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Egelner Mulde Nachrichten - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />

verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 04/2009 vom 15. Februar 2009<br />

Lfd. Nr.: IV-B181/09/GRWO<br />

bearbt. Amt Finanzen Beschlussfassung öffentlich<br />

Verfasser: Haag, Sieglinde<br />

Bezeichnung:<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Jahresrechnung<br />

2007 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wolmirsleben<br />

Beratungsfolge:<br />

Dat.d.Sitzg. Gremium<br />

26.01.2009 Gemeinderat Wolmirsleben<br />

Beschluss: Gemäß § 108 a Abs. 1 GO LSA vom 05.10.1993 in der<br />

derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes<br />

über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />

für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 bestätigt<br />

der Gemeinderat die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wolmirsleben.<br />

Gleichzeitig wird für das Haushaltsjahr 2007 dem Bürgermeister<br />

der Gemeinde Wolmirsleben die Entlastung erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der Mitglieder: 13<br />

anwesend: 12<br />

stimmberechtigt: 12<br />

Ja-Stimmen: 10<br />

Nein-Stimmen: 2<br />

Enthaltungen: 0<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />

vom 05.10.1993 in der z. Zt. gültigen Fassung waren keine<br />

Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung<br />

ausgeschlossen.<br />

Sachverhalt:<br />

Jahresrechnung 2007<br />

Gemäß § 108 a Abs. 1 GO LSA vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen<br />

Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein<br />

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen<br />

im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 stellt der Bürgermeister<br />

die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie<br />

mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme<br />

zu diesem Bericht dem Gemeinderat vor.<br />

Die Prüfung der Jahresrechnung 2007 erfolgte gemäß §§ 125 und<br />

127 GO LSA in Verbindung mit den §§ 129 und 130 GO LSA vom<br />

05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung i.V. mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des<br />

Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />

für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 durch<br />

das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises nach pflichtgemäßen<br />

Ermessen im Zeitraum vom 30.09.2008 bis 09.10.2008 (vor Ort).<br />

Die bei der Prüfung gegebenen Anregungen und getroffenen Festlegungen<br />

sowie Prüfbemerkungen wurden im Prüfbericht vom<br />

17.11.2008 festgehalten.<br />

Zu den Prüfbemerkungen ist festzustellen, dass diese formell und inhaltlich<br />

zutreffend sind.<br />

Gemeinde Wolmirsleben<br />

Beschluss<br />

27<br />

Entsprechend der beanstandeten Haushaltssatzung weist der Verwaltungshaushalt<br />

im Haushaltsjahr 2007 einen Fehlbetrag von 2.125.900<br />

Euro aus. Gemäß der Jahreshaushaltsrechnung verringert sich der Soll-<br />

Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt per 31.12.2007 auf 2.099.061,90<br />

Euro (Ausgabenreduzierung).<br />

Der Vermögenshaushalt wurde im Jahr 2007 ausgeglichen abgeschlossen.<br />

Gem. § 92 Abs. 1 GO LSA hat jede Gemeinde für jedes Haushaltsjahr<br />

eine Haushaltssatzung zu erlassen (Pflichtsatzung).<br />

Sie bildet die Rechtsgrundlage der gemeindlichen Haushaltsführung<br />

für ein Jahr. Ist nunmehr eine Haushaltssatzung nicht erlassen wurden,<br />

fehlt es an der Rechtsgrundlage für eine geordnete Haushaltsführung<br />

in dem entsprechenden Jahr. Ohne bestätigte Haushaltssatzung ist es<br />

nicht möglich entsprechend §§ 40 ff. GemHVO LSA eine korrekte<br />

Jahresrechnung aufzustellen. Gemäß § 42 GemHVO LSA sind in<br />

der Haushaltsrechnung die Soll/Ist-Einnahmen und Ausgaben sowie<br />

die Kassenreste für die einzelnen Haushaltsstellen nach Ordnung des<br />

Haushaltsplanes nachzuweisen. Weiterhin sind die Soll-Einnahmen<br />

und Soll-Ausgaben den entsprechenden Haushaltsansätzen und den<br />

üpl./apl. bewilligten Ausgaben gegenüberzustellen. Die Umsetzung<br />

des zuvor genannten ist jedoch nicht möglich, da es keine bestätigte<br />

Haushaltssatzung und somit keinen Haushaltsplan gibt.<br />

Aus diesen Gründen kann keine ordnungsgemäße Haushaltsführung<br />

testiert und keine korrekte Aufstellung der Jahresrechnung gem. § 108<br />

GO LSA i.V.m. §§ 40 ff GemHVO LSA bestätigt werden.<br />

Die Realisierung der im Prüfbericht getroffenen Prüfbemerkungen<br />

wurden mit der Stellungnahme vom 15.01.2009 erklärt.<br />

Bierende<br />

Bürgermeister Wolmirsleben, den 27.01.2009<br />

Bekanntmachung<br />

Der vorstehende Beschluss wird gemäß § 108 a Abs. 3 GO LSA vom<br />

05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 1<br />

§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und<br />

Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom<br />

22.03.2006 hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wolmirsleben mit dem Rechenschaftsbericht<br />

liegt gemäß § 108 a Abs. 3 GO LSA in der derzeit<br />

gültigen Fassung zur<br />

Einsichtnahme vom 16.02.2009 bis zum 27.02.2009<br />

während der Öffnungszeiten<br />

Montag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong>, Markt<br />

18, Zimmer 4, öffentlich aus.<br />

Egeln, 30.01.2009 Reimer<br />

Leiter des gemeinsamen<br />

Verwaltungsamtes

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