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02/2004 <strong>Gemeinde</strong>nachrichten <strong>Mels</strong><br />

12<br />

Verein Tixi Sarganserland<br />

und Werdenberg<br />

Der Tixi-Fahrdienst Sarganserland-Werdenberg<br />

ist ein Fahrdienst für Behinderte<br />

und Betagte, welche die öffentlichen<br />

Verkehrsmittel nicht oder nur unter erschwerten<br />

Bedingungen benützen können.<br />

Der Tixi-Fahrdienst kann also von<br />

Personen benützt werden, welche<br />

Beschwerden haben wie z. B. Altersbeschwerden<br />

(körperliche Schwäche),<br />

an Stöcken gehen, einen Gehwagen<br />

benötigen, starkes Augenleiden haben,<br />

einen Rollstuhl benötigen.<br />

Die Aufgabe des Tixi ist, allen betagten oder behinderten<br />

Personen den sozialen Kontakt nach<br />

aussen zu ermöglichen. Der Tixi-Fahrdienst fährt<br />

also für Sie, damit Sie Ausflüge, Coiffeurbesuche,<br />

Arztbesuche, Therapien usw. unternehmen können.<br />

Rollstuhlgängiges Tixi-Fahrzeug<br />

in den Regionen<br />

Der Tixi-Fahrdienst Sarganserland-Werdenberg<br />

hat zwei rollstuhlgängige Fahrzeuge im Einsatz.<br />

Ein Fahrzeug ist in <strong>Mels</strong> für die Region Sarganserland<br />

und eines in Buchs für die Region Werdenberg<br />

stationiert.<br />

Für Fahrten nimmt die Tixi-Telefonzentrale von<br />

Montag bis <strong>Fr</strong>eitag zwischen 8.00 und 11.00 Uhr<br />

unter Telefon 081 735 19 60 <strong>Ihr</strong>e Anrufe entgegen.<br />

Ausserhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter<br />

in Betrieb. Bitte beachten Sie, dass Sie auf<br />

den Anrufbeantworter <strong>Ihr</strong>en Namen und <strong>Ihr</strong>e<br />

