Egelner Mulde Nachrichten - Druckerei Lohmann
Egelner Mulde Nachrichten - Druckerei Lohmann
Egelner Mulde Nachrichten - Druckerei Lohmann
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />
verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 04/2009 vom 15. Februar 2009<br />
Lfd. Nr.: IV-B181/09/GRWO<br />
bearbt. Amt Finanzen Beschlussfassung öffentlich<br />
Verfasser: Haag, Sieglinde<br />
Bezeichnung:<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Jahresrechnung<br />
2007 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wolmirsleben<br />
Beratungsfolge:<br />
Dat.d.Sitzg. Gremium<br />
26.01.2009 Gemeinderat Wolmirsleben<br />
Beschluss: Gemäß § 108 a Abs. 1 GO LSA vom 05.10.1993 in der<br />
derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes<br />
über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />
für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 bestätigt<br />
der Gemeinderat die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wolmirsleben.<br />
Gleichzeitig wird für das Haushaltsjahr 2007 dem Bürgermeister<br />
der Gemeinde Wolmirsleben die Entlastung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der Mitglieder: 13<br />
anwesend: 12<br />
stimmberechtigt: 12<br />
Ja-Stimmen: 10<br />
Nein-Stimmen: 2<br />
Enthaltungen: 0<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />
vom 05.10.1993 in der z. Zt. gültigen Fassung waren keine<br />
Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung<br />
ausgeschlossen.<br />
Sachverhalt:<br />
Jahresrechnung 2007<br />
Gemäß § 108 a Abs. 1 GO LSA vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen<br />
Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein<br />
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen<br />
im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 stellt der Bürgermeister<br />
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie<br />
mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme<br />
zu diesem Bericht dem Gemeinderat vor.<br />
Die Prüfung der Jahresrechnung 2007 erfolgte gemäß §§ 125 und<br />
127 GO LSA in Verbindung mit den §§ 129 und 130 GO LSA vom<br />
05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung i.V. mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des<br />
Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />
für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 durch<br />
das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises nach pflichtgemäßen<br />
Ermessen im Zeitraum vom 30.09.2008 bis 09.10.2008 (vor Ort).<br />
Die bei der Prüfung gegebenen Anregungen und getroffenen Festlegungen<br />
sowie Prüfbemerkungen wurden im Prüfbericht vom<br />
17.11.2008 festgehalten.<br />
Zu den Prüfbemerkungen ist festzustellen, dass diese formell und inhaltlich<br />
zutreffend sind.<br />
Gemeinde Wolmirsleben<br />
Beschluss<br />
27<br />
Entsprechend der beanstandeten Haushaltssatzung weist der Verwaltungshaushalt<br />
im Haushaltsjahr 2007 einen Fehlbetrag von 2.125.900<br />
Euro aus. Gemäß der Jahreshaushaltsrechnung verringert sich der Soll-<br />
Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt per 31.12.2007 auf 2.099.061,90<br />
Euro (Ausgabenreduzierung).<br />
Der Vermögenshaushalt wurde im Jahr 2007 ausgeglichen abgeschlossen.<br />
Gem. § 92 Abs. 1 GO LSA hat jede Gemeinde für jedes Haushaltsjahr<br />
eine Haushaltssatzung zu erlassen (Pflichtsatzung).<br />
Sie bildet die Rechtsgrundlage der gemeindlichen Haushaltsführung<br />
für ein Jahr. Ist nunmehr eine Haushaltssatzung nicht erlassen wurden,<br />
fehlt es an der Rechtsgrundlage für eine geordnete Haushaltsführung<br />
in dem entsprechenden Jahr. Ohne bestätigte Haushaltssatzung ist es<br />
nicht möglich entsprechend §§ 40 ff. GemHVO LSA eine korrekte<br />
Jahresrechnung aufzustellen. Gemäß § 42 GemHVO LSA sind in<br />
der Haushaltsrechnung die Soll/Ist-Einnahmen und Ausgaben sowie<br />
die Kassenreste für die einzelnen Haushaltsstellen nach Ordnung des<br />
Haushaltsplanes nachzuweisen. Weiterhin sind die Soll-Einnahmen<br />
und Soll-Ausgaben den entsprechenden Haushaltsansätzen und den<br />
üpl./apl. bewilligten Ausgaben gegenüberzustellen. Die Umsetzung<br />
des zuvor genannten ist jedoch nicht möglich, da es keine bestätigte<br />
Haushaltssatzung und somit keinen Haushaltsplan gibt.<br />
Aus diesen Gründen kann keine ordnungsgemäße Haushaltsführung<br />
testiert und keine korrekte Aufstellung der Jahresrechnung gem. § 108<br />
GO LSA i.V.m. §§ 40 ff GemHVO LSA bestätigt werden.<br />
Die Realisierung der im Prüfbericht getroffenen Prüfbemerkungen<br />
wurden mit der Stellungnahme vom 15.01.2009 erklärt.<br />
Bierende<br />
Bürgermeister Wolmirsleben, den 27.01.2009<br />
Bekanntmachung<br />
Der vorstehende Beschluss wird gemäß § 108 a Abs. 3 GO LSA vom<br />
05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 1<br />
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und<br />
Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom<br />
22.03.2006 hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wolmirsleben mit dem Rechenschaftsbericht<br />
liegt gemäß § 108 a Abs. 3 GO LSA in der derzeit<br />
gültigen Fassung zur<br />
Einsichtnahme vom 16.02.2009 bis zum 27.02.2009<br />
während der Öffnungszeiten<br />
Montag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong>, Markt<br />
18, Zimmer 4, öffentlich aus.<br />
Egeln, 30.01.2009 Reimer<br />
Leiter des gemeinsamen<br />
Verwaltungsamtes