sich auf den<br />
Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und die beabsichtigte Geschäftspolitik .<br />
6 . Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte<br />
des stimmberechtigten Kapitals vertreten ist. fehlt es an dieser Voraussetzung,<br />
so ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften nach Abs . 2 mit derselben<br />
Tagesordnung eine neue Gesellschafterversamm lung einzuberufen, die ohne<br />
Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in<br />
der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde . Auf je volle EUR 1 .000,- Kommanditkapital<br />
entfällt eine Stimme . Ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben .<br />
7 . Die Gesellschafterversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der ab gegebenen<br />
Stimmen über die ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Aufgaben und<br />
7.1 über die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 4;<br />
7.2 über die feststellung des Jahresabschlusses;<br />
7.3 über die Wahl des Abschluss prüfers;<br />
7.4 über die Verwendung des Jahresergebnisses und über den Auszahlungsvorschlag<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin;<br />
7.5 über die entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin (Ge schäftsführung);<br />
7 .6 über die Entlastung des Beirats .<br />
8. Die Gesellschafterversammlung beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen und mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesell schafterin über:<br />
8.1 die Veräußerung des Schiffes bzw. des gesamten Gesellschaftsvermö gens;<br />
8.2 über die änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
8.3 den Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 14 Abs. 3;<br />
8.4 die Auflösung der Gesellschaft;<br />
8.5 über Anordnung von Sonderprüfungen;<br />
8.6 über Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen;<br />
8 .7 über die Kündigung der Bereederungsverträge<br />
9 . Gesellschafterversammlungen/Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich auch<br />
im schriftlichem Verfahren durchgeführt bzw. gefasst werden. Im falle der schriftlichen<br />
Abstimmung hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschafter<br />
schriftlich unter Mitteilung des Abstim mungsgegenstandes dazu aufzufordern . Die<br />
Aufforderung zur Stimmabgabe erfolgt mit einer Frist von drei Wochen vom Tage<br />
der Absendung bis zum Eingang der schriftlichen Stimmabgabe bei der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin . Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung können<br />
vom Beirat geprüft werden . Sie werden in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschaftern<br />
durch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt .<br />
10 . Beschlüsse können binnen sechs Wochen nach Absendung (Datum des Poststempels)<br />
des Protokolls angefochten werden . Hilft die Gesellschaft nicht ab, so ist eine<br />
Anfechtung nur innerhalb von sechs Wochen nach Ab lehnung durch die Gesellschaft<br />
durch eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage zulässig .<br />
11 . Die Gesellschafterversammlungen der Schifffahrtsgesellschaften dürfen zusammen<br />
abgehalten werden, auch mit der Gesellschafterversammlung der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong><br />
II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG .<br />
§ 9 Gesellschafterkonten<br />
1 . Für jeden Kommanditisten werden ein Festkapitalkonto (1), ein variables Kapitalkonto<br />
(2) und ein Ergebnissonderkonto (3) geführt .<br />
2. Die pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 4 Abs. 3 werden auf den festkapitalkonten<br />
gebucht . Das Agio gemäß § 4 Abs . 5 wird auf dem Kapital konto 2 gebucht .<br />
3 . Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem Festka pital zuzu-<br />
ordnen sind, und Entnahmen gebucht .<br />
4. Auf den ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Ver luste ge-<br />
bucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen der Kommanditisten<br />
übersteigen .<br />
5 . Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen .<br />
§ 10 Jahresabschluss<br />
1. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin in nerhalb<br />
von fünf Monaten nach Beendigung des Wirtschaftsjahres nach den handelsrechtlichen<br />
Grundsätzen aufzustellen. Bei der Aufstellung des Jah resabschlusses sind<br />
die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten, soweit dies handelsrechtlich zulässig<br />
oder maßgeblich ist .<br />
2 . Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofern nicht zwingende<br />
gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierung notwendig machen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen<br />
auf das Anlagevermögen vorzunehmen . Nachträgliche Änderungen der<br />
Steuerbilanz sind in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen<br />
. Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes Änderungen<br />
vorzunehmen sind, ha ben diese bindende Wirkung für alle Gesellschafter .<br />
3. Der Jahresabschluss ist zu prüfen. Mit der prüfung kann ein Steuerberater beauftragt<br />
werden . Die Prüfung hat nach den Grundsätzen handelsrechtli cher<br />
pflichtprüfung analog §§ 316 ff. HGB zu erfolgen.<br />
4 . Die persönlich haftende Gesellschafterin wird einen Antrag zur Besteue rung gemäß<br />
§ 5a EStG (Tonnagegewinnermittlung) stellen .<br />
§ 11 Leistungen der Gesellschafter und deren Vergütungen<br />
1 . Der persönlich haftenden Gesellschafterin werden alle Kosten, die ihr für die Geschäftsführung<br />
und Vertretung der Gesellschaft entstehen, sowie alle von ihr im Interesse der<br />
Gesellschaft verauslagten Aufwendungen von der Gesellschaft ersetzt. Zusätzlich er-
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hält die persönlich haftende Gesellschafterin zum Ausgleich für ihr Haftungsrisiko und<br />
für ihre Geschäftsführungstätigkeit eine feste Vergütung von pauschal euR 5.000,- pro<br />
Kalenderjahr. für das Kalenderjahr 2010 erhält sie eine feste Vergütung in Höhe von<br />
euR 5.000,-. Ab 2011 erhöht sich die Vergütung um 2,5 % p.a.<br />
2 . Für die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Tätigkeiten erhält die Hanse Capital<br />
Select GmbH in 2010 eine pauschale Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR<br />
45 .000,- und ab 2011 0,65 % des zum Ende eines jeden Geschäftsjahres verwalteten<br />
Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft . Die jährliche Dienstleistungsgebühr<br />
kann durch die Hanse Capital Select GmbH ab 2011 jährlich um 2,5 % erhöht werden .<br />
Ist der lebenshaltungskostenindex des abgelaufenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr<br />
stärker gestiegen, kann die Dienstleistungsgebühr durch die Hanse Capital Select<br />
GmbH auch statt dessen um die prozentuale Steigerung des Lebenshaltungskostenindex<br />
erhöht werden. Bei Beendigung des Vertrags bzw. der Gesellschaft erhält<br />
die Hanse Capital Select GmbH für Abwicklungsarbeiten einmalig pauschal eine Jahresdienstleistungsgebühr<br />
. Für die im Dienstleistungsvertrag genannten Gründungsarbeiten<br />
und betriebswirtschaftlichen Gründungsberatungen im Rahmen vorbereitender<br />
Bereederungstätigkeiten erhalten die Hanse Capital Select GmbH bzw . die IMM<br />
International Maritime Management GmbH & Co . KG pro erworbenem Schiff eine<br />
einmalige Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR 120 .000,- bzw . EUR 50 .000,- .<br />
3 . Für die Platzierungsga rantie erhält die Hanse Capital Emissionshaus GmbH einmalig<br />
eine Vergütung in Höhe von 1,06 % des nach übernahme des Schiffes verwalteten<br />
Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft .<br />
4 . Für die <strong>Prospekt</strong>erstellung und das Marketing erhält die Hanse Capital Emissionshaus<br />
GmbH einmalig eine Vergütung in Höhe von 0,6 % des nach übernahme<br />
des Schiffes verwalteten Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft . Darüber<br />
hinaus erhält die Hanse Capital Emissionshaus GmbH für die Beschaffung des<br />
Kommanditkapitals 11,24 % des nach Übernahme des Schiffes verwalteten Kommanditkapitals<br />
der Schifffahrtsgesellschaft zuzüglich 3 % Agio (soweit gezahlt) auf<br />
das endgültige Kommanditkapital .<br />
5 . Für die Projektierung erhält die Hanse Capital Emissionshaus GmbH einmalig<br />
eine Vergütung in Höhe von 1,81 % des nach übernahme des Schiffes verwalteten<br />
Kommanditkapitals der Schifffahrtsgesellschaft .<br />
6 . Für die Finanzierungsvermittlung erhält die Hanse Capital Finanzservice GmbH<br />
& Co. KG einmalig eine Vergütung in Höhe von 1 % des zum erwerb des Schiffes<br />
aufgenommenen Schiffshypothekendarlehens der Schifffahrtsgesellschaft .<br />
7 . Für den Kauf des Schiffes erhält die Hanse Capital Select GmbH einmalig eine<br />
Vergütung in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises.<br />
8 . Als für die kommerzielle und technische Bereede rung des Schiffes berechtigter und<br />
verpflichteter Bereederer erhält die IMM International Maritime Management GmbH<br />
& Co . KG eine Bereederungsgebühr gemäß Bereederungsvertrag .<br />
9 . Die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG erhält antei lig die<br />
Kosten für den Treuhandvertrag erstattet .<br />
10. Die vorgenannten Vergütungen sind unbeschadet der steuerlichen Regelung als Aufwand<br />
der Gesellschaft zu verbuchen. Wenn sich die Berechnung einer Vergütung auf<br />
das Kommanditkapital der Schifffahrtsgesellschaft bezieht, umfasst dies stets auch<br />
das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten. Die Vergütungen verstehen<br />
sich jeweils zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer mit<br />
Ausnahme der Vergütung nach Abs. 4 Satz 2 sowie Abs. 6. Auf die laufenden Vergütungen<br />
können monatlich angemessene Vorschüsse entnommen werden.<br />
§ 12 Gewinn- und Verlustverteilung, Ausschüttungen<br />
1. Im falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im eigentum der Schiffsgesellschaft<br />
stehenden Schiffes erhält die IMM International Maritime Management<br />
GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in Höhe von 2 % des Bruttoerlöses (aus<br />
Verkauf oder Versicherungsentschädigung) und die Hanse Capital finanzservice<br />
GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn in Höhe von 1 % des Bruttoerlöses (aus<br />
Verkauf oder Versicherungsentschädigung). eine Zuweisung des Vorabgewinns<br />
erfolgt nur insoweit, als der handelsrechtliche Gewinn (Jahresüberschuss) des<br />
Jahres des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes hierfür ausreicht. Die<br />
Vorabgewinne gemäß Ziff. 2 bleiben hiervon unberührt.<br />
2. ferner erhält die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG einen variablen Vorabgewinn<br />
nach Maßgabe der folgenden Regelung: Im falle des Verkaufs oder des<br />
Totalverlustes des im Eigentum der Schiffsgesellschaft stehenden Schiffes erhalten<br />
die Treugeber bzw . Kommanditisten der Schifffahrtsgesellschaft ihre Einlage (ohne<br />
Agio) zurück. Alle Rückflüsse werden im Verhältnis 85 % (Treugeber bzw. Kommanditisten<br />
der Schifffahrtsgesellschaft zu 15 % (<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs<br />
KG) verteilt . Die 15 % werden allerdings nur dann ausgezahlt, wenn die Anleger für<br />
jedes volle Betriebsjahr des Schiffes eine Auszahlung von mindestens 10 % p .a .<br />
erhalten haben oder erhalten werden und nur soweit der handelsrechtliche Gewinn<br />
(Jahresüberschuss) des Jahres des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes<br />
hierfür ausreicht . Berechnungsgrundlage für das Maß von mindestens 10 % ist die<br />
Höhe der Auszahlung an die Gesellschafter, denen nach § 13 Abs . 4 S . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG eine Zusatzentnahme von 5 % zusteht.<br />
3. Das verbleibende ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis ihrer getätigten<br />
Einlagen verteilt . Für das Geschäftsjahr 2010 wird das Er gebnis auf die Kommandi-<br />
tisten – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass<br />
die Verlustsonderkonten – soweit steuer rechtlich zulässig – im selben Verhältnis zu-<br />
einander stehen wie die über nommenen Kommanditeinlagen. Die Verteilung erfolgt<br />
dabei grundsätzlich in der Weise, dass den in 2010 eintretenden Gesellschaftern<br />
das ergebnis der Gesellschaft im Verhältnis ihrer einlagen bis zur Gleichstellung<br />
der Ver lustsonderkonten zunächst allein zugewiesen wird. erhöhungen der Kom-<br />
manditeinlagen werden wie Beitritte behandelt. Das nach Abzug der Vorab verteilung<br />
verbleibende ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer einlagen verteilt.<br />
Für das Geschäftsjahr 2011 wird das Ergebnis auf die Kommanditisten – un abhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft – so verteilt, dass die Verlustsonder-<br />
konten – soweit steuerrechtlich zulässig – im selben Ver hältnis zueinander stehen<br />
wie die übernommenen Kommanditeinlagen. Die Verteilung erfolgt dabei grund-<br />
sätzlich in der Weise, dass einzelnen Gesell schaftern das Ergebnis der Gesell-<br />
schaft im Verhältnis ihrer einlagen bis zur Gleichstellung der Verlustsonderkonten<br />
zunächst allein zugewiesen wird . Erhöhungen der Kommanditeinlagen werden wie<br />
Beitritte behandelt. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende ergebnis<br />
wird auf alle Ge sellschafter im Verhältnis ihrer einlagen verteilt.<br />
Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 ist – falls erforderlich – entsprechend zu<br />
verfahren. Zum 31.12.2014 werden Verlustsonderkonten, sofern sie nicht im selben<br />
Verhältnis stehen wie die übernommenen Kommanditeinlagen, durch umbuchungen<br />
entsprechend angepasst .<br />
4 . Die Erhöhung eines Nominalkommanditanteils gilt im Sinne dieser Rege lung als<br />
Eintritt eines Kommanditisten .<br />
5 . Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im Übrigen einheitlich wie folgt geregelt:<br />
5 .1 . Entnahmen sind nur in Form von Auszahlungen nach Feststellung der Bilanz und<br />
Beschlussfassung durch die ordentliche Gesellschafterversamm lung zulässig;<br />
5.2 entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige Aufl agen von<br />
Kreditinstituten nicht entgegenstehen;<br />
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GESELLSCHAfTSVERTRAG SCHIfffAHRTSGESELLSCHAfTEN<br />
5 .3 Auszahlungen der Entnahmebeträge sind zunächst mit etwaigen Forde rungen der<br />
Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter zu verrech nen;<br />
5.4 Sofern es die liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, wird die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin die im Emissionsprospekt vorgesehenen Auszah lungen an die<br />
Kommanditisten bereits im laufenden Geschäftsjahr, jeweils zum 15 . Dezember –<br />
und insofern abweichend von 5.1 – vornehmen;<br />
5 .5 Die persönlich haftende Gesellschafterin kann Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />
ganz widersprechen oder diese angemessen reduzieren, soweit die Vermögens-<br />
und liquiditätslage der Gesellschaft diese Ausschüt tungen nicht oder nicht<br />
in voller Höhe zulässt .<br />
§ 13 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf einen Dritten übertragen. Dafür<br />
benötigt er die Einwilligung der persönlich haftenden Gesellschafte rin . Dieser steht<br />
ein Vorkaufsrecht zu.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann das ihr zustehende Vor kaufsrecht nur<br />
binnen vier Wochen nach Zugang der Anzeige ausüben. übt die persönlich haftende Ge-<br />
sellschafterin ihr Vor kaufsrecht aus, so ist der Treugeber oder Kommanditist verpflichtet,<br />
seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil Zug um Zug gegen Zah lung des<br />
Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin zu über tragen .<br />
3 . Die persönlich haftende Gesellschafterin wird nicht einwilligen, wenn dadurch steuerliche<br />
Belastungen für die Gesellschaft entstehen .<br />
4. Die übertragung der Kommanditbeteiligung ist der Gesellschaft durch Vorlage des<br />
Vertrages nachzuweisen.<br />
5 . Der Fortbestand der Gesellschaft wird durch einen Wechsel der Gesell schafter<br />
nicht berührt .<br />
§ 14 Ausscheiden, Ausschluss eines Gesellschafters<br />
1 . Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht auf gelöst,<br />
sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt .<br />
2 . Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
2.1 er die Gesellschaft gekündigt hat;<br />
2.2 ein Gläubiger des Kommanditisten der Gesellschaft wirksam gekündigt hat;<br />
2.3 er gemäß nachfolgendem Abs. 3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wor den ist;<br />
2 .4 ein wichtiger Grund im Sinne des § 133 HGB vorliegt, wonach ein Gesell schafter auf<br />
seinen Antrag hin ausscheiden kann, wenn ein berechtigter Grund vorliegt;<br />
2 .5 ein wichtiger Grund im Sinne des § 140 HGB vorliegt, wonach ein Ge sellschafter<br />
ausgeschlossen werden kann, der nach § 133 HGB aufgrund be rechtigten Interesses<br />
die Auflösung verlangen kann. Anstatt der Auflösung kann gerichtlich der<br />
Ausschluss desjenigen Gesellschafters beschlossen werden .<br />
3 . Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn<br />
3.1 er gegen Gesellschafterpflichten, den Gesellschaftsvertrag oder -beschlüs se<br />
schuldhaft grob verstoßen hat;<br />
3 .2 seine Beteiligung an der Gesellschaft gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb<br />
eines Monats aufgehoben worden ist;<br />
3.3 über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt worden ist;<br />
3.4 er mit der einzahlung seiner einlage ganz oder teilweise in Verzug kommt und sie<br />
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht leistet . Der betrof fene Gesell-<br />
schafter ist bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt .<br />
4 . Die Kosten der Auseinandersetzung trägt der ausgeschlossene Gesellschaf ter .<br />
5 . Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist unverzüglich durch die Ge-<br />
sellschafterversammlung eine neue persönlich haftende Gesell schafterin zu wählen .<br />
§ 15 Abfindung bei Ausscheiden/Ausschluss eines Gesellschafters<br />
1 . Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus, so ist an den aus scheidenden<br />
Kommanditisten eine Abfindung zu zahlen, die sich aus der Be wertung der Gesellschaft<br />
zum Zeitpunkt des Ausscheidens ergibt. für diesen Zeitpunkt ist eine<br />
Auseinandersetzungsbilanz auf Basis handelsrechtlicher Grundsätze zu erstellen .<br />
Stille Reserven sind zu berücksichtigen, nicht aber ein eventueller Geschäfts- oder<br />
firmenwert. Das Schiff wird mit dem Verkehrswert abzüglich der in § 11 genannten<br />
Vergütungen der Gesellschafter für die Abwicklungsarbeiten sowie der üblichen<br />
Provisionen bzw . Kommissionen berücksichtigt .<br />
2 . Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung des Gesellschafts verhältnisses<br />
aus, tragen die Gesellschaft und der kündigende Komman ditist die Kosten der Er-<br />
stellung der Auseinandersetzungsbilanz auf Basis handelsrechtlicher Grundsätze je<br />
zur Hälfte . In den übrigen Fällen hat der ausscheidende Kommanditist diese Kosten<br />
allein zu tragen . Auf die insofern mutmaßlich von dem ausscheidenden Kommanditisten<br />
zu tragenden Kosten hat dieser einen angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />
3. für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt folgendes:<br />
3 .1 maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den Tag des Aus scheidens<br />
nach den Grundsätzen zu ermitteln ist, die für die Auseinander setzungsbilanz auf<br />
Basis handelsrechtlicher Grundsätze gelten. Die Abfin dung beträgt 100 % von dem<br />
so ermittelten Wert . Scheidet der Kommanditist aufgrund eines Beschlusses nach<br />
§ 14 Abs. 3 aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft aus, beträgt die Abfindung<br />
60 % des nach Satz 1 ermittelten Wertes;<br />
3.2 Die Abfindung ist in 3 gleichen Jahresraten zu zahlen. Die erste Rate ist am ende des<br />
Monats fällig, der der Feststellung der Auseinandersetzungs bilanz auf Basis handels-<br />
rechtlicher Grundsätze folgt. Die Abfindung ist ab dem Tage des Ausscheidens mit<br />
1,375 % über dem jeweiligen Zinssatz der Spit zenrefinanzierungsfazilität der euro-<br />
päischen Zentralbank zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu<br />
zahlen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfindung vor fälligkeit zu zahlen.<br />
4 . Kann zwischen dem ausscheidenden Kommanditisten und der Gesellschaft keine<br />
einigung über den Verkehrswert des Schiffes ohne Berücksichtigung eines eventuell<br />
bestehenden Chartervertrages erzielt werden, wird dieser verbindlich durch zwei<br />
unabhängige, in der internationalen Schifffahrt erfahrene An- und Verkaufsmakler<br />
als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das Mittel der Bewertungen maßgeblich ist .<br />
Sollte keine Einigung über die Ernennung der Schiedsgutachter erreicht werden,<br />
bestimmt die Handels kammer Hamburg selbige . Die Kosten der Sachverständigen<br />
trägt die Gesell schaft nur, wenn ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte<br />
Schiffswert von den Sachverständigen festgestellt wird . Andernfalls trägt<br />
der ausscheidende Kommanditist die Kosten .<br />
5. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens schwebenden<br />
Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Kommanditist nicht teil, soweit<br />
diese Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz auf Basis handelsrechtlicher<br />
Grundsätze berücksichtigt sind . Das Gleiche gilt für den Gewinn und<br />
Verlust des laufenden Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist nicht zum ende<br />
eines Geschäftsjahres ausscheidet .<br />
6 . Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungs guthaben,<br />
kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen . Hat er jedoch Entnahmen getätigt,<br />
sind diese an die Gesellschaft unverzüglich zurückzu zahlen, soweit sie die<br />
Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen .<br />
7 . Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung für Schul den der
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Gesellschaft nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit, als er von den Gläubigern<br />
in Anspruch genommen wird .<br />
8. ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge einer steuerlichen<br />
Außenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen<br />
der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbi lanz auf Basis handelsrechtlicher<br />
Grundsätze entsprechend zu ändern und die Abfindung der änderung<br />
anzupassen .<br />
§ 16 Informations- und Kontrollrechte der Gesellschafter<br />
1 . Die Kommanditisten können von der persönlich haftenden Gesellschafte rin Auskünfte<br />
über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen . Sofern die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin einem begründeten Auskunftsver langen eines Kommanditisten<br />
in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstige wichtige Gründe<br />
vorliegen, sind die Kommanditisten berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und<br />
Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtete person einsehen zu lassen.<br />
2 . Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Beirat dürfen dann ge genüber<br />
einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die Ein sichtnahme in die<br />
Bücher und Schriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass<br />
der Kommanditist diese Rechte zu gesellschaftsfrem den Zwecken ausübt oder dadurch<br />
der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht .<br />
3 . Die Kommanditisten können in der Gesellschafterversammlung die Durchführung<br />
einer Sonderprüfung in Anwendung der Bestimmungen der §§ 142 ff . AktG beschließen<br />
. Hierzu sind 75 % der abgegebenen Stimmen er forderlich .<br />
4. Die Rechte der Kommanditisten nach den Vorschriften der §§ 164 und 166 HGB<br />
bleiben unberührt .<br />
§ 17 Liquidation der Gesellschaft<br />
1 . Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich haftende Gesellschaf terin<br />
liquidatorin.<br />
2. Die liquidatorin hat die Beteiligungen bestmöglich zu verwerten, sämtli che forderungen<br />
der Gesellschaft einzuziehen und den Veräußerungserlös nach Begleichung<br />
der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschaf ter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitaleinlagen unter Berücksichtigung von § 12 zu verteilen .<br />
3. Die Auszahlung des liquidationserlöses für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG erfolgt an deren Treuhandkommanditis tin, die Hanse<br />
Capital finanzservice GmbH & Co. KG, die die Verteilung des liquidationserlöses<br />
an weitere Kommanditisten übernimmt .<br />
§ 18 Schiedsgericht<br />
Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft und einzelnen<br />
oder mehreren Gesellschaftern untereinander über den Inhalt und die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages werden unter Ausschluss des ordentli chen Rechtsweges durch<br />
ein Schiedsgericht entschieden . Die Bestimmungen über das Schiedsgericht regelt<br />
ein gesonderter Schiedsgerichtsvertrag .<br />
§ 19 Schlussbestimmungen<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht, alleiniger Gerichtsstand<br />
ist Hamburg .<br />
2. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durch führung sind<br />
am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />
3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergän zungen dieses<br />
Vertrages können nur durch einen entsprechenden Gesell schafterbeschluss erfolgen.<br />
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />
5. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderun gen unverzüglich<br />
mitzuteilen . Mitteilungen an die Kommanditisten erfol gen an die letzte d e r<br />
Gesellschaft bekannt gegebene Adresse . Sie gelten mit Absendung nach Ablauf<br />
der üblichen Postlaufzeit als zugegangen .<br />
6 . Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft .<br />
7 . Ergänzend gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Ammersbek,<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH,<br />
- persönlich haftende Gesellschafterin -<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
- Kommanditistin -<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
- Kommanditistin -<br />
vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Hanse Capital Select GmbH<br />
- Kommanditistin -<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
- Kommanditistin -<br />
vertreten durch deren Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG,<br />
vertreten durch deren Komplementär Burkhard Tesdorpf<br />
Dr . Martin Süß<br />
- Kommanditist -<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
- Kommanditistin -<br />
vertreten durch deren Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
| 99
100 |<br />
mUSTER-dIENSTLEISTUNGSVERTRAG<br />
muster-DienstleistungsVertrag<br />
zwischen<br />
Hanse Capital Select GmbH<br />
– nachstehend „Hanse Capital“ genannt –<br />
und<br />
„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsverwaltungs GmbH<br />
– nachstehend „Reederei“ genannt –<br />
Der nachfolgend abgedruckte Vertrag gilt zudem für alle weiteren noch hinzukom-<br />
menden Schifffahrtsgesellschaften, wenn sie Mehrheitsgesellschafterin ist und die<br />
Schiffsgesellschaften von ihr gegründet werden oder worden sind .<br />
Präambel<br />
Die Reederei soll Eigentümerin von noch zu erwerbenden Seeschiffen (nachstehend<br />
„Schiffe“ genannt) werden . Die Schiffe werden im internationalen Seeverkehr eingesetzt .<br />
Die Hanse Capital verfügt über Erfahrung in der betriebswirtschaftlichen Beratung von<br />
Reedereien im Hinblick auf den laufenden Schiffsbetrieb .<br />
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
Die Hanse Capital wird gegenüber der Reederei u . a . folgende Beratungs- und<br />
Serviceleistungen erbringen bzw . anbieten:<br />
1 . Gründungsarbeiten im Geschäft der vorbereitenden Bereederung, z .B . initiale<br />
Beurteilung des Chartermarktes, Kostenstrukturanalysen in Bezug auf den Ankauf<br />
des Schiffes und relevanter Märkte sowie be triebswirtschaftliche Gründungsberatung<br />
im Rahmen vorbereitender Bereederungstätigkeiten;<br />
2. die Beratung im Zusammenhang mit der finanzierung des laufenden Schiffsbetriebs,<br />
z.B. Währungskonvertierungen, Zinsabsprachen, Teil nahme an Besprechungen<br />
mit finanzierenden Banken;<br />
3. die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung;<br />
4. die laufende Beurteilung des relevanten, auf den Schiffstyp bezogenen Chartermarktes;<br />
5. die Analyse der Kostenstruktur der Gesellschaft und Vergleich mit der Kostenstruktur<br />
ähnlicher Schiffsbetriebe;<br />
6. zur unterstützung von Verkaufsverhandlungen; die Analyse des rele vanten, auf den<br />
Schiffstyp bezogenen An- und Verkaufmarktes;<br />
7. Mitwirkung bei der liquidation der Gesellschaft<br />
§ 2 Vergütung<br />
1 . Für die in § 1 Abs . 1 genannten Gründungsarbeiten und betriebswirt schaftlichen<br />
Gründungsberatungen im Rahmen vorbereitender Beree derungstätigkeiten erhält die<br />
Hanse Capital eine einmalige Dienstleistungsgebühr in Höhe von EUR 120 .000,00 .<br />
2 . Die Hanse Capital erhält von der Reederei für die gem . § 1 zu erbringen den<br />
Leistungen für 2010 eine pauschale Dienstleistungsgebühr in Höhe von<br />
EUR 45 .000,00 und ab 2011 eine pauschale jährliche Dienstleistungsgebühr<br />
in Höhe von 0,65 % bezogen auf das zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />
verwalteten Kommanditkapitals der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft .<br />
3 . Die Dienstleistungsgebühr gem . § 2 Nr . 1 ist kurz vor Abschluss der Gründungs- und<br />
Investitionsphase der Schifffahrtsgesellschaft, d .h . spätestens zwei Wochen vor dem<br />
Erwerb des Schiffes, zu entrichten . Die Dienstleistungsgebühr gemäß § 2 Nr . 2 ist<br />
für 2010 spätestens zwei Wochen vor dem Erwerb des Schiffes und ab 2011 jeweils<br />
vierteljährlich am Ende eines Quartals anteilig auf Anforderung zu entrichten . Endet<br />
der Vertrag während des Jahres, so erhält die Hanse Capital die Vergütung zeitanteilig.<br />
Bei Beendigung des Vertrags bzw. der Gesellschaft erhält die Hanse Capital für<br />
Abwicklungsarbeiten einmalig pauschal eine Jahresdienstleistungsgebühr.<br />
4 . Die jährliche Dienstleistungsgebühr gem . § 2 Nr . 2 kann durch die Hanse Capital<br />
ab 2011 jährlich um 2,5 % erhöht werden . Ist der Lebenshaltungskostenindex des<br />
abgelaufenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen, kann die Dienstleistungsgebühr<br />
durch die Hanse Capital auch stattdessen um die prozentuale<br />
Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes erhöht werden .<br />
5 . Die Hanse Capital ist berechtigt, Aufwendungen, welche sie außerhalb der normalen<br />
Beratungs- und Serviceleistungen gem . § 1 für die Schifffahrts gesellschaft<br />
erbringt, dieser gesondert in Rechnung zu stellen .<br />
6. Die vorgenannten Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer .<br />
§ 3 Vertragsdauer<br />
Dieser Vertrag wird fest geschlossen bis zur Vollbeendigung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig .<br />
§ 4 Haftung<br />
Die Hanse Capital und die Personen, die sie vertreten, haften nur, soweit ihnen<br />
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt . Ein etwaiger Haftungsanspruch er lischt,<br />
wenn nicht gesetzlich abweichend geregelt, innerhalb von 6 Monaten, nachdem<br />
die Schifffahrtsgesellschaft von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis<br />
erlangt hat .<br />
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht und alleiniger Gerichtsstand<br />
ist Hamburg .<br />
2. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durchführung<br />
sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen .<br />
3 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergänzun gen<br />
dieses Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine<br />
Änderung dieser Klausel .<br />
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />
Ammersbek,<br />
„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
Hanse Capital Select GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
_________________________________________________________________<br />
„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Select GmbH
mUSTER-BEREEdERUNGSVERTRAG<br />
muster-bereeDerungsVertrag<br />
zwischen<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
– nachstehend „Vertragsreeder“ genannt –<br />
und<br />
Vertrag: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsverwaltungs GmbH<br />
– nachstehend „Schifffahrtsgesellschaft“ genannt –<br />
Der nachfolgend abgedruckte Vertrag gilt zudem für alle weiteren noch hinzukom-<br />
menden Schifffahrtsgesellschaften, wenn sie Mehrheitsgesellschafterin ist und die<br />
Schiffsgesellschaften von ihr gegründet werden oder worden sind .<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
Ab Übernahme des Seeschiffes – nachfolgend „Schiff“ genannt – durch die Schifffahrtsgesellschaft<br />
wird die IMM International Maritime Management GmbH & Co .<br />
KG als Vertragsreeder bestellt. Die Bereederung erfolgt auf Basis des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft in der Fassung vom 8 . Februar 2010 .<br />
§ 2 Aufgaben des Vertragsreeders<br />
1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpflichtet, im namen und für Rechnung der<br />
Schifffahrtsgesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die<br />
der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt. Der Vertragsreeder<br />
ist insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit .<br />
2. Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für<br />
a) den einsatz des Schiffes inkl. Verhandlung und Abschluss von Seefrachtverträgen,<br />
insbesondere von Reisefrachtverträgen, Zeitfrachtverträgen, Mengenfrachtvertägen,<br />
poolverträgen und Bareboat-Charterverträgen;<br />
b) die Durchführung und Abwicklung der für das Schiff geschlossenen Charterverträge,<br />
einschließlich der Bestellung von Schiffsagenten;<br />
c) die erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen Zustand;<br />
d) die Wahrnehmung der Interessen der Schifffahrtsgesellschaft gegenüber Forderungen,<br />
Strafen, pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemacht werden;<br />
e) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen proviant und Bunker und den<br />
notwendigen Ausrüstungsgegenständen;<br />
f) die Bemannung des Schiffes;<br />
g) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für einen ordnungsgemäßen<br />
und erfolgreichen einsatz des Schiffes notwendig sind;<br />
h) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere;<br />
i) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und Gefahren, gegen die vergleichbare<br />
Schiffe üblicherweise versichert sind, einschließlich einer Loss-of-Hire-<br />
Versicherung;<br />
j) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen;<br />
k) die Registrierung;<br />
l) die Buchhaltung der Schifffahrtsgesellschaft und Vorbereitung der erstellung von<br />
Jahresabschlüssen;<br />
m) die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten der Schifffahrtsgesellschaft<br />
3 . Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
einer Reederei hinausgehen, hat der Vertragsreeder die Zustimmung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
einzuholen . Im Übrigen hat er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Schifffahrtsgesellschaft – insbesondere die Mitwirkungsrechte<br />
der Gesellschafterversammlung und des Beirates – zu beachten .<br />
4. In fällen der not und in eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die pflicht,<br />
unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Schifffahrtsgesellschaft<br />
vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat er<br />
die Schifffahrtsgesellschaft unverzüglich zu unterrichten .<br />
§ 3 Rechte, Pflichten und Gewährleistung des Vertragsreeders<br />
1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, Teile der Geschäfte und Rechtshandlungen,<br />
die der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt, an Dritte zu<br />
vergeben. Dies betrifft insbesondere die Vergabe des nautisch-technischen Managements.<br />
Die Vergabe kann auch im Wege direkter Verträge des Dritten mit der<br />
Schifffahrtsgesellschaft erfolgen. Die Vergütung des Vertragsreeders reduziert sich<br />
in letzterem Fall um die der Schifffahrtsgesellschaft durch die direkt geschlossenen<br />
Verträge entstehenden Aufwendungen.<br />
2. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung führen und unter Berücksichtigung<br />
der fristen des Gesellschaftsvertrages einen Jahresabschluss aufstellen.<br />
3. Der Vertragsreeder wird die Geldmittel der Schifffahrtsgesellschaft auf Konten<br />
verwalten, die bei den betreffenden Banken auf den Namen der Schifffahrtsgesellschaft<br />
geführt werden und über die die Eingänge an Chartereinnahmen und<br />
sämtlicher sonstiger Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb<br />
abgewickelt werden. Sofern die dem Vertragsreeder auf Verrechnungskonten zur<br />
Deckung der laufenden Ausgaben zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen,<br />
wird die Schifffahrtsgesellschaft dem Vertragsreeder die fehlenden Geldmittel auf<br />
erstes Anfordern unverzüglich zur Verfügung stellen.<br />
4. Der Vertragsreeder verpflichtet sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Schifffahrtsgesellschaft<br />
zur pauschalen <strong>Gewinner</strong>mittlung nach § 5 a EStG („Tonnagegewinnermittlung“)<br />
optiert, die Voraussetzungen zu erfüllen, die an den Begriff der „Bereederung<br />
im Inland“ gemäß § 5 a Abs. 1 eStG gestellt werden. Diese steuerlichen Voraussetzungen<br />
sind den parteien bekannt. Der Vertragsreeder hat dabei die Grundsätze zu<br />
beachten, die von der Finanzverwaltung – zuletzt in einem Anwendungsschreiben<br />
vom 12 .06 .2002 (BStBl . 2002 Teil I, Seite 614 ff .) aufgestellt wurden .<br />
5. Der Vertragsreeder wird zum ende eines jeden Geschäftsjahres der Schifffahrtsgesellschaft<br />
für das Folgejahr ein Budget für den Betrieb des Schiffes aufstellen .<br />
6. Der Vertragsreeder hat die Geschäftsführung über den laufenden Betrieb des<br />
Schiffes und den Geschäftsverlauf jeweils zum 31 .03 ., 30 .06 ., 30 .09 . und 31 .12 .<br />
eines jeden Jahres schriftlich zu informieren. über außergewöhnliche Vorkommnisse<br />
hat der Vertragsreeder unverzüglich zu berichten.<br />
7. Der Vertragsreeder hat der Geschäftsführung, dem Beirat der Schifffahrtsgesellschaft<br />
oder den schriftlich Bevollmächtigten der Schifffahrtsgesellschaft jederzeit<br />
Einsicht in Bücher und Unterlagen der Schifffahrtsgesellschaft zu gewähren .<br />
8. Im falle des Schiffsverkaufs, der Aus-/umflaggung, des Bereederungswechsels<br />
etc. wird die Schifffahrtsgesellschaft dem Vertragsreeder sämtliche, insbesondere<br />
im Zusammenhang mit der Schiffsbesatzung anfallenden Kosten wie Abfindungen<br />
und Heuerfortzahlungen unverzüglich erstatten .<br />
9. Der Vertragsreeder haftet nur für Schäden, die unter Berücksichtigung sämtlicher<br />
umstände durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen pflicht in einer<br />
das erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise und unter Missachtung<br />
der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verursacht wurden oder die auf grobe fahrlässigkeit<br />
oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung des Vertragsreeders ist dabei<br />
auf maximal USD 1 .000 .000,- be schränkt . Ein etwaiger Haftungsausschluss er-<br />
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102 |<br />
mUSTER-BEREEdERUNGSVERTRAG<br />
lischt, wenn nicht gesetzlich abweichend geregelt, nach Ablauf von sechs Monaten,<br />
nachdem die Schifffahrtsgesellschaft von den haftungsbegründenden Tatsachen<br />
Kenntnis erlangt hat . Sollte das nautisch-technische Management an Dritte vergeben<br />
sein, gelten die in dem Vertrag über die Vergabe des nautisch-technischen<br />
Managements festgelegten Haftungsregeln. Der Vertragsreeder ist in diesem fall<br />
von einer Haftung bezüglich des nautisch-technischen Managements freigestellt .<br />
10. Der kommerzielle Bereederer hat das Recht auf eintragung in allen Versicherungspolicen<br />
aus dem Bereich P & I, die von der Reederei bzw . dem technischen Bereederer<br />
für das Schiff abgeschlossen werden, als sogenannte „Co-Assured“ mit<br />
der Bezeichnung „Befrachtungsagent“ bzw . „Commercial Manager“ eingetragen zu<br />
werden und in sofern am Versicherungsschutz teilzuhaben.<br />
§ 4 Meistbegünstigungsklausel<br />
Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet, alle bereederten<br />
Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gesamtschau gleich<br />
zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche unterschiede, die aus der flagge, dem<br />
Register, dem Schiffstyp und dem fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder gewährleistet,<br />
dass er unter Berücksichtigung solcher möglicher Unterschiede die „<strong>HC</strong><br />
Anna-Lena“ nicht schlechter behandeln wird als andere von ihm bereederte Schiffe .<br />
§ 5 Vergütung<br />
1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung von 5 % der Chartereinnahmen,<br />
Bruttofrachten, Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen<br />
Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb einschließlich der Ein nahmen aus einer Lossof-Hire-Versicherung<br />
oder eines einnahmeausfallpools. Diese Regelung gilt für<br />
Einnahmen bis zu einer Höhe von USD 10 .000,- pro Tag . Bei Einnahmen über<br />
uSD 10.000,- pro Tag erhält der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag<br />
bis zu einer Höhe von uSD 15.000,00 pro Tag eine Vergütung in Höhe von 4%.<br />
übersteigen die einnahmen uSD 15.000,- pro Tag, so erhält der Vertragsreeder<br />
auf den überschießenden Betrag bis zu einer Höhe von USD 20 .000,00 pro Tag<br />
eine Vergütung in Höhe von 3%. übersteigen die einnahmen 20.000,- uSD pro<br />
Tag, so erhält der Vertragsreeder auf den überschießenden Betrag eine Vergütung<br />
in Höhe von 2% des überschießenden Betrags . Nimmt das Schiff an einem Pool<br />
teil, wird die Vergütung nach der Adjusted pool Rate (T/C Rate) berechnet. für<br />
Auf- und Stillliegezeiten, Werftaufenthalt oder eine Havarie des Schiffes erhält der<br />
Vertragsreeder zusätzlich den ersatz seiner Auslagen sowie eine Vergütung von<br />
500,- USD pro Tag .<br />
2. Die vorstehende Vergütung umfasst nicht die Kosten für die Buchhaltung. Diese<br />
Kosten sind von der Schifffahrtsgesellschaft selbst zu tragen. Sollte der Vertragsreeder<br />
die Buchhaltung selbst übernehemen, müssen die dabei anfallenden<br />
Kosten marktgerecht sein . Selbst tragen muss die Schifffahrtsgesellschaft auch<br />
die Kosten für den Jahresabschluss und dessen prüfung sowie die erfüllung statistischer<br />
Meldepflichten und Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten und<br />
damit verbundene Rechtsberatung der Schifffahrtsgesellschaft durch einen beauftragten<br />
Steuerberater, Kosten für Telekommunikation ins Ausland und Reisespesen<br />
für Inspektionen und Reparatur bzw . Dockaufsicht außerhalb Deutschlands .<br />
Diese Aufwendungen sind dem Vertragsreeder zu erstatten. Der Vertragsreeder ist<br />
berechtigt, anfallende Telekommunikationskosten sowie insbesondere Kosten im<br />
Zusammenhang mit eDV an Bord, Qualitätssicherung, ISM, Gefahrgutbeauftragten<br />
auf allen vom Vertragsreeder bereederten Schiffen unter Beachtung der Vereinbarung<br />
des § 4 dieses Vertrages nach einem für alle Schiffe geltenden umlagemodus<br />
umzulegen ohne gesondert Einzelkostennachweise zu führen .<br />
3. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiff betreffen, sind vom Vertragsreeder<br />
der Schifffahrtsgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der<br />
Vertragsreeder aus flottenabsprachen oder für flottenkontakte erzielt, kommen<br />
der Schifffahrtsgesellschaft insoweit zugute, als sie die Schifffahrtsgesellschaft<br />
bzw . das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft wirtschaftlich betreffen .<br />
4. Die Vergütung gemäß Abs. 1 ist jeweils monatlich im Voraus zahlbar, spätestens<br />
bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats . Sie erfolgt als Abschlagszahlung<br />
auf die jeweiligen gesicherten Einnahmen gemäß § 5 Abs .1, jedoch mindestens<br />
uSD 10.000 pro Tag. Sie ist auf ein vom Vertragsreeder zu benennendes Konto<br />
zu überweisen. etwaige über- bzw. unterzahlungen sind mit der Vergütung der<br />
Folgemonate zu verrechnen . Erst nach Ablauf des Kalenderjahres wird der Berechnungsmodus<br />
gemäß Abs . 1 auf die durchschnittliche Charterrate angewendet und<br />
die laufende Bereederungsgebühr exakt abgerechnet .<br />
5. Tritt der Vertragsreeder für die Schifffahrtsgesellschaft in Vorlage, ist er berechtigt,<br />
bankübliche Zinsen zu berechnen.<br />
6. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher umsatzsteuer<br />
.<br />
§ 6 Dauer<br />
1. Dieser Vertrag tritt mit unterzeichnung in Kraft. er ist für beide Vertragspartner erstmalig<br />
zum 31.12.2020 kündbar. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner<br />
gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein<br />
Jahr. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens 6 Monate vor Ablauf des<br />
Kalenderjahres schriftlich zugehen. Das Vertragsverhältnis endet ferner, ohne dass<br />
es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung der „<strong>HC</strong> Anna-Lena“<br />
Schifffahrts GmbH & Co. KG, auf der im falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />
des Schiffes die Schlussbilanz der Schifffahrtsgesellschaft genehmigt wurde. Als Verkauf<br />
gilt nicht der Verkauf oder eine anders geartete übertragung des eigentums auf<br />
eine Tochter- oder Schwestergesellschaft bzw. eine Treuhandausflaggung.<br />
2 . Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt .<br />
3 . Die Kündigung bedarf der Schriftform .<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
1 . Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen . Änderungen und Ergänzung dieses<br />
Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet wer den kann.<br />
2 . Dieser Bereederungsvertrag unterliegt deutschem Recht . Gerichtsstand und Erfüllungsort<br />
ist – soweit zulässig - Hamburg<br />
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so<br />
wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle<br />
der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Sinne am nächsten kommt .<br />
Ammersbek,<br />
___________________________________________________________________<br />
„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG
SCHIEdSGERICHTSVERTRAG<br />
schieDsgerichtsVertrag<br />
Schiedsgerichtsvertrag für: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsverwaltungs GmbH<br />
Muster-Schiedsgerichtsvertrag für: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsverwaltungs GmbH<br />
Der nachfolgend abgedruckte Vertrag gilt zudem für alle weiteren noch hinzukom-<br />
menden Schifffahrtsgesellschaften .<br />
Entsprechend § 20 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft und § 19 Ge-<br />
sellschaftsvertrag der Schifffahrtsgesellschaft vom 8 . Februar 2010 wird folgendes<br />
vereinbart:<br />
§ 1<br />
Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang mit diesem irgend-<br />
welche Streitigkeiten entstehen, die auf gütlichem Wege nicht mehr bereinigt<br />
werden können, so soll ein Schiedsgericht im Rahmen des recht lich Möglichen<br />
endgültig entscheiden: Der ordentliche Rechtsweg ist ausge schlossen .<br />
§ 2<br />
1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner angerufen werden, so-<br />
weit vorstehend aufgeführte Streitigkeiten entstehen oder soweit der Gesell-<br />
schaftsvertrag den Vertragspartnern das Recht oder die pflicht zur Anrufung<br />
des Schiedsgerichtes einräumt bzw . auferlegt . In diesem Fall hat die anrufende<br />
Partei einen Schiedsrichter zu bestellen und dessen Namen und den Streit-<br />
gegenstand der anderen Partei mitzuteilen . Diese muss dann innerhalb einer<br />
Frist von 14 Tagen einen eigenen Schiedsrichter bestellen . Geschieht das nicht,<br />
so soll die Handelskammer Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter<br />
benennen. Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn mehr als zwei parteien<br />
im Streit liegen .<br />
2 . Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens bedarf,<br />
neu zu berufen; die benannten Schiedsrichter können, müssen aber nicht identisch<br />
sein . Mehrere gleichzeitige Fälle sollten jedoch bei einem Schiedsgericht zusammengefasst<br />
werden .<br />
§ 3<br />
Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Schifffahrtskaufleuten nur in der<br />
Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, Wirtschafts prüfer, Steuerberater<br />
oder solche Personen in Betracht, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />
die Befähigung zum Richteramt haben .<br />
§ 4<br />
1 . Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter sich versuchen, zu einem<br />
übereinstimmenden Spruch zu kommen, nachdem den Parteien vor her in aus-<br />
reichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist .<br />
2 . Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter unverzüglich auf ei nen<br />
obmann zu einigen. Als obermann kommt entweder einer der Vorsit zenden<br />
Richter der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg oder ein<br />
Richter am oberlandesgericht Hamburg in Betracht . Erfolgt eine Einigung nicht<br />
innerhalb von drei Wochen, so ist der Präsident des oberlan desgerichtes Ham-<br />
burg zu ersuchen, einen obmann zu ernennen .<br />
$ 5<br />
1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des obmannes das Verfahren<br />
nach freiem Ermessen . Den Parteien, die sich durch Bevollmächtigte vertreten<br />
lassen können, ist jedoch in jedem Fall ausreichend rechtliches Gehör zu<br />
gewähren .<br />
2 . Die Entscheidung des Schiedsgerichts ergeht mehrheitlich und schrift lich und ist<br />
den Parteien mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen . Bei Stimmgleichheit<br />
entscheidet die Stimme des obmanns .<br />
§ 6<br />
1 . Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten nach seinem Ermessen fest . Es<br />
hat sich hierbei jedoch an die üblichen Grenzen zu halten .<br />
2 . Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung seiner Tä tigkeit von<br />
der Einzahlung von Kostenvorschüssen abhängig machen . Die Partei, die das<br />
Schiedsgericht anruft, ist jedoch in jedem fall vorschusspflichtig.<br />
3 . Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch auch über die Kosten zu entscheiden.<br />
Hierbei finden die Kostenvorschriften der Zivilprozessordnung sinngemäße<br />
Anwendung . Eine Erstattung von Kosten, die durch die Hinzu ziehung von<br />
Bevollmächtigten entstehen, erfolgt jedoch nicht .<br />
§ 7<br />
§ 8<br />
Das Landgericht Hamburg ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswer tes<br />
(Streitwert) das zuständige Staatsgericht .<br />
Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur für die Vertragschließen den,<br />
sondern auch für deren Rechtsnachfolger .<br />
Ammersbek, 8 . Februar 2010<br />
Schiedsgerichtsvertrag für: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
vertreten durch die Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Muster-Schiedsgerichtsvertrag für: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG,<br />
vertreten durch die Komplementärin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf und Dr . Martin Süß<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
vertreten durch die Komplementärin Hanse Capital Management GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Hanse Capital Select GmbH<br />
vertreten durch deren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
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SCHIEdSGERICHTSVERTRAG<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
vertreten durch ihren Geschäftsführer Burkhard Tesdorpf<br />
Dr . Martin Süß<br />
- Kommanditist -<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG<br />
vertreten durch deren persönlich haftenden Gesellschafter Burkhard Tesdorpf<br />
Schiedsgerichtsvertrag für: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
Muster-Schiedsgerichtsvertrag für: „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
„<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
Hanse Capital Select GmbH<br />
___________________________________________________________________<br />
IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG<br />
___________________________________________________________________<br />
Dr . Martin Süß<br />
___________________________________________________________________<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Beratungs KG
INfoRmATIoNEN zU fERNABSATzVERTRäGEN<br />
informationen zu fernabsatzVerträgen<br />
nach § 312 c BGB i. V. m. § 1 BGB-Informationspflichten-Verord nung (BGB-InfoV) sind<br />
dem Anleger bestimmte Informationen zu erteilen, sofern sein Beitritt nicht unmittelbar<br />
über einen Anlageberater erfolgt, sondern im Wege des Fernabsatzes durch Fernkommunikationsmittel<br />
wie Brief, Telefon, Fax, E-Mail, In ternet .<br />
INFORMATIONSPFLICHTEN BEI TELEFONISCHEN KONTAKTEN<br />
Der unternehmer hat seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Telefonats zu<br />
Beginn des Gesprächs ungefragt voll ständig offen zu legen . Dem Anleger sind alle<br />
Vertragsbestim mungen vorzulegen:<br />
• Beitrittserklärung (dem prospekt beiliegend),<br />
• Gesellschaftsvertrag (siehe ab Seite 77 des prospekts),<br />
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (entfallen hier).<br />
INFORMATIONSPFLICHTEN BEI<br />
FERNABSATZVERTRäGEN IN TEXTFORM<br />
Identität des Unternehmens und ladungsfähige Anschriften<br />
Emittentin bzw . Beteiligungsgesellschaft<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Amtsgericht Lübeck, unter HRA 6250 HL eingetragen<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Herrn Burkhard Tesdorpf<br />
Herrn Dr . Martin Süß<br />
Anbieterin und Vertriebsgesellschaft<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />
Aus dem vorliegenden <strong>Prospekt</strong> zum Beteiligungsangebot <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek mit Aufstellungsdatum<br />
8 . Februar 2010 ergeben sich sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage<br />
. Mit der Annahme der Beitrittserklärung kommt eine vertragliche Beziehung<br />
zwischen dem Zeichner (Anleger) und der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co. KG zustande; der Anleger wird Kommanditist (siehe Gesell schaftsvertrag<br />
ab Seite 83 sowie Beitrittserklärung) .<br />
Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />
Die Mindestlaufzeit der Beteiligung endet gem . § 2 Abs . 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
(siehe ab Seite 83) am 31 . Dezember 2020 .<br />
Leistungserbringung und Ersatz<br />
Angaben über einen Vorbehalt, eine in Qualität und preis gleich wertige Kapitalanlage zu<br />
erbringen, und über einen Vorbehalt, versprochene leistungen im falle ihrer nichtverfügbarkeit<br />
nicht zu erbringen: Anteile an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek, können nur erworben werden,<br />
solange die Gesellschaft noch nicht geschlossen ist. Der Vertrag kommt mit der<br />
Annahme der Beitrittserklärung durch die Beteiligungsgesellschaft, vertreten durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin, zustande . Nach Annahme des Beitritts bestehen<br />
keine Leistungsvorbehalte, ebenso entfällt eine Alternativanlage .<br />
Gesamtpreis der Beteiligung<br />
Angaben über den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />
muss, und sonstiger Preisbestand teile: Die Mindestzeichnung sollte 15 .000 EUR<br />
zuzüglich Agio in Höhe von 3 % auf den Zeichnungsbetrag betragen. Auf die von der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5,<br />
22949 Ammersbek, zu leistenden Steuern wird in dem Kapitel „Wesentliche steuerliche<br />
Grundlagen“ (siehe ab Seite 63) hingewiesen .<br />
Sonstige Kosten und Steuern<br />
Zusätzlich anfallende liefer- und Versandkosten sowie ein Hin weis auf mögliche weitere<br />
Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung<br />
gestellt werden: Die anfallenden Kosten für eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
trägt der Anleger (Kommanditist) . Die Kosten der Registeranmeldung und<br />
der Eintragung des Kom manditisten in das Handelsregister trägt die Gesellschaft . Die<br />
Einkommensteuer fällt direkt beim Anleger an . Einzelheiten sind dem Kapitel „Wesentliche<br />
steuerliche Grundlagen“ zu ent nehmen (siehe ab Seite 63) .<br />
einzelheiten zur Zahlung, lieferung, erfüllung<br />
Einzahlungsraten und -termine ergeben sich aus dem Gesell schaftsvertrag (siehe ab<br />
Seite 83) und der Beitrittserklärung . Nach Annahme des Beitritts und Aufforderung ist die<br />
Einlage entsprechend der Beitrittserklärung zu zahlen .<br />
Widerruf<br />
Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Wider rufs oder Rückgaberechts<br />
sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift<br />
desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, die Rechtsfolgen des Widerrufs<br />
oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher<br />
im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs . 1 BGB für die erbrachte<br />
Dienstleistung zu zahlen hat: Der Anleger kann seine Beitritts erklärung innerhalb von<br />
14 Tagen widerrufen . Der Widerrufsbe lehrung auf Seite 108 sind die Einzelheiten des<br />
Widerrufs und seiner Rechtsfolgen zu entnehmen .<br />
Kosten der Fernkommunikation<br />
Alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des fernkommunikationsmittels<br />
zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer<br />
in Rechnung gestellt werden: Derartige Kosten fallen nicht an .<br />
Gültigkeitsdauer<br />
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, z. B. die<br />
Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises: Eine Befristung<br />
der Gül tigkeitsdauer der Informationen besteht nicht . Anteile an der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek,<br />
sind jedoch nur zu erwerben, solange die Gesellschaft nicht geschlossen ist .<br />
Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit des unternehmers und die für seine Zulassung zuständige<br />
Aufsichtsbehörde:<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-<br />
Straße 5, 22949 Ammersbek, ergibt sich die Haupt geschäftstätigkeit aus dem Unternehmensgegenstand<br />
in § 3 des Gesellschaftsvertrages (siehe ab Seite 83) .<br />
Persönlich haftende Gesellschaft<br />
Die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949<br />
Ammersbek, ist die Komplementärin der Fondsgesellschaft . Ihre Aufgaben bestehen in<br />
den klassischen Tätigkeiten einer Reederei .<br />
Anbieterin und Vertriebsgesellschaft<br />
Die Tätigkeit der Vertriebsgesellschaften besteht im Vertrieb von Kommanditbeteiligungen<br />
. Die Unternehmen unterliegen keiner behördlichen Aufsicht .<br />
Risiken der Beteiligung<br />
Gegebenenfalls der Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente<br />
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INfoRmATIoNEN zU fERNABSATzVERTRäGEN<br />
bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge<br />
mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt<br />
unterliegen, auf die der unternehmer keinen ein fluss hat, und dass in der Vergangenheit<br />
erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind: Die Risiken der<br />
Betei ligung sind ab Seite 18 ausführlich dargestellt .<br />
Kündigungsbedingungen und Vertragsstrafen<br />
Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen ein schließlich etwaiger Vertragsstrafen:<br />
Ein Anleger (Komman ditist) kann seine Beteiligung an der Gesellschaft schriftlich<br />
kündigen mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende des Geschäfts jahres, erstmals<br />
jedoch zum 31 .12 .2020 . Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen an<br />
die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH .<br />
Rechtsgrundlage<br />
Hinweis auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer<br />
der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des fernabsatzvertrages<br />
zugrunde legt: Bundesrepublik Deutschland .<br />
Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf den fernabsatz vertrag anwendbare Recht<br />
oder über das zuständige Gericht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland .<br />
Kommunikation/Sprache<br />
Hinweis auf die Sprachen, in welchen die Vertragsinformatio nen und die in dieser Vorschrift<br />
genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden sowie die Sprachen, in welcher<br />
sich der un ternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />
während der laufzeit des Vertrages zu führen:<br />
Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache .<br />
Außergerichtlicher Rechtsbehelf<br />
Hinweis auf einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen<br />
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang:<br />
für Streitigkei ten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“<br />
Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek, sind<br />
die Zivilgerichte zuständig.<br />
Garantiefonds, Einlagensicherung<br />
Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent schädigungsregelungen,<br />
die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 30 . Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABL .EG Nr . L 135, S . 5) und die<br />
Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3 . März 1997 über<br />
Systeme für die Entschädigung der An leger (ABL .EG Nr . L 84, S . 22) fallen: Garantiefonds<br />
oder andere Entschädigungsregelungen im vorstehend genannten Sinn sind nicht<br />
vorgesehen .<br />
WIDERRUFSBELEHRUNG<br />
Innerhalb von zwei Wochen kann der Anleger die Beitrittserklä rung ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform widerrufen, z . B . per Brief, Fax, E-Mail . Diese Frist beginnt frühestens<br />
mit Erhalt der Widerrufsbelehrung . Die Fristwahrung erfordert lediglich die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs an die Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-<br />
Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Bei Verträgen, die im ausschließlichen Wege des fernabsatzes zustande kommen –<br />
also per Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, In ternet – beginnt die Frist zum Widerruf mit dem<br />
Tag der Annah me der Beitrittserklärung und der erfüllung der Informations pflichten nach<br />
§ 312 c Abs . 2 BGB .<br />
Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers der Vertrag von beiden Seiten vollstän-<br />
dig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Wi derrufsrecht ausgeübt hat, erlischt das Wider-<br />
rufsrecht vorzeitig .<br />
Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfan genen Leistungen zu-<br />
rückzugewähren und gegebenenfalls gezo gene nutzungen (z. B. Zinsen) herauszuge-<br />
ben. Können die emp fangenen leistungen seitens des Zeichners ganz oder teilweise<br />
nicht zurückgewährt werden oder nur in verschlechtertem Zu stand, muss dieser ge-<br />
gebenenfalls Wertersatz leisten. es ist da her möglich, dass der Zeichner die ver-<br />
traglichen Zahlungsver pflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllen muss.<br />
Verpflichtungen zur erstattung von Zahlungen sind durch den Zeichner innerhalb von 30<br />
Tagen nach Absenden der Widerrufs belehrung zu erfüllen .<br />
Beanstandung<br />
Beanstandungen sind wahlweise zu richten an die:<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG, vertreten durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH &<br />
Co . KG, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek, diese wiederum vertreten durch die<br />
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Johann Christoph Burkhard Tesdorpf,<br />
Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek und Herrn Dr . Martin Süß, Wirthstraße<br />
94, 95028 Hof .<br />
Datenschutz<br />
Die Erfassung und Weiterverarbeitung von Daten im Rahmen des Beitritts erfolgt nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz . Die Daten werden elektronisch gespeichert<br />
und verarbeitet; sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Ge sellschaft<br />
bzw . zur Betreuung des Kommanditisten verwendet . Die Daten werden Dritten nur zugänglich<br />
gemacht, wenn dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.
WEITERE ANGABEN NACH VERmVERKPRoSPV<br />
weitere angaben nach VermVerkprospV<br />
Zu § 2 Abs . 1<br />
Das Angebot erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache .<br />
Zu § 2 Abs . 5<br />
Da die verringerten <strong>Prospekt</strong>anforderungen nach § 15 erfüllt sind, kommt § 10 Abs . 1<br />
nicht zur Anwendung .<br />
Zu § 4 Satz 1 Nr . 8 (verschieden Staaten)<br />
Das Angebot erfolgt nur in Deutschland .<br />
Zu § 5 Nr . 5<br />
Der Emittent ist kein Konzernunternehmen .<br />
Zu § 5 Nr . 5<br />
Die Anmeldung der Emittentin ist am 08 . Februar 2010 zum Handelsregister Lübeck<br />
angemeldet worden<br />
Zu § 7 Abs . 2 Nr . 3<br />
Es existieren keine mittel- oder unmittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschaf-<br />
ter an unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen .<br />
Zu § 8 Abs . 1<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich der emittentin ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen,<br />
mit allen damit verbundenen Rechten und damit im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäften und die entgegennahme von Auszahlungen sowie liquidationserlösen und<br />
der Abschluss sowie die Durchführung von Poolvereinbarungen mit und für die Schifffahrtsgesellschaften:<br />
“<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG etc .<br />
Die emittentin ist nicht abhängig von patenten, lizenzen, Verträgen oder neuen Herstel-<br />
lungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />
des Emittenten sind .<br />
es laufen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen einfluss auf die<br />
wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können .<br />
Es bestehen keine laufenden Investitionen<br />
Zu § 8 Abs . 2<br />
Die Tätigkeit der emittentin ist durch keine außergewöhnlichen ereignisse beeinflusst.<br />
Zu § 9 Abs . 2 Nr . 3<br />
Ebene Anlageobjekte<br />
Auf Ebene der Anlageobjekte bestehen keine erheblichen Belastungen des Anlageobjektes .<br />
Ebene Zielobjekte<br />
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus den noch abzuschließenden Darlehen und<br />
Kontokorrentkreditlinien, für die verbindliche Angebote bzw . Finanzierungsofferten von<br />
zwei deutschen Kreditinstituten vorliegen, sowie zur Sicherung sämtlicher Ansprüche<br />
aus den gesamten Geschäftsverbindungen der finanzierenden Banken, wird für jedes<br />
Schiff eine Schiffshypothek in das Schiffsregister eingetragen . Diese beträgt voraussichtlich<br />
120 % der durch die Bank zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Darüber<br />
hinaus ist es branchenüblich, Ansprüche aus Versicherung und Charter an die Bank<br />
abzutreten . Weitere dingliche Belastungen bestehen nicht .<br />
Zu § 9 Abs . 2 Nr . 4<br />
Ebene Anlageobjekte<br />
Auf Ebene der Anlageobjekte gibt es keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der<br />
Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
Ebene Zielobjekte<br />
Es liegen für alle Schiffe tatsächliche Beschränkungen dahingehend vor, dass die Schiffe<br />
u . a . nur Häfen mit ausreichend Tiefgang anlaufen können . Eine rechtliche Beschränkung<br />
kann sich aus evtl . vorliegenden Charterverträgen für die Schiffe ergeben, wonach<br />
bestimmte Häfen ggf . nicht angelaufen werden dürfen . Weitere tatsächlichen oder rechtliche<br />
Beschränkungen liegen auf ebene der Zielobjekte nicht vor.<br />
Gemäß den noch nicht näher bestimmten Finanzierungszusagen können sich für die jeweilige<br />
Schiffsgesellschaft Beschränkungen ergeben, da z. B. ein Verkauf des Schiffes oder der<br />
Abschluss von Charterverträgen die Zustimmung der finanzierenden Bank erfordert.<br />
Zu § 9 Abs . 2 Nr . 6<br />
Verträge auf Ebene der Anlageobjekte<br />
• Gesellschaftsvertrag der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG<br />
vom 8 . Februar 2010<br />
• Treuhandvertrag zwischen der Hanse Capital finanzservice GmbH & Co. KG und der<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />
• Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle zwischen der Weitze & partner Steuerbe-<br />
ratungsgesellschaft und der <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co .<br />
KG vom 8 . Februar 2010<br />
• Schiedsgerichtsvertrag für die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG<br />
• Vertriebsvertrag zwischen der Hanse Capital emissionshaus GmbH und <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<br />
<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />
Muster-Verträge auf Ebene der Zielobjekte<br />
• Gesellschaftsvertrag der „<strong>HC</strong> Anna-lena“<br />
Schifffahrts GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />
• Muster-Schiedsgerichtsvertrag der „<strong>HC</strong> Anna-lena“<br />
Schifffahrts GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />
• Muster-Dienstleistungsvertrag zwischen der der Hanse Capital finanzservice GmbH<br />
& Co . KG und der „<strong>HC</strong> Anna-Lena“ Schifffahrts GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />
• Muster-Bereederungsvertrag zwischen der „<strong>HC</strong> Anna-lena“ Schifffahrts GmbH & Co. KG<br />
und der IMM International Maritime Management GmbH & Co . KG vom 8 . Februar 2010<br />
• Vereinbarung zwischen der „<strong>HC</strong> Anna-lena“ Schifffahrts GmbH & Co. KG und der<br />
Hanse Capital Finanzservice GmbH & Co . KG über die übernommene Platzierungsgarantie<br />
vom 8 . Februar 2010<br />
• Vereinbarung zwischen der „<strong>HC</strong> Anna-lena“ Schifffahrts GmbH & Co. KG und Hanse<br />
Capital Emissionshaus GmbH über die übernommene Patzierungsgarantie vom 8 .<br />
Februar 2010<br />
Weitere Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts oder<br />
wesentlicher Teile davon hat die Emittentin nicht abgeschlossen .<br />
Zu § 12 Abs . 1 Nr . 1<br />
Zum Zeitpunkt der prospekterstellung wird die emittentin vertreten durch die Geschäfts-<br />
führer der Komplementärin . Komplementärin ist die <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs<br />
GmbH . Geschäftsführer sind:<br />
Herr Burkhard Tesdorpf<br />
Geschäftsansässig: Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek<br />
Herr Dr . Martin Süß<br />
Geschäftsansässig: Wirthstraße 94, 95028 Hof<br />
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung gibt es zum Zeitpunkt der prospektaufstellung<br />
keine Funktionstrennung . Alle Mitglieder der Geschäftsleitung der Emittentin sind allein-<br />
vertretungsberechtigt .<br />
Zum Zeitpunkt der prospektaufstellung bestehen keine Aufsichtsgremien und Beiräte.<br />
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WEITERE ANGABEN NACH VERmVERKPRoSPV/HINWEISE zUm BEITRITT<br />
Zu § 12 Abs . 1 Nr . 2<br />
Da noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr vorliegt, entfällt die Angabe, ob den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, provisionen und nebenleistungen<br />
jeder Art gewährt wurden .<br />
Zu § 12 Abs . 2 Nr . 1<br />
Bis auf die Tätigkeit des Geschäftsführers, Herrn Burkhard Tesdorpf, für die Hanse Capital<br />
emissionshaus GmbH, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut ist, sind keine Mitglieder der Geschäftsführung tätig für Unternehmen, die mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />
Zu § 12 Abs . 2 Nr . 2<br />
Es sind keine Mitglieder der Geschäftsführung tätig für Unternehmen, die dem Emittenten<br />
fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Zu § 12 Abs . 2 Nr . 3<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist für Unternehmen tätig,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen .<br />
Zu § 12 Abs . 2 Nr . 4<br />
Sonstige personen sind nicht vorhanden, die in den Kreis der nach dieser Verordnung<br />
angabepflichtigen personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Angebots der<br />
Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />
HInWeISe ZuM BeITRITT<br />
wiDerrufsbelehrung<br />
Innerhalb von zwei Wochen kann der Anleger die Beitrittserklärung ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform widerrufen, z . B . per Brief, Fax, E-Mail . Diese Frist beginnt frühestens<br />
mit Erhalt der Widerrufsbelehrung . Die Fristwahrung erfordert lediglich die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs an die Hanse Capital Emissionshaus GmbH, Georg-<br />
Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek .<br />
Bei Verträgen, die im ausschließlichen Wege des fernabsatzes zustande kommen –<br />
also per Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet – beginnt die Frist zum Widerruf mit<br />
dem Tag der Annahme der Beitrittserklärung und der erfüllung der Informationspflichten<br />
nach § 312 c Abs . 2 BGB .<br />
Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers der Vertrag von beiden Seiten vollstän-<br />
dig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, erlischt das Widerrufsrecht<br />
vorzeitig . Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können die empfangenen leistungen seitens des Zeichners ganz<br />
oder teilweise nicht zurückgewährt werden oder nur in verschlechtertem Zustand, muss<br />
dieser gegebenenfalls Wertersatz leisten. es ist daher möglich, dass der Zeichner die<br />
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllen muss.<br />
Verpflichtungen zur erstattung von Zahlungen sind durch den Zeichner innerhalb von 30<br />
Tagen nach Absenden der Widerrufsbelehrung zu erfüllen .<br />
beanstanDungen<br />
Beanstandungen sind wahlweise zu richten an die: <strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs<br />
GmbH & Co . KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin <strong>HC</strong><br />
„<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsverwaltungs GmbH, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek,<br />
diese wiederum vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer,<br />
Herrn Johann Christoph Burkhard Tesdorpf, Georg-Sasse-Straße 5, 22949 Ammersbek;<br />
Dr . Martin Süß, Wirthstraße 94, 95028 Hof .<br />
Datenschutz<br />
Die Erfassung und Weiterverarbeitung von Daten im Rahmen des Beitritts erfolgt nach<br />
den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz . Die Daten werden elektronisch gespeichert<br />
und verarbeitet; sie werden ausschließlich zur Verwaltung der Gesellschaft<br />
bzw . zur Betreuung des Kommanditisten verwendet . Die Daten werden Dritten nur zugänglich<br />
gemacht, wenn dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.
GLoSSAR<br />
Agio<br />
Aufgeld oder Aufpreis auf den Nennwert eines Kommanditanteils .<br />
Anlaufkosten<br />
Kosten, die bei der Gründung eines Unternehmens entstehen – beispielsweise die Kosten<br />
für Rechtsberatung und Handelsregistereintragungen . Weitere Kosten entstehen<br />
z . B . für die Erarbeitung des Fondskonzeptes, die <strong>Prospekt</strong>erstellung, Anfertigung von<br />
Gutachten, Geschäftsbesorgung und Fremdkapitalbeschaffung .<br />
Auszahlung<br />
entnahme von liquiditätsüberschüssen, die anteilig auf die Anleger verteilt werden.<br />
Beirat<br />
Aus den Reihen der Gesellschafter gewähltes Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger<br />
vertritt und die Arbeit der Geschäftsführung überwacht . Die Rechte und die Anzahl<br />
der Mitglieder eines Beirats ergeben sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag .<br />
Bereederung<br />
Technisches und/oder kaufmännisches Management eines Schiffes .<br />
Betriebsergebnis<br />
Saldo aus Erträgen und Aufwendungen<br />
Charterer<br />
unternehmen, dem ein Schiff für einen festgelegten Zeitraum oder eine bestimmte Reise<br />
zu einem festgelegten Preis zur Nutzung überlassen wird .<br />
Charterrate<br />
Zwischen Reederei und Charterer wird ein preis für die überlassung eines Schiffes vertraglich<br />
vereinbart . In der Regel wird die Rate in US-Dollar pro Tag angegeben .<br />
Container<br />
International standardisierte Großraumbehälter, durch die das Verladen, Befördern, lagern<br />
und Entladen von Gütern vereinfacht und beschleunigt wird . Im weltweiten Einsatz seit 1956 .<br />
Dockung<br />
In dieser Zeit wird das Schiff zu Reparatur- oder Konservierungsarbeiten oder für die<br />
Erneuerung der sog . Klasse in einem Dock überprüft .<br />
Fungibilität<br />
(Vertretbarkeit) Austauschbarkeit bzw. übertragbarkeit von Sachen, die nach Anzahl, Maß<br />
oder Gewicht bestimmt werden können, z . B . auch Anleihen, Aktien oder Gesellschaftsanteile .<br />
Geschlossener Fonds<br />
Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in feststehender Höhe, zumeist in der<br />
Rechtsform einer Personengesellschaft . Der Fonds wird geschlossen, wenn das feststehende<br />
Kapital eingeworben ist, der Anlegerkreis ist somit begrenzt .<br />
Gesellschafterversammlung<br />
organ der Gesellschaft, bestehend aus der Gesamtheit der Gesellschaft . Regelmäßige,<br />
meist jährliche Versammlung der fondsgesellschafter und forum der Anlegermitbestimmung<br />
. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist des Ablaufs sowie Kompetenzen<br />
der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte: Bericht der Geschäftsführung,<br />
feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, entlastung der Geschäftsführung<br />
und Beirat sowie Beschlüsse über Ausschüttungen .<br />
Gewinnzuweisung<br />
Anteil des Gesellschafters am handels- und steuerrechtlichen Gewinn der Gesellschaft,<br />
der ihm nach der gesellschaftsvertraglichen Regelung zusteht . Der prozentuale Gewinn/<br />
Verlust bemisst sich dabei nach der Höhe seines Anteils am Kommanditkapital.<br />
GmbH & Co . KG<br />
Eine besondere Form der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft<br />
(KG), die in der Regel für geschlossene Fonds gewählt wird . Diese Form der Kommanditgesellschaft<br />
ist eine Personengesellschaft und erfordert einen Komplementär als unbegrenzt<br />
haftenden Gesellschafter (Vollhafter), der eine juristische person ist, hier eine GmbH.<br />
Homogener Intake<br />
Die tatsächliche Tragfähigkeit eines Schiffes an Containern, wird anhand der homogenen<br />
Beladung mit Containern à 14 Tonnen Gewicht bemessen. Je höher die Anzahl<br />
der zu beladenden Container desto höher der Marktwert des Schiffes .<br />
Handelsregister (HR)<br />
öffentliches Register, in das die rechtlichen Verhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften<br />
sowie mit ihnen zusammenhängende Rechtsvorgänge (z . B . Firma, Gesellschafter,<br />
Prokura) eingetragen werden . Die Handelsregister werden von den Amtsgerichten geführt .<br />
Investitions-und Finanzierungsplan<br />
übersicht über die Herkunft und Verwendung der benötigten Mittel für die Investitionen<br />
der Vermögensanlage.<br />
Klassifikation<br />
Die Einstufung des Schiffs in einen bestimmten Schiffstyp durch eine<br />
Klassifizierungsgesellschaft, z. B. Germanischer lloyd. Die Aufgaben der<br />
Klassifikationsgesellschaften ähneln der des TüVs für den Kraftfahrtverkehr. So verlangen<br />
diese Gesellschaften u . a . regelmäßige Dockungen des Schiffes zur Begutachtung des<br />
Unterwasserschiffes in einem meist 5-jährigen Intervall .<br />
Knoten (kn)<br />
Geschwindigkeit eines Schiffes in Seemeilen pro Stunde . Ein Knoten entspricht 1,852 km/h .<br />
Kommanditgesellschaft<br />
personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem ganzen Vermögen<br />
haftet (Komplementär), während die übrigen Gesellschafter lediglich in Höhe ihrer<br />
übernommenen Einlagen haften (Kommanditisten) .<br />
Kommanditkapital<br />
Summe aller Einlagen der Gesellschafter<br />
Komplementär<br />
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft .<br />
Mittelverwendung<br />
In der Mittelverwendung erfolgt eine detaillierte Aufstellung über den Einsatz des Eigenund<br />
Fremdkapitals der Fondsgesellschaft .<br />
MS (MV)<br />
Motorschiff (engl .: motor vessel)<br />
Platzierungsgarantie<br />
Garantie, dass das einzuwerbende Kommanditkapital bis zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />
tatsächlich eingeworben, andernfalls durch den Garanten bereit gestellt wird .<br />
<strong>Prospekt</strong>prüfung<br />
Überprüfung und Beurteilung eines Beteiligungs- bzw . Emissionsprospekts durch einen<br />
unabhängigen Dritten, z . B . Wirtschaftsprüfer, Sachverständige . Reederei Unterneh-<br />
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GLoSSAR/ ABKÜRzUNGEN<br />
men, das Schiffe betreibt sowie deren technische Betreuung und Versorgung übernimmt.<br />
Reedereien können fremdfirmen mit der Befrachtung/Beschäftigung eines Schiffs beauftragen<br />
oder eigene Liniendienste unterhalten .<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
fallen während des laufenden Betriebes des Schiffes an: personalkosten, proviant, Versicherungen,<br />
Instandhaltungen, Reparaturen etc .<br />
Seeschiffsregister<br />
Beim Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes geführtes Register über die Rechtsund<br />
Besitzverhältnisse an dem Schiff .<br />
tdw<br />
Engl .: tons dead weight . Internationales Maß für die maximale Tragfähigkeit eines<br />
Schiffes inkl . Ladung . Maßeinheit ist die metrische Tonnen à 1 .000 kg .<br />
TEU<br />
engl.: twenty foot equivalent unit. Standardcontainer mit einer länge von 20 fuß = ca.<br />
6,10 m . Maßeinheit für die Ladekapazität von Containerschiffen hinsichtlich des theoretischen<br />
Ladevolumens – das tatsächliche Ladevolumen bemisst sich an der Tragfähigkeit<br />
des Schiffs (vgl . homogener Intake) .<br />
Tiefgang<br />
Höhe des Schiffsteils, der unterhalb der Wasserlinie liegt .<br />
Tonnage<br />
Bezeichnung für die Ladekapazität eines Schiffes, bis 1969 in Bruttoregistertonnen<br />
(BRT) bzw . Nettoregistertonnen (NRT) gemessen . Heute wird der Raumgehalt eines<br />
Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und nettoraumzahl (nRZ) berechnet. es wird der gesamte<br />
umbaute Raum des Schiffes gemessen, von dem Abzüge für die Mannschaftsund<br />
Maschinenräume etc . gemacht werden, die keinen Transportraum für Ladung darstellen<br />
. Es ergibt sich der Nettoraumgehalt des Schiffes bzw . die Nettotonnage . Mit dem<br />
Begriff Tonnage kann auch Ladung gemeint sein .<br />
Tonnagegewinnermittlung<br />
pauschale <strong>Gewinner</strong>mittlung beim Betrieb eines Handelsschiffes im internationalen Verkehr.<br />
In § 5 a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregeltes Wahlrecht, wobei die Besteuerung nicht<br />
ertragsabhängig erfolgt, sondern pauschaliert an der Größe der Tonnage bemessen wird .<br />
Treugeber<br />
Eine Person, die das Eigentum an Sachen und/oder Rechten auf einen Treuhänder<br />
überträgt, wobei diesem die volle Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen wird . Wirtschaftlicher<br />
Eigentümer der Sache bzw . des Rechts bleibt dabei der Treugeber .<br />
Treuhänder, Treuhandgesellschaft<br />
Verwaltet im Interesse von Investoren (den Treugebern) deren Kapitaleinlagen bzw. Anteile<br />
an einer Gesellschaft auf Grundlage vertraglicher Bestimmungen . Im Außenverhältnis<br />
nimmt der Treuhänder die volle Rechtsstellung eines Eigentümers wahr, während er<br />
im Innenverhältnis (zum Treugeber) mehr oder weniger Beschränkungen unterworfen ist .<br />
Zweitmarkt<br />
Markt für Gesellschafts- oder Kommanditanteile aus zweiter Hand . Ein amtlich zugelassener<br />
Markt oder eine Börse existieren nicht, wenngleich sich mittlerweile Handelsplattformen<br />
für „gebrauchte“ Beteiligungen etabliert haben .<br />
ABKüRZunGen<br />
Abs . Absatz<br />
abzgl . abzüglich<br />
BfH Bundesfinanzhof<br />
BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />
BMF Bundesministerium für Finanzen<br />
DIN EN Deutsches Institut für Normung, Europäische Norm<br />
EUR für Euro<br />
€ Währungszeichen für Euro<br />
EstG Einkommensteuergesetz<br />
EGH Europäischer Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg<br />
gem . gemäß<br />
GewSt Gewerbesteuer<br />
ggf . gegebenenfalls<br />
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
HRA Handelsregister, Registerblatt A<br />
HRB Handelsregister, Registerblatt B<br />
i .d .R . in der Regel<br />
i .H .v . in Höhe von<br />
i.V.m. in Verbindung mit<br />
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />
ISo Internationale Standard-organisation<br />
KiSt Kirchensteuer<br />
KG Kommanditgesellschaft<br />
lfd . laufend<br />
ofD oberfinanzdirektion<br />
p.a. lat. pro anno, pro Jahr<br />
p .d . engl . per day, pro Tag<br />
rd . rund<br />
sog . so genannt<br />
t Tonnen<br />
tw . teilweise<br />
Tz . Textziffer<br />
u .a . unter anderem<br />
u .Ä . und Ähnliches<br />
US$ US-Dollar<br />
UStG Umsatzsteuergesetz<br />
u .U . unter Umständen<br />
vgl . vergleiche<br />
Ziff. Ziffer<br />
z .B . zum Beispiel<br />
z .T . zum Teil<br />
zz ./zzt . zurzeit<br />
zzgl . zuzüglich
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H C<br />
HANSE CAPITAL GRUPPE<br />
Hanse Capital Emissionshaus GmbH<br />
Georg-Sasse-Straße 5<br />
22949 Ammersbek/Hamburg<br />
Telefon: (040) 63 91 88 - 70<br />
Telefax: (040) 63 91 88 - 75<br />
E-Mail: info@hanse-capital .de<br />
Internet: www .hanse-capital .de<br />
Beteiligungsangebot<br />
<strong>HC</strong> „<strong>Krisen</strong>-<strong>Gewinner</strong> II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co . KG<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung . Diese Beteiligung ist nur für unternehmerisch denkende<br />
Anleger geeignet, die aufgrund ihrer Vermögenssituation in der Lage sind, bei einem unerwarteten Verlauf gegebenenfalls eintretende Verluste bis<br />
zum Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals in Kauf zu nehmen .<br />
Tradition hat Zukunft