Telefonnummer sprechen. Dies genügt, um Sie<br />

später zu erreichen.<br />

Tarife für Tixi-Fahrdienst<br />

Bis 15 km: <strong>Fr</strong>. 8.–<br />

16 bis 20 km <strong>Fr</strong>. 10.–<br />

21 bis 25 km <strong>Fr</strong>. 12.–<br />

26 bis 30 km <strong>Fr</strong>. 14.–<br />

31 bis 35 km <strong>Fr</strong>. 16.–<br />

36 bis 40 km <strong>Fr</strong>. 18.–<br />

41 bis 45 km <strong>Fr</strong>. 20.–<br />

46 bis 50 km <strong>Fr</strong>. 22.–<br />

51 bis 55 km <strong>Fr</strong>. 24.–<br />

56 bis 60 km <strong>Fr</strong>. 26.–<br />

Ab 60 km <strong>Fr</strong>. 1.30 pro km<br />

Fahrtentarife<br />

Der Tixi-Fahrdienst ist eine gemeinnützige Institution<br />

und strebt keinen Gewinn an. Die Fahrpreise<br />

sind sozial gestaltet und belaufen sich im<br />

Rahmen der öffentlichen Verkehrsmittel. <strong>Es</strong> gelten<br />

die Tarife in der Spalte. <strong>Es</strong> können auch<br />

(Geschenk-)Gutscheine erworben werden. Die<br />

Dienstleistung des Tixi beinhaltet die Abholung<br />

an der Wohnungstüre und die Begleitung bis hinein<br />

ins entsprechende Gebäude bzw. Zimmer.<br />

Der Fahrtenpreis berechnet sich erst vom Abholort<br />

der betreffenden Person bis zum Bestimmungsort.<br />

Leerfahrten werden keine verrechnet.<br />

Eine notwendige Begleitperson fährt gratis mit,<br />

weitere Begleitpersonen fahren zum Benützertarif.<br />

Aufgrund der sozialen Preispolitik kann das<br />

Tixi nur mit Hilfe von ehrenamtlichen Fahrer(inne)n<br />

be<strong>stehen</strong>. Die Fahrer des Tixi sind teilweise<br />

arbeitslose Personen, welche vom Regionalen<br />

Arbeitsvermittlungszentrum Sargans für das Tixi<br />

im Einsatz <strong>stehen</strong>. Bei Engpässen oder Ausfällen<br />

ist das Tixi auf unentgeltliche, ehrenamtliche Aushilfsfahrer<br />

angewiesen.<br />

Ehrenamtliche Aushilfsfahrer gesucht<br />

Das Team der ehrenamtlichen Tixi-Fahrer(innen)<br />

ist relativ klein. Der Verein Tixi Sarganserland-<br />

Werdenberg sucht deshalb dauernd ehrenamtliche<br />

Aushilfsfahrer(innen). Sollten Sie einige Stunden<br />

freie Zeit haben und möchten Sie gerne für<br />

einen gemeinnützigen Verein tätig sein, melden<br />

Sie sich bitte bei Tixi Sarganserland-Werdenberg,<br />

R. Siegrist, Heberrietstrasse, 9465 Salez (Telefon<br />

081 757 21 17). Ein motiviertes Tixi-Team freut<br />

sich über jede Anmeldung.<br />

Mitglieder im Verein Tixi<br />

Der Verein Tixi Sarganserland-Werdenberg sucht<br />

auch Mitglieder. Jedermann kann Vereinsmitglied<br />

werden. Das Tixi ist für das zukünftige Be<strong>stehen</strong><br />

auf Mitglieder angewiesen. <strong>Es</strong> kann gewählt<br />

werden zwischen Aktiv-, Solidaritätsmitglied<br />

oder Gönner. Firmen oder Vereine können Kollektivmitglieder<br />

werden. Mit einem jährlichen Vereinsmitgliedsbeitrag<br />

von 20 <strong>Fr</strong>anken (Kollektivmitglieder<br />

wählen ihren Beitrag selbst) unterstützen<br />

die Mitglieder den Verein Tixi «im<br />

Hintergrund» und tragen somit bei zur Finanzierung<br />

von Tixis laufenden Betriebskosten.<br />

Rentenanträge an EUund<br />

EFTA-Staaten<br />

Wer in einem EU- oder EFTA-Staat versichert war<br />

und Beiträge entrichtete, hat nach den Bestimmungen<br />

des entsprechenden Landes einen Rentenanspruch.<br />

Vor Erreichen des bezugsberechtigten<br />

Rentenalters im entsprechenden Land muss<br />

die Leistung beantragt werden.<br />

Alle Schweizer und Staatsbürger der EU oder EF-<br />

TA mit Wohnsitz in der Schweiz müssen die Anmeldung<br />

für den ausländischen Rentenanspruch<br />

in der Schweiz vornehmen. Diese Regelung gilt<br />

zurzeit noch nicht für die neuen EU-Staaten<br />

(Osterweiterung). Die entsprechenden Formulare<br />

sind der zuständigen Ausgleichskasse in der<br />

Schweiz einzureichen, welche diese an die<br />

schweizerische Verbindungsstelle für das Ausland<br />

(Schweizerische Ausgleichskasse in Genf)<br />

weiterleitet.<br />

1. Beispiel:<br />

Bei einer Person mit bosnischer Staatszugehörigkeit,<br />

welche in der Schweiz wohnt und in den<br />

Jahren 1990 bis 1994 in Deutschland gearbeitet<br />

hat, ist das EU-Verfahren nicht einzuleiten.<br />

2. Beispiel:<br />

Bei einer Person mit deutscher Staatszugehörigkeit,<br />

welche in der Schweiz wohnt und in den<br />

Jahren 1990 bis 1994 in Deutschland gearbeitet<br />

hat, ist das EU-Verfahren einzuleiten. Das entsprechende<br />

Formular ist auszufüllen und in der<br />

Schweiz einzureichen.<br />

Verfügungen für<br />

Prämienverbilligung<br />

2004<br />

Anfang Mai stellte die Sozialversicherungsanstalt<br />

St.Gallen rund 52'000 Verfügungen<br />

den Antrag stellenden Personen zu. Die Verbilligungsbeträge<br />

im Umfang von rund 65<br />

Mio. <strong>Fr</strong>anken wurden den Krankenversicherern<br />

zur Verrechnung mit den zukünftigen<br />

Prämien überwiesen. Zusätzlich werden im<br />

Verlaufe des Jahres rund 50 Mio. <strong>Fr</strong>anken für<br />

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen<br />

und für Sozialhilfe Beziehende<br />

ausgerichtet.

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