könnte Ihr Inserat stehen. Es kostet Fr. 125. - Gemeinde Mels
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02/2004 <strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong><br />
12<br />
Verein Tixi Sarganserland<br />
und Werdenberg<br />
Der Tixi-Fahrdienst Sarganserland-Werdenberg<br />
ist ein Fahrdienst für Behinderte<br />
und Betagte, welche die öffentlichen<br />
Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten<br />
Bedingungen benützen können.<br />
Der Tixi-Fahrdienst kann also von<br />
Personen benützt werden, welche<br />
Beschwerden haben wie z. B. Altersbeschwerden<br />
(körperliche Schwäche),<br />
an Stöcken gehen, einen Gehwagen<br />
benötigen, starkes Augenleiden haben,<br />
einen Rollstuhl benötigen.<br />
Die Aufgabe des Tixi ist, allen betagten oder behinderten<br />
Personen den sozialen Kontakt nach<br />
aussen zu ermöglichen. Der Tixi-Fahrdienst fährt<br />
also für Sie, damit Sie Ausflüge, Coiffeurbesuche,<br />
Arztbesuche, Therapien usw. unternehmen können.<br />
Rollstuhlgängiges Tixi-Fahrzeug<br />
in den Regionen<br />
Der Tixi-Fahrdienst Sarganserland-Werdenberg<br />
hat zwei rollstuhlgängige Fahrzeuge im Einsatz.<br />
Ein Fahrzeug ist in <strong>Mels</strong> für die Region Sarganserland<br />
und eines in Buchs für die Region Werdenberg<br />
stationiert.<br />
Für Fahrten nimmt die Tixi-Telefonzentrale von<br />
Montag bis <strong>Fr</strong>eitag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr<br />
unter Telefon 081 735 19 60 <strong>Ihr</strong>e Anrufe entgegen.<br />
Ausserhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter<br />
in Betrieb. Bitte beachten Sie, dass Sie auf<br />
den Anrufbeantworter <strong>Ihr</strong>en Namen und <strong>Ihr</strong>e<br />
Telefonnummer sprechen. Dies genügt, um Sie<br />
später zu erreichen.<br />
Tarife für Tixi-Fahrdienst<br />
Bis 15 km: <strong>Fr</strong>. 8.–<br />
16 bis 20 km <strong>Fr</strong>. 10.–<br />
21 bis 25 km <strong>Fr</strong>. 12.–<br />
26 bis 30 km <strong>Fr</strong>. 14.–<br />
31 bis 35 km <strong>Fr</strong>. 16.–<br />
36 bis 40 km <strong>Fr</strong>. 18.–<br />
41 bis 45 km <strong>Fr</strong>. 20.–<br />
46 bis 50 km <strong>Fr</strong>. 22.–<br />
51 bis 55 km <strong>Fr</strong>. 24.–<br />
56 bis 60 km <strong>Fr</strong>. 26.–<br />
Ab 60 km <strong>Fr</strong>. 1.30 pro km<br />
Fahrtentarife<br />
Der Tixi-Fahrdienst ist eine gemeinnützige Institution<br />
und strebt keinen Gewinn an. Die Fahrpreise<br />
sind sozial gestaltet und belaufen sich im<br />
Rahmen der öffentlichen Verkehrsmittel. <strong>Es</strong> gelten<br />
die Tarife in der Spalte. <strong>Es</strong> können auch<br />
(Geschenk-)Gutscheine erworben werden. Die<br />
Dienstleistung des Tixi beinhaltet die Abholung<br />
an der Wohnungstüre und die Begleitung bis hinein<br />
ins entsprechende Gebäude bzw. Zimmer.<br />
Der Fahrtenpreis berechnet sich erst vom Abholort<br />
der betreffenden Person bis zum Bestimmungsort.<br />
Leerfahrten werden keine verrechnet.<br />
Eine notwendige Begleitperson fährt gratis mit,<br />
weitere Begleitpersonen fahren zum Benützertarif.<br />
Aufgrund der sozialen Preispolitik kann das<br />
Tixi nur mit Hilfe von ehrenamtlichen Fahrer(inne)n<br />
be<strong>stehen</strong>. Die Fahrer des Tixi sind teilweise<br />
arbeitslose Personen, welche vom Regionalen<br />
Arbeitsvermittlungszentrum Sargans für das Tixi<br />
im Einsatz <strong>stehen</strong>. Bei Engpässen oder Ausfällen<br />
ist das Tixi auf unentgeltliche, ehrenamtliche Aushilfsfahrer<br />
angewiesen.<br />
Ehrenamtliche Aushilfsfahrer gesucht<br />
Das Team der ehrenamtlichen Tixi-Fahrer(innen)<br />
ist relativ klein. Der Verein Tixi Sarganserland-<br />
Werdenberg sucht deshalb dauernd ehrenamtliche<br />
Aushilfsfahrer(innen). Sollten Sie einige Stunden<br />
freie Zeit haben und möchten Sie gerne für<br />
einen gemeinnützigen Verein tätig sein, melden<br />
Sie sich bitte bei Tixi Sarganserland-Werdenberg,<br />
R. Siegrist, Heberrietstrasse, 9465 Salez (Telefon<br />
081 757 21 17). Ein motiviertes Tixi-Team freut<br />
sich über jede Anmeldung.<br />
Mitglieder im Verein Tixi<br />
Der Verein Tixi Sarganserland-Werdenberg sucht<br />
auch Mitglieder. Jedermann kann Vereinsmitglied<br />
werden. Das Tixi ist für das zukünftige Be<strong>stehen</strong><br />
auf Mitglieder angewiesen. <strong>Es</strong> kann gewählt<br />
werden zwischen Aktiv-, Solidaritätsmitglied<br />
oder Gönner. Firmen oder Vereine können Kollektivmitglieder<br />
werden. Mit einem jährlichen Vereinsmitgliedsbeitrag<br />
von 20 <strong>Fr</strong>anken (Kollektivmitglieder<br />
wählen ihren Beitrag selbst) unterstützen<br />
die Mitglieder den Verein Tixi «im<br />
Hintergrund» und tragen somit bei zur Finanzierung<br />
von Tixis laufenden Betriebskosten.<br />
Rentenanträge an EUund<br />
EFTA-Staaten<br />
Wer in einem EU- oder EFTA-Staat versichert war<br />
und Beiträge entrichtete, hat nach den Bestimmungen<br />
des entsprechenden Landes einen Rentenanspruch.<br />
Vor Erreichen des bezugsberechtigten<br />
Rentenalters im entsprechenden Land muss<br />
die Leistung beantragt werden.<br />
Alle Schweizer und Staatsbürger der EU oder EF-<br />
TA mit Wohnsitz in der Schweiz müssen die Anmeldung<br />
für den ausländischen Rentenanspruch<br />
in der Schweiz vornehmen. Diese Regelung gilt<br />
zurzeit noch nicht für die neuen EU-Staaten<br />
(Osterweiterung). Die entsprechenden Formulare<br />
sind der zuständigen Ausgleichskasse in der<br />
Schweiz einzureichen, welche diese an die<br />
schweizerische Verbindungsstelle für das Ausland<br />
(Schweizerische Ausgleichskasse in Genf)<br />
weiterleitet.<br />
1. Beispiel:<br />
Bei einer Person mit bosnischer Staatszugehörigkeit,<br />
welche in der Schweiz wohnt und in den<br />
Jahren 1990 bis 1994 in Deutschland gearbeitet<br />
hat, ist das EU-Verfahren nicht einzuleiten.<br />
2. Beispiel:<br />
Bei einer Person mit deutscher Staatszugehörigkeit,<br />
welche in der Schweiz wohnt und in den<br />
Jahren 1990 bis 1994 in Deutschland gearbeitet<br />
hat, ist das EU-Verfahren einzuleiten. Das entsprechende<br />
Formular ist auszufüllen und in der<br />
Schweiz einzureichen.<br />
Verfügungen für<br />
Prämienverbilligung<br />
2004<br />
Anfang Mai stellte die Sozialversicherungsanstalt<br />
St.Gallen rund 52'000 Verfügungen<br />
den Antrag stellenden Personen zu. Die Verbilligungsbeträge<br />
im Umfang von rund 65<br />
Mio. <strong>Fr</strong>anken wurden den Krankenversicherern<br />
zur Verrechnung mit den zukünftigen<br />
Prämien überwiesen. Zusätzlich werden im<br />
Verlaufe des Jahres rund 50 Mio. <strong>Fr</strong>anken für<br />
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen<br />
und für Sozialhilfe Beziehende<br />
ausgerichtet